Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz soll zum 01. beginnen. Voraussetzung dafür ist der Vertragsschluss und die rechtzeitige Zahlung des ersten Beitrags sowie der Ablauf der vereinbarten Wartezeiten falls solche vorgesehen sind. Der Versicherungsvertrag ist unbefristet. Grundsätzlich endet der Versicherungsschutz mit der Beendigung des Versicherungsvertrages (siehe Teil A Ziffer 1.1.9), z.B. aufgrund Kündigung oder Verlust der Versicherungsfähigkeit.
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?. 1. Sie haben Versicherungsschutz:
1.1 Beim Reiserücktritts-Schutz vom Abschluss des Vertrags bis zum Antritt einer Reise. Der Antritt einer Reise ist die erste Nutzung einer gebuchten Reiseleistung. Die Dauer der geplanten Reise ist unerheblich.
1.2 Beim Reiseabbruch-Schutz für die ersten 56 Tage nach Reise- beginn.
1.3 Beim Terror-Schutz und bei den Service- und Notfall-Leistungen vor und während der Reise für die ersten 56 Tage nach Reise- beginn.
1.4 Beim Verspätungs-Schutz auf der Hin- und Rückreise.
2. Der Versicherungsschutz verlängert sich, wenn sich die Beendigung einer Reise aus Gründen verzögert, die Sie nicht zu vertreten haben. Dies gilt z.B. wenn Sie medizinisch behandelt werden und die Rückreise nicht ohne Gefährdung Ihrer Gesundheit antreten können. Zu vertreten haben Sie die Verzögerung hingegen, wenn Sie diese willentlich veranlassen. Zu vertreten haben Sie auch, wenn Sie die Verzögerung verschulden, weil Sie die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen haben.
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt generell zum vereinbarten Beginn des gewählten Paketes, frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag für das gewählte Paket von der Landesbank Berlin AG angenommen wird. Einzelheiten zum konkreten Beginn und Ende des Versicherungsschutzes befinden sich in den nachfolgenden einzelnen Gruppenversicherungsbedingungen (§ 5 ADAC Auslands- krankenschutz 100, § 4 ADAC Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung, § 6 ADAC Verkehrsmittel-Unfallversicherung, § 6 ADAC Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen im Ausland, § 2 Abs. 3 ADAC Reise-Rechtsschutzversicherung für Mietfahrzeuge, § 2 Abs. 3 ADAC Reise-Vertrags-Rechtsschutzversicherung, § 4 ADAC Unfall-Assistance). Der Versicherungsschutz endet an dem Tag, an dem die Kündigung des Paketes bzw. des Kreditkartenvertrages wirksam wird. Verstirbt der Inhaber der ADAC Kreditkarte, während sich die versicherten Personen noch auf einer Reise befinden, besteht Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Reise.
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt generell mit der Beantragung der ADAC Kreditkarte, sofern der Kreditkartenvertrag wirksam zustande kommt. Einzelheiten zum konkreten Beginn und Ende des Versicherungsschutzes befinden sich in den nachfolgenden einzelnen Gruppenversicherungsbedingungen (§ 5 ADAC Auslandskran- kenschutz 100, § 4 ADAC Reiserücktrittsund Reiseabbruch-Versicherung, § 6 ADAC Verkehrs- mittel-Unfallversicherung, § 6 ADAC Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen im Aus- land, § 2 Abs. 3 ADAC Reise-Rechtsschutzversicherung für Mietfahrzeuge). Der Versicherungsschutz endet an dem Tag, an dem die Kündigung des Kreditkartenvertra- ges wirksam wird. Verstirbt der Inhaber der ADAC Kreditkarte, während sich die versicherten Personen noch auf einer Reise befinden, besteht Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Reise.
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz soll wunschgemäß am 01.01.2009 beginnen. Voraussetzung dafür ist der Vertragsabschluss und die rechtzeitige Zahlung des ersten Beitrages. Die Rentenzahlung soll am 01.01.2031 beginnen. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Vorschlag.
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?. 1. Sie haben während der Laufzeit des Vertrages Versicherungsschutz vom Antritt bis zum Ende beliebig vieler Reisen.
