Kostentragung. Die Gemeinde Merzhausen zahlt an die Stadt Freiburg i. Br. für die Übernahme der Pflichtaufgaben nach § 1 Abs. 1 dieser Vereinbarung eine von der Zahl der Einsätze unabhängige Jahrespauschale. Sie beträgt für das Jahr 1994 75.000,-- DM und für das Jahr 1995 100.000,-- DM Eine Veränderung der Jahrspauschale kann von der Stadt Freiburg i. Br. ab 1996 auf der Basis der im Jahr 1995 gezahlten Jahrespauschale in dem Umfang vorgenommen werden, der sich aus der Erhöhung des Jahresaufwands der Personalkosten eines im Eingangsamt stehenden Beamten des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes (Besoldungsgruppe A 7, Dienstalterstufe 6, verheiratet, 1 Kind) jeweils im Vergleich zum Vorjahr ergibt. Die veränderte Jahrespauschale wird mit Zugang einer entsprechenden Mitteilung der Stadt Freiburg i. Br. bei der Gemeinde Merzhausen fällig, es sei denn, die Gemeinde Merzhausen kündigt den Vertrag auf den Zeitpunkt der Erhöhung binnen 4 Wochen nach Eingang der Mitteilung. Der Einsatz der Heustocksonde durch die Feuerwehr der Stadt auf dem Gebiet der Gemeinde Merzhausen ist in der Jahrespauschale enthalten.
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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung
Kostentragung. Die Gemeinde Merzhausen zahlt 1 Der schweizerische Anteil der Gesamtkosten für den Betrieb der CCPD und der Schweizer Dienststellen in Genf und Chiasso wird vom Bund und allen Kantonen im Verhältnis von ⅔ zu ⅓ getragen.
2 Der Anteil eines Kantons berechnet sich nach Massgabe der Einwohnerstärke der Kantone.
3 Für die Gesamtkosten des Betriebs gilt ein maximales Kostendach von CHF 5,5 Mio. Der Betrag wird an die Stadt Freiburg i. BrTeuerung angepasst (LIK; Basis Stand 31.12.2012: 98,9 Punkte). für die Übernahme Massgeblich ist der Pflichtaufgaben nach § 1 Abs. 1 dieser Vereinbarung eine von der Zahl der Einsätze unabhängige Jahrespauschale. Sie beträgt für das Jahr 1994 75.000,-- DM und für das Jahr 1995 100.000,-- DM Eine Veränderung der Jahrspauschale kann von der Stadt Freiburg i. Br. ab 1996 auf der Basis der Indexstand am Jahresende, welcher zu einer Anpassung des Kostendaches im übernächsten Jahr 1995 gezahlten Jahrespauschale in führt. Das Kostendach gilt unter dem Umfang vorgenommen werden, Vorbehalt der sich aus Genehmigung der Erhöhung Voranschlagskredite durch das Parlament.
4 Unter die Betriebskosten fallen:
a. die Personalkosten des Jahresaufwands entsendeten Personals von Bund und Kantonen ge- mäss Artikel 11;
b. die Pauschale zur Deckung sämtlicher Zulagen der Personalkosten eines kantonalen Mitarbeiten- den im Eingangsamt stehenden Beamten des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes (Besoldungsgruppe A 7, Dienstalterstufe 6, verheiratet, 1 Kind) jeweils Sinne von Artikel 12 im Vergleich zum Vorjahr ergibtZusammenhang mit ihrer Tätigkeit in den Schweizer Dienststellen;
c. die Zulagen der Mitarbeitenden des Bundes (Art. Die veränderte Jahrespauschale wird mit Zugang einer entsprechenden Mitteilung 13);
d. die Infrastruktur- und Mietkosten der Stadt Freiburg i. Br. bei der Gemeinde Merzhausen fällig, es sei dennSchweizer Dienststellen;
e. die Spesen, die Gemeinde Merzhausen kündigt den Vertrag auf Mitarbeitenden im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in den Zeitpunkt Schweizer Dienststellen anfallen, sowie die Auslagen für Repräsentati- onsgeschenke und weitere Repräsentationsauslagen (Einladungen zum Essen, Übernachtungskosten und Kosten für Anlässe) zugunsten des Betriebs der Erhöhung binnen 4 Wochen nach Eingang CCPD;
f. die Neu- und Ersatzbeschaffungen zugunsten der Mitteilung. Der Einsatz der Heustocksonde durch die Feuerwehr der Stadt auf dem Gebiet der Gemeinde Merzhausen ist in der Jahrespauschale enthaltenSchweizer Dienststellen.
