Identifizierung Musterklauseln

Identifizierung. Der Kunde loggt sich durch Angabe der E-Mail und des Passwortes in den Nutzer-Account ein. Sofern der Kunde noch nicht über einen Nutzer-Account verfügt, muss dieser zunächst nach Maßgabe der ANB eingerichtet werden.
Identifizierung. 6.1. Wird durch den Nutzer im Anmeldeprozess vereinbart, dass der Anbieter im Namen des Kunden die Dokumente signiert (Vollmacht), dann ist der Anbieter verpflichtet die Identität des Nutzers zuverlässig festzustellen. Dazu erhebt und speichert er bei natürlichen Personen (Privatkunde und Vertretungsberechtigter jur. Person) Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail-Adresse, Personaldokument-ID (Post Ident-Verfahren), Telefon/Mobilfunknummer (optional), sowie Faxnummer (optional) des Nutzers. 6.2. Die Überprüfung der Identität erfolgt per Post Ident-Verfahren, per Video Ident- Verfahren (ausgelöst im Anmeldeprozess) oder anhand eines amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, insbesondere anhand eines inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes oder anhand von Dokumenten mit gleichwertiger Sicherheit. Die Identität des Nutzers kann auch anhand einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 4 Absatz 1 des Signatur- und Vertrauensdienstegesetzes überprüft werden. Die elektronische Signatur hat dabei zumindest den Anforderungen des Artikel 3 Xxxxx 00 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG („eIDAS-VO“), idF ABl. Nr. L 23 vom 29.01.2015 S. 19, zu genügen. 6.3. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften oder öffentlichen Stellen erfolgt die Überprüfung der Identität durch die Überprüfung der vertretungsberechtigten Person (oder Vertreter) wie in Ziffer 6.2. beschrieben. 6.4. Der Nutzer stimmt zu, dass der Anbieter zur Identitätsfeststellung und –überprüfung personenbezogene Daten verarbeiten oder nutzen darf, die er zu einem früheren Zeitpunkt erhoben hat.
Identifizierung. Je nach gewähltem Produkt ist vor Nutzung der Zertifizierungs- und Vertrauensdienste eine Identifizierung des Kunden erforderlich. Die Identifizierung führt D-Trust selbst oder durch externe Stellen durch.
Identifizierung. Zum Zwecke der Identifizierung hat der Vermittler folgende Feststellun- gen zur Identität des Kunden und ggf. der für diesen auftretenden Person sowie ggf. des wirtschaftlich Berechtigten zu treffen: - Vollständiger Name - Geburtsdatum - Geburtsort - Vollständige Anschrift - Staatsangehörigkeit Zum Nachweis dieser Angaben ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis) einzusehen und vollständig zu kopieren, zu fotografieren oder zu scannen und der Fonds Finanz zu übermitteln. Auf einer Fotokopie des Lichtbildausweises hat der Vermittler zu bestätigen, dass ihm das Original des Lichtbildausweises vorgelegt wurde und die Fotokopie dem Original entspricht. - Firma (Name oder Bezeichnung) - Rechtsform - Registernummer (soweit vorhanden) - Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung - Name des gesetzlichen Vertreters bzw. der Mitglieder des Vertretungsorgans Die Prüfung dieser Angaben ist anhand von Handels- oder Genossen- schaftsregisterauszügen oder vergleichbaren amtlichen Register- oder Verzeichnisauszügen ggf. in Verbindung mit Gründungsdokumenten vorzunehmen. Von diesen Dokumenten sind Kopien zu erstellen. Ist ein Mitglied des Vertretungsorgans oder der gesetzliche Vertreter ebenfalls eine juristische Person, so sind die o.g. Angaben auch für diese einzuholen und zu dokumentieren. Der Vermittler hat dieselben Feststellungen zum wirtschaftlich Berech- tigten zu treffen, wenn der Kunde nicht der wirtschaftlich Berechtigte ist. Die eingeholten Angaben sind vom Vermittler gemäß § 8 GwG aufzuzeich- nen und aufzubewahren. Auf Verlangen sind entsprechende Dokumenta- tionen an die Fonds Finanz herauszugeben. Der Vermittler ist darauf hingewiesen, dass bei Zweifeln an der Identität des Kunden oder an der Herkunft des Anlagegeldes bzw. aufzuwendender Mittel eine Vermittlung nicht erfolgen darf. Der Vermittler stellt die Fonds Finanz von allen Ansprüchen Dritter frei, die infolge eines Verstoßes gegen die Identifizierungspflichten gegenüber der Fonds Finanz geltend gemacht werden.
