Leistungen der Hochschule. Die Hochschule RheinMain verpflichtet sich - die Spende ausschließlich im Rahmen des Deutschlandstipendiums gemäß des StipendienprogrammGesetzes (StipG), der Verordnung der Bundesregierung zur Durch-führung des StipendienprogrammGesetzes und der Vergabesatzung der Hochschule RheinMain zu verwenden. - gemäß der geltenden Vorschriften Studierende auszuwählen, deren bisheriger Werde-gang besonders gute Studienleistung erwarten lässt. - die Stipendien in monatlichen Raten auszuzahlen und gemäß den gültigen Regelungen des Deutschlandstipendiums einer regelmäßigen Evaluation zu unterziehen. - über die gespendeten Beträge kalenderjährlich Zuwendungsbescheinigungen auszustellen. Bitte geben Sie hier den Empfänger der Zuwendungsbescheinigung an: Ihre Daten werden in unserer Datenbank gespeichert, wenn Sie z.B. Spenden leisten oder Informationsmaterial anfordern. Dies ist notwendig, damit wir Kontakt zu Ihnen halten können, Zuwendungsbestätigungen ausstellen können etc. Ihre Daten werden ausschließlich von uns genutzt, wir geben keinerlei Daten an Dritte weiter. Wir sind gesetzlich verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten widersprechen können. Ich bin/Wir sind mit der Weitergabe meiner Daten an die Stipendiatin/den Stipendiaten einverstanden. Ich versichere, dass ich die Kontaktdaten der Stipendiatin/des Stipendiaten nur im Zusammenhang mit dem Stipendienprogramm nutze, nicht an Dritte weitergebe und nach Ablauf des Stipendiums lösche. Mir ist bekannt, dass die Hochschule RheinMain gemäß § 13 Abs. 2 und 3 StipG verpflichtet ist, zur Führung einer Bundesstatistik über die Förderung nach diesem Gesetz, jährlich für das vorausgegangene Kalenderjahr über folgende Erhebungsmerkmale in Bezug auf die privaten Mittelgeber Auskunft zu erteilen: Rechtsform, Angaben über Bindung der bereit-gestellten Mittel für bestimmte Studiengänge, Gesamtsumme der bereitgestellten Mittel. Ich bestätige, dass ich die Satzung zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Hochschule RheinMain gelesen habe und diese akzeptiere, insbesondere ist mir bekannt, dass die Gewährung des Stipendiums nicht von einer Gegenleistung abhängig gemacht werden darf.
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Samples: Vereinbarung Zur Förderung Von Stipendiatinnen Und Stipendiaten an Der Hochschule Rheinmain, Vereinbarung Zur Förderung Von Stipendiatinnen Und Stipendiaten an Der Hochschule Rheinmain
Leistungen der Hochschule. Die Hochschule RheinMain verpflichtet hat sich - die Spende ausschließlich in der Zielvereinbarung 2010 bis 2013 in den Jahren 2011 bzw. 2012 zur Aufnahme von zusätzlich 10 Studienanfängern im 1. Hochschulse- mester gegenüber dem Basisjahr 2009 (72 Studienanfänger im ersten Hochschulse- mester) verpflichtet. Ziel der Hochschule ist, im Jahr 2014 in der Summe der Jahre 2011 bis 2014 298 Studienanfänger im 1. Hochschulsemester (Basisjahr 2009 x 4 + vereinbarte Zahl von zusätzlichen Studienanfängern) und im Jahr 2015 in der Summe der Jahre 2011 bis 2015 370 Studienanfänger im 1. Hochschulsemester (Basisjahr 2009 x 5 + ver- einbarte Zahl von zusätzlichen Studienanfängern) zu erreichen. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen des Deutschlandstipendiums gemäß des StipendienprogrammGesetzes der Zweckbindung über die Verwendung der Mittel entscheiden und die zur Zielerreichung (StipG), der Verordnung der Bundesregierung zur Durch-führung des StipendienprogrammGesetzes und der Vergabesatzung Aufnahme zusätz- licher Studienanfänger) erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere können aus den Mitteln auf Antrag der Hochschule RheinMain zu verwendenin Abstimmung mit den Staatsministerien für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie der Finanzen, für Landesent- wicklung und Heimat Stellen geschaffen werden. - gemäß der geltenden Vorschriften Studierende auszuwählen, deren bisheriger Werde-gang besonders gute Studienleistung erwarten lässt. - die Stipendien in monatlichen Raten auszuzahlen und gemäß den gültigen Regelungen des Deutschlandstipendiums einer regelmäßigen Evaluation zu unterziehen. - über die gespendeten Beträge kalenderjährlich Zuwendungsbescheinigungen auszustellen. Bitte geben Sie hier den Empfänger der Zuwendungsbescheinigung an: Ihre Daten werden in unserer Datenbank gespeichert, wenn Sie z.B. Spenden leisten oder Informationsmaterial anfordern. Dies ist notwendig, damit wir Kontakt zu Ihnen halten können, Zuwendungsbestätigungen ausstellen können etc. Ihre Daten werden ausschließlich von uns genutzt, wir geben keinerlei Daten an Dritte weiter. Wir sind gesetzlich verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten widersprechen können. Ich bin/Wir sind mit der Weitergabe meiner Daten an die Stipendiatin/den Stipendiaten einverstanden. Ich versichere, dass ich die Kontaktdaten der Stipendiatin/des Stipendiaten nur im Zusammenhang mit dem Stipendienprogramm nutze, nicht an Dritte weitergebe und nach Ablauf des Stipendiums lösche. Mir ist bekanntDie Hochschule erklärt, dass die räumliche Unterbringung der zusätzlichen Studierenden und des zusätzlichen Perso- nals gewährleistet ist. Die Hochschule RheinMain gemäß § 13 Absberichtet jährlich zum 31.03. 2 und 3 StipG verpflichtet ist, zur Führung einer Bundesstatistik über die Förderung nach diesem GesetzVerwendung der Mittel, jährlich die getroffenen Maßnahmen und die Zahl der zusätzlich aufgenommenen Studienanfän- ger. Nicht zweckgerichtet verwendete Mittel sind zurückzuerstatten. Sofern die Hoch- schule ihre Verpflichtung zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger nicht oder nur teilweise erfüllt, erfolgt keine oder nur eine dem Grad der Zielerreichung entspre- chende Mittelzuweisung. Die Feststellung der Zielerreichung erfolgt durch das Staatsministerium in den Jahren 2014 und 2015 jeweils im Xxxx auf Grundlage der Zahlen der Studienanfänger im 1. Hochschulsemesters des vorherigen Wintersemes- ters. Im Jahr 2015 wird das Ausbauprogramm für das vorausgegangene Kalenderjahr die Kunsthochschulen aufgrund eines Zwischenberichts der Hochschulen zum Ende des Sommersemesters 2015 einer Überprüfung unterzogen, bei der insbesondere die Zahl der zusätzlich aufgenomme- nen Studienanfänger aus den Jahren 2011 bis 2014 berücksichtigt wird. Auf der Grundlage dieser Überprüfung werden sich die Parteien rechtzeitig vor Ab- lauf des Jahres 2015 über folgende Erhebungsmerkmale in Bezug auf die privaten Mittelgeber Auskunft Fortschreibung der Zielvereinbarung zum Regelungs- punkt „Ausbauprogramm“ bis zum Jahr 2018 verständigen; hierüber ist eine diese Zielvereinbarung ergänzende Regelung zu erteilen: Rechtsform, Angaben über Bindung der bereit-gestellten Mittel für bestimmte Studiengänge, Gesamtsumme der bereitgestellten Mittel. Ich bestätige, dass ich die Satzung zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Hochschule RheinMain gelesen habe und diese akzeptiere, insbesondere ist mir bekannt, dass die Gewährung des Stipendiums nicht von einer Gegenleistung abhängig gemacht werden darftreffen.
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Leistungen der Hochschule. Die Hochschule RheinMain verpflichtet hat sich - die Spende ausschließlich in der Zielvereinbarung 2010–2013 in den Jahren 2011 bzw. 2012 zur Aufnahme von zusätzlich 18 Studienanfängern im 1. Hochschulsemester gegenüber dem Basisjahr 2009 (84 Studienanfänger im ersten Hochschulsemester) verpflichtet. Ziel der Hochschule ist, im Jahr 2014 in der Summe der Jahre 2011 bis 2014 354 Studienanfänger im 1. Hochschulsemester (Basisjahr 2009 x 4 + vereinbarte Zahl von zusätzlichen Studienanfängern) und im Jahr 2015 in der Summe der Jahre 2011 bis 2015 438 Studienanfänger im 1. Hochschulsemester (Basisjahr 2009 x 5 + ver- einbarte Zahl von zusätzlichen Studienanfängern) zu erreichen. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen des Deutschlandstipendiums gemäß des StipendienprogrammGesetzes der Zweckbindung über die Verwendung der Mittel entscheiden und die zur Zielerreichung (StipG), der Verordnung der Bundesregierung zur Durch-führung des StipendienprogrammGesetzes Aufnahme zu- sätzlicher Studienanfänger in den Jahren 2014 und der Vergabesatzung 2015) erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere können aus den Mitteln auf Antrag der Hochschule RheinMain zu verwendenin Abstim- mung mit den Staatsministerien für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst so- wie der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Stellen geschaffen werden. - gemäß der geltenden Vorschriften Studierende auszuwählen, deren bisheriger Werde-gang besonders gute Studienleistung erwarten lässt. - die Stipendien in monatlichen Raten auszuzahlen und gemäß den gültigen Regelungen des Deutschlandstipendiums einer regelmäßigen Evaluation zu unterziehen. - über die gespendeten Beträge kalenderjährlich Zuwendungsbescheinigungen auszustellen. Bitte geben Sie hier den Empfänger der Zuwendungsbescheinigung an: Ihre Daten werden in unserer Datenbank gespeichert, wenn Sie z.B. Spenden leisten oder Informationsmaterial anfordern. Dies ist notwendig, damit wir Kontakt zu Ihnen halten können, Zuwendungsbestätigungen ausstellen können etc. Ihre Daten werden ausschließlich von uns genutzt, wir geben keinerlei Daten an Dritte weiter. Wir sind gesetzlich verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten widersprechen können. Ich bin/Wir sind mit der Weitergabe meiner Daten an die Stipendiatin/den Stipendiaten einverstanden. Ich versichere, dass ich die Kontaktdaten der Stipendiatin/des Stipendiaten nur im Zusammenhang mit dem Stipendienprogramm nutze, nicht an Dritte weitergebe und nach Ablauf des Stipendiums lösche. Mir ist bekanntDie Hochschule erklärt, dass die räumliche Unterbringung der zusätzlichen Studierenden und des zusätzlichen Personals gewährleistet ist. Die Hochschule RheinMain gemäß § 13 Absberichtet jährlich zum 31.03. 2 und 3 StipG verpflichtet ist, zur Führung einer Bundesstatistik über die Förderung nach diesem GesetzVerwendung der Mittel, jährlich die getroffenen Maßnahmen und die Zahl der zusätzlich aufgenommenen Studienanfän- ger. Nicht zweckgerichtet verwendete Mittel sind zurückzuerstatten. Sofern die Hochschule ihre Verpflichtung zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger nicht oder nur teilweise erfüllt, erfolgt keine oder nur eine dem Grad der Zielerreichung entspre- chende Mittelzuweisung. Die Feststellung der Zielerreichung erfolgt durch das Staatsministerium in den Jahren 2014 und 2015 jeweils im Xxxx auf Grundlage der Zahlen der Studienanfänger im 1. Hochschulsemesters des vorherigen Wintersemes- ters. Im Jahr 2015 wird das Ausbauprogramm für das vorausgegangene Kalenderjahr die Kunsthochschulen aufgrund eines Zwischenberichts der Hochschulen zum Ende des Sommersemesters 2015 einer Überprüfung unterzogen, bei der insbesondere die Zahl der zusätzlich aufgenomme- nen Studienanfänger aus den Jahren 2011 bis 2014 berücksichtigt wird. Auf der Grundlage dieser Überprüfung werden sich die Parteien rechtzeitig vor Ab- lauf des Jahres 2015 über folgende Erhebungsmerkmale in Bezug auf die privaten Mittelgeber Auskunft Fortschreibung der Zielvereinbarung zum Regelungs- punkt „Ausbauprogramm“ bis zum Jahr 2018 verständigen; hierüber ist eine diese Zielvereinbarung ergänzende Regelung zu erteilen: Rechtsform, Angaben über Bindung der bereit-gestellten Mittel für bestimmte Studiengänge, Gesamtsumme der bereitgestellten Mittel. Ich bestätige, dass ich die Satzung zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Hochschule RheinMain gelesen habe und diese akzeptiere, insbesondere ist mir bekannt, dass die Gewährung des Stipendiums nicht von einer Gegenleistung abhängig gemacht werden darftreffen.
