Common use of Leistungen der Versicherung Clause in Contracts

Leistungen der Versicherung. 4.1. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der gesetzlichen Ver- pflichtung, die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Sanie- rungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten. Berechtigt sind Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräf- tigen Urteils, Aner-kenntnisses oder Vergleiches zur Sanierung- und Kostentragung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebun- den ist. Anerkenntnisse oder Vergleiche, die vom Versicherungsneh- mer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Ist die Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtung des Versiche- rungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festge- stellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wo- chen vom Anspruch des Dritten freizustellen.

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Samples: www.heilwesen-fairsicherung.de, pflegefamilien-fairsicherung.de, www.kuenstler-fairsicherung.de

Leistungen der Versicherung. 4.1. 4.1 Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der gesetzlichen Ver- pflichtungVerpflichtung, die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Sanie- rungs- Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen Kostentragungs- verpflichtungen gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten. Berechtigt sind Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen Kostentra- gungsverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Versiche- rungsnehmer auf Grund Gesetzes, rechtskräf- tigen rechtskräfti- gen Urteils, Aner-kenntnisses Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Sanierung- Sanierung und Kostentragung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebun- den gebunden ist. Anerkenntnisse oder Vergleiche, die vom Versicherungsneh- mer Versi- cherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers Versi- cherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch An- spruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Ist die Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtung Kostentragungsver- pflichtung des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers mit bindender bin- dender Wirkung für den Versicherer festge- stelltfestgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wo- chen Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.

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Samples: www.recura.de