Kostenerstattung. Die Kommune erstattet der Stadt die Kosten für den Betrieb des elektronischen Personenstandsregisters und des IT- Fachverfahrens AutiSta. Die Kostenerstattung beträgt 1.056,72 EUR pro bei der Kommune vorhandenem Fach verfahrensarbeitsplatz und Vertragsjahr.
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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung, Öffentlich Rechtliche Vereinbarung, Öffentlich Rechtliche Vereinbarung
Kostenerstattung. Die Kommune erstattet der Stadt die Kosten für den Betrieb Be trieb des elektronischen Personenstandsregisters und des IT- IT-Fachverfahrens AutiSta. Die Kostenerstattung beträgt 1.056,72 EUR pro bei der Kommune vorhandenem Fach verfahrensarbeitsplatz und Vertragsjahr.
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