Identifizierung. Jede Person, die sich durch die Verwendung eines geeigneten Authentifizierungsmittels g e m ä s s K l a u s e l 7 d i e s e r Zahlungskartenbedingungen identifiziert, gilt als berechtigt, Transaktionen mit der Alpian Debitkarte durchzuführen. Dies gilt auch dann, wenn diese Person nicht Sie selbst als allein berechtigter Karteninhaber ist. Alpian ist dementsprechend berechtigt, die so getätigten und registrierten Beträge elektronisch von dem betreffenden Konto abzubuchen. Die Risiken aus einer missbräuchlichen Verwendung der Alpian Debitkarte tragen daher ausschliesslich Sie selbst.
Identifizierung. Bei der Eröffnung der Geschäftsbeziehung mit der Gesellschaft hat der Kunde der Gesellschaft genaue Identifizierungsangaben und Belege gemäß den geltenden Vorschriften zur Verfügung zu stellen (wie etwa Name, Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Beruf, ehelicher Güterstand, usw.). Natürliche Personen müssen min- destens einen Personalausweis vorlegen. Sie können aufgefor- dert werden, ihre Geschäftsfähigkeit nachzuweisen. Juristische Personen, spezielle Gesamtshandeigentümer und rechtsfähige Vereinigungen sind verpflichtet, eine wahrheitsgetreue Kopie ihrer aktuellen Satzung, gegebenenfalls einen aktuellen Auszug aus dem geltenden amtlichen Register, sowie ein Dokument vor- zulegen, in dem die Personen aufgeführt sind, die befugt sind, sich gegenüber Dritten zu verpflichten und zu vertreten. Die Kunden sind verpflichtet, der Gesellschaft alle Dokumente zur Verfügung zu stellen, die von der Gesellschaft zur Identifizie- rung des wirtschaftlichen Eigentümers in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen angefordert werden können. Außerdem gilt in allen Fällen, in denen der Kunde nicht der wirt- schaftliche Nutznießer eines in seinem Namen eröffneten Xxxxxx ist (als Inhaber oder Mitinhaber des Xxxxxx), dass der Gesell- schaft zusätzlich zur Erklärung des wirtschaftlichen Eigentümers auf Anforderung des Gesellschaft ein Dokument vorzulegen ist, das den wirtschaftlich Berechtigten identifiziert, um es ihr zu er- möglichen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle anderen Dokumente oder Informationen anzufordern, die sie für nützlich oder notwendig erachtet, um ihren Verpflichtungen im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nachzukommen. Der Kunde gewährleistet, dass alle Dokumente, Unterlagen, Da- ten, Informationen und Anweisungen, die der Gesellschaft über- mittelt oder übergeben werden, klar, zuverlässig und vollständig sind sowie, dass sie den vertraglichen, gesetzlichen und regula- torischen Bestimmungen entsprechen. Der Kunde muss der Gesellschaft Änderungen dieser Informati- onen unverzüglich schriftlich mitteilen. Der Kunde haftet alleine für alle Schäden, die durch die Mitteilung falscher, ungenauer, veralteter oder unvollständiger Informationen verursacht wer- den, für die die Gesellschaft keine Haftung übernimmt. Änderungen der Fähigkeit des Kunden, seines Vertreters oder Bevollmächtigten, die der Gesellschaft nicht schriftlich mitgeteilt wurden, können dem Kunden trotz ihrer möglichen Aufnahme in d...
Identifizierung. XXXXXXXX INDUSTRIAL verpflichtet sich, den ODETTE-Standard für Barcode-Etiketten zu verwenden und jede an seine Kunden versandte Handling Unit korrekt zu kennzeichnen. Das Etikett enthält mindestens den Namen ARAYMOND INDUSTRIAL, das Lieferavis, die Kundenteilenummer, die AR-Teilenummer, die Produktbeschreibung und die enthaltene Menge. Der beiliegende Lieferschein zeigt die Kundenteilenummer, die ARAYMOND INDUSTRIAL-Teilenummer, Bestellnummer, Produktbeschreibung und verpackte Menge. Die Rechnungen enthalten zusätzlich den Zolltarifcode und das Ursprungsland für jeden Artikel.
