Common use of Klagen gegen den Versicherungsnehmer Clause in Contracts

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungs- vermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz bzw. seinen Sitz oder seine Niederlassung hat.

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Samples: www.sparkasse-pfaffenhofen.de, www.ksk-stade.de, www.sparkasse-markgraeflerland.de

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. (1) Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungs- vermittlung Versicherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz bzw. Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen Sitz oder seine Niederlassung gewöhnlichen Aufenthalt hat.

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Samples: www.deutsche-im-ausland.org, mailo.de

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungs- vermittlung Versicherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz bzwWohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. seinen Soweit es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung handelt, kann der Versicherer seine Ansprüche auch bei dem für den Sitz, in dessen Bezirk sich der Sitz oder seine die Niederlassung hatdes Gewerbebetriebs zuständigen Gericht geltend machen.

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Samples: www.continentale.info, www.continentale.info

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungs- vermittlung Versi- cherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz bzw. Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen Sitz oder seine Niederlassung gewöhnlichen Aufenthalt hat.

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Samples: www.maklerwolf.de

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungs- vermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz bzw. Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen Sitz oder seine Niederlassung gewöhnlichen Aufenthalt hat.

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Samples: Neuantrag Veränderungsantrag

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungs- vermittlung Versicherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz bzw. Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen Sitz oder seine Niederlassung gewöhnlichen Aufenthalt hat.

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Samples: Neuantrag Ersatzantrag

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungs- vermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz bzwWohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. seinen Sitz oder seine Niederlassung hat.5301604.pdf Okt13 Seite 3 von 3

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Samples: www.vbraab.de

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. a) Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungs- vermittlung gegen den Versicherungsnehmer des Versicherers ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz bzw. Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen Sitz oder seine Niederlassung gewöhnlichen Aufenthalt hat.

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Samples: www.afb24.de

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungs- vermittlung Versicherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz bzwWohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. seinen Soweit es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung handelt, kann der Versicherungsnehmer seine Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder seine Niederlassung hatdie Nieder- lassung des Gewerbebetriebes zuständigen Gericht geltend machen.

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Samples: www.lvm.de

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. 2.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungs- vermittlung gegen den Versicherungsnehmer des Versicherers ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz bzw. Wohnsitz, in Er- mangelung eines solchen seinen Sitz oder seine Niederlassung gewöhnlichen Aufenthalt hat.

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Samples: v-s-w.de

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungs- vermittlung gegen den Versicherungsnehmer des Versicherers ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz bzw. Wohnsitz, in Er- mangelung eines solchen seinen Sitz oder seine Niederlassung gewöhnlichen Aufenthalt hat.

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Samples: www.ra-rhm.de

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungs- vermittlung Versi- cherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Be- zirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz bzw. Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen Sitz oder seine Niederlassung ge- wöhnlichen Aufenthalt hat.

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Samples: www.ratundservice.de

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungs- vermittlung Versicherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer Versi­ cherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer Versi­ cherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz bzw. Wohnsitz, in Ermangelung eines sol­ chen seinen Sitz oder seine Niederlassung gewöhnlichen Aufenthalt hat.

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Samples: www.recura.de