Hygiene Musterklauseln

Hygiene. Wir arbeiten streng nach Hygienevorschriften. Die Sächsische Hygiene-Verordnung (SächsHygVO), das Infektionsschutzgesetz (IfSG), die Tätowiermittelverordnung (TätoV) sowie Bestimmungen des Gesundheitsamtes sind fester Bestandteil unseres Tuns und Handelns.
Hygiene. Ich weiß, dass Verstöße gegen diese Vereinbarungen oder die Schulordnung Konsequenzen haben können. Diese Konsequenzen hängen von der Schwere und der Häufigkeit der Verstöße ab: • Ermahnung und Entschuldigung • Zusatzaufgabe in der Freizeit, zu Hause oder in der Schule • Verhaltensnote im Zeugnis • Reinigungs- oder Ordnungsdienste im Schulbereich • Unterrichtsstörende Gegenstände werden einbehalten – Abholung durch die Eltern • Mitteilung an bzw. Vorladung der Eltern • Wiedergutmachen bzw. Bezahlen von mutwilligen Beschädigungen • Mitteilung an die Direktion • Ausschluss von Schulveranstaltungen • zeitlicher Ausschluss vom Unterricht und Versetzung in eine andere Klasse bzw. Schule • Einschaltung des Jugendamtes • Anzeige bei der Gendarmerie Ich werde mich an diese Verhaltensvereinbarungen halten und die Konsequenzen akzeptieren.
Hygiene o Für das Training ist ein ausreichend großes Handtuch mitzubringen. Während des Trainings müssen die gepolsterten Sitz- und Liegeflächen immer mit einem Handtuch bedeckt sein um die Geräte vor Schweiß zu schützen. o Aus hygienischen Gründen ist das Tragen von Muskelshirts bzw. Trägershirts nicht erlaubt (mindestens T- Shirtarmlänge). o Die Trainingsfläche ist mit festem Schuhwerk zu betreten, welches ausschließlich für den Innenbereich genutzt wird. o Nach Gebrauch eines Gerätes sind die mit der Haut / mit Schweiß in Kontakt gekommenen Stellen (z.B. Handgriffe und Pulssensoren) entsprechend der Anleitung mit Desinfektionsspray zu reinigen und in sauberem Zustand zu hinterlassen. Die Displays der Cardio-Geräte dürfen NICHT mit Desinfektionsspray gereinigt werden. o Im gesamten Nassbereich ist Rasieren, Pediküre/Maniküre oder das Färben der Haare aus hygienischen Gründen nicht gestattet. o Die Umkleidekabinen/-schränke sind sauber zu hinterlassen, bei Verschmutzung ist das Personal zu informieren.
Hygiene. Als Krankenhaushygiene werden alle vorsorglichen Maßnahmen bezeichnet, die der Verhinderung und Weiterverbreitung von im Krankenhaus und anderen Einrichtungen im Gesundheitswesen erworbenen Krankheiten dienen. Die Hände sind das meistge- brauchte medizinische Instrument im Gesundheitswe- sen. So wie Werkzeuge bei der Arbeit verschmutzen, können die Hände bei Tätigkeiten im Krankenhaus, in der Regel nicht sichtbar, kontaminiert sein. Um nicht nur sich selbst sondern auch ihre Angehörigen vor möglichen übertragbaren Erkrankungen zu schützen, möchten wir Sie bitten, die im Haus befindlichen Hän- dedesinfektionsmittel aus dem Spender eigenverant- wortlich zu benutzen. So tragen auch Sie zur Vermin- derung von Übertragungen von Erkrankungen oder Infektionen bei.
