Kaufpreis und Zahlung Musterklauseln

Kaufpreis und Zahlung. 3.1 Die Preise des Lieferers gelten mangels entgegenstehender Vereinbarung unverpackt und unverladen „ab Werk“. Zusätzliche Kosten insbesondere für Aufstellung und Inbetriebnahme, sowie für die Einholung besonderer behördlicher Genehmigungen und für die Erfüllung von behördlichen Auflagen gehen mangels entgegenstehender Vereinbarung zu Lasten des Bestellers. Hinzu kommt die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer.
Kaufpreis und Zahlung. 3. Price and Payment
Kaufpreis und Zahlung. 4.1. Neben der Zuschlagssumme ist vom Käufer bzw. von der Käuferin ein Aufgeld von 28% zu zahlen. Hierin ist die gesetzliche Umsatzsteuer bereits enthalten, welche jedoch wegen Dif- ferenzbesteuerung nach § 25a UStG nicht ausgewiesen wird. Bei Objekten, die durch einen Stern (*) als regelbesteuert vermerkt sind, wird auf den Zuschlag ein Aufgeld von 24% be- rechnet. Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von z.Zt. 19% erhoben.
Kaufpreis und Zahlung. 3.1. Der im Angebot der FGAG aufgeführte Kaufpreis (der «Kaufpreis») versteht sich - sofern nichts anderes ausdrücklich und schriftlich ver- einbart wird - in Schweizer Franken (CHF).
Kaufpreis und Zahlung. 3.1 Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preise in von uns verteilten Katalogen, auf Datenträgern oder auf unseren Internetseiten sind unverbindliche Richtpreise ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Wir berechnen in Euro zu den jeweils gültigen Preisen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Großmengen und/oder Produktionschemikalien erfolgt die Berechnung aufgrund der von uns oder unserem Lieferwerk festgestellten Mengen bzw. Gewichte. Die Berechnung kann jedoch aufgrund der vom Empfänger festgestellten Mengen bzw. Gewichte erfolgen, wenn die Feststellung mittels geeichter Waagen erfolgt ist und die Waren auf unsere Gefahr transportiert worden sind.
Kaufpreis und Zahlung. 5.1 Neben der Zuschlagssumme ist vom Käufer für die ersten €250.000 ein Aufgeld von 28% und auf die darüber hinausgehenden Beträge von 25% zu zahlen. Hierin ist die gesetzliche Umsatzsteuer bereits enthalten, welche jedoch wegen Differenzbesteuerung nach § 25a UStG nicht ausgewiesen wird. Bei Objekten, die im Anhang als regelbesteuert vermerkt sind, wird auf den Zuschlag auf die ersten €250.000 ein Aufgeld von 24% und auf die darüber hinausgehenden Beträge von 21% erhoben. Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von z.Zt. 19% erhoben.
Kaufpreis und Zahlung. Die Preise von Prall-Tec gelten mangels entgegenstehender Vereinbarung unverpackt „ab Werk“. Hinzu kommt die am Tage der Rechnungsstellung jeweils gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen in voller Höhe, spesenfrei für Prall-Tec, wie folgt zu leisten: Maschinen: Vor Auslieferung, netto. Ersatzteile: Vor Auslieferung, netto. Montagen: Innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum, netto (s. auch Montagebedingungen) Sonstiges: Innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, netto. Schecks werden stets nur erfüllungshalber angenommen. Für Zahlungen durch Akkreditiv gelten die von der ICC herausgegebenen Vorschriften über „Uniform Customs and Practice for Documentary Credits“ in ihrer jeweils gültigen Fassung. Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nicht berechtigt, es sei denn, seine Gegenansprüche werden entweder von Prall-Tec nicht bestritten oder sind rechtskräftig festgestellt. Dasselbe gilt auch im Falle der Geltendmachung von Mängelhaftungsansprüchen. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Prall-Tec berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr sechs Prozentpunkte über den Basiszinssatz. Der Basiszinssatz verändert sich jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit er letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Weist Prall-Tec einen höheren Verzugsschaden nach, so kann sie diesen geltend machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs ein geringerer Schaden entstanden ist. Werden Prall-Tec Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, werden alle gestundeten Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Außerdem darf Prall-Tec in diesem Fall Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.
Kaufpreis und Zahlung. 3.1 Die Preise des Auftragnehmers gelten als netto und unverpackt „ab Werk“. In den angegebenen Netto-Preisen ist die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten. Diese ist daher noch hinzuzurechnen. Die Liefer- und Versandkosten sind in den angegebenen Preisen nicht enthalten. Zusätzliche Kosten, insbesondere für Aufstellung und Inbetriebnahme von Anlagen, sowie für die Einholung benötigter behördlicher Genehmigungen und für die Erfüllung von besonderen behördlichen Auflagen sind von dem Auftraggeber zu tragen. Etwas anderes gilt nur, wenn diese Kosten ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind und mit beauftragt werden. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt in voller Höhe netto und ohne Abzug fällig. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
Kaufpreis und Zahlung. Der vereinbarte Kaufpreis für den Kaufgegenstand gemäß Punkt I. beträgt EUR ……………………… + …. % USt. EUR ……………………… = Gesamtbetrag EUR ……………………… (Gesamtbetrag in Worten: EUR ……………………………………………………………………………………………), Der Kaufpreis ist bei Übergabe fällig. Der Kaufpreis ist binnen …………… Tagen/Wochen nach Rechnungserhalt fällig. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von EUR ………………… zu leisten. Der restliche Kaufpreis in Höhe von EUR …………….ist am ………………….. fällig. Ratenzahlung: Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von EUR ……………. zu leisten. Der restliche Kaufpreis ist in monatlichen Raten in Höhe von je EUR ………………………am …. des jeweiligen Monats fällig. Die Fälligkeit der ersten Rate ist daher am ………………………… . Im Kaufpreis enthalten sind Kosten des Transports, der Montage oder Aufstellung, des Zolls oder sonstige Nebenkosten. Übergabe: Die Übergabe des Kaufgegenstandes erfolgt mit Unterzeichnung dieses Vertrages. Die Übergabe erfolgt am ……………………… an ………………………………………………………………. (z.B. Käufer, Eisenbahn, Spediteur, etc.). Erst mit der Übergabe an den Käufer gehen Gefahr und Zufall sowie alle Besitzvorteile auf den Käufer über.
Kaufpreis und Zahlung. Der vereinbarte Kaufpreis für den Kaufgegenstand gemäß Punkt I. beträgt EUR [Betrag] + 20% USt EUR [Betrag] =Gesamtbetrag EUR [Betrag] (Gesamtbetrag in Worten: EUR […]) Der Kaufpreis ist spätestens zum Übernahme/Übergabetermin des Kaufgegenstandes gemäß Punkt VII fällig und auf folgende Bankverbindungen des VERKÄUFERS zu überweisen: IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 Kto. Nr. 00697075000 BLZ: 00000 IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 Kto. Nr. 400010 BLZ: 32823 Nicht im Kaufpreis enthalten sind Kosten des Transports oder sonstige Nebenkosten.