Leistungsumfang. a) Die Serviceleistungen der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen b) Die im Rahmen eines Serviceauftrages (außer bei Leistungen zur Störungsbehebung) von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem in der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen Leistungsumfang. c) Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die auf Wunsch des Kunden ausgeführt werden, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird. d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.). 2.1 Leistungen zur Störungsbehebung: a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigt. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten. b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen. c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren. d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen. e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.
Appears in 9 contracts
Samples: Wartungsvertrag, Wartungsvertrag, Wartungsvertrag
Leistungsumfang. a) Die Serviceleistungen Beinhaltet der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die Servicevertrag die Kraftstofflieferung, übergibt Xxxxxx für jedes Leasingfahrzeug dem vom Leasingnehmer benannten Nutzer (im Rahmen folgenden auch Karteninhaber) bis zu 2 Tankkarten, die Allane auf der Grundlage von Tankkarten- und Lieferverträgen mit verschiedenen Mineralölgesellschaften von diesen bezieht. Die Tankkarten verbleiben im Eigentum von Allane und/oder der auf der Tankkarte angegebenen Mineralölgesellschaft. Die Auswahl der Mineralölgesellschaften erfolgt in Abstimmung mit dem Leasingnehmer. Durch die Ausgabe von Tankkarten werden keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen zwischen dem Leasingnehmer und der Mineralölgesellschaft begründet. Die Tankkarte gewährt dem Karteninhaber die Möglichkeit, gegen Vorlage der Tankkarte und Verwendung eines Serviceauftrages (außer bei PIN-Codes im Namen und für Rechnung von Allane im In- und Ausland Lieferungen und Leistungen zur Störungsbehebung) über die Stellen zu beziehen, die von der Wolf GmbH zu erbringenden auf der Tankkarte genannten Mineralölgesellschaft zur Akzeptanz der Tankkarte autorisiert sind; ein Anspruch des Leasingnehmers auf Lieferungen und Leistungen bestimmen sich nach dem in gegen Vorlage der Auftragsbestätigung Tankkarte besteht jedoch nicht. Soweit der Leasingnehmer bzw. ein Nutzer unter Verwendung einer Tankkarte Kraftstoffe, sonstige Waren oder Dienstleistungen bezieht, gelten folgende Liefer- und Leistungsbeziehungen: Der Karteninhaber bezieht den Kraftstoff und die sonstigen Waren sowie die Dienstleistungen von der Tankkartenakzeptanzstelle im Angebot angegebenen Leistungsumfang.
c) Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungen, Namen und für Rechnung von Allane; der mit der Tankkarte bezahlte Kraftstoff sowie die auf Wunsch des Kunden ausgeführt werden, mit der Tankkarte bezahlten sonstigen Waren und Dienstleistungen werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestelltsodann von Allane an den Leasingnehmer geliefert bzw. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, geleistet (sog. Reihenliefergeschäft); die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr jeweilige Tankkartenakzeptanzstelle wird dabei als 15 % überschritten wird.
d) Im Rahmen der Erfüllungsgehilfin von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigtAllane tätig. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- jeweilige Karteninhaber gilt als vom Leasingnehmer bevollmächtigt und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, unter Verwendung der Tankkarte Lieferungen und Leistungen für den Leasingnehmer von Xxxxxx in Anspruch zu nehmen. Xxxxxx (bzw. die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
cbetreffende als Erfüllungsgehilfin von Xxxxxx handelnde Tankkartenakzeptanzstelle) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung ist nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand Berechtigung des Inhabers der vorgelegten Tankkarte weiter zu prüfen, wenn dieser sich durch die Eingabe des korrekten PIN-Codes legitimiert. Allane (bzw. die betreffende als Erfüllungsgehilfin von Allane handelnde Tankkartenakzeptanzstelle) kann Lieferungen ablehnen und Tankkarten einziehen, wenn der Verwender der Tankkarte sich nicht durch Eingabe des korrekten PIN-Codes oder Vorzeigen des Fahrzeugscheins für Arbeits- und Fahrzeit zu tragendas auf der Tankkarte aufgedruckte amtliche Kennzeichen legitimieren kann, die Tankkarte verfallen, ihr Verlust Allane angezeigt oder sie aus sonstigen Gründen gesperrt worden ist. Mit Beendigung des Leasingvertrages über das Fahrzeug, für das die Tankkarte ausgegeben wurde, erlischt das Recht des Leasingnehmers zur Verwendung der Tankkarte. Der Leasingnehmer ist bei Beendigung des Vertrages verpflichtet, die für das Fahrzeug ausgegebenen Tankkarten unverzüglich an Xxxxxx zurückzugeben.
Appears in 3 contracts
Samples: Leasing Agreement, Leasing Agreement, Leasing Agreement
Leistungsumfang. a) Die Serviceleistungen der Wolf 2.1. Voraussetzung für die Nutzung von ThügaConnect IPTV ist ein aus- schließlich von Thüga Energie GmbH beziehen sich auf Wolfbereitgestellter IPTV fähiger In- ternet-Produkte Anschluss mit einer real verfügbaren Bandbreite von mindestens 25 Mbit/s an dem IPTV-Receiver und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die mindestens 16 Mbit/s an jedem Empfangsgerät im Rahmen Download, ein geeigneter Media Receiver (sog. IPTV- Receiver) sowie ein geeignetes TV-Endgerät mit HDMI-Anschluss. Thü- gaConnect IPTV kann nicht in Kombination mit einem Internetanschluss eines Serviceauftrages (außer bei Leistungen zur Störungsbehebung) Drittanbieters genutzt werden.
2.2. Der Abschluss eines Vertrages über ThügaConnect IPTV entbindet den Kunden nicht von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem in Abführung der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen Leistungsumfang.
c) Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die auf Wunsch des Kunden ausgeführt werden, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen ihn entfallenden Rundfunk- beiträge an den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.früher: GEZ).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigt2.3. Der Kunde Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den getrof- fenen Vereinbarungen und der Leistungsbeschreibung ThügaConnect IPTV. Thüga Energie GmbH übergibt am Hausübergabepunkt (HÜP) Rundfunksignale für die Hör- und Fernsehprogramme sowie – sofern vertraglich vereinbart – Pay-TV-Programme und weitere Mediendiens- te.
2.4. Thüga Energie GmbH gewährt dem Kunden Zugang zu Inhalten von ausgewählten Drittanbietern (z.B. Pay-TV-Angebote, Mediatheken, VoD-Diensten - bspw. Online-Videotheken- , Hörfunkprogramme, weitere verschiedene Mediendienste) über den IPTV-Receiver. Ein Nutzungsvertrag bzgl. der Inhalte dieser Drittanbieter kommt allein zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zustande. Thüga Energie GmbH hat auf den Inhalt der Drittanbieter keinen Einfluss. Die Ver- fügbarkeit der Drittangebote unterliegt einer laufenden Entwicklung, auf die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit Thüga Energie GmbH selbst keinen Einfluss hat. Thüga Energie GmbH schuldet nur den Zugang zu verfügbaren Angeboten über den IPTV-Receiver.
2.5. Thüga Energie GmbH behält sich vor, das Programmangebot, die Pro- grammbelegung sowie die notwendigen Ersatz- Nutzung der einzelnen Kanäle zu ergän- zen, zu erweitern, zu kürzen oder in sonstiger Weise zu verändern. Bei Einstellung eines Senderbetriebes kann es zu unangekündigten Kürzungen des Programmangebotes kommen. In diesem Fall wird sich Thüga Energie GmbH um gleichwertigen Programmersatz bemühen. Thüga Energie GmbH hat keinen Einfluss auf die Programminhalte und Austauschteile Sendezeiten. Die Auswahl und die Anzahl der Sender werden von Thüga Energie GmbH festgelegt und können sich ändern. Bei einem wesentlichen Wegfall von Programmen wird sich Thüga Energie GmbH um gleichwertigen Programmersatz bemühen. Thüga Energie GmbH behält sich vor, die Kanalbelegung bei technischem Anpassungsbedarf zu verändern.
2.6. Sofern Thüga Energie GmbH eigene weitere TV-Optionen (z.B. TV-Pa- kete) anbietet, erfolgt die Nutzung durch den Kunden nur gegen ein gesondertes Entgelt gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Preislisten zu vergütenPreislisten.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.
Appears in 2 contracts
Samples: Thügaconnect Auftrag Privat VDSL, General Terms and Conditions
Leistungsumfang. 5.1 Der Versicherer erbringt und vermittelt Dienstleistungen zur Wahrneh- mung rechtlicher Interessen und trägt
a) Die Serviceleistungen bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Inland die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwaltes bis zur Höhe der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichtes an- sässigen Rechtsanwaltes. Der Versicherer trägt in Fällen der versi- cherten Beratung oder Gutachtenerteilung durch einen Rechtsanwalt oder Notar, in welchen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder die Gebührenordnung der Notare keine der Höhe nach bestimmte Gebühr festsetzen, je nach Rechtsschutzfall eine Vergütung bis zu 220,00 EUR maximal. Wohnt der Versicherungsnehmer mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt und umfassen ⮚ Leistungen erfolgt eine gerichtliche Wahr- nehmung seiner Interessen, trägt der Versicherer bei den Leistungsarten gemäß Ziff. 2.1 bis 2.4 in der ersten Instanz die Kosten für einen im Landgerichtsbezirk des Versicherungsnehmers ansässigen Rechtsan- walt bis zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige LeistungenHöhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwaltes, der lediglich den Verkehr mit dem Prozessbevollmächtigten führt;
b) Die bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Rahmen Ausland die Vergütung eines Serviceauftrages (außer bei Leistungen für den Versicherungsnehmer tätigen am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen ausländischen oder eines im Inland zugelassenen Rechts- anwaltes. Im letzteren Fall trägt der Versicherer die Vergütung bis zur StörungsbehebungHöhe der gesetzlichen Vergütung, die entstanden wäre, wenn das Ge- richt, an dessen Ort der Rechtsanwalt ansässig ist, zuständig wäre. Ziff. 5.1 a) von Satz 2 gilt entsprechend. Wohnt der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem Versicherungsnehmer mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt und ist ein ausländischer Rechtsanwalt für den Versicherungsnehmer tätig, trägt der Versicherer in der Auftragsbestätigung oder ersten Instanz die Kosten für einen im Angebot angegebenen Leistungsumfang.Land- gerichtsbezirk des Versicherungsnehmers ansässigen Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwaltes, der lediglich den Verkehr mit dem ausländischen Anwalt führt;
c) Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungendie Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die auf Wunsch vom Gericht herangezogen werden sowie die Kosten des Kunden ausgeführt werden, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.Gerichtsvollziehers;
d) Idie Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die im Rahmen Falle der Anrufung eines zuständigen staat- lichen Gerichtes erster Instanz entstehen;
e) die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über Verwal- tungsbehörde herangezogen werden, sowie die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung Kosten der GesamtanlageVollstre- ckung im Verwaltungswege;
f) die Kosten der Reisen des Versicherungsnehmers zu einem auslän- dischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Beschuldigter oder Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang Die Kosten werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deut- schen Rechtsanwälten geltenden Sätze übernommen;
g) die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheitdem Gegner durch die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen entstandenen Kosten, bestimmungsgemäße Verlegung etcsoweit der Versicherungsnehmer zu deren Er- stattung verpflichtet ist.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt Der Versicherungsnehmer kann die Übernahme der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störungvom Versicherer zu tragenden Kosten verlangen, so wird sobald er nachweist, dass er zu deren Zahlung verpflichtet ist oder diese durch die Wolf GmbH beseitigt. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergütenVerpflichtung bereits erfüllt hat.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigtVom Versicherungsnehmer in fremder Währung aufgewandte Kosten werden diesem in Euro zum Wechselkurs des Tages erstattet, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringenan dem diese Kosten vom Versicherungsnehmer gezahlt wurden.
c5.3 Der Versicherer trägt nicht
a) Die Pflicht zur Instandsetzung entfälltKosten, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.Versicherungsnehmer ohne Rechtspflicht übernommen hat;
db) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus GründenKosten, die im Verantwortungsbereich Zusammenhang mit einer einverständlichen Erledigung entstanden sind, soweit sie nicht dem Verhältnis des Kunden liegenvom Versiche- rungsnehmer angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis ent- sprechen, zum vereinbarten Termin nicht es sei denn, dass eine hiervon abweichende Kostenvertei- lung gesetzlich vorgeschrieben ist;
c) die im Versicherungsschein vereinbarte Selbstbeteiligung je Leis- tungsart nach Ziff. 2.;
d) Kosten, die aufgrund der vierten oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.jeder weiteren Zwangsvollstre- ckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen;
e) Kosten aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die später als fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden;
f) Kosten für Strafvollstreckungsverfahren jeder Art nach Rechtskraft ei- ner Geldstrafe oder -buße unter 250 EUR;
g) Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflichtet wäre, wenn der Rechtsschutzversicherungsvertrag nicht bestünde;
h) Kosten im Rahmen einer einverständlichen Regelung für Forderungen, die selbst nicht streitig waren oder Kosten, die auf den nicht versicher- ten Teil von Schadensfällen entfallen.
5.4 Der Kunde ist aber Versicherer zahlt in jedem Fall verpflichtetRechtsschutzfall höchstens die verein- barte Versicherungssumme. Zahlungen für den Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen aufgrund desselben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die Überprüfungskosten nebst Aufwand zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
5.5 Der Versicherer sorgt für
a) die Übersetzung der für Arbeits- die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers im Ausland notwendigen Unterlagen und Fahrzeit trägt die dabei anfallenden Kosten;
b) die Zahlung eines zinslosen Darlehens bis zu tragender vereinbarten Höhe für eine Kaution, die gestellt werden muss, um den Versicherungsneh- mer einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen.
5.6 Alle Bestimmungen, die den Rechtsanwalt betreffen, gelten entspre- chend bei Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Ausland für dort ansässige rechts- und sachkundige Bevollmächtigte.
Appears in 2 contracts
Samples: Reiter Unfall Versicherung, Versicherungsbedingungen
Leistungsumfang. a) Der konkrete Leistungsumfang wird zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt. Die Serviceleistungen Räumung und Bestreuung der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte vereinbarten Flächen erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen sowie der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (§ 93 Abs 1 Straßenverkehrsordnung 1960, Winterdienstverordnung 2003, MA 70 II 1995/62 idF 14.10.1965). Der Auftraggeber ist verpflichtet, während der in diesen Geschäftsbedingungen festgeschriebenen organisatorisch bedingten Reaktionszeit des Auftragnehmers selbst für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften Sorge zu tragen. Sofern mit dem Auftraggeber keine anders lautende Vereinbarung getroffen wird, erfolgt die Räumung und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die Streuung im Rahmen eines Serviceauftrages (außer bei Leistungen zur Störungsbehebung) folgenden Ausmaß: Bei verparkten Flächen bedarf der Umfang der durchzuführenden Räumung und Streuung sowie die Übernahme der Haftung einer gesonderten Vereinbarung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den Zutritt zu den zu reinigenden Flächen zu ermöglichen. Der Auftragnehmer ist ohne Verlust seines Anspruches auf Entgelt von der Wolf GmbH Leistungserbringung befreit, solange ihm nicht der notwendige Zutritt ermöglicht wird. Überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Sicherstellung des Zugangs einen Schlüssel, so ist dieser vom Auftragnehmer nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückzustellen. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber bei Verlust des überlassenen Schlüssels nur für den Wiederbeschaffungswert. Die Räumung des Schnees erfolgt grundsätzlich maschinell. Eine händische Nachbehandlung erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung mit dem Auftragnehmer gegen zusätzliches Entgelt. Die maschinell gereinigten Flächen werden bei Bedarf entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bestreut. Ein Anspruch des Auftraggebers auf „Schwarzräumung“, also Räumung bis auf den Asphalt, besteht nicht. Der Umfang der Räumung und Streuung orientiert sich an der Wettersituation. Bei Schneehöhen bis zu erbringenden Leistungen bestimmen sich 10 cm ist mit einer Bestreuung im Zeitraum von 5 Stunden nach Beginn des Niederschlags zu rechnen. Bei anhaltenden Schneefällen erfolgt eine Räumung im Intervall von 24 Stunden. Streusplitt ist bis zu 10 Tage nach dem Aufbringen wirksam und darf dementsprechend in diesem Zeitraum bei sonstigem Haftungsausschluss nicht entfernt werden. Die Xxxx des Streumaterials bleibt dem Auftragnehmer überlassen. In Fällen von vom Parteienwillen unabhängigen Umständen (Fälle höherer Gewalt, zB Zusammenbruch des Individualverkehrs, extreme Schneemengen, Schneeverwehungen, andauernder gefrierender Regen) kann der Auftragsbestätigung oder Auftragnehmer eine regelmäßige Räumung und Streuung nicht gewährleisten. Bei Eintreten einer solchen Extremsituation kann es daher zu nicht im Angebot angegebenen Leistungsumfang.
c) Dort Einflussbereich des Auftragnehmers liegenden Verzögerungen und Unterbrechungen der Dienstleistungen kommen. Solche Verzögerungen oder Unterbrechungen der Leistungen des Auftragnehmers berechtigen den Auftraggeber nicht ausdrücklich genannte Leistungenzu einer Reduktion des Entgeltes. Der Auftraggeber ist bei Vorliegen eines Falles von höherer Gewalt bei sonstiger eigener Haftung selbst verpflichtet, die gesetzlich erforderlichen Räumungs- und Streuungsmaßnahmen zu setzen. Der Auftragnehmer wird die vereinbarten Räumungs- und Streuungsarbeiten jedenfalls spätestens 8 Stunden nach Wegfall der höheren Gewalt, erforderlichenfalls in eingeschränktem Ausmaß, durchführen. Die vereinbarungsgemäß zu reinigenden Flächen werden nur nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Schneeablagerfläche geräumt. Ein allfällig erforderlicher Abtransport von Schnee sowie das Auftürmen des Schnees über 80 cm Höhe erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung mit dem Auftragnehmer gegen zusätzliches Entgelt. Eine Ablagerung von Schnee auf Grünflächen erfolgt auf Risiko des Auftraggebers. Etwaige Ersatzansprüche wegen daraus resultierenden Beschädigungen oder erforderliche Reinigungen sind ausgeschlossen. Die Behandlung von Schnee und Glatteis, welche nicht unmittelbar auf natürlichen Niederschlag zurückzuführen sind (z.B. durch defekte Dachrinnen, Schmelzwasser oder vom Dach fallender Schnee), erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung mit dem Auftragnehmer gegen zusätzliches Entgelt. Der Auftraggeber haftet für etwaige Schäden aus einem der aufgezählten Ereignisse bis zum mit dem Auftragnehmer vereinbarten Räumungszeitpunkt unmittelbar selbst. Ebenso obliegt es dem Auftraggeber, Passanten vor der Gefahr von Dachlawinen zu warnen und eine entsprechende Abhilfe am Dach selbst vorzunehmen. Eine Entfernung von Streumittel auf nicht öffentlichen Flächen erfolgt nur bei gesonderter Beauftragung durch den Auftraggeber. Dem Auftragnehmer steht für die Durchführung dieser Leistung ein gesondert zu vereinbarendes Entgelt zu. Der Auftragnehmer ist für solche Schäden nicht haftbar, die auf Wunsch das Verhalten bzw. eine Unterlassung des Kunden ausgeführt werdenAuftraggebers selbst, werden zusätzlich gemäß eines Dritten, auf Zufall oder höhere Gewalt zurückzuführen sind (siehe zB Pkt 3.7). Weiters haftet der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt Auftragnehmer nicht für nicht ausdrücklich genannte LeistungenEreignisse, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholensich auf bereits geräumten, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wirdaber nachträglich durch Dritte (z.B. einparkende Fahrzeuge, Straßenschneeräumgeräte, spielende Kinder usw.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etcverunreinigten Flächen ereignen.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigt. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. a) Die Serviceleistungen der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die 4.1 klarmobil stellt dem Kunden im Rahmen der vorhandenen technischen und betrieblichen Mög- lichkeiten Mobilfunkdienste im Netz der Telekom Deutschland GmbH, Vodafone D2 GmbH oder der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG zur Verfü- gung.
