Leistungen der Versicherung. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und Ihre Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen. Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn Sie auf- grund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Verglei- ches zur Entschädigung verpflichtet sind und wir hierdurch gebunden sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die Sie ohne unsere Zustimmung abgegeben oder geschlossen haben, binden uns nur, soweit der An- spruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Ist die Schadenersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für uns fest- gestellt, haben wir Sie innerhalb von zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen
Leistungen der Versicherung. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und Ihre Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen. Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn Sie auf- grund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Verglei- ches zur Entschädigung verpflichtet sind und wir hierdurch gebunden sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die Sie ohne unsere Zustimmung abgegeben oder geschlossen haben, binden uns nur, soweit der An- spruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Ist die Schadenersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für uns fest- gestelltfestgestellt, haben wir Sie innerhalb von zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag