Common use of Jahresabschluss Clause in Contracts

Jahresabschluss. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind innerhalb der gesetzlichen Fristen durch die Geschäftsführung aufzustellen und durch den Abschlussprüfer zu prüfen. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses gelten die Grundsätze ordnungsgemä- ßer Buchführung sowie die gesetzlichen Bestimmungen. Der Jahresabschluss ist von der Komplementärin zu unterzeichnen. Eine Kopie des Jahresabschlusses ist allen Gesellschaftern spä- testens mit Übersendung der Abstimmungsunterlagen zu der jährlichen Beschlussfassung zuzuleiten. Der Jahresabschluss ist durch Gesellschafterbeschluss festzustellen.

Appears in 4 contracts

Samples: Gesellschaftsvertrag, Gesellschaftsvertrag, Gesellschaftsvertrag