Common use of Hotelkosten Clause in Contracts

Hotelkosten. Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Woh- nung unbewohnbar wurde und Ihnen auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Die Entschädigung ist pro Tag auf 200 EUR begrenzt.

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Hotelkosten. Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Woh- nung unbewohnbar wurde und Ihnen auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längs- tens für die Dauer von 100 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 200 150 EUR begrenzt.

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Hotelkosten. Versichert Mitversichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn das eigengenutzte Gebäude unbe- wohnbar wurde und/oder die ansonsten ständig bewohnte Woh- nung unbewohnbar wurde und Ihnen auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar Nutzung unzumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung das Gebäude wieder bewohnbar ist. Die Entschädigung ist pro Tag auf 200 EUR begrenzt. Die Maximalentschädigung beträgt 10.000 EUR je Versiche- rungsfall. Die Kosten werden nur ersetzt, soweit nicht Ersatz aus einem Hausrat- versicherungsvertrag verlangt werden kann und Sie nicht Mietwert gemäß Nr. 10. beanspruchen.

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Hotelkosten. Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Woh- nung unbewohnbar wurde und Ihnen auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längs- tens für die Dauer von 100 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 200 100 EUR begrenzt.

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Hotelkosten. Versichert Das sind Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für entstehen, um eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück) vorzunehmen. Voraussetzung ist, Telefon), wenn dass die ansonsten ständig bewohnte Woh- nung Wohnung unbewohnbar wurde und Ihnen auch dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar bewohn- bar ist, längstens für den vereinbarten Zeitraum. Die Entschädigung ist pro Tag auf 200 EUR begrenztHotelkosten werden nicht ersetzt, soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag Ersatz verlangen kann.

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Hotelkosten. Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen oder Kosten für Hotel- oder eine ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. FrühstückNebenkosten. Voraussetzung ist, Telefon), wenn dass die ansonsten ständig bewohnte Woh- nung Wohnung unbewohnbar wurde und Ihnen auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil der Wohnung nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Die Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 250 EUR pro Tag auf 200 EUR begrenzt.

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Hotelkosten. Versichert Mitversichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn das eigengenutzte Gebäude unbe- wohnbar wurde und/oder die ansonsten ständig bewohnte Woh- nung unbewohnbar wurde und Ihnen auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar Nutzung unzumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt 100 Tage ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Die Entschädigung ist pro Tag auf 200 150 EUR begrenzt. Die Maximalentschädigung beträgt 5.000 EUR je Versicherungsfall. Die Kosten werden nur ersetzt, soweit nicht Ersatz aus einem Hausratversicherungsvertrag verlangt werden kann und Sie nicht Mietwert gemäß Nr. 10. beanspruchen.

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Hotelkosten. Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Woh- nung unbewohnbar wurde und Ihnen auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längs- tens für die Dauer von 100 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 200 100 EUR begrenztbegrenzt .

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