Common use of Leistungen der Hochschule Clause in Contracts

Leistungen der Hochschule. a) Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Xxxxxx- semester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statis- tik) im Studienjahr 2014 (Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/2015) zur Aufnahme von 386 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich im Studienjahr 2014 eine Aufnahmever- pflichtung in Höhe von insgesamt 1.346 Studienanfängern im 1. Hochschulse- mester1. Die Hochschule verpflichtet sich ab dem Jahr 2015 zur Aufnahme einer vergleichbaren, dem im Ausbauprogramm geschaffenen Kapazitätsaufwuchs an- gemessenen Anzahl von Studienanfängern. b) Bei der Verwendung der nach Nr. 2.1.2 a) zuzuweisenden Mittel wird die Hoch- schule darauf hinwirken, entsprechend § 1 Abs. 6 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (zweite Programm- phase) den Anteil der Studienanfänger in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studi- um zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professu- ren und sonstigen Stellen zu erhöhen.

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Leistungen der Hochschule. a) Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Xxxxxx- semester Som- mersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statis- tikamtli- chen Statistik) im Studienjahr 2014 (Sommersemester 2014 und Wintersemester Winter- semester 2014/2015) zur Aufnahme von 386 1.867 zusätzlichen Studienanfän- gerinnen und Studienanfängern im 1. Hochschulsemester (ErstimmatrikulierteErstimmatriku- lierte). Damit ergibt sich im Studienjahr 2014 eine Aufnahmever- pflichtung Aufnahmeverpflichtung in Höhe von insgesamt 1.346 7.118 Studienanfängerinnen und Studienanfängern im 1. Hochschulse- mester1Hochschulsemester1. Die Hochschule verpflichtet sich ab dem Jahr 2015 zur Aufnahme einer vergleichbaren, dem im Ausbauprogramm geschaffenen ge- schaffenen Kapazitätsaufwuchs an- gemessenen angemessenen Anzahl von Studienanfän- gerinnen und Studienanfängern. b) Bei der Verwendung der nach Nr. 2.1.2 a) zuzuweisenden Mittel wird die Hoch- schule Hochschule darauf hinwirken, entsprechend § 1 Abs. 6 der Verwaltungsvereinbarung Verwaltungs- vereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (zweite Programm- phaseProgrammphase) den Anteil der Studienanfänger Studienanfängerinnen und Stu- dienanfänger in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studi- um Studium zu ermöglichen ermögli- chen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professu- ren Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen.

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Leistungen der Hochschule. a) Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Xxxxxx- semester Sommerse- mester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statis- tikStatistik) im Studienjahr 2014 (Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/2015) zur Aufnahme von 386 259 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hochschulsemester (ErstimmatrikulierteErst- immatrikulierte). Damit ergibt sich im Studienjahr 2014 eine Aufnahmever- pflichtung Aufnahmeverpflichtung in Höhe von insgesamt 1.346 1.131 Studienanfängern im 1. Hochschulse- mester1Hochschulsemester1. Die Hochschule verpflichtet sich ab dem Jahr 2015 zur Aufnahme einer vergleichbarenvergleichba- ren, dem im Ausbauprogramm geschaffenen Kapazitätsaufwuchs an- gemessenen angemessenen Anzahl von Studienanfängern. b) Bei der Verwendung der nach Nr. 2.1.2 2.2 a) zuzuweisenden Mittel wird die Hoch- schule Hochschule darauf hinwirken, entsprechend § 1 Abs. 6 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (zweite Programm- phaseProgrammphase) den Anteil der Studienanfänger in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften Naturwissen- schaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studi- um Studium zu ermöglichen ermög- lichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professu- ren Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen.

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Leistungen der Hochschule. a) Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Xxxxxx- semester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statis- tik) im Studienjahr 2014 (Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/2015) zur Aufnahme von 386 200 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich im Studienjahr 2014 eine Aufnahmever- pflichtung in Höhe von insgesamt 1.346 541 Studienanfängern im 1. Hochschulse- mester1Hochschulsemes- ter1. Die Hochschule verpflichtet sich ab dem Jahr 2015 zur Aufnahme einer vergleichbarenver- gleichbaren, dem im Ausbauprogramm geschaffenen Kapazitätsaufwuchs an- gemessenen ange- messenen Anzahl von Studienanfängern. b) Bei der Verwendung der nach Nr. 2.1.2 2.2 a) zuzuweisenden Mittel wird die Hoch- schule Hochschu- le darauf hinwirken, entsprechend § 1 Abs. 6 der Verwaltungsvereinbarung zwischen zwi- schen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (zweite Programm- phaseProgrammphase) den Anteil der Studienanfänger in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften Naturwis- senschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studi- um Studium zu ermöglichen er- möglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professu- ren Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen.

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Leistungen der Hochschule. a) Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Xxxxxx- semester Sommerse- mester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statis- tikStatistik) im Studienjahr 2014 (Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/2015) zur Aufnahme von 386 482 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich im Studienjahr 2014 eine Aufnahmever- pflichtung in Höhe von insgesamt 1.346 1.022 Studienanfängern im 1. Hochschulse- mester1Hochschulsemes- ter1. Die Hochschule verpflichtet sich ab dem Jahr 2015 zur Aufnahme einer vergleichbarenver- gleichbaren, dem im Ausbauprogramm geschaffenen Kapazitätsaufwuchs an- gemessenen ange- messenen Anzahl von Studienanfängern. b) Bei der Verwendung der nach Nr. 2.1.2 2.2 a) zuzuweisenden Mittel wird die Hoch- schule Hochschu- le darauf hinwirken, entsprechend § 1 Abs. 6 der Verwaltungsvereinbarung zwischen zwi- schen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (zweite Programm- phaseProgrammphase) den Anteil der Studienanfänger in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften Naturwis- senschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studi- um Studium zu ermöglichen er- möglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professu- ren Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen.

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Leistungen der Hochschule. a) Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Xxxxxx- semester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statis- tik) im Studienjahr 2014 (Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/2015) zur Aufnahme von 386 704 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hochschulsemester Hoch- schulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich im Studienjahr 2014 eine Aufnahmever- pflichtung Aufnahmeverpflichtung in Höhe von insgesamt 1.346 1.924 Studienanfängern im 1. Hochschulse- mester1Hochschulsemester1. Die Hochschule verpflichtet sich ab dem Jahr 2015 zur Aufnahme einer vergleichbaren, dem im Ausbauprogramm geschaffenen Kapazitätsaufwuchs an- gemessenen Kapazi- tätsaufwuchs angemessenen Anzahl von Studienanfängern. 1 Für das Jahr 2013 hat sich die Hochschule zur Aufnahme von 1.982 Studienanfängern im 1. Hochschul- semester bereit erklärt; die Hochschule hat nach ihrer Meldung für die endgültige Studierendenstatistik im Wintersemester 2013/2014 an das Statistische Landesamt zum Stichtag 15.11.2013 (Fachhochschulen) bzw. zum Stichtag 01.12.2013 (Universitäten) 2.258 Studienanfänger im 1. Hochschulsemester (Ist-Zahl 2013) aufgenommen. b) Bei der Verwendung der nach Nr. 2.1.2 2.2 a) zuzuweisenden Mittel wird die Hoch- schule darauf hinwirken, entsprechend § 1 Abs. 6 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (zweite Programm- phase) den Anteil der Studienanfänger in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studi- um zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professu- ren und sonstigen Stellen zu erhöhen.

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Leistungen der Hochschule. a) Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Xxxxxx- semester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statis- tik) im Studienjahr 2014 (Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/2015) zur Aufnahme von 386 416 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich im Studienjahr 2014 eine Aufnahmever- pflichtung in Höhe von insgesamt 1.346 943 Studienanfängern im 1. Hochschulse- mester1Hochschulsemes- ter1. Die Hochschule verpflichtet sich ab dem Jahr 2015 zur Aufnahme einer vergleichbarenver- gleichbaren, dem im Ausbauprogramm geschaffenen Kapazitätsaufwuchs an- gemessenen ange- messenen Anzahl von Studienanfängern. b) Bei der Verwendung der nach Nr. 2.1.2 2.2 a) zuzuweisenden Mittel wird die Hoch- schule Hochschu- le darauf hinwirken, entsprechend § 1 Abs. 6 der Verwaltungsvereinbarung zwischen zwi- schen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (zweite Programm- phaseProgrammphase) den Anteil der Studienanfänger in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften Naturwis- senschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studi- um Studium zu ermöglichen er- möglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professu- ren Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen.

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Leistungen der Hochschule. a) Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Xxxxxx- semester Sommerse- mester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statis- tikStatistik) im Studienjahr 2014 (Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/2015) zur Aufnahme von 386 363 zusätzlichen Studienanfängerinnen und Studienanfängern im m 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich im Studienjahr 2014 eine Aufnahmever- pflichtung Aufnahmeverpflichtung in Höhe von insgesamt 1.346 2.531 Studienanfängerinnen und Studienanfängern im 1. Hochschulse- mester1Hochschulsemester1. Die Hochschule verpflichtet sich ab dem Jahr 2015 zur Aufnahme einer vergleichbaren, dem im Ausbauprogramm geschaffenen Kapazitätsaufwuchs an- gemessenen angemessenen Anzahl von Studienanfängerin- nen und Studienanfängern. b) Bei der Verwendung der nach Nr. 2.1.2 2.1.2. a) zuzuweisenden Mittel wird die Hoch- schule darauf hinwirken, entsprechend § 1 Abs. 6 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (zweite Programm- phaseProgrammpha- se) den Anteil der Studienanfänger Studienanfängerinnen und Studienanfängern in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ qualita- tiv hochwertiges Studi- um Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung Be- setzung von Professu- ren Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen.

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Leistungen der Hochschule. a) Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Xxxxxx- semester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statis- tik) im Studienjahr 2014 (Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/2015) zur Aufnahme von 386 451 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hochschulsemester Hoch- schulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich im Studienjahr 2014 eine Aufnahmever- pflichtung Aufnahmeverpflichtung in Höhe von insgesamt 1.346 1.150 Studienanfängern im m 1. Hochschulse- mester1Hochschulsemester1. Die Hochschule verpflichtet sich ab dem Jahr 2015 zur Aufnahme einer vergleichbaren, dem im Ausbauprogramm geschaffenen Kapazitätsaufwuchs an- gemessenen Kapazi- tätsaufwuchs angemessenen Anzahl von Studienanfängern. b) Bei der Verwendung der nach Nr. 2.1.2 2.2 a) zuzuweisenden Mittel wird die Hoch- schule darauf hinwirken, entsprechend § 1 Abs. 6 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (zweite Programm- phase) den Anteil der Studienanfänger in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studi- um zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professu- ren und sonstigen Stellen zu erhöhen.

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Leistungen der Hochschule. a) Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Xxxxxx- semester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statis- tik) im Studienjahr 2014 (Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/2015) zur Aufnahme von 386 1.232 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hochschulsemester Hochschulsemes- ter (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich im Studienjahr 2014 eine Aufnahmever- pflichtung Aufnahme- verpflichtung in Höhe von insgesamt 1.346 3.667 Studienanfängern im 1. Hochschulse- mester1Hochschul- semester8. Die Hochschule verpflichtet sich ab dem Jahr 2015 zur Aufnahme einer ei- ner vergleichbaren, dem im Ausbauprogramm geschaffenen Kapazitätsaufwuchs an- gemessenen angemessenen Anzahl von Studienanfängern. b) Bei der Verwendung der nach Nr. 2.1.2 2.2 a) zuzuweisenden Mittel wird die Hoch- schule Hochschu- le darauf hinwirken, entsprechend § 1 Abs. 6 der Verwaltungsvereinbarung zwischen zwi- schen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (zweite Programm- phaseProgrammphase) den Anteil der Studienanfänger in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften Naturwis- senschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studi- um Studium zu ermöglichen er- möglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professu- ren Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen.

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Leistungen der Hochschule. a) Die Hochschule TUM verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Xxxxxx- semester Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statis- tikStatistik) im Studienjahr Stu- dienjahr 2014 (Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/2015) zur Aufnahme Auf- nahme von 386 1.499 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hochschulsemester (ErstimmatrikulierteErst- immatrikulierte). Damit ergibt sich im Studienjahr 2014 eine Aufnahmever- pflichtung Aufnahmeverpflich- tung in Höhe von insgesamt 1.346 5.917 Studienanfängern im 1. Hochschulse- mester1Hochschulsemester1. Die Hochschule TUM verpflichtet sich ab dem Jahr 2015 zur Aufnahme einer vergleichbaren, dem im Ausbauprogramm geschaffenen Kapazitätsaufwuchs an- gemessenen Anzahl angemessenen An- zahl von Studienanfängern. b) Bei der Verwendung der nach Nr. 2.1.2 a) zuzuweisenden Mittel wird die Hoch- schule TUM darauf hinwirken, entsprechend § 1 Abs. 6 der Verwaltungsvereinbarung zwischen zwi- schen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (zweite Programm- phaseProgrammphase) den Anteil der Studienanfänger in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften Naturwis- senschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studi- um Studium zu ermöglichen er- möglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professu- ren Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen.

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Leistungen der Hochschule. a) Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Xxxxxx- semester Sommerse- mester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statis- tikStatistik) im Studienjahr 2014 (Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/2015) zur Aufnahme von 386 400 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich im Studienjahr 2014 eine Aufnahmever- pflichtung in Höhe von insgesamt 1.346 817 Studienanfängern im 1. Hochschulse- mester1Hochschulsemes- ter1. Die Hochschule verpflichtet sich ab dem Jahr 2015 zur Aufnahme einer vergleichbarenver- gleichbaren, dem im Ausbauprogramm geschaffenen Kapazitätsaufwuchs an- gemessenen ange- messenen Anzahl von Studienanfängern. b) Bei der Verwendung der nach Nr. 2.1.2 a) zuzuweisenden Mittel wird die Hoch- schule darauf hinwirken, entsprechend § 1 Abs. 6 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (zweite Programm- phase) den Anteil der Studienanfänger in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studi- um zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professu- ren und sonstigen Stellen zu erhöhen.

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Leistungen der Hochschule. a) Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Xxxxxx- semester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statis- tik) im Studienjahr 2014 (Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/2015) zur Aufnahme von 386 588 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich im Studienjahr 2014 eine Aufnahmever- pflichtung in Höhe von insgesamt 1.346 2.336 Studienanfängern im 1. Hochschulse- mester1. Die Hochschule verpflichtet sich ab dem Jahr 2015 zur Aufnahme einer vergleichbaren, dem im Ausbauprogramm geschaffenen Kapazitätsaufwuchs an- gemessenen Anzahl von Studienanfängern. b) Bei der Verwendung der nach Nr. 2.1.2 2.2 a) zuzuweisenden Mittel wird die Hoch- schule Hochschu- le darauf hinwirken, entsprechend § 1 Abs. 6 der Verwaltungsvereinbarung zwischen zwi- schen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (zweite Programm- phaseProgrammphase) den Anteil der Studienanfänger in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften Naturwis- senschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studi- um Studium zu ermöglichen er- möglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professu- ren Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen. 1 Für das Jahr 2013 hat sich die Hochschule zur Aufnahme von 2.409 Studienanfängern im 1. Hochschulsemester bereit erklärt; die Hochschule hat nach ihrer Meldung für die endgültige Studierendenstatistik im Wintersemester 2013/2014 an das Statisti- sche Landesamt zum Stichtag 15.11.2013 (Fachhochschulen) bzw. zum Stichtag 01.12.2013 (Universitäten) 2.876 Studienan- fänger im 1. Hochschulsemester (Ist-Zahl 2013) aufgenommen.

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Leistungen der Hochschule. a) Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Xxxxxx- semester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statis- tik) im Studienjahr 2014 (Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/2015) zur Aufnahme von 386 416 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich im Studienjahr 2014 eine Aufnahmever- pflichtung in Höhe von insgesamt 1.346 795 Studienanfängern im 1. Hochschulse- mester1Hochschulsemes- ter1. Die Hochschule verpflichtet sich ab dem Jahr 2015 zur Aufnahme einer vergleichbarenver- gleichbaren, dem im Ausbauprogramm geschaffenen Kapazitätsaufwuchs an- gemessenen ange- messenen Anzahl von Studienanfängern. 1 Für das Jahr 2013 hat sich die Hochschule zur Aufnahme von 820 Studienanfängern im 1. Hoch- schulsemester bereit erklärt; die Hochschule hat nach ihrer Meldung für die endgültige Studieren- denstatistik im Wintersemester 2013/2014 an das Statistische Landesamt zum Stichtag 15.11.2013 (Fachhochschulen) bzw. zum Stichtag 01.12.2013 (Universitäten) 871 Studienanfänger im 1. Hoch- schulsemester (Ist-Zahl 2013) aufgenommen. b) Bei der Verwendung der nach Nr. 2.1.2 2.2 a) zuzuweisenden Mittel wird die Hoch- schule darauf hinwirken, entsprechend § 1 Abs. 6 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (zweite Programm- phase) den Anteil der Studienanfänger in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studi- um zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professu- ren und sonstigen Stellen zu erhöhen.

