Erbringung von Leistungen. (1) Sämtliche Leistungen des Schleppunternehmers – zukünftige Leistungen eingeschlos- sen – werden ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Schlepp-Bedingungen erbracht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Bei Leistungen, die sich auf unter dem Kommando eines Führers oder Xxxxxx stehende, bemannte Schleppobjekte beziehen, schuldet der Schleppunternehmer lediglich das Tä- tigwerden des Schleppers nach Weisung des Führers bzw. des Lotsen.
(3) Der Schleppunternehmer ist berechtigt, einen bzw. mehrere Schlepper, die im Eigentum Dritter stehen, einzusetzen.
(4) Ist die Erbringung der Leistungen durch außerhalb des Einflussbereichs des Schleppun- ternehmers liegende Umstände, insbesondere aufgrund des Wetters, etwa wegen Xxxxxx, Eisgang oder schlechter Sicht, unmöglich oder wesentlich erschwert, ist der Schleppunternehmer nicht verpflichtet, die Leistungen zu erbringen.
(5) Andere Schiffe, etwa einkommende Fahrzeuge, können in Übereinstimmung mit den Gepflogenheiten des Hafens, insbesondere unter Berücksichtigung der nautischen Gege- benheiten oder aufgrund von Anweisungen der Hafenbehörden mit Vorrang zu bedienen sein. Der Schleppunternehmer ist jederzeit berechtigt, Personen oder anderen Fahrzeu- gen in Not Hilfe zu leisten. Für die dadurch bedingten Verzögerungen bei der Erbrin- gung der Leistung haftet der Schleppunternehmer nicht.
(6) In den in Klauseln 2.4 und 2.5 Satz 1 und 2 genannten Fällen ist der Schleppunterneh- mer berechtigt, die bereits begonnene Erbringung von Leistungen zu unterbrechen. Die Erfordernisse der Sicherheit des Schleppobjekts sind hierbei angemessen zu berücksich- tigen. Nach Wegfall des Hindernisses ist der Schleppunternehmer verpflichtet, die Er- bringung der Leistungen unverzüglich fortzusetzen.
Erbringung von Leistungen. (a) Soweit die Parteien die Erbringung von Leistungen durch den Verkäufer vereinbart haben, sind diese vom Verkäufer gemäß den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen.
(b) Der Verkäufer hat die Leistungen zu dem Zeitpunkt zu erbringen, der in der Beschreibung oder im Bestellformular vereinbart ist oder dem Verkäufer in anderer Form vom Käufer mitgeteilt wurde.
(c) Bei der Erbringung von Leistungen, hat der Verkäufer:
(i) mit dem Käufer in allen Fragen rund um die Leistungen zusammenzuarbeiten und alle angemessenen Anweisungen des Käufers zu erfüllen;
(ii) die Leistungen gemäß anerkannten Industriestandards mit erfahrenem und verlässlichem Personal mit geeigneten Fähigkeiten und Qualifikationen zu erbringen;
(iii) sicherzustellen, dass die Leistungen und ihre vereinbarten Ergebnisse (soweit vereinbart) der Beschreibung und Entwürfen in der Beschreibung entspricht, und dass die zuerbringenden Leistungen für die dem Verkäufer bekannten Zwecke des Käufers geeignet sind;
(iv) die bestmögliche Qualität von Einzelteilen, Materialien, Standards und Techniken zu verwenden und sicherzustellen, dass die zu erbringenden Leistungen, und alle Einzelteile und Materialien, die zur Erbringung der Leistungen verwendet werden, frei von Verarbeitungs- und Designmängeln ist;
(v) alle in den Geschäftsräumen des Käufers geltenden Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften zu beachten;
(vi) alle dem Verkäufer vom Käufer zur Verfügung gestellten Materialien, Geräte und Werkzeuge, Zeichnungen, Beschreibungen und Daten ("Käufer Materialien") in sicherer Verwahrung und auf eigenes Risiko aufzubewahren und die Käufer Materialien bis zur Rückgabe an den Käufer in gutem Zustand zu halten und nicht entgegen den schriftlichen Anweisungen des Käufers oder ohne seine Genehmigung zu entsorgen; und
(vii) sicherzustellen, dass alle dem Käufer zur Verfügung gestellten schriftlichen Angaben über die Leistungen in allen wesentlichen Punkten richtig und vollständig sind.
