Laufzeit und Kündigung. 12.1 Der Netznutzungsvertrag tritt mit dem auf dem Datenblatt genannten Datum in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalendermo- nats schriftlich gekündigt werden. Ziffer 7.5 bleibt unberührt. 12.2 Dieser Vertrag kann fristlos aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden, wenn gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages wiederholt trotz Abmahnung schwerwiegend verstoßen wird. 12.3 Bei Nichterfüllung der Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung ist der Netzbetreiber berech- tigt, das Vertragsverhältnis einen Monat nach Ankündigung fristlos schriftlich zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn der Netznutzer darlegt, dass die Folgen der Kündigung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und die Aussicht besteht, dass der Netznutzer sei- nen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Der Netzbetreiber kann mit der zweiten Mah- nung zugleich die Kündigung androhen. 12.4 Bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder bei einem nicht offensichtlich unbegründeten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners ist der andere Teil berechtigt, diesen Vertrag fristlos schriftlich zu kündigen. 12.5 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
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Samples: Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag
Laufzeit und Kündigung. 12.1 Der Netznutzungsvertrag tritt mit 8.1 Die Erstlaufzeit des Vertrags ergibt sich aus dem auf dem Datenblatt genannten Datum in Kraft und läuft auf unbestimmte ZeitAngebot. Er kann mit Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Zertifikatslaufzeit gemäß den Bestimmungen des Angebots, sofern nicht eine Partei den Ver- trag schriftlich unter Einhaltung einer Frist Kündigungsfrist von 3 drei (3) Monaten auf das zum Ende eines Kalendermo- nats schriftlich gekündigt werden. Ziffer 7.5 bleibt unberührtder laufenden Zertifikatslaufzeit kündigt.
12.2 Dieser 8.2 Die Zertifizierungsgesellschaft ist zu jedem Zeitpunkt vor der Ausstellung eines Zertifikats berechtigt, den Vertrag kann fristlos aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden, wenn gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages wiederholt trotz Abmahnung schwerwiegend verstoßen wird.
12.3 Bei Nichterfüllung der Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung ist der Netzbetreiber berech- tigt, das Vertragsverhältnis einen Monat nach Ankündigung fristlos schriftlich zu kündigen. Dies gilt nichtkündi- gen, wenn der Netznutzer darlegtKunde gegen wesentliche Pflichten verstößt und es innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Zugang einer entspre- chenden Abmahnung unterlässt, dass der Pflichtverletzung zur Zufrieden- heit der Zertifizierungsgesellschaft abzuhelfen.
8.3 Soweit nicht schriftlich anders ver- einbart, gelten die Folgen in Teil B Ziffer II. ZO definierten Rechte und Pflichten der Parteien unabhängig von der vollständigen Erbringung der Dienstleistungen oder der Kündigung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und die Aussicht besteht, dass der Netznutzer sei- nen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Der Netzbetreiber kann mit der zweiten Mah- nung zugleich die Kündigung androhendes Vertrags.
12.4 Bei Zahlungsunfähigkeit8.4 Sollte der Kunde seine geschäftli- chen Aktivitäten auf eine andere Gesellschaft übertragen, Überschuldung oder bei einem nicht offensichtlich unbegründeten Antrag auf Eröffnung bedarf es zur Übertragung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners ist Zertifikates der andere Teil berechtigtvorherigen schriftlichen Zu- stimmung durch die Zertifizie- rungsgesellschaft. Wird eine solche Zustimmung gewährt, diesen Vertrag fristlos schriftlich zu kündigenun- terliegt die Nutzung des Zertifikats durch die neue Gesellschaft den Bestimmungen des Vertrages.
12.5 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
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Samples: Zertifizierungsordnung, Zertifizierungsordnung
Laufzeit und Kündigung. 12.1 Der Netznutzungsvertrag tritt mit dem auf dem Datenblatt genannten Datum in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit9.1 Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr beginnend ab Leistungsbereitstellung. Er kann Die Laufzeit verlängert sich da- nach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht durch eine Partei mit einer Frist Kündigungsfrist von 3 6 Monaten auf das zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ordentlich gekün- digt wird. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der jewei- ligen Laufzeit ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung in voller Höhe bis zum Ende der Laufzeit verpflichtet, auch wenn er die Leistung nicht mehr nutzt.
9.2 Jede Kündigungserklärung hat schriftlich (die elektronische Form ist ausgeschlossen) zu erfolgen.
9.3 Das Recht einer jeden Partei bei Vorliegen eines Kalendermo- nats schriftlich gekündigt werden. Ziffer 7.5 wichtigen Grundes zur außerordentlichen fristlosen Kündi- gung bleibt unberührt.
12.2 Dieser Vertrag kann fristlos aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden9.4 Ein wichtiger Grund, wenn gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages wiederholt trotz Abmahnung schwerwiegend verstoßen wird.
12.3 Bei Nichterfüllung der Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung ist der Netzbetreiber berech- tigtcurecomp zur fristlosen Kündigung bzw. zur vorübergehenden Leistungseinstel- lung berechtigt, das Vertragsverhältnis einen Monat nach Ankündigung fristlos schriftlich zu kündigen. Dies gilt nichtliegt vor, wenn der Netznutzer darlegt, dass die Folgen der Kündigung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und die Aussicht besteht, dass der Netznutzer sei- nen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Der Netzbetreiber kann Kunde mit der zweiten Mah- nung zugleich Bezah- lung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Kündigung androhenregelmäßige Vergütung für zwei Monate erreicht.
