Hygiene Musterklauseln

Hygiene. Xxxxx Xxxxx ist verpflichtet, alle Hinweise der Kursleitung zum hygienischen Umgang mit Lebensmitteln und zur allgemeinen Hygiene (Insbesondere z.B. Händewaschen, Handschuhe, Mülltrennung etc.) zu befolgen. Allergien, ansteckende Krankheiten sind der Genussküste vor Beginn des Kurses zu melden. Es bleibt der Genussküste bzw. dem Kursleiter vorbehalten, Teilnehmer mit ansteckenden Krankheiten von der Zubereitung auszuschließen.
Hygiene. Der Praktikumsbetrieb verpflichtet sich, der Praktikantin/dem Praktikanten das Hygienekonzept bzw. die zu beachtenden Maßnahmen (Covid-19 / Maskenpflicht, Abstandsregelung etc.) zu vermitteln. Im Gegenzug verpflichtet sich die Praktikantin/der Praktikanten, diese Maßnahmen stets zu befolgen. Der Praktikumsbetrieb verpflichtet sich, der Praktikantin/dem Praktikanten im Rahmen seiner Möglichkeiten die nötigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten so zu vermitteln, dass der Praktikant seine Eignung für das getestete Berufsbild einschätzen kann. Der Betrieb legt fest, in welchen Betriebsbereichen die Praktikantinnen/ Praktikanten nicht tätig werden dürfen.
Hygiene. Es versteht sich von selbst, dass wir streng nach den hiesigen Hygienevorschriften arbeiten. Ferner wird der Kunde ausführlich (mündlich und schriftlich) über Arbeitsweise, Pflegehinweise und Nachbehandlung informiert. Wir übernehmen keine Haftung für Missachtung. Wir verwenden ausschließlich Einwegartikel. Nadeln werden vor den Augen des Kunden geöffnet. Nach jedem Kunden erfolgt eine Komplettreinigung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmaterialien. Dies erklärt auch warum wir auch kleine Tattoos nicht zu Dumpingpreisen anbieten.
Hygiene. Bitte bringen Sie zu jeder Behandlung ein Badehandtuch, als Unterlage für die Behandlungsbank mit. Ferner bitten wir Sie auch im Falle einer infektiösen Erkrankung die Praxis zu meiden und sagen Sie bitte Ihren Termin sobald wie möglich bei uns ab. Sie bekommen einen Ersatztermin, wenn Ihre Krankheit ausgeheilt ist. Unser Anliegen ist es, für Sie die qualitativ bestmögliche Therapie anzubieten. Hierfür sind wir auf stabile Umsätze angewiesen. Um dies zu gewährleisten und uns vor Umsatzausfällen zu schützen, hat uns der Gesetzgeber im § 615 BGB die Möglichkeit gegeben, für kurzfristig abgesagte oder versäumte Termine eine Ausfallgebühr zu berechnen. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte möglichst rechtzeitig ab, damit wir ihn neu vergeben können, sollte die Anmeldung in der Praxis nicht besetzt sein sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Beispiel: Sie haben einen Termin am Montag, 9 Uhr. Eine Absage ist für Sie bis zum Xxxxxxx davor, 9 Uhr kostenfrei. Ansonsten berechnen wir Ihnen privat eine Ausfallgebühr in Höhe von 15€ pro eingeplanter 20- Minuteneinheit. Beispiel: Sie haben einen 40-minütigen Behandlungstermintermin kurzfristig abgesagt, der nicht neu vergeben werden konnte. Wir berechnen Ihnen 30€ Ausfallgebühr. Diese Absagenregelung gilt unabhängig vom Grund der Absage. Kann ein Termin wegen Krankheit des Therapeuten oder sonstigen von der Praxis nicht zu vertretenden Umständen (höhere Gewalt) nicht stattfinden, werden wir Ihnen die Absage so schnell wie möglich mitteilen. Der Termin wird dann möglichst zeitnah nachgeholt.
