Jahresarbeitszeit. 1 Die Jahresarbeitszeit (JAZ) ist die brutto Sollarbeitszeit im Kalenderjahr [vor Abzug der generellen (wie bezahlte Feiertage) und der individuellen Nichtleistungsstunden wie Ferien, Krankheit, Unfall, Militärdienst und Weiterbildungstage, u.a.m.], während welcher der Arbeitnehmende seine Arbeitsleistung zu erbringen hat. 2 Die Jahresarbeitszeit beträgt brutto: JAZ jahresdurch- schnittlich monatlich jahresdurch- schnittlich wöchentlich 2164 180.33 41,5 Jahreskalendertage 7 = 52.14 Wochen jahresdurchschnittliche Wochenstunden = JAZ und durchschnittliche Monatsstunden. 3 Die jahresdurchschnittliche Sollarbeitszeit gemäss Absatz 2 ist massgebend zur Berechnung - der monatlich fixen Lohnzahlungen an Arbeitnehmende im Stundenlohn, - des dreizehnten Monatslohnes für Arbeitnehmer im Stundenlohn, - der Ferien, Feiertage, bei Krankheit oder Unfall und während Militär- oder Zivilschutzdienst sowie Kurzarbeit, - sowie bei anderen ganztägigen Absenzen, sofern nichts anderes vereinbart ist. 4 Der Arbeitnehmende ist verpflichtet, die Arbeitszeit genau einzuhalten. Für unentschuldigte Absenzen verliert der Arbeitnehmende den Lohnanspruch und schuldet dem Arbeitgeber pro Tag Arbeitsversäumnis eine Entschädigung von 2% des normalen Monatslohnes. Der Arbeitgeber hat eine entsprechende Forderung dem Arbeitnehmenden anzumelden und bei der nächsten Lohnzahlung in Anrechnung zu bringen. 5 Bei Teilzeitanstellungen ist die Jahresarbeitszeit in Stunden oder in Prozenten der Jahreslohnsumme schriftlich festzuhalten.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Jahresarbeitszeit. 1 Die Jahresarbeitszeit (JAZ) ist Für die brutto Sollarbeitszeit Erreichung einer flexiblen Arbeitszeit gilt für die Mitarbeitenden im Kalenderjahr [vor Abzug Monatslohn eine Jahresarbeitszeit. Die Berechnungsperiode dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres. Die vorliegende Jahresar- beitszeitregelung soll sowohl im Interesse des Arbeitgebers als auch im Interesse der generellen Mitarbeitenden eine flexible Arbeitsplanung und Organisa- tion ermöglichen. Innerhalb der 12-monatigen Berechnungsperiode gilt für Vollzeitbeschäf- tigte eine jährliche Normalarbeitszeit von mindestens brutto 2'184 Stunden (wie 52 Wochen x 42 Stunden), wobei eine durchschnittliche wöchentliche Ar- beitszeit von 42 Stunden gilt. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich das Jahres-Stunden-Volumen entsprechend dem im Einzelarbeitsvertrag ver- einbarten Pensum. Die wöchentliche normale Arbeitszeit beträgt 42 Stunden. Eine Woche umfasst durchschnittlich 5 Arbeitstage, wobei jedoch auf- grund des Betriebes bis zu 7 Tage pro Woche Arbeit zu leisten ist, wobei auch Abend- und Nachtarbeit sowie Samstags-, Sonntags- und Feier- tagsarbeit verlangt werden. Dabei werden bei der Dienstplanung die Arbeits- und Ruhebestimmungen des Arbeitsgesetzes sowie der zugehö- rigen Verordnungen beachtet. Der Gesundheitsschutz ist bei allen Mit- arbeitenden einzuhalten (vgl. Art. 6 ArG und ArGV3). Anzurechnen sind auf einen Werktag (Montag – Xxxxxxx) fallende Feiertage sowie unverschuldete bezahlte Feiertage) und der individuellen Nichtleistungsstunden wie Ferien, Absenzen infolge Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Mutterschaft, Militärdienst oder anderen gesetzlichen Verpflichtungen und Weiterbildungstage, u.a.m.], während welcher der Arbeitnehmende seine Arbeitsleistung zu erbringen hat.
2 Die Jahresarbeitszeit beträgt brutto: JAZ jahresdurch- schnittlich monatlich jahresdurch- schnittlich wöchentlich 2164 180.33 41,5 Jahreskalendertage 7 = 52.14 Wochen jahresdurchschnittliche Wochenstunden = JAZ und durchschnittliche Monatsstunden.
