Common use of Leistungserbringer Clause in Contracts

Leistungserbringer. Folgende Leistungserbringer können in Anspruch ge- nommen werden: - niedergelassene approbierte Ärzte und Zahnärzte, - approbierte Ärzte und Zahnärzte in Krankenhaus- ambulanzen, - approbierte Ärzte und Zahnärzte, die in einem auch zur Versorgung von gesetzlich Krankenversi- cherten zugelassenen medizinischen Versor- gungszentrum (MVZ) tätig sind, - Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilprakti- kergesetzes, - approbierte psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in eigener Praxis, - staatlich geprüfte Angehörige von Gesundheits- fachberufen (z.B. Physiotherapeuten, Logopäden, Hebammen). Bei Heilbehandlung im Ausland können die im jeweili- gen Land für die Heilbehandlung zugelassenen Leis- tungserbringer in Anspruch genommen werden.

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