Invaliden-Kinderrente. 1 Hat ein Invalidenrentenbezüger Kinder, die bei seinem Tod Anspruch auf eine Waisenrente gemäss Art. 35 hätten, so besteht ein Anspruch auf eine Invaliden-Kinderrente.
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Invaliden-Kinderrente. 1 Hat ein Invalidenrentenbezüger KinderDie versicherte Person, die bei seinem Tod Anspruch auf der eine Invalidenrente gemäss diesem Reglement zusteht, hat für jedes Kind, das im Falle ihres Todes eine Waisenrente gemäss Art. 35 hättenbeanspruchen könnte, so besteht ein Anspruch auf eine Invaliden-Kinderrente.
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Samples: www.previs.ch
Invaliden-Kinderrente. 1 Hat ein Invalidenrentenbezüger Kinder, die bei seinem Tod Anspruch auf eine Waisenrente gemäss Art. 35 hätten, so besteht ein Bezüger einer Invalidenrente haben Anspruch auf eine Invaliden-KinderrenteKinderrente für jedes Kind, das bei ihrem Tode eine reglementarische Waisenrente beanspru- chen könnte.
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Invaliden-Kinderrente. 1 Hat ein Invalidenrentenbezüger Kinder, die bei seinem Tod Anspruch auf eine Waisenrente gemäss Art. 35 hätten, so besteht ein Bezüger einer Invalidenrente haben Anspruch auf eine Invaliden-KinderrenteKinderrente für jedes Kind, das bei ihrem Tode eine reglementarische Waisenrente beanspruchen könnte.
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Samples: spkr.ch