12.4 Bei Zahlungsunfähigkeit9.5 Kündigt curecomp den Vertrag außerordentlich wegen eines wichtigen Grundes, Überschuldung oder bei einem nicht offensichtlich unbegründeten Antrag den der Kunde zu vertre- ten hat, so hat curecomp Anspruch auf Eröffnung Zahlung eines Scha- densersatzes in Höhe von 50 % der bis zum Ablauf des Insolvenzverfahrens über das Vermögen nächsten ordentlichen Kündigungstermins maßgeblichen Vergütung. Die Geltendmachung eines Vertragspartners ist der andere Teil berechtigt, diesen Vertrag fristlos schriftlich zu kündigenweiteren Schadens bleibt hierdurch unberührt.
12.5 Die Kündigung bedarf 9.6 Mit Beendigung der SchriftformLaufzeit enden zugleich au- tomatisch alle Berechtigungen des Kunden und seiner au- torisierten Nutzer.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), General Terms and Conditions
Laufzeit und Kündigung. 12.1 Der Netznutzungsvertrag tritt mit dem auf dem Datenblatt genannten Datum in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er 17.1 Ist kein Ende der jeweiligen Laufzeit im Vertrag vereinbart, kann dieser mit einer Frist von 3 Monaten auf das sechs Mo- naten zum Ablauf eines Kalendermonats ganz oder teilweise gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf einer im Vertrag vereinbarten Mindestvertragsdauer. Im Vertrag kann eine andere Kündi- gungsfrist vereinbart werden.
17.2 Ist ein Ende der jeweiligen Laufzeit im Vertrag vereinbart, kann der Auftraggeber nur dann und nur in- soweit vorzeitig ganz oder teilweise kündigen, als er den Betrieb der Hardware endgültig einstellt. Die Kündigung wird zum Ende des Kalendermonats wirksam, der in der Mitte der Restlaufzeit liegt. In der Restlaufzeit ist der Auftragnehmer von der Instandhaltungsleistung bezüglich der gekündigten Hard- ware befreit. Davon abweichend können die Parteien gesonderte Vereinbarungen treffen.
17.3 Zudem kann der Vertrag von jedem Vertragsteil bei Vorliegen eines Kalendermo- nats schriftlich wichtigen Grundes - ohne Einhal- tung einer Kündigungsfrist - innerhalb einer angemessenen Zeit ab Kenntnis des Kündigungsgrundes ganz oder teilweise gekündigt werden. Ziffer 7.5 bleibt unberührt.
12.2 Dieser Vertrag kann fristlos aus wichtigem Ein wichtiger Grund schriftlich gekündigt werdenliegt vor, wenn gegen wesentliche Bestimmungen dieses Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrages wiederholt trotz Abmahnung schwerwiegend verstoßen wird.
12.3 Bei Nichterfüllung nicht mehr zugemutet wer- den kann. Besteht der Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist der Netzbetreiber berech- tigt, das Vertragsverhältnis einen Monat nach Ankündigung fristlos schriftlich zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn der Netznutzer darlegt, dass die Folgen der Kündigung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und die Aussicht besteht, dass der Netznutzer sei- nen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Der Netzbetreiber kann mit der zweiten Mah- nung zugleich die Kündigung androhenerst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zu- lässig, soweit nicht gemäß § 314 i.V. mit § 323 Absatz 2 BGB eine Fristsetzung entbehrlich ist.
12.4 Bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder bei einem nicht offensichtlich unbegründeten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners ist der andere Teil berechtigt, diesen Vertrag fristlos schriftlich zu kündigen.
12.5 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
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Samples: Instandhaltungsvertrag, Instandhaltungsvereinbarung
Laufzeit und Kündigung. 12.1 Der Netznutzungsvertrag tritt 12.1. Diese Vereinbarung kommt mit dem Annahme des Antrags des Nutzers auf dem Datenblatt genannten Registrie- rung bei der baesoft zustande (das „Datum des Inkrafttretens“). Sie bleibt so lange in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalendermo- nats schriftlich bis sie gemäss den nachstehenden Bestimmungen gekündigt werden. Ziffer 7.5 bleibt unberührt.
12.2 Dieser Vertrag kann fristlos aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden, wenn gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages wiederholt trotz Abmahnung schwerwiegend verstoßen wird.
12.2. Jede Partei kann die Vereinbarung jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.
12.3. Mit Kündigung der Vereinbarung (i) endet unverzüglich das Recht des Nutzers, auf die Plattform und die Dienstleistungen zuzugreifen und sie zu nutzen, (ii) ent- bindet die Kündigung gemäss dieser Ziff. 12.3 Bei Nichterfüllung den Nutzer nicht von seiner ggf. vorliegenden Zahlungsverpflichtung, und (iii) werden alle ggf. geschuldeten Ge- bühren sofort zur Zahlung fällig. Rückerstattungen von bereits bezahlten Gebüh- ren erfolgen nur insoweit, als dies auf der Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung ist der Netzbetreiber berech- tigt, das Vertragsverhältnis einen Monat nach Ankündigung fristlos schriftlich zu kündigenPlattform explizit so vorgesehen wird. Dies gilt nicht, wenn der Netznutzer darlegtDie entsprechenden Beschreibungen sind integrierter Bestandteil dieser Nut- zungsbedingungen.
12.4. Der Nutzer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Folgen baesoft nicht zur Aufbe- wahrung der Nutzerdaten verpflichtet ist und diese innerhalb von dreissig Tagen nach Kündigung der Vereinbarung unwiderruflich löschen und vernichten kann.
