Common use of Jahresabschluss Clause in Contracts

Jahresabschluss. Die GmbH & Co. KG ist eine sog. Mischrechtsform, daher muss für beide Gesellschaften - die GmbH und die KG - jeweils ein eigenständiger Jahresabschluss erstellt werden. Dabei hat die Komplementär-GmbH nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften und die Kommanditgesellschaft nach denen für Personenhandelsgesellschaften zu bilanzieren. Eine GmbH & Co. KG, die keine natürliche Person als unbeschränkt haftende Gesellschafterin (d.h. als Komplementärin) hat, muss ihren Jahresabschluss über den elektronischen Bundesan- zeiger (xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx) unverzüglich nach dessen Feststellung spätestens aber vor Ab- lauf von 12 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres offen legen. Zu beachten ist, dass in einem solchen Fall also der Jahresabschluss der KG und der wegen der Rechtsform Kapitalgesellschaft sowieso offenzulegenden Jahresabschluss der GmbH offen zu legen ist. (siehe auch unser Merk- blatt „Veröffentlichungs-, Offenlegungs- und Bekanntmachungspflichten, Dok.-Nr. 76454.) • faktische Begrenzung der Haftung des Komplementärs durch die Rechtsform der GmbH • Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft durch Kommanditisten oder durch eine fremde Person möglich • rechtliche komplizierte Konstruktion • Kosten und Formalitäten für die Errichtung der Komplementär-GmbH • negatives Image durch große Insolvenzanfälligkeit • Jahresabschlüsse der GmbH und der KG müssen offengelegt werden, wenn keine natürli- che Person als unbeschränkt haftende Gesellschafterin vorhanden ist

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Jahresabschluss. Die GmbH & Co. KG ist eine soggeprüften Konzernabschlüsse der Gesellschaft zum 31.12.2011 und zum 31.12.2010, jeweils nach IFRS, werden durch Verweis in diesen Prospekt einbezogen. MischrechtsformDer Konzernabschluss gemäß IFRS zum 31.12.2011 wurde von Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, daher muss für beide Gesellschaften - die GmbH und die KG - jeweils ein eigenständiger Jahresabschluss erstellt werden. Dabei hat die Komplementär-GmbH Renn- gasse 1/ Freyung, Xxxxxxxx 00, 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxx, nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung und den vom International Auditing and Assurance Standards Board der International Federation of Accountants herausgegebenen International Standards on Auditing geprüft und am 26. Xxxx 2012 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit Ergänzungen, in denen auf die Kommanditgesellschaft nach denen für Personenhandelsgesellschaften zu bilanzierenin Anhangangabe 4.20. Eine GmbH & Co. KG, die keine natürliche Person als unbeschränkt haftende Gesellschafterin (d.h. als Komplementärin) hat, muss ihren Jahresabschluss über den elektronischen Bundesan- zeiger (xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx) unverzüglich nach dessen Feststellung spätestens aber vor Ab- lauf von 12 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres offen legen. Zu beachten ist, dass in einem solchen Fall also der Jahresabschluss der KG dargestellten Unsicherheiten im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten und der wegen Realisierbar- keit von kurzfristigen Forderungen aus wesentlichen strittigen Projekten in Polen und Deutschland sowie mit dem Kreditrisiko des Griechischen Staates hingewiesen wird, versehen. Der Konzernabschluss gemäß IFRS zum 31.12.2010 wurde von Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renn- gasse 1/ Freyung, Xxxxxxxx 00, 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxx, nach den in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung und den vom International Auditing and Assurance Standards Board der Rechtsform Kapitalgesellschaft sowieso offenzulegenden Jahresabschluss der GmbH offen zu legen istInternational Federation of Accountants herausgegebenen International Standards on Auditing geprüft und am 11.04.2011 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit Ergänzungen, in denen auf die in An- hangangabe 5.20. (siehe auch unser Merk- blatt „Veröffentlichungs-, Offenlegungs- und Bekanntmachungspflichten, Dok.-Nr. 76454.) • faktische Begrenzung der Haftung des Komplementärs durch die Rechtsform der GmbH • Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft durch Kommanditisten oder durch eine fremde Person möglich • rechtliche komplizierte Konstruktion • Kosten und Formalitäten für die Errichtung der Komplementär-GmbH • negatives Image durch große Insolvenzanfälligkeit • Jahresabschlüsse der GmbH dargestellten Unsicherheiten im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten und der KG müssen offengelegt werdenRealisierbarkeit von kurzfristigen Forderungen aus wesentlichen strittigen Projekten in Polen und der Türkei hingewiesen wird, wenn keine natürli- che Person als unbeschränkt haftende Gesellschafterin vorhanden istversehen. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Bei den jüngsten geprüften Finanzinformationen handelt es sich um den Konzernabschluss der Emittentin zum 31.12.2011 nach IFRS. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar.

