Common use of Kostentragung Clause in Contracts

Kostentragung. Sofern die festgestellte Höhe des Schadens den Betrag von 25.000 Euro nicht übersteigt, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmanns tragen beide Partei- en je zur Hälfte. Sofern die festgestellte Höhe des Schadens den Betrag von 25.000 Euro übersteigt, übernehmen wir außer den Kosten für un- seren Sachverständigen auch 90 % der Kosten für Ihren Sachver- ständigen sowie für den Obmann. 10 % der Kosten für Ihren Sach- verständigen sowie für den Obmann sind von Ihnen zu entrichten.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen