Common use of Leistungen der Versicherung Clause in Contracts

Leistungen der Versicherung. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und Ihre Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen. Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn Sie auf- grund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Verglei- ches zur Entschädigung verpflichtet sind und wir hierdurch gebunden sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die Sie ohne unsere Zustimmung abgegeben oder geschlossen haben, binden uns nur, soweit der An- spruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Ist die Schadenersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für uns fest- gestellt, haben wir Sie innerhalb von zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.

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Leistungen der Versicherung. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und Ihre Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen. Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn Sie auf- grund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Verglei- ches zur Entschädigung verpflichtet sind und wir hierdurch gebunden sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die Sie ohne unsere Zustimmung abgegeben oder geschlossen haben, binden uns nur, soweit der An- spruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Ist die Schadenersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für uns fest- gestelltfestgestellt, haben wir Sie innerhalb von zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.

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Leistungen der Versicherung. 5.1 Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und Ihre Freistellung Frei- stellung von berechtigten SchadenersatzverpflichtungenSchadenersatzansprüchen. Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn Sie auf- grund aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Verglei- ches Vergleichs zur Entschädigung verpflichtet sind und wir hierdurch gebunden sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die Sie von Ihnen ohne unsere Zustimmung abgegeben oder geschlossen habenworden sind, binden uns nur, soweit der An- spruch Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Ist die Ihre Schadenersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für uns fest- gestelltfestgestellt, haben wir Sie innerhalb von binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.

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