Komageld. Wir zahlen Komageld, wenn die versicherte Person unfallbedingt - in ein Koma fällt oder - in ein künstliches Koma versetzt wird. Für jeden Tag dieses Zustands zahlen wir 25 EUR bis zu 365 Tage ab dem Unfalltag.
Komageld. Wir zahlen innerhalb eines Jahres vom Unfalltag an gerechnet ein Tagegeld in Höhe von 15 EUR für jeden Kalendertag, bis max. 30 Tage, an dem die versicherte Person sich in einem Koma (jedes Koma - auch ein ärztlich verordnetes Koma) befindet.
Komageld. Fällt die versicherte Person infolge eines Unfalls in ein Koma (auch künstliches Koma), zahlen wir ein Komageld in Höhe des Unfall- Krankenhaustagegeldes für jeden Tag, an dem sich die versicherte Person in einem Koma befindet, längstens jedoch für zwei Jahre, vom Unfalltag an gerechnet. Sind gleichzeitig die Voraussetzungen für die Zahlung des Unfall-Krankenhaustagegeldes und des Komageldes erfüllt, so erfolgt nur die Zahlung des Unfall-Krankenhaustagegeldes.
Komageld. Kostenübernahme für logopädische Behandlungen
Komageld. Wir zahlen innerhalb von drei Jahren vom Unfalltag an gerechnet ein Tagegeld in Höhe von 36 EUR für jeden Kalendertag, an dem sich die versicherte Per- son auf Grund des Unfalles in einem natürlichen oder künstlichen Koma befindet.
Komageld. 25. Pflegegeld
Komageld. (zu Ziffer 2.5 AUB 2014) Fällt die versicherte Person infolge eines Unfalls in ein Koma (auch künstliches), zahlen wir das Komageld • innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, • in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes und Gene- sungsgeldes, mindestens jedoch in Höhe von 30 EUR für jeden Kalendertag, an dem sich die versicherte Person in einem Koma befindet.
Komageld. (zu Ziffer 2.5 AUB 2014) Fällt die versicherte Person infolge eines Unfalls in ein Koma (auch künstliches), so wird für die Zeit dieses Zustandes ein Komageld • ab dem 8. Tag nach dem Unfall • maximal für 12 Wochen • in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes geleistet.
Komageld. In Erweiterung von Ziffer 2 AUB CIF4ALL 2021 gilt Folgendes:
13.1 Fällt die versicherte Person infolge eines Unfalles in ein Koma (auch ein künstliches), so wird für die Zeit dieses Zu- standes für maximal 1 Jahr ein Komageld in Höhe von 25,– € pro Tag geleistet.
13.2 Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
Komageld. Ziffer 2 AUB wird wie folgt erweitert: Fällt die versicherte Person infolge eines Unfalles in ein Koma, so werden für die Zeit dieses Zustandes, längstens jedoch für die Dauer von 10 Wochen, wöchentlich 100 EUR gezahlt.