4.2 Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt klarmobil dem Kunden eine SIM-Karte, die mit der Identifikationsnummer (PIN) und der Entsperrnum- mer (PUK) codiert ist. Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum der klarmobil.
4.3 Für die Überlassung eines Serviceauftrages Mobiltelefons gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (außer Mobilfunkgeräte) der klarmobil.
4.4 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt. Einschränkungen des räum- lichen Bereiches werden die Netzbetreiber allen- falls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. klarmobil behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschrän- kung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpäs- sen in den Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den Anlagen der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Be- triebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkei- ten oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich sind, vor. Stö- rungen der Übertragungsqualität durch atmosphäri- sche oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszu- schließen. Zeitweilige Unterbrechungen und Be- schränkungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt ergeben.
4.5 Soweit klarmobil die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als 24 Stunden andauert, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berech- tigt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 ausge- schlossen.
4.6 Der Kunde ist nach sechs (6) Wochen seit Vertragsbeginn berechtigt, im Ausland Mobilfunk- dienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzen, soweit der inländische Netzbetreiber mit dem jeweiligen ausländischen Betreiber entspre- chende Vereinbarungen geschlossen hat und der Kunde dafür frei geschaltet wurde (Roaming). Der Umfang der Roaming-Leistungen zur Störungsbehebung) von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen International Roaming-Preisliste; nähere Informationen: xxx.xxxxxxxxx.xx.
4.7 Der Kunde kann bei klarmobil kostenlos die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangen.
4.8 klarmobil behält sich vor, einen Kunden erst nach einer separaten Bonitätsprüfung zur Nutzung der Mobilfunkdienste im Ausland frei zuschalten. Will der Kunde das Vertragsverhältnis trotz nicht ausreichender Bonität fortführen und für den Ro- aming- und Auslandszugang frei geschaltet wer- den, so kann er dies erreichen, indem er eine Sicherheit – entsprechend Ziffer 2.2.4 – stellt. klarmobil behält sich Auslandsfreischaltungen für
4.9 Werden Zusatzleistungen durch andere Anbie- ter erbracht, entsteht ein unmittelbares Vertrags- verhältnis zwischen dem Kunden und dem anderen Anbieter. Die Leistung der klarmobil beschränkt sich dann auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zu dem anderen Anbieter.
4.10 Der Kunde kann von klarmobil verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist - für bestimmte Rufnum- mernbereiche im Sinne von § 3 Nr. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.
4.11 Nutzt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht ab, behält sich klarmobil vor, die Mailbox zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen Leistungsumfang.
c) Dort nicht ausdrücklich genannte LeistungenMailbox befinden, die auf gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verloren. klarmobil übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf Wunsch des Kunden ausgeführt kann sie wieder aktiviert werden, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigt. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Leistungsumfang. a2.1 Die Wartung umfasst die Beseitigung von Funktionsstörungen der von ::XX.XX:: zur Verfügung gestellten Hardwarefirewall und den Austausch einer defekten Hardwarefirewall, um die Geräte in betriebsbereitem Zustand zu halten.
2.2 Der Vertrag beinhaltet ein frei verfügbares Supportkontingent von ::-:: pro Monat, gem. Anhang Definition - bei der Buchung Sorglos-Paket Einzelpraxis oder Gemeinschaftspraxis. Das Kontingent kann nicht in Folgemonate übertragen werden. Bei der Buchung des Pakets Hardware Firewall existiert kein Supportkontingent.
2.3 Die Behebung von Störungen oder Ausfällen, die durch Gewalteinwirkung Dritter, höhere Gewalt oder der durch unsachgemäße Behandlung bzw. funktionswidrigen Gebrauch (z.B. durch Aufruf bestimmter Webseiten, etwa pornographischer Seiten) Die Serviceleistungen der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die durch den Auftraggeber,::Musterpraxis Müller::, oder dessen Mitarbeiter hervorgerufen werden, wird vom Auftragnehmer im Rahmen eines Serviceauftrages (außer bei dieses Vertrages nicht geschuldet. Der Auftragnehmer behält sich vor, vertraglich nicht geschuldete, vom Auftragnehmer aber abgerufene und in Anspruch genommene Leistungen zur Störungsbehebung) von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem den jeweils gültigen Vergütungssätzen in der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen Leistungsumfang.
c) Dort Rechnung zu stellen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beider Parteien gelten daneben nicht; dies gilt auch dann, wenn den Bestimmungen nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die auf Wunsch des Kunden ausgeführt werden, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten widersprochen wird.
d2.4 Die Wartung umfasst weiterhin Software-Updates (innerhalb einer Major-Release - Releasewechsel sind hiervon ausgenommen), Sicherheits-Updates, Virenscanner-Updates sowie der Log-Files des Betriebssystems. Software außerhalb der Entwicklungszyklen wird vom Auftragnehmer lediglich eingeschränkt unterstützt.
2.5 Aufgespielte Software bzw. Updates sowie eingebaute Ersatz- oder Austauschteile, die nicht unter die Gewährleistungspflicht des Herstellers fallen, sind mit der Wartungsgebühr nicht abgegolten, und werden vom Auftragnehmer gesondert berechnet.
2.6 Die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Hardware- und Softwarekomponenten bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Bei Vertragsende sind diese vom Auftraggeber an den Auftragnehmer unverzüglich zurück zugeben, anderenfalls hat der Auftragnehmer, ::XX.XX::, das Recht diese dem Kunden, ::Musterpraxis Müller::, in Rechnung zustellen.
2.6.1 Die Wartungsarbeiten werden nach Terminabstimmung mit dem Auftraggeber grundsätzlich während der normalen werktäglichen Arbeitszeit von Montags bis Freitags zwischen 8:00 und 17:00 Uhr durchgeführt. Die Arbeiten können durch Fernwartung (in der Pauschale) Im Rahmen oder vor Ort durchgeführt werden (außerhalb der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.Pauschale - kostenpflichtig).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt 2.6.2 Um eine Fernwartung zu ermöglichen, ist zunächst Voraussetzung, dass seitens des Auftraggebers eine Internetverbindung mit öffentlicher IP-Adresse bereitgestellt wird. Mittels dieser Internetverbindung wird ein Remote-Zugriff entsprechend der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigt. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründentechnischen Voraussetzungen, die im Verantwortungsbereich der Auftragnehmer vorgibt, beim Auftraggeber eingerichtet. Außerdem werden auf den zu wartenden Systemen ein interaktiver TeamViewer und ein Monitoring- Agent installiert. Darüber hinaus müssen die zu wartenden Systeme des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangenAuftraggebers seit mindestens drei Monaten störungsfrei gelaufen sein.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.
Appears in 2 contracts
Samples: Betreuungsvereinbarung, Betreuungsvereinbarung
Leistungsumfang. a) Die Serviceleistungen Eröffnung und die Führung des Wertpapierdepots ist ausschließlich über die Internetseite xxxxxxxx.xx möglich. Außerhalb der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte Internetseite xxxxxxxx.xx erteilte Aufträge zur Eröffnung und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Führung des Wertpapierdepots können nicht angenommen und ausgeführt werden. Die Kommunikationswege per E- Mail, Telefon oder Post sind nicht möglich. Die vom Kunden im Rahmen eines Serviceauftrages (außer bei Leistungen zur Störungsbehebung) von des Registrierungsprozesses bereitgestellten Daten und Informationen werden an die SCB weitergeleitet. Sparplan: der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem in der Auftragsbestätigung oder Kunde kann im Angebot angegebenen Leistungsumfang.
c) Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die auf Wunsch des Kunden ausgeführt werden, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestelltRahmen von xxxxxxxx.xx einen Sparplan zum monatlichen Kauf von Anteilen am Focus Dividend erwerben. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigtDer monatliche Mindestansparbetrag beträgt 50 EUR. Der Kunde hat kann die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie monatlichen Zahlungen in den Sparplan auch aussetzen. Der Kunde kann darüber hinaus Einmalerläge zu Beträgen ab 50 Euro je Auftrag vornehmen. Der Kunde kann auch mehrere Sparpläne abschließen, allerdings ist hier eine neue E-Mailadresse anzugeben bzw. wird in weiterer Folge ein neues Depot eröffnet. Die Flexibilität der Anlage soll gewahrt bleiben, Anlageziele unter 1.000 Euro machen jedoch keinen Sinn. Die notwendigen Beträge für die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den Abdeckung der Sparpläne oder der Einmalerläge erfolgt via SEPA- Lastschriftmandat im Auftrag des Kunden von dem vom Kunden angegebenen Xxxxxx seiner Hausbank. Der Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten Abbuchung bei einem Sparplan ist jeweils der 15. eines Monats. Hinweis: Einmalerläge sind jederzeit möglich – damit kann eine zusätzliche Abbuchung erzielt werden. In keinem Fall erfolgt eine Beratung durch die PI. Die Geschäftsanbahnung erfolgt ausschließlich durch den Kunden über ein Fernkommunikationsmittel gemäß § 3 FernFinG. Die PI nimmt lediglich den Auftrag des Kunden zum Kauf oder Verkauf des Focus Dividend an und übermittelt ihn zur Ausführung an die SCB. Die Dienstleistung der Annahme und Übermittlung von Aufträgen wird durch die PI ausschließlich auf Veranlassung des Kunden erbracht. Die PI hat keine Verpflichtung, die Angemessenheit der Dienstleistung von xxxxxxxx.xx für den Kunden zu vergüten.
b) prüfen. Der Kunde kommt nicht in den Genuss des Schutzes der einschlägigen Wohlverhaltensregeln. Er wird darüber hiermit ausdrücklich informiert und nimmt dies zustimmend zur Kenntnis. Die Wolf GmbH PI ist nicht berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz Kundengelder entgegen zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht nehmen oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würdenzu halten. Die Wolf GmbH verpflichtet sichPI informiert und berät nicht über steuerliche oder rechtliche Fragen. In Bezug auf die steuerlichen bzw. rechtlichen Folgen seiner Veranlagung wird dem Kunden empfohlen, den Kunden hierüber unverzüglich zu informierensich mit seinem Steuerberater bzw. Rechtsanwalt in Verbindung setzen.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Wertpapierdienstleistungen
Leistungsumfang. Der Mein EAM ZuhauseSchutz ist eine Kombination aus service-, rabatt- und versicherungsartigen Leistungen.
a) Die Serviceleistungen Schlüsselfund-Service: Sie erhalten für Ihren Schlüsselbund einen codierten Schlüsselanhänger. Ein verloren gegangener Schlüsselbund kann hiermit von einem Finder an den Mein EAM ZuhauseSchutz-Kundenservice zurückgeschickt werden. Hier wird der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte Schlüsselbund Ihrer Person zugeordnet und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungenzurückgeschickt. Der Finder erhält einen Finderlohn in Höhe von 15,00 Euro brutto.
b) Die im Rahmen eines Serviceauftrages (außer Rabattartige Leistungen Als Mein EAM ZuhauseSchutz-Kunde erhalten Sie 25% Rabatt auf Reparatur- kosten von elektronischen Haushaltsgeräten mit festverbundenem Stecker. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Reparatur beim Mein EAM ZuhauseSchutz- Kundenservice anmelden. Wir nennen Ihnen dann einen Reparaturservice, der die Reparatur ausführt. Um den Reparatur-Rabatt in Anspruch nehmen zu kön- nen, reichen Sie bitte anschließend die auf Ihren Namen ausgestellte Original- Reparaturrechnung dieses Reparaturservice beim Mein EAM ZuhauseSchutz- Kundenservice ein. 25% des Nettorechnungsbetrages, maximal jedoch 300,00 Euro pro Reparatur und insgesamt pro Jahr, werden Ihnen innerhalb von vier Wochen erstattet. Diese rabattartigen Leistungen stehen dem Kunden nur zu, soweit er den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Diese werden zudem nicht gewährt, wenn der Schaden an dem Gerät bei Leistungen zur Störungsbehebung) von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem in der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen LeistungsumfangAbschluss dieses Vertrages bereits vorhanden war.
c) Dort nicht ausdrücklich genannte Versicherungsartige Leistungen: Als Mein EAM ZuhauseSchutz-Kunde erhalten Sie organisatorische und finanzielle Hilfe bei Notfall-Reparaturen an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung. Die Dienste können telefonisch 24 Stunden, die auf Wunsch 365 Tage im Jahr in Anspruch genommen wer- den. Die Telefonnummer der Hotline ist am Ende dieser AGB genannt. Xxxxxx des Kunden ausgeführt werden, werden zusätzlich gemäß versicherten Risikos ist der jeweils gültigen Preisliste Leistungspartner der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung MEHRWERK GmbH. Der Umfang der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigt. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß Voraussetzungen ergeben sich aus den im Zeitpunkt „AVB ZuhauseSchutz“. Zusätzlich können Sie nach Maßgabe der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH „AVB Garantieverlän- gerung“ eine Garantieverlängerung erhalten. Xxxxxx des versicherten Risikos ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz Leistungspartner der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.MEHRWERK GmbH.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. a) Die Serviceleistungen der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte 10.1. Nicht zum Leistungsumfang gehören Arbeiten und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die Lieferungen die erforderlich sind, aber nicht ausdrücklich im Rahmen eines Serviceauftrages Angebot oder Auftrag angeführt wurden, insbesondere: Stemm- und Putzarbeiten Elektroinstallationen vom Schaltschrank zu den Motoren inkl. Anschluss an den Klemmen im Schaltschrank sowie an den Motoren, Endschaltern, Thermostaten, usw. und sonstige Leistungen. Beistellung von Gerüst und Hebezeug für Abladung, Einbringung und Montage. Dach- Wandeinfassungen bzw. Eindichtung von erforderlichen Durchbrüchen. Begehungen, Übergänge, Stiegen, Abdeckungen. Frisch- und Abwasserleitung. Heizungsanschluss für Vorlauf, Rücklauf und sonstige Anschlüsse. Sämtliche bauliche Arbeiten, wie Bodenkanäle, Fundamentarbeiten usw.
10.2. Der AG hat bereitzustellen bzw. zu errichten: Baustelle in gesäubertem, regendichten, zugfreien, wasserfreien Zustand, Mindesttemperatur +5°C. Wird der Schamott extra angeliefert so muss dieser in einem trockenen Raum, mit einer Mindesttemperatur von +5°C gelagert werden, da sonst keine Gewährleistung für die Schamottierung übernommen wird. Abladung der Feuerungsanlage sowie des Pufferspeichers mit Kran oder Stapler. Kompetente Helfer (außer großjährig, deutschsprachig, schwindelfrei, arbeitsfähig und arbeitswillig) für die komplette Zeit der Montage und Inbetriebnahme. Maurer- und Stemmarbeiten. Komplette Wasseranschlussarbeiten ab dem Vor- und Rücklauf bzw. Löschwasserventile etc. inklusive aller dazu notwendigen sicherheitstechnischen Einrichtungen und Pumpen. Komplette elektrische Installationsarbeiten (Verkabelungsarbeiten) vom Schaltschrank zu den Anlagenkomponenten inkl. Material und Anschluss an den Klemmen, Motoren, Endschalter usw. Isolierarbeiten jeglicher Art (z.B. Rauchrohre, Wasserleitung, Heizungsrohre etc.). Abdichtungs- und Spenglerarbeiten an Mauer- und Dachdurchbrüchen. Lärmschutzmaßnahmen jeglicher Art (z.B. bei Leistungen zur Störungsbehebung) von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem in der Auftragsbestätigung Montage, Inbetriebnahme oder im Angebot angegebenen Leistungsumfangweiteren laufenden Betrieb). Freie Zufahrt zur Baustelle und befestigter Untergrund zum Befahren für schwere LKWs (Gewicht 40t, Fahrzeugbreite 3,20m), Montagefahrzeuge und Autokräne mit Schwenkung bis zur Heizraumtür. Zugangsmöglichkeit zur Baustelle für 12 Stunden pro Tag für unser Montagepersonal. Der Kamin wird vorab direkt auf die Baustelle angeliefert. Für die Abladung sowie eine sichere Unterbringung ist zu sorgen. Baugerüst, Hebebühne bzw. Montagekräne. Baustrom 230 und 400 Volt – unmittelbar (max. 15 m) an den Arbeitsstellen. Ausreichend Brennstoff zum Anfeuern der Anlage. Gleichzeitiges Arbeiten verschiedener ausführender Firmen in unserem Arbeitsbereich (Heizraum, E-Raum, Austragung etc.
c) Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungenist nur nach schriftlicher Freigabe und Absprache mit dem AN zulässig. Schutz bzw. Abdeckung von Einrichtungen bzw. Baulichkeiten, die auf Wunsch des Kunden ausgeführt werdenwelche durch unsere Arbeiten gefährdet sind (z.B. Fliesen, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung Fenster etc.). Versperrbarer Raum zur Unterbringung von Anlagenteile bzw. Werkzeug etc. Weiteres notwendiges Hilfspersonal (z.B. für die Einbringung der Kessel- und Anlagenteile etc.). Anschluss des Brenners (wenn im Lieferumfang enthalten).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigt10.3. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt Es werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründentechnische Änderungen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegenweder die Funktion noch die Leistung der Anlage beeinflussen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangenvorbehalten.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Leistungsumfang. a) Die Serviceleistungen der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte Mobile Sprachtarife sind ausschließlich für die Nutzung eines Mobiltelefons und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die im Rahmen eines Serviceauftrages (außer bei Leistungen zur Störungsbehebung) von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem in der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen Leistungsumfang.
c) Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die auf Wunsch des Kunden ausgeführt werden, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestelltpersönlichen Kommunikation zulässig. Das Gleiche gilt für Diensteangebot von yesss! besteht aus aktiver und passiver Sprachtelefonie und Versand und Empfang von SMS und Datendiensten. Weiteres wird zu jedem Anschluss ein Anrufbeantworterdienst angeboten. Aktive Sprachtelefonie ist die Herstellung von ausgehenden Telefonverbindungen zu anderen Anschlüssen in dem von yesss! verwendeten Telekommunikationsnetzwerk oder die Übergabe von Verbindungen an andere Telekommunikationsnetzwerke unter Einhaltung der dafür gültigen behördlichen Vorschriften. Passive Sprachtelefonie ist die Herstellung von eingehenden Telefonverbindungen anderer Anschlüsse aus dem von yesss! verwendeten Netz oder die Übernahme von Telefonverbindungen aus anderen Netzen und deren Zustellung, sofern diese unter Einhaltung der dafür gültigen behördlichen Vorschriften an das von yesss! verwendete Telekommunikationsnetzwerk übergeben wurden. Im Fall der yesss!-Daten-SIM-Karte besteht der Leistungsumfang aus der Herstellung einer Datenverbindung (TCP/IP) in das Internet unter Einhaltung der marktüblichen Normen und Standards und unter Verwendung der Übertragungstechnologien UMTS und GSM/GPRS, sofern ein Endgerät verwendet wird, welches diesen Standards entspricht. Sprachtelefonie und SMS sind über diese SIM-Karte nicht ausdrücklich genannte Leistungenmöglich. Bei den yesss!- Sprachtelefonie- und SMS-Produkten besteht zusätzlich die Möglichkeit des Roaming in bestimmten anderen Ländern, die zur Durchführung des Auftrages notwendig welche unter xxx.xxxxx.xx ersichtlich sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung Das bedeutet den Zugang zu bestimmten ausländischen Telekommunikationsnetzwerken unter der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot Verwendung der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.
d) Iyesss!-SIM-Karte im Rahmen der dort geltenden Leistungsbeschreibungen. Sofern nachstehend für die yesss!-Vertragsoption keine besonderen Bestimmungen geregelt sind, gelten die Allgemeinen Bestimmungen der AGB yesss!, Allgemeiner Teil einsehbar auf xxx.xxxxx.xx sinngemäß. Eine Erweiterung dieses Angebots durch yesss! ist möglich; in diesem Fall werden mit den Kunden Zusatzvereinbarungen abgeschlossen, die soweit Abweichungen vorliegen, diesen AGB vorgehen. Das Leistungsgebiet Österreich versteht sich als Gebiet in dem technisch eine Mobilfunkabdeckung mit der entsprechenden Übertragungstechnologie gegeben ist. Diesbezügliche Kartendarstellungen sind auf xxx.xxxxx.xx ersichtlich. Im Leistungsgebiet wird yesss! die marktübliche Versorgung sicherstellen. Die Betreiber der von yesss! verwendeten Mobilfunknetze, A1 Telekom Austria AG unterhält ständige organisatorische und technische Einrichtungen (Zutrittskontrollen, Firewalls, Virenschutz, etc), um Sicherheits- und Integritätsverletzungen sowie Bedrohungen und Schwachstellen des Netzes verhindern bzw. darauf reagieren zu können. Da diese Einrichtungen einem ständigen technischen Wandel zwecks Wahrung des jeweiligen Standes der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der GesamtanlageTechnik unterzogen sind, werden sie regelmäßig, sowie im Bedarfsfall überprüft und angepasst. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen Mehr zu diesem Thema finden sie unter X0.xxx bzw. beim yesss!-Kundendienst (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.xxx.xxxxx.xx).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigt. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. a) 5.1. Der Umfang und die Leistungen des Vertrags ergeben sich aus der jeweiligen verfügbaren Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags.
