Kraft- und Wasserfahrzeuge Musterklauseln

Kraft- und Wasserfahrzeuge. 7.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers (siehe jedoch Ziffer 4) verursachen.
Kraft- und Wasserfahrzeuge. 5.18.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versiche- rungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder be- auftragte Person durch den Gebrauch – eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeuganhängers verursachen, – eines Wasserfahrzeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeuges in Anspruch genommen werden.
Kraft- und Wasserfahrzeuge a) Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeuganhängers verursachen.
Kraft- und Wasserfahrzeuge. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche
Kraft- und Wasserfahrzeuge. Nicht versichert ist die Haftpflicht A.11.4.2.1.1 - wegen Schäden, die ein Versicherter gemäß Ziffer A.3 oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeuganhängers verursachen; A.11.4.2.1.2 - wegen Schäden, die ein Versicherter gemäß Ziffer A.3 oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. A.11.4.2.1.3 Eine Tätigkeit der in Ziffer A.11.4.2.1.1 und A.11.4.2.1.2 genannten Personen an einem Kraftfahrzeug, Kraftfahrzeuganhänger und Wasserfahrzeug ist kein Gebrauch i.S. dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird. Luft- und Raumfahrzeuge A.11.4.2.2.1 Ausgeschlossen ist die Haftpflicht wegen Schäden, die ein Versicherter gemäß Ziffer A.3 oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- und Raumfahrzeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- und Raumfahrzeuges in Anspruch genommen werden. Ausschließlich für Ziffer B und C gilt dieser Ausschluss nicht für unbemannte Luftfahrt- systeme. Unter folgenden Voraussetzungen sind - abweichend von Ziffer A.11.4.2.2.1, Abs. 1 - ferngesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb (Drohne) mit einem Gewicht von bis zu 5 kg versichert: - Vorliegen einer gültigen behördlichen Genehmigung gemäß § 16 LuftVO falls gesetzlich vorgeschrieben oder entsprechender Bedingungen im Ausland, - Einhalten von behördlichen und gesetzlichen Vorschriften sowie von Hersteller- bestimmungen und - Einsatz im kontrolliertem Bereich (autonomer Einsatz gilt nicht versichert). Ausgeschlossen sind jedoch - Ansprüche aufgrund der Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dritter sowie Verletzung der Privatsphäre; - Ansprüche wegen Cyber Liability. A.11.4.2.2.2 Ausgeschlossen ist die Haftpflicht aus - Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- und Raumfahrzeugen oder Teilen für Luft- und Raumfahrzeuge, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- und Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- und Raumfahrzeuge bestimmt waren; - Tätigkeiten (z.B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- und Raumfahrzeugen oder Luft- und Raumfahrzeugteilen, und zwar sowohl wegen Schäden an Luft- und Raumfahrzeugen einschließlich der mit diesen beförder...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.