Laufzeit des Vertrags/Beendigung des Vertrags Musterklauseln

Laufzeit des Vertrags/Beendigung des Vertrags. Die Laufzeit des Vertrags beträgt in der Regel 12 Monate, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat ausdrücklich für die erste Vertragsperiode etwas anderes beantragt und der Versicherer hat diesem Antrag zugestimmt. Für eventuell folgende Vertragsperioden gilt dann die Regellaufzeit von 12 Monaten.
Laufzeit des Vertrags/Beendigung des Vertrags. Die Laufzeit des Vertrages beträgt in der Regel 12 Monate, es sei denn, Sie haben etwas anderes beantragt und wir haben diesem Antrag zugestimmt. Für eventuelle folgende Vertragsperioden gilt dann die Regellaufzeit von 12 Monaten.
Laufzeit des Vertrags/Beendigung des Vertrags. Die Laufzeit des Vertrags beträgt in der Regel 12 Monate, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat ausdrücklich für die erste Vertragsperiode etwas anderes beantragt und der Versicherer hat diesem Antrag zugestimmt. Für eventuell folgende Vertragsperioden gilt dann die Regellaufzeit von 12 Monaten. Der Versicherungsvertrag kann ausserdem beendet werden • im Schadenfall: durch Kündigung einer der beiden Vertragsparteien und vorausgesetzt, Xxxxxx erbringt für den Schaden eine Leistung, spätestens mit deren Auszahlung • wenn Xxxxxx Anpassungen des Vertragsinhaltes verlangt: durch Kündigung des Versicherungsnehmers, bis spätestens am letzten Tag des laufenden Versicherungsjahres • wenn Markel die Informationspflicht gemäss Art. 3 VVG verletzt: durch Kündigung des Versicherungsnehmers, bis vier Wochen nachdem dieser Kenntnis von der Pflichtverletzung erhalten hat, spätestens jedoch ein Jahr danach • wenn der Versicherungsnehmer seiner Anzeigepflicht nicht nachgekommen ist (unrichtig mitgeteilte oder verschwiegene Gefahrstatsachen): durch Kündigung seitens Markel, bis vier Wochen nachdem Markel Kenntnis von dieser Pflichtverletzung erhalten hat • wenn die Prämie weder zur Verfallzeit noch innerhalb der Nachfristen entrichtet wird: durch Vertragsrücktritt seitens Xxxxxx. Diese Auflistung enthält nur die gebräuchlichsten Beendigungsmöglichkeiten. Weitere Beendigungsmöglichkeiten ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen sowie aus dem VVG.
Laufzeit des Vertrags/Beendigung des Vertrags. Die Laufzeit des Vertrages beträgt in der Regel 12 Monate, es sei denn, Sie haben ausdrücklich für die erste Vertragspe- riode etwas anderes beantragt und wir haben diesem Antrag zugestimmt. Für eventuelle folgende Vertragsperioden gilt dann die Regellaufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien unter Einhaltung der Kündigungsfrist gemäß Teil 1, Abschnitt C., IX. der AVB_BBR_WP (H) oder gemäß Ziffer XI. der BBR_Office zum Ablauf gekündigt wird. Daneben haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag nach Eintritt eines Versicherungsfalls gemäß Teil 1, Abschnitt C., IX. der AVB_BBR_WP (H) oder Ziffer XI. der BBR_Office zu kündigen.
Laufzeit des Vertrags/Beendigung des Vertrags. Der Versicherungsvertrag wird zunächst für die im Versicherungsschein genannte Vertragslaufzeit abgeschlos- sen. Beträgt diese mindestens ein Jahr, so verlängert sich der Versicherungsvertrag stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn eine rechtswirksame Kündigung unterlassen, die Prämie für die im Versicherungsschein genannte Vertragslaufzeit vollständig bezahlt und die Jahresmeldung gemäß Ziffer VI. 3. der Allgemeine Bedin- gungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Unternehmensleitern (D&O-Versicherung Liberty - Executive Advantage XxX00-xxxxxxx.xx) fristgerecht eingereicht wurde. Eine Kündigung ist rechtswirksam, wenn sie spätestens einen Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit in Textform der jeweils anderen Vertrags- partei (d.h. der Versicherungsnehmerin bzw. dem Versicherer) zugeht. Abweichend hiervon endet der Versicherungsvertrag im Falle der Insolvenz, bei Beendigung der Liquidation, bei Beendigung der Verschmelzung oder der Neubeherrschung der Versicherungsnehmerin zum Ablauf der Ver- tragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Beendigung des Versicherungsvertrages im Falle Neu- beherrschung wird nur ausgelöst, sofern für die versicherten Personen infolge der Neubeherrschung Versiche- rungsschutz im Rahmen eines anderen Versicherungsvertrages bei der Liberty Mutal Gruppe oder bei einem ihr verbundenen Unternehmen besteht.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.