Common use of Leistungen der Hochschule Clause in Contracts

Leistungen der Hochschule. a) Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Xxxxxx- semester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) im Studienjahr 2014 (Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/2015) zur Aufnahme von 327 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich im Studienjahr 2014 eine Aufnahmeverpflichtung in Höhe von insgesamt 662 Studienanfän- gern im 1. Hochschulsemester2. Die Hochschule verpflichtet sich ab dem Jahr 2015 zur Aufnahme einer vergleichbaren, dem im Ausbauprogramm geschaf- fenen Kapazitätsaufwuchs angemessenen Anzahl von Studienanfängern.

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Leistungen der Hochschule. a) Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Xxxxxx- semester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen StatistikStatis- tik) im Studienjahr 2014 (Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/2015) zur Aufnahme von 327 386 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich im Studienjahr 2014 eine Aufnahmeverpflichtung Aufnahmever- pflichtung in Höhe von insgesamt 662 Studienanfän- gern 1.346 Studienanfängern im 1. Hochschulsemester2Hochschulse- mester1. Die Hochschule verpflichtet sich ab dem Jahr 2015 zur Aufnahme einer vergleichbaren, dem im Ausbauprogramm geschaf- fenen geschaffenen Kapazitätsaufwuchs angemessenen an- gemessenen Anzahl von Studienanfängern.

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Leistungen der Hochschule. a) Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Xxxxxx- semester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen StatistikStatis- tik) im Studienjahr 2014 (Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/2015) zur Aufnahme von 327 416 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich im Studienjahr 2014 eine Aufnahmeverpflichtung Aufnahmever- pflichtung in Höhe von insgesamt 662 Studienanfän- gern 795 Studienanfängern im 1. Hochschulsemester2Hochschulsemes- ter1. Die Hochschule verpflichtet sich ab dem Jahr 2015 zur Aufnahme einer vergleichbarenver- gleichbaren, dem im Ausbauprogramm geschaf- fenen geschaffenen Kapazitätsaufwuchs angemessenen ange- messenen Anzahl von Studienanfängern.

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Leistungen der Hochschule. a) Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Xxxxxx- semester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen StatistikStatis- tik) im Studienjahr 2014 (Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/2015) zur Aufnahme von 327 358 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich im Studienjahr 2014 eine Aufnahmeverpflichtung Aufnahmever- pflichtung in Höhe von insgesamt 662 Studienanfän- gern 1.109 Studienanfängern im 1. Hochschulsemester2Hochschulse- mester1. Die Hochschule verpflichtet sich ab dem Jahr 2015 zur Aufnahme einer vergleichbaren, dem im Ausbauprogramm geschaf- fenen geschaffenen Kapazitätsaufwuchs angemessenen an- gemessenen Anzahl von Studienanfängern.

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Leistungen der Hochschule. a) Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Xxxxxx- semester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen StatistikStatis- tik) im Studienjahr 2014 (Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/2015) zur Aufnahme von 327 704 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hochschulsemester Hoch- schulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich im Studienjahr 2014 eine Aufnahmeverpflichtung in Höhe von insgesamt 662 Studienanfän- gern 1.924 Studienanfängern im 1. Hochschulsemester2Hochschulsemester1. Die Hochschule verpflichtet sich ab dem Jahr 2015 zur Aufnahme einer vergleichbaren, dem im Ausbauprogramm geschaf- fenen Kapazitätsaufwuchs geschaffenen Kapazi- tätsaufwuchs angemessenen Anzahl von Studienanfängern.

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Leistungen der Hochschule. a) Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Xxxxxx- semester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen StatistikStatis- tik) im Studienjahr 2014 (Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/2015) zur Aufnahme von 327 588 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich im Studienjahr 2014 eine Aufnahmeverpflichtung Aufnahmever- pflichtung in Höhe von insgesamt 662 Studienanfän- gern 2.336 Studienanfängern im 1. Hochschulsemester2Hochschulse- mester1. Die Hochschule verpflichtet sich ab dem Jahr 2015 zur Aufnahme einer vergleichbaren, dem im Ausbauprogramm geschaf- fenen geschaffenen Kapazitätsaufwuchs angemessenen an- gemessenen Anzahl von Studienanfängern.

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Leistungen der Hochschule. a) Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Xxxxxx- semester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen StatistikStatis- tik) im Studienjahr 2014 (Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/2015) zur Aufnahme von 327 391 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich im Studienjahr 2014 eine Aufnahmeverpflichtung Aufnahmever- pflichtung in Höhe von insgesamt 662 Studienanfän- gern 1.056 Studienanfängern im 1. Hochschulsemester2Hochschulse- mester1. Die Hochschule verpflichtet sich ab dem Jahr 2015 zur Aufnahme einer vergleichbaren, dem im Ausbauprogramm geschaf- fenen geschaffenen Kapazitätsaufwuchs angemessenen an- gemessenen Anzahl von Studienanfängern.

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Leistungen der Hochschule. a) Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Xxxxxx- semester Sommerse- mester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) im Studienjahr 2014 (Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/2015) zur Aufnahme von 327 400 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich im Studienjahr 2014 eine Aufnahmeverpflichtung Aufnahmever- pflichtung in Höhe von insgesamt 662 Studienanfän- gern 817 Studienanfängern im 1. Hochschulsemester2Hochschulsemes- ter1. Die Hochschule verpflichtet sich ab dem Jahr 2015 zur Aufnahme einer vergleichbarenver- gleichbaren, dem im Ausbauprogramm geschaf- fenen geschaffenen Kapazitätsaufwuchs angemessenen ange- messenen Anzahl von Studienanfängern.