Hygiene. Vor dem Essen in der Natur und nach dem Toilettengang werden die Hände gründlich gewaschen und abgetrocknet, um der Gefahr durch die Infizierung mit dem Fuchsbandwurm und anderen Bakterien vorzubeugen. Den Kindern wird nahegebracht, dass sie nichts, was sie im Wald gefunden haben, in den Mund nehmen dürfen. - Hausschuhe In jedem Kindergartenjahr (beginn Kindergartenjahr 2017/18) sind die Eltern verpflichtet mindestens 10 Arbeitsstunden im Bereich - Herbstzauber - Gartenprojekte - Aufräumaktionen - anliegende Reparaturen - Elterndienste als Vertretung im Kindergarten pro Kind zu leisten. Wird bis zum 31.05. des Kindergartenjahres diese Stunden nicht abgegolten, sind 20 €/h zu entrichten. Dies sind Pflichtstunden, die ein mehr an Stunden durch nötige Einsätze nicht ausschließt. (Wird dem nicht nachgekommen, halten wir und vor rechtliche Schritte einzuleiten oder das Kind aus dem Kindergarten – durch Vertragsbruch – auszuschließen) Die Gruppengröße des Waldkindergartens liegt bei max. 15 Kindern. Die Gruppe wird von zwei pädagogischen Fachkräften begleitet, ggf. von einer Praktikant/in oder Freiwilligendienstlern/innen unterstützt. Bei Krankheit oder sonstigen Verhinderungen werden Vertretungen innerhalb der Einrichtung oder nach Absprache durch Erziehungsberechtigte durchgeführt. Die Aufsichtspflicht des Fachpersonals bzw. des Trägers der Einrichtung beginnt mit der Übernahme der Kinder durch das Fachpersonal und endet mit der Übergabe der Kinder an die Erziehungsberechtigten. Auf dem Weg zum Kindergarten sowie auf dem Heimweg obliegt die Aufsichtspflicht allein den Erziehungsberechtigten. Soll ein Kind den Hin- oder Rückweg in Begleitung Dritter oder ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten antreten, ist hierfür der Leitung eine schriftliche Erklärung abzugeben (Anlage „Erklärungsnachweis der Erziehungsberechtigten“). Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, pünktlich mit Beendigung der Öffnungszeit das Kind abzuholen bzw. für seine Abholung Sorge zu tragen. Wiederholte Verstöße hiergegen können zur Kündigung des Kindergartenplatzes führen.
Hygiene. 1. Xxxxx Xxxxx ist verpflichtet, alle Hinweise der Kursleitung zum hygienischen Umgang mit Lebensmitteln und zur allgemeinen Hygiene (Insbesondere z.B. Händewaschen, Handschuhe, Mülltrennung etc.) zu befolgen. Allergien, ansteckende Krankheiten sind uns vor Beginn des Kurses zu melden. Es bleibt uns bzw. dem Kursleiter vorbehalten, Teilnehmer mit ansteckenden Krankheiten von der Zubereitung auszuschließen. 2. Die Kursleiter behalten es sich vor, Teilnehmer vom Kochkurs auszuschließen, deren Gesundheitszustand eine Einhaltung der Hygienevorschriften eventuell gefährdet. Hierzu zählen insbesondere Teilnehmer mit offenen Wunden an Händen oder Armen, sowie Teilnehmer mit Fieber und/oder starkem Husten und/oder Schnupfen oder möglicherweise ansteckenden Krankheiten. Es ist dann möglich, in den Geschäftsräumen zu bleiben aber nicht bei der Essenszubereitung zu helfen.
Hygiene. Bitte bringen Sie zu jeder Behandlung ein Badehandtuch, als Unterlage für die Behandlungsbank mit. Ferner bitten wir Sie auch im Falle einer infektiösen Erkrankung die Praxis zu meiden und sagen Sie bitte Ihren Termin sobald wie möglich bei uns ab. Sie bekommen einen Ersatztermin, wenn Ihre Krankheit ausgeheilt ist.
Hygiene. Im Hinblick auf Sicherheit und Hygiene, sind Geschirr, Essen und Glas in den Räumlichkeiten des Unternehmens und in den Umkleiden verboten. Wasser und Tee zum Mitbringen sind in den Räumlichkeiten erlaubt. Außerdem verboten ist das Mitbringen von Hunden und anderen Tieren.
Hygiene. Ihr Personal muss jährlich in Personalhygiene geschult werden (nach Infektionsschutzgesetz und nach Food‐Defense), Nachweise hierfür müssen auf Anforderungen vorgelegt werden. Die an den jeweiligen Lade‐ und Entladestellen geltenden Hygiene‐ und Sicherheitsvorschriften sind durch Ihr Fahrpersonal zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen werden alle entstehenden Kosten an Sie weiterbelastet. Die Ladefläche muss sauber, frei von Gerüchen und sonstigen Kontaminationen sein. Reinigungen müssen dokumentiert werden. Sie versichern, dass die jeweiligen aktuellen gesetzlichen Vorschriften, Regelungen und Hygienevorschriften (z.B. EG VO 852/2004, LMFG, IfSG) von Ihnen stets eingehalten werden.