Leistungsausschlüsse und Leistungsein- schränkungen. 2.3.1 In welchen Fällen ist unsere Leistungspflicht aus- geschlossen? a) für Krankheiten, Krankheitsfolgen oder Unfallfolgen sowie To- desfälle, die durch Kriegsereignisse verursacht worden sind. Wir leisten dennoch, wenn die →versicherte Person außerhalb Deutschlands vom Eintritt des Kriegsereignisses überrascht wird und objektiv aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, am Ver- lassen des betroffenen Gebiets verhindert ist. Terroristische Anschläge gehören nicht zu den Kriegsereignissen nach Satz 1. b) für Krankheiten, Krankheitsfolgen oder Unfallfolgen sowie To- desfälle, die als Wehrdienstbeschädigung anerkannt worden sind. c) für Krankheiten und Unfälle, die die →versicherte Person bei sich selbst vorsätzlich herbeigeführt hat, einschließlich deren Fol- gen. d) wenn die Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte oder in Kranken- häusern durchgeführt wird, deren Rechnungen wir aus wichtigem Grund vom Aufwendungsersatz ausgeschlossen haben. Dies setzt voraus, dass wir Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls über den Leistungsausschluss benachrichtigt haben. Sofern zum Zeitpunkt der Benachrichtigung ein →schwebender Versicherungsfall vor- liegt, sind wir nicht leistungspflichtig für die Aufwendungen, die nach Ablauf von 3 Monaten seit der Benachrichtigung entstanden sind. e) für Behandlungen durch Ehegatten, eingetragene Lebenspart- ner, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten und Auslagen ersetzen wir tarifgemäß. f) für Behandlungen durch Ärzte und Zahnärzte, denen in Deutsch- land oder in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirt- schaftsraums die Legitimation zur Ausübung des Arzt- oder Zahn- arztberufs entzogen worden ist. g) für Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren. h) für eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung. i) für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen. j) für Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx der gesetzlichen Rehabilitations- xxxxxx. k) für Selbstbeteiligungen, die sich aus den Beihilfevorschriften er- geben. l) für verbleibende Aufwendungen, weil die Beihilfe nicht oder nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen wird. m) für eine professionelle Zahnreinigung nach Abschnitt B der Ge- bührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Unsere Leistungspflicht rich- tet sich dafür ausschließlich nach der für die →versicherte Person abgeschlossenen Grundabsicherung. n) für während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts im Rahmen einer Heilbehandlung wegen akuter Erkrankung oder Un- falls • erbrachte Neuanfertigungen von Inlays (Einlagefüllungen), Zahnersatz einschließlich Kronen, Teilkronen und Implantaten, • erbrachte funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen (Gnathologie), • die mit diesen Leistungen in Zusammenhang stehenden Vor- und Nachbehandlungen sowie • die mit vorstehenden Leistungen zusammenhängend verordne- ten Arzneimittel. 2.3.2 In welchen Fällen können wir unsere Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen? (1) Unser Recht zur Herabsetzung unserer Leistungen (2) Bemessungskriterien zur Bestimmung der angemessenen Vergütung
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Leistungsausschlüsse und Leistungsein- schränkungen. 2.3.1 In welchen Fällen ist unsere Leistungspflicht aus- geschlossen?
a) für Krankheiten, Krankheitsfolgen oder Unfallfolgen sowie To- desfälleUnfallfolgen, die durch Kriegsereignisse verursacht worden sind. Wir leisten dennoch, wenn die →versicherte Person außerhalb Deutschlands vom Eintritt des Kriegsereignisses überrascht wird und objektiv aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, am Ver- lassen des betroffenen Gebiets verhindert ist. Terroristische Anschläge gehören nicht zu den Kriegsereignissen nach Satz 1.
b) für Krankheiten, Krankheitsfolgen oder Unfallfolgen sowie To- desfälleUnfallfolgen, die als Wehrdienstbeschädigung anerkannt worden sind.
c) für Krankheiten und Unfälle, die die →versicherte Person bei sich selbst vorsätzlich herbeigeführt hat, einschließlich deren Fol- gen.
