Künftige Bedingungsverbesserungen. Werden die dieser Haftpflichtversicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil der Versicherungs- nehmer und ohne Mehrprämie geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Künftige Bedingungsverbesserungen. Ändert die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versiche- rungsverträge die "Unfallversicherungsbedingungen – Premium-Schutz" ausschließlich zu Ihren Gunsten, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültig- keitstag auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.
Künftige Bedingungsverbesserungen. Werden die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) oder Besondere Bedingungen (BBR) ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für Ihren Vertrag.
Künftige Bedingungsverbesserungen. Werden die dieser Unfallversicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer und ohne Mehrbei- trag geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Künftige Bedingungsverbesserungen. Ändert die degenia Versicherungsdienst AG im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versicherungsverträge die „Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Tier- Operationskostenversicherung“ ausschließlich zu Ihren Gunsten, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.
Künftige Bedingungsverbesserungen. Werden die dieser Privathaftpflichtversicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließ- lich zum Vorteil der Versicherungsnehmer und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Künftige Bedingungsverbesserungen. Wird das dem Vertrag zugrundeliegende Bedingungswerk (Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB T16), Versicherungsbedingungen für den Spezial-Straf-Rechtsschutz (VBS T16), für Neuverträge vom Versicherer geändert, so gilt das neue Bedingungswerk unter folgenden Voraussetzungen automatisch auch für den bestehenden Vertrag: ▪ das neue Bedingungswerk enthält im Vergleich zum zugrundeliegenden Bedingungswerk ausschließlich Leistungsverbesserungen (das kann z.B. eine Erweiterung des Versicherungsschutzes oder der Wegfall eines Ausschlussgrundes oder einer Obliegenheit sein) und ▪ die im neuen Bedingungswerk enthaltenen Leistungsverbesserungen führen für Neuverträge im Vergleich zum bestehenden Vertrag nicht zu einer nachteiligen Änderung der Tarifierungskriterien oder Berechnungsgrundlage. Das neue Bedingungswerk findet auf den bestehenden Vertrag ab Beginn der nächsten Versicherungsperiode Anwendung, die auf den Zeitpunkt folgt, zu dem der Versicherer das neue Bedingungswerk für Neuverträge verwendet. Werden die dieser Versicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag. Soweit manuell von Ihrem Vermittler an den entsprechenden Stellen ausgefüllt, werden nachfolgend einige für Ihre Rechtsschutzversicherung wichtige Daten auf der Grundlage von § 4 Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-Info) genannt.
Künftige Bedingungsverbesserungen. Werden die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Unfallversicherungs-Be- dingungen oder die besonderen Bedingungen ausschließlich zum Vorteil der Versi- cherungsnehmer und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für Ihren Vertrag.
Künftige Bedingungsverbesserungen. Ändert die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versiche- rungsverträge die „Allgemeine Versicherungsbedin- gungen für Bauchhöhlen-Operationen für Pferde auf- grund von Kolik (AVB Pferde-Kolik-Schutz)“ aus- schließlich zu Ihren Gunsten, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für die- sen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintre- tenden Leistungsfälle.
Künftige Bedingungsverbesserungen. Ändern wir im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versicherungsverträge die „Allgemeine Versi- cherungsbedingungen für die Tier-Krankenversiche- rung“ ausschließlich zu Ihren Gunsten, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.