Common use of Hotelkosten Clause in Contracts

Hotelkosten. 16.1 In Erweiterung von § 7.1 DEG-VGB 2018 Abschnitt A ersetzt der Versicherer die notwendigen Hotelkosten oder Kosten für eine ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon), wenn die eigengenutzte Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wurde und/oder die Nutzung von Teilen der Wohnung unzumutbar ist. 16.2 Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für 100 Tage. 16.3 Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag von 50 EUR pro Tag begrenzt. 16.4 Entschädigung wird nicht geleistet, soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag Ersatz beanspruchen kann. 16.5 Sollte ein Anspruch auf eine Leistung aus dem mitversicherten Mietwert (§ 9) bestehen, wird der zu ersetzende Mietwert auf die Entschädigung angerechnet.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Hotelkosten. 16.1 19.1 In Erweiterung von § 7.1 7 DEG-VGB 2018 2019 Abschnitt A ersetzt der Versicherer die notwendigen Hotelkosten oder Kosten für eine ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon), wenn die eigengenutzte Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wurde und/oder die Nutzung von Teilen der Wohnung unzumutbar ist. 16.2 19.2 Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für 100 Tage. 16.3 19.3 Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag von 50 150 EUR pro Tag begrenzt. 16.4 19.4 Entschädigung wird nicht geleistet, soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag Ersatz beanspruchen kann. 16.5 19.5 Sollte ein Anspruch auf eine Leistung aus dem mitversicherten Mietwert (§ 99 DEG-VGB 2019 Abschnitt A) bestehen, wird der zu ersetzende Mietwert auf die Entschädigung angerechnet.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Hotelkosten. 16.1 22.1 In Erweiterung von § 7.1 DEG-VGB 2018 2021 Abschnitt A ersetzt der Versicherer die notwendigen Hotelkosten oder Kosten für eine ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon), wenn die eigengenutzte Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wurde und/oder die Nutzung von Teilen der Wohnung unzumutbar ist. 16.2 22.2 Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für 100 200 Tage. 16.3 22.3 Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag von 50 150 EUR pro Tag begrenzt. 16.4 22.4 Entschädigung wird nicht geleistet, soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag Ersatz beanspruchen kann. 16.5 22.5 Sollte ein Anspruch auf eine Leistung aus dem mitversicherten Mietwert (§ 9) bestehen, wird der zu ersetzende Mietwert auf die Entschädigung angerechnet.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Hotelkosten. 16.1 25.1 In Erweiterung von § 7.1 DEG-VGB 2018 Abschnitt A ersetzt der Versicherer die notwendigen Hotelkosten oder Kosten für eine ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon), wenn die eigengenutzte Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wurde und/oder die Nutzung von Teilen der Wohnung unzumutbar ist. 16.2 25.2 Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für 100 200 Tage. 16.3 25.3 Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag von 50 200 EUR pro Tag begrenzt. 16.4 25.4 Entschädigung wird nicht geleistet, soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag Ersatz beanspruchen kann. 16.5 25.5 Sollte ein Anspruch auf eine Leistung aus dem mitversicherten Mietwert (§ 9) bestehen, wird der zu ersetzende Mietwert auf die Entschädigung angerechnet.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Hotelkosten. 16.1 23.1 In Erweiterung von § 7.1 DEG-VGB 2018 2022 Abschnitt A ersetzt der Versicherer die notwendigen Hotelkosten oder Kosten für eine ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon), wenn die eigengenutzte Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wurde und/oder die Nutzung von Teilen der Wohnung unzumutbar ist. 16.2 23.2 Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für 100 200 Tage. 16.3 23.3 Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag von 50 150 EUR pro Tag begrenzt. 16.4 23.4 Entschädigung wird nicht geleistet, soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag Ersatz beanspruchen kann. 16.5 23.5 Sollte ein Anspruch auf eine Leistung aus dem mitversicherten Mietwert (§ 9) bestehen, wird der zu ersetzende Mietwert auf die Entschädigung angerechnet.

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