Klagefrist Musterklauseln

Klagefrist. Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Anspruch auf die Leistung nicht innerhalb von 6 Monaten gerichtlich geltend gemacht wird. Die Frist beginnt erst, nachdem der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber den erhobenen Anspruch unter Angabe der mit dem Ablauf der Frist verbundenen Rechtsfolgen in geschriebener Form abgelehnt hat.
Klagefrist. Hat der Versicherer den Versicherungsschutz abgelehnt, so ist der bestrittene Versicherungsanspruch bei Vermeidung des Verlustes durch Erhebung der Klage binnen einer Frist von 12 Monaten (§ 12 Abs 3 VersVG) geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Anspruchsberechtigte schriftlich unter Hinweis auf die Rechtsfolgen der Fristversäumnis davon in Kenntnis gesetzt worden ist, inwieweit sein Anspruch auf Versicherungsschutz bestritten wird.
Klagefrist. Jegliche Klage auf Schadensersatz muss innerhalb von zwei Jahren ab dem Tag der Ankunft des Flugzeuges oder ab dem Tag, an dem das Flugzeug hätte ankommen müssen, erhoben werden.
Klagefrist. Will ein Mitarbeiter geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, § 4 KSchG. ⮚ Mitwirkungspflichten von Praxisinhaber und Mitarbeiter Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung‌ Mitarbeiter sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor der Beendigung ihres Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und der Beendigung des Arbeits- und Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, muss die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts erfolgen. Zur Fristwahrung und zur Erleichterung der Arbeitsuchendmeldung kann diese auch telefonisch erfolgen. Die persönliche Meldung muss dann aber in jedem Fall in einem Termin zur persönlichen Beratung nachgeholt werden. Die Meldung wird erst wirksam, wenn der Mitarbeiter den vereinbarten Termin mit der Agentur für Arbeit wahrnimmt. Auch wenn der Praxisinhaber eine Weiterbeschäftigung in Aussicht stellt oder der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird, besteht die Pflicht zur Meldung. Die Pflicht zur Meldung besteht nicht bei betrieblichen Ausbildungsverhältnissen. Grundlage hierfür bildet § 38 Abs. 1 SGB III.
Klagefrist. Die Helvetia ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Anspruch auf die Leistung nicht innerhalb von 6 Monaten ge- richtlich geltend gemacht wird. Die Frist beginnt erst, nachdem die Helvetia dem Versiche- rungsnehmer gegenüber den erhobenen Anspruch unter Xxxxxx der mit dem Ablauf der Frist verbundenen Rechtsfolgen in ge- schriebener Form abgelehnt hat.
Klagefrist. Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass die auflösende Bedingung eines Arbeitsvertra- ges rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach dem Bedingungseintritt Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis auf Grund des Bedingungseintritts nicht beendet ist. Die §§ 5 bis 7 des Kündigungsschutzgesetzes gel- ten entsprechend (§ 21 i. V. m. § 17 TzBfG). Streiten die Parteien darüber, ob eine auflösen- de Bedingung für die Beendigung des Arbeits- verhältnisses tatsächlich eingetreten ist, findet § 17 Satz 1 TzBfG keine Anwendung. Der Ar- beitnehmer macht in diesem Fall nicht die Unwirksamkeit der auflösenden Bedingung im Sinne der §§ 21, 17 Satz 1 TzBfG geltend (BAG NZA 2005, 520). Weiterführende Literatur:
Klagefrist. Eine Klage auf Schadensersatz kann nur binnen einer Ausschlussfrist von 2 Jahren erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Luftfahrzeug am Bestimmungsort ange- kommen ist oder an dem es hätte ankommen sollen oder an dem die Beförderung abgebro- chen worden ist. § 14 FLUGPLÄNE, VERSPÄTUNGEN UND FLUGSTREICHUNGEN / FLUGZEITÄNDE- RUNGEN, PASSAGIERRECHTE‌

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.