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Leistungen der Hochschule. a) Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Xxxxxx- semester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statis- tik) im Studienjahr 2014 (Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/2015) zur Aufnahme von 386 391 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich im Studienjahr 2014 eine Aufnahmever- pflichtung in Höhe von insgesamt 1.346 1.056 Studienanfängern im 1. Hochschulse- mester1. Die Hochschule verpflichtet sich ab dem Jahr 2015 zur Aufnahme einer vergleichbaren, dem im Ausbauprogramm geschaffenen Kapazitätsaufwuchs an- gemessenen Anzahl von Studienanfängern. b) Bei der Verwendung der nach Nr. 2.1.2 a) zuzuweisenden Mittel wird die Hoch- schule darauf hinwirken, entsprechend § 1 Abs. 6 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (zweite Programm- phase) den Anteil der Studienanfänger in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studi- um zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professu- ren und sonstigen Stellen zu erhöhen.

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Leistungen der Hochschule. a) Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Xxxxxx- semester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statis- tik) im Studienjahr 2014 (Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/2015) zur Aufnahme von 386 351 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich im Studienjahr 2014 eine Aufnahmever- pflichtung in Höhe von insgesamt 1.346 824 Studienanfängern im 1. Hochschulse- mester1Hochschulsemes- ter1. Die Hochschule verpflichtet sich ab dem Jahr 2015 zur Aufnahme einer vergleichbarenver- gleichbaren, dem im Ausbauprogramm geschaffenen Kapazitätsaufwuchs an- gemessenen ange- messenen Anzahl von Studienanfängern. b) Bei der Verwendung der nach Nr. 2.1.2 a) zuzuweisenden Mittel wird die Hoch- schule darauf hinwirken, entsprechend § 1 Abs. 6 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (zweite Programm- phase) den Anteil der Studienanfänger in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studi- um zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professu- ren und sonstigen Stellen zu erhöhen.

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Leistungen der Hochschule. a) Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Xxxxxx- semester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statis- tikStatistik) im Studienjahr 2014 (Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/2015) zur Aufnahme von 386 327 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich im Studienjahr 2014 eine Aufnahmever- pflichtung Aufnahmeverpflichtung in Höhe von insgesamt 1.346 Studienanfängern 662 Studienanfän- gern im 1. Hochschulse- mester1Hochschulsemester2. Die Hochschule verpflichtet sich ab dem Jahr 2015 zur Aufnahme einer vergleichbaren, dem im Ausbauprogramm geschaffenen geschaf- fenen Kapazitätsaufwuchs an- gemessenen angemessenen Anzahl von Studienanfängern. b) Bei der Verwendung der nach Nr. 2.1.2 a) zuzuweisenden Mittel wird die Hoch- schule Hochschule darauf hinwirken, entsprechend § 1 Abs. 6 der Verwaltungsvereinbarung Verwaltungs- vereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (zweite Programm- phaseProgrammphase) den Anteil der Studienanfänger in den Fächern MathematikMa- thematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ quali- tativ hochwertiges Studi- um Studium zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professu- ren Professuren und sonstigen Stellen zu erhöhen.

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Leistungen der Hochschule. a) Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Xxxxxx- semester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statis- tik) im Studienjahr 2014 (Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/2015) zur Aufnahme von 386 358 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich im Studienjahr 2014 eine Aufnahmever- pflichtung in Höhe von insgesamt 1.346 1.109 Studienanfängern im 1. Hochschulse- mester1. Die Hochschule verpflichtet sich ab dem Jahr 2015 zur Aufnahme einer vergleichbaren, dem im Ausbauprogramm geschaffenen Kapazitätsaufwuchs an- gemessenen Anzahl von Studienanfängern. b) Bei der Verwendung der nach Nr. 2.1.2 2.2 a) zuzuweisenden Mittel wird die Hoch- schule darauf hinwirken, entsprechend § 1 Abs. 6 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (zweite Programm- phase) den Anteil der Studienanfänger in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu steigern, ein qualitativ hochwertiges Studi- um zu ermöglichen und den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professu- ren und sonstigen Stellen zu erhöhen.

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