5.2. Die Serviceleistungen Durchführung der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte und umfassen ⮚ vertragsgegenständlichen Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die im Rahmen eines Serviceauftrages (außer bei Leistungen zur Störungsbehebung) von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem durch den Auftragnehmer erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, in der Auftragsbestätigung vom Auftragnehmer gewählten Weise (z.B. online, am Standort des Computersystems oder im Angebot angegebenen Leistungsumfang.
cin den Geschäftsräumen des Auftragnehmers) Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die innerhalb der normalen Arbeitszeit des Auftragnehmers. Erfolgt auf Wunsch des Kunden ausgeführt werdenAuftraggebers oder aufgrund besonderer Umstände, die dies erforderlich machen, eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. Das Gleiche Die Auswahl der die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Mitarbeiter obliegt dem Auftragnehmer, der berechtigt ist, hierfür auch Dritte heranzuziehen.
5.3. Sofern der Auftrag nicht am Standort des Auftragnehmers durchgeführt wird werden die Kosten für Fahrt, Tag- und Nächtigung dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Wegzeiten innerhalb des Großraums Graz werden mit einer Fahrtpauschale verrechnet. Bei Fahrten außerhalb des Großraumes Graz gilt die Wegzeit als Arbeitszeit.
5.4. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für von ihm nicht ausdrücklich genannte Leistungenbetriebene, erstellte oder betreute Netze oder Netz-und sonstige Telekommunikationsdienstleistungen bis zu einer im Auftrag definierten Schnittstelle, die den hier gegenständlichen Leistungen physisch oder logisch vorgelagert sind.
5.5. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Daten des Auftraggebers oder Dritter, die ihm dieser zur Durchführung Bearbeitung, zur Aufbewahrung oder zum Transport übergibt, auf deren Inhalt oder logischen Gehalt zu überprüfen. Erleidet der Auftragnehmer dadurch einen Schaden oder Mehraufwand, dass die ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten rechtswidrige Inhalte aufweisen oder nicht in einem Zustand sind, der sie für die Erbringung der beauftragten Dienstleistung tauglich macht, so haftet der Auftraggeber.
5.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass Dritte, deren Daten er zur Bearbeitung, Aufbewahrung oder Weiterleitung übernommen hat oder sonstige Personen, zu denen er in keinem Vertragsverhältnis steht, missbräuchlich handeln, sofern er diesen Missbrauch im Rahmen des Auftrages notwendig Standes der Technik und der branchenüblichen Standards nicht verhindern konnte und musste.
5.7. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit und Sicherheit. Der Auftragnehmer verwendet hierfür Technologien und Arbeitsmethoden die dem momentanen Stand der Technik entsprechen und wirtschaftlich vertretbar sind. In diesen Fällen hat Er kann allerdings keine Gewähr und Haftung dafür übernehmen, dass seine Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholengewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. (z.B. bei Netzausfällen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (DichtheitVerbindungsausfällen, bestimmungsgemäße Verlegung etc.Knotenausfällen Hardwarefehlern).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigt. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. a) Die Serviceleistungen Wird die versicherte Person während der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die im Rahmen eines Serviceauftrages (außer bei Leistungen zur Störungsbehebung) Versicherungsdauer der Zusatz- versicherungen nach Maßgabe dieser Bedingungen berufsunfähig, erbrin- gen wir folgende Versicherungsleistungen je nach gewähltem Tarif: Volle Befreiung von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem in Beitragszahlungspflicht für die Hauptversiche- rung und den Tarif PBUZB. Volle Zahlung der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen Leistungsumfang.
c) Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die auf Wunsch des Kunden ausgeführt werden, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.
d) Im Rahmen der versicherten Berufsunfähigkeitsrente und volle Befrei- ung von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über Beitragszahlungspflicht für den Tarif PBUZR. Die Berufsunfähigkeitsrente zahlen wir vereinbarungsgemäß nach Ablauf einer eventuellen Karenzzeit je nach Zahlungsweise der Berufsunfähig- keitsrente jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich jeweils zu Beginn (vorschüssig) oder zum Ende (nachschüssig) der Zahlungsperiode der Berufsunfähigkeitsrente, sofern die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung versicherte Person den jeweiligen Zahlungstermin erlebt. Karenzzeit ist der Gesamtanlagevereinbarte Zeitraum vom Ein- tritt der Berufsunfähigkeit bis zum Beginn der Zahlung der Berufsunfä- higkeitsrente. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang Bei Feststellung der Leistungspflicht innerhalb einer Zah- lungsperiode der Berufsunfähigkeitsrente leisten wir die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt erste Zahlung der Kunde Berufsunfähigkeitsrente anteilig. Endet die vereinbarte Leistungs- dauer innerhalb einer Zahlungsperiode der Wolf GmbH die Behebung einer StörungBerufsunfähigkeitsrente, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigtletzte Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente anteilig geleistet; bei nachschüssiger Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente erfolgt die letzte Zahlung zum Ablauftermin der Leistungsdauer. Der Kunde hat Zahlung eines Sofortkapitals in Höhe von sechs monatlichen Berufsunfä- higkeitsrenten, sofern dieses mitversichert ist. Während der Versicherungsdauer wird das Sofortkapital nur einmal er- bracht. Über die hierfür anfallende Arbeits- beschriebenen garantierten Leistungen Beitragsbefreiung, Be- rufsunfähigkeitsrente und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß Sofortkapital hinaus beteiligen wir Sie an den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergütenÜberschüssen.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Vertragsinformationen
Leistungsumfang. a4.1. Die Lieferung erfolgt frei Rohdecke. Dabei wird das vom Auftragnehmer be- reitgestellte Material direkt auf der Baustelle durch den vom Auftragnehmer gestellten Maschinisten gemischt. Ebenso stellt der Auftragnehmer die benö- tigten Kabel und Schläuche in benötigter Länge (nach voriger Bekanntgabe des Auftraggebers) Die Serviceleistungen zur Verfügung. Der Einbau sowie das Bereitstellen von Einbau- Personal bei Lieferkondition frei Rohdecke erfolgt durch den Auftraggeber.
4.2. Für die Ausführung der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte Arbeiten ist vom Auftraggeber folgendes zu berück- sichtigen: Einbaustelle ist besenrein und umfassen ⮚ Leistungen ausgeräumt, ausreichende Grundbe- leuchtung in allen Räumen, Baustromversorgung (400 V, mind. 20 Ampere, träge abgesichert (Typ C)), Bauwasser (3/4 Zoll, 1 bar Druck). Es wird ein Waschplatz für das Ausspülen der Mischanlage zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige LeistungenVerfügung gestellt, ebenso ist der Auftraggeber für die Entsorgung diverser Restmaterialien und Abführung des Restwassers verantwortlich. Bauseits wird ein Stellplatz für den LKW bis zu 70 Laufmeter Entfernung zur Einbaustelle bereitgestellt, eventuell notwendige Straßensperren sind vom Auftraggeber vorab abzuklären. Aus Sicherheitsgrün- den muss der Auftraggeber für nötige Gerüste, Absturzsicherungen, Aufzüge, Leitern sowie deren Funktionstüchtigkeit sorgen. Vor Beginn der Einbauleistung muss der Meterriss sowie die Oberkante der zu einbauenden Dämmung ein- deutig vom Auftraggeber angegeben werden. Weiters ist bei Pooltec Böden ein Höhenbezugspunkt für die Oberkante der Bodenplatte durch den Auftrag- geber zu kennzeichnen, sowie vier Eckpunkte (Abmessungen des Poolboden) auszupflocken.
b) Die 4.3. Sofern der Einbau vom Auftragnehmer durchgeführt wird, muss der Auftrag- geber dafür sorgen, eventuell vorhandenes Sichtmauerwerk rund um die Einbaustelle vor Verschmutzung zu schützen. Dies muss bereits vor Beginn des Einbaus abgeschlossen sein. Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen eines Serviceauftrages (außer bei Leistungen zur Störungsbehebung) von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem in der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen LeistungsumfangFalle einer Verunreinigung keine Kosten für Ausbesserungen am Sichtmauerwerk.
c) Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungen4.4. Der Auftraggeber ist für eine geschlossene Einbaufläche verantwortlich. Jegliche Öffnungen der Einbaufläche (Löcher, die auf Wunsch des Kunden ausgeführt werdenKabeldurchlässe, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt sind vor Beginn der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigtEinbauarbeiten vom Auftraggeber ordnungsgemäß zu verschließen. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für durchlaufendes Material und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergütendadurch entstehende Schäden.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. a) Die Serviceleistungen Alle Arbeiten im Rahmen des Servicevertrages werden innerhalb der Wolf GmbH beziehen sich Regelarbeitszeit des AN ausgeführt. Werden Arbeiten auf Wolf-Produkte Wunsch des AG außerhalb der Regelarbeitszeit ausgeführt, werden anfallende Mehrkosten (z. B. Mehrarbeitszuschläge und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige LeistungenNotdienstpauschalen) gesondert in Rechung gestellt.
b) Die im Rahmen eines Serviceauftrages (außer bei Leistungen zur Störungsbehebung) von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem in der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen LeistungsumfangKfz-Kosten werden pro Aufzuganlage berechnet.
c) Dort nicht ausdrücklich genannte LeistungenIm Rahmen des Servicevertrages bzgl. Aufzüge werden insbesondere abgenutzte Akkus, die auf Wunsch defekte Beleuchtung, sowie Beleuchtungsabdeckungen in Kabine und Schacht etc. (Materialkosten von bis zu 100 EUR zzgl. MwSt.) ohne zusätzliche Zustimmung des Kunden ausgeführt werdenAG zur Sicherheit des Verwenders, werden zusätzlich gemäß sowie der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH Monteure getauscht, fachgerecht entsorgt und gesondert in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt Schmier- und Reinigungsmittel, sowie Kleinteile sind davon nicht betroffen, sofern es die für die Wartung benötigte Menge nicht ausdrücklich genannte Leistungenübersteigt. Verträge mit Option Schachtentlüftung wird das für die Wartung verbrauchte Material separat in Rechnung gestellt. Bei Beschädigungen die durch die Wartung der Anlage entstehen, haftet der AG. Jedoch nicht für die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wirdin Punkt A. 2a) aufgeführten Punkte.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen Darüber hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheitsind Modernisierungen, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigt. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus GründenBeseitigung von Schäden, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegenauf Einwirkungen Dritter beruhen (u.a. Vandalismus), zum vereinbarten Termin Schäden aufgrund unsachgemäßer Benutzung oder unabwendbarer Ereignisse (Unterbrechung der Stromversorgung, Feuer, Wasser usw.) sowie Überspannungsschäden nicht vom Vertrag erfasst. Das gleiche gilt für technische Verbesserungen oder nicht vollständig erbracht Änderungen, die aufgrund von nach Vertragsschluss in Kraft tretenden Vorschriften erforderlich oder von Überwachungsstellen empfohlen oder angeordnet werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Die von Aufzug- & Elektrotechnik Xxxxxxxxxxx erstellten Wartungsnachweise werden auf Wunsch dem Kunden zugesandt.
f) Der Kunde ist aber Rechnungsversand von Aufzug- & Elektrotechnik Xxxxxxxxxxx findet zum Wohle der Umwelt und in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- Zeiten der Digitalisierung ausschließlich per E-Mail statt. Der AG kann jederzeit schriftlich Widerspruch gegen vorstehenden Punkt B. 2g) einlegen und Fahrzeit zu tragenden Rechnungsversand gegen gesonderte Gebühr per Post verlangen.
Appears in 1 contract
Samples: Service Agreement
Leistungsumfang. a2.1 Die Osterholzer Stadtwerke ermöglichen dem Kunden Zugang zum eigenen Telekommunikations-Festnetz und Verbindungen zu Festnetzen anderer Betreiber sowie zu Mobilfunknetzen anderer Betreiber.
2.2 Die Osterholzer Stadtwerke stellen dem Kunden - je nach Vertragsgestaltung entweder zwei (2) Leitungen mit zwei (2) Rufnummern oder zwei (2) Leitungen mit drei (3) Rufnummern zur Verfügung.
2.3 Die Serviceleistungen der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die Übertragung im Rahmen eines Serviceauftrages Netz der Osterholzer Stadtwerke oder von durch die Osterholzer Stadtwerke beauftragten Dritten erfolgt auf Basis des Internet- Protokolls (außer bei Leistungen zur Störungsbehebung) von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem in der Auftragsbestätigung oder IP). Die Nutzung erfolgt ausschließlich statisch, eine nomadische Nutzung ist nicht möglich. Gegenüber ISDN-Anschlüssen kann die Funktionalität im Angebot angegebenen LeistungsumfangEinzelfall eingeschränkt sein.
c) Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungen2.4 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem mit dem Kunden abgeschlossenen Multimedia-Vertrag, den jeweils aktuellen Leistungsbeschreibungen und Preislisten, die auf Wunsch des Kunden ausgeführt werden, unter www.osterholzer- xxxxxxxxxx.xx eingesehen werden zusätzlich gemäß können.
2.5 Der Kunde ist für die technische Ausstattung (insbesondere seiner eigenen Endgeräte) ausschließlich selbst verantwortlich.
2.6 Im Netz der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für Osterholzer Stadtwerke oder von durch die Osterholzer Stadtwerke beauftragten Dritten sind Preselection sowie Call-by-Call und die Anwahl bestimmter Sonderrufnummern nicht ausdrücklich genannte Leistungenmöglich.
2.7 Die Osterholzer Stadtwerke behalten sich vor, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung Abrechnung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholenNutzung von Telefondiensten und -services, wenn bei einem Pauschalangebot insbesondere Rufnummern der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wirdVorwahl »0900« durch externe Dienstleister vornehmen zu lassen.
d) 2.8 Im Rahmen der bestehenden technischen Möglichkeiten werden die Osterholzer Stadtwerke oder von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigt. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich ihnen beauftragte Dritte auf Wunsch nach schriftlichem Antrag des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist bestimmte Rufnummernbereiche unentgeltlich netzseitig sperren. Für die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangenFreischaltung gesperrter Rufnummernbereiche kann ein Entgelt gemäß aktueller Preisliste anfallen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. a1.1 Quadient stellt in den Geschäftszeiten von Quadient (an Werktagen von Montag bis Xxxxxxx von 8:00 bis 17:30 Uhr mit Ausnahme bundesweiter gesetzlicher Feiertage in Deutschland) Die Serviceleistungen der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte und umfassen ⮚ Leistungen eine mit spezi- ell ausgebildeten Mitarbeiter*innen besetzte Telefonhotline zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die im Rahmen eines Serviceauftrages (außer bei Leistungen zur Störungsbehebung) von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem in der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen LeistungsumfangVerfügung.
c1.2 Quadient erbringt die für einen optimierten Maschineneinsatz notwendigen Wartungen (inkl. aller notwendigen Ersatz- und Verschleißteile) Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die auf Wunsch entsprechend dem Nutzungsgrad der Maschine und der Art des Kunden ausgeführt werden, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wirdverarbeiteten Materials nach eigenem Ermessen.
d) Im Rahmen 1.3 Quadient beseitigt alle maschinenbedingten Störungen. (inkl. Ersatz- und Verschleißteile)
1.4 Wurde optional Credifon-Service gewählt erhält der Kunde zusätzlich die Leistungen gemäß An- lage A-5
1.5 Kostenfrei ausgetauschte Ersatzteile und Module gehen in das Eigentum von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.)Quadient über.
2.1 1.6 Sofern nicht anderweitig vereinbart, sind folgende Leistungen zur Störungsbehebungnicht von den vertraglichen Pflich- ten von Quadient umfasst und werden zu den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Leistungser- bringung geltenden Listenpreisen von Quadient berechnet:
a) Verlangt Austausch von Verbrauchsmaterialien;
b) Umbau- oder Umstellungsmaßnahmen auf Kundenwunsch;
c) Beseitigung von Störungen, die nicht auf normalem Verschleiß oder Materialfehlern beruhen, z.B. Störungen infolge unsachgemäßer Behandlung, Bedienungsfehler, übermäßige Beanspruchung, Ver- wendung von Zubehör oder Betriebsmitteln bzw. Materialien, die nicht von Quadient geliefert oder empfohlen wurden, Unfall, Feuer, Wasser und höhere Gewalt;
d) Software-Änderungen bzw. Software-Leistungen;
e) Produktcode-Änderungen;
f) die Bereitstellung einer Leihmaschine. Aufträge über die in vorstehend a) bis f) genannten Leistungen unterliegen der Kunde zum Zeitpunkt der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigtAuf- tragserteilung geltenden Preisliste und den zu diesem Zeitpunkt geltenden Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen von Quadient. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können unter der Website xxx.xxxxxxxx.xx/xxxx bzw. xxx.xxxxxxxx.xx/xxxx eingesehen werden. Der Kunde hat kann darüber hin- aus die hierfür anfallende Arbeits- Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt Preisliste von Quadient jederzeit bei der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergütenQuadi- ent Germany GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, anfordern.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.
