Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz? Musterklauseln

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?. 1. Sie haben Versicherungsschutz:
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz soll zum 01. beginnen. Voraussetzung dafür ist der Vertragsschluss und die rechtzeitige Zahlung des ersten Beitrags sowie der Ablauf der vereinbarten Wartezeiten falls solche vorgesehen sind. Der Versicherungsvertrag ist unbefristet. Grundsätzlich endet der Versicherungsschutz mit der Beendigung des Versicherungsvertrages (siehe Teil A Ziffer 1.1.9), z.B. aufgrund Kündigung oder Verlust der Versicherungsfähigkeit.
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt generell mit der Beantragung der ADAC Kreditkarte, sofern der Kreditkartenvertrag wirksam zustande kommt. Einzelheiten zum konkreten Beginn und Ende des Versicherungsschutzes befinden sich in den nachfolgenden einzelnen Gruppenversicherungsbedingungen (§ 5 ADAC Auslandskran- kenschutz 100, § 4 ADAC Reiserücktrittsund Reiseabbruch-Versicherung, § 6 ADAC Verkehrs- mittel-Unfallversicherung, § 6 ADAC Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen im Aus- land, § 2 Abs. 3 ADAC Reise-Rechtsschutzversicherung für Mietfahrzeuge). Der Versicherungsschutz endet an dem Tag, an dem die Kündigung des Kreditkartenvertra- ges wirksam wird. Verstirbt der Inhaber der ADAC Kreditkarte, während sich die versicherten Personen noch auf einer Reise befinden, besteht Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Reise. Die Ansprüche können nur vom Inhaber der ADAC Kreditkarte geltend gemacht werden. Ansprüche aus dem Gruppenversicherungsvertrag können direkt bei dem Gruppenversiche- rer geltend gemacht werden. Maßgebend für die Leistungserbringung sind die Gruppenversicherungsbedingungen. Diese gelten sinngemäß auch für die mitversicherten Personen. Die Leistungen sind fällig und werden erbracht, wenn die Feststellungen des Schadensfalles und des Umfangs der Leistungen beendet sind und alle erforderlichen Nachweise vorliegen. Alle gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach den jeweiligen Gruppenversiche- rungsbedingungen. Die Ausübung der Rechte und die Geltendmachung der Ansprüche stehen nur dem Inhaber der ADAC Kreditkarte zu. Unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen besteht kein Versicherungsschutz, wenn und soweit es dem Versicherer auf Grund geltender gesetzlichen Bestimmungen verboten ist, Versicherungen bereit zu stellen oder Versicherungsleistungen zu erbringen. Insbeson- dere handelt es sich dabei um Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland. Das Gleiche gilt für die durch die Vereinigten Staaten von Amerika erlassenen Sanktionen und Embargos, soweit diese mit europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften vereinbar sind. Die Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer sind in Textform abzuge- ben. Es gilt deutsches Recht. Die Kommunikation während der Laufzeit in Ausübung und Durchführung des Vertrages wird in deutscher Sprache geführt. Ansprüche auf Versiche- rungsleistung können ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers weder abg...
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?. 1) Bei der Reiserücktritts-Versicherung haben Sie Versicherungsschutz vom Vertragsabschluss bis zum Antritt einer Reise. Ansonsten haben Sie Versicherungsschutz während der Laufzeit des Vertrages.
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?. 1) Sie haben Versicherungsschutz während der Laufzeit des Vertrages.
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz soll wunschgemäß am 01.08.2013 beginnen. Voraussetzung dafür ist der Vertragsabschluss und die rechtzeitige Zahlung des Beitrags. Die Rentenzahlung soll am 01.01.2047 beginnen. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag.
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?. Wann beginnt und endet der Vertrag? 14 Der Versicherungsbeitrag
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?. 2.1 Für Neuprodukte, die nach Maßgabe der Ziffer 1 erworben wurden, verlängert sich die vom Hersteller gewährte Garantie im Rahmen und Umfang dieser Versicherungs- bedingungen um weitere 12 Monate unmittelbar im Anschluss. Voraussetzung ist, dass die Herstellergarantie mindestens 12 Monate, aber maximal 36 Monate besteht.
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt nach Ihrem Wunsch, frühestens mit dem Tag der Absendung des Antrags. Voraussetzung ist, dass der Beitrag von Ihrem Konto abgebucht werden kann. Er endet mit der Kündigung des Versicherungsvertrages. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 3 AVB.
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?. 1. Sie haben während der Laufzeit des Vertrages Versicherungsschutz vom Antritt bis zum Ende beliebig vieler Reisen.