Invaliditätsfall Musterklauseln

Invaliditätsfall. Tritt als Folge des Unfalles innerhalb von fünf Jahren eine voraussichtlich bleibende medizinisch-theoretische Invalidität ein, wird, falls zum Unfallzeitpunkt eine Unfalldeckung bestand, das Invaliditätskapital ausbezahlt, welches sich nach dem Grad der Invalidität, der vereinbarten Versicherungssumme und der gewählten Leistungsvariante bestimmt. Eine allenfalls durch das Ereignis eingetretene Erwerbs- oder Arbeitsunfähigkeit wird dabei nicht berücksichtigt. Auf das Invaliditätskapital hat ausschliesslich die versicherte Person Anspruch.
Invaliditätsfall. Der Anspruch auf Leistungen bei Invalidität wird frühestens in dem Zeitpunkt geprüft, in dem von der Fortsetzung der ärztlichen Behandlung keine namhafte Besserung des Gesundheitszustandes mehr erwartet werden kann. Tritt als Folge des Unfalls eine voraussichtlich bleibende medizinisch theoretische Invalidität ein, so zahlt elipsLife das Invalidi- tätskapital, welches sich nach dem Grad der Invalidität, der vereinbarten Versicherungssumme und der gewählten Leis- tungsvariante bestimmt. Leistungen von anderen Versicherern und von haftpflichtigen Dritten werden nicht angerechnet (Summenversicherung). Die medizinisch theoretische Invalidität wird vom beratenden Arzt schematisch aufgrund der in Art. 2.4.1. der vorliegen- den AVB genannten Grundsätze bestimmt. Eine allenfalls durch das Ereignis eingetretene Erwerbs- oder Arbeitsunfä- higkeit wird dabei nicht berücksichtigt. Auf das Invaliditätskapital (IV-Kapital) hat ausschliesslich die versicherte Person Anspruch. Der Anspruch auf IV-Kapital erlischt mit dem Tode der versicherten Person.
Invaliditätsfall. 2.2.1 Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidi- tät) des Versicherten, so entsteht Anspruch auf Kapital- leistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Ein nach Ziffer 2.2.2 bis 2.2.4 festgestellter Invaliditäts- grad wird wie folgt entschädigt: Weniger als 20 % 0,– ab 20 % 1.000,– ab 25 % 2.500,– ab 30 % 5.000,– ab 35 % 7.500,– ab 40 % 10.000,– ab 45 % 12.500,– ab 50 % 15.000,– ab 55 % 20.000,– ab 60 % 22.500,– ab 65 % 25.000,– ab 70 % 35.000,– ab 75 % 90.000,– ab 90 % bis 100 % 100.000,–
Invaliditätsfall. 7.1.1 Die Invaliditätsleistung wird als Kapitalbetrag gezahlt.
Invaliditätsfall. 2.2.1 Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidi- tät) des Versicherten, so entsteht Anspruch auf Kapital- leistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Ein nach Ziffer 2.2.2 festgestellter Invaliditätsgrad wird wie folgt entschädigt: Inv. Grad in % bis zu Entschädigung 19 € 1.000,– je 1 % nach Feststellung
Invaliditätsfall. Hat der Unfall eine voraussichtlich bleibende Invalidität zur Folge, so zahlt die Gesellschaft folgende Entschädigung: Bei vollständigem Verlust oder vollständiger Gebrauchsunfä- higkeit, beider Arme oder Hände, 100 % beider Beine oder Füsse Passagiere, die davon Kenntnis haben oder bei pflichtgemäs- eines Armes oder einer Hand und zugleich eines Beines oder Fusses 100 % ser Aufmerksamkeit hätten wissen können, dass der Führer den erforderlichen Führer- oder Lernfahrausweis nicht besitzt oder die Fahrt nur mit einem Lernfahrausweis ohne die gesetz- lich vorgeschriebene Begleitung ausführt; eines Armes im Ellbogengelenk oder oberhalb desselben 70 % eines Unterarmes oder einer Hand 60 % eines Daumens 22 % eines Zeigefingers 14 % eines anderen Fingers 8 % 63 100 105 110 115 120 125 130 135 145 150 155 165 63 78 100 180 185 190 195 200 205 210 215 220 225 230 235 240 245 250 255 260 265 270 275 280 285 290 295 300 305 310 315 