2. Der Versicherungsschutz verlängert sich, wenn sich die Beendigung einer Reise aus Gründen verzögert, die Sie nicht zu vertreten haben. Zu vertreten haben Sie die Verzögerung, wenn Sie diese willentlich ver- anlassen oder sie verschulden, weil Sie die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen haben.
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes ergeben den Zeitraum, in dem Sie Leistungen aus dem eur@24 Reiseschutz für Privatpersonen in Anspruch nehmen können. Reisen, die Sie zum Zeitpunkt des Ver- tragsabschlusses bereits angetreten haben, sind nicht versichert.
1. Mit Ausnahme der in eur@24 Classic und eur@24 Premium enthaltenen Reiserücktrittskostenversicherung sind Beginn und Ende des Versicherungsschutzes folgendermaßen geregelt.
a) Beim Einmaligen Reiseschutz haben Sie während der Laufzeit des Vertrages Versicherungsschutz vom Antritt bis zum Ende ei- ner Reise, wenn diese nicht länger als 31 Tage dauert. Bei länge- ren Reisen sind auch die ersten 31 Tage nicht versichert.
b) Beim Jahresschutz haben Sie während der Laufzeit des Vertrages Versicherungsschutz vom Antritt bis zum Ende beliebig vieler Rei- sen, wenn diese nicht mehr als 56 Tage dauern. Bei längeren Reisen sind die ersten 56 Tage versichert.
c) Der Versicherungsschutz verlängert sich beim Einmaligen Schutz und im Jahresschutz, wenn sich die Beendigung einer Reise aus Gründen verzögert, die Sie nicht zu vertreten haben. Dies gilt z.B. wenn Sie medizinisch behandelt werden und die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten können. Zu vertreten haben Sie die Verzögerung hingegen, wenn Sie diese willentlich veranlassen oder sie verschulden, weil Sie die erforderliche Sorg- falt außer Acht gelassen haben.
2. In der Reiserücktrittskostenversicherung ist Beginn und Ende des Versicherungsschutzes folgendermaßen geregelt.
a) Beim Einmaligen Reiseschutz haben Sie Versicherungsschutz vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis zum Antritt einer Rei- se.
b) Beim Jahresschutz haben Sie während der Laufzeit des Vertrages Versicherungsschutz vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis zum Antritt einer Reise für beliebig viele Reisen.
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?. Wann beginnt und endet der Vertrag? 14 Der Versicherungsbeitrag
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?. Die Versicherung kann für privat genutzte Pkw mit 2-6 Zylinder abgeschlossen werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 10 Jahre ab Erstzu- lassung sind, keine höhere Gesamtlaufleistung als 200.000 Kilometer und eine maximale Leistung von 225 kW aufweisen. Der Versicherungsschutz beginnt, wenn seit Vertragsbeginn ein Monat (30 Tage) abgelaufen ist und Sie außerdem den in Ihrem Versicherungsschein genann- ten fälligen Beitrag gezahlt haben. Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf in Textform (per Briefpost, Fax oder E-Mail) gekündigt wird. Der Versicherungsvertrag endet spätestens, ohne das es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Versicherungsjahres, in der die Erstzulassung mehr als 10 Jahre zurückliegt oder in der das Fahzeug eine Laufleistung von 200.000 Kilometer erreicht. Der Versicherungsvertrag ist von Ihnen und uns, der German Assistance, vorzeitig kündbar einen Monat vor Ende des jeweiligen Vertragsjahres und im Versicherungsfall.
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?. 1. Sofern die Abschlussfrist eingehalten wird, beginnt der Versicherungsschutz für die Stornoschutz-Versicherung mit der Zahlung der Prämie. Bei späterem Abschluss beginnt der Versicherungsschutz mit Zahlung der Prämie, nicht jedoch vor dem 11. Tag nach Versicherungsabschluss. In den übrigen Versicherungen beginnt der Versicherungsschutz nach Prämienzahlung, frühestens jedoch mit Antritt der versicherten Reise. Die Reise gilt als angetreten, wenn die erste Reiseleistung ganz oder zum Teil in Anspruch genommen wird.