12.5. Durch die Kündigung dieser Vereinbarung werden die Parteien nicht von ihren jeweiligen gegenseitigen vertraglichen Pflichten entbunden, die vor dem Zeit- punkt des Wirksamwerdens der Kündigung außer Verhältnis zur Schwere entstanden sind. Unbeschadet an- ders lautender Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben alle Teile der Zuwiderhandlung stehen und Verein- barung, die Aussicht bestehtihres Wesens nach die Beendigung derselben überdauern sollen, dass der Netznutzer sei- nen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Der Netzbetreiber kann mit der zweiten Mah- nung zugleich die über deren Kündigung androhenhinweg wirksam.
12.4 Bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder bei einem nicht offensichtlich unbegründeten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners ist der andere Teil berechtigt, diesen Vertrag fristlos schriftlich zu kündigen.
12.5 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Laufzeit und Kündigung. 12.1 9.1 Vorbehaltlich einer abweichenden Angabe in den Angebotsunterlagen ist Vertragsbeginn der Tag der Annahme des Angebots durch den Kunden oder, falls mibeca vorher mit der Leistungserbringung beginnt, der Tag des Leistungsbeginns.
9.2 Der Netznutzungsvertrag tritt mit Vertrag ist für die im jeweiligen Angebot vereinbarte Laufzeit („Mindestlaufzeit“) fest geschlossen. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit zwölf (12) Monate.
9.3 Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich xxxxxx xxxxxxxxx Vereinbarung zwischen mibeca und dem auf dem Datenblatt genannten Datum in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er Kunden jeweils um die Dauer der Mindestlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens drei (3) Monate vor Laufzeitende kündigt.
9.4 Während der Mindestlaufzeit kann mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalendermo- nats schriftlich der Vertrag nicht gekündigt werden. Ziffer 7.5 Unbeschadet davon bleibt unberührt.
12.2 Dieser Vertrag kann fristlos das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werdengemäß § 314 BGB. Ein wichtiger Grund im Sinne dieser Vorschrift ist nur gegeben, wenn gegen wesentliche Bestimmungen dieses einer Partei die Fortsetzung des Vertrages wiederholt trotz Abmahnung schwerwiegend verstoßen wirdwegen schwerwiegender Unbilligkeiten im Verhältnis der Parteien zueinander nicht mehr zumutbar ist (z.B. strafbares Verhalten gegenüber dem Vertragspartner). Planungs- oder Budgetänderungen auf Seiten des Kunden stellen keinen wichtigen Grund i.S.d. Gesetzes dar. Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt der Zahlungsanspruch von mibeca unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass mibeca kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
12.3 Bei Nichterfüllung der Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung ist der Netzbetreiber berech- tigt, das Vertragsverhältnis einen Monat nach Ankündigung fristlos schriftlich zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn der Netznutzer darlegt, dass die Folgen der Kündigung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und die Aussicht besteht, dass der Netznutzer sei- nen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Der Netzbetreiber kann mit der zweiten Mah- nung zugleich die Kündigung androhen9.5 Kündigungen erfolgen ausschließlich in Textform per E-Mail an xx@xxxx-xxxxxxxx.xx.
12.4 Bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder bei einem nicht offensichtlich unbegründeten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners ist der andere Teil berechtigt, diesen Vertrag fristlos schriftlich zu kündigen.
12.5 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Laufzeit und Kündigung. 12.1 Der Netznutzungsvertrag tritt mit dem auf dem Datenblatt genannten Datum in Kraft Dieser Vertrag beginnt am 01.01.2021 und läuft auf gilt für unbestimmte Zeit. Er ersetzt den Vertrag V17964/3011110 gemäß Nummer 4.2 und führt dessen Leistungen fort, soweit diese nicht durch Erfüllung oder auf sonstige Weise erledigt sind. Er kann mit von jedem Auftraggeber erstmals unter Wahrung einer Frist von 3 6 Monaten auf das Ende eines Kalendermo- nats schriftlich zum 31.12.2022 gekündigt werden. Ziffer 7.5 bleibt unberührt.
12.2 Dieser Vertrag Danach kann fristlos aus wichtigem Grund schriftlich er zum Ende eines Kalenderjahres unter Wahrung einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden, wenn . Die Kündigung eines Auftraggebers wirkt sich für und gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages wiederholt trotz Abmahnung schwerwiegend verstoßen wird.
12.3 Bei Nichterfüllung alle Auftraggeber aus mit der Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung ist der Netzbetreiber berech- tigt, das Vertragsverhältnis einen Monat nach Ankündigung fristlos schriftlich zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn der Netznutzer darlegtFolge, dass die Folgen der Kündigung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und die Aussicht besteht, dass der Netznutzer sei- nen vertraglichen Verpflichtungen nachkommtfür alle Auftraggeber Wirkung entfaltet. Der Netzbetreiber kann mit der zweiten Mah- nung zugleich die Kündigung androhen.
12.4 Bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder bei einem nicht offensichtlich unbegründeten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners ist der andere Teil berechtigt, diesen Vertrag fristlos schriftlich zu kündigen.
