Kostentragung. Die Kosten für die einwandfreie Wiederherstellung des Straßenraums trägt der Antragsteller. Hierzu gehören neben den Kosten für das Verfüllen des Grabens und die Wiederherstellung der Aufgrabungsfläche auch die Kosten für die Neuaufstellung, Veränderung, Wiederbeschaffung u. ä., die durch diese Arbeiten an Verkehrszeichen, Markierungen und Verkehrseinrichtungen notwendig werden, sowie die Kosten für die Instandsetzung der in Anspruch genommenen Flächen oder Verkehrseinrichtungen, die z.B. durch Baustellen- oder Verkehrseinrichtung der notwendig gewordenen Verkehrsführung beschädigt wurden.
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Samples: Aufgrabungsbestimmungen, Aufgrabungen Im Öffentlichen Verkehrsraum, Aufgrabungsbestimmungen
Kostentragung. Die Kosten für die einwandfreie Wiederherstellung des Straßenraums trägt der Antragsteller. Hierzu gehören neben den Kosten für das Verfüllen des Grabens und die Wiederherstellung der Aufgrabungsfläche auch die Kosten für die Neuaufstellung, Veränderung, Wiederbeschaffung u. ä., die durch diese Arbeiten an Verkehrszeichen, Markierungen und Verkehrseinrichtungen notwendig werden, sowie die Kosten für die Instandsetzung der in Anspruch genommenen Flächen oder Verkehrseinrichtungen, die z.B. durch Baustellen- oder Verkehrseinrichtung der notwendig gewordenen Verkehrsführung beschädigt wurden.
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