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Samples: Vereinbarung Über Den Nationalen Betrieb Gemeinsamer Polizei Und Zollkooperationszentren (Ccpd)
Kostentragung. a) Die Gemeinde Merzhausen zahlt an Kosten der Hilfeleistung, einschließlich der Aufwendungen, die Stadt Freiburg i. Brdurch Verbrauch, Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von Ausrüstungsgegenständen entstehen, trägt die Hilfe leistende Vertragspartei. Die Hilfe ersuchende Vertragspartei kann auf eigenen Xxxxxx selbst für die Übernahme entstehenden Kosten aufkommen.
b) Die Mitglieder der Pflichtaufgaben nach § 1 Abs. 1 dieser Vereinbarung eine Feuerwehren werden bei Bedarf während der Dauer ihres Einsatzes von der Zahl der Einsätze unabhängige JahrespauschaleHilfe ersuchenden Seite auf deren Kosten logistisch versorgt, insbesondere verpflegt, untergebracht und mit notwendigen Betriebsgüter ausgestattet. Sie beträgt für das Jahr 1994 75.000,-- DM und für das Jahr 1995 100.000,-- DM Eine Veränderung der Jahrspauschale kann von der Stadt Freiburg i. Br9. ab 1996 auf der Basis der im Jahr 1995 gezahlten Jahrespauschale in dem Umfang vorgenommen werdenOdpovědnost za náklady
a) Náklady na pomoc, der sich aus der Erhöhung des Jahresaufwands der Personalkosten eines im Eingangsamt stehenden Beamten des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes (Besoldungsgruppe A 7včetně nákladů vyplývajících ze spotřeby, Dienstalterstufe 6poškození, verheiratetzničení nebo ztráty vybavení, 1 Kindnese smluvní strana pomoci. Dožadující strana může na vlastní žádost uhradit vzniklé náklady.
b) jeweils im Vergleich zum Vorjahr ergibt. Die veränderte Jahrespauschale wird mit Zugang einer entsprechenden Mitteilung der Stadt Freiburg i. Br. bei der Gemeinde Merzhausen fälligČlenům hasičských sborů je v případě potřeby poskytována logistická péče, es sei dennzejména stravování, die Gemeinde Merzhausen kündigt den Vertrag auf den Zeitpunkt der Erhöhung binnen 4 Wochen nach Eingang der Mitteilung. Der Einsatz der Heustocksonde durch die Feuerwehr der Stadt auf dem Gebiet der Gemeinde Merzhausen ist in der Jahrespauschale enthaltenubytování a vybavení nezbytné po dobu trvání jejich mise dožadující stranou.
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Samples: Vereinbarung Über Die Grenzüberschreitende Hilfeleistung Und Zusammenarbeit Im Brandschutz
Kostentragung. Die Gemeinde Merzhausen zahlt 1 Der schweizerische Anteil der Gesamtkosten für den Betrieb der CCPD und der Schweizer Dienststellen in Genf und Chiasso wird vom Bund und allen Kantonen im Verhältnis von ⅔ zu ⅓ getragen.
2 Der Anteil eines Kantons berechnet sich nach Massgabe der Einwohnerstärke der Kantone.
3 Für die Gesamtkosten des Betriebs gilt ein maximales Kostendach von CHF 5,5 Mio. Der Betrag wird an die Stadt Freiburg i. BrTeuerung angepasst (LIK; Basis Stand 31.12.2012: 98,9 Punkte). für die Übernahme Massgeblich ist der Pflichtaufgaben nach § 1 Abs. 1 dieser Vereinbarung eine von der Zahl der Einsätze unabhängige Jahrespauschale. Sie beträgt für das Jahr 1994 75.000,-- DM und für das Jahr 1995 100.000,-- DM Eine Veränderung der Jahrspauschale kann von der Stadt Freiburg i. Br. ab 1996 auf der Basis der Indexstand am Jahresende, welcher zu einer Anpassung des Kostendaches im übernächsten Jahr 1995 gezahlten Jahrespauschale in führt. Das Kostendach gilt unter dem Umfang vorgenommen werden, Vorbehalt der sich aus Genehmigung der Erhöhung Voranschlagskredite durch das Parlament.
4 Unter die Betriebskosten fallen:
a. die Personalkosten des Jahresaufwands entsendeten Personals von Bund und Kantonen ge- mäss Artikel 11;
b. die Pauschale zur Deckung sämtlicher Zulagen der Personalkosten eines kantonalen Mitarbeiten- den im Eingangsamt stehenden Beamten des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes (Besoldungsgruppe A 7, Dienstalterstufe 6, verheiratet, 1 Kind) jeweils Sinne von Artikel 12 im Vergleich zum Vorjahr ergibtZusammenhang mit ihrer Tätigkeit in den Schweizer Dienststellen;
c. die Zulagen der Mitarbeitenden des Bundes (Art. Die veränderte Jahrespauschale wird mit Zugang einer entsprechenden Mitteilung 13);
d. die Infrastruktur- und Mietkosten der Stadt Freiburg i. Br. bei der Gemeinde Merzhausen fällig, es sei dennSchweizer Dienststellen;
e. die Spesen, die Gemeinde Merzhausen kündigt den Vertrag auf Mitarbeitenden im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in den Zeitpunkt Schweizer Dienststellen anfallen, sowie die Auslagen für Repräsentati- onsgeschenke und weitere Repräsentationsauslagen (Einladungen zum Es- sen, Übernachtungskosten und Kosten für Anlässe) zugunsten des Betriebs der Erhöhung binnen 4 Wochen nach Eingang CCPD;
f. die Neu- und Ersatzbeschaffungen zugunsten der Mitteilung. Der Einsatz der Heustocksonde durch die Feuerwehr der Stadt auf dem Gebiet der Gemeinde Merzhausen ist in der Jahrespauschale enthaltenSchweizer Dienststellen.
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Samples: Vereinbarung Über Den Nationalen Betrieb Gemeinsamer Polizei Und Zollkooperationszentren (Ccpd)
Kostentragung. 1 Für die Betriebskosten, die Ausbildung, die Besoldungen, die Aus- rüstung und den betrieblichen Unterhalt der dem Kata-Stab zur Ver- fügung gestellten Anlagen kommen die Vertragsgemeinden nach fol- gendem Kostenteiler auf: Die Gemeinde Merzhausen zahlt an die Stadt Freiburg i. Br. für die Übernahme der Pflichtaufgaben nach § 1 Abs. 1 dieser Vereinbarung eine gesamten Kosten gemäss Laufender Rechnung des «Kata-Stabs Region Meilen» werden von der Zahl der Einsätze unabhängige Jahrespauschale. Sie beträgt für das Jahr 1994 75.000,-- DM und für das Jahr 1995 100.000,-- DM Eine Veränderung der Jahrspauschale kann von der Stadt Freiburg i. Br. ab 1996 auf der Basis der den beteiligten Gemeinden im Jahr 1995 gezahlten Jahrespauschale in dem Umfang vorgenommen werden, Verhältnis der sich aus Einwohnerzahlen (zivilrechtlicher Wohn- sitz; Stichdatum: 31. Dezember) getragen.
2 Die Anschlussgemeinden entrichten jeweils der Erhöhung des Jahresaufwands der Personalkosten eines Trägergemeinde im Eingangsamt stehenden Beamten Ja- nuar aufgrund des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes (Besoldungsgruppe A 7, Dienstalterstufe 6, verheiratet, 1 Kind) jeweils im Vergleich zum Vorjahr ergibt. Die veränderte Jahrespauschale wird mit Zugang einer entsprechenden Mitteilung der Stadt Freiburg i. Br. bei der Gemeinde Merzhausen fällig, es sei denn, die Gemeinde Merzhausen kündigt den Vertrag auf den Zeitpunkt der Erhöhung binnen 4 Wochen nach Eingang der Mitteilung. Der Einsatz der Heustocksonde durch die Feuerwehr der Stadt auf dem Gebiet der Gemeinde Merzhausen ist von beiden Gemeinden genehmigten Voranschlags eine Vorauszahlung in der Jahrespauschale enthaltenHöhe von 50% des budgetierten Kostenan- teils. Bis spätestens 31. Januar des Folgejahres erfolgt zwischen Trä- ger- und Anschlussgemeinde der Ausgleich der jeweiligen Kostenanteile aufgrund des Abschlusses der Jahresrechnung.
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Samples: Anschlussvertrag