320 325 330 335 340 345 350 78 100 eines Beines im Kniegelenk oder oberhalb desselben 60 % % eines Beines unterhalb des Kniegelenks 50 % eines Fusses 40 % der Sehkraft beider Augen 100 % der Sehkraft eines Auges 30 % der Sehkraft eines Auges, wenn diejenige des anderen A B A B % % % % % Xxxxx schon vor Eintritt des Versicherungsfalles bereits vollständig verloren war 70 % des Gehörs auf beiden Ohren 60 % des Gehörs auf einem Ohr 15 % des Gehörs auf einem Ohr, wenn dasjenige auf dem ande- xxx Xxx schon vor Eintritt des Versicherungsfalles bereits vollständig verloren war 45 % Das Invaliditätskapital wird nach der Leistungsvariante A (pro- gressive Invalidität) berechnet. Die progressive Invaliditätsver- sicherung hat keine Gültigkeit für Personen, die im Zeitpunkt des Unfalles das 65. Altersjahr vollendet haben. Für diese Per- sonen wird das Invaliditätskapital nach Variante B (einfache In- validität) berechnet. Das Kapital, in Prozenten der für Invalidität vereinbarten Ver- sicherungssumme, beträgt: Inv. Kapital Grad nach Variante Inv. Kapital Grad nach Variante % A% B% % A% B% 26 28 26 64 170 64 27 31 27 65 175 65 Für eine durch Unfall entstandene dauernde schwere Entstel- lung des menschlichen Körpers (ästhetische Schäden wie z. B. Narben), für die keine Invaliditätsentschädigung gemäss A und B hievor geschuldet ist, die aber dennoch eine Erschwerung des wirtschaftlichen Fortkommens oder der gesellschaftlichen Stellung des Versicherten zur Folge hat, vergütet die Gesell- schaft 10 % der in der Police für Invalidität aufgeführten Versi- ...
Invaliditätsfall. 5.3.3.1 Führt der Unfall zu einer voraussichtlich bleibenden Invalidität, bezahlt die AXA den dem Invaliditätsgrad entsprechenden Prozentsatz. Der Invaliditätsgrad wird nach den Bestimmungen über die Bemessung der Integritätsschäden des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) festgelegt.
Invaliditätsfall a) Xxxxx als Folge des Unfalls innert 5 Jahren, vom Unfalltage an gerechnet, eine voraussichtlich bleibende Invalidität ein, zahlt die USS eine Invaliditätsentschädigung gemäss der Garantie- tabelle im Anhang, bei Teilinvalidität einem dem Grade der Beeinträchtigung entsprechenden Teil derselben.
Invaliditätsfall. 2.2.1 Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidi- tät) des Versicherten, so entsteht Anspruch auf Kapital- leistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe in Höhe von € 41.000,–. Die Invaliditätsentschädigung für einen nach Ziffern 2.2.2 bis 2.2.4 festgestellten Invaliditätsgrad wird wie folgt ent- schädigt: Bei einem Invaliditätsgrad ab 20 % bis 25 % erfolgt die Leistung nach der Fest- stellung, über 25 % bis 50 % wird der 25 % übersteigende Satz dreifach, über 50 % bis 75 % wird der 50 % übersteigende Satz sechsfach, über 75 % bis 100 % wird der 75 % übersteigende Satz achtfach entschädigt. Bei einem festgestellten Invaliditätsgrad von 100 % wird in Abänderung der progressiven Bewertungsstaffel eine Invaliditäts-Höchstsumme von € 205.000,– zur Verfü- gung gestellt.
Invaliditätsfall. Xxxxx als Folge des Unfalles innerhalb von fünf Jahren eine voraussichtlich bleibende medizinisch­theoretische Inva­ lidität ein, wird, falls zum Unfallzeitpunkt eine Unfallde­ ckung bestand, das Invaliditätskapital ausbezahlt, welches sich nach dem Grad der Invalidität, der vereinbarten Ver­ sicherungssumme und der gewählten Leistungsvariante bestimmt. Eine allenfalls durch das Ereignis eingetretene Erwerbs­ oder Arbeitsunfähigkeit wird dabei nicht berück­ sichtigt. Auf das Invaliditätskapital hat ausschliesslich die versicherte Person Anspruch.