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Jahresabschluss. Die GmbH & Co. KG ist eine soggeprüften Jahresabschlüsse 2016 sowie 2017 werden als Verweisdokumente in den Basisprospekt aufgenommen. Mischrechtsform, daher muss für beide Gesellschaften - die Die Emittentin bildete im Geschäftsjahr 2017 gemeinsam mit den Tochtergesellschaften BS Liegenschaften GmbH und Zellinvest Anlageberatung GmbH eine Kreditinstitutsgruppe gemäß § 30 BWG. Unter Anwendung des § 249 (2) UGB wird kein Konzernabschluss und kein Konzernlagebericht gemäß § 59 BWG erstellt, da die KG - jeweils ein eigenständiger Tochterunternehmen für sich und zusammengenommen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin von untergeordneter Bedeutung sind. Die Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 wurden geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 274 UGB versehen. Die geprüften Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 werden als Verweisdokumente in den Basisprospekt aufgenommen. Nicht anwendbar. Sonstige Informationen im Registrierungsformular wurden nicht von einem Abschlussprüfer geprüft. Die Finanzdaten im Registrierungsformular wurden den geprüften Jahresabschlüssen der Emittentin zum 31.12.2016 und 31.12.2017 entnommen. Sofern einzelne Finanzdaten, eigene Berechnungen darstellen, erfolgten diese auf Basis der Jahresabschlüsse zum 31.12.2016 und 31.12.2017. Die geprüften Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 werden als Verweisdokumente in den Basisprospekt aufgenommen. Der letzte geprüfte Jahresabschluss erstellt werden. Dabei hat die Komplementär-GmbH nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften und die Kommanditgesellschaft nach denen für Personenhandelsgesellschaften zu bilanzieren. Eine GmbH & Co. KG, die keine natürliche Person als unbeschränkt haftende Gesellschafterin (d.h. als Komplementärin) hat, muss ihren Jahresabschluss über den elektronischen Bundesan- zeiger (xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx) unverzüglich nach dessen Feststellung spätestens aber vor Ab- lauf von 12 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres offen legen. Zu beachten ist, dass in einem solchen Fall also der Jahresabschluss der KG Bankhaus Spängler wurde zum 31.12.2017 aufgestellt und der wegen der Rechtsform Kapitalgesellschaft sowieso offenzulegenden Jahresabschluss der GmbH offen zu legen istBestätigungsvermerk des Abschlussprüfers am 25.04.2018 erteilt. (siehe auch unser Merk- blatt „Veröffentlichungs-, Offenlegungs- und Bekanntmachungspflichten, Dok.-Nr. 76454Die jüngsten geprüften Finanzinformationen sind damit zum Datum dieses Basisprospekts nicht älter als 18 Monate.) • faktische Begrenzung der Haftung des Komplementärs durch die Rechtsform der GmbH • Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft durch Kommanditisten oder durch eine fremde Person möglich • rechtliche komplizierte Konstruktion • Kosten und Formalitäten für die Errichtung der Komplementär-GmbH • negatives Image durch große Insolvenzanfälligkeit • Jahresabschlüsse der GmbH und der KG müssen offengelegt werden, wenn keine natürli- che Person als unbeschränkt haftende Gesellschafterin vorhanden ist

