Common use of Leistungsangebot Clause in Contracts

Leistungsangebot. (1) Der Konto-/Depotinhaber und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Banking abrufen. Sie sind zusätzlich berechtigt, für die Auslösung eines Zahlungsauftrages einen Zahlungsauslösedienst gemäß § 1 Absatz 33 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und für die Mitteilung von Informationen über ein Zah- lungskonto einen Kontoinformationsdienst gemäß § 1 Absatz 34 Zahlungsdiensteaufsichts- gesetz zu nutzen.

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Samples: www.vwfs.de

Leistungsangebot. (1) Der Konto-/Depotinhaber und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Banking abrufen. Sie sind zusätzlich berechtigt, für die Auslösung eines Zahlungsauftrages einen Zahlungsauslösedienst gemäß § 1 Absatz 33 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und für die Mitteilung von Informationen über ein Zah- lungskonto einen Kontoinformationsdienst gemäß § 1 Absatz 34 Zahlungsdiensteaufsichts- gesetz Zahlungsdiensteauf- sichtsgesetz zu nutzen.

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Samples: www.vwfs.de

Leistungsangebot. (1) Der Konto-/Depotinhaber und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte Bank- geschäfte mittels Online Online-Banking in dem von der Bank Sparkasse angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Sparkasse mit- tels Online-Banking abrufen. Sie Der Inhaber eines Zahlungskontos und des- sen Bevollmächtigte sind zusätzlich berechtigt, für die Auslösung eines Zahlungsauftrages einen Zahlungsauslösedienst gemäß § 1 Absatz 33 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz zu nutzen und für die Mitteilung von Informationen In- formationen über ein Zah- lungskonto Zahlungskonto einen Kontoinformationsdienst gemäß ge- mäß § 1 Absatz 34 Zahlungsdiensteaufsichts- gesetz Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz zu nutzen.

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Samples: www.taunussparkasse.de

Leistungsangebot. (1) Der Konto-/Depotinhaber kann und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Online- Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem kann er können sie Informationen der Bank mittels Online Online-Banking abrufen. Sie Der Inhaber eines Zahlungskontos und dessen Bevollmächtigte sind zusätzlich berechtigt, für die Auslösung eines Zahlungsauftrages einen Zahlungsauslösedienst gemäß § 1 Absatz 33 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz zu nutzen und für die Mitteilung von Informationen über ein Zah- lungskonto Zahlungskonto einen Kontoinformationsdienst gemäß § 1 Absatz 34 Zahlungsdiensteaufsichts- gesetz Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz zu nutzen.

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Samples: www.volksbank-ulm-biberach.de

Leistungsangebot. (1) Der Konto-/Depotinhaber und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte Bank- geschäfte mittels Online Online-Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Online-Banking abrufen. Sie sind zusätzlich berechtigt, für die Auslösung Auslö- sung eines Zahlungsauftrages einen Zahlungsauslösedienst gemäß § 1 Absatz 33 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und für die Mitteilung von Informationen über ein Zah- lungskonto Zahlungskonto einen Kontoinformationsdienst gemäß § 1 Absatz 34 Zahlungsdiensteaufsichts- gesetz Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz zu nutzen.

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Samples: www.berenberg.de