Common use of Leistungen der Hochschule Clause in Contracts

Leistungen der Hochschule. Die Hochschule verpflichtet sich in den Jahren 2011 bzw. 2012 zur Aufnahme von zusätzlich 18 Studienanfängern im ersten Hochschulsemester gegenüber dem Basisjahr 2009 (2009: 84 Studienanfänger im ersten Hochschulsemester). Die Verpflichtung ist erfüllt, wenn die Hochschule in den Jahren 2011 und 2012 in der Summe 186 Studienanfänger im ersten Hochschulsemester (Zahl der Studienanfänger 2009 x 2 + Zahl der zusätzlichen Studienanfänger) erreicht. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung über die Verwendung der Mittel entscheiden und die zur Zielerreichung (Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger in den Jahren 2011 bzw. 2012) erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere können aus den Mitteln auf Antrag der Hochschule in Abstimmung mit dem Staatsministerium und dem Staatsministerium der Finanzen Stellen geschaffen werden. Die Hochschule erklärt, dass die räumliche Unterbringung der zusätzlichen Studierenden und des zusätzlichen Personals gewährleistet ist. Die Hochschule berichtet ab dem Jahr 2012 jährlich zum 31.03. über die Verwendung der Mittel, die getroffenen Maßnahmen und die Zahl der zusätzlich aufgenommenen Studienanfänger. Nicht zweckgerichtet verwendete Mittel sind zurückzuerstatten. Sofern die Hochschule ihre Verpflichtung zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger in den Jahren 2011 bzw. 2012 nicht oder nur teilweise erfüllt, erfolgt im Jahr 2013 keine oder nur eine dem Grad der Zielerreichung entsprechende Mittelzuweisung.

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Leistungen der Hochschule. Die Hochschule verpflichtet sich in den Jahren 2011 bzw. 2012 zur Aufnahme von zusätzlich 18 10 Studienanfängern im ersten Hochschulsemester gegenüber dem Basisjahr 2009 (2009: 84 72 Studienanfänger im ersten Hochschulsemester). Die Verpflichtung ist erfüllt, wenn die Hochschule in den Jahren 2011 und 2012 in der Summe 186 154 Studienanfänger im ersten Hochschulsemester (Zahl der Studienanfänger 2009 x 2 + Zahl der zusätzlichen Studienanfänger) erreicht. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung über die Verwendung der Mittel entscheiden und die zur Zielerreichung (Aufnahme Auf- nahme zusätzlicher Studienanfänger in den Jahren 2011 bzw. 2012) erforderlichen erforderli- chen Maßnahmen treffen. Insbesondere können aus den Mitteln auf Antrag der Hochschule in Abstimmung mit dem Staatsministerium und dem Staatsministerium Staatsministe- rium der Finanzen Stellen geschaffen werden. Die Hochschule erklärt, dass die räumliche Unterbringung der zusätzlichen Studierenden und des zusätzlichen Personals gewährleistet ist. Die Hochschule berichtet ab dem Jahr 2012 jährlich zum 31.03. über die Verwendung Ver- wendung der Mittel, die getroffenen Maßnahmen und die Zahl der zusätzlich aufgenommenen Studienanfänger. Nicht zweckgerichtet verwendete Mittel sind zurückzuerstatten. Sofern die Hochschule ihre Verpflichtung zur Aufnahme zusätzlicher zu- sätzlicher Studienanfänger in den Jahren 2011 bzw. 2012 nicht oder nur teilweise teilwei- se erfüllt, erfolgt im Jahr 2013 keine oder nur eine dem Grad der Zielerreichung entsprechende Mittelzuweisung.

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Leistungen der Hochschule. Die Hochschule verpflichtet sich in den Jahren 2011 bzw. 2012 zur Aufnahme von zusätzlich 18 zu- sätzlich 21 Studienanfängern im ersten 1. Hochschulsemester gegenüber dem Basisjahr 2009 (2009: 84 75 Studienanfänger im ersten Hochschulsemester). Die Verpflichtung ist erfüllt, wenn die Hochschule in den Jahren 2011 und 2012 in der Summe 186 Studienanfänger im ersten Hochschulsemester 171 (Zahl der Studienanfänger 2009 x 2 + Zahl der zusätzlichen Studienanfänger) Studienan- fänger im 1. Hochschulsemester erreicht. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen Ermes- sen im Rahmen der Zweckbindung über die Verwendung der Mittel entscheiden und die zur Zielerreichung (Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger in den Jahren 2011 bzw. 2012) erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere können aus den Mitteln auf Antrag der Hochschule in Abstimmung mit dem Staatsministerium und dem Staatsministerium der Finanzen Stellen geschaffen werden. Die Hochschule erklärt, dass die räumliche Unterbringung der zusätzlichen Studierenden und des zusätzlichen Personals gewährleistet ist. Die Hochschule berichtet ab dem Jahr 2012 jährlich zum 31.03. über die Verwendung der Mittel, die getroffenen Maßnahmen und die Zahl der zusätzlich aufgenommenen Studienanfänger. Nicht zweckgerichtet verwendete Mittel sind zurückzuerstatten. Sofern So- fern die Hochschule ihre Verpflichtung zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger in den Jahren 2011 bzw. 2012 nicht oder nur teilweise erfüllt, erfolgt im Jahr 2013 keine oder nur eine dem Grad der Zielerreichung entsprechende Mittelzuweisung.

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Leistungen der Hochschule. Die Hochschule verpflichtet sich in den Jahren 2011 bzw. 2012 zur Aufnahme von zusätzlich 18 Studienanfängern 12 Studienfängern im ersten 1. Hochschulsemester (Akademie Nürnberg) gegenüber dem Basisjahr 2009 (2009: 84 46 Studienanfänger im ersten Hochschulsemester). Die Verpflichtung ist erfüllt, wenn die Hochschule in den Jahren 2011 und 2012 in der Summe 186 104 Studienanfänger im ersten 1. Hochschulsemester (Zahl der Studienanfänger 2009 x 2 + Zahl der zusätzlichen Studienanfänger) erreicht. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung über die Verwendung der Mittel entscheiden und die zur Zielerreichung (Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger in den Jahren 2011 bzw. 2012) erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere können aus den Mitteln auf Antrag der Hochschule in Abstimmung mit dem Staatsministerium und dem Staatsministerium der Finanzen Stellen geschaffen werden. Die Hochschule erklärt, dass die räumliche Unterbringung der zusätzlichen Studierenden und des zusätzlichen Personals gewährleistet ist. Die Hochschule berichtet ab dem Jahr 2012 jährlich zum 31.03. über die Verwendung der Mittel, die getroffenen Maßnahmen und die Zahl der zusätzlich aufgenommenen Studienanfänger. Nicht zweckgerichtet verwendete Mittel sind zurückzuerstatten. Sofern die Hochschule ihre Verpflichtung zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger in den Jahren 2011 bzw. 2012 nicht oder nur teilweise erfüllt, erfolgt im Jahr 2013 keine oder nur eine dem Grad der Zielerreichung entsprechende Mittelzuweisung.

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