Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Konto- informationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsge- setz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonsti- ge Drittdienste nutzen. (2) Kunde und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teilnehmer“, Konto und Depot einheitlich als „Konto“ bezeichnet, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt. (3) Zur Nutzung des Online Banking gelten die mit der Bank gesondert vereinbar- ten Verfügungslimite.
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Samples: Online Banking Agreement, Online Banking Agreement, Online Banking Agreement
Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Konto- informationsdienste Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsge- setz Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonsti- ge Drittdienste nutzen.)
(2) Kunde und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teilnehmer“, Konto und Depot einheitlich als „Konto“ bezeichnet, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt.
(3) Zur Nutzung des Online Banking gelten die mit der Bank gesondert vereinbar- ten vereinbarten Verfügungslimite.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Online-Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Online-Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz Abs. 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Konto- informationsdienste Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze Abs. 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsge- setz Zah- lungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonsti- ge sonstige Drittdienste nutzen.
(2) Kunde und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teilnehmer“”, Konto und Depot einheitlich als „Konto“ ” bezeichnet, es sei denn, dies ist ausdrücklich aus- drücklich anders bestimmt.
(3) Zur Nutzung des Online Online-Banking gelten die mit der Bank gesondert vereinbar- ten vereinbarten Verfügungslimite. Eine Änderung dieser Limite kann der Teil- nehmer mit seiner Bank gesondert vereinbaren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen Für Das Online Banking, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Konto- informationsdienste Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsge- setz Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonsti- ge sonstige Drittdienste nutzen.
(2) Kunde und Bevollmächtigte werden einheitlich als „»Teilnehmer“«, Konto und Depot einheitlich als „»Konto“ « bezeichnet, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt.
(3) Zur Nutzung des Online Banking gelten die mit der Bank gesondert vereinbar- ten vereinbarten Verfügungslimite. Eine Änderung dieser Limite kann der Teilnehmer mit seiner Bank gesondert vereinbaren.
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Samples: Wichtige Bedingungen Der PSD Bank München Eg, Banking Access Agreement, Nutzungserklärung PSD Onlinebanking
Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Online-Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Online-Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Konto- informationsdienste Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsge- setz Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonsti- ge sonstige Drittdienste nutzen.
(2) Kunde und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teilnehmer“”, Konto und Depot einheitlich als „Konto“ ” bezeichnet, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt.
(3) Zur Nutzung des Online Online-Banking gelten die mit der Bank gesondert vereinbar- ten vereinbarten Verfügungslimite. Eine Änderung dieser Limite kann der Teil- nehmer mit seiner Bank gesondert vereinbaren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Online-Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Online-Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz Abs. 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Konto- informationsdienste Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze Abs. 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsge- setz Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonsti- ge sonstige Drittdienste nutzen.
(2) Kunde und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teilnehmer“”, Konto und Depot einheitlich als „Konto“ ” bezeichnet, es sei denn, dies ist ausdrücklich aus- drücklich anders bestimmt.
(3) Zur Nutzung des Online Online-Banking gelten die mit der Bank gesondert vereinbar- ten vereinbarten Verfügungslimite. Eine Änderung dieser Limite kann der Teil- nehmer mit seiner Bank gesondert vereinbaren.
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Samples: Sonderbedingungen Für Das Online Banking, Sonderbedingungen Für Das Online Banking, Sonderbedingungen Für Das Online Banking
Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Konto- informationsdienste Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsge- setz Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonsti- ge sonstige Drittdienste nutzen.
(2) Kunde und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teilnehmer“, “ bezeichnet. Konto und Depot werden einheitlich als „Konto“ bezeichnet, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt.
(3) Zur Nutzung des Online Banking gelten die mit der Bank gesondert vereinbar- ten vereinbarten Verfügungslimite. Eine Änderung dieser Limite kann der Teilnehmer mit seiner Bank gesondert vereinbaren.
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Samples: Vorvertragliche Informationen, Sonderbedingungen Für PSD Onlinebanking, Kundenstammvertrag
Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Online- Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Online-Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Konto- informationsdienste Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsge- setz Zahlungsdiensteauf- sichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonsti- ge sonstige Drittdienste nutzen.
