Leistungsangebot. (1) Der Konto-/Depotinhaber und Bevollmächtigte können Bank- geschäfte mittels Onlinebanking in dem von der Raisin Bank (im Folgenden „Bank“ genannt) angebotenen Umfang abwi- ckeln. Zudem kann er Informationen der Bank mittels Online- banking abrufen. Sie sind grundsätzlich berechtigt, für die Aus- lösung eines Zahlungsauftrages einen Zahlungsauslösedienst gemäß § 1 Absatz 33 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und für die Mitteilung von Informationen über ein Transaktionskonto ei- nen Kontoinformationsdienst gemäß § 1 Absatz 34 Zahlungs- diensteaufsichtsgesetz zu nutzen, sofern es sich bei dem Konto um ein Zahlungskonto handelt. (2) Konto-/Depotinhaber und Bevollmächtigter werden einheitlich als „Teilnehmer“, Konto und Depot einheitlich als „Konto“ be- zeichnet, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt. (3) Zur Nutzung des Onlinebanking gelten die mit der Bank geson- dert vereinbarten Verfügungslimite.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsangebot. (1) Der Konto-/Depotinhaber und dessen Bevollmächtigte können Bank- geschäfte Bankgeschäfte mittels Onlinebanking Online- Banking und Direktbrokerage in dem von der Raisin Bank (im Folgenden „Bank“ genannt) angebotenen Umfang abwi- ckelnabwickeln. Zudem kann er können sie Informationen der Bank mittels Online- banking Online-Banking abrufen. Sie Des Weiteren sind grundsätzlich sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, für die Aus- lösung eines Zahlungsauftrages einen Zahlungsauslösedienst Zahlungsauslösedienste gemäß § 1 Absatz 33 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und für die Mitteilung von Informationen über ein Transaktionskonto ei- nen Kontoinformationsdienst Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absatz 34 Zahlungs- diensteaufsichtsgesetz ZAG zu nutzen, sofern es sich bei dem Konto um ein Zahlungskonto handelt. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonstige Drittdienste nutzen.
(2) Konto-/Depotinhaber und Bevollmächtigter Bevollmächtigte werden einheitlich als „»Teilnehmer“«, Konto und Depot einheitlich als „»Konto“ be- zeichnet« bezeichnet, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt.
(3) Zur Nutzung des Onlinebanking Online-Banking gelten die mit der Bank geson- dert gesondert vereinbarten VerfügungslimiteVerfügungslimits. Eine Änderung dieser Limits kann der Konto-/Depotinhaber mit seiner Bank gesondert vereinbaren. Bevollmächtigte können nur eine Herabsetzung vereinbaren.
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Samples: Bedingungen Für Das Online Banking
Leistungsangebot. (1) Der Konto-/Depotinhaber kann und dessen Bevollmächtigte können Bank- geschäfte Bankgeschäfte mittels Onlinebanking Online- Banking in dem von der Raisin Bank (im Folgenden „Bank“ genannt) angebotenen Umfang abwi- ckelnabwickeln. Zudem kann er können sie Informationen der Bank mittels Online- banking Online-Banking abrufen. Sie Der Inhaber eines Zahlungskontos und dessen Bevollmächtigte sind grundsätzlich zusätzlich berechtigt, für die Aus- lösung Auslösung eines Zahlungsauftrages einen Zahlungsauslösedienst gemäß § 1 Absatz 33 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz zu nutzen und für die Mitteilung von Informationen über ein Transaktionskonto ei- nen Zahlungskonto einen Kontoinformationsdienst gemäß § 1 Absatz 34 Zahlungs- diensteaufsichtsgesetz Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz zu nutzen, sofern es sich bei dem Konto um ein Zahlungskonto handelt.
(2) Konto-/Depotinhaber und Bevollmächtigter Bevollmächtigte werden im Folgenden einheitlich als „Teilnehmer“, Teilnehmer bezeichnet. Konto und Depot werden im Folgenden einheitlich als „Konto“ be- zeichnetKonto bezeichnet. , es sei denn, dies ist im Folgenden ausdrücklich anders bestimmt.
(3) Zur Nutzung des Onlinebanking Online-Banking gelten die mit der Bank geson- dert gesondert vereinbarten Verfügungslimite. Eine Änderung dieser Limite kann der Teilnehmer mit seiner Bank gesondert vereinbaren.
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Samples: Änderung Der Geschäftsbedingungen Zum Zahlungsverkehr
Leistungsangebot. (1) Der Konto-/Depotinhaber Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bank- geschäfte mittels Onlinebanking Online-Banking in dem von der Raisin Bank (im Folgenden „Bank“ genannt) angebotenen ange- botenen Umfang abwi- ckelnabwickeln. Zudem kann er Informationen können sie Informatio- nen der Bank mittels Online- banking Online-Banking abrufen. Sie Des Weiteren sind grundsätzlich sie gemäß § 675f Abs. 3 BGB berechtigt, für die Aus- lösung eines Zahlungsauftrages einen Zahlungsauslösedienst Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absatz Abs. 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und für die Mitteilung von Informationen über ein Transaktionskonto ei- nen Kontoinformationsdienst gemäß § 1 Absatz 34 Zahlungs- diensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen, sofern es sich bei dem Konto um ein Zahlungskonto handelt. Darüber hinaus können sie von ihnen aus- gewählte sonstige Drittdienste nutzen.
(2) Konto-/Depotinhaber Kunde und Bevollmächtigter Bevollmächtigte werden einheitlich als „TeilnehmerTeil- nehmer“, Konto und Depot einheitlich als „Konto“ be- zeichnetbezeichnet, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt.
(3) Zur Nutzung des Onlinebanking Online-Banking gelten die mit der Bank geson- dert gesondert vereinbarten Verfügungslimite. Eine Änderung die- ser Limite kann der Teilnehmer mit seiner Bank gesondert vereinbaren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsangebot. (1) Der Konto-/Depotinhaber und dessen Bevollmächtigte können Bank- geschäfte mittels Onlinebanking Online-Banking in dem von der Raisin Bank (im Folgenden „Bank“ genannt) Sparkasse angebotenen Umfang abwi- ckelnabwickeln. Zudem kann er können sie Informationen der Bank mittels Online- banking Sparkasse mit- tels Online-Banking abrufen. Sie Der Inhaber eines Zahlungskontos und des- sen Bevollmächtigte sind grundsätzlich zusätzlich berechtigt, für die Aus- lösung Auslösung eines Zahlungsauftrages einen Zahlungsauslösedienst gemäß § 1 Absatz 33 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz zu nutzen und für die Mitteilung von Informationen In- formationen über ein Transaktionskonto ei- nen Zahlungskonto einen Kontoinformationsdienst gemäß ge- mäß § 1 Absatz 34 Zahlungs- diensteaufsichtsgesetz Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz zu nutzen, sofern es sich bei dem Konto um ein Zahlungskonto handelt.
(2) Konto-/Depotinhaber und Bevollmächtigter Bevollmächtigte werden einheitlich im Folgenden ein- heitlich als „Teilnehmer“, “ bezeichnet. Konto und Depot werden im Folgen- den einheitlich als „Konto“ be- zeichnetbezeichnet, es sei denn, dies ist im Folgenden ausdrücklich anders bestimmt.
(3) Zur Nutzung des Onlinebanking Online-Banking gelten die mit der Bank Sparkasse geson- dert vereinbarten Verfügungslimite. Eine Änderung dieser Limite kann der Konto-/Depotinhaber mit seiner Sparkasse gesondert vereinbaren. Be- vollmächtigte können nur eine Herabsetzung vereinbaren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Besondere Bedingungen