Kapitalrückzahlung Musterklauseln

Kapitalrückzahlung. Die Laufzeit der Inhaberschuldverschreibungen begann am 01. September 2021 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2025. Die Emittentin ist berechtigt, die Laufzeit einmal um zwölf Monate zu verlängern, ohne dass es der Zustimmung der Anleger bedarf. Die Emittentin verpflichtet sich, den Anlegern die Schuldverschreibungen zum Nennbetrag am dritten Bankarbeitstag nach dem Ende der Laufzeit zurückzuzahlen; mithin am 06. Januar 2026. Im Falle der Verlängerung der Laufzeit erfolgt die Rückzahlung voraussichtlich am 06. Januar 2027. Wenn diese Tage keine Bankarbeitstage sind, erfolgt die Rückzahlung am folgenden Bankarbeitstag. Der Rückzahlungsbetrag entspricht dem Nennbetrag der Inhaberschuldverschreibungen. Soweit die Emittentin die Inhaberschuldverschreibungen nicht oder nicht vollständig am Rückzahlungstag zurückzahlt, werden die Inhaberschuldverschreibungen ab dem Rückzahlungstag bis zu dem Tag, der der tatsächlichen Rückzahlung vorausgeht, bezogen auf den ausstehenden Tilgungsbetrag mit 5,75 % p. a. nach der Zinsmethode 30/360 verzinst.
Kapitalrückzahlung. 1. Tokenized Stocks haben keine Endfälligkeit. Die Liquidierung von Tokenized Stocks erfolgt primär über den Sekundärmarkt. Die Emittentin ist berechtigt, Tokenized Stocks am Markt oder anderweitig zu jedem beliebigen Preis zu kaufen. Die von der Emittentin erworbenen Tokenized Stocks können nach Xxxx der Emittentin von ihr gehalten, weiterverkauft oder entwertet werden. Die Entwertung der Tokenized Stocks erfolgt durch Löschung der Tokenized Stocks. Das Kapitalrückzahlungsverfahren wird daher nur dann eingeleitet, wenn der Anleger oder die Emittentin die Tokenized Stocks ordentlich oder aus wichtigem Grund kündigt.
Kapitalrückzahlung. Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 01. Juni 2018 und endet mit Ablauf des 30. Juni 2030. Die Schuldverschreibungen sind am ersten Bankarbeitstag nach dem Ende der Laufzeit („Rückzah- lungstag“), also am 01. Juli 2030, zum Rückzahlungsbetrag zurückzuzahlen. Der Rückzahlungsbetrag entspricht dem Nennbetrag der Schuldverschreibungen. Soweit die Emittentin die Schuldverschreibungen nicht oder nicht vollständig am Rückzahlungstag zurückzahlt, werden die Schuldverschreibungen ab dem Rückzahlungstag bis zu dem Tag, der der tatsächlichen Rückzahlung vorausgeht, bezogen auf den ausstehenden Tilgungsbetrag mit 6,0 % p. a. nach der Zinsmethode 30/360 verzinst.
Kapitalrückzahlung. Eine Rückzahlung der Genussscheine erfolgt bei Kündigung, frühestens nach Ablauf der Mindestver- tragslaufzeit (§ 9 Ziffer 1 der Genussscheinbedingungen). Die Rückzahlung des eingezahlten Ge- nusskapitals ist als solches nicht steuerbar. Soweit sich jedoch der Rückzahlungsbetrag durch Ge- winn- oder Verlustzuweisungen erhöht oder vermindert, sind diese variablen Bestandteile steuerrele- vant. Dies bedeutet, dass mit dem Zufluss der Kapitalrückzahlung unter Anrechnung von Gewinnen oder Verlusten der entsprechende Differenzbetrag bei der Besteuerung des Anlegers nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen zu berücksichtigen ist. Ein vom Rückzahlungsbetrag abgezogener Verlust kann danach nicht mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden.
Kapitalrückzahlung. Zahlungsvorbehalt Besteuerung Maximalrisiko Angesprochene Anlegerkreise

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.