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Leistungen der Hochschule. a) Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Xxxxxx- semester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen StatistikStatis- tik) im Studienjahr 2014 (Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/2015) zur Aufnahme von 327 416 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich im Studienjahr 2014 eine Aufnahmeverpflichtung Aufnahmever- pflichtung in Höhe von insgesamt 662 Studienanfän- gern 943 Studienanfängern im 1. Hochschulsemester2Hochschulsemes- ter1. Die Hochschule verpflichtet sich ab dem Jahr 2015 zur Aufnahme einer vergleichbarenver- gleichbaren, dem im Ausbauprogramm geschaf- fenen geschaffenen Kapazitätsaufwuchs angemessenen ange- messenen Anzahl von Studienanfängern.

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Samples: www.stmwk.bayern.de

Leistungen der Hochschule. a) Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Xxxxxx- semester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen StatistikStatis- tik) im Studienjahr 2014 (Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/2015) zur Aufnahme von 327 200 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich im Studienjahr 2014 eine Aufnahmeverpflichtung Aufnahmever- pflichtung in Höhe von insgesamt 662 Studienanfän- gern 541 Studienanfängern im 1. Hochschulsemester2Hochschulsemes- ter1. Die Hochschule verpflichtet sich ab dem Jahr 2015 zur Aufnahme einer vergleichbarenver- gleichbaren, dem im Ausbauprogramm geschaf- fenen geschaffenen Kapazitätsaufwuchs angemessenen ange- messenen Anzahl von Studienanfängern.

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Leistungen der Hochschule. a) Die Hochschule TUM verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Xxxxxx- semester Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) im Studienjahr Stu- dienjahr 2014 (Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/2015) zur Aufnahme Auf- nahme von 327 1.499 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hochschulsemester (ErstimmatrikulierteErst- immatrikulierte). Damit ergibt sich im Studienjahr 2014 eine Aufnahmeverpflichtung Aufnahmeverpflich- tung in Höhe von insgesamt 662 Studienanfän- gern 5.917 Studienanfängern im 1. Hochschulsemester2Hochschulsemester1. Die Hochschule TUM verpflichtet sich ab dem Jahr 2015 zur Aufnahme einer vergleichbaren, dem im Ausbauprogramm geschaf- fenen geschaffenen Kapazitätsaufwuchs angemessenen Anzahl An- zahl von Studienanfängern.

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Samples: www.chancengleichheit.tum.de

Leistungen der Hochschule. a) Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Xxxxxx- semester Sommerse- mester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen Statistik) im Studienjahr 2014 (Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/2015) zur Aufnahme von 327 482 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich im Studienjahr 2014 eine Aufnahmeverpflichtung Aufnahmever- pflichtung in Höhe von insgesamt 662 Studienanfän- gern 1.022 Studienanfängern im 1. Hochschulsemester2Hochschulsemes- ter1. Die Hochschule verpflichtet sich ab dem Jahr 2015 zur Aufnahme einer vergleichbarenver- gleichbaren, dem im Ausbauprogramm geschaf- fenen geschaffenen Kapazitätsaufwuchs angemessenen ange- messenen Anzahl von Studienanfängern.

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Samples: www.stmwk.bayern.de

Leistungen der Hochschule. a) Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Xxxxxx- semester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen StatistikStatis- tik) im Studienjahr 2014 (Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/2015) zur Aufnahme von 327 1.232 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hochschulsemester Hochschulsemes- ter (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich im Studienjahr 2014 eine Aufnahmeverpflichtung Aufnahme- verpflichtung in Höhe von insgesamt 662 Studienanfän- gern 3.667 Studienanfängern im 1. Hochschulsemester2Hochschul- semester8. Die Hochschule verpflichtet sich ab dem Jahr 2015 zur Aufnahme einer ei- ner vergleichbaren, dem im Ausbauprogramm geschaf- fenen geschaffenen Kapazitätsaufwuchs angemessenen Anzahl von Studienanfängern.

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Leistungen der Hochschule. a) Die Hochschule verpflichtet sich, im Vergleich zum Basisjahr 2005 (Xxxxxx- semester 2005 und Wintersemester 2005/2006, Daten nach der amtlichen StatistikStatis- tik) im Studienjahr 2014 (Sommersemester 2014 und Wintersemester 2014/2015) zur Aufnahme von 327 351 zusätzlichen Studienanfängern im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Damit ergibt sich im Studienjahr 2014 eine Aufnahmeverpflichtung Aufnahmever- pflichtung in Höhe von insgesamt 662 Studienanfän- gern 824 Studienanfängern im 1. Hochschulsemester2Hochschulsemes- ter1. Die Hochschule verpflichtet sich ab dem Jahr 2015 zur Aufnahme einer vergleichbarenver- gleichbaren, dem im Ausbauprogramm geschaf- fenen geschaffenen Kapazitätsaufwuchs angemessenen ange- messenen Anzahl von Studienanfängern.

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