d) wenn die Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte Ärzte oder in Kranken- häusern Krankenhäusern durchgeführt wird, deren Rechnungen wir aus wichtigem Grund vom Aufwendungsersatz ausgeschlossen haben. Dies setzt vorausvor- aus, dass wir Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls über den Leistungsausschluss Leis- tungsausschluss benachrichtigt haben. Sofern zum Zeitpunkt der Benachrichtigung ein →schwebender Versicherungsfall vor- liegtvorliegt, sind wir nicht leistungspflichtig für die Aufwendungen, die nach Ablauf Ab- lauf von 3 Monaten seit der Benachrichtigung entstanden sind.
e) für Behandlungen durch Ehegatten, eingetragene Lebenspart- ner, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten und Auslagen ersetzen wir tarifgemäß.
f) für Behandlungen durch Ärzte und ZahnärzteÄrzte, denen in Deutsch- land Deutschland oder in einem ei- nem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirt- schaftsraums Wirtschaftsraums die Legitimation zur Ausübung des Arzt- oder Zahn- arztberufs Arztberufs entzogen worden ist.
g) für Entziehungsmaßnahmen einschließlich EntziehungskurenZuzahlungen im Sinne von § 61 des Fünften Buchs Sozialge- setzbuch (SGB V).
h) für eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte UnterbringungLeistungen im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung (einschließlich vorbereitender und begleitender Eingriffe), selbst wenn diese Leistungen im Katalog nach § 115b Absatz 1 Nummer 1 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) genannt sind.
i) für Kur- präoperative und Sanatoriumsbehandlungen.
j) für Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx der gesetzlichen Rehabilitations- xxxxxx.
k) für Selbstbeteiligungenpostoperative ärztliche Leistungen, soweit sie über die sich aus den Beihilfevorschriften er- geben.
l) für verbleibende Aufwendungen, weil die Beihilfe nicht oder nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen wird.
m) für eine professionelle Zahnreinigung Leistungen nach Abschnitt B der Ge- bührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Unsere Leistungspflicht rich- tet sich dafür ausschließlich nach der für die →versicherte Person abgeschlossenen Grundabsicherung.
n) für während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts im Rahmen einer Heilbehandlung wegen akuter Erkrankung oder Un- falls • erbrachte Neuanfertigungen von Inlays (Einlagefüllungen), Zahnersatz einschließlich Kronen, Teilkronen Ziffern 2.2.5 und Implantaten, • erbrachte funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen (Gnathologie), • die mit diesen Leistungen in Zusammenhang stehenden Vor- und Nachbehandlungen sowie • die mit vorstehenden Leistungen zusammenhängend verordne- ten Arzneimittel2.2.6 hinausgehen.
2.3.2 In welchen Fällen können wir unsere Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen?
(1) Unser Recht zur Herabsetzung unserer Leistungen
(2) Bemessungskriterien zur Bestimmung der angemessenen Vergütung
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Leistungsausschlüsse und Leistungsein- schränkungen. 2.3.1 In welchen Fällen ist unsere Leistungspflicht aus- geschlossen?
a) für Krankheiten, Krankheitsfolgen oder Unfallfolgen sowie To- desfälleUnfallfolgen, die durch Kriegsereignisse verursacht worden sind. Wir leisten dennoch, wenn die →versicherte Person außerhalb Deutschlands vom Eintritt des Kriegsereignisses überrascht wird und objektiv aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, am Ver- lassen des betroffenen Gebiets verhindert ist. Terroristische Anschläge gehören nicht zu den Kriegsereignissen nach Satz 1.
b) für Krankheiten, Krankheitsfolgen oder Unfallfolgen sowie To- desfälleUnfallfolgen, die als Wehrdienstbeschädigung anerkannt worden sind.
c) für Krankheiten und Unfälle, die die →versicherte Person bei sich selbst vorsätzlich herbeigeführt hat, einschließlich deren Fol- gen.
d) wenn die Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte Zahnärzte, in Krankenhäu- sern oder in Kranken- häusern medizinschen Versorgungszentren durchgeführt wird, deren Rechnungen wir aus wichtigem Grund vom Aufwendungsersatz Aufwendungser- satz ausgeschlossen haben. Dies setzt voraus, dass wir Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls über den Leistungsausschluss benachrichtigt be- nachrichtigt haben. Sofern zum Zeitpunkt der Benachrichtigung ein →schwebender Versicherungsfall vor- liegtvorliegt, sind wir nicht leistungspflichtig leistungs- pflichtig für die Aufwendungen, die nach Ablauf von 3 Monaten seit der Benachrichtigung entstanden sind.
e) für Behandlungen durch Ehegatten, eingetragene Lebenspart- ner, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten und Auslagen ersetzen wir tarifgemäß.
f) für Behandlungen durch Ärzte und Zahnärzte, denen in Deutsch- land oder in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirt- schaftsraums die Legitimation zur Ausübung des Arzt- oder Zahn- arztberufs entzogen worden ist.
g) für Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren.
h) für eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung.
i) für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen.
j) für Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx der gesetzlichen Rehabilitations- xxxxxx.
k) für Selbstbeteiligungen, die sich aus den Beihilfevorschriften er- geben.
l) für verbleibende Aufwendungen, weil die Beihilfe nicht oder nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen wird.
m) für eine professionelle Zahnreinigung nach Abschnitt B der Ge- bührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Unsere Leistungspflicht rich- tet sich dafür ausschließlich nach der für die →versicherte Person abgeschlossenen Grundabsicherung.
n) für während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts Zuzahlungen im Rahmen einer Heilbehandlung wegen akuter Erkrankung oder Un- falls • erbrachte Neuanfertigungen Sinne von Inlays § 61 des Fünften Buchs Sozialge- setzbuch (EinlagefüllungenSGB V), Zahnersatz einschließlich Kronen, Teilkronen und Implantaten, • erbrachte funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen (Gnathologie), • die mit diesen Leistungen in Zusammenhang stehenden Vor- und Nachbehandlungen sowie • die mit vorstehenden Leistungen zusammenhängend verordne- ten Arzneimittel.
2.3.2 In welchen Fällen können wir unsere Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen?
(1) Unser Recht zur Herabsetzung unserer Leistungen
(2) Bemessungskriterien zur Bestimmung der angemessenen Vergütung
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Leistungsausschlüsse und Leistungsein- schränkungen. 2.3.1 In welchen Fällen ist unsere Leistungspflicht aus- geschlossen?
a) für Krankheiten, Krankheitsfolgen oder Unfallfolgen sowie To- desfälleUnfallfolgen, die durch Kriegsereignisse verursacht worden sind. Wir leisten dennoch, wenn die →versicherte Person außerhalb Deutschlands vom Eintritt des Kriegsereignisses überrascht wird und objektiv aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, am Ver- lassen des betroffenen Gebiets verhindert ist. Terroristische Anschläge gehören nicht zu den Kriegsereignissen nach Satz 1.
b) für Krankheiten, Krankheitsfolgen oder Unfallfolgen sowie To- desfälleUnfallfolgen, die als Wehrdienstbeschädigung anerkannt worden sind.
c) für Krankheiten und Unfälle, die die →versicherte Person bei sich selbst vorsätzlich herbeigeführt hat, einschließlich deren Fol- gen.
d) wenn die Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte oder in Kranken- häusern durchgeführt wird, deren Rechnungen wir aus wichtigem Grund vom Aufwendungsersatz ausgeschlossen haben. Dies setzt voraus, dass wir Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls über den Leistungsausschluss benachrichtigt haben. Sofern zum Zeitpunkt der Benachrichtigung ein →schwebender Versicherungsfall vor- liegt, sind wir nicht leistungspflichtig für die Aufwendungen, die nach Ablauf von 3 Monaten seit der Benachrichtigung entstanden sind.
e) für Behandlungen durch Ehegatten, eingetragene Lebenspart- ner, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten und Auslagen ersetzen wir tarifgemäß.
f) für Behandlungen durch Ärzte und Zahnärzte, denen in Deutsch- land oder in einem anderen Mitgliedstaat Zuzahlungen im Sinne von § 61 des Europäischen Wirt- schaftsraums die Legitimation zur Ausübung des Arzt- oder Zahn- arztberufs entzogen worden istFünften Buchs Sozialge- setzbuch (SGB V).
g) für Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren.
h) für eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung.
i) für Kur- m Zusammenhang mit kieferorthopädischen Leistungen ste- hende Material- und Sanatoriumsbehandlungen.