Hygiene. Vor dem Essen in der Natur und nach dem Toilettengang werden die Hände gründlich gewaschen und abgetrocknet, um der Gefahr durch die Infizierung mit dem Fuchsbandwurm und anderen Bakterien vorzubeugen. Den Kindern wird nahegebracht, dass sie nichts, was sie im Wald gefunden haben, in den Mund nehmen dürfen. - Hausschuhe In jedem Kindergartenjahr (beginn Kindergartenjahr 2017/18) sind die Eltern verpflichtet mindestens 10 Arbeitsstunden im Bereich - Herbstzauber - Gartenprojekte - Aufräumaktionen - anliegende Reparaturen - Elterndienste als Vertretung im Kindergarten pro Kind zu leisten. Wird bis zum 31.05. des Kindergartenjahres diese Stunden nicht abgegolten, sind 20 €/h zu entrichten. Dies sind Pflichtstunden, die ein mehr an Stunden durch nötige Einsätze nicht ausschließt. (Wird dem nicht nachgekommen, halten wir und vor rechtliche Schritte einzuleiten oder das Kind aus dem Kindergarten – durch Vertragsbruch – auszuschließen) Die Gruppengröße des Waldkindergartens liegt bei max. 15 Kindern. Die Gruppe wird von zwei pädagogischen Fachkräften begleitet, ggf. von einer Praktikant/in oder Freiwilligendienstlern/innen unterstützt. Bei Krankheit oder sonstigen Verhinderungen werden Vertretungen innerhalb der Einrichtung oder nach Absprache durch Erziehungsberechtigte durchgeführt. Die Aufsichtspflicht des Fachpersonals bzw. des Trägers der Einrichtung beginnt mit der Übernahme der Kinder durch das Fachpersonal und endet mit der Übergabe der Kinder an die Erziehungsberechtigten. Auf dem Weg zum Kindergarten sowie auf dem Heimweg obliegt die Aufsichtspflicht allein den Erziehungsberechtigten. Soll ein Kind den Hin- oder Rückweg in Begleitung Dritter oder ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten antreten, ist hierfür der Leitung eine schriftliche Erklärung abzugeben (Anlage „Erklärungsnachweis der Erziehungsberechtigten“). Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, pünktlich mit Beendigung der Öffnungszeit das Kind abzuholen bzw. für seine Abholung Sorge zu tragen. Wiederholte Verstöße hiergegen können zur Kündigung des Kindergartenplatzes führen.
Hygiene. Die Praxishygiene entspricht den Anforderungen, wie sie vom Amt für Gesundheit auf der Grundlage der Gesetze gestellt werden.
Hygiene o Für das Training ist ein ausreichend großes Handtuch mitzubringen. Während des Trainings müssen die gepolsterten Sitz- und Liegeflächen immer mit einem Handtuch bedeckt sein um die Geräte vor Schweiß zu schützen. o Aus hygienischen Gründen ist das Tragen von Muskelshirts bzw. Trägershirts nicht erlaubt (mindestens T- Shirtarmlänge). o Die Trainingsfläche ist mit festem Schuhwerk zu betreten, welches ausschließlich für den Innenbereich genutzt wird. o Nach Gebrauch eines Gerätes sind die mit der Haut / mit Schweiß in Kontakt gekommenen Stellen (z.B. Handgriffe und Pulssensoren) entsprechend der Anleitung mit Desinfektionsspray zu reinigen und in sauberem Zustand zu hinterlassen. Die Displays der Cardio-Geräte dürfen NICHT mit Desinfektionsspray gereinigt werden. o Im gesamten Nassbereich ist Rasieren, Pediküre/Maniküre oder das Färben der Haare aus hygienischen Gründen nicht gestattet. o Die Umkleidekabinen/-schränke sind sauber zu hinterlassen, bei Verschmutzung ist das Personal zu informieren.