12.5 Die Kündigung bedarf der Schriftform.Text- form. Auch bei einer Kündigung durch einen Auftraggeber besteht die generelle Intention, den bestehenden Betriebs- vertrag in der neuen Konstellation zu den gegebenen Konditionen mit Dataport fortzuführen. Dataport wird dazu den Auftraggebern ein entsprechendes Vertragsangebot vorlegen. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistung definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002 Xxxx für Auftraggeber 1 Der Rechnungsempfänger ist immer auch der Mahnungsempfänger. Ändern sich die Ansprechpartner in dieser Anlage, wird die Anlage gem. EVB-IT Vertrag ohne die Einleitung eines Änderungsvertrages ausgetauscht. Ort , Datum Xxxx für Auftraggeber 3 Der Rechnungsempfänger ist immer auch der Mahnungsempfänger. Ändern sich die Ansprechpartner in dieser Anlage, wird die Anlage gem. EVB-IT Vertrag ohne die Einleitung eines Änderungsvertrages ausgetauscht. Ort , Datum Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber folgende jährliche Entgelte (nachrichtlich): Gesamtpreis: 452.000,00 € Xxxxxxxxxx erstellt am 15.12.2021 Gemäß Dataport-Servicekatalog - Artikelliste Version 4.2 1 von 1 Anlage 3a zum V16387/2200000/3011110/3200170 Xxxx für Auftraggeber 1 Für die Verarbeitung der in Rede stehenden personenbezogenen Daten gelten folgende Datenschutzregelungen: Zutreffendes ankreuzen Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und gfls. ergänzende landesrechtliche Regelungen Nationale Regelungen (Landesdatenschutzgesetz bzw. Bundesdatenschutzgesetz) zur Umsetzung der RiLi (EU) 2016/680 (Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit) Es findet keine Verarbeitung personenbezogener Daten statt ✔ Eine Erläuterung zu den nachfolgend zu machenden Angaben findet sich z. B. hier: xxxxx://xxx.xxx.xxxxxx.xx/xxxxx/xxx_xxxxxxxx_xxx.xxx
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Samples: Vertrag Über Die Beschaffung Von It Dienstleistungen
Laufzeit und Kündigung. 12.1 Der Netznutzungsvertrag tritt mit dem auf dem Datenblatt genannten Datum in Kraft Dieser Vertrag beginnt am 06.11.2023 und läuft auf unbestimmte Zeitendet voraussichtlich am 04.03.2024. Er kann mit einer Frist ersetzt den Vertrag/die Änderungsverfahren gemäß Nummer 1 und führt dessen/deren Leistungen fort, soweit diese nicht durch Erfüllung oder auf sonstige Weise erledigt sind. Bremen , 20.02.2024 Bremen , 20.02.2024 Ort Auftragnehmer Datum Ort Auftraggeber Datum Der Rechnungsempfänger ist immer auch der Mahnungsempfänger. Ändern sich die Ansprechpartner in dieser Anlage, wird die Anlage gem. EVB-IT Vertrag ohne die Einleitung eines Änderungsvertrages ausgetauscht. Ort Bremen , Datum 20.02.2024 Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber folgende Entgelte: 490,00 €. 1.635,00 €. Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber folgende einmalige Entgelte (nachrichtlich): Gesamtpreis: 12.740,00 € IAP-Nummer:34905 (wird von Dataport ausgefüllt) Anlage Datenschutzrechtliche Festlegung des Auftraggebers Angaben des Verantwortlichen gem. Art. 28 DSGVO zur Auftragsverarbeitung1 Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) Zusätzlich folgende bundes- bzw. landesrechtliche Regelungen (bitte Gesetz bzw. VO benennen) Folgende bundes- bzw. landesrechtliche Regelungen zur Umsetzung der RiLi (EU) 2016/6802 (bitte Gesetz bzw. VO benennen) Es findet keine Verarbeitung personenbezogener Daten statt ✔
1. Art und Zweck der Verarbeitung (siehe z. B. Art. 28 Abs. 3 Monaten auf das Ende eines Kalendermo- nats schriftlich gekündigt werdenS. 1 DSGVO)
1 Es handelt sich hierbei um gesetzliche Muss-Angaben sowohl bei Auftragsverarbeitung, die der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) unterliegt wie auch bei Auftragsverarbeitung, welche den bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 unterliegt. Ziffer 7.5 bleibt unberührt.Diese Angaben sind in gleicher Form gesetzlicher Muss-Bestandteil des vom Verantwortlichen zu erstellenden Verzeichnisses aller Verarbeitungstätigkeiten (vgl. Art. 30 Abs.1 DSGVO bzw. die inhaltlich entsprechenden Bestimmungen im BDSG und in den LDSG’en zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680. Als Hilfestellung zum Ausfüllen siehe daher:
12.2 Dieser Vertrag kann fristlos aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden2 Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, wenn gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages wiederholt trotz Abmahnung schwerwiegend verstoßen wird.Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit. IAP-Nummer:34905 (wird von Dataport ausgefüllt)
12.3 Bei Nichterfüllung 2. Beschreibung der Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung ist Kategorien von personenbezogenen Daten (siehe z. B. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO bzw. Art. 30 Abs. 1 S. 2 lit. c) darunter folgende Kategorien besonderer personenbezogener Daten (siehe z. B. Art. 9 Abs.1 DSGVO)
3. Beschreibung der Netzbetreiber berech- tigt, das Vertragsverhältnis einen Monat nach Ankündigung fristlos schriftlich zu kündigenKategorien betroffener Personen (siehe z. B. Art. Dies gilt nicht, wenn 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO)
4. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine inter- nationale Organisation Erstmalige Herstellung der Netznutzer darlegt, dass die Folgen Betriebsbereitschaft der Kündigung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und die Aussicht besteht, dass der Netznutzer sei- nen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Der Netzbetreiber kann mit der zweiten Mah- nung zugleich die Kündigung androhen.
