Kaufpreis und Zahlung. 4.1 Der Kaufpreis ist, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sofort nach Eingang der Ware ohne Abzug zu entrichten. Skontovergütungen bedürfen einer besonde- ren Vereinbarung. Ziel- bzw. Kreditverkäufe sind nur möglich, wenn sie vor der Warenausgabe beiderseits schriftlich vereinbart wurden. Die Verkäuferin ist zur Annahme von Wechseln nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung ver- pflichtet. Bei Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln werden alle Forderun- gen sofort fällig.
4.2 Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit unbestrittenen, von der Verkäufe- rin anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer außerdem berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.3 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder lässt er eine von der Verkäuferin ge- setzte Nachfrist verstreichen, ist die Verkäuferin berechtigt, die Ware zurückzu- nehmen. In der Rücknahme der Xxxx liegt zugleich ein Rücktritt vom Vertrag. Ferner ist die Verkäuferin berechtigt, für noch auszuführende Lieferungen Vo- rauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
4.4 Die Verkäuferin ist berechtigt, Fälligkeitszinsen gemäß § 353 HGB in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu verlangen. Im Falle des Verzugs des Käufers ist die Verkäuferin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von zehn Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu verlan- gen, wobei dem Käufer der Nachweis eines geringeren Zinsschadens gestattet ist. Die Verkäuferin kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlan- gen und weiteren Schadensersatz geltend machen.
4.5 Die Verkäuferin ist berechtigt, fristlos vom Kaufvertrag zurückzutreten, soweit der Käufer zahlungsunfähig ist oder das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Scha- densersatzansprüche des Käufers sind insoweit ausgeschlossen.
4.6 Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Rechte der Verkäuferin im Falle des Verzugs des Käufers unberührt.
Kaufpreis und Zahlung. 3.1 Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preise in von uns verteilten Katalogen, auf Datenträgern oder auf unseren Internetseiten sind unverbindliche Richtpreise ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Wir berechnen in Euro zu den jeweils gültigen Preisen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Großmengen und/oder Produktionschemikalien erfolgt die Berechnung aufgrund der von uns oder unserem Lieferwerk festgestellten Mengen bzw. Gewichte. Die Berechnung kann jedoch aufgrund der vom Empfänger festgestellten Mengen bzw. Gewichte erfolgen, wenn die Feststellung mittels geeichter Waagen erfolgt ist und die Waren auf unsere Gefahr transportiert worden sind.
3.2 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis sofort bei Lieferung der Ware zur Zahlung fällig. Rechnungen über erbrachte Reparatur- oder andere Dienstleistungen sind sofort fällig.
3.3 Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz gem. 247 BGB zu berechnen.
3.4 Im Falle des Verzuges können wir einen weitergehenden Verzugsschaden geltend machen.
3.5 Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen; sie gelten als Zahlung, wenn sie eingelöst sind. Bankübliche Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
3.6 Der Käufer darf gegen unsere Kaufpreisforderung nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen und unserer ausdrücklichen Zustimmung aufrechnen. Kaufleute dürfen den Kaufpreis wegen Sachmängeln zurückbehalten, bis wir über die Berechtigung der Mängelrüge entschieden haben; darüber hinaus nur, wenn der Käufer ausreichende Sicherheit stellt. Nichtkaufleute dürfen den Kaufpreis nicht zurückbehalten wegen Mängelrügen aus einem anderen Vertrag als dem, aus dem die Kaufpreisforderung stammt.
3.7 Gerät der Käufer mit der Bezahlung einer unserer Rechnungen in für die Geschäftsbeziehung nicht unerheblicher Höhe in Verzug, so werden unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig – ungeachtet etwaiger Annahme von Wechseln. Wir sind dann weiter berechtigt, Barzahlung vor einer eventuellen weiteren Lieferung zu verlangen. Wird der Zahlungsverzug auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht beseitigt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Das gilt insbesondere für vereinbarte, aber noch nicht durchgeführte Folgegeschäfte. Sollten uns Tatsachen bekannt werden, aus denen sich ergibt,...
Kaufpreis und Zahlung. Der Kaufpreise wird im Rahmen des Kaufvertrages festgelegt. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, ist dieser innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungslegung, spätestens jedoch bis zum 5. des Folgemonats spesen- und abzugsfrei zu bezahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die Ware im Eigentum der Lieferanten.
Kaufpreis und Zahlung. Der vereinbarte Kaufpreis für den Kaufgegenstand gemäß Punkt I. beträgt EUR ……………………… + …. % USt. EUR ……………………… = Gesamtbetrag EUR ……………………… (Gesamtbetrag in Worten: EUR ……………………………………………………………………………………………), Der Kaufpreis ist bei Übergabe fällig. Der Kaufpreis ist binnen …………… Tagen/Wochen nach Rechnungserhalt fällig. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von EUR ………………… zu leisten. Der restliche Kaufpreis in Höhe von EUR …………….ist am ………………….. fällig. Ratenzahlung: Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von EUR ……………. zu leisten. Der restliche Kaufpreis ist in monatlichen Raten in Höhe von je EUR ………………………am …. des jeweiligen Monats fällig. Die Fälligkeit der ersten Rate ist daher am ………………………… . Im Kaufpreis enthalten sind Kosten des Transports, der Montage oder Aufstellung, des Zolls oder sonstige Nebenkosten. Übergabe: Die Übergabe des Kaufgegenstandes erfolgt mit Unterzeichnung dieses Vertrages. Die Übergabe erfolgt am ……………………… an ………………………………………………………………. (z.B. Käufer, Eisenbahn, Spediteur, etc.). Erst mit der Übergabe an den Käufer gehen Gefahr und Zufall sowie alle Besitzvorteile auf den Käufer über.
Kaufpreis und Zahlung. Der vereinbarte Kaufpreis für den Kaufgegenstand gemäß Punkt I. beträgt EUR [Betrag] + 20% USt EUR [Betrag] =Gesamtbetrag EUR [Betrag] (Gesamtbetrag in Worten: EUR […]) Der Kaufpreis ist spätestens zum Übernahme/Übergabetermin des Kaufgegenstandes gemäß Punkt VII fällig und auf folgende Bankverbindungen des VERKÄUFERS zu überweisen: IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 Kto. Nr. 00697075000 BLZ: 00000 IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 Kto. Nr. 400010 BLZ: 32823 Nicht im Kaufpreis enthalten sind Kosten des Transports oder sonstige Nebenkosten.
Kaufpreis und Zahlung. 3. Price and Payment
1. Die vom Käufer geschuldete Vergütung für die bestellte Ware berechnet sich nach dem am Liefertag gültigen Preis der bestellten 1. Payment owed by the purchaser for the product ordered is charged according to the price of the product ordered in EUROs [ここに入力] Ware in EURO zuzüglich der ggf. anfallenden Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung und Lieferkosten. Dojindo EU XxxXXxxxxxxxxx. 000, 00000, Xxxxxx, Xxxxxxx Tel.: +00 (0) 00 00 00 00 05 Fax: +00 (0) 00 00 00 00 06 xxx.xxxxxxx.xx.xxx applicable on the delivery date plus turnover tax, if applicable, at the rate on the date of invoicing and delivery costs.
2. Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig und vom Käufer zu zahlen. 2. The purchase price is due for payment within 30 days from the invoice date without deduction and must be paid by the purchaser.
3. Bei einer vom Käufer verschuldeten verspäteten Zahlung des Kaufpreises sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) auf den Rechnungsbetrag zu zahlen.
Kaufpreis und Zahlung. 5.1 Neben der Zuschlagssumme ist vom Käufer für die ersten €250.000 ein Aufgeld von 28% und auf die darüber hinausgehenden Beträge von 25% zu zahlen. Hierin ist die gesetzliche Umsatzsteuer bereits enthalten, welche jedoch wegen Differenzbesteuerung nach § 25a UStG nicht ausgewiesen wird. Bei Objekten, die im Anhang als regelbesteuert vermerkt sind, wird auf den Zuschlag auf die ersten €250.000 ein Aufgeld von 24% und auf die darüber hinausgehenden Beträge von 21% erhoben. Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von z.Zt. 19% erhoben.
5.2 Objekte, die temporär aus einem Drittland eingeführt wurden, sind im Anhang des gedruckten Kataloges aufgeführt. Bei der Übergabe dieser Kunstwerke durch VAN HAM an den Käufer wird dieser zum Importeur und schuldet VAN HAM die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von z.Zt. 7%. So gekennzeichnete Kunstwerke werden differenzbesteuert angeboten. Durch die Weiterberechnung der Einfuhrumsatzsteuer erhöht sich das Aufgeld für die ersten € 250.000 auf 36% und für die darüber hinausgehenden Beträge auf 33%. Die Einfuhrumsatzsteuer wird als solche nicht getrennt ausgewiesen. Auf Anfrage unmittelbar nach der Auktion, kann die Rechnung für diese Objekte regelbesteuert ausgestellt werden. Der Mehrwertsteuerausweis kann dann zum Vorsteuerabzug berechtigen bzw. kann bei einem Ausfuhrnachweis in ein Drittland erstattet werden.
5.3 Der Veräußerer ist gemäß § 26 Abs.1 UrhG zur Zahlung einer gesetzlichen Fol- gerechtsgebühr auf den Verkaufserlös aller Originalwerke der bildenden Kunst und der Photographie verpflichtet, deren Urheber noch nicht 70 Jahre vor dem Ende des Verkaufes verstorben sind. Davon trägt der Käufer anteilig in Form einer pauschalen Umla ge von: • 1,5% auf einen Hammerpreis bis zu € 200.000 • 0,5% für den übersteigenden Hammerpreis von € 200.001 bis € 350.000 bzw. • 0,25% für einen weiteren Hammerpreis von € 350.001 bis € 500.000 sowie • 0,125% für den weiter übersteigenden Hammerpreis bis zu fünf Millionen; maximal insg. € 6.250.