Erbringung von Leistungen. 5.1. Der Lieferant ist verpflichtet, die Leistungen und die entsprechenden Arbeitsergebnisse mit der erforderli- chen Fachkenntnis und Sorgfalt und unter Einsatz der korrekten Materialien und von hochqualifiziertem Per- sonal zu erbringen bzw. zu liefern.
5.2. Der Lieferant haftet in vollem Umfang für Handlungen und Unterlassungen aller Dritten, an die er im Zusam- menhang mit den vertragsgegenständlichen Leistun- gen Unteraufträge gegeben hat.
5.3. Die Abnahme der Leistungen und entsprechenden Ar- beitsergebnisse erfolgt ausschließlich schriftlich.
Erbringung von Leistungen. Die Buchungsbestätigung von Endemol Shine Germany gilt als Gutschein für die Eintrittskarten, die am Tag der Aufzeichnung im angegebenen Studiofoyer ausgegeben werden und ggf. als Berechtigungsnachweis für etwaige Sonderleistungen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Teilnahme zur im Bestätigungsschreiben angegebenen Check-In-Frist (i.d.R. 3 Tage vor dem gebuchten Aufzeichnungstermin) per Mail oder telefonisch zu bestätigen. Sollte diese Rückmeldung nicht innerhalb dieser Frist erfolgen, besteht kein Anspruch des Kunden auf Teilnahme an der Show. Der Kartenservice behält sich in diesem Fall vor, die Tickets zu stornieren und an andere Interessenten weiterzugeben. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittspreises und/oder Erstattung von Auslagen besteht in diesem Fall nicht. Der Kunde und seine etwaigen Begleitpersonen müssen sich am Tag der Aufzeichnung mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen, der Kunde muss darüber hinaus die Bezahlung der Eintrittskarten bzw. der Sonderleistungen durch Vorlage eines Kontoauszuges nachweisen, aus dem die Belastung des Xxxxxx zugunsten von Endemol hervorgeht. Sollte der Kunde sowie seine etwaigen Begleitpersonen nicht zur angegebenen Zeit im Studiofoyer an der Kartenausgabe erscheinen bzw. nicht zur angegebenen Zeit am angegebenen Ort der Erbringung von Sonderleistungen erscheinen und/oder nicht, den Personalausweis oder Reisepass, die Buchungsbestätigung und/oder den Kontoauszug wie vorstehend beschrieben vorlegen, können die Eintrittskarten bzw. Sonderleistungen vor Ort zu Lasten des Kunden anderweitig veräußert werden. Ein Anspruch des Kunden auf Rückzahlung des Eintrittspreises bzw. des Preises für die Sonderleistungen und/oder Erstattung von Auslagen besteht in diesen Fällen nicht. Sollte der Kunde nicht zur angegebenen Zeit im Studio sein, kann ihm der Zutritt verweigert werden um einen reibungs- und störungsfreien Ablauf der Aufzeichnung der Veranstaltung zu sichern. Ein Anspruch des Kunden auf Rückzahlung des Eintrittspreises und/oder Erstattung von Auslagen besteht in diesem Fall nicht. Der Erwerb einer Eintrittskarte beinhaltet nicht das Recht auf einen bestimmten Sitzplatz im Studio. Mit Sichtbehinderungen im Studio ist zu rechnen. Dies stellt keinen Mangel der Leistung dar. Der Erwerb einer Eintrittskarte beinhaltet lediglich das Recht auf Teilnahme als Zuschauer. Alkoholisierten und/oder sonst unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehenden Personen wird der Eintritt ins Studio bzw. die Teilna...
Erbringung von Leistungen. Für die Erbringung von Leistungen gelten die Preise gemäß unserer Auftragsbestätigung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Skonti sind, sofern nicht schriftlich vereinbart, ausgeschlossen.
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