Appears in 1 contract
Samples: Leasing Agreement
Leistungsumfang. a) Die Serviceleistungen 3.1 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen auf Grundlage der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die im Rahmen eines Serviceauftrages (außer bei Leistungen zur Störungsbehebung) von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem in der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen LeistungsumfangBundesrepublik Deutschland geltenden Normen und allgemein anerkannten Regeln der Technik unter Einhaltung der gegebenen Sicherheitsvorschriften und der Qualitätsstandards gemäß seiner DAkkS-Akkreditierungen.
c) Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungen3.2 Etwaig notwendige Vorbereitungen, die Absicherungen und Reparaturen erfolgen durch den Auftraggeber auf Wunsch des Kunden ausgeführt werdeneigene Kosten und Risiken.
3.3 Der etwaig erforderliche Kontrollbereich nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung wird vom Auftragnehmer, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestelltggfs. zusammen mit dem Auftraggeber eingerichtet. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungendie Sperrung und Kennzeichnung öffentlicher Verkehrsräume nach dem Straßenverkehrsrecht.
3.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholenAuftrags geeignete Erfüllungsgehilfen einzubinden.
3.5 Aussagen zu den Prüfungsergebnissen sind nur verbindlich, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wirdsie im schriftlichen Prüfungsbericht des Auftragnehmers enthalten sind.
d) Im Rahmen der 3.6 Sofern es sich bei dem Einzelauftrag um einen Dauerauftrag handelt und die Parteien keine festen Laufzeiten und Kündigungsfristen festgelegt haben, kann dieser vom Auftragnehmer zum Ende eines jeden Kalendermonats mit einer Frist von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.)mindestens zwei Wochen ordentlich gekündigt werden.
2.1 3.7 Etwaige in Prospekten, Werbung, Anzeigen, Dokumentationen, Angeboten und ähnlichen Schriften enthaltene Angaben des Auftragnehmers stellen nur allgemeine Beschreibungen dar und enthalten keine Beschaffenheitsangaben der Lieferungen und Leistungen zur Störungsbehebung:des Auftragnehmers. Jede Beschaffenheitsangabe bedarf zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen auf den jeweiligen Einzelauftrag bezogenen schriftlichen Vereinbarung oder einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens des Auftragnehmers.
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigt. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den 3.8 Die im Zeitpunkt Bereich der Leistungserbringung gültigen Preislisten Werkstoff- und Schadensanalytik zu vergütenprüfenden Objekte, werden der Natur des Prüfverfahrens entsprechend Richtlinien-Vorgabe zu prüfgerecht gestalteten Objekten/Probestücken bearbeitet und i.d.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für R. im Laufe des Prüfprozesses zerstörend geprüft. Nach Abschluss der auftragsbezogenen Werkstoffprüfungen werden die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würdenProbestücke einen Monat lang gelagert. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, Prüfstücke und Proben aus Schadensanalysen werden nach dem Abschluss der auftragsbezogenen Untersuchungen ein Jahr gelagert. Gegen Aufpreis kann eine längerfristige Lagerung durch den Kunden hierüber unverzüglich zu informierenAuftraggeber beauftragt werden.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.
Appears in 1 contract
Leistungsumfang. aDas Wealth Management Individual Depot umfasst für die nachgenannte Vergütung folgende Leistungen der Bank: – Verwahrung und Verwaltung von in Wertpapieren verbrieften Finanzinstrumenten („Wertpapieren“) (keine Finanzportfolioverwaltung, d. h. die Bank trifft keine Anlageentscheidungen über die Wertpapiere). – Ausführung von Geschäften in Wertpapieren nach Auftrag des Kunden (die Ausführungsart der Transaktion, d. h. ob das Wertpapier- geschäft im Wege eines Kommissionsgeschäftes oder Festpreisgeschäftes ausgeführt wird, richtet sich nach den Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte der Bank, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde). Die Serviceleistungen der Wolf GmbH beziehen Bank behält sich jedoch vor, einen Auftrag zur Ausführung einer Order in Wertpapieren nicht anzunehmen oder auszuführen, z. B. wenn Pflichtangaben des Finanz- instruments nicht verfügbar sind oder Produktverbote durch die Aufsichtsbehörden bestehen. – Führung eines Verrechnungskontos (kein Zahlungsverkehrskonto) – Punktuelle (fallbezogene) Beratung auf Wolf-Produkte und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
bjederzeitigen Wunsch des Kunden, jedoch nur auf konkrete Anfrage, bei Transaktionen in Wertpapieren (z. X. Xxxx oder Verkauf von Wertpapieren oder Kapitalmaßnahmen wie z. B. Kapitalerhöhungen) Die im Rahmen eines Serviceauftrages des Deutsche Bank Wealth Management Investment Universums der Bank. Das Wealth Management Investment Universum enthält Finanzinstrumente aller Anlageklassen (außer bei Leistungen zur Störungsbehebungz. B. Aktien, Zertifikate, Investmentfonds) und aller Risikoklassen, auch solche der Deutsche Bank Gruppe und ausgewählter Produkt-Partner. Die Bank ist nicht verpflichtet, das Depot und einzelne Wertpapiere im Depot laufend bzw. nach Abschluss der Beratung und Transaktion zu überwachen. Damit erfolgen auch die Zeitpunkte für potentielle Beratungs- gespräche sowie die Depotinformationen zeitlich unabhängig von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem in der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen Leistungsumfang.
c) Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die auf Wunsch des Kunden ausgeführt werden, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigtkonkreten Depot-/Anlage-/Einzeltitelentwicklung. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den sollte daher sein Depot bzw. seine im Zeitpunkt Depot verwahrten Vermögenswerte selbst überwachen. Die Bank schuldet auch keine regel- mäßige Beurteilung der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Geeignetheit der Wertpapiere bzw. keine regelmäßigen Berichte über die Geeignetheit der Wertpapiere. Die Wolf GmbH ist berechtigt, Bank übernimmt keine Rechts-/Steuerberatung. Die – punktuelle – Beratung der Bank stellt keine unabhängige Honorar-Anlage- beratung dar. Das Wealth Management Individual Depot umfasst für die Arbeits- nachgenannte Vergütung nicht die Ausführung und Fahrzeit Pauschalbeträge Beratung von Geschäften in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus GründenWährungen und von Finanzinstrumenten, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegennicht in Wertpapieren verbrieft sind, zum vereinbarten Termin wie z. B. OTC-Derivate und nicht oder nicht vollständig erbracht werdenin Wertpapiere verbriefte geschlossene Fonds, ist die Wolf GmbH berechtigtFutures und Optionen („F&O“) und Schuldscheindarlehen, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangensoweit durch separaten Auftrag nichts anderes vereinbart ist.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.
Appears in 1 contract
Samples: Sondervereinbarungen Für Durch Die Deutsche Vermögensberatung Gruppe Vermittelte Produkte
Leistungsumfang. a) Die Serviceleistungen der Wolf GmbH beziehen Der konkrete Leistungsumfang wird zwischen MASCHINERING und VERTRAGSPARTNER in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt. Der VERTRAGSPARTNER verpflichtet sich auf Wolf-Produkte und umfassen ⮚ Leistungen dem MASCHINENRING einen Räumplan zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die im Rahmen eines Serviceauftrages (außer bei Leistungen zur Störungsbehebung) von der Wolf GmbH Verfügung zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach stellen, aus dem in der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen Leistungsumfang.
c) Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die auf Wunsch des Kunden ausgeführt zu räumenden Flächen eindeutig hervorgehen. Sollten aufgrund ungenügender Unterlagen andere Flächen geräumt werden, werden zusätzlich gemäß ist der jeweils gültigen Preisliste VERTRAGSPARTNER zur Vergütung dieser Tätigkeiten in analoger Anwendung des angeschlossenen Vertrages verpflichtet Die Räumung und Bestreuung der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungenvereinbarten Flächen erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen sowie der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (§ 93 Abs 1 StVO) Sofern lokale oder regionale Regelungen existieren (z.B. Satzungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung Winterdienstverordnungen etc.).
2.1 Leistungen ) ist der VERTRAGSPARTNER verpflichtet diese dem MASCHINERING innerhalb von 3 Tagen nach Vertragsunterzeichnung zur Störungsbehebung:
a) Verlangt Verfügung zu stellen. Anderenfalls übernimmt der Kunde der Wolf GmbH MASCHINENRING keine Haftung für die Behebung einer StörungEinhaltung dieser lokalen oder regionalen Regelungen. Voraussetzung für die Einhaltung dieser Regelungen durch den MASCHINENRING ist, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigtdass ein entsprechender Auftrag erteilt wurde. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt VERTRAGSPARTNER ist verpflichtet, während der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, in diesen Geschäftsbedingungen festgeschriebenen organisatorisch bedingten Reaktionszeit des MASCHINENRING selbst für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften Sorge zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würdentragen. Die Wolf GmbH verpflichtet sichRäumung des Schnees erfolgt grundsätzlich maschinell. Die Art der Räumung und die Reihenfolge der Tour bestimmt der MASCHINENRING. Eine händische Nachbehandlung erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung mit dem MASCHINERING gegen zusätzliches Entgelt. Die maschinell gereinigten Flächen werden bei Bedarf entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bestreut. Ein Anspruch des VERTRAGSPARTNERS auf „Schwarzräumung“, also Räumung bis auf den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus GründenAsphalt oder einen anderen Untergrund, besteht nicht. Wechselnde Witterungsverhältnisse erfordern unterschiedliche Einsatzmethoden, die im Verantwortungsbereich Wesentlichen von der Dauer des Kunden liegenSchneefalls und der rechtzeitigen Freimachung der Durchgangsstraßen abhängig sind. Die Xxxx des Streumaterials bleibt dem MASCHINERING überlassen, zum vereinbarten Termin sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ein Anspruch auf eine bestimmte Arbeitsweise, Zeit und Ausübung der Winterdienstarbeiten hat der VERTRAGSPARTNER nicht. Eine Entfernung von Streumittel erfolgt nur bei gesonderter Beauftragung durch den VERTRAGSPARTNER. Dem MASCHINERING steht für die Durchführung dieser Leistung ein gesondert zu vereinbarendes Entgelt zu. Bei lang anhaltenden Schneefällen können Verzögerungen eintreten und Zwischenräumungen werden unter Umständen zunächst in geringerer Breite als vertraglich vorgesehen durchgeführt. Der Zeitpunkt der Zwischenräumung ist abhängig von der Wetterlage und wird aus diesem Grunde vom MASCHINENRING bestimmt. Bei Umständen, die die Durchführung der Reinigung unmöglich machen (z. B. Bebauung des Grundstücks, Straßenbauarbeiten, Rohrlegungen etc.) ist der MASCHINENRING von der Pflicht der Durchführung befreit. Die Pflicht des Vertragspartners zur Vergütung bleibt hiervon unberührt. Die vereinbarungsgemäß zu reinigenden Flächen werden nur nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Schneeablagefläche geräumt. Ein Abtransport von Schnee sowie das Auftürmen des Schnees über 80 cm Höhe erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung mit dem MASCHINERING gegen zusätzliches Entgelt. Eine Ablagerung von Schnee auf Grünflächen oder anderen Flächen erfolgt auf Risiko des VERTRAGSPARTNERS. Etwaige Ersatzansprüche wegen daraus resultierenden Beschädigungen oder erforderliche Reinigungen sind ausgeschlossen. Der MASCHINENRING ist nicht verpflichtet, Streumaterial aus den Grünflächen zu entfernen. Bei großen Schneemengen verringert sich bedingt durch die größer werdende Schneelagerfläche die Räumfläche. Streusplitt/Granulat ist als Streumittel dauerhaft wirksam und darf dementsprechend vor dem Ende der Saison nicht entfernt werden. Die Streusplittentfernung wird am Ende der Saison vom VERTRAGSPARTNER durchgeführt. Gesonderte Splittentfernungsintervalle sind mit dem entsprechenden VERTRAGSPARTNER im Einzelfall zu vereinbaren. Als Streumaterial wird Streusplitt, Granulat oder ähnliche Stoffe sowie ein vom Gesetzgeber genehmigtes Auftaumittel verwendet. In Fällen von vom Parteienwillen unabhängigen Umständen (Fälle höherer Gewalt, zB Zusammenbruch des Individualverkehrs, extreme Schneemengen, Schneeverwehungen, andauernder gefrierender Regen, extreme Kälte etc.) kann der MASCHINERING eine regelmäßige Räumung und Streuung nicht vollständig erbracht werden, gewährleisten. Bei Eintreten einer solchen Extremsituation kann es daher zu nicht im Einflussbereich des MASCHINERING liegenden Verzögerungen und Unterbrechungen der Dienstleistungen kommen. Solche Verzögerungen oder Unterbrechungen der Leistungen des MASCHINERING berechtigen den VERTRAGSPARTNER nicht zu einer Reduktion des Entgeltes. Der VERTRAGSPARTNER ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall bei Vorliegen eines Falles von höherer Gewalt bei sonstiger eigener Haftung selbst verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand gesetzlich erforderlichen Räumungs- und Streuungsmaßnahmen zu setzen. Der MASCHINERING wird die vereinbarten Räumungs- und Streuungsarbeiten jedenfalls spätestens 6 Stunden nach Wegfall der höheren Gewalt, erforderlichenfalls in eingeschränktem Ausmaß, durchführen. Die Behandlung von Schnee und Glatteis, welche nicht unmittelbar auf natürlichen Niederschlag zurückzuführen sind (z.B. durch defekte Dachrinnen, Schmelzwasser oder vom Dach fallender Schnee, Anhäufungen von Straßenräumgeräten und Eisbildungen durch ausfließendes Wasser oder ähnliches), erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung mit dem MASCHINERING gegen zusätzliches Entgelt. Ohne entsprechenden Auftrag haftet der MASCHIENRING für Arbeits- daraus resultierende Schäden nicht. Der VERTRAGSPARTNER haftet für etwaige Schäden aus einem der aufgezählten Ereignisse bis zum mit dem MASCHINENRING vereinbarten Räumungszeitpunkt unmittelbar selbst. Ebenso obliegt es dem VERTRAGSPARTNER, Passanten vor der Gefahr von Dachlawinen oder Eisbildung an den Dachrinnen zu warnen und Fahrzeit zu trageneine entsprechende Abhilfe am Dach selbst vorzunehmen. Der MASCHINERING ist zur Beseitigung der Quellen, welche zur Ablagerung von Eis, Schnee oder sonstigen Verunreinigungen führen, nicht verpflichtet. Dies gilt auch für Schneeauftürmungen und Eisbildung auf Dächern (muss von einem Dachdecker durchgeführt werden). Der MASCHINENRING verpflichtet sich, die ihm übertragenen Arbeiten durch sein Personal oder durch die von ihm beauftragten Subunternehmen fachmännisch und gewissenhaft durchzuführen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. a) 2.1 Die Serviceleistungen der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die Osterholzer Stadtwerke oder durch die Osterholzer Stadtwerke beauftragte Dritte stellen dem Kunden im Rahmen eines Serviceauftrages ihrer bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten nach ihrer Xxxx Leistungen mit den folgenden allgemeinen Leistungsmerkmalen zur Verfügung: den Zugang zum Internet über den Zugangsknoten (außer bei Leistungen zur Störungsbehebungpoint of presence) in Form einer funktionstüchtigen Schnittstelle (Gateway) zum Internet, um dem Kunden die Übermittlung von Daten (IP-Pakete) zu ermöglichen.
2.2 Die Osterholzer Stadtwerke sind verpflichtet, dem Kunden den Zugang zu einem Internetknotenpunkt zu verschaffen. Der Zugang wird über das Glasfasernetz der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem in der Auftragsbestätigung Osterholzer Stadtwerke oder über das Glasfasernetz von durch die Osterholzer Stadtwerke beauftragten Dritten realisiert. Soweit im Angebot angegebenen LeistungsumfangEinzelfall zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, obliegt den Osterholzer Stadtwerken nicht die Verpflichtung, sicherzustellen, dass die vom Kunden oder Dritten aus dem Internet abgerufenen Informationen beim Abrufenden eingehen. Dies gilt auch für den Abschluss und die Erfüllung von Geschäften.
c2.3 Die Osterholzer Stadtwerke oder von ihnen beauftragte Dritte vermitteln dem Kunden den Zugang bzw. verschiedene Nutzungsmöglichkeiten des Internets. Die dem Kunden zugänglichen Informationen im Internet werden von den Osterholzer Stadtwerken nicht überprüft. Alle Informationen, die der Kunde im Internet abruft, sind, soweit nicht im Einzelfall anderweitig gekennzeichnet, fremde Informationen im Sinne von §§ 8 Abs. 1 S. 1, 9 S. 1 und 10 S. 1 TMG. Dies gilt insbesondere auch für Diskussionsforen und chat groups.
2.4 Bei den produktabhängigen Angaben zur Übertragungsgeschwindigkeit im Down- und Upload (Empfangen und Senden) Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungenhandelt es sich um Maximalwerte. Die Übertragungsgeschwindigkeit wird von den Osterholzer Stadtwerken oder durch von den Osterholzer Stadtwerken beauftragten Dritten im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
2.5 Die Osterholzer Stadtwerke sind berechtigt, ihre Leistungen jederzeit dem neuesten Stand der Technik (soweit dies zur Verbesserung der Leistungen der Osterholzer Stadtwerke dem Kunden zumutbar ist) sowie allen relevanten Gesetzesänderungen oder -ergänzungen entsprechend anzupassen.
2.6 Die Osterholzer Stadtwerke sind berechtigt ohne Ankündigung den Internetzugang des Kunden einmal innerhalb von 24 Stunden kurzfristig zu unterbrechen.
2.7 Bei der Registrierung von Domain-Namen werden die Osterholzer Stadtwerke im Verhältnis zwischen dem Kunden und der DENIC oder einer anderen Organisation zur Domain Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Diesen Verträgen liegen die jeweils gültigen AGB und Richtlinien der zuständigen Vergabestellen zugrunde. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit den Osterholzer Stadtwerken lässt das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Verwaltungsstelle unberührt. Auf die Vergabe der Domain haben die Osterholzer Stadtwerke keinen Einfluss. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde ist verpflichtet, die Osterholzer Stadtwerke von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf Wunsch des der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden ausgeführt werdenberuhen, werden zusätzlich gemäß freizustellen. Die Entgelte für die Registrierungsleistung der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH Verwaltungsstelle sind in den von den Osterholzer Stadtwerken in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, gestellten Preisen enthalten und werden von den Osterholzer Stadtwerken an die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wirdVerwaltungsstelle entrichtet.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigt. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. a) Die Serviceleistungen der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte Beratung umfasst: • Exploration, Erörterung persönlicher Risiken • Erörterung spezifischer gesundheitlicher Risiken des Reiselandes • Erhebung des persönlichen Impfstatus • Empfehlung für den persönlichen Impfschutz • Ggf. Durchführung notwendiger Impfungen • Ggf. notwendige Bescheinigungen und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die im Rahmen eines Serviceauftrages (außer bei Leistungen zur Störungsbehebung) von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich Atteste Exploration persönlicher Risiken, Empfehlungen „nach dem in der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen Leistungsumfang.
c) Dort nicht ausdrücklich genannte LeistungenMaß“ Impfungen Bescheinigung, die auf Wunsch des Kunden ausgeführt werden, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls Dokumentation Reisemedizinische Beratung gehört nicht zum Leistungsumfang Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und ist daher stets privat zu liquidieren. Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen aber anteilig Kosten der Beratung, meist auch der Impfstoffe und ggf. Malariapräparate. Nach Abschluss der Beratung/Impfungen erhalten Sie eine Rechnung gemäß der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ), in der die Prüfung erbrachten Leistungen aufgeführt sind und ein Gebührensatz unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung festlegt wurde. Bitte rechnen Sie mit Kosten von bauseits erstellten Versorgungsleitungen ca. 30 € bis 40 €, in Ausnahmefällen auch bis 60 € Die Rechnungsstellung ist nur im engen Korsett der längst überholten GOÄ (DichtheitStand 1996!) möglich, bestimmungsgemäße Verlegung etcder Aufwand über sogenannte Steigerungsfaktoren abzubilden. Für besonders zeitaufwändige Beratungen reicht der übliche Rahmen (bis 3,5) nicht aus, dann ist der Ansatz eines höheren Steigerungssatzes notwendig. Für diesen Fall muss eine Sondervereinbarung getroffen werden (s.u.).