12.4 Bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder bei einem nicht offensichtlich unbegründeten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners ist der andere Teil berechtigt, diesen Vertrag fristlos schriftlich zu kündigen.
12.5 Die Kündigung bedarf der Schriftform.Verfahrensinfrastruktur im Rechenzentrum (EHdB) Verfahren: PDFCOMP_ML001 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Rahmenbedingungen 4
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Samples: It Services Agreement
Laufzeit und Kündigung. 12.1 Der Netznutzungsvertrag tritt mit 8.1 Die Erstlaufzeit des Vertrags ergibt sich aus dem auf dem Datenblatt genannten Datum in Kraft und läuft auf unbestimmte ZeitAngebot. Er kann mit Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Zertifikatslaufzeit gemäß den Bestimmungen des Angebots, sofern nicht eine Partei den Ver- trag schriftlich unter Einhaltung einer Frist Kündigungsfrist von 3 drei (3) Monaten auf das zum Ende eines Kalendermo- nats schriftlich gekündigt werden. Ziffer 7.5 bleibt unberührtder laufenden Zertifikatslaufzeit kündigt.
12.2 Dieser 8.2 Die Zertifizierungsgesellschaft ist zu jedem Zeitpunkt vor der Ausstellung eines Zertifikats berechtigt, den Vertrag kann fristlos aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden, wenn gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages wiederholt trotz Abmahnung schwerwiegend verstoßen wird.
12.3 Bei Nichterfüllung der Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung ist der Netzbetreiber berech- tigt, das Vertragsverhältnis einen Monat nach Ankündigung fristlos schriftlich zu kündigen. Dies gilt nichtkündi- gen, wenn der Netznutzer darlegtKunde gegen wesentliche Pflichten verstößt und es innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Zugang einer entspre- chenden Abmahnung unterlässt, dass der Pflichtverletzung zur Zufrieden- heit der Zertifizierungsgesellschaft abzuhelfen.
8.3 Soweit nicht schriftlich anders ver- einbart, gelten die Folgen in Teil B Ziffer II. 1, 3 und 4 ZO definierten Rechte und Pflichten der Parteien unabhängig von der vollständigen Erbringung der Dienstleistungen oder der Kündigung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und die Aussicht besteht, dass der Netznutzer sei- nen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Der Netzbetreiber kann mit der zweiten Mah- nung zugleich die Kündigung androhendes Vertrags.
12.4 Bei Zahlungsunfähigkeit8.4 Sollte der Kunde seine geschäftli- chen Aktivitäten auf eine andere Gesellschaft übertragen, Überschuldung oder bei einem nicht offensichtlich unbegründeten Antrag auf Eröffnung bedarf es zur Übertragung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners ist Zertifikates der andere Teil berechtigtvorherigen schriftlichen Zu- stimmung durch die Zertifizie- rungsgesellschaft. Wird eine solche Zustimmung gewährt, diesen Vertrag fristlos schriftlich zu kündigenun- terliegt die Nutzung des Zertifikats durch die neue Gesellschaft den Bestimmungen des Vertrages.
12.5 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
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Samples: Zertifizierungsordnung
Laufzeit und Kündigung. 12.1 Der Netznutzungsvertrag tritt mit dem auf dem Datenblatt genannten Datum in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit9.1 Die Mindestlaufzeit beträgt sechsunddreißig (36) Monate beginnend ab Leistungsbereitstellung. Er kann Die Laufzeit verlängert sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht durch eine Partei mit einer Frist Kündigungsfrist von 3 6 Monaten auf das zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt wird. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit ist ausdrücklich ausgeschlos- sen. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergü- tung in voller Höhe bis zum Ende der Laufzeit verpflichtet, auch wenn er die Leistung nicht mehr nutzt.
9.2 Jede Kündigungserklärung hat schriftlich (die elektronische Form ist ausgeschlossen) zu erfolgen.
9.3 Das Recht einer jeden Partei bei Vorliegen eines Kalendermo- nats schriftlich gekündigt werden. Ziffer 7.5 wichtigen Grundes zur außerordentlichen fristlosen Kündi- gung bleibt unberührt.
12.2 Dieser Vertrag kann fristlos aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden9.4 Ein wichtiger Grund, wenn gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages wiederholt trotz Abmahnung schwerwiegend verstoßen wird.
12.3 Bei Nichterfüllung der Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung ist der Netzbetreiber berech- tigtcurecomp zur fristlosen Kündigung bzw. zur vorübergehenden Leistungseinstel- lung berechtigt, das Vertragsverhältnis einen Monat nach Ankündigung fristlos schriftlich zu kündigen. Dies gilt nichtliegt vor, wenn der Netznutzer darlegt, dass die Folgen der Kündigung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und die Aussicht besteht, dass der Netznutzer sei- nen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Der Netzbetreiber kann Kunde mit der zweiten Mah- nung zugleich Bezah- lung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Kündigung androhenregelmäßige Vergütung für zwei Monate erreicht.
12.4 Bei Zahlungsunfähigkeit9.5 Kündigt curecomp den Vertrag außerordentlich wegen eines wichtigen Grundes, Überschuldung oder bei einem nicht offensichtlich unbegründeten Antrag den der Kunde zu vertre- ten hat, so hat curecomp Anspruch auf Eröffnung Zahlung eines Scha- densersatzes in Höhe von 50 % der bis zum Ablauf des Insolvenzverfahrens über das Vermögen nächsten ordentlichen Kündigungstermins maßgeblichen Vergütung. Die Geltendmachung eines Vertragspartners ist der andere Teil berechtigt, diesen Vertrag fristlos schriftlich zu kündigenweiteren Schadens bleibt hierdurch unberührt.
