Konsultation Musterklauseln

Konsultation. 1. Bestehen zwischen den zuständigen Behörden hinsichtlich der Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens im Einzelfall Schwierigkeiten, so konsultieren sich die zuständigen Behörden und bemühen sich um Verständigung auf eine Lösung. Können sie sich nicht auf eine Lösung einigen, so legen die zuständigen Behörden die Angelegenheit dem gemeinsamen Ausschuss vor.
Konsultation. 2.2.1. Die Geschäftsleitung hört die Kommission an über Vor- schläge, Anregungen, Fragen und Beanstandungen.
Konsultation. WWW.AK.LLV.L Bei optionalen oder zusätzlichen Service Level Agreements, welche über den zugeordneten SLA bestellt werden, sind die Zeitangaben verbindlich und der Kunde hat Anspruch auf Entschä- digung. Die Höhe des Entgeltes ist abhängig vom Schweregrad des Ereignisses und der über- schrittenen Zeit. Als Grundlagen dienen das eröffnete Trouble Ticket und die Meldung der Er- eignisbehebung durch den Sachverständigen.
Konsultation. WWW.AK.LLV.L Xxxxxxxxxxxxxxx 0 XX-0000 Xxxxx Telefon +000 000 00 00 Fax +000 000 00 00 xxxxxxx@xxxxxxx.xx Gratisnummer LI 000 00 00 Telefon Schweiz 0000 000 000 xxx.xxxxxxx.xx MWST-Nr. 53836 Öffentlichkeitsregister Vaduz Xxx.Xx. FL-0001.545.008-6/a
Konsultation. WWW.AK.LLV.L Sprachtelefondienst Unter Sprachtelefondienst wird die kommerzielle Bereitstellung für die Öffentlichkeit des direkten Transports und der Vermittlung von Sprache in Echtzeit von und zu den Netzabschlusspunkten des öffentlichen vermittelten Netzes, wobei jeder Benutzer das an solch einem Netzabschluss- punkt angeschlossene Endgerät zur Kommunika- tion mit einem anderen Netzabschlusspunkt ver- wenden kann. T T T Teilnehmer Nutzer von Telekommunikationsdienstleistungen, dessen Telekommunikationseinrichtungen phy- sisch (ggf. via ISDN-NT) mit dem NAP verbunden sind. TAL Teilnehmeranschlussleitung Kupferkabelleitung im Teilnehmeranschlussnetz der LKW, die vom HV bis zum UP führt . T-TAL Teilabschnitt Teilnehmeranschlusslei- tung TASLen Teilnehmerzuleitung Kupferkabelleitung im Teilnehmeranschlussnetz der LKW, die von der Kabelausmündung bis zum UP führt. Telekommunikationsdienste Dienste, die ganz oder teilweise aus der Übertra- gung und Weiterleitung von Signalen auf dem Telekommunikationsnetz bestehen, mit Ausnah- me von Rundfunk und Fernsehen. U U U UP Überführungspunkt Endpunkt der Teilnehmeranschlussleitung im Gebäude des Endkunden (Netztrennstelle). Punkt oder Klemme in einem Verteiler, wo Kabel und Adern überführt sind. Beispiele: Definierter Punkt im HV, ZV oder optischen Verteiler (OV) etc. UPK Überführungspunkt Kontakt Übergabeverteiler Anschaltleiste, an der die entbündelten Leitungen der LKW (inkl. Verbindungskabel) enden, Schnittstelle zwischen den LKW und dem Ent- bündelungspartner.
Konsultation. 1 Im Hinblick auf die regionale Verankerung der Hochschule und die Förderung der Innovation kann die Generaldirektion der HE-Arc Ad-hoc-Arbeitsgruppen zur Behandlung spezifischer Themen bilden.
Konsultation. Die Anbieter können im Interesse der Zusammenstellung des Grundangebotes schriftlich Fragen dem Auftraggeber bis zum 6. Tag vor dem Ablaufen der Angebotsfrist stellen (via E-Mail, gemäß Punkt 1), auf diese Fragen wird der Auftraggeber seine Antworten bis zum
Konsultation. (1) Die Vertragsparteien bemühen sich, Differenzen über die Auslegung und Anwendung der in Artikel 2 genannten Bestim­ mungen dadurch beizulegen, dass sie nach Treu und Glauben Konsultationen aufnehmen, um eine rasche, faire und einver­ nehmliche Lösung zu erzielen.
Konsultation. (1) Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten werden sich bemühen, Schwierigkeiten oder Zweifel, die bei der Auslegung oder Anwendung des Abkommens im allgemeinen oder im Einzelfall entstehen, in gegenseitigem Einvernehmen zu beseitigen. Sie können auch gemeinsam darüber beraten, wie in Fällen, die im Abkommen nicht behandelt sind, eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann oder wie durch eine besondere Vereinbarung Fragen geklärt werden, die im Zusammenhang mit den Steuern im Sinne des Abkommens stehen und die sich durch unterschiedliche Maßstäbe der Staaten für die Besteuerungsgrundlagen oder aus anderen Gründen ergeben. Sie können sich ferner beraten, um andere Schwierigkeiten, die sich aus Unterschieden ihrer Steuerrechte ergeben, zu mildern oder zu beseitigen, und der internationalen Steuerverkürzung und - umgehung zu begegnen.