2.1 Leistungen . Bitte haben Sie Verständnis, dass wir ohne diese Vereinbarung die Beratung ablehnen müssen. Beispielrechungen finden Sie auf der Rückseite. Keine Kassenleistung, Teilerstattung aber Erwartete Kosten 30 € bis 40 €, in Ausnahmefällen auch bis 60 € Sondervereinbarung für aufwändige Beratung obligat Ich habe vorstehende Information zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH Kenntnis genommen und wünsche die Behebung Reisemedizinische Beratung. Ich übernehme die Kosten gem. Rechnungsstellung unabhängig von einer Störung, so wird diese evtl. Erstattung durch die Wolf GmbH beseitigtmeine Versicherung. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sichWolfenbüttel, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.Unterschrift Patient
Appears in 1 contract
Samples: Behandlungsvertrag
Leistungsumfang. Sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anders geregelt, gelten die folgenden Bedingungen:
3.1 Für die gesamte Bauzeit hat der AN einen Bauleiter schriftlich und namentlich zu benennen Allgemeine Bau und Montagebedingung der Wintershall Dea Deutschland GmbH, April 2020
3.2 Der AN hat die Baustelle vor Vertragsschluss besichtigt und dabei festgestellte Erschwernisse berücksichtigt und mit Preisen versehen.
3.3 In den Preisen ist alles enthalten, was zur vollständigen und termingerechten Ausführung notwendig ist sowie alle Kosten, die zur Erfüllung der vertraglichen Leistung des AN anfallen. Das umfasst insbesondere, aber nicht nur die folgenden Leistungen, die dementsprechend nicht gesondert zu vergüten sind:
a) Die Serviceleistungen Vorhalten der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige LeistungenBaustelleneinrichtung für die Dauer des Bauvorhabens
b) Die im Rahmen eines Serviceauftrages (außer bei Leistungen Versorgung des beauftragten Gewerks mit Strom und Wasser, Entsorgung des Abwassers bis zur Störungsbehebung) von Abnahme inklusive der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem in der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen Leistungsumfang.Anschlussgebühren, soweit nicht anders vereinbart
c) Dort nicht ausdrücklich genannte LeistungenÜbernahme der Verkehrssicherungspflichten des beauftragten Gewerks unter Beachtung der relevanten Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften und –regelungen, der Unfallverhütungsvorschriften, der allgemein anerkannten Regeln der Technik, der gewerblichen Verkehrssitte sowie der betrieblichen Regeln der Wintershall Dea Deutschland GmbH, die die auf Wunsch des Kunden ausgeführt werden, der Internet- Seite der Wintershall Dea Deutschland GmbH unter xxxxx://xxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxx eingesehen werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wirdkönnen.
d) Im Rahmen Schutz der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten erbrachten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheitbis zur Abnahme gegen Diebstahl, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer StörungBeschädigung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigt. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- Witterungsschäden und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangenGrundwasser.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtetEinholung der notwendigen behördlichen Abnahmen inklusive eigener entstehender Kosten, soweit nicht anders vereinbart.
f) Während der Bauzeit anfallende Vermessungsarbeiten inklusive Kosten oder Gebühren. Wintershall Dea Deutschland GmbH steckt lediglich die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- Hauptachsen der baulichen Anlage ab und Fahrzeit zu tragengibt notwendige Höhenfestpunkte vor.
g) Spätestens mit der Abnahme hat der AN Revisions- und Bestandspläne, Bedienungsanleitungen und -vorschriften sowie Wartungsanleitungen auszuhändigen
h) Reinigung der Baustelle und Beseitigung des Verpackungsmaterials sowie Säuberung, Instandhaltung und Absicherung von Gehsteigen und Straßen.
i) Teilnahme an allen Baubesprechungen
j) Deutschkenntnisse des auf der Baustelle tätigen Schlüsselpersonals
k) Prüfung aller von Wintershall Dea Deutschland GmbH überlassenen Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Bei Unstimmigkeiten hat der AN eine unverzügliche Hinweispflicht.
l) Erstellung täglicher Arbeitszeitnachweise, Bautagesberichte und sonstige schriftliche Arbeiten
Appears in 1 contract
Leistungsumfang. aDie Volkswagen Bank GmbH (nachfolgend „Bank“ genannt) bietet für Karteninhaber (Hauptkarteninhaber und Zusatzkarteninhaber) einen Ratenzahlungs-Service an. Die Serviceleistungen der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte An- und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die Abmeldung des Kreditkartenkontos durch den Karteninhaber für den Ratenzahlungs- Service erfolgt im Rahmen eines Serviceauftrages Online-Banking der Bank und ist kostenlos. Nachdem der Karteninhaber sich zum Ratenzahlungs-Service angemeldet hat, kann die Bank nach eigenem Ermessen dem Karteninhaber ein Angebot unterbreiten, den Betrag aus einem Umsatz, der mit der VISA Card bzw. mittels der Kartendaten getätigt wurde (außer bei Leistungen zur Störungsbehebung) von Kartenumsatz), in drei Monatsraten zurückzuführen. Die Raten sind – neben dem Aus- gleich der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich übrigen Kartenumsätze bzw. Transaktionen – zum vereinbarten Abrechnungs- stichtag fällig. Ein Angebot erfolgt umgehend nach dem jeweiligen Kartenumsatz und wird per Kurzmitteilung (SMS) an die von dem Karteninhaber angegebene deutsche Mobilfunk- nummer gesandt. Es werden hierbei Umsätze in Höhe von 300,– Euro bis 3.000,– Euro berücksichtigt. Je nach dem vom Karteninhaber ausgewählten Netzbetreiber können Ver- zögerungen beim Zugang dieser Nachrichten beim Karteninhaber auftreten. Die Bank übernimmt hierfür keine Haftung. Der Karteninhaber kann das Angebot nach Erhalt der SMS bis um 24.00 Uhr (MEZ) des Folgetages ebenfalls per SMS annehmen. Dabei ist die mit der Angebots-SMS übermittel- te SMS-TAN anzugeben. Dadurch kommt eine Ratenzahlungsvereinbarung hinsichtlich des jeweiligen Betrages aus dem zugrunde liegenden Kartenumsatz zustande. Es sind zeitgleich bis zu 10 Ratenzahlungsvereinbarungen für das Kreditkartenkonto mög- lich. Maximal 80% des bestehenden Kreditrahmens zur VISA Card können insgesamt für den Ratenzahlungs-Service in Anspruch genommen werden. Kreditkartenkonten, die in der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen Leistungsumfang.
c) Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die auf Wunsch des Kunden ausgeführt Abrechnungsvariante „Rückzahlung in Teilbeträgen“ geführt werden, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestelltsind von dem Ratenzahlungs-Service ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sindBargeldverfügungen sind ebenfalls von dem Ratenzahlungs-Service ausgeschlossen. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.
d) Im Rahmen Falle der von Kündigung einer Ratenzahlungsvereinbarung durch den Karteninhaber erfolgt die sofortige Fälligstellung der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung gesamten offenen Raten der Gesamtanlagebetroffenen Ratenzahlungs- vereinbarung. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen Mit der Kündigung des Vertragsverhältnisses zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigtVISA Kreditkarte werden sämtliche offe- nen Ansprüche aus laufenden Ratenzahlungsvereinbarungen sofort fällig. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt Ratenzahlungs-Service kann nicht in Kombination mit dem E-Mail-Service genutzt werden. Bei Aktivierung des Ratenzahlungs-Service wird automatisch der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergütenE-Mail-Service deaktiviert.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.
Appears in 1 contract
Leistungsumfang. a2.1 Anschluss für Internet- und Telefondienste über ein Glasfasernetz.
2.2 Der WF-Netzzugang auf Basis dieser AGB mit dem Produkt Internet ist ein ausschließlich für Privatkunden (Verbraucher) konzipierter Dienst für die Verbindung von Endgeräten des Kunden (PC, Notebook, Tablet, Smart TV etc.) mit dem Internet. Der Leistungsumfang des Internetdienstes ist für den Kunden durch den ausgewählten Tarif der
2.3 Die Serviceleistungen Breitbandtelefonie ist ein ausschließlich für Privatkunden (Verbraucher) konzipierter Telefondienst für ankommende und abgehende Gespräche, von und zu allen Festnetz- und Mobilfunknetzzielen weltweit, soweit diese direkt oder indirekt mit dem Netz der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte WF verbunden sind und umfassen ⮚ Leistungen ist für den Kunden durch die Auswahl der Vertragsoptionen geregelt. Dies umfasst u.a. Anzahl der Anschlüsse, Rufnummern, Sprachkanäle, Rufnummernübermittlung bzw. Rufnummernunterdrückung.
2.4 Der IP(Internet)- und der Telefondienst sind ausschließlich für
2.5 Voraussetzung zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die im Rahmen eines Serviceauftrages (außer bei Leistungen zur Störungsbehebung) Erbringung des Telefon- und Internetdienstes seitens der WF ist, dass der Kunde über einen entsprechenden Glasfaseranschluss der WF oder einen WF- Funkanschluss verfügt xxx.xx von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem in der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen LeistungsumfangWF über Dritte mit diesen Diensten versorgt werden kann.
c2.6 Für Breitbandinternet und Breitbandtelefonie ist mindestens ein Endgerät, z.B. Kabelmodem/Router, CPE (Antenne als Funknetzabschluss), ein SIP-Adapter bzw. ein Media-Terminal-Adapter (nachfolgend als „MTA“ bezeichnet) Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die auf Wunsch des Kunden ausgeführt werden, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht passend zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigtjeweiligen Übertragungsmedium erforderlich. Der Kunde hat das Recht eigene, technisch geeignete Endgeräte anzuschließen. Das erforderliche Endgerät kann von der WF käuflich erworben werden oder kann auch von der WF während der Vertragslaufzeit zur Verfügung/ zur Miete gestellt werden. Der zum Betrieb der Endgeräte der zur Nutzung überlassenen Geräte und anderer aktiver Komponenten im/am Haus des Kunden notwendige Strom, ist vom Kunden auf seine Kosten und auf geeignete und gesetzlich zulässige Weise zur Verfügung zu stellen, so es nicht anders schriftlich mit dem Kunden vereinbart ist.
2.7 Die WF darf sich Dritter zur Erfüllung ihrer Leistungen bedienen. Soweit die hierfür anfallende Arbeits- WF kostenlose Dienste und Fahrzeit sowie Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-/Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht
2.8 Die von der WF installierten WF-eigenen Bestandteile der Breitbandanlage bzw. der Empfangsanlage und die zu deren Betrieb notwendigen Ersatz- Anlagen, bleiben in all ihren Bestandteilen Eigentum der WF, die Verbindung und Austauschteile gemäß den Einfügung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck im Zeitpunkt Sinne des § 95 BGB. Dem Kunden zum Kauf überlassene Geräte und Einrichtungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergütenWF.
b) 2.9 Die Wolf GmbH ist berechtigtangebotene Übertragungsgeschwindigkeit bezeichnet sich stets als Maximum Internet Rate (MIR). Der Datenverkehr im WF-Netz umfasst neben den Nutzungsdaten auch Protokollinformationen, die für die Arbeits- Übertragung und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht Vermittlung der Nutzdaten im Datenübertragungsnetz erforderlich sind. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil der zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, Verfügung gestellten Übertragungsgeschwindigkeit für die im Verantwortungsbereich Datenverkehr enthaltenen Protokollinformationen in Anspruch genommen wird. Die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung ist zusätzlich noch von weiteren Faktoren wie z. B. der Netzauslastung des Internet-Backbones, der Übertragungsgeschwindigkeit des angewählten Servers des jeweiligen Contentanbieters, dem jeweiligen vom Kunden liegengewählten Verschlüsselungsverfahren, zum vereinbarten Termin der Leistungsfähigkeit des Kunden-PCs etc. abhängig. Werden mehrere breitbandige IP(Internet-)Zugänge innerhalb eines End(leitungs)netzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen und Störungen nicht oder nicht vollständig erbracht ausgeschlossen werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Der Kunde ist aber 2.10 Die Dienstleistung wird von der WF dem Kunden 24 Stunden am Tag für 7 Tage in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- der Woche im Rahmen der technischen und Fahrzeit zu tragenbetrieblichen Möglichkeiten mit einer mittleren Verfügbarkeitswahrscheinlichkeit von 98 % zur Verfügung gestellt.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions (Agb)
Leistungsumfang. a) 4.1 Die Serviceleistungen Osterholzer Stadtwerke ermöglichen dem Kunden den Zugang zu ihrer bestehenden Kommunikations-Infrastruktur oder der Wolf GmbH beziehen Kommunikations- Infrastruktur von durch die Osterholzer Stadtwerke beauftragten Dritten und die Nutzung ihrer Dienste oder der Dienste von durch die Osterholzer Stadtwerke beauftragten Dritten (Dienste der Osterholzer Stadtwerke). Das Vertragsgebiet ist das Stadtgebiet der Stadt Osterholz und der Gemeinde Lilienthal. Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus dem Multimediavertrag und den jeweiligen Leistungsbeschreibungen einschließlich der Multimedia-AGB und der Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den jeweils geltenden Preislisten.
4.2 Soweit die Osterholzer Stadtwerke neben den beauftragten Leistungen und Diensten zusätzliche entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringen, können diese jederzeit mit oder ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
4.3 Die Leistungsverpflichtungen der Osterholzer Stadtwerke gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit Vorleistungen, soweit die Osterholzer Stadtwerke mit der erforderlichen Sorgfalt ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen haben und die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Leistung nicht auf Wolf-Produkte und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die einem Verschulden der Osterholzer Stadtwerke beruht. Als Vorleistungen im Rahmen eines Serviceauftrages (außer bei Sinne dieses Absatzes gelten sämtliche benötigten Hardware- und Softwareeinrichtungen, -installationen oder sonstige technische Leistungen zur Störungsbehebung) von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem in der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen LeistungsumfangDritter, z.B. Rundfunksignale.
c) Dort 4.4 Die Osterholzer Stadtwerke behalten sich das Recht vor, ihre Dienste aus zwingenden technischen oder betrieblichen Gründen in dem jeweils unbedingt erforderlichen, dem Kunden zumutbaren Umfang zu ändern, soweit die Situation für die Osterholzer Stadtwerke nicht ausdrücklich genannte Leistungenanders mit vertretbarem Aufwand wirtschaftlich lösbar, die auf Wunsch das Festhalten an der bisherigen Leistungspflicht aufgrund triftiger Gründe den Osterholzer Stadtwerken unzumutbar oder sonst unvermeidlich ist und das Interesse des Kunden ausgeführt werden, werden zusätzlich gemäß unter Xxxxxxxx der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wirdInteressen beider Vertragspartner zurückzustehen hat.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage4.5 Die Osterholzer Stadtwerke werden dem Kunden Änderungen nach Ziff. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc4.4 dieser Multimedia-AGB rechtzeitig in Textform ankündigen.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigt. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. a(1) Der Rechtsschutzfall (Versicherungsfall) tritt ein. Sie nehmen Ihre rechtlichen Inter- essen wahr. Wir erbringen und vermitteln für Sie mit Eintritt eines Rechtsschutzfalls Leistungen im nachfolgend erläuterten Umfang. Die Serviceleistungen Versicherungssumme beträgt 100.000 Euro. Wir übernehmen also die versicherten Kosten je Rechtsschutzfall bis zur Höhe von Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in demselben Rechts- schutzfall sind zusammenzurechnen. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehre- rer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
(2) Wir übernehmen für Sie bei einem Rechtsschutzfall die folgenden Kosten: Die Vergütung eines (in Zahlen: 1) Rechtsanwalts, der Wolf GmbH beziehen Ihre Interessen vertritt. Dies kann sein – ein am Ort des zuständigen Gerichts ansässiger, ausländischer Rechtsanwalt oder – ein Rechtsanwalt in Deutschland. Die Tätigkeit Ihres Rechtsanwalts beschränkt sich auf Wolf-Produkte und umfassen ⮚ Leistungen – das Erteilen eines mündlichen oder schriftlichen Rats, – eine Auskunft oder – die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens. Wir tragen dann je Rechtsschutzfall die Kosten bis zu einer Höhe von 250 Euro. Die Kosten sind auf eine sonstige Tätigkeit Ihres Rechtsanwalts, die mit dem Rat, der Auskunft oder dem Gutachten zusammenhängt, anzurechnen. Sie beauftragen einen Rechtsanwalt in Deutschland. Wir vergüten diesen so, als wä- re der Rechtsstreit an seinem Geschäftssitz in Deutschland gerichtlich geltend zu machen. Seine Vergütung ist begrenzt auf die gesetzliche Vergütung. Sie beauftragen einen ausländischen Rechtsanwalt. Sie wohnen mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen, ausländischen Gericht entfernt. Wir tragen dann zusätz- lich die Kosten eines Rechtsanwalts an Ihrem Wohnort. Diese zusätzlichen Kosten tragen wir bis zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die im Rahmen Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Serviceauftrages Rechtsanwalts, der den Schriftverkehr mit dem Rechtsanwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt (außer bei Leistungen zur Störungsbehebung) von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem in der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen Leistungsumfangsoge- nannter Verkehrsanwalt). Dies gilt nur für die erste Instanz.
c(3) Dort nicht ausdrücklich genannte LeistungenWir tragen für Sie die Gerichtskosten. Hierzu zählen auch – die Entschädigung für Zeugen und – die Entschädigung für Sachverständige, die auf Wunsch jeweils vom Gericht herangezogen werden. Wir tragen auch die Kosten des Kunden ausgeführt werden, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt Ge- richtsvollziehers.
(4) Wir tragen Ihre tatsächlich entstandenen Kosten für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholeneine Reise zu einem ausländi- schen Gericht, wenn bei einem Pauschalangebot Ihr Erscheinen vor diesem Gericht zwingend angeordnet ist. Wir tragen Ihre Kosten bis zur Höhe der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wirdfür Geschäftsreisen von deutschen Rechts- anwälten geltenden Sätze.
d(5) Im Rahmen der Wir tragen die dem Gegner durch die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen
(6) Wir erstatten Ihnen die von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über uns zu tragenden Kosten, wenn Sie nachweisen, dass Sie – zu deren Zahlung verpflichtet sind oder – diese Kosten bereits gezahlt haben. Haben Sie diese Kosten in fremder Währung gezahlt, erstatten wir sie Ihnen in Euro. Als Abrechnungsgrundlage benutzen wir den Wechselkurs des Tages, an dem Sie die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.)Kosten vorgestreckt haben.