12.5 Die Kündigung bedarf 9.6 Mit Beendigung der SchriftformLaufzeit enden zugleich au- tomatisch alle Berechtigungen des Kunden und seiner au- torisierten Nutzer.
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Laufzeit und Kündigung. 12.1 (1) Der Netznutzungsvertrag Lieferantenrahmenvertrag tritt mit dem auf dem Datenblatt genannten Datum Unterzeichnung der Vertragspartner, jedoch frühes- tens zum tt.mm.jjjj in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er .
(2) Der Vertrag kann mit einer Frist von 3 drei Monaten auf das Ende eines Kalendermo- nats Kalendermonats schriftlich ordentlich gekündigt werden. Ziffer 7.5 bleibt unberührt.
12.2 (3) Dieser Vertrag kann fristlos aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Als wichti- ger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn • gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages wiederholt trotz Abmahnung schriftlicher Abmah- nung schwerwiegend verstoßen wird, oder • der Lieferant seiner Verpflichtung zur Stellung einer berechtigt geforderten Sicherheit o- der Vorauszahlung nicht fristgemäß nachkommt oder nicht in der erforderlichen Qualität, Ausstattung oder Höhe erbringt, oder • die Zahlungsrückstände, mit denen sich der Lieferant in Verzug befindet, eine geleistete und noch nicht in Anspruch genommene Sicherheit der Höhe nach übersteigen und bin- nen zehn Werktagen keine weitere entsprechende Sicherheit geleistet wird, oder • der Bilanzausgleich i. S. d. Xxxx. 2 Abs. 8 nicht mehr sichergestellt ist (bspw. bei Kündi- gung des Bilanzkreisvertrags oder Entzug der Zuordnungsermächtigung), oder • Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt.
12.3 Bei Nichterfüllung der Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung (4) Die fristlose Kündigung ist der Netzbetreiber berech- tigt, das Vertragsverhältnis dem Lieferanten mindestens einen Monat nach Ankündigung fristlos schriftlich zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn der Netznutzer darlegt, dass die Folgen der Kündigung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und die Aussicht besteht, dass der Netznutzer sei- nen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Der Netzbetreiber kann mit der zweiten Mah- nung zugleich die Kündigung androhenWerktag vorher anzukündi- gen.
12.4 Bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder bei einem nicht offensichtlich unbegründeten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners ist (5) Im Fall einer fristlosen Kündigung durch den Netzbetreiber endet die Netznutzung durch den Lieferanten mit Wirksamwerden der andere Teil berechtigt, diesen Vertrag fristlos schriftlich zu kündigenKündigung.
12.5 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Zur Netznutzung Sowie Zur Belieferung Von Kunden
Laufzeit und Kündigung. 12.1 7.1. Der Netznutzungsvertrag tritt mit dem auf dem Datenblatt genannten Datum in Kraft und läuft Vertrag wird auf unbestimmte ZeitZeit geschlossen.
7.2. Er Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten auf das vier Wochen zum Ende eines Kalendermo- nats schriftlich des Kalenderjahres gekündigt werden. Ziffer 7.5 bleibt unberührt.
12.2 Dieser 7.3. Bei Auflösung der gesamten Geschäftsbeziehung oder einzel- ner Geschäftszweige ist sowohl der Kunde als auch die Spar- kasse berechtigt, diesen Vertrag kann fristlos mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
7.4. Eine Kündigung aus wichtigem Grund schriftlich bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Kündigungsgrund seitens der Sparkasse liegt dann vor, wenn der Softwarehersteller nicht mehr in der Lage ist, die Funktionsfähigkeit der Software zu gewährleisten oder den Vertrieb dieser Software oder von neuen Versionen der Soft- ware einstellt. In diesem Fall kann die Kündigung der Sparkasse fristlos erfolgen.
7.5. Weiterhin können einzelne Module der Software jederzeit ge- genüber dem Kunden gekündigt werden, wenn der Soft- warehersteller diese selbst gekündigt hat und demnach nicht mehr weiter pflegt und vertreibt.
7.6. Mit Beendigung des Vertrages kann die Software weiter ge- nutzt werden. Leistungen gemäß Ziffer 3 werden durch die Sparkasse dann nicht mehr erbracht.
7.7. Der Kunden darf die Software bzw. den Lizenzschlüssel weiter- verkaufen oder kostenlos Dritten überlassen, wenn die eigene Installation der Software beim Kunden gelöscht wurde. Ein An- spruch auf Abschluss oder Fortführung dieses Vertrages be- steht für Dritte gegenüber der Sparkasse nicht.
7.8. Sollte der Kunden gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages wiederholt trotz Abmahnung schwerwiegend verstoßen wird.
12.3 Bei Nichterfüllung und/oder Lizenzbestimmungen des Herstellers verstoßen, so ist die Sparkasse berechtigt, den Lizenzschlüssel unverzüglich zu sperren und damit eine weitere Nutzung der Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung ist der Netzbetreiber berech- tigt, das Vertragsverhältnis einen Monat nach Ankündigung fristlos schriftlich Software un- möglich zu kündigenmachen. Dies gilt nicht, wenn der Netznutzer darlegt, dass die Folgen der Kündigung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und die Aussicht bestehtFür den Fall, dass der Netznutzer sei- nen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Der Netzbetreiber kann mit der zweiten Mah- nung zugleich Kunde in Zahlungs- rückstand gerät und diesen nicht innerhalb von 14 Tagen ab Fälligkeitsdatum ausgleicht, wird die Kündigung androhenSparkasse die Leistungen dieser Vereinbarung gemäß 3.2 aussetzen.
