Leistungsinhalt. 1.1 M+M bietet Dienstleistungen (Prozessberatung, Sys- temkonfiguration, Software-Customizing, Datenmigra- tion, Schulung) ergänzend zu den Pre-Press- und Me- dienmanagementlösungen an. Dienstleistungen im Sinne dieses Abschnitts (X.) werden in der Regel im Rahmen von Workshops oder Schulungen und – an- ders als Beratungen zur Kundenakquise – nur gegen Vergütung erbracht. 1.2 Dienstleistungen erfolgen auf der Grundlage der vom Kunden gewünschten Aufgabenstellung und bereitge- stellten Informationen. Bei IT-Leistungen handelt es sich seitens M+M um eine Unterstützung des Kunden, wobei der Kunde die System- und Projektverantwor- tung trägt. 1.3 Der genaue Inhalt und Umfang bestimmt sich nach der vom Kunden in Auftrag gegebenen und von M+M rück- bestätigten Dienstleistung. 1.4 Der Kunde wird gemäß den Informationen von M+M die erforderlichen Informationen und Vorrichtungen (Hard- und Software, Netzwerkkapazität, Telekommu- nikationseinrichtungen, Internetanbindung) sowie ei- nen Remote-Zugriff gemäß Ziff. IX.4 zur Verfügung stellen. 1.5 Soweit Arbeitsergebnisse (z.B. Spezifikation, Soft- ware) nach dem UrhG schutzfähig sind, räumt M+M dem Kunden an den Arbeitsergebnissen, die M+M im Rahmen der Dienstleistungen dem Kunden überlässt sowie für den bzw. mit dem Kunden erarbeitet, mit de- ren Übergabe und vollständiger Zahlung der Vergü- tung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungs- recht ein. Soweit es sich bei den Arbeitsergebnissen um Software handelt, ist das Nutzungsrecht ist – ge- nauso wie bei den ursprünglichen Lizenzen für die Standardsoftware - inhaltlich und örtlich auf den Ver- tragszweck beschränkt. Der Kunde darf die Software nur für eigene Zwecke im eigenen Betrieb nutzen. Im Übrigen stehen alle Rechte an den Arbeitsergebnissen im Verhältnis zum Kunden ausschließlich M+M zu, auch soweit die Arbeitsergebnisse durch Vorgaben o- der Mitarbeit des Kunden entstanden sind. 1.6 M+M schuldet im Rahmen der Dienstleistungen nur die elektronische Übergabe der Arbeitsergebnisse und – bei Software - nur in Form des maschinenlesbaren Ob- jektcodes, der vom Kunden hinsichtlich der Parametri- sierungen und Konfigurationen geändert, aber an- sonsten nur in den gesetzlich normierten Fällen vom Kunden bearbeitet werden darf. Schließt der Kunde ei- nen Hosting-Vertrag mit M+M ab, übergibt M+M die Ar- beitsergebnisse, soweit es sich um Software handelt, erst bei Beendigung des Hosting-Vertrags an den Kun- den. Ein körperlicher Datenträger sowie die Installation beim Kunden sind nicht geschuldet.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsinhalt. 1.1 M+M bietet Dienstleistungen (Prozessberatung, Sys- temkonfiguration, Software-Customizing, Datenmigra- tion, Schulung) ergänzend zu den Pre-Press- und Me- dienmanagementlösungen an. Dienstleistungen im Sinne dieses Abschnitts (X.) werden in der Regel – auch im Rahmen von Workshops oder Schulungen OMN – individuelle Programmierung/Entwicklung von Softwarelösungen (einschließlich Extensions und – an- ders als Beratungen zur Kundenakquise – nur gegen Vergütung erbrachtPlugIns) im Bereich der Media Production-Leistungen sowie des Medienmanagements an.
1.2 Dienstleistungen erfolgen auf In Ergänzung der Grundlage Regelungen zur Softwareüberlassung gemäß Ziff. VII. gelten bei der vom Kunden gewünschten Aufgabenstellung und bereitge- stellten Informationen. Bei IT-Leistungen handelt es sich seitens M+M um eine Unterstützung des Kunden, wobei der Kunde individuellen Softwareprogrammierung/-entwicklung die System- und Projektverantwor- tung trägtRegelungen dieses Abschnitts ergänzend.
1.3 Der genaue Inhalt Kunde bestimmt die Aufgabenstellung, wobei die Lösung und Umfang bestimmt die detaillierte inhaltliche und technische Umsetzung von komplexen Projekten von den Parteien gemeinsam (z. B. in Workshops) erarbeitet werden kann. Die Einzelheiten finden sich nach im Einzelvertrag und dessen Anlagen (z. B. Pflichtenheft, Meilensteinplan), mangels eines schriftlichen Einzelvertrags in der vom Kunden Auftragskorrespondenz. Der Kunde trägt dabei die Verantwortung dafür, dass die in Auftrag gegebenen Leistungen – wie im Einzelvertrag oder den sonstigen Dokumenten manifestiert – seinen Vorstellungen und von M+M rück- bestätigten DienstleistungAnforderungen entsprechen.
1.4 Der Kunde wird gemäß den Informationen von M+M die erforderlichen Informationen und Vorrichtungen (Hard- und Software, Netzwerkkapazität, Telekommu- nikationseinrichtungen, Internetanbindung) sowie ei- nen Remote-Zugriff gemäß Ziff. IX.4 zur Verfügung stellenDie Mitwirkung des Kunden hinsichtlich der Formulierung der Anforderungen ist eine vertragliche Hauptpflicht.
1.5 Soweit Arbeitsergebnisse (z.B. SpezifikationAlle Rechte, Soft- ware) nach dem UrhG schutzfähig sindinsbesondere das Urheberrecht, räumt an den von M+M dem Kunden an den Arbeitsergebnissen, die M+M im Rahmen der Dienstleistungen dem Kunden überlässt sowie für den bzw. mit dem Kunden erarbeitet, mit de- ren Übergabe und vollständiger Zahlung der Vergü- tung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungs- recht ein. Soweit es sich bei den Arbeitsergebnissen um Software handelt, ist das Nutzungsrecht ist – ge- nauso wie bei den ursprünglichen Lizenzen für die Standardsoftware - inhaltlich und örtlich auf den Ver- tragszweck beschränkt. Der Kunde darf die Software nur für eigene Zwecke im eigenen Betrieb nutzen. Im Übrigen überlassenen Arbeitsergebnisse (ausgenommen Fremdsoftware) stehen alle Rechte an den Arbeitsergebnissen im Verhältnis zum Kunden ausschließlich M+M zu, auch soweit die Arbeitsergebnisse durch Vorgaben o- der oder Mitarbeit des Kunden entstanden sind.
1.6 M+M schuldet eine Anwenderdokumentation und Benutzungshilfe nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Gleiches gilt für Prozessbeschreibungen und Schnittstellendokumentationen. Soweit Dokumentationen vereinbart werden, sind diese mit den von M+M üblicherweise erstellten Inhalten und Formaten geschuldet, von denen der Kunden vorab Beispielsdokumentationen erhalten kann. Die elektronische Überlassung der Dokumentationen ist ausreichend.
1.7 Neben der Überlassung der Softwarelösung sowie der Einräumung der Nutzungsberechtigung sind zusätzliche Leistungen (Inbetriebnahme, Altdatenübernahme, Schulung, etc.) nur im Falle einer ausdrücklichen Vereinbarung dieser Leistungen geschuldet.
1.8 Soweit durch die individuelle Programmierung/Entwicklung die M+M Standardsoftware geändert wird, gewährleistet M+M nicht, dass zukünftige Softwareaktualisierungen im Rahmen der Dienstleistungen nur die elektronische Übergabe der Arbeitsergebnisse und – bei Software - nur in Form des maschinenlesbaren Ob- jektcodes, der vom Kunden hinsichtlich der Parametri- sierungen und Konfigurationen geändert, aber an- sonsten nur in den gesetzlich normierten Fällen vom Kunden bearbeitet Wartung ohne weitere Änderungen eingesetzt werden darf. Schließt der Kunde ei- nen Hosting-Vertrag mit M+M ab, übergibt M+M die Ar- beitsergebnisse, soweit es sich um Software handelt, erst bei Beendigung des Hosting-Vertrags an den Kun- den. Ein körperlicher Datenträger sowie die Installation beim Kunden sind nicht geschuldetkönnen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsinhalt. 1.1 M+M APOLLON bietet Dienstleistungen (Prozessberatung, Sys- temkonfigurationSystemkonfiguration, Software-Customizing, Datenmigra- tionDaten- migration, Schulung) ergänzend zu den Pre-Press- und Me- dienmanagementlösungen an. Dienstleistungen im Sinne dieses Abschnitts (X.IV.) werden in der Regel im Rahmen Rah- men von Workshops oder Schulungen und – an- ders anders als Beratungen zur Kundenakquise – nur gegen Vergütung Ver- gütung erbracht.
1.2 Dienstleistungen erfolgen auf der Grundlage der vom Kunden gewünschten Aufgabenstellung und bereitge- stellten Informationen. Bei IT-Leistungen handelt es sich seitens M+M XXXXXXX um eine Unterstützung des Kunden, wobei der Kunde die System- und Projektverantwor- tung Projektver- antwortung trägt.
1.3 Der genaue Inhalt und Umfang bestimmt sich nach der vom Kunden in Auftrag gegebenen und von M+M rück- bestätigten APOLLON rückbestätigten Dienstleistung.
1.4 Der Kunde wird gemäß den Informationen von M+M APOL- LON die erforderlichen Informationen und Vorrichtungen Vorrichtun- gen (Hard- und Software, Netzwerkkapazität, Telekommu- nikationseinrichtungenTele- kommunikationseinrichtungen, Internetanbindung) sowie ei- nen so- wie einen Remote-Zugriff gemäß Ziff. IX.4 VIII.4 zur Verfügung Verfü- gung stellen.
1.5 Soweit Arbeitsergebnisse (z.B. Spezifikation, Soft- ware) nach dem UrhG schutzfähig sind, räumt M+M APOL- LON dem Kunden an den Arbeitsergebnissen, die M+M APOLLON im Rahmen der Dienstleistungen dem Kunden Kun- den überlässt sowie für den bzw. mit dem Kunden erarbeiteter- arbeitet, mit de- ren deren Übergabe und vollständiger Zahlung Zah- lung der Vergü- tung Vergütung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungs- recht unbe- schränktes Nutzungsrecht ein. Soweit es sich bei den Arbeitsergebnissen um Software handelt, ist das Nutzungsrecht Nut- zungsrecht ist – ge- nauso genauso wie bei den ursprünglichen Lizenzen für die Standardsoftware - inhaltlich und örtlich ört- lich auf den Ver- tragszweck Vertragszweck beschränkt. Der Kunde darf die Software nur für eigene Zwecke im eigenen Betrieb nutzen. Im Übrigen stehen alle Rechte an den Arbeitsergebnissen im Verhältnis zum Kunden ausschließlich M+M aus- schließlich APOLLON zu, auch soweit die Arbeitsergebnisse Arbeitser- gebnisse durch Vorgaben o- der oder Mitarbeit des Kunden entstanden sind.