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung(7) Unsere Leistungspflicht hat auch Einschränkungen. Die folgenden Kosten tragen wir nicht:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH Kosten, die Behebung einer StörungSie übernommen haben, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigt. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten ohne rechtlich dazu verpflichtet zu vergütensein.
b) Die Wolf GmbH Kosten, die aufgrund einer einverständlichen Streiterledigung entstehen, soweit sie nicht dem Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen entsprechen oder deren Übernahme durch den Versicherten nach der Rechtslage nicht erforderlich ist. (Beispiel: Sie fordern 1.000 Euro Schadenersatz. Sie einigen sich mit dem Gegner auf 800 Euro. Sie haben zu 80 Prozent obsiegt. Sie sind zu 20 Prozent unterlegen. In die- sem Fall übernehmen wir 20 Prozent der entstandenen Kosten. Denn dies ist berechtigtder Teil, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringenden Sie nicht durchsetzen konnten.)
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfälltKosten, wenn die Störung nicht auf Grund der vierten oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kannjeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaß- nahme je Vollstreckungstitel entstehen. Als unvertretbar gilt der Aufwand(Ein „Vollstreckungstitel“ ist zum Beispiel ein Urteil, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informierenein Kostenfestsetzungsbeschluss oder ein Vollstreckungsbescheid.)
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus GründenKosten auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die im Verantwortungsbereich später als fünf Jah- re nach Rechtskraft des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht Vollstreckungstitels eingeleitet werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtetKosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflichtet wäre, wenn Ihr Rechts- schutzversicherungsvertrag nicht bestünde.
f) Kosten, die Überprüfungskosten nebst Aufwand dadurch veranlasst sind, dass Sie sich auch über unstrittige oder nicht versicherte Ansprüche einigen.
(8) Wir sorgen für Arbeits- die Übersetzung der Unterlagen, wenn dies notwendig ist, um Ihre rechtlichen Interessen im Ausland wahrzunehmen und Fahrzeit zu tragentragen die dabei anfallenden Kosten.
(9) Alle Bestimmungen, die den Rechtsanwalt betreffen, gelten entsprechend für im Ausland ansässige rechts- und sachkundige Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Ausland.
Appears in 1 contract
Samples: Adac Auslandskrankenschutz Premium
Leistungsumfang. a) 3.1 Für den Umfang der durch Jazzunique geschuldeten Leistung ist der schriftliche Kostenvoranschlag von Jazzunique maßgebend. Die Serviceleistungen der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die folgenden Leistungsmodelle von Jazzunique werden im Rahmen eines Serviceauftrages Kostenvoranschlag jeweils bestimmt und wie folgt angeboten: - Planungsleistungen Innenarchitektur - Grafik/Web Design - Beratungsleistungen Kreativleistungen - Eventmanagement - Marketing Kampagnen
3.2 Jazzunique ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung, Leistungen Dritter (außer bei Leistungen zur StörungsbehebungFremdleistungen) zu bedienen. Jazzunique ist berechtigt für die Vermittlung dieser Fremdleistungen eine branchenübliche Handling-Fee in Höhe von der Wolf GmbH 15-18% zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem in der Auftragsbestätigung oder berechnen. Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Angebot angegebenen LeistungsumfangNamen und auf Rechnung von Jazzunique. Jazzunique ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Personen / Firmen vorzulegen.
c) Dort 3.3 Im Kostenvoranschlag nicht ausdrücklich genannte veranschlagte Leistungen, die auf Wunsch Verlangen des Kunden zusätzlich ausgeführt werdenwerden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen von Jazzunique sind, werden dem Kunden zusätzlich gemäß nach den aktuellen Vergütungssätzen der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH Agentur in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigt. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH 3.4 Jazzunique ist berechtigt, Teilleistungen vorzunehmen, sofern dies für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx zumutbar ist, z.B. wenn sich die beauftragten Serviceleistungen aus GründenErarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum erstreckt. Bei Teilleistungen kann Jazzunique Zahlungen entsprechend dem Anteil der Teilleistungen am Auftragswert verlangen. Jazzunique kann verlangen, dass der Kunde die Abnahme einer in sich abgeschlossenen Teilleistung im Verantwortungsbereich des Sinne von Satz 1 vornimmt. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von Jazzunique verfügbar sein. Jazzunique GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangenT +49 69 4015 073 - 0 Geschäftsführung: Handelsregister HRB 86406 Commerzbank Frankfurter Sparkasse Xxxxxxxxx Xxx. 00 b F +00 00 00 00 000 - 99 Xxxxxx Xxxxxx Amtsgericht Frankfurt a. M BIC: XXXXXXXX XXX: XXXXXXX0000 X-00000 Xxxxxxxxx a. M xxxxxx@xxxxxxxxxx.xx Xxxxxxx Xxxxxxxx UST-IDNR.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.: DE266849541 IBAN: DE88 5004 000 0595 0795 00 IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 xxx.xxxxxxxxxx.xx
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. a) Die Serviceleistungen der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf4.1 mobilcom-Produkte und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die debitel stellt dem Kunden im Rahmen der vorhandenen technischen und betrieblichen Mög- lichkeiten Mobilfunkdienste zur Verfügung.
4.2 Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt mobilcom-debitel dem Kunden eine SIM-Karte, die mit der Identifikationsnummer (PIN) und der Entsperrnum- mer (PUK) codiert ist. Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum der mobilcom-debitel. mobilcom-debitel legt die Rufnummern mit der Aktivierung der SIM-Karte fest.
4.3 Für die Überlassung eines Serviceauftrages Mobiltelefons gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (außer Mobil- funkgeräte) der mobilcom-debitel.
4.4 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vor- nehmen. mobilcom-debitel behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Stö- rungen wegen technischer Änderungen an den Anlagen der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebs- störungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsge- mäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqua- lität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt ergeben.
4.5 Soweit mobilcom-debitel die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als 24 Stunden andauert, ist der Kunde zur anteiligen Min- derung des monatlichen Grundpreises berechtigt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossen.
4.6 Der Kunde ist berechtigt, im Ausland Mobilfunk- dienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nut- zen, soweit der inländische Netzbetreiber mit dem jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat und der Kunde dafür freigeschaltet wurde (Roaming). Der Umfang der Roa- ming-Leistungen zur Störungsbehebung) von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; die Abrech- nung erfolgt aufgrund der aktuellen International Roa- ming-Preisliste; nähere Informationen: www.mobilcom- xxxxxxx.xx.
4.7 Der Kunde kann bei mobilcom-debitel kostenlos die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangen.
4.8 mobilcom-debitel behält sich vor, einen Kunden erst nach einer separaten Bonitätsprüfung zur Nutzung der Mobilfunkdienste im Ausland freizuschalten. Will der Kunde das Vertragsverhältnis trotz nicht ausreichender Bonität fortführen und für den Roaming- und Auslands- zugang freigeschaltet werden, so kann er dies erreichen, indem er eine Sicherheit – entsprechend Ziffer 2.3.4 – stellt.
4.9 Werden Zusatzleistungen durch andere Anbieter erbracht, entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem anderen Anbieter. Die Leistung der mobilcom-debitel beschränkt sich dann auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zu dem anderen Anbieter.
4.10 Nutzt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht ab, behält sich mobilcom-debitel vor, die Mailbox zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen Leistungsumfang.
c) Dort nicht ausdrücklich genannte LeistungenMailbox befinden, die auf gehen sie mit der Deaktivierung unwi- derruflich verloren. mobilcom-debitel übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf Wunsch des Kunden ausgeführt kann sie wieder aktiviert werden.
4.11 Der Kunde kann von mobilcom-debitel verlan- gen, werden zusätzlich gemäß dass die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestelltVerbindung erbrachten Leistung und - soweit die tech- nisch möglich ist – für bestimmte Rufnummernsbereiche im Sinne von § 3 Nr. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigt. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.
Appears in 1 contract
Samples: Kunden Deckblatt
Leistungsumfang. a2.1. DURST leistet einen Wartungsdienst auf Abruf zur Behebung von Mängeln, die während der Nutzung der Programme auftreten und/oder in der zugehörigen Anwendungsdokumentation offenkundig werden. Ein Mangel liegt vor, wenn das Programm die in seiner Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, seinen Lauf unkontrolliert abbricht oder sich in anderer Weise nicht funktionsgerecht verhält, so dass die Nutzung des Programms verhindert oder beeinträchtigt wird. Zum Wartungsdienst gehört die einmalige Unterrichtung des Personals des Auftraggebers über Umfang und Art der durchgeführten Arbeiten.
2.2. Die vertraglichen Software-Pflegemaßnahmen („Pflegeleistungen“) Die Serviceleistungen umfassen: > Betreiben eines Wartungsdienstes zur Aufrechterhaltung der Wolf GmbH beziehen sich auf WolfBetriebsbereitschaft der Programme bei dem Auftraggeber und zur Beseitigung von in den Programmen auftretenden Mängeln; > die Beseitigung von Mängeln der Programme (u.a. durch Lieferung von Service-Produkte und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die Releases); > Anwenderberatung per Ticketsystem für alle lizensierten Nutzer, dies jedoch im Rahmen eines Serviceauftrages Umfang von max. 2 (außer bei Leistungen zur Störungsbehebungzwei) von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich Stunden pro Monat. Darüber hinaus gehende Anwenderberatungen werden nach dem in der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen Leistungsumfang.
c) Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die auf Wunsch des Kunden ausgeführt werden, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestelltberechnet. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte LeistungenDie Abrechnung erfolgt pro angefangener Stunde.
2.3. DURST leistet zusätzlich einen vorbeugenden Wartungsdienst zur Behebung von Mängeln, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.
d) Im Rahmen der DURST in den Programmen unabhängig von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung deren Nutzung durch den Auftraggeber bekannt werden (Erstellung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.Service-Releases).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt 2.4. Zur Mängelbehebung gehört die Eingrenzung der Kunde der Wolf GmbH Mängelursache, die Mängeldiagnose sowie die Behebung einer Störungdes Mangels oder, so wird diese soweit dies mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist, die Herstellung der Betriebsbereitschaft des Programms durch eine Umgehung des Mangels. Die Behebung eines Mangels im Programm umfasst auch die Wolf GmbH beseitigtBerichtigung der zugehörigen Anwendungsdokumentation.
2.5. Nachdem XXXXX eine schriftliche Wartungsanforderung (per Ticketsystem) des Auftraggebers für das Programm erhalten hat, führt DURST die Wartung nach eigenem Ermessen auch am Installationsort durch. Voraussetzung für die Durchführung des Wartungsdienstes ist die Funktionsbereitschaft der DV- Einheit, auf der das Programm installiert ist.
2.6. Der Kunde hat Auftraggeber wird alle Anwenderfragen per Email an DURST richten. Solche Fragen beantwortet DURST, nach seiner Xxxx, per Ticketsystem oder per Telefon. Darüber hinaus gehende Anfragen, also Anfragen die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten sich nicht auf Pflegeleistungen beziehen, sind entsprechend zu vergüten. Die Kosten richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste.
b) Die Wolf GmbH 2.7. XXXXX ist zum Einsatz von Erfüllungsgehilfen seiner Xxxx berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt sofern der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründeneingesetzte Erfüllungs- gehilfe DURST gegenüber zuvor schriftlich Verpflichtungen übernommen hat, die im Verantwortungsbereich den Geheim- haltungsverpflichtungen von DURST gegenüber des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangenAuftraggebers nach Maßgabe von § 9 entsprechen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.
Appears in 1 contract
Leistungsumfang. a1.1 Quadient stellt in den Geschäftszeiten von Quadient (an Werktagen von Montag bis Xxxxxxx von 8:00 bis 17:30 Uhr mit Ausnahme bundesweiter gesetzlicher Feiertage in Deutschland) Die Serviceleistungen der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte und umfassen ⮚ Leistungen eine mit spezi- ell ausgebildeten Mitarbeiter*innen besetzte Telefonhotline zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die im Rahmen eines Serviceauftrages (außer bei Leistungen zur Störungsbehebung) von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem in der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen LeistungsumfangVerfügung.
c1.2 Quadient erbringt die für einen optimierten Maschineneinsatz notwendigen Wartungen (exklusive aller notwendigen Verschleiß- und Ersatzteile) Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungenentsprechend dem Nutzungsgrad der Maschine und der Art des verarbeiteten Materials nach eigenem Ermessen. Bei den folgenden Produkten sind die Verschleißteile bei einer Wartung inkludiert: Direktadressierer & Adressdrucker, die auf Wunsch des Kunden ausgeführt werden, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wirdTabber & Etikettierer und deren Komponenten.
d) Im Rahmen 1.3 Wurde optional Credifon-Service gewählt, erhält der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über Kunde zusätzlich die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.)gemäß An- lage A-5.
2.1 1.4 Kostenfrei ausgetauschte Ersatzteile und Module gehen in das Eigentum von Quadient über.
1.5 Sofern nicht anderweitig vereinbart, sind folgende Leistungen zur Störungsbehebungnicht von den vertraglichen Pflich- ten von Quadient umfasst und werden nur gemäß separatem Auftrag durchgeführt und zu den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Listenpreisen von Quadient berechnet:
a) Verlangt Austausch von Verbrauchsmaterialien;
b) Umbau- oder Umstellungsmaßnahmen auf Kundenwunsch;
c) Beseitigung von Störungen, die nicht auf normalem Verschleiß oder Materialfehlern beruhen, z.B. Störungen infolge unsachgemäßer Behandlung, Bedienungsfehler, übermäßige Beanspruchung, Ver- wendung von Zubehör oder Betriebsmitteln bzw. Materialien, die nicht von Quadient geliefert oder empfohlen wurden, Unfall, Feuer, Wasser und höhere Gewalt;
d) Software-Änderungen bzw. Software-Leistungen;
e) Produktcode-Änderungen;
f) die Bereitstellung einer Leihmaschine. Aufträge über die in vorstehend a) bis f) genannten Leistungen unterliegen der Kunde zum Zeitpunkt der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigtAuf- tragserteilung geltenden Preisliste und den zu diesem Zeitpunkt geltenden Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen von Quadient. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können unter der Website xxx.xxxxxxxx.xx/xxxx bzw. xxx.xxxxxxxx.xx/xxxx eingesehen werden. Der Kunde hat kann darüber hin- aus die hierfür anfallende Arbeits- Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt Preisliste von Quadient jederzeit bei der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergütenQuadi- ent Germany GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, anfordern.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.
Appears in 1 contract
Samples: Leasing Agreement
Leistungsumfang. a) Die Serviceleistungen der Wolf GmbH beziehen sich Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sicTh gemäss individuell vorgenommener Reservation des Gastes. Der Xxxx That – andere vertraglicThe Vereinbarungen vorbeThalten – keinen AnsprucTh auf Wolf-Produkte und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die einen bestimmten TiscTh/Raum. Sollten trotz einer bestätigten Reservation kein TiscTh/Raum im Rahmen eines Serviceauftrages (außer bei Leistungen zur Störungsbehebung) von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem in der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen Leistungsumfang.
c) Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die auf Wunsch des Kunden ausgeführt werden, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer StörungRestaurant verfügbar sein, so wird diese durch muss das Restaurant den Xxxx unverzüglicTh Thierüber informieren und gleicThwertigen Ersatz in einem räumlicTh naThe gelegenen Restaurant vergleicThbarer oder ThöTherer Kategorie anbieten. Allfällige MeThraufwendungen für das Ersatzrestaurant geThen zu Lasten des Restaurants. LeThnt der Xxxx das Ersatzrestaurant ab, so That das Restaurant vom Xxxx bereits erbracThte Leistungen umgeThend zu erstatten. Preise / ZaThlungspflicTht Die vom Restaurant genannten Preise versteThen sicTh in ScThweizer Franken (CHF) und scThliessen die Wolf GmbH beseitigtgesetzlicThe MeThrwertsteuer mit ein. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH Xxxx ist berechtigtverpflicThtet, für die Arbeits- von iThm in AnsprucTh genommenen Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Restaurants zu zaThlen. Dies gilt aucTh für vom Xxxx, seinen Begleitern und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz BesucThern veranlasste Leistungen und Auslagen des Restaurants an Dritte. Eine ErThöThung gesetzlicTher Abgaben nacTh VertragsabscThluss geTht zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfälltLasten des Gastes. Alle publizierten Preise können jederzeit oThne Mitteilung an den Xxxx angepasst werden. Gültigkeit Xxxxxx jeweils diejenigen Preise, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kannvom Restaurant bestätigt werden. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würdenJe nacTh Vereinbarung kann das Restaurant eine AnzaThlung verlangen. Die Wolf GmbH verpflichtet sichAnzaThlung ist als TeilzaThlung auf das vereinbarte Entgelt zu versteThen. Das Restaurant kann anstelle einer AnzaThlung aucTh eine Kreditkartengarantie verlangen. Bei nicTht fristgerecThter AnzaThlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann das Restaurant den Vertrag unverzüglicTh (oThne MaThnung) auflösen, bzw. von den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx gemacThten LeistungsversprecThungen zurücktreten und die beauftragten Serviceleistungen aus Gründenunten genannten Stornierungskosten verlangen. Dem Restaurant steTht das RecTht auf jederzeitige AbrecThnung bzw. ZwiscThenabrecThnung seiner Leistungen zu. Die ScThlussrecThnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglicTh allfälliger MeThrbeträge, die im Verantwortungsbereich aufgrund gesonderter Leistungen des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht Restaurants für den Xxxx und/oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangeniThn begleitenden Personen entstanden sind. Die BezaThlung kann bar in ScThweizer Franken oder mit einer akzeptierten Kreditkarte erfolgen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. a) Die Serviceleistungen der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die im Rahmen eines Serviceauftrages (außer bei Leistungen zur Störungsbehebung) von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen 3.1. Corplife bietet verschiedene Leistungspakete für die Benefitworld an, die sich nach dem Leistungsumfang, den Nutzungsmöglichkeiten für den Unternehmenspartner und seine Mitarbeiter sowie den Entgelten unterscheiden. Der Unternehmenspartner entscheidet bei Vertragsabschluss, für welches Leistungspaket er sich entscheidet.
3.2. Corplife ist bemüht, die Anzahl der Werbepartner zu vergrößern und verpflichtet sich, für ein abwechslungsreiches Angebot in der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen Leistungsumfang.
c) Dort nicht ausdrücklich genannte LeistungenBenefitworld zu sorgen. Corplife stellt sicher, dass die auf Wunsch des Kunden ausgeführt werdenBenefitworld Angebote aus unterschiedlichen Bereichen enthält (z.B. Freizeitaktivitäten, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte LeistungenReisen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholenRestaurants, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (DichtheitLieferservices, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt 3.3. Corplife ist dafür verantwortlich, dass der Kunde Erwerb von Xxxxxxxxxxx in der Wolf GmbH Benefitworld technisch reibungslos abläuft. Corplife tritt nur als Veräußerer der Gutscheine auf. Schuldner der in den Gutscheinen verbrieften Waren und Dienstleistungen sind allein die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigt. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den Werbepartner im Zeitpunkt eigenen Namen und auf eigene Rechnung, die ihre Leistungen gegebenenfalls auf der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergütenGrundlage eigener allgemeiner Geschäftsbedingungen erbringen. Corplife selbst schuldet nicht die Erbringung der in den Gutscheinen verbrieften Leistungen oder die Lieferung der von den Werbepartnern angebotenen Waren, sondern lediglich, dass der Gutschein bei den Werbepartnern eingelöst werden kann, sofern er gültig erworben und zeitgerecht eingelöst wird.
b3.4. Sollte der Werbepartner einen über die Benefitworld erworbenen Gutschein aus irgendeinem Grund (mit Ausnahme des Zeitablaufs, sofern die Befristung des Gutscheins im zulässigen Umfang erfolgte) Die Wolf GmbH nicht akzeptieren bzw. die darin verbriefte Leistung nicht erbringen, erstattet Corplife den Kaufpreis des Gutscheins an den Mitarbeiter binnen 14 Tagen zurück.