12.4 Bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder bei einem nicht offensichtlich unbegründeten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners ist der andere Teil berechtigt, diesen Vertrag fristlos schriftlich zu kündigen.
12.5 7.9. Die Kündigung bedarf der Schriftform.. Servicevereinbarung SFirm 3.2
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Samples: Service Agreement
Laufzeit und Kündigung. 12.1 Der Netznutzungsvertrag tritt 13.1 Diese Ergänzungsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit Frist von 2 Wochen durch Erklärung in Textform gekündigt werden.
13.2 Abweichend hiervon kann der Kunde über die Funktion „Meinen Kwitt-Zugang löschen“ den Vertrag auch elektronisch kündigen. In diesem Fall erfolgt die Kündigung fristlos.
13.3 Die Sparkasse ist berechtigt, den Vertrag mit dem auf dem Datenblatt genannten Datum in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann mit Kunden ohne Einhaltung einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalendermo- nats schriftlich zu kündigen, wenn der Kunde seinen Vertrag über die Nutzung der Funktion Kwitt mit Star Finanz kündigt. Der Kunde ist verpflichtet, eine Kündigung der Nutzungsbedingungen für die Funktion Kwitt der kontoführenden Sparkasse mitzuteilen, unabhängig davon, ob der Kunde oder Star Finanz gekündigt werden. Ziffer 7.5 bleibt unberührthat.
12.2 Dieser 13.4 Die Sparkasse ist weiterhin berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Kunde trotz vorheriger Abmahnung wiederholt in erheblicher Weise gegen eine seiner Pflichten aus dieser Ergänzungsvereinbarung verstößt. Anstelle einer fristlosen Kündigung kann fristlos die Sparkasse das TAN-freie Verfahren für den Kunden vorübergehend sperren oder von anderen Sicherheitsmerkmalen abhängig machen.
13.5 Die gesetzlichen Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden, wenn gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages wiederholt trotz Abmahnung schwerwiegend verstoßen wirdbleiben unberührt.
12.3 Bei Nichterfüllung der Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung ist der Netzbetreiber berech- tigt, das Vertragsverhältnis einen Monat nach Ankündigung fristlos schriftlich zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn der Netznutzer darlegt, dass die Folgen der Kündigung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und die Aussicht besteht, dass der Netznutzer sei- nen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Der Netzbetreiber kann mit der zweiten Mah- nung zugleich die Kündigung androhen.
12.4 Bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder bei einem nicht offensichtlich unbegründeten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners ist der andere Teil berechtigt, diesen Vertrag fristlos schriftlich zu kündigen.
12.5 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
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Samples: Ergänzungsvereinbarung Über Die Nutzung Von „kwitt“
Laufzeit und Kündigung. 12.1 13.1 Der Netznutzungsvertrag Non-Display-Vertrag tritt mit dem auf dem Datenblatt genannten Datum wirksamem Abschluss über das Online-System MD+S interactive in Kraft und läuft Kraft.
13.2 Der Non-Display-Vertrag wird auf unbestimmte ZeitZeit geschlossen. Er kann von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von 90 Tagen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
13.3 Der Kunde kann einzelne Informationsprodukte mit einer Frist von 3 Monaten auf das 90 Tagen zum Ende eines Kalendermo- nats schriftlich gekündigt werdenKalendermonats kündigen. Ziffer 7.5 bleibt unberührtSofern nach einer Teilkündigung gemäß Satz 1 keine lizenzierten Informationsprodukte für eine Non-Display-Datennutzung mehr verbleiben, gilt die Teilkündigung als Kündigung des gesamten Non-Display-Vertrags.
12.2 Dieser Vertrag kann fristlos aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden, wenn gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages wiederholt trotz Abmahnung schwerwiegend verstoßen wird.
12.3 Bei Nichterfüllung der Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung 13.4 Die Deutsche Börse AG ist der Netzbetreiber berech- tigt, das Vertragsverhältnis einen Monat nach Ankündigung fristlos schriftlich zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn der Netznutzer darlegt, dass die Folgen der mit einer Frist von 90 Tagen zum Ende eines Kalendermonats zur Kündigung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und die Aussicht besteht, dass der Netznutzer sei- nen vertraglichen Verpflichtungen nachkommtvon einzelnen Informationsprodukten berechtigt. Der Netzbetreiber kann mit der zweiten Mah- nung zugleich die Kündigung androhen.
12.4 Bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder bei einem nicht offensichtlich unbegründeten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners Kunde ist der andere Teil im Falle einer solchen Teilkündigung berechtigt, diesen seinerseits den gesamten Non-Display-Vertrag fristlos schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Teilkündigung nach Satz 1 zu kündigen.
12.5 Die Kündigung 13.5 Jede Partei ist berechtigt, den Non-Display-Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) sich die Vermögenslage der anderen Partei wesentlich verschlechtert hat; oder Version 4_1
b) die andere Partei schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt und den Verstoß trotz schriftlicher Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der gesetzten Frist abstellt (bei besonders schwerwiegenden Vertragsverletzungen bedarf der Schriftformes keiner vorherigen Abmahnung).
13.6 Kündigungen des Non-Display-Vertrags haben schriftlich per Post, Fax, E-Mail oder online via MD+S interactive zu erfolgen.
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Samples: Non Display Data Usage Agreement
Laufzeit und Kündigung. 12.1 Der Netznutzungsvertrag a. Diese Vereinbarung tritt mit dem Unterzeichnung durch beide Parteien auf dem Datenblatt genannten Datum unbegrenzte Zeit in Kraft und läuft auf unbestimmte ZeitKraft. Er kann Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von 3 6 Monaten auf möglich, erstmals zum Ende des zweiten Vereinbarungsjahres und dann zum Ende des jeweils folgenden Vereinbarungsjahres.
b. Die VRS GmbH behält sich das Ende eines Kalendermo- nats schriftlich gekündigt werden. Ziffer 7.5 Recht vor, die Vereinbarung mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen, sofern über einen Zeitraum von 12 Monaten keine weiteren Zugriffe über die vereinbarten Zugangsdaten erfolgt sind.
c. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.2 Dieser Vertrag kann fristlos aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werdend. Mit Beendigung der Vereinbarung enden sämtliche Nutzungsrechte. Nach Beendigung der Vereinbarung werden die Parteien unverzüglich alle Daten, wenn gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages wiederholt trotz Abmahnung schwerwiegend verstoßen wirddie die jeweilige Partei der anderen Partei überlassen hat, vollständig auf ihrem Datenverarbeitungssystem und Datenträgern löschen. Die übliche Datensicherung und Archivierung bleibt unberührt.
12.3 Bei Nichterfüllung der Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung ist der Netzbetreiber berech- tigte. Stellt die VRS GmbH das Fahrplanauskunftssystem oder den Zugriff darauf über die bestehende Schnittstelle in Zukunft um, das Vertragsverhältnis einen Monat nach Ankündigung fristlos schriftlich zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn der Netznutzer darlegt, dass werden die Folgen der Kündigung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen Parteien diese Vereinbarung den Änderungen anpassen und die Aussicht besteht, dass der Netznutzer sei- nen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Der Netzbetreiber kann mit der zweiten Mah- nung zugleich die Kündigung androhenfortsetzen.
12.4 Bei Zahlungsunfähigkeitf. Stellt die VRS GmbH den Betrieb eines Fahrplanauskunftssystems ein, Überschuldung oder bei einem nicht offensichtlich unbegründeten Antrag auf Eröffnung so gilt diese Vereinbarung mit Einstellung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners ist der andere Teil berechtigt, diesen Vertrag fristlos schriftlich zu kündigenSystems als gekündigt.
12.5 Die Kündigung bedarf g. Es besteht ein Sonderkündigungsrecht der SchriftformVRS GmbH bei Verstößen gegen die Xxxxxxx 0x, 0x, 0x und 7a.
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Samples: Nutzungsvereinbarung
Laufzeit und Kündigung. 12.1 Der Netznutzungsvertrag tritt Die Laufzeit eines Vertrags ergibt sich aus dem Angebot bzw. aus entsprechenden Bestell- oder Auftrags- bestätigungen. Ist dort nichts vereinbart, haben die Dauerschuldverhältnisse eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit dem auf dem Datenblatt genannten Datum in Kraft und läuft auf unbestimmte ZeitFälligkeit der Vergütung für Leistungen im Rah- men der Dauerschuldverhältnisse. Er kann Mit Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere zwölf (12) Monate (Verlängerungszeitraum), es sei denn, er wird von einer Partei mit einer Frist von 3 drei (3) Monaten auf das zum Ende eines Kalendermo- nats schriftlich gekündigt Vertragsjahres gekündigt.
12.2 Teilkündigungen im Hinblick auf einzelne, abtrennbare Softwareprodukte oder Funktionalitäten unter ei- nem Vertrag sowie die Reduzierung der Nutzerzahl sind bei Dauerschuldverhältnissen gemäß des vorste- henden Absatzes nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zulässig.
12.3 Für d.velop gilt bei Teilkündigungen eine Kündigungsfrist von 12 Monaten. Jede Kündigung erfolgt in Text- form, wobei d.velop Kündigungen („Abkündigungen“) im d.velop service portal (bzw. im jeweils aktuellen Kundenportal) mitgeteilt werden. Ziffer 7.5 Die Folge einer Abkündigung ist, dass d.velop für abgekündigte Software oder Funktionalität ab Wirksamwerden der Abkündigung keine Support- und Pflegeleistungen mehr er- bringt. Bei Verträgen über die zeitlich begrenzte Nutzung von Software steht dem Kunden die abgekün- digte Software oder Funktionalität mit Wirksamwerden der Abkündigung nicht mehr zur Nutzung zur Ver- fügung.
12.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.2 Dieser Vertrag kann fristlos aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden, wenn gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages wiederholt trotz Abmahnung schwerwiegend verstoßen wird.
12.3 12.5 Bei Nichterfüllung der Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung Werkverträgen ist der Netzbetreiber berech- tigt, das Vertragsverhältnis einen Monat nach Ankündigung fristlos schriftlich zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn der Netznutzer darlegt, dass die Folgen der Kündigung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und die Aussicht besteht, dass der Netznutzer sei- nen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Der Netzbetreiber kann mit der zweiten Mah- nung zugleich die Kündigung androhendes Bestellers nach § 648 BGB ausgeschlossen.
12.4 Bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder bei einem nicht offensichtlich unbegründeten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners ist der andere Teil berechtigt, diesen Vertrag fristlos schriftlich zu kündigen.
12.5 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen