Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen. Weichen die dem Vertrag zugrunde liegenden Vertragsbedingungen für die Glasversicherung zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Leistungsinhalten (GDV-Empfehlung auf Basis der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGlB) ab, wird der Versiche- rer auf Wunsch des Versicherungsnehmers nach diesen Bedingungen regulieren.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen. Weichen die dem Vertrag zugrunde liegenden Vertragsbedingungen für die Glasversicherung zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Leistungsinhalten (GDV-Empfehlung auf Basis der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGlB) ab, wird der Versiche- rer auf Wunsch des Versicherungsnehmers nach diesen Bedingungen regulierenre- gulieren.
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Samples: Versicherungsbedingungen