Common use of Leistungen der Versicherung Clause in Contracts

Leistungen der Versicherung. 5.1 Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Scha- densersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenser- satzverpflichtungen. Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versiche- rungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versi- cherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Leistungen der Versicherung. 5.1 Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfragege- setzlichen Verpflichtung, die Abwehr unberechtigter Scha- densersatzansprüche Inanspruchnahme und die Freistellung des Versicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers von berechtigten Schadenser- satzverpflichtungenSanierungs- und Ko- stentragungsverpflichtungen gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten. Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen Sanierungs- und Kostentragungsver- pflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund auf Grund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses Anerkennt- nisses oder Vergleiches zur Entschädigung Sanierung- und Kostentra- gung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ge- bunden ist. Anerkenntnisse und oder Vergleiche, die vom Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers Versiche- rers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Ist die Schadensersatzverpflichtung Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versi- cherer Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.

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Samples: Sportversicherung Für Vereine Der Sportbünde Pfalz Und Rheinhessen

Leistungen der Versicherung. 5.1 Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Scha- densersatzansprüche Schadensersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenser- satzverpflichtungenScha- densersatzverpflichtungen. Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund GesetzesGe- setzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versiche- rungsnehmer Versicherungs- nehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versi- cherer Ver- sicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch An- spruch des Dritten freizustellen.

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Samples: Privathaftpflichtversicherung

Leistungen der Versicherung. 5.1 Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der HaftpflichtfrageHaft- pflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Scha- densersatzansprüche Schadensersatz- ansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenser- satzverpflichtungenSchadensersatzverpflichtungen. Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen rechtskräf- tigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung Ent- schädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer Ver- sicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Ist die Schadensersatzverpflichtung Schadenersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers mit bindender Wirkung für den Versi- cherer festgestelltVersicherer festge- stellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.

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Samples: Sportversicherung Für Vereine Der Sportbünde Pfalz Und Rheinhessen

Leistungen der Versicherung. 5.1 Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Scha- densersatzansprüche Schadensersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenser- satzverpflichtungenSchadensersatzverpflichtun- gen. Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versiche- rungsnehmer Ver- sicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender binden- der Wirkung für den Versi- cherer Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.

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Samples: Wohngebäudeversicherung