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Jahresabschluss. Der Förderkreis war erstmals für das Geschäftsjahr 2014 gemäß §§ 32 Absatz 3, 23 Vermögensanlagengesetz verpflichtet, einen Jahresabschluss und Lagebericht nach handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellen. Für alle dem Geschäftsjahr 2014 vorangegangenen Geschäftsjahre bestand diese Verpflichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes nicht. Xx xxx Xxxxxx 0 zu diesem Nachtrag findet sich der gemäß §§ 24, 25 des Vermögensanlagengesetzes aufgestellte und geprüfte Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020. Diese enthalten auch eine Entsprechungserklärung des Vorstandes gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz. Der Jahresabschluss des Emittenten wurde von den Herren Xxxxx Xxxxxx und Xxxxxx Xxxx als Wirtschaftsprüfer der ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft, Niederlassung Stuttgart, Xxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften geprüft. Die GmbH & Co. KG Prüfung der Wirtschaftsprüfer Xxxxxx und Lein hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer ist eine sogebenfalls in der Anlage 1 enthalten. Mischrechtsform, daher muss für beide Gesellschaften - Der Jahresabschluss und Lagebericht des Förderkreises als Emittenten enthalten auch allgemeine Ausführungen über die GmbH und die KG - jeweils ein eigenständiger Jahresabschluss erstellt werden. Dabei hat die Komplementär-GmbH nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften und die Kommanditgesellschaft nach denen für Personenhandelsgesellschaften zu bilanzieren. Eine GmbH & Co. KG, die keine natürliche Person als unbeschränkt haftende Gesellschafterin (d.h. als Komplementärin) hat, muss ihren Jahresabschluss über den elektronischen Bundesan- zeiger (xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx) unverzüglich nach dessen Feststellung spätestens aber vor Ab- lauf von 12 Monaten nach Ende Geschäftsentwicklung des Geschäftsjahres offen legen. Zu beachten ist, dass in einem solchen Fall also der Jahresabschluss der KG und der wegen der Rechtsform Kapitalgesellschaft sowieso offenzulegenden Jahresabschluss der GmbH offen zu legen ist. (siehe auch unser Merk- blatt „Veröffentlichungs-, Offenlegungs- und Bekanntmachungspflichten, Dok.-Nr. 76454Förderkreises.) • faktische Begrenzung der Haftung des Komplementärs durch die Rechtsform der GmbH • Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft durch Kommanditisten oder durch eine fremde Person möglich • rechtliche komplizierte Konstruktion • Kosten und Formalitäten für die Errichtung der Komplementär-GmbH • negatives Image durch große Insolvenzanfälligkeit • Jahresabschlüsse der GmbH und der KG müssen offengelegt werden, wenn keine natürli- che Person als unbeschränkt haftende Gesellschafterin vorhanden ist

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Samples: Treuhandvertrag

Jahresabschluss. Die GmbH & Co. KG ist eine soggeprüften Konzernabschlüsse der Gesellschaft zum 31.12.2010 und zum 31.12.2009, jeweils nach IFRS, werden durch Verweis in diesen Prospekt einbezogen. MischrechtsformDer Konzernabschluss gemäß IFRS zum 31.12.2010 wurde von Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, daher muss für beide Gesellschaften - die GmbH und die KG - jeweils ein eigenständiger Jahresabschluss erstellt werden. Dabei hat die Komplementär-GmbH Renn- gasse 1/ Freyung, Xxxxxxxx 00, 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxx, nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und die Kommanditgesellschaft Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung und den vom International Auditing and Assurance Standards Board der International Federation of Accountants herausgegebenen International Standards on Auditing geprüft und am 11.04.2011 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit Ergänzung versehen. Der Konzernabschluss gemäß IFRS zum 31.12.2009 wurde von Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renn- gasse 1/ Freyung, Xxxxxxxx 00, 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxx, nach denen für Personenhandelsgesellschaften zu bilanzierenden in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung und den vom International Auditing and Assurance Standards Board der International Federation of Accountants herausgegebenen International Standards on Auditing geprüft und am 29. Eine GmbH & Co. KG, die keine natürliche Person als unbeschränkt haftende Gesellschafterin (d.hXxxx 2010 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit Ergänzung versehen. als Komplementärin) hat, muss ihren Jahresabschluss über Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Bei den elektronischen Bundesan- zeiger (xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx) unverzüglich jüngsten geprüften Finanzinformationen handelt es sich um den Konzernabschluss der Emittentin zum 31.12.2010 nach dessen Feststellung spätestens aber vor Ab- lauf von 12 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres offen legenIFRS. Zu beachten ist, dass in einem solchen Fall also der Jahresabschluss der KG und der wegen der Rechtsform Kapitalgesellschaft sowieso offenzulegenden Jahresabschluss der GmbH offen zu legen istNicht anwendbar. (siehe auch unser Merk- blatt „Veröffentlichungs-, Offenlegungs- und Bekanntmachungspflichten, Dok.-Nr. 76454Nicht anwendbar.) • faktische Begrenzung der Haftung des Komplementärs durch die Rechtsform der GmbH • Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft durch Kommanditisten oder durch eine fremde Person möglich • rechtliche komplizierte Konstruktion • Kosten und Formalitäten für die Errichtung der Komplementär-GmbH • negatives Image durch große Insolvenzanfälligkeit • Jahresabschlüsse der GmbH und der KG müssen offengelegt werden, wenn keine natürli- che Person als unbeschränkt haftende Gesellschafterin vorhanden ist

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Samples: www.anleihen-finder.de