3.5. Corplife ist berechtigt, für die Arbeits- technische Wartung und Fahrzeit Pauschalbeträge inhaltliche Gestaltung der Benefitworld verantwortlich. Corplife steht dem Unternehmenspartner sowie dessen Mitarbeitern für Rückfragen im Zusammenhang mit der Nutzung oder bei auftretenden Problemen bei der technischen Abwicklung des Erwerbes von Gutscheinen in Ansatz zu bringender Benefitworld per E-Mail unter xxxxxxx@xxxxxxxx.xx werktags (Mo bis Fr von 8:00 bis 17:00 Uhr) zur Verfügung.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann3.6. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sichCorplife behält sich vor, den Kunden hierüber unverzüglich Funktionsumfang der Benefitworld und ihre allgemeine Gestaltung zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründenändern oder abweichende Dienste anzubieten, die sofern dies für den Unternehmenspartner im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin Einzelfall nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.unzumutbar ist
Appears in 1 contract
Leistungsumfang. a) 3.1 Der konkrete Leistungsumfang wird zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt. Die Serviceleistungen Räumung und Bestreuung der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte ver- einbarten Flächen erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen sowie der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Der Auftraggeber ist verpflichtet, während der in diesen Geschäftsbedingungen festgeschriebenen organisatorisch bedingten Re- aktionszeit des Auftragnehmers selbst für Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften Sorge tragen.
3.2 Sofern mit dem Auftraggeber keine anders lautende Vereinbarung getroffen wird, er- folgt die Räumung und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die Streuung im Rahmen eines Serviceauftrages (außer bei Leistungen zur Störungsbehebung) folgenden Ausmaß:
3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den Zutritt zu den zu reinigen- den Flächen zu ermöglichen. Der Auftragnehmer ist ohne Verlust seines Anspruches auf Entgelt von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen Leistungserbringung befreit, solange ihm nicht der notwendige Zu- tritt ermöglicht wird. Überlässt der Auftrageber dem Auftragnehmer zur Sicherstellung des Zugangs einen Schlüssel, so ist dieser vom Auftragnehmer nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückzustellen. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber bei Verlust des überlassenen Schlüssels nur für den Wiederbeschaffungswert.
3.4 Die Räumung des Schnees erfolgt grundsätzlich maschinell. Eine händische Nachbe- handlung erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung mit dem Auftragnehmer gegen zu- sätzliches Entgelt. Die maschinell gereinigten Flächen werden bei Bedarf entspre- chend den gesetzlichen Vorschriften bestreut. Ein Anspruch des Auftraggebers auf
3.5 Der Umfang der Räumung und Streuung orientiert sich an der Wettersituation und er- folgt nach dem in der Auftragsbestätigung oder Bedarf. Bei anhaltenden Schneefällen erfolgt eine Räumung im Angebot angegebenen LeistungsumfangIntervall von 5 Stunden.
c3.6 In Fällen vom Parteienwillen unabhängigen Umständen (Fälle höherer Gewalt, zB Zu- sammenbuch des Individualverkehrs, extreme Schneemengen, Schneeverwehungen, andauernder gefrierender Regen) Dort kann der Auftragnehmer eine regelmäßige Räumung und Streuung nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die auf Wunsch gewährleisten. Bei Eintreten einer solchen Extremsituation kann es daher zu nicht im Einflußbereich des Kunden ausgeführt werden, werden zusätzlich gemäß Aufragnehmers liegenden Verzögerungen und Unterbrechungen der jeweils gültigen Preisliste Dienstleistungen kommen. Solche Verzögerungen oder Unter- brechungen der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für Leistungen des Auftragnehmers berechtigen den Auftrageber nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung zu einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigtReduktion es Entgeltes. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH Auftraggeber ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall bei Vorliegen eines Falles von hö- herer Gewalt bei sonstiger eigener Haftung selbst verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand gesetzlich erforder- lichen Räumungs- und Streuungsmaßnahme zu setzten. Der Auftragnehmer wird die vereinbarten Räumungs- und Streuungsarbeiten jedenfalls spätestens 4 Stunden nach Wegfall der höheren Gewalt, erforderlichenfalls in einsgeschränktem Ausmaß durch- führen.
3.7 Die vereinbarungsgemäß zu reinigenden Flächen werden nur nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Schneeablagerfläche geräumt. Ein erforderlicher Abtransport von Schnee erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung mit dem Auftragnehmer gegen zusätzliches Entgelt. Eine Ablagerung von Schnee auf Grünflächen erfolgt auf Risiko des Auftraggebers. Etwaige Ersatzansprüche wegen daraus resultierenden Beschädi- gungen oder erforderliche Reinigungen sind ausgeschlossen.
3.8 Die Behandlung von Schnee und Glatteis, welche nicht unmittelbar auf natürlichen Niederschlag zurückzuführen sind (zB durch defekte Dachrinnen, Schmelzwasser oder vom Dach fallender Schnee) erfolgt nur beigesonderter Vereinbarung mit dem Auf- tragnehmer gegen zusätzliches Entgelt. Der Auftraggeber haftet für Arbeits- Schäden aus ei- nem der aufgezählten Ereignisse bis zum mit dem Auftragnehmer vereinbarten Räu- mungszeitpunkt unmittelbar selbst. Ebenso obliegt es dem Auftraggeber, Passanten vor der Gefahr von Dachlawinen zu waren und Fahrzeit zu trageneine entsprechende Abhilfe am Dach selbst vorzunehmen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Winterdienst
Leistungsumfang. a) Die Serviceleistungen der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die 4.1 klarmobil stellt dem Kunden im Rahmen der vorhandenen technischen und betrieblichen Mög- lichkeiten Mobilfunkdienste im Netz der Telekom Deutschland GmbH, Vodafone D2 GmbH oder der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG zur Verfü- gung.
4.2 Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt klarmobil dem Kunden eine SIM-Karte, die mit der Identifikationsnummer (PIN) und der Entsperrnum- mer (PUK) codiert ist. Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum der klarmobil.
4.3 Für die Überlassung eines Serviceauftrages Mobiltelefons gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (außer Mobilfunkgeräte) der klarmobil.
4.4 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt. Einschränkungen des räum- lichen Bereiches werden die Netzbetreiber allen- falls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. klarmobil behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschrän- kung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpäs- sen in den Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den Anlagen der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Be- triebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkei- ten oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich sind, vor. Stö- rungen der Übertragungsqualität durch atmosphäri- sche oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszu- schließen. Zeitweilige Unterbrechungen und Be- schränkungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt ergeben.
4.5 Soweit klarmobil die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als 24 Stunden andauert, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berech- tigt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 ausge- schlossen.
4.6 Der Kunde ist nach sechs (6) Wochen seit Vertragsbeginn berechtigt, im Ausland Mobilfunk- dienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzen, soweit der inländische Netzbetreiber mit dem jeweiligen ausländischen Betreiber entspre- chende Vereinbarungen geschlossen hat und der Kunde dafür frei geschaltet wurde (Roaming). Der Umfang der Roaming-Leistungen zur Störungsbehebung) von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen International Roaming-Preisliste; nähere Informationen: xxx.xxxxxxxxx.xx.
4.7 Der Kunde kann bei klarmobil kostenlos die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangen.
4.8 klarmobil behält sich vor, einen Kunden erst nach einer separaten Bonitätsprüfung zur Nutzung der Mobilfunkdienste im Ausland frei zuschalten. Will der Kunde das Vertragsverhältnis trotz nicht ausreichender Bonität fortführen und für den Ro- aming- und Auslandszugang frei geschaltet wer- den, so kann er dies erreichen, indem er eine Sicherheit – entsprechend Ziffer 2.2.4 – stellt. klarmobil behält sich Auslandsfreischaltungen für kritische Länder sowie die Benennung entspre- chender Länder vor. Nach sechs (6) Wochen seit
4.9 Werden Zusatzleistungen durch andere Anbie- ter erbracht, entsteht ein unmittelbares Vertrags- verhältnis zwischen dem Kunden und dem anderen Anbieter. Die Leistung der klarmobil beschränkt sich dann auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zu dem anderen Anbieter.
4.10 Der Kunde kann von klarmobil verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist - für bestimmte Rufnum- mernbereiche im Sinne von § 3 Nr. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.
4.11 Nutzt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht ab, behält sich klarmobil vor, die Mailbox zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen Leistungsumfang.
c) Dort nicht ausdrücklich genannte LeistungenMailbox befinden, die auf gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verloren. klarmobil übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf Wunsch des Kunden ausgeführt kann sie wieder aktiviert werden, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigt. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.
Appears in 1 contract
Leistungsumfang. aDer Umfang der sonstigen Leistungen nach der Systemlieferung* ergibt sich aus Anlage Nr.1 - Verfahrens- und Vertragsunterlagen inkl. aller Anlagen. Vergütung Die sonstigen Leistungen nach der Systemlieferung* sind mit dem Pauschalfestpreis abgegolten. Der Vergütungsanteil für sonstige Leistungen nach der Systemlieferung* beträgt Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Systemlieferung* sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 7.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Systemlieferung* beträgt pauschal Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 8 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Serviceleistungen Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die im Rahmen eines Serviceauftrages Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB können bei Leistungen zur Störungsbehebung) entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem Ziffer 8.5 Sätze 2 und 3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen Leistungsumfang.
c) Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die auf Wunsch des Kunden ausgeführt Rechnung gestellt werden, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung gestelltzu stellen. Das Gleiche gilt für Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sindgesondert vergütet. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der GesamtanlageReisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. Ebenfalls gehört . Nebenkosten* werden nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigtgesondert vergütet. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile Nebenkosten* werden vergütet gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung Anlage Nr. . Materialkosten werden nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt gesondert vergütet. Materialkosten werden kannvergütet gemäß Anlage Nr. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen. .
Appears in 1 contract
Samples: It System Delivery Agreement
Leistungsumfang. a) Die Serviceleistungen Gesellschaft stellt dem Kunden gemäß seinem Auftrag, dieser Geschäftsbedingungen und der Wolf GmbH beziehen Preisliste einen Telefonanschluss zur Verfügung, der den Kunden befähigt, über seinen Kabelfernsehanschluss zu telefonieren. Die Art und die Anzahl der zugelassenen Endgeräte ergeben sich aus der Preisliste. Die Bereitstellung erfolgt über ein Kabelmodem. Die Gesellschaft weist den Kunden darauf hin, dass der Betrieb eines Kabelmodems nur an dem vom Kunden mitgeteilten Standort zulässig ist, da die Notruffunktion des Anschlusses bei der Nutzung an einem anderen als dem der Gesellschaft mitgeteilten Standort nicht gewährleistet ist. Die Gesellschaft weist weiter darauf hin, dass der Telefonanschluss nicht für die Nutzung von Hausnotruf-, Brand- und Einbruchmeldeanlagen geeignet ist; Ein derartiger Betrieb erfolgt ausschließlich auf Wolf-Produkte und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) eigenes Risiko des Kunden. Die im Rahmen eines Serviceauftrages (außer Gesellschaft haftet bei Leistungen zur Störungsbehebung) von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach vorgenannten Nutzung des Telefonanschlusses sowie bei Stromausfall nicht für eine fehlerhafte bzw. nicht erfolgte Übermittlung des Notrufs an die zuständige Notrufstelle. Die Gesellschaft teilt dem in der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen Leistungsumfang.
c) Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungen, Kunden die auf Rufnummern zu. Auf Wunsch des Kunden ausgeführt werdenerhält dieser weitere Rufnummern. Wünscht der Kunde seine bestehenden Rufnummern weiterhin zu benutzen, ermöglicht die Gesellschaft die Rufnummernportierung (Rufnummernmitnahme). In Summe kann der Kunde am Kabelodem maximal drei Rufnummern belegen. Die Preise für diese weiteren Rufnummern ergeben sich aus der Preisliste. Die Gesellschaft ermöglicht ebenfalls die Rufnummernportierung. Die Gesellschaft haftet nicht, wenn dem Kunden zugeteilte Rufnummern zu einem späteren Zeitpunkt wieder entzogen werden zusätzlich gemäß müssen und dies auf Vorgaben berechtigter Dritter (z.B. der jeweils gültigen Preisliste Bundesnetzagentur) beruht. Der Festnetz-Telefonanschluss umfasst einen Sprachkanal. Sofern der Wolf GmbH in Rechnung Kunde noch nicht über eine Teilnehmerrufnummer verfügt oder bestehende Rufnummern nicht beibehalten möchte, erhält er von der Gesellschaft aus dem Ortsnetzvorwahlbereich des Wohnorts des Kunden die Rufnummer zur Verfügung gestellt. Das Gleiche gilt für Der Festnetz-Telefonanschluss von der Gesellschaft ermöglicht dem Kunden, alle öffentlichen Telefonverbindungen entgegenzunehmen und von seinem Anschluss Verbindungen zu anderen öffentlichen Telefonanschlüssen herzustellen. Es ist nicht ausdrücklich genannte Leistungenmöglich, über den Festnetz-Telefonanschluss Verbindungen zu geografischen Einwahldiensten aufzubauen oder die fallweise oder voreingestellte Auswahl eines alternativen Verbindungsnetzbetreibers zu nutzen. Bei Gesprächen über die Netzgrenzen von der Gesellschaft hinaus ist es möglich, dass aufgrund von technischen Gegebenheiten anderer Telekommunikationsnetze Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von Festnetztelefon Leistungsmerkmalen auftreten. Eine Vorrangschaltung im Sinne der Telekommunikations- Sicherstellungs-Verordnung (TKSiV) kann beim Festnetz-Telefonanschluss aus technischen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden. Der Festnetz-Telefonanschluss umfasst die in den Leistungsmerkmalen angegebenen Möglichkeiten, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des vom Kunden einzuholengenutzt werden können, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wirdsofern sie von seinem jeweiligen Endgerät (Telefon) unterstützt werden.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigt. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.
Appears in 1 contract
Leistungsumfang. a) Der konkrete Leistungsumfang wird zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt. Die Serviceleistungen Räumung und Bestreuung der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte vereinbarten Flächen erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen sowie der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (§ 93 Abs 1 Straßenverkehrsordnung 1960, Winterdienstverordnung 2003, MA 70 II 1995/62 idF 14.10.1965). Der Auftraggeber ist verpflichtet, während der in diesen Geschäftsbedingungen festgeschriebenen organisatorisch bedingten Reaktionszeit des Auftragnehmers selbst für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften Sorge zu tragen. Sofern mit dem Auftraggeber keine anders lautende Vereinbarung getroffen wird, erfolgt die Räumung und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die Streuung im Rahmen eines Serviceauftrages (außer bei Leistungen zur Störungsbehebung) folgenden Bei verparkten Flächen bedarf der Umfang der durchzuführenden Räumung und Streuung sowie die Übernahme der Haftung einer gesonderten Vereinbarung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den Zutritt zu den zu reinigenden Flächen zu ermöglichen. Der Auftragnehmer ist ohne Verlust seines Anspruches auf Entgelt von der Wolf GmbH Leistungserbringung befreit, solange ihm nicht der notwendige Zutritt ermöglicht wird. Überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Sicherstellung des Zugangs einen Schlüssel, so ist dieser vom Auftragnehmer nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückzustellen. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber bei Verlust des überlassenen Schlüssels nur für den Wiederbeschaffungswert. Die Räumung des Schnees erfolgt grundsätzlich maschinell. Eine händische Nachbehandlung erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung mit dem Auftragnehmer gegen zusätzliches Entgelt. Die maschinell gereinigten Flächen werden bei Bedarf entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bestreut. Ein Anspruch des Auftraggebers auf „Schwarzräumung“, also Räumung bis auf den Asphalt, besteht nicht. Der Umfang der Räumung und Streuung orientiert sich an der Wettersituation. Bei Schneehöhen bis zu erbringenden Leistungen bestimmen sich 10 cm ist mit einer Bestreuung im Zeitraum von 3 Stunden nach Beginn des Niederschlags zu rechnen. Bei anhaltenden Schneefällen erfolgt eine Räumung im Intervall von 24 Stunden. Streumittel ist bis zu 10 Tage nach dem Aufbringen wirksam und darf dementsprechend in diesem Zeitraum bei sonstigem Haftungsausschluss nicht entfernt werden. Die Xxxx des Streumaterials bleibt dem Auftragnehmer überlassen. In Fällen von vom Parteienwillen unabhängigen Umständen (Fälle höherer Gewalt, zB Zusammenbruch des Individualverkehrs, extreme Schneemengen, Schneeverwehungen, andauernder gefrierender Regen) kann der Auftragsbestätigung oder Auftragnehmer eine regelmäßige Räumung und Streuung nicht gewährleisten. Bei Eintreten einer solchen Extremsituation kann es daher zu nicht im Angebot angegebenen Leistungsumfang.
c) Dort Einflussbereich des Auftragnehmers liegenden Verzögerungen und Unterbrechungen der Dienstleistungen kommen. Solche Verzögerungen oder Unterbrechungen der Leistungen des Auftragnehmers berechtigen den Auftraggeber nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die auf Wunsch zu einer Reduktion des Kunden ausgeführt werden, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigtEntgeltes. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH Auftraggeber ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall bei Vorliegen eines Falles von höherer Gewalt bei sonstiger eigener Haftung selbst verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand gesetzlich erforderlichen Räumungs- und Streuungsmaßnahmen zu setzen. Der Auftragnehmer wird die vereinbarten Räumungs- und Streuungsarbeiten jedenfalls spätestens 8 Stunden nach Wegfall der höheren Gewalt, erforderlichenfalls in eingeschränktem Ausmaß, durchführen. Die vereinbarungsgemäß zu reinigenden Flächen werden nur nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Schneeablagerfläche geräumt. Ein allfällig erforderlicher Abtransport von Schnee sowie das Auftürmen des Schnees über 80 cm Höhe erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung mit dem Auftragnehmer gegen zusätzliches Entgelt. Eine Ablagerung von Schnee auf Grünflächen erfolgt auf Risiko des Auftraggebers. Etwaige Ersatzansprüche wegen daraus resultierenden Beschädigungen oder erforderliche Reinigungen sind ausgeschlossen. Die Behandlung von Schnee und Glatteis, welche nicht unmittelbar auf natürlichen Niederschlag zurückzuführen sind (z.B. durch defekte Dachrinnen, Schmelzwasser oder vom Dach fallender Schnee), erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung mit dem Auftragnehmer gegen zusätzliches Entgelt. Der Auftraggeber haftet für Arbeits- etwaige Schäden aus einem der aufgezählten Ereignisse bis zum mit dem Auftragnehmer vereinbarten Räumungszeitpunkt unmittelbar selbst. Ebenso obliegt es dem Auftraggeber, Passanten vor der Gefahr von Dachlawinen zu warnen und Fahrzeit eine entsprechende Abhilfe am Dach selbst vorzunehmen. Eine Entfernung von Streumittel auf nicht öffentlichen Flächen erfolgt nur bei gesonderter Beauftragung durch den Auftraggeber. Dem Auftragnehmer steht für die Durchführung dieser Leistung ein gesondert zu tragenvereinbarendes Entgelt zu.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. a(1) Für Seminarteilnehmer*innen von HVHS-Seminaren wird die Leistungsbeschreibung in der Veranstaltungsausschreibung gewährleistet. Sie besteht in der Regel aus der pädagogischen Leistung (Seminar/Seminarinhalten, einschließlich Dozent*in und Seminarraumnutzung usw.) sowie der Unterkunft und der Vollverpflegung. Hierfür wird insgesamt eine Seminarpauschale/Tagessatz erhoben.