1.6 M+M APOLLON schuldet im Rahmen der Dienstleistungen nur die elektronische Übergabe der Arbeitsergebnisse und – bei Software - nur in Form des maschinenlesbaren Ob- jektcodesmaschinenlesba- ren Objektcodes, der vom Kunden hinsichtlich der Parametri- sierungen Pa- rametrisierungen und Konfigurationen geändert, aber an- sonsten ansonsten nur in den gesetzlich normierten Fällen vom Kunden bearbeitet werden darf. Schließt der Kunde ei- nen Hosting-Vertrag mit M+M XXXXXXX ab, übergibt M+M XXXXXXX die Ar- beitsergebnisseArbeitsergebnisse, soweit es sich um Software handelt, erst bei Beendigung des Hosting-Hosting- Vertrags an den Kun- denKunden. Ein körperlicher Datenträger sowie die Installation beim Kunden sind nicht geschuldetgeschul- det.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsinhalt. 1.1 M+M bietet Dienstleistungen (Prozessberatung, Sys- temkonfigurationSystemkonfiguration, Software-Customizing, Datenmigra- tionDatenmigration, Schulung) ergänzend zu den Pre-Pre- Press- und Me- dienmanagementlösungen Medienmanagementlösungen an. Dienstleistungen im Sinne dieses Abschnitts (X.) werden in der Regel im Rahmen von Workshops oder Schulungen und – an- ders anders als Beratungen zur Kundenakquise – nur gegen Vergütung erbracht.
1.2 Dienstleistungen erfolgen auf der Grundlage der vom Kunden gewünschten Aufgabenstellung und bereitge- stellten bereitgestellten Informationen. Bei IT-Leistungen handelt es sich seitens M+M um eine Unterstützung des Kunden, wobei der Kunde die System- und Projektverantwor- tung Projektverantwortung trägt.
1.3 Der genaue Inhalt und Umfang bestimmt sich nach der vom Kunden in Auftrag gegebenen und von M+M rück- bestätigten rückbestätigten Dienstleistung.
1.4 Der Kunde wird gemäß den Informationen von M+M die erforderlichen Informationen und Vorrichtungen (Hard- und Software, Netzwerkkapazität, Telekommu- nikationseinrichtungenTelekommunikationseinrichtungen, Internetanbindung) sowie ei- nen einen Remote-Zugriff gemäß Ziff. IX.4 zur Verfügung stellen.
1.5 Soweit Arbeitsergebnisse (z.B. Spezifikation, Soft- wareSoftware) nach dem UrhG schutzfähig sind, räumt M+M dem Kunden an den Arbeitsergebnissen, die M+M im Rahmen der Dienstleistungen dem Kunden überlässt sowie für den bzw. mit dem Kunden erarbeitet, mit de- ren deren Übergabe und vollständiger Zahlung der Vergü- tung Vergütung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungs- recht Nutzungsrecht ein. Soweit es sich bei den Arbeitsergebnissen um Software handelt, ist das Nutzungsrecht ist – ge- nauso genauso wie bei den ursprünglichen Lizenzen für die Standardsoftware - inhaltlich und örtlich auf den Ver- tragszweck Vertragszweck beschränkt. Der Kunde darf die Software nur für eigene Zwecke im eigenen Betrieb nutzen. Im Übrigen stehen alle Rechte an den Arbeitsergebnissen im Verhältnis zum Kunden ausschließlich M+M zu, auch soweit die Arbeitsergebnisse durch Vorgaben o- der oder Mitarbeit des Kunden entstanden sind.
1.6 M+M schuldet im Rahmen der Dienstleistungen nur die elektronische Übergabe der Arbeitsergebnisse und – bei Software - nur in Form des maschinenlesbaren Ob- jektcodesObjektcodes, der vom Kunden hinsichtlich der Parametri- sierungen Parametrisierungen und Konfigurationen geändert, aber an- sonsten ansonsten nur in den gesetzlich normierten Fällen vom Kunden bearbeitet werden darf. Schließt der Kunde ei- nen einen Hosting-Vertrag mit M+M ab, übergibt M+M die Ar- beitsergebnisseArbeitsergebnisse, soweit es sich um Software handelt, erst bei Beendigung des Hosting-Hosting- Vertrags an den Kun- denKunden. Ein körperlicher Datenträger sowie die Installation beim Kunden sind nicht geschuldet.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen