Kosten für kosmetische Operationen Musterklauseln

Kosten für kosmetische Operationen. Wir erstatten Kosten für kosmetische Operationen nach Ziffer 2.9 X+X XXX 0000 insgesamt bis zu 10.000 EUR.
Kosten für kosmetische Operationen. Wir erstatten auch Kosten für kosmetische Operationen. Die Ziffern 2.14.1 und 2.14.2 gelten entsprechend. Ergänzend zu Ziffer 2.14.2 werden die Kosten bis zur Höhe des 18fachen der vereinbarten Unfallrente erstattet.
Kosten für kosmetische Operationen. Sie haben sich einer kosmetischen Operation unterzogen, um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erschei- nungsbilds zu beheben. Soweit Zähne betroffen sind, gehören nur Schneide- und Eckzähne zum äußeren Erscheinungsbild. Die kosmetische Operation muss nach Abschluss der Heilbe- handlung durch einen Arzt erfolgen und ist bei Erwachsenen innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen vor Vollendung des 21. Lebensjahres durchzuführen. Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung ver- pflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet. Wir erstat- ten − nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Arzthonorare und − sonstige Operationskosten, − notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus sowie − Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungs- summe. Die Versicherungssumme beträgt, soweit nicht an- ders vereinbart, 5.000,– EUR je versicherte Person. Bei Tarifen für erdgebundene Reisen (z. B. Auto-, Bahn- und Busreisen) sind die Kosten für kosmetische Operationen nicht versichert. Ihnen sind nach einem Unfall Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von öffentlich- oder privatrechtlich or- ganisierten Rettungsdiensten oder für den ärztlich an-geord- neten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik entstanden? Wir erstatten nachgewiesene Kosten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versiche- rungssumme, wenn die Kosten − nicht von Dritten oder − nicht von uns aus anderen Versicherungen übernommen werden. Die Versicherungssumme beträgt, so- weit nicht anders vereinbart, 5.000,– EUR je versicherte Per- son. Bei Tarifen für erdgebundene Reisen (z. B. Auto-, Bahn- und Busreisen) sind die Kosten für Such-, Bergungs- oder Ret- tungseinsätze nicht versichert.
Kosten für kosmetische Operationen. Wir erstatten Kosten für kosmetische Operationen nach Ziffer 2.9 X+X XXX 0000 insgesamt bis zu 6.000 EUR.
Kosten für kosmetische Operationen. 2.9 Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze für Reiter und Pferde
Kosten für kosmetische Operationen. Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person hat sich einer kosmetischen Operation unterzogen, um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds zu beheben. Soweit Zähne betroffen sind, gehören nur Schneide- und Eckzähne zum äußeren Erscheinungsbild. Die kosmetische Operation erfolgt - durch einen Arzt - nach Abschluss der Heilbehandlung und - bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z.B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.
Kosten für kosmetische Operationen. Wir erstatten Kosten für kosmetische Operationen nach Ziffer 2.9 X+X XXX 0000 insgesamt bis zu 30.000 EUR.
Kosten für kosmetische Operationen. Wir leisten Ersatz für Kosten unfallbedingter kosmetischer Operationen.
Kosten für kosmetische Operationen. 2.12 Vorsorgeschutz für Ehepartner/eingetragene Lebenspartner und Kinder