Identifizierung. Wir sind verpflichtet, jeden Versicherungsnehmer zu identifizieren. Fügen Sie daher bitte eine leserliche Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. Der Versicherungsnehmer ist nicht der wirtschaftlich Berechtigte; er handelt auf Veranlassung von Vor- und Zuname, Firma, Anschrift KD07V private Fortführung 08.2022 Seite 1 von 3 Üben oder übten der Versicherungsnehmer, der Bezugsberechtigte, ein abweichender wirtschaftlich Berechtigter des Vertrages, ein jeweiliges Familienmitglied oder eine bekanntermaßen nahestehende Person ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt im Ausland oder für einen ausländischen Staat im Inland aus? □ ja Falls ja, bitte die politische Funktion und für den betroffenen Bezugsberechtigten oder wirtschaftlich Berechtigten auch Namen und Anschrift angeben: Ort, Datum
Identifizierung. (a) Jeder Autorisierte Benutzer muss zu diesem Zweck einen persönlichen und eindeutigen Identifikationscode („Benutzerkennung“) erhalten. Eine Benutzerkennung darf keiner anderen Person zugewiesen werden, und zwar auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt. (b) Über die Autorisierten Benutzer und den für die einzelnen Autorisierten Benutzer verfügbaren autorisierten Zugang wird eine aktuelle Aufzeichnung gepflegt, und für den gesamten Zugang zu Informationssystemen oder für die Durchführung jeglicher Datenverarbeitung werden Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahren eingerichtet. Im Sinne dieser Vereinbarung bezeichnet der Begriff „Verarbeitung“ jeden Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, die mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren im Zusammenhang mit Personenbezogenen Daten oder einer Reihe von Personenbezogenen Daten ausgeführt werden, wie etwa die Erhebung, Erfassung, Organisation, Strukturierung, Speicherung, Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Nutzung, die Offenlegung durch Übermittlung, die Verbreitung oder jede andere Form der Bereitstellung, die Verknüpfung oder die Kombination sowie die Einschränkung, Löschung oder Vernichtung. (c) Passwörter müssen in regelmäßigen Abständen geändert werden, wie in den Richtlinien zur Informationssicherheit dargelegt.
Identifizierung. Information zur Identifizierung Identifizierung der Unterzeichner Vorname Nachname Geburtsdatum Funktion des Unterzeichners Mitglied des Vertretungsorgans/ gesetzlicher Vertreter Bevollmächtigter Im Rahmen der Identifizierung als auftretende Person wird Ihrem Zeichnungsberechtigten von AirPlus eine Personen ID (PID) vergeben. Die Zuweisung der PID ist nur auf diese Person bezogen und nur einmalig erforderlich. Sie kann für alle geschäftlichen Handlungen (z. B. für den Vertragsabschluss oder den Kartenantrag) mit AirPlus verwendet werden. Person ID (PID) Weitere Hintergründe zur Identifizierung und eine detaillierte Beschreibung finden Sie innerhalb des Portals zur Identifizierung. Bevollmächtigung: Ja Die Vollmacht sollte bitte den Namen und die vollständige Adresse des Unternehmens enthalten sowie den Briefkopf oder Firmenstempel des Unternehmens, den Vor- und Nachnamen des Bevollmächtigten sowie den Namen und die Unterschrift des Unterzeichners (Bevollmächtigende Person). Nein Sollten Sie als auftretende Person keine Vollmacht vorliegen haben, füllen Sie bitte das folgende Formular aus: Blankoformular Vertretungsvollmacht Weitere unterzeichnende Personen (falls vorhanden) Unterzeichnende Person 2 Vorname Nachname Geburtsdatum Funktion des Unterzeichners Mitglied des Vertretungsorgans/ gesetzlicher Vertreter Bevollmächtigter Person ID (PID) Bevollmächtigung: Ja Die Vollmacht sollte bitte den Namen und die vollständige Adresse des Unternehmens enthalten sowie den Briefkopf oder Firmenstempel des Unternehmens, den Vor- und Nachnamen des Bevollmächtigten sowie den Namen und die Unterschrift des Unterzeichners (Bevollmächtigende Person). Nein Sollten Sie als auftretende Person keine Vollmacht vorliegen haben, füllen Sie bitte das folgende Formular aus: Blankoformular Vertretungsvollmacht Unterzeichnende Person 3 Vorname Nachname Geburtsdatum Funktion des Unterzeichners Mitglied des Vertretungsorgans/ gesetzlicher Vertreter Bevollmächtigter Person ID (PID) Bevollmächtigung: Ja Die Vollmacht sollte bitte den Namen und die vollständige Adresse des Unternehmens enthalten sowie den Briefkopf oder Firmenstempel des Unternehmens, den Vor- und Nachnamen des Bevollmächtigten sowie den Namen und die Unterschrift des Unterzeichners (Bevollmächtigende Person). Nein Sollten Sie als auftretende Person keine Vollmacht vorliegen haben, füllen Sie bitte das folgende Formular aus: Blankoformular Vertretungsvollmacht Unterzeichnende Person 4 Vorname Nachname Geburtsdatum Funkti...