Krankenhausaufenthalt. Bei stationärer Behandlung der versicherten Person in einem Krankenhaus erbringt die Notrufzentrale folgende Leistungen: a) Betreuung Die Notrufzentrale stellt bei Bedarf über einen von ihr beauftragten Arzt den Kontakt zum jeweiligen Hausarzt sowie zu den behandelnden Kran- kenhausärzten her und sorgt für die Übermittlung von Informationen zwischen den beteiligten Ärzten. b) Krankenbesuch Sofern gewünscht, organisiert die Notrufzentrale die Reise einer der ver- sicherten Person nahe stehenden Person zum Ort des Krankenhausauf- enthaltes und von dort zurück zum Wohnort, sofern der Krankenhausauf- enthalt voraussichtlich länger als fünf Tage dauert. Die Kosten der Beförderung übernehmen die Versicherer. c) Kostenübernahmegarantie und Abrechnung Die von den Versicherern bevollmächtigte Notrufzentrale gibt gegenüber dem Krankenhaus eine erste Kostenübernahmegarantie bis zu 15.000,– Euro ab. Sie übernimmt namens und im Auftrag der versicherten Person die Abrechnung mit den zuständigen Kostenträgern. Soweit diese die von den Versicherern gezahlten Beträge nicht übernehmen, sind sie von der versicherten Person binnen eines Monats nach Rechnungsstellung an die Versicherer zurückzuzahlen.
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Samples: Jahresversicherung, Insurance Agreement, Insurance Agreement
Krankenhausaufenthalt. Bei stationärer Behandlung der versicherten Person in einem Krankenhaus erbringt die Notrufzentrale folgende Leistungen:
a) Betreuung Die Notrufzentrale stellt bei Bedarf über einen von ihr beauftragten Arzt den Kontakt zum jeweiligen Hausarzt sowie zu den behandelnden Kran- kenhausärzten Krankenhausärzten her und sorgt für die Übermittlung von Informationen zwischen den beteiligten Ärzten.
b) Krankenbesuch Sofern gewünscht, organisiert die Notrufzentrale die Reise einer der ver- sicherten versicherten Person nahe stehenden Person zum Ort des Krankenhausauf- enthaltes Krankenhausaufenthaltes und von dort zurück zum Wohnort, sofern der Krankenhausauf- enthalt Krankenhausaufenthalt voraussichtlich länger als fünf Tage dauert. Die Kosten der Beförderung übernehmen die VersichererVersi- cherer.
c) Kostenübernahmegarantie und Abrechnung Die von den Versicherern bevollmächtigte Notrufzentrale gibt gegenüber dem Krankenhaus eine erste Kostenübernahmegarantie bis zu 15.000,– Euro ab. Sie übernimmt namens und im Auftrag der versicherten Person die Abrechnung mit den zuständigen Kostenträgern. Soweit diese die von den Versicherern gezahlten Beträge nicht übernehmen, sind sie von der versicherten Person binnen eines Monats nach Rechnungsstellung an die Versicherer zurückzuzahlen.
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Krankenhausaufenthalt. Bei stationärer Behandlung der versicherten Person in einem Krankenhaus erbringt die Notrufzentrale folgende Leistungen:
a) Betreuung Die Notrufzentrale stellt bei Bedarf über einen von ihr beauftragten Arzt den Kontakt zum jeweiligen Hausarzt sowie zu den behandelnden Kran- kenhausärzten Krankenhausärzten her und sorgt für die Übermittlung von Informationen zwischen den beteiligten Ärzten.
b) Krankenbesuch Sofern gewünscht, organisiert die Notrufzentrale die Reise einer der ver- sicherten versi- cherten Person nahe stehenden Person zum Ort des Krankenhausauf- enthaltes Krankenhausaufent- haltes und von dort zurück zum Wohnort, sofern der Krankenhausauf- enthalt Krankenhausaufent- halt voraussichtlich länger als fünf Tage dauert. Die Kosten der Beförderung Beförde- rung übernehmen die Versicherer.
c) Kostenübernahmegarantie und Abrechnung Die von den Versicherern bevollmächtigte Notrufzentrale gibt gegenüber dem Krankenhaus eine erste Kostenübernahmegarantie bis zu 15.000,– Euro ab. Sie übernimmt namens und im Auftrag der versicherten Person die Abrechnung Ab- rechnung mit den zuständigen Kostenträgern. Soweit diese die von den Versicherern gezahlten Beträge nicht übernehmen, sind sie von der versicherten versi- cherten Person binnen eines Monats nach Rechnungsstellung an die Versicherer Ver- sicherer zurückzuzahlen.