Hygiene. Ihr Personal muss jährlich in Personalhygiene geschult werden (nach Infektionsschutzgesetz und nach Food‐Defense), Nachweise hierfür müssen auf Anforderungen vorgelegt werden. Die an den jeweiligen Lade‐ und Entladestellen geltenden Hygiene‐ und Sicherheitsvorschriften sind durch Ihr Fahrpersonal zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen werden alle entstehenden Kosten an Sie weiterbelastet. Die Ladefläche muss sauber, frei von Gerüchen und sonstigen Kontaminationen sein. Reinigungen müssen dokumentiert werden. Sie versichern, dass die jeweiligen aktuellen gesetzlichen Vorschriften, Regelungen und Hygienevorschriften (z.B. EG VO 852/2004, LMFG, IfSG) von Ihnen stets eingehalten werden. Xxxxxx gefährliche Güter gemäß ADR befördert, sind zusätzlich folgende Anforderungen zu erfüllen: Grundsätzlich sind alle für den Halter, Beförderer und Fahrzeugführer geltenden Vorschriften des ADR zu beachten und einzuhalten. Die Fahrzeugbesatzung muss im Besitz der gültigen Fahrererlaubnis, der gültigen ADR‐Bescheinigung und eines Lichtbildausweises sein. Bei Gefahrgutbeförderungen oberhalb der Freistellungsgrenzen nach Abschnitt 1.1.3.6.3. ADR ist die Beförderungseinheit mit Warntafeln zu kennzeichnen. An Be‐ und Entladestellen ist das Rauchverbot zu beachten. Die Vorschriften über das Be‐ und Entladen, Beförderung und Überwachung beim Parken und Halten sind zu beachten. Je nach Art und Menge des Gefahrgutes sind das Fahrzeug und die Besatzung entsprechend den Vorschriften auszurüsten mit: • Ein Unterlegkeil je Fahrzeug, dessen Abmessungen der höchstzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs und dem Durchmesser der Räder angepasst sein müssen • zwei selbststehende Warnzeichen • eine Schaufel • eine Kanalabdeckung • ein Auffangbehälter • Augenspülflüssigkeit • für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung: ‐eine Warnweste ‐ein tragbares Beleuchtungsgerät (Handlampe) nach 8.3.4. ADR ‐eine Notfallfluchtmaske Filtertyp: A1B1E1K1‐P1 oder A2B2E2K2‐P2 ‐eine schriftliche Weisung, die von der Fzg‐Besatzung verstanden wird ‐2 Feuerlöschgeräte gemäß Anforderungen in Abschnitt 8.1.4. ADR Die erhaltenen Zolldokumente (Ausfuhranmeldung, Versandscheine (T1, T2), Carnet TIR, etc.) sind bei jedem Grenzübertritt den Zollbehörden oder dem beauftragten Grenzspediteur zur zollamtlichen Abwicklung zu übergeben. Dort zurück‐/erhaltene Zolldokumente und/oder Bestätigungen haben Sie uns unverzüglich im Original zu übermitteln. Im Falle des Transports von sog. Erstattungs‐ /Marktordnungsware gilt folgendes als ver...
Hygiene. Die Saunanutzung ist nur mit zwei ausreichend großen Badetüchern gestattet. Bei gefärbten Haaren vermeiden Sie bitte den direkten Kontakt zu sämtlichen Einrichtungsgegenständen mittels eines Handtuchs. Um die Luftqualität nicht zu beeinträchtigen, bitten wir Sie nasse oder feuchte Textilien nicht im Saunabereich zu trocknen. Der Verleih von Bademäntel und Handtücher ist gegen Gebühr möglich. Nach Nutzung bitte Xxxxxxxxxx an der Wellness-Rezeption zurückgeben. Verlust oder Missbrauch führt zu Schadensersatz. Vor dem ersten Saunagang ist eine gründliche Reinigung wichtig. Bitte verwenden Sie keine Kosmetik und/oder Bräunungsmittel während der Saunagänge. Nagelschneiden, Rasieren, Haare färben und ähnliches ist untersagt. Der Natur-Badesee ist nur geduscht zu betreten. Bitte nutzen Sie hierfür die Außenduschen. Foto- und Filmaufnahmen Beim Anfertigen von privaten Foto- und Filmaufnahmen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter (Recht am eigenen Bild) zu beachten. Das Anfertigen von gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen ohne Genehmigung durch ARAMIS ist untersagt. Foto- und Filmaufnahmen im Bereich der Duschen, den Umkleideräumen und im gesamten Wellnessbereich, gleich zu welchem Zweck, sind verboten.