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Leistungen der Hochschule. Die Hochschule RheinMain verpflichtet hat sich - die Spende ausschließlich in der Zielvereinbarung 2010-2013 in den Jahren 2011 bzw. 2012 zur Aufnahme von zusätzlich 12 Studienfängern im 1. Hochschulsemester (Akademie Nürnberg) gegenüber dem Basisjahr 2009 (2009: 46 Studienanfänger im ersten Hochschulsemester) verpflichtet. Ziel der Hochschule ist im Jahr 2014 in der Summe der Jahre 2011 bis 2014: 196 Studienanfänger im 1. Hochschulsemester (Basisjahr 2009 x 4 + vereinbarte Zahl von zusätzlichen Studi- enanfängern), im Jahr 2015 in der Summe der Jahre 2011 bis 2015: 242 Studienan- fänger im 1. Hochschulsemester (Basisjahr 2009 x 5 + vereinbarte Zahl von zusätzli- chen Studienanfängern) zu erreichen. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen des Deutschlandstipendiums gemäß des StipendienprogrammGesetzes der Zweckbindung über die Verwendung der Mittel entscheiden und die zur Zielerreichung (StipG), der Verordnung der Bundesregierung zur Durch-führung des StipendienprogrammGesetzes und der Vergabesatzung Aufnahme zu- sätzlicher Studienanfänger in den Jahren 2014 bzw. 2015) erforderlichen Maßnah- men treffen. Insbesondere können aus den Mitteln auf Antrag der Hochschule RheinMain zu verwendenin Ab- stimmung mit den Staatsministerien für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Stellen geschaffen werden. - gemäß der geltenden Vorschriften Studierende auszuwählen, deren bisheriger Werde-gang besonders gute Studienleistung erwarten lässt. - die Stipendien in monatlichen Raten auszuzahlen und gemäß den gültigen Regelungen des Deutschlandstipendiums einer regelmäßigen Evaluation zu unterziehen. - über die gespendeten Beträge kalenderjährlich Zuwendungsbescheinigungen auszustellen. Bitte geben Sie hier den Empfänger der Zuwendungsbescheinigung an: Ihre Daten werden in unserer Datenbank gespeichert, wenn Sie z.B. Spenden leisten oder Informationsmaterial anfordern. Dies ist notwendig, damit wir Kontakt zu Ihnen halten können, Zuwendungsbestätigungen ausstellen können etc. Ihre Daten werden ausschließlich von uns genutzt, wir geben keinerlei Daten an Dritte weiter. Wir sind gesetzlich verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten widersprechen können. Ich bin/Wir sind mit der Weitergabe meiner Daten an die Stipendiatin/den Stipendiaten einverstanden. Ich versichere, dass ich die Kontaktdaten der Stipendiatin/des Stipendiaten nur im Zusammenhang mit dem Stipendienprogramm nutze, nicht an Dritte weitergebe und nach Ablauf des Stipendiums lösche. Mir ist bekanntDie Hochschule erklärt, dass die räumliche Unterbringung der zusätzlichen Studie- renden und des zusätzlichen Personals gewährleistet ist. Die Hochschule RheinMain gemäß § 13 Absberichtet jährlich zum 31.03. 2 und 3 StipG verpflichtet ist, zur Führung einer Bundesstatistik über die Förderung nach diesem GesetzVerwendung der Mittel, jährlich die getroffenen Maßnahmen und die Zahl der zusätzlich aufgenommenen Studienanfän- ger. Nicht zweckgerichtet verwendete Mittel sind zurückzuerstatten. Sofern die Hochschule ihre Verpflichtung zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger nicht oder nur teilweise erfüllt, erfolgt keine oder nur eine dem Grad der Zielerreichung entspre- chende Mittelzuweisung. Die Feststellung der Zielerreichung erfolgt durch das Staatsministerium in den Jahren 2014 und 2015 jeweils im Xxxx auf Grundlage der Zahlen der Studienanfänger im 1. Hochschulsemesters des vorherigen Winterse- mesters. Im Jahr 2015 wird das Ausbauprogramm für das vorausgegangene Kalenderjahr die Kunsthochschulen aufgrund eines Zwischenberichts der Hochschulen zum Ende des Sommersemesters 2015 einer Überprüfung unterzogen, bei der insbesondere die Zahl der zusätzlich aufgenomme- nen Studienanfänger aus den Jahren 2011 bis 2014 berücksichtigt wird. Auf der Grundlage dieser Überprüfung werden sich die Parteien rechtzeitig vor Ab- lauf des Jahres 2015 über folgende Erhebungsmerkmale in Bezug auf die privaten Mittelgeber Auskunft Fortschreibung der Zielvereinbarung zum Regelungs- punkt „Ausbauprogramm“ bis zum Jahr 2018 verständigen; hierüber ist eine diese Zielvereinbarung ergänzende Regelung zu erteilen: Rechtsform, Angaben über Bindung der bereit-gestellten Mittel für bestimmte Studiengänge, Gesamtsumme der bereitgestellten Mittel. Ich bestätige, dass ich die Satzung zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Hochschule RheinMain gelesen habe und diese akzeptiere, insbesondere ist mir bekannt, dass die Gewährung des Stipendiums nicht von einer Gegenleistung abhängig gemacht werden darftreffen.
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