3 Die jahresdurchschnittliche Sollarbeitszeit gemäss Absatz 2 ist massgebend zur Berechnung - der monatlich fixen Lohnzahlungen an Arbeitnehmende im Stundenlohn, - des dreizehnten Monatslohnes für Arbeitnehmer im Stundenlohn, - der Ferien, Feiertage, bei Krankheit oder Unfall und während Militär- oder Zivilschutzdienst sowie Kurzarbeit, - sowie bei anderen ganztägigen speziellen bezahlten Absenzen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4 Der Arbeitnehmende ist verpflichtet, die Arbeitszeit genau einzuhalten. Für unentschuldigte Absenzen verliert der Arbeitnehmende den Lohnanspruch und schuldet dem Arbeitgeber Bei einem 100%-Pensum werden 8,4 Stunden pro Tag Arbeitsversäumnis eine Entschädigung von 2% des normalen Monatslohnes. Der Arbeitgeber hat eine entsprechende Forderung dem Arbeitnehmenden anzumelden Arbeitstag gutgeschrieben und bei der nächsten Lohnzahlung in Anrechnung zu bringeneinem Teilzeitarbeitsverhältnis die dem vereinbarten Pensum ent- sprechenden Stunden pro Arbeitstag.
5 Bei Teilzeitanstellungen ist die Jahresarbeitszeit in Stunden oder in Prozenten der Jahreslohnsumme schriftlich festzuhalten.
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Samples: Anstellungsbedingungen
Jahresarbeitszeit. 1 Die Jahresarbeitszeit (JAZ) ist die brutto Sollarbeitszeit im Kalenderjahr [vor Abzug der generellen (wie bezahlte Feiertage) und der individuellen Nichtleistungsstunden wie Ferien, Krankheit, Unfall, Militärdienst und Weiterbildungstage, u.a.m.], während welcher der Arbeitnehmende seine Arbeitsleistung zu erbringen hat.
2 Die Jahresarbeitszeit beträgt brutto: JAZ jahresdurch- schnittlich monatlich jahresdurch- schnittlich wöchentlich 2164 180.33 41,5 Jahreskalendertage ÷ 7 = 52.14 Wochen × jahresdurchschnittliche Wochenstunden = JAZ und durchschnittliche Monatsstunden.
3 Die jahresdurchschnittliche Sollarbeitszeit gemäss Absatz 2 ist massgebend zur Berechnung - der monatlich fixen Lohnzahlungen an Arbeitnehmende im Stundenlohn, - des dreizehnten Monatslohnes für Arbeitnehmer im Stundenlohn, - der Ferien, Feiertage, bei Krankheit oder Unfall und während Militär- oder Zivilschutzdienst sowie Kurzarbeit, - sowie bei anderen ganztägigen Absenzen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4 Der Arbeitnehmende ist verpflichtet, die Arbeitszeit genau einzuhalten. Für unentschuldigte Absenzen verliert der Arbeitnehmende den Lohnanspruch und schuldet dem Arbeitgeber pro Tag Arbeitsversäumnis eine Entschädigung von 2% des normalen Monatslohnes. Der Arbeitgeber hat eine entsprechende Forderung dem Arbeitnehmenden anzumelden und bei der nächsten Lohnzahlung in Anrechnung zu bringen.
5 Bei Teilzeitanstellungen ist die Jahresarbeitszeit in Stunden oder in Prozenten der Jahreslohnsumme schriftlich festzuhalten.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Jahresarbeitszeit. 1 Die Jahresarbeitszeit (JAZ) ist die brutto Sollarbeitszeit im Kalenderjahr [vor Abzug der generellen (wie bezahlte Feiertage) und der individuellen Nichtleistungsstunden wie Ferien, Krankheit, Unfall, Militärdienst und Weiterbildungstage, u.a.m.], während welcher der Arbeitnehmende seine Arbeitsleistung zu erbringen hat.
2 Die Jahresarbeitszeit beträgt brutto: JAZ jahresdurch- schnittlich monatlich jahresdurch- schnittlich wöchentlich 2164 180.33 41,5 Jahreskalendertage 7 = 52.14 Wochen jahresdurchschnittliche Wochenstunden = JAZ und durchschnittliche Monatsstunden.41,5
3 Die jahresdurchschnittliche Sollarbeitszeit gemäss Absatz 2 ist massgebend zur Berechnung - – der monatlich fixen Lohnzahlungen an Arbeitnehmende im Stundenlohn, - – des dreizehnten Monatslohnes für Arbeitnehmer im Stundenlohn, - – der Ferien, Feiertage, bei Krankheit oder Unfall und während Militär- oder Zivilschutzdienst sowie Kurzarbeit, - – sowie bei anderen ganztägigen Absenzen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4 Der Arbeitnehmende ist verpflichtet, die Arbeitszeit genau einzuhalten. Für unentschuldigte Absenzen verliert der Arbeitnehmende den Lohnanspruch und schuldet dem Arbeitgeber pro Tag Arbeitsversäumnis eine Entschädigung Entschädi- gung von 2% des normalen Monatslohnes. Der Arbeitgeber hat eine entsprechende Forderung dem Arbeitnehmenden anzumelden und bei der nächsten Lohnzahlung in Anrechnung zu bringen.
5 Bei Teilzeitanstellungen ist die Jahresarbeitszeit in Stunden oder in Prozenten der Jahreslohnsumme schriftlich festzuhalten.
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