j) für Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx der gesetzlichen Rehabilitations- xxxxxx.
k) für SelbstbeteiligungenLaborkosten, die sich aus mit den Beihilfevorschriften er- geben.
l) für verbleibende Aufwendungen, weil die Beihilfe nicht oder nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen wird.
m) für eine professionelle Zahnreinigung nach Abschnitt B Gebühren der Ge- bührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Unsere Leistungspflicht rich- tet sich dafür ausschließlich nach der für ) oder mit den Leistungen ab- gegolten sind, die →versicherte Person abgeschlossenen Grundabsicherung.
n) für während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts im Rahmen der kassenzahnärztlichen Versor- gung berechnet werden.
h) für Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Heilbehandlung wegen akuter Erkrankung oder Un- falls • erbrachte Neuanfertigungen von Inlays (Einlagefüllungen), Zahnersatz einschließlich Kronen, Teilkronen Fissurenversie- gelung erbracht werden und Implantaten, • erbrachte funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen (Gnathologie), • die mit diesen Leistungen über den in Zusammenhang stehenden Vor- und Nachbehandlungen sowie • die mit vorstehenden Leistungen zusammenhängend verordne- ten ArzneimittelZiffer 2.2.9 genannten Umfang hinausgehen.
2.3.2 In welchen Fällen können wir unsere Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen?
(1) Unser Recht zur Herabsetzung unserer Leistungen
(2) Bemessungskriterien zur Bestimmung der angemessenen Vergütung
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Leistungsausschlüsse und Leistungsein- schränkungen. 2.3.1 In welchen Fällen ist unsere Leistungspflicht aus- geschlossen?
a) für Krankheiten, Krankheitsfolgen oder Unfallfolgen sowie To- desfälle, die durch Kriegsereignisse verursacht worden sind. Wir leisten dennoch, wenn die →versicherte Person außerhalb Deutschlands vom Eintritt des Kriegsereignisses überrascht wird und objektiv aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, am Ver- lassen des betroffenen Gebiets verhindert ist. Terroristische Anschläge gehören nicht zu den Kriegsereignissen nach Satz 1.
b) für Krankheiten, Krankheitsfolgen oder Unfallfolgen sowie To- desfälle, die als Wehrdienstbeschädigung anerkannt worden sind.
c) für Krankheiten und Unfälle, die die →versicherte Person bei sich selbst vorsätzlich herbeigeführt hat, einschließlich deren Fol- gen.
d) wenn die Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte Zahnärzte, Heilpraktiker oder in Kranken- häusern Krankenhäusern durchgeführt wird, deren Rechnungen wir aus wichtigem Grund vom Aufwendungsersatz ausgeschlossen haben. Dies setzt voraus, dass wir Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls über den Leistungsausschluss benachrichtigt haben. Sofern zum Zeitpunkt der Benachrichtigung ein →schwebender Versicherungsfall vor- liegtVersicherungs- fall vorliegt, sind wir nicht leistungspflichtig für die Aufwendungen, die nach Ablauf von 3 Monaten seit der Benachrichtigung entstanden entstan- den sind.
e) für Behandlungen durch Ehegatten, eingetragene Lebenspart- ner, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten und Auslagen ersetzen wir tarifgemäß.
f) für Behandlungen durch Ärzte und Zahnärzte, denen in Deutsch- land oder in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirt- schaftsraums die Legitimation zur Ausübung des Arzt- oder Zahn- arztberufs entzogen worden ist.
g) für Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren.
h) für eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung.
i) für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen.
j) für Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx der gesetzlichen Rehabilitations- xxxxxx.
k) für Selbstbeteiligungen, die sich aus den Beihilfevorschriften er- geben.
l) für verbleibende Aufwendungen, weil die Beihilfe nicht oder nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen wird.
m) für eine professionelle Zahnreinigung nach Abschnitt B der Ge- bührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Unsere Leistungspflicht rich- tet sich dafür ausschließlich nach der für die →versicherte Person abgeschlossenen Grundabsicherung.
nl) für während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts im Rahmen einer Heilbehandlung wegen akuter Erkrankung oder Un- falls • erbrachte Neuanfertigungen von Inlays (Einlagefüllungen), Zahnersatz einschließlich Kronen, Teilkronen und Implantaten, • erbrachte funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen (Gnathologie), • die mit diesen Leistungen in Zusammenhang stehenden Vor- und Nachbehandlungen sowie • die mit vorstehenden Leistungen zusammenhängend verordne- ten Arzneimittel.
2.3.2 In welchen Fällen können wir unsere Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen?
(1) Unser Recht zur Herabsetzung unserer Leistungen
(2) Bemessungskriterien zur Bestimmung der angemessenen Vergütung
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Samples: Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung
Leistungsausschlüsse und Leistungsein- schränkungen. 2.3.1 In welchen Fällen ist unsere Leistungspflicht aus- geschlossen?
a) für Krankheiten, Krankheitsfolgen oder Unfallfolgen sowie To- desfälleUnfallfolgen, die durch Kriegsereignisse verursacht worden sind. Wir leisten dennoch, wenn die →versicherte Person außerhalb Deutschlands vom Eintritt des Kriegsereignisses überrascht wird und objektiv aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, am Ver- lassen des betroffenen Gebiets verhindert ist. Terroristische Anschläge gehören nicht zu den Kriegsereignissen nach Satz 1.
b) für Krankheiten, Krankheitsfolgen oder Unfallfolgen sowie To- desfälleUnfallfolgen, die als Wehrdienstbeschädigung anerkannt worden sind.
c) für Krankheiten und Unfälle, die die →versicherte Person bei sich selbst vorsätzlich herbeigeführt hat, einschließlich deren Fol- gen.
d) wenn die Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte Zahnärzte, in Krankenhäu- sern oder in Kranken- häusern medizinschen Versorgungszentren durchgeführt wird, deren Rechnungen wir aus wichtigem Grund vom Aufwendungsersatz Aufwendungser- satz ausgeschlossen haben. Dies setzt voraus, dass wir Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls über den Leistungsausschluss benachrichtigt be- nachrichtigt haben. Sofern zum Zeitpunkt der Benachrichtigung ein →schwebender Versicherungsfall vor- liegtvorliegt, sind wir nicht leistungspflichtig leistungs- pflichtig für die Aufwendungen, die nach Ablauf von 3 Monaten seit der Benachrichtigung entstanden sind.
e) für Behandlungen durch Ehegatten, eingetragene Lebenspart- ner, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten und Auslagen ersetzen wir tarifgemäß.
f) für Behandlungen durch Ärzte und Zahnärzte, denen in Deutsch- land oder in einem anderen Mitgliedstaat Zuzahlungen im Sinne von § 61 des Europäischen Wirt- schaftsraums die Legitimation zur Ausübung des Arzt- oder Zahn- arztberufs entzogen worden istFünften Buchs Sozialge- setzbuch (SGB V).
g) für Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren.
h) für eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung.
i) für Kur- m Zusammenhang mit kieferorthopädischen Leistungen ste- hende Material- und Sanatoriumsbehandlungen.
j) für Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx der gesetzlichen Rehabilitations- xxxxxx.
k) für SelbstbeteiligungenLaborkosten, die sich aus mit den Beihilfevorschriften er- geben.
l) für verbleibende Aufwendungen, weil die Beihilfe nicht oder nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen wird.
m) für eine professionelle Zahnreinigung nach Abschnitt B Gebühren der Ge- bührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Unsere Leistungspflicht rich- tet sich dafür ausschließlich nach der für ) oder mit den Leistungen ab- gegolten sind, die →versicherte Person abgeschlossenen Grundabsicherung.
n) für während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts im Rahmen einer Heilbehandlung wegen akuter Erkrankung oder Un- falls • erbrachte Neuanfertigungen von Inlays (Einlagefüllungen), Zahnersatz einschließlich Kronen, Teilkronen und Implantaten, • erbrachte funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen (Gnathologie), • die mit diesen Leistungen in Zusammenhang stehenden Vor- und Nachbehandlungen sowie • die mit vorstehenden Leistungen zusammenhängend verordne- ten Arzneimittelder kassenzahnärztlichen Versor- gung berechnet werden.
2.3.2 In welchen Fällen können wir unsere Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen?
(1) Unser Recht zur Herabsetzung unserer Leistungen
(2) Bemessungskriterien zur Bestimmung der angemessenen Vergütung
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Leistungsausschlüsse und Leistungsein- schränkungen. 2.3.1 2.1 In welchen Fällen ist unsere Leistungspflicht aus- geschlossen?
a) bei Reisen in Deutschland.
b) bei Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder ei- ner der Gründe für den Antritt der Auslandsreise waren.
c) bei Behandlungen, von denen bei Reiseantritt aufgrund einer bereits ärztlich diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden müssen. Dieser Leistungsausschluss gilt nicht, wenn die versicherte Person die Auslandsreise wegen des Todes ihres Ehegatten oder ihres Le- benspartners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen hat.
d) bei Krankheiten, Krankheitsfolgen oder Unfallfolgen sowie To- desfälledesfällen, die durch - aufgrund von Reisewarnungen des Auswärti- gen Amts von Deutschland - vorhersehbare Kriegsereignisse oder aktive Teilnahme an inneren Unruhen verursacht worden sind. Wir leisten dennoch, wenn die →versicherte Person außerhalb Deutschlands vom Eintritt des Kriegsereignisses überrascht wird und objektiv aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, am Ver- lassen des betroffenen Gebiets verhindert ist. Terroristische Anschläge gehören nicht zu den Kriegsereignissen nach Satz 1.
be) für Krankheiten, Krankheitsfolgen oder Unfallfolgen sowie To- desfälle, die als Wehrdienstbeschädigung anerkannt worden sind.
c) für bei Krankheiten und UnfälleUnfällen, die die →versicherte versicherte Person bei sich selbst vorsätzlich herbeigeführt hat, einschließlich deren Fol- gen.
df) wenn die Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte oder in Kranken- häusern durchgeführt wird, deren Rechnungen wir aus wichtigem Grund vom Aufwendungsersatz ausgeschlossen haben. Dies setzt voraus, dass wir Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls über den Leistungsausschluss benachrichtigt haben. Sofern zum Zeitpunkt der Benachrichtigung ein →schwebender Versicherungsfall vor- liegt, sind wir nicht leistungspflichtig für die Aufwendungen, die nach Ablauf von 3 Monaten seit der Benachrichtigung entstanden sind.
e) für bei Behandlungen durch Ehegatten, eingetragene Lebenspart- ner, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten und Auslagen ersetzen wir tarifgemäß.
f) für Behandlungen durch Ärzte und Zahnärzte, denen in Deutsch- land oder in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirt- schaftsraums die Legitimation zur Ausübung des Arzt- oder Zahn- arztberufs entzogen worden ist.
g) für Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskurenbei Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen.
h) für eine bei einer durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte bedingten Unterbringung.
i) für bei Kur- und Sanatoriumsbehandlungen.
j) für Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx der gesetzlichen Rehabilitations- xxxxxxbei Rehabilitationsmaßnahmen.
k) für Selbstbeteiligungen, die sich aus den Beihilfevorschriften er- gebenbei psychoanalytischen und psychotherapeutischen Behandlun- gen.
l) für verbleibende Aufwendungen, weil die Beihilfe nicht oder nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen wirdSehhilfen und Hörgeräte.
m) für eine professionelle Zahnreinigung nach Abschnitt B der Ge- bührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Unsere Leistungspflicht rich- tet sich dafür ausschließlich nach der für die →versicherte Person abgeschlossenen Grundabsicherung.
n) für während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts im Rahmen einer Heilbehandlung wegen akuter Erkrankung oder Un- falls • erbrachte Neuanfertigungen von Inlays (Einlagefüllungen), definitivem Zahnersatz einschließlich Kronen, Teilkronen und Implantaten, • erbrachte funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen (GnathologieGnatholo- gie), • die mit diesen Leistungen in Zusammenhang stehenden Vor- und Nachbehandlungen sowie • die mit vorstehenden Leistungen zusammenhängend verordne- ten Arzneimittel.
2.3.2 n) für kieferorthopädische Behandlungen.
2.2 In welchen Fällen können wir unsere Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen?
(1) Unser Recht zur Herabsetzung unserer Leistungen
(2) Bemessungskriterien zur Bestimmung der angemessenen Vergütung
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Reise Krankenversicherung (R32)