Common use of Leistungsangebot Clause in Contracts

Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonstige Drittdienste nutzen.

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Samples: www.psd-rhein-ruhr.de, www.psdbank-ht.de, www.psdbank-ht.de

Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonstige Drittdienste nutzen.)

Appears in 9 contracts

Samples: b2b.dab-bank.de, b2b.dab-bank.de, www.aad-fondsdiscount.de

Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Online-Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Online-Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonstige Drittdienste nutzen.

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Samples: www.raiba-bidingen.de, www.vr-obm.de, www.volksbank-pur.de

Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste Konto- informationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz Zahlungsdiensteaufsichtsge- setz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonstige sonsti- ge Drittdienste nutzen.

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Samples: www.neelmeyer.de, wuestenrot.olb.de, wuerttembergische.olb.de

Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Online-Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Online-Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz Abs. 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze Abs. 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz Zah- lungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonstige Drittdienste nutzen.

Appears in 5 contracts

Samples: www.psd-koblenz.de, www.meine-vvb.de, www.vr-lif-ebn.de

Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Online-Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Online-Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz Abs. 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze Abs. 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonstige Drittdienste nutzen.

Appears in 4 contracts

Samples: www.psd-koblenz.de, www.sparda-bank-hamburg.de, www.rb-dietersheim.de

Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Online-Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Online-Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze Absät- ze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonstige Drittdienste nutzen.

Appears in 3 contracts

Samples: www.vwfs.de, www.vwfs.de, www.vwfs.de

Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Online- Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Online-Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz Zahlungsdiensteauf- sichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonstige Drittdienste nutzen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.edekabank.de, www.edekabank.de

Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, für Zahlungskonten Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus Für andere Konten als Zahlungskonten können sie darüber hinaus von ihnen ausgewählte sonstige Drittdienste nutzen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.santander.de, www.santander.de

Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online mit- tels Online-Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickelnab- wickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Banking Online-Ban- king abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz Abs. 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste Zahlungs- auslösedienste und Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze Abs. 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonstige Drittdienste nutzen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.vbeutin.de, www.vb3.de

Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Banking Online­Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Banking Online­Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze Absät­ ze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonstige Drittdienste nutzen.

Appears in 1 contract

Samples: www.vwfs.de

Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Online-Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Online- Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz Abs. 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste Zahlungs- auslösedienste und Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze Abs. 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonstige Drittdienste nutzen.

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Samples: www.maerkische-bank.de

Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte Bank- geschäfte mittels Online Online-Banking in dem von der Bank angebotenen ange- botenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen Informatio- nen der Bank mittels Online Online-Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz Abs. 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze Abs. 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte aus- gewählte sonstige Drittdienste nutzen.

Appears in 1 contract

Samples: www.gls.de

Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Banking mit­ tels Online­Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickelnabwi­ ckeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Banking Online­Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze Ab­ sätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber Xxxx­ ber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonstige Drittdienste nutzen.

Appears in 1 contract

Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte ausge- wählte sonstige Drittdienste nutzen.

Appears in 1 contract

Samples: b2b.dab-bank.de

Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Online-Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Online-Banking abrufen. Des Weiteren sind sie Sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste Zahlungsauslöse- dienste und Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz Zah- lungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie Sie von ihnen Ihnen ausgewählte sonstige Drittdienste nutzen.

Appears in 1 contract

Samples: www.apobank.de

Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte Bankge- schäfte mittels Online Online-Banking in dem von der Bank angebotenen angebo- tenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Online-Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste Zahlungsauslöse- dienste und Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber Dar- über hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonstige Drittdienste Dritt- dienste nutzen.

Appears in 1 contract

Samples: www.consorsbank.de

Leistungsangebot. (1) Der Kunde Kunde, dessen Bevollmächtige und dessen Bevollmächtigte gesetzliche Vertreter können Bankgeschäfte mittels Online Online-Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Online-Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste Kontoinformations- dienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonstige Drittdienste nutzen.

Appears in 1 contract

Samples: www.targobank.de

Leistungsangebot. (1) 1.1 Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte kann bestimmte Vorgänge mittels Online Online-Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie kann er Informationen der Bank mittels Online Online- Banking abrufen. Des Weiteren Die Kunden sind sie im Hinblick auf das Festgeldkonto nicht berechtigt, gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste gemäß im Sinne der § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonstige Drittdienste nutzen, da es sich bei dem Festgeldkonto nicht um ein Zahlungskonto i.S. des § 1 Absatz 17 ZAG handelt.

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Samples: www.ca-consumerfinance.de

Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Online-Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Online- Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz Abs. 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste Zah- lungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze Abs. 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus hin- aus können sie von ihnen ausgewählte sonstige Drittdienste nutzen.

Appears in 1 contract

Samples: www.edekabank.de

Leistungsangebot. (1) 1.1 Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Online- Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Online-Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste für Zahlungskonten Zahlungsauslöse- dienste und Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz Zahlungs- diensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus Für andere Konten als Zahlungskonten können sie darüber hinaus von ihnen ausgewählte sonstige Drittdienste nutzen.

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Samples: www.santander.de

Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte Bankge- schäfte mittels Online Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste Kon- toinformationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz Zahlungs- diensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonstige Drittdienste nutzen.

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Samples: www.psd-rhein-ruhr.de

Leistungsangebot. (1) Der Kunde Konto-/Depotinhaber und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Online- Banking und Direktbrokerage in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Online-Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste gemäß § 1 Absatz 33 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und Absatz 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) ZAG zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonstige Drittdienste nutzen.

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Samples: www.bw-bank.de