Leergut Musterklauseln

Leergut. Selbtmitgebrachtes Leergut muss vom Mieter entsorgt werden.
Leergut. Sämtliches anfallendes Leergut ist unverzüglich aus dem Ausstellungsgelände zu entfernen. Es kann nach Beauftragung vom Ausstellungsspediteur vom Stand abgeholt und wieder zugestellt werden.
Leergut. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Leergut (Eurokisten, Paletten, Eurohaken etc.) in gleicher Art, Menge und gleichen Xxxxx zurückzugeben, wie er es zum Zwecke der Anlieferung erhalten hat. Das Leergut ist dabei nach den hygienerechtlichen Vorschriften in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Ist dem Käufer die Rückgabe an uns bei Anlieferung unserer Ware nicht möglich, so hat er unverzüglich und auf eigene Kosten zum Ausgleich des Leergutkontos zu sorgen (Bringschuld). Gerät der Käufer mit der Rückgabe des Leerguts in Verzug, so können wir neben einem Verzögerungsschaden nach einer angemessenen Nachfristsetzung auch die Rücknahme verweigern und vom Käufer Schadenersatz in Geld verlangen.
Leergut. Das Leergut (Paletten, Container, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer, Premix-, Postmixbehälter und Kohlensäureflaschen) bleibt unveräußerliches Eigentum des Getränkeherstellers bzw. des Abfüllbetriebes (ausgenommen Einweggebinde) und wird nur leihweise bzw. als Sachdarlehen zur vorübergehenden, bestimmungsgemäßen Nutzung überlassen. Für Xxxxxxx wird Xxxxxxxxx nach den jeweils vom Lieferanten weitergegebenen Sätzen (zzgl. Mehrwertsteuer) erhoben. Die Pfandzahlung hat mit der Zahlung der Warenrechnung zu erfolgen. Die auf den Rechnungen ausgewiesenen Leergutsalden gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich widersprochen wird. Der Käufer hat das Leergut unverzüglich nach Entleerung, spätestens aber binnen 14 Tagen nach Lieferung mit Ausnahme von Kohlensäureflaschen in ordnungsgemäßem Zustand und nach Leergutartikeln sortiert zurückzugeben. Die Annahme von unsortiertem Xxxxxxx kann vom Lieferanten verweigert werden bzw. wird nur gegen Erstattung der Sortierkosten zurückgenommen. Für Kohlensäureflaschen wird ab Lieferdatum die handelsübliche bzw. uns vom Kohlensäurehersteller in Rechnung gestellte Miete berechnet. Nach Ablauf von höchstens zwölf Monaten nach Lieferdatum oder bei Beendigung der Geschäftsbeziehungen sind die Kohlensäureflaschen an Lieferanten herauszugeben. Im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen ist der Käufer darüber hinaus verpflichtet, den Bestand an Leergut an Lieferanten sofort herauszugeben, der mengenmäßig -getrennt nach Leergutartikeln- die beiden letzten aktuellen Warenlieferungen übersteigt. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Leergutes wird der berechnete Pfandwert gutgeschrieben. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, mehr Leergut zurückzunehmen, als der jeweilige Leergutschuldsaldo ausweist. Für beschädigtes oder stark verschmutztes Leergut und solches, das in seiner Art nicht mit dem gelieferten übereinstimmt, erfolgt keine Gutschrift. Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung erfolgt über das Leergut eine Schlussabrechnung. Wird das Leergut nach Eintritt der Fälligkeit und erfolgter Mahnung innerhalb der gesetzten Nachfrist nicht zurückgegeben, wird der jeweilige Wiederbeschaffungspreis zzgl. Mehrwertsteuer unter Berücksichtigung bezahlter Pfandbeträge berechnet. Die Gutschrift erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Lieferant vom Hersteller bzw. Abfüllbetrieb entsprechende Gutschriften erhält. Ist dies nicht möglich (z. B. Verweigerung der Annahme wegen Beschädigung, Insolvenz), werden die Gutschriftbeträge vom Liefe...
Leergut. 6.1 Der Käufer hat Xxxxxxx auf eigene Kosten frei Haus an uns zurückzusenden.
Leergut. Alle Leihgegenstände werden dem Käufer mit einen Pfandbetrag in Rechnung gestellt. Die dem Käufer überlassenen Leihgegenstände bleiben auch bei Pfandhinterlegung Eigentum des Pfandsystems. Die Leihgegenstände werden nur im sauberen und unbeschädigten Zustand zurückgenommen und der entsprechende Pfandbetrag wird dem Käufer gutgeschrieben.
Leergut. Xxxxxxx-Xxxxxxx wird von unseren Fahrern zurückgenommen. Die diesbezügliche Gutschrift wird bei Barzahlungskunden bei dem nächsten CITTI24-Umsatz wirksam. Bei Kreditkunden wird die Leergutgutschrift bei der Abbuchung der Folgebestellung, frühestens jedoch nach zwei Werktagen, berücksichtigt. Sollte keine weitere Lieferung gewünscht werden, wird dem Kunden auf Anfrage der Gutschriftsbetrag auf sein Bankkonto überwiesen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Leergut wird nur im Austausch in haushaltsüblichen Gebinden zurück genommen. Getränkekisten werden nur in haushaltsüblichen Mengen geliefert. Bei Werbepreisen gilt stets die Höchstabgabemenge aus der Werbung. Die genannten Leergutwerte sind Nettobeträge, die MwSt. wird bei der Berechnung und Gutschrift berücksichtigt. Bei Artikeln mit DPG- Pfand ist in dem Pfandwert die MwSt. bereits enthalten. Eine Rücknahme von leeren Pflichtpfandartikeln wird durch CITTI24 nur in haushaltsüblichen Mengen vorgenommen.
Leergut. Alles Leergut muss vom Mieter entsorgt werden.
Leergut. Alle Transportverpackungen (Trays, Kisten, Aufsetzer, Traytransporter) sowie die Paletten verbleiben auch nach Auslieferung das Eigentum der Fa. Gartenbau Homann GbR. Das Leergut ist innerhalb von 4 Wochen an einem abgestimmten, befestigten und gut zugänglichen Ort zur Abholung bereitzustellen. Bei Verlust, Beschädigung oder starker Verschmutzung des Leergutes wird dies in Höhe der Anschaffungskosten in Rechnung gestellt. Das Bekleben, Beschriften oder die Nutzung der Kisten für eigene Zwecke ist verboten.
Leergut. Kästen und Fässer werden dem Käufer leihweise überlassen. Sie sind unverzüglich nach bestimmungsgemäßer Verwendung zurückzugeben. Mehrwegflaschen und Paletten werden dem Käufer als Sachdarlehen überlassen. Der Käufer hat Mehrwegflaschen und Paletten gleicher Art, Güte und Menge unverzüglich nach bestimmungsgemäßer Verwendung zurückzugeben. Auf das Leergut (Kästen, Fässer, Mehrwegflaschen, Paletten) wird mit der Rechnung Pfand in gesetzlicher bzw. branchenüblicher Höhe erhoben. Die Erstattung erfolgt bei Rückgabe. Gibt der Käufer das Leergut nicht zurück, ist er zum Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes verpflichtet, wobei das gezahlte Pfand angerechnet wird. Gleiches gilt für Leergut, das in nicht gebrauchsfähigem Zustand zurückgegeben wird.