Kennzeichnung. Für Telemedien muss die Kennzeichnung so umgesetzt werden, dass Jugend- schutzprogramme diese Kennzeichnung zur Umsetzung eines altersdifferenzier- ten Zugangs nutzen können. Die anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, die KJM, die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrund- funkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio legen im Benehmen mit den obersten Landesjugendbehörden einheitliche Kennzeichen und technische Stan- dards für deren Auslesbarkeit fest.“
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Samples: Staatsvertrag Zur Änderung Rundfunkrechtlicher Staatsverträge, Staatsvertrag Zur Änderung Rundfunkrechtlicher Staatsverträge
Kennzeichnung. Für 1Für Telemedien muss die Kennzeichnung so umgesetzt werden, dass Jugend- schutzprogramme Jugendschutzprogramme diese Kennzeichnung zur Umsetzung eines altersdifferenzier- ten altersdifferenzierten Zugangs nutzen können. Die 2Die anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, die KJM, die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrund- funkanstaltenLandesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio legen im Benehmen mit den obersten Landesjugendbehörden einheitliche Kennzeichen und technische Stan- dards Standards für deren Auslesbarkeit fest.“
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Samples: Jugendmedienschutz Staatsvertrag
Kennzeichnung. Für Telemedien muss die Kennzeichnung so umgesetzt werden, dass Jugend- schutzprogramme diese Kennzeichnung zur Umsetzung eines altersdifferenzier- ten Zugangs nutzen können. Die anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, die KJM, die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrund- funkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio legen im Benehmen mit den obersten Landesjugendbehörden einheitliche Kennzeichen und technische Stan- dards Standards für deren Auslesbarkeit fest.“
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Samples: Staatsvertrag Zur Änderung Rundfunkrechtlicher Staatsverträge