Hotelkosten. 23.1 In Erweiterung von § 7.1 DEG-VGB 2022 Abschnitt A ersetzt der Versicherer die notwendigen Hotelkosten oder Kosten für eine ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon), wenn die eigengenutzte Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wurde und/oder die Nutzung von Teilen der Wohnung unzumutbar ist.
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Samples: degenia.de
Hotelkosten. 23.1 1. In Erweiterung von § Ziffer 7.1 DEGAL-VGB 2022 2010 Abschnitt A ersetzt der Versicherer die notwendigen Hotelkosten oder Kosten für eine ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon), wenn die eigengenutzte Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wurde und/oder die Nutzung von Teilen der Wohnung unzumutbar ist.
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Samples: www.alte-leipziger.de
Hotelkosten. 23.1 a. In Erweiterung von § 7.1 DEG-VGB 2022 Abschnitt A § 9 Nr. 1 b) VGB CIF4ALL 2021 ersetzt der Versicherer dem Versicherungsnehmer die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Hotelkosten oder Kosten für eine Hotel oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon), wenn seine selbst bewohnte Wohnung un- bewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die eigengenutzte Wohnung durch Beschränkung auf einen Versicherungsfall unbewohnbar wurde und/oder die Nutzung von Teilen der Wohnung unzumutbar bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
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Samples: www.conceptif.de
Hotelkosten. 23.1 a. In Erweiterung von § 7.1 DEG-VGB 2022 Abschnitt A § 9 Nr. 1 b) VGB 2013 ersetzt der Versicherer dem Versicherungsnehmer die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Hotelkosten oder Kosten für eine Hotel oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten Neben- kosten (z.z. B. Frühstück, Telefon), wenn die eigengenutzte seine selbst bewohnte Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wurde und/oder und dem Versicherungsnehmer auch die Nutzung von Teilen der Wohnung unzumutbar Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
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Samples: Produktinformationsblatt Zur Gvi Gruppen Wohngebäudeversicherung
Hotelkosten. 23.1 a. In Erweiterung von § 7.1 DEG-VGB 2022 Abschnitt A § 9 Nr. 1 b) VGB 2013 ersetzt der Versicherer dem Versicherungsnehmer die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Hotelkosten oder Kosten für eine Hotel oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z.z. B. Frühstück, Telefon), wenn die eigengenutzte seine selbst bewohnte Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wurde und/oder und dem Versicherungsnehmer auch die Nutzung von Teilen der Wohnung unzumutbar Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
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Samples: Produktinformationsblatt Zur Gvi Gruppen Wohngebäudeversicherung
Hotelkosten. 23.1 16.1 In Erweiterung von § 7.1 DEG-VGB 2022 2018 Abschnitt A ersetzt der Versicherer die notwendigen Hotelkosten oder Kosten für eine ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon), wenn die eigengenutzte Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wurde und/oder die Nutzung von Teilen der Wohnung unzumutbar ist.
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Samples: degenia.de
Hotelkosten. 23.1 19.1 In Erweiterung von § 7.1 7 DEG-VGB 2022 2019 Abschnitt A ersetzt der Versicherer die notwendigen Hotelkosten oder Kosten für eine ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon), wenn die eigengenutzte Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wurde und/oder die Nutzung von Teilen der Wohnung unzumutbar ist.
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Samples: degenia.de
Hotelkosten. 23.1 22.1 In Erweiterung von § 7.1 DEG-VGB 2022 2021 Abschnitt A ersetzt der Versicherer die notwendigen Hotelkosten oder Kosten für eine ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon), wenn die eigengenutzte Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wurde und/oder die Nutzung von Teilen der Wohnung unzumutbar ist.
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Samples: online-protokoll.de
Hotelkosten. 23.1 25.1 In Erweiterung von § 7.1 DEG-VGB 2022 2018 Abschnitt A ersetzt der Versicherer die notwendigen Hotelkosten oder Kosten für eine ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon), wenn die eigengenutzte Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wurde und/oder die Nutzung von Teilen der Wohnung unzumutbar ist.
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Samples: degenia.de
Hotelkosten. 23.1 1. In Erweiterung von § Ziffer 7.1 DEGAL-VGB 2022 2010 Abschnitt A ersetzt der Versicherer die notwendigen Hotelkosten oder Kosten für eine ähnliche ähnli- che Unterbringung ohne Nebenkosten (z.z. B. Frühstück, Telefon), wenn die eigengenutzte Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wurde und/oder die Nutzung von Teilen der Wohnung unzumutbar ist.
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Samples: www.alte-leipziger.de