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Krankenhausaufenthalt. Bei stationärer Behandlung der versicherten Person in einem Krankenhaus erbringt die Notrufzentrale folgende Leistungen:
a) Betreuung Die Notrufzentrale stellt bei Bedarf Xxxxxx über einen von ihr beauftragten Arzt den Kontakt zum jeweiligen Hausarzt sowie zu den behandelnden Kran- kenhausärzten Krankenhausärz- ten her und sorgt für die Übermittlung von Informationen zwischen den beteiligten beteilig- ten Ärzten.
b) Krankenbesuch Sofern gewünscht, organisiert die Notrufzentrale die Reise einer der ver- sicherten versicherten Person nahe stehenden Person zum Ort des Krankenhausauf- enthaltes Krankenhausaufenthaltes und von dort zurück zum Wohnort, sofern der Krankenhausauf- enthalt Krankenhausaufenthalt voraussichtlich länger als fünf Tage dauert. Die Kosten der Beförderung übernehmen die VersichererVersiche- rer.
c) Kostenübernahmegarantie und Abrechnung Die von den Versicherern bevollmächtigte Notrufzentrale gibt gegenüber dem Krankenhaus eine erste Kostenübernahmegarantie bis zu 15.000,– Euro ab. Sie übernimmt namens und im Auftrag der versicherten Person die Abrechnung mit den zuständigen Kostenträgern. Soweit diese die von den Versicherern gezahlten Beträge nicht übernehmen, sind sie von der versicherten Person binnen eines Monats nach Rechnungsstellung an die Versicherer zurückzuzahlen.
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Samples: Reiseversicherung
Krankenhausaufenthalt. Bei stationärer Behandlung der versicherten Person in einem Krankenhaus erbringt die Notrufzentrale folgende Leistungen:
a) Betreuung Die Notrufzentrale stellt bei Bedarf über einen von ihr beauftragten Arzt den Kontakt zum jeweiligen Hausarzt sowie zu den behandelnden Kran- kenhausärzten Krankenhausärzten her und sorgt für die Übermittlung von Informationen zwischen den beteiligten Ärzten.
b) Krankenbesuch Sofern gewünscht, organisiert die Notrufzentrale die Reise einer der ver- sicherten versicherten Person nahe stehenden Person zum Ort des Krankenhausauf- enthaltes Krankenhausaufenthaltes und von dort zurück zum Wohnort, sofern der Krankenhausauf- enthalt Krankenhausaufenthalt voraussichtlich länger als fünf Tage dauert. Die Kosten der Beförderung übernehmen die übernimmt der Versicherer.
c) Kostenübernahmegarantie und Abrechnung Die von den Versicherern bevollmächtigte Notrufzentrale Der Versicherer gibt gegenüber dem Krankenhaus eine erste Kostenübernahmegarantie bis zu 15.000,– Euro ab. Sie Er übernimmt namens und im Auftrag der versicherten Person die Abrechnung mit den zuständigen Kostenträgern. Soweit diese die von den Versicherern vom Versicherer gezahlten Beträge nicht übernehmen, sind sie von der versicherten Person binnen eines Monats nach Rechnungsstellung an die den Versicherer zurückzuzahlen.