(2) Kunde und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teilnehmer“”, Konto und Depot einheitlich als „Konto“ ” bezeichnet, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt.
(3) Zur Nutzung des Online Online-Banking gelten die mit der Bank gesondert vereinbar- ten vereinbarten Verfügungslimite. Eine Änderung dieser Limite kann der Teilnehmer mit seiner Bank gesondert vereinbaren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online mit- tels Online-Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickelnab- wickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Banking Online-Ban- king abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz Abs. 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste Zahlungs- auslösedienste und Konto- informationsdienste Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze Abs. 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsge- setz Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonsti- ge sonstige Drittdienste nutzen.
(2) Kunde und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teilnehmer“, Konto und Depot einheitlich als „Konto“ bezeichnet, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt.
(3) Zur Nutzung des Online Online-Banking gelten die mit der Bank gesondert vereinbar- ten vereinbarten Verfügungslimite. Eine Änderung dieser Limite kann der Teilnehmer mit seiner Bank gesondert vereinbaren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen
Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, für Zahlungskonten Zahlungsauslösedienste und Konto- informationsdienste Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsge- setz Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus Für andere Konten als Zahlungskonten können sie darüber hinaus von ihnen ausgewählte sonsti- ge sonstige Drittdienste nutzen.
(2) Kunde und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teilnehmer“, Konto und Depot einheitlich als „Konto“ bezeichnet, es sei denn, dies ist ausdrücklich aus- drücklich anders bestimmt.
(3) Zur Nutzung des Online Banking gelten die mit der Bank gesondert vereinbar- ten vereinbarten Verfügungslimite.
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Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Konto- informationsdienste Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsge- setz Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonsti- ge sonstige Drittdienste nutzen.
(2) Kunde und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teilnehmer“, Konto und Depot einheitlich als „Konto“ bezeichnet, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt.
(3) Zur Nutzung des Online Banking gelten die mit der Bank gesondert vereinbar- ten vereinbarten Verfügungslimite.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Banking mit tels OnlineBanking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickelnabwi ckeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Banking OnlineBanking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Konto- informationsdienste Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze Ab sätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsge- setz Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber Xxxx ber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonsti- ge Drittdienste nutzen.
(2) Kunde und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teilnehmer“, Konto und Depot einheitlich als „Konto“ bezeichnet, ,es sei denn, dies dieses ist ausdrücklich anders bestimmt.
(3) Zur Nutzung des Online Banking OnlineBankings gelten die mit der Bank gesondert vereinbar- ten vereinbarten Verfügungslimite.
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Samples: Allgemeine Und Produktbezogene Geschäftsbedingungen
Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Online-Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Online-Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Konto- informationsdienste Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsge- setz Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonsti- ge sonstige Drittdienste nutzen.
(2) Kunde und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teilnehmer“”, Konto und Depot einheitlich als „Konto“ ” bezeichnet, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt.
(3) Zur Nutzung des Online Online-Banking gelten die mit der Bank gesondert vereinbar- ten vereinbarten Verfügungslimite. Eine Änderung dieser Limite kann der Teilnehmer mit seiner Bank gesondert vereinbaren.
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Samples: Sonderbedingungen
Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Online-Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Online- Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz Abs. 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste Zahlungs- auslösedienste und Konto- informationsdienste Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze Abs. 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsge- setz Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonsti- ge sonstige Drittdienste nutzen.
(2) Kunde und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teilnehmer“, Konto und Depot einheitlich als „Konto“ bezeichnet, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt.
(3) Zur Nutzung des Online Online-Banking gelten die mit der Bank geson- dert vereinbarten Verfügungslimite. Eine Änderung dieser Limite kann der Teilnehmer mit seiner Bank gesondert vereinbar- ten Verfügungslimitevereinbaren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen
Leistungsangebot. (1) Der Kunde Kunde, dessen Bevollmächtige und dessen Bevollmächtigte gesetzliche Vertreter können Bankgeschäfte mittels Online Online-Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Online-Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Konto- informationsdienste Kontoinformations- dienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsge- setz Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonsti- ge sonstige Drittdienste nutzen.
(2) Kunde und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teilnehmer“, Konto und Depot einheitlich als „Konto“ bezeichnet, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt.
(3) Zur Nutzung des Online Online-Banking gelten die mit der Bank gesondert vereinbar- ten vereinbarten Verfügungslimite.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsangebot. (1) 1.1 Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Online- Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Online-Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste für Zahlungskonten Zahlungsauslöse- dienste und Konto- informationsdienste Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsge- setz Zahlungs- diensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus Für andere Konten als Zahlungskonten können sie darüber hinaus von ihnen ausgewählte sonsti- ge sonstige Drittdienste nutzen.
(2) 1.2 Kunde und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teilnehmer“, Konto und Depot einheitlich als „Konto“ bezeichnet, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt.
(3) 1.3 Zur Nutzung des Online Online-Banking gelten die mit der Bank gesondert vereinbar- ten vereinbarten Verfügungslimite.
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Samples: Geschäftsbedingungen Und Preise Der Santander Consumer Bank Ag
Leistungsangebot. (1) Der Kunde Konto-/Depotinhaber und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte Bank- geschäfte mittels Online Online-Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Online-Banking abrufen. Des Weiteren Sie sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB zusätzlich berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Konto- informationsdienste für die Auslö- sung eines Zahlungsauftrages einen Zahlungsauslösedienst gemäß § 1 Absätze Absatz 33 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und für die Mitteilung von Informationen über ein Zahlungskonto einen Kontoinformationsdienst gemäß § 1 Absatz 34 Zahlungsdiensteaufsichtsge- setz (ZAG) Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonsti- ge Drittdienste nutzen.
(2) Kunde Konto-/Depotinhaber und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teilnehmer“, Konto und Depot einheitlich als „Konto“ bezeichnet, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt.als
(3) Zur Nutzung des Online Online-Banking gelten die mit der Bank gesondert vereinbar- ten vereinbarten Verfügungslimite.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte Bankge- schäfte mittels Online Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Konto- informationsdienste Kon- toinformationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsge- setz Zahlungs- diensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonsti- ge sonstige Drittdienste nutzen.
(2) Kunde und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teilnehmer“, Teilneh- mer“ bezeichnet. Konto und Depot werden einheitlich als „KontoKon- to“ bezeichnet, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt.
(3) Zur Nutzung des Online Banking gelten die mit der Bank ge- sondert vereinbarten Verfügungslimite. Eine Änderung dieser Li- mite kann der Teilnehmer mit seiner Bank gesondert vereinbar- ten Verfügungslimitevereinbaren.
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Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Kontoinhaber kann Bankgeschäfte mittels Online Online- und Telefon-Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie kann er Informationen der Bank mittels Online Online- und Telefon-Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Konto- informationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsge- setz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonsti- ge Drittdienste kann der Kontoinhaber das Zugangsmedium Telefax nutzen.
(2) Kunde Kontoinhaber und Bevollmächtigte werden im Folgenden einheitlich als „Teilnehmer“Kunde“ bezeichnet. Tagesgeldkonto, Konto und Depot Referenzkonto, Fidor Smart-Geschäftskonto sowie gegebenenfalls weitere Konten, mit denen ein Zahlungsverkehr betrieben werden kann werden im Folgenden einheitlich als „Konto“ bezeichnet, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt.
(3) Zur Für die Nutzung des Online Banking der Zugangsmedien gelten die mit der Bank gesondert vereinbar- ten Verfügungslimitevereinbarten Verfügungslimits.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Online-Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Online- Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz Abs. 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste Zah- lungsauslösedienste und Konto- informationsdienste Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze Abs. 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsge- setz Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus hin- aus können sie von ihnen ausgewählte sonsti- ge sonstige Drittdienste nutzen.
(2) Kunde und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teilnehmer“, Konto und Depot einheitlich als „Konto“ bezeichnet, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt.
(3) Zur Nutzung des Online Online-Banking gelten die mit der Bank gesondert vereinbar- ten vereinbarten Verfügungslimite. Eine Änderung dieser Limite kann der Teilnehmer mit seiner Bank gesondert vereinbaren.
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Samples: Agb Und Sonderbedingungen