Kostentragung. Die Räume für das Baustellenbüro werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber – ohne Einrichtung – kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Die Räume für das Baustellenbüro werden dem Auftragnehmer mit folgenden Einrichtungen kostenfrei be- reitgestellt: Telefonanschluss Möblierung Die Betriebskosten trägt der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer beschafft sich das Baustellenbüro selbst, inklusive der erforderlichen Einrichtung auf ei- xxxx Xxxxxx. Die Ermittlung der Vergütung richtet sich nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieur- leistungen (HOAI) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276) zuletzt geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der HOAI vom 2. Dezember 2020 (BGBl. I S.2636), insbesondere nach Teil 1 Allgemeine Vorschriften (§§ 1-16 HOAI und nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume (§§ 33-37 HOAI) sowie nach dem in diesem Vertrag vereinbarten Zu- oder Abschlag (siehe Nummer 10.7)5. Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Honorar, das wie folgt vereinbart wird:
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Kostentragung. Die Räume für das Baustellenbüro werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber – ohne Einrichtung – kos- tenfrei kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Räume für das Baustellenbüro werden dem Auftragnehmer mit folgenden Einrichtungen kostenfrei be- reitgestelltbereitgestellt: Telefonanschluss Möblierung Die Betriebskosten trägt der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer beschafft sich das Baustellenbüro selbst, inklusive der erforderlichen Einrichtung auf ei- xxxx Xxxxxxeigene Kosten. Die Ermittlung der Vergütung richtet sich nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieur- leistungen Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276) zuletzt geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der HOAI vom 2. Dezember 2020 (BGBl. I S.2636S. 2636), insbesondere nach Teil 1 Allgemeine Vorschriften (§§ 1-16 HOAI und nach Teil 3 Objektplanung4 Fachplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume 2 Technische Ausrüstung (§§ 3353-37 56 HOAI) sowie nach dem gegebenenfalls in diesem Vertrag vereinbarten Zu- oder Abschlag (siehe Nummer 10.7)510.7). Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Honorar, das wie folgt vereinbart wird:
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Kostentragung. Die Räume für das Baustellenbüro werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber – ohne Einrichtung – kos- tenfrei kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Räume für das Baustellenbüro werden dem Auftragnehmer mit folgenden Einrichtungen kostenfrei be- reitgestelltbereitgestellt: Telefonanschluss Möblierung Die Betriebskosten trägt der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer beschafft sich das Baustellenbüro selbstauf eigene Kosten, inklusive der erforderlichen Einrichtung auf ei- xxxx XxxxxxEinrichtung. Die Ermittlung der Vergütung richtet sich nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieur- leistungen Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276) zuletzt geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der HOAI vom 2. Dezember 2020 2.Dezember (BGBl. I S.2636S. 2326), insbesondere nach Teil 1 Allgemeine Vorschriften (§§ 1-16 HOAI und nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume 3 Ingenieurbauwerke (§§ 3341-37 44 HOAI) sowie nach dem gegebenenfalls in diesem Vertrag vereinbarten Zu- oder Abschlag (siehe Nummer 10.7)510.7). Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Honorar, das wie folgt vereinbart wird:
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Kostentragung. Die Räume für das Baustellenbüro werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber – ohne Einrichtung – kos- tenfrei kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Räume für das Baustellenbüro werden dem Auftragnehmer mit folgenden Einrichtungen kostenfrei be- reitgestelltbereitgestellt: Telefonanschluss Möblierung Die Betriebskosten trägt der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer beschafft sich das Baustellenbüro selbst, inklusive der erforderlichen Einrichtung auf ei- xxxx Xxxxxxeigene Kosten. Die Ermittlung der Vergütung richtet sich nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieur- leistungen Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276) zuletzt geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der HOAI vom 2. Dezember 2020 (BGBl. I S.2636S. 2636), insbesondere nach Teil 1 Allgemeine Vorschriften (§§ 1-16 HOAI und nach Teil 3 Objektplanung4 Fachplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume Tragwerksplanung (§§ 3349-37 52 HOAI) sowie nach dem gegebenenfalls in diesem Vertrag vereinbarten Zu- oder Abschlag (siehe Nummer 10.7)510.7). Die Honorare für Besondere Leistungen werden gemäß Nummer 10.9 frei vereinbart. Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen Grundleistungen ein Honorar, das wie folgt vereinbart wird:
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Samples: Vertrag Fachplanung Tragwerksplanung
Kostentragung. Die Räume für das Baustellenbüro werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber – ohne Einrichtung – kos- tenfrei kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Räume für das Baustellenbüro werden dem Auftragnehmer mit folgenden Einrichtungen kostenfrei be- reitgestelltbereitgestellt: Telefonanschluss Möblierung Die Betriebskosten trägt der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer beschafft sich das Baustellenbüro selbst, inklusive der erforderlichen Einrichtung auf ei- xxxx Xxxxxx. § 10 Die Ermittlung der Vergütung richtet sich nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieur- leistungen Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276) zuletzt geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der HOAI vom 2. Dezember 2020 (BGBl. I S.2636S. 2326), insbesondere nach Teil 1 Allgemeine Vorschriften (§§ 1-16 HOAI HOAI) und nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume 2 Freianlagen (§§ 3338-37 40 HOAI) sowie nach dem gegebenenfalls in diesem Vertrag vereinbarten Zu- oder Abschlag (siehe Nummer 10.7)5. 10.6) Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Honorar, das wie folgt vereinbart wird:
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Samples: Vertrag Objektplanung – Freianlagen
Kostentragung. Die Räume für das Baustellenbüro werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber – ohne Einrichtung – kos- tenfrei kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Räume für das Baustellenbüro werden dem Auftragnehmer mit folgenden Einrichtungen kostenfrei be- reitgestelltbereitgestellt: Telefonanschluss Möblierung Die Betriebskosten trägt der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer beschafft sich das Baustellenbüro selbst, inklusive der erforderlichen Einrichtung auf ei- xxxx Xxxxxxeigene Kosten. Die Ermittlung der Vergütung richtet sich nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieur- leistungen Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276) zuletzt geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der HOAI vom 2. Dezember 2.Dezember 2020 (BGBl. I S.2636S. 2636), insbesondere nach Teil 1 Allgemeine Vorschriften (§§ 1-16 HOAI und nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume (§§ 33-37 HOAI) sowie nach dem gegebenenfalls in diesem Vertrag vereinbarten Zu- oder Abschlag (siehe Nummer 10.7)510.7). Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Honorar, das wie folgt vereinbart wird:
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