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Krankenhausaufenthalt. Bei stationärer Behandlung der versicherten Person in einem Krankenhaus erbringt die Notrufzentrale folgende Leistungen:
a) Betreuung Die Notrufzentrale stellt bei Bedarf über einen von ihr beauftragten Arzt den Kontakt Kon- takt zum jeweiligen Hausarzt sowie zu den behandelnden Kran- kenhausärzten Krankenhausärzten her und sorgt für die Übermittlung von Informationen zwischen den beteiligten Ärzten.
b) Krankenbesuch Sofern gewünscht, organisiert die Notrufzentrale die Reise einer der ver- sicherten versicherten Person nahe stehenden nahestehenden Person zum Ort des Krankenhausauf- enthaltes Krankenhausaufenthaltes und von dort zurück zum Wohnort, sofern der Krankenhausauf- enthalt Krankenhausaufenthalt voraussichtlich länger als fünf Tage dauert. Die Kosten der Beförderung übernehmen die Versicherer.
c) Kostenübernahmegarantie und Abrechnung Die von den Versicherern bevollmächtigte Notrufzentrale gibt gegenüber dem Krankenhaus eine erste Kostenübernahmegarantie bis zu 15.000,– Euro ab. Sie übernimmt namens und im Auftrag der versicherten Person die Abrechnung mit den zuständigen Kostenträgern. Soweit diese die von den Versicherern gezahlten Beträge nicht übernehmen, sind sie von der versicherten Person binnen eines Monats Mo- nats nach Rechnungsstellung an die Versicherer zurückzuzahlen.
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Samples: Versicherungsbestätigung
Krankenhausaufenthalt. Bei stationärer Behandlung der versicherten Person in einem Krankenhaus erbringt die Notrufzentrale folgende Leistungen:
a) Betreuung Die Notrufzentrale stellt bei Bedarf über einen von ihr beauftragten Arzt den Kontakt zum jeweiligen Hausarzt sowie zu den behandelnden Kran- kenhausärzten her und sorgt für die Übermittlung von Informationen zwischen den beteiligten Ärzten.
b) Krankenbesuch Sofern gewünscht, organisiert die Notrufzentrale die Reise einer der ver- sicherten Person nahe stehenden Person zum Ort des Krankenhausauf- enthaltes und von dort zurück zum Wohnort, sofern der Krankenhausauf- enthalt voraussichtlich länger als fünf Tage dauert. Die Kosten der Beförderung übernehmen die übernimmt der Versicherer.
c) Kostenübernahmegarantie und Abrechnung Die von den Versicherern dem Versicherer bevollmächtigte Notrufzentrale gibt gegenüber dem Krankenhaus eine erste Kostenübernahmegarantie bis zu 15.000,– Euro ab. Sie übernimmt namens und im Auftrag der versicherten Person die Abrechnung mit den zuständigen Kostenträgern. Soweit diese die von den Versicherern dem Versicherer gezahlten Beträge nicht übernehmen, sind sie von der versicherten Person binnen eines Monats nach Rechnungsstellung an die den Versicherer zurückzuzahlen.
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Samples: Insurance Agreement
Krankenhausaufenthalt. Bei stationärer Behandlung der versicherten Person in einem Krankenhaus erbringt die Notrufzentrale folgende Leistungen:
a) Betreuung Die Notrufzentrale stellt bei Bedarf über einen von ihr beauftragten Arzt den Kontakt zum jeweiligen Hausarzt sowie zu den behandelnden Kran- Kran kenhausärzten her und sorgt für die Übermittlung von Informationen zwischen den beteiligten Ärzten.
b) Krankenbesuch Sofern gewünscht, organisiert die Notrufzentrale die Reise einer der ver- ver sicherten Person nahe stehenden Person zum Ort des Krankenhausauf- Krankenhausauf enthaltes und von dort zurück zum Wohnort, sofern der Krankenhausauf- Krankenhausauf enthalt voraussichtlich länger als fünf Tage dauert. Die Kosten der Beförderung übernehmen die Versicherer.
c) Kostenübernahmegarantie und Abrechnung Die von den Versicherern bevollmächtigte Notrufzentrale gibt gegenüber dem Krankenhaus eine erste Kostenübernahmegarantie bis zu 15.000,– Euro ab. Sie übernimmt namens und im Auftrag der versicherten Person die Abrechnung mit den zuständigen Kostenträgern. Soweit diese die von den Versicherern gezahlten Beträge nicht übernehmen, sind sie von der versicherten Person binnen eines Monats nach Rechnungsstellung an die Versicherer zurückzuzahlen.
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