Kostentragung. Die Räume für das Baustellenbüro werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber – ohne Einrichtung – kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Räume für das Baustellenbüro werden dem Auftragnehmer mit folgenden Einrichtungen kostenfrei bereitgestellt: Telefonanschluss Möblierung Die Betriebskosten trägt der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer beschafft sich das Baustellenbüro selbst, inklusive der erforderlichen Einrichtung auf eigene Kosten. Die Ermittlung der Vergütung richtet sich nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276), insbesondere nach Teil 1 Allgemeine Vorschriften (§§ 1-16 HOAI und nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume (§§ 33-37 HOAI) Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Honorar, das wie folgt vereinbart wird:
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Kostentragung. Die Räume für das Baustellenbüro werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber – ohne Einrichtung – kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Räume für das Baustellenbüro werden dem Auftragnehmer mit folgenden Einrichtungen kostenfrei bereitgestellt: Telefonanschluss Möblierung Die Betriebskosten trägt der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer beschafft sich das Baustellenbüro selbst, inklusive der erforderlichen Einrichtung auf eigene Kosten. Die Ermittlung der Vergütung für Grundleistungen der HOAI richtet sich nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276), insbesondere nach Teil 1 Allgemeine Vorschriften (§§ 1-16 HOAI und nach Teil 3 Objektplanung4 Fachplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume Tragwerksplanung (§§ 3349-37 52 HOAI) ). Die Honorare für Besondere Leistungen werden gemäß Nummer 10.9 frei vereinbart. Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen Grundleistungen ein Honorar, das wie folgt vereinbart wird:
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Samples: Tragwerksplanung
Kostentragung. Die Räume für das Baustellenbüro werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber – ohne Einrichtung – kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Räume für das Baustellenbüro werden dem Auftragnehmer mit folgenden Einrichtungen kostenfrei bereitgestellt: Telefonanschluss Möblierung -- -- -- Die Betriebskosten trägt der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer beschafft sich das Baustellenbüro selbst, inklusive der erforderlichen Einrichtung auf eigene Kosten. § 10 Honorar Die Ermittlung der Vergütung richtet sich nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276), insbesondere nach Teil 1 Allgemeine Vorschriften (§§ 1-16 HOAI HOAI) und nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume (§§ 33-37 HOAI) ). Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Honorar, das wie folgt vereinbart wird:
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Samples: Vertrag Über Objektplanung – Gebäude Und Innenräume
Kostentragung. Die Räume für das Baustellenbüro werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber – ohne Einrichtung – kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Räume für das Baustellenbüro werden dem Auftragnehmer mit folgenden Einrichtungen kostenfrei bereitgestellt: Telefonanschluss Möblierung Die Betriebskosten trägt der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer beschafft sich das Baustellenbüro selbst, inklusive der erforderlichen Einrichtung auf eigene Kosten. Die Ermittlung der Vergütung richtet sich nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276), insbesondere nach Teil 1 Allgemeine Vorschriften (§§ 1-16 HOAI und nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume (§§ 33-37 HOAI) sowie nach dem in diesem Vertrag vereinbarten Zu- oder Abschlag (siehe Nummer 10.7)5. Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Honorar, das wie folgt vereinbart wird:
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Kostentragung. Die Räume für das Baustellenbüro werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber – ohne Einrichtung – - kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Räume für das Baustellenbüro werden dem Auftragnehmer mit folgenden Einrichtungen Einrichtun- gen kostenfrei bereitgestellt: Telefonanschluss Möblierung Die Betriebskosten trägt der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer beschafft sich das Baustellenbüro selbst, inklusive der erforderlichen Einrichtung auf eigene Kosten. Die Ermittlung der Vergütung richtet sich nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276), insbesondere nach Teil 1 Allgemeine Vorschriften (§§ 1-16 HOAI und nach Teil 3 Objektplanung4 Fachplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume 2 Technische Ausrüstung (§§ 3353-37 56 HOAI) Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Honorar, das wie folgt vereinbart wird:
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Samples: Fachplanung Technische Ausrüstung