5.4 Für Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kann die Rechnung auf Wunsch (nach vorheriger Mitteilung) nach der Regelbesteuerung ausgestellt werden. Von der Umsatzsteuer befreit sind Auslieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der USt.-ID-Nr. – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsländer. Verbringen Auk- tionsteilnehmer ersteigerte Gegenstände selbst in Drittländer, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald VAN HAM der Ausfuhr...
Kaufpreis und Zahlung. 3. Price and Payment
1. Die vom Käufer geschuldete Vergütung für die bestellte Ware berechnet sich nach dem am Liefertag gültigen Preis der bestellten Ware in EURO zuzüglich der ggf. anfallenden Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung und Lieferkosten.
2. Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig und vom Käufer zu zahlen.
3. Bei einer vom Käufer verschuldeten verspäteten Zahlung des Kaufpreises sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) auf den Rechnungsbetrag zu zahlen.
4. Eine Zurückhaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung mit bestehenden Gegenansprüchen des Käufers ist unzulässig, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
5. Sämtliche Forderungen von Dojindo gegen den Käufer, egal aus welchem Rechtsverhältnis, sind sofort zur Zahlung fällig, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des BGB oder den vertraglichen Bestimmungen Dojindo zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen würde.
1. Payment owed by the purchaser for the product ordered is charged according to the price of the product ordered in EUROs applicable on the delivery date plus turnover tax, if applicable, at the rate on the date of invoicing and delivery costs.
2. The purchase price is due for payment within 30 days from the in- voice date without deduction and must be paid by the purchaser.
3. If the purchaser is responsible for late payment of the purchase price, default interest of 8 percentage points above the applicable base rate of the European Central Bank (ECB) must be paid on the invoice amount.
4. Withholding of payment or set-off against existing counter-claims by the purchaser is inadmissible unless the counter-claims are uncontest- ed or a title exists.
5. All claims made by Dojindo against the purchaser, regardless of the legal relationship that is the basis thereof, are due for payment immedi- ately if circumstances exist which would entitle Dojindo to withdraw from the contract according to the legal provisions of the BGB or the provisions of the contract.
Kaufpreis und Zahlung. 3.1 Die Preise des Auftragnehmers gelten als netto und unverpackt „ab Werk“. In den angegebenen Netto-Preisen ist die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten. Diese ist daher noch hinzuzurechnen. Die Liefer- und Versandkosten sind in den angegebenen Preisen nicht enthalten. Zusätzliche Kosten, insbesondere für Aufstellung und Inbetriebnahme von Anlagen, sowie für die Einholung benötigter behördlicher Genehmigungen und für die Erfüllung von besonderen behördlichen Auflagen sind von dem Auftraggeber zu tragen. Etwas anderes gilt nur, wenn diese Kosten ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind und mit beauftragt werden.
3.2 Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
3.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt in voller Höhe netto und ohne Abzug fällig. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
Kaufpreis und Zahlung. 3.1 Der vereinbarte Kaufpreis beinhaltet alle im Vertrag aufgelisteten Elemente.
3.2 Sämtliche Preise verstehen sich exklusive eventueller lokaler und ausländischer Steuern und Abgaben (wie z.B. Zollgebühren und Einfuhrlizenzen).
3.3 Die Bestellung erlangt erst mit dem Eingang der als unverzinsliche Anzahlung vereinbarten Summe Wirksamkeit. Die Anzahlungen werden vom Verkäufer einbehalten, falls der Käufer die Bestellung aus irgendeinem Grund widerruft; davon unberührt bleibt der Ersatz des eventuell darüber hinaus gehenden Schadens.
3.4 Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der Verkäufer beim benannten Bankinstitut über den Preis oder die eventuellen Restbeträge verfügen kann.
3.5 Der Käufer ist aus keinem Grund berechtigt, eventuelle Zahlungen auf einen späteren Zeitpunkt als das im Kaufvertrag vereinbarte Datum zu verschieben oder Beträge von den eventuell vereinbarten Ratenzahlungen einzubehalten, um eventuelle Reklamationen zu rechtfertigen.
3.6 Falls nichts anderes vereinbart wurde, werden verspätete Zahlungen von der Fälligkeit bis zum Ausgleich unter Anwendung des gesetzlichen Zinssatzes verzinst.
3.7 Leistet der Käufer eine der Zahlungen nicht, ist der Verkäufer berechtigt, die Herstellung, die Übergabe und/oder die Dienstleistungen bzw. die Lieferung anderer, vom Käufer eventuell bestellter Güter oder Dienstleistungen einzustellen und die Lieferung der Maschine oder anderer Transitgüter zu unterbrechen; davon unberührt bleiben eventuelle andere Rechte oder Abhilfen des Verkäufers.