(2) Bei Gruppenbuchungen wird ein Tagessatz pro Teilnehmenden und Tag erhoben. Angebrochene Tage werden anteilig berechnet. In diesem Tagessatz sind die Übernachtung in der gebuchten Zimmerkategorie (Einzel-/Doppelzimmer), die Vollverpflegung (Frühstück, Vormittagskaffee, Mittagessen, Nachmittagskaffee und Kuchen, Abendessen) sowie die Nutzungsgebühr für den Seminarraum nebst in der Regel 2 Arbeits- gruppenräumen enthalten.
(3) Die Serviceleistungen gewünschte Seminarraumausstattung (Anordnung der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige LeistungenTische, Stuhlkreis, Medien usw.) kann nur gewährleistet werden, wenn das mit den Vertragsunterlagen zugegangene Formblatt spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der HVHS eingegangen ist.
b(4) Sonderleistungen wie Tagungsgetränke, bestimmte Medien, Verbrauchsmaterialien oder Sonderleistungen bei der Verpflegung werden extra berechnet.
(5) Die im Rahmen eines Serviceauftrages (außer bei Leistungen zur Störungsbehebung) von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem in der Auftragsbestätigung Vertragspartner*innen erwerben keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder im Angebot angegebenen LeistungsumfangSeminarräume.
c(6) Dort nicht ausdrücklich genannte LeistungenDie HVHS kann Vertragspartner*innen ganz oder teilweise eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen, wenn dies durch besondere Umstände (Überbelegung, die die HVHS nicht zu verantworten hat) geboten ist.
(7) Den Seminarteilnehmer*innen werden hauseigene Parkplätze, soweit ausreichend vorhanden, kostenfrei zur Verfügung gestellt.
(8) Die Freizeiteinrichtungen der HVHS (Sauna, Kegelbahn, Minigolfanlage, Fußballplatz, Außenschach usw.) können von den Seminarteilnehmenden genutzt werden. Ein rechtsverbindlicher Anspruch auf Wunsch des Kunden ausgeführt werden, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestelltdiese Nutzung besteht allerdings nicht. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte LeistungenFür Schäden an Person und Eigentum, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat aus dieser Nutzung entstehen, übernimmt die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wirdHVHS keine Haftung.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigt. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. a15.1 epcan übergibt am Hausübergabepunkt (HÜP) Die Serviceleistungen der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die im Rahmen eines Serviceauftrages (außer bei Leistungen zur Störungsbehebung) von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem in der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen Leistungsumfang.
c) Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die auf Wunsch des Kunden ausgeführt werden, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur StörungsbehebungRundfunksignale für:
a) Verlangt Hör- und Fernsehprogramme, die von technischen Rundfunksendern ausgesendet werden und am Ort der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigt. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergütenzentralen Empfangseinrichtungen von epcan mit herkömmlichem Antennenaufwand in technisch ausreichender Qualität empfangbar sind (Grundversorgung).
b) Die Wolf GmbH ist berechtigtdie Erweiterung um zusätzliche analoge und digitale Programme, für sowie ggf. Pay-TV- Programme und interaktive Dienste je nach Vertragstyp. Ein Anspruch auf Ausstrahlung eines bestimmten Programms außerhalb der Grundversorgung besteht nicht. 15.2 epcan übermittelt die Arbeits- Programme nur derart und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringensolange, wie ihr dies die Bindung an Gesetze, nationale und internationale Vereinbarungen und Entscheidungen Dritter (z.B. Landesmedienanstalten und Programmanbieter / veranstalter) ermöglichen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt15.3 Sofern epcan Pay-TV-Programme und Video-on-demand-Dienste anbietet, wenn erfolgt die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, Nutzung durch den Kunden hierüber unverzüglich zu informierennur gegen eine gesonderte Vergütung gemäß den jeweils gültigen Preislisten.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen15.4 Bei Leistungsstörungen oder -einschränkungen durch Sendeunternehmen oder Satellitenbetreiber oder anderer Zulieferer, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht deren Signale durch epcan aufbereitet werden, ist die Wolf GmbH der Kunde nicht berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten das monatliche Entgelt zu verlangenmindern. Ausgenommen sind Störungen, die eine ununterbrochene Dauer von zehn (10) Tagen überschreiten.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet15.5 epcan behält sich vor das Programmangebot, die Überprüfungskosten nebst Aufwand einzelnen Kanäle, sowie die Nutzung der einzelnen Kanäle zu ergänzen, zu erweitern, zu kürzen oder in sonstiger Weise zu verändern. Bei Einstellung eines Senderbetriebes kann es zu unangekündigten Kürzungen des Programmangebotes kommen. In diesem Fall wird sich epcan um gleichwertigen Programmersatz bemühen.
15.6 Für den Empfang digitaler Programme ist ein entsprechender Receiver oder ein Fernsehgerät mit integriertem IPTV Empfangsteil erforderlich.
15.7 Entspricht die Kundenanlage nicht den technischen Anschlussbedingungen, so ist epcan für Arbeits- ein reduziertes Programmangebot (analoge und Fahrzeit zu tragendigitale Programme, ggf. Pay-TV-Programme, Video- on-demand-Dienste) nicht verantwortlich.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. a) 2.1. Die Serviceleistungen Leistungserbringung erfolgt in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen. Sohin werden iSd § 93 StVO die vertragsgegenständlichen Flächen während der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte Saison zwischen 6:00 und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen22:00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen geräumt und bei Glatteis bestreut. Bei anhaltenden Schneefällen erfolgen weitere Einsätze in Intervallen von 5 bis 7 Stunden nach Bedarf. Im Übrigen ist der Einsatzbeginn binnen 4 Stunden ab Liegenbleiben des Schnees bzw. ab Auftreten von Glatteis vorgesehen.
b) 2.2. Die Schneesäuberung und Bestreuung erfolgt im Rahmen eines Serviceauftrages (außer gesetzlich vorgeschriebenen Ausmaß, wenn nicht anders schriftlich vereinbart wurde:
2.3. Vereinbarte Flächenausmaße werden nur nach der zur Verfügung stehenden Schneelagerfläche geräumt. Die zu reinigende Fläche wird bei Leistungen zur Störungsbehebung) größeren Schneemengen entsprechend verringert. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Xxxxxx höher als 80 cm aufzutürmen.
2.4. Bei entsprechender Vorhersage von Glatteis erfolgt eine prophylaktische Bestreuung. Bei andauerndem, gefrierendem Regen erfolgt eine Streuung in vorgeplanten, verkehrsabhängigen Intervallen. Streusplitt ist in der Wolf GmbH Regel bis zu erbringenden Leistungen bestimmen sich 10 Tage nach dem Aufbringen wirksam und darf in diesem Zeitraum bei sonstigem Haftungsausschluss nicht entfernt werden. Die Xxxx des Streumaterials bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten und ist in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen der Auftragsbestätigung oder Winterdienst-VO.
2.5. Die gründliche Streusplittentfernung (Einkehrpflicht gem. § 8 Abs 2 Winterdienst-VO) wird vom Auftragnehmer am Saisonende durchgeführt. Zwischenkehrungen erfolgen nur bei Schönwetterperioden von mindestens vier Tagen durchgehend Temperaturen über 6 Grad (Tag und Nacht) und wenn keine Niederschläge (Schnee, Glatteis) vorhergesagt werden. Der Auftragnehmer ist aber nicht verpflichtet, Xxxxxxxx aus den Grünflächen zu entfernen.
2.6. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Schnee und Eis, welche nicht unmittelbar auf natürlichen Niederschlag zurückzuführen sind (z.B. defekte Dachrinnen, Schmelzwasser, Dachlawinen, Straßenräumgeräte, usw.), zu entfernen und kann dafür auch nicht haftbar gemacht werden. Ebenso unterbleibt die Reinigung, wenn Verkehrsflächen im Angebot angegebenen LeistungsumfangZuge des Reinigungsvorganges nicht begehbar sind (z.B. durch abgestellte Fahrzeuge, Mülltonnen, fehlende Schlüssel, usw.). Die Entfernung dieser oa. Eis- bzw. Schneemengen ist gesondert in Auftrag zu geben.
c) Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die auf Wunsch des Kunden ausgeführt werden, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigt2.7. Der Kunde Auftragnehmer ist zur Beseitigung der Quellen, welche zur Ablagerung von Eis, Schnee oder sonstigen Verunreinigungen führen, nicht verpflichtet. Dies gilt auch für Schneewechten und Eisbildung auf Dächern (muss von einem Fachunternehmen, z.B. Dachspengler, durchgeführt werden). Hierfür hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit Auftraggeber Sorge zu tragen.
2.8. Eine Auftragsübernahme nach dem 1. November erfolgt unter der Voraussetzung, dass die zu betreuenden Flächen um 22:00 Uhr des Vortages gereinigt waren.
2.9. Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarte Leistung mit eigenen Betriebsmitteln und steht ihm die Ablaufgestaltung hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort und konkreter Durchführung der Leistung frei. Der Auftraggeber hat diesbezüglich kein Weisungsrecht.
Appears in 1 contract
Samples: Winterdienstvertrag
Leistungsumfang. a3.1 Der Inhalt des Prepaid-Mobilfunkvertrags zwischen EPS und dem Kunden richtet sich, soweit nicht abweichend anders vereinbart, nach dem Inhalt des schriftlichen Auftragsformulars, den bei Vertragsschluss aktuellen Leistungsbeschreibungen und Preislisten sowie diesen AGB soweit auf diese im Bestellvorgang hingewiesen wurde.. Die Leistungsbeschreibungen und Preislisten liegen in den E-Plus Verkaufsstellen zur Einsichtnahme durch den Kunden bereit oder werden dem Kunden durch die Möglichkeit der Kenntnisnahme in jeweils zumutbare Weise zur Kenntnis gebracht. Änderungen erfolgen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und werden dem Kunden bekanntgemacht.
3.2 EPS stellt dem Kunden die Prepaid Card mit einer Rufnummer, zwei persönlichen Identifikationsnummern („PIN") sowie zwei entsprechenden persönlichen Entsperrungscodes („PUK“) zur Verfügung. Prepaid Card und PIN sind Voraussetzung für den Zugang zu dem von der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG („EPM“) betriebenen GSM-Mobilfunknetz („E-Plus Mobilfunknetz“) bzw. zu dem E-Plus UMTS-Mobilfunknetz, dessen Lizenznehmerin die E-Plus 3G Luxemburg S.a.r.l. ist, für die EPM das E-Plus UMTS-Mobilfunknetz errichtet, betreibt und erweitert („E-Plus UMTS-Mobilfunknetz“). Der PUK kann zur Legitimation gegenüber dem Kundenservice genutzt werden.
3.3 Die Serviceleistungen Rufnummer der Wolf GmbH beziehen sich Prepaid-Card wird dem Kunden bei Erwerb mitgeteilt, z. B. in dem „Willkommensbrief“. Kunden müssen Änderungen von Rufnummern hinnehmen, wenn diese durch Maßnahmen oder Entscheidungen der Regulierungsbehörde gegenüber EPS und der dazu ergangenen Verfahrensregelungen veranlasst sind oder die Zuteilung aufgrund unrichtiger Angaben des Kunden erfolgt ist.
3.4 Die Leistungen der EPS sind räumlich auf Wolfden Empfangs- und Sendebereich des von EPM in der Bundesrepublik Deutschland betriebenen E-Produkte und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die Plus Mobilfunknetzes beschränkt. Darüber hinaus ist der Kunde im Rahmen eines Serviceauftrages (außer bei Leistungen zur Störungsbehebung) des Angebotes von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem in der Auftragsbestätigung oder EPS berechtigt, Verbindungen mit Anschlüssen im Angebot angegebenen LeistungsumfangAusland sowie Verbindungen über ausländische Mobilfunknetze in Anspruch zu nehmen, soweit EPM dies technisch ermöglicht und dies mit den jeweiligen ausländischen Netzbetreibern vereinbart hat. Für Verbindungen im Ausland und aus dem Ausland gelten die Bedingungen von Prepaid Roaming.
c) Dort nicht ausdrücklich genannte 3.5 Im Rahmen des Prepaid-Mobilfunkvertrags stellt EPS dem Kunden die Nutzung von Telekommunikationsdiensten im Sinne von § 3 Nr. 24 TKG im Rahmen dieser AGB zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um gegen Entgelt erbrachte Leistungen, die auf Wunsch des ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen.
3.6 Über die Telekommunikationsdienstleistung gemäß Ziffer 3.5 hinaus gewährt EPS dem Kunden ausgeführt den Zugang zu sog. „Premiumdiensten“ im Sinne von § 3 Nr. 17 b TKG, insbesondere zu solchen Diensten, die über den Rufnummernbereich 0900 erbracht werden, werden zusätzlich in deren Rahmen eine weitere Dienstleistung, anders als die Telekommunikationsdienstleistung gemäß Ziffer 3.5, von EPS oder einem Dritten erbracht wird. Premiumdienste sind insbesondere Chatdienste, Musikdienste, Unterhaltungsdienste, Unterhaltungsdienste für Erwachsene, Foren und Service Hotlines. Premiumdienste können auch über normale Festnetznummern erbracht werden. Insgesamt ist es dabei unerheblich, ob für die weitere Dienstleistung über das Verbindungsentgelt hinaus ein separates Entgelt anfällt oder nicht. Soweit für die weitere Dienstleistung ein über das Verbindungsentgelt hinausgehendes separates Entgelt anfällt und dafür keine separate Rechnung erstellt wird, wird sie dem diese Leistung nutzenden Kunden gegenüber gemeinsam mit der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wirdTelekommunikationsdienstleistung gemäß Ziffer 3.5 und Ziffer 5 abgerechnet.
d) I3.7 EPS gewährleistet auch bei grundsätzlich vorhandener Netzabdeckung keine Mobilfunkversorgung innerhalb geschlossener Räume, da diese durch die spezifischen baulichen Gegebenheiten beeinträchtigt sein kann.
3.8 EPS erbringt ihre Leistungen im Rahmen der Kapazitätsgrenzen des E-Plus Mobilfunknetzes. Zeitweilige Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen der Leistungen können sich auch in Not- und Katastrophenfällen, durch atmosphärische Bedingungen und geographische Gegebenheiten sowie funktechnische Hindernisse, Unterbrechung der Stromversorgung oder wegen technischer Änderungen an den Anlagen von EPM oder EPS (z. B. Verbesserungen des Netzes, Verlegung der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung Standorte von bauseits erstellten Versorgungsleitungen Anlagen), wegen sonstiger Maßnahmen (Dichtheitz. B. Wartungsarbeiten, bestimmungsgemäße Verlegung etcReparaturen usw.), die für die ordnungsgemäße oder verbesserte Erbringung der Leistungen erforderlich sind, oder aus Gründen höherer Gewalt (einschließlich Streiks und Aussperrungen) ergeben.
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung3.9 Ziffer 3.8 gilt entsprechend für Störungen, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigt. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht Beschränkungen oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus GründenUnterbrechungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht von EPS zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kundenverhältnis benutzt werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Prepaid Mobilfunkdienstleistungen
Leistungsumfang. a) Die Serviceleistungen Alle Arbeiten im Rahmen des Servicevertrages werden innerhalb der Wolf GmbH beziehen sich Regelarbeitszeit des AN ausgeführt. Werden Arbeiten auf Wolf-Produkte Wunsch des AG außerhalb der Regelarbeitszeit ausgeführt, werden anfallende Mehrkosten (z. B. Mehrarbeitszuschläge und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige LeistungenNotdienstpauschalen) gesondert in Rechung gestellt.
b) Die im Rahmen eines Serviceauftrages (außer bei Leistungen zur Störungsbehebung) von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem in der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen LeistungsumfangKfz-Kosten werden pro Aufzuganlage berechnet.
c) Dort nicht ausdrücklich genannte LeistungenIm Rahmen des Servicevertrages bzgl. Aufzüge werden insbesondere abgenutzte Akkus, die auf Wunsch defekte Beleuchtung, sowie Beleuchtungsabdeckungen in Kabine und Schacht etc. (Materialkosten von bis zu 100 EUR zzgl. MwSt.) ohne zusätzliche Zustimmung des Kunden ausgeführt werdenAG zur Sicherheit des Verwenders, werden zusätzlich gemäß sowie der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH Monteure getauscht, fachgerecht entsorgt und gesondert in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt Schmier- und Reinigungsmittel, sowie Kleinteile sind davon nicht betroffen, sofern es die für die Wartung benötigte Menge nicht ausdrücklich genannte Leistungenübersteigt. Verträge mit Option Schachtentlüftung wird das für die Wartung verbrauchte Material separat in Rechnung gestellt. Bei Beschädigungen die durch die Wartung der Anlage entstehen, haftet der AG. Jedoch nicht für die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wirdin Punkt A. 2a) aufgeführten Punkte.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen Darüber hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheitsind Modernisierungen, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigt. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus GründenBeseitigung von Schäden, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegenauf Einwirkungen Dritter beruhen (u.a. Vandalismus), zum vereinbarten Termin Schäden aufgrund unsachgemäßer Benutzung oder unabwendbarer Ereignisse (Unterbrechung der Stromversorgung, Feuer, Wasser usw.) sowie Überspannungsschäden nicht vom Vertrag erfasst. Das gleiche gilt für technische Verbesserungen oder nicht vollständig erbracht Änderungen, die aufgrund von nach Vertragsschluss in Kraft tretenden Vorschriften erforderlich oder von Überwachungsstellen empfohlen oder angeordnet werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Die von Aufzug- & Elektrotechnik Xxxxxxxxxxx erstellten Wartungsnachweise werden auf Wunsch dem Kunden zugesandt.
f) Der Kunde ist aber Rechnungsversand von Aufzug- & Elektrotechnik Xxxxxxxxxxx findet zum Wohle der Umwelt und in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- Zeiten der Digitalisierung ausschließlich per E-Mail statt. Der AG kann jederzeit schriftlich Widerspruch gegen vorstehenden Punkt B. 2g) einlegen und Fahrzeit zu tragenden Rechnungsversand per Post verlangen.
Appears in 1 contract
Samples: Service Agreement
Leistungsumfang. 1. Im Rahmen des monatlichen Pauschalhonorars werden folgende Leistungen im normalen Umfang erbracht:
a) Die Serviceleistungen Allgemeine Immobilienverwaltung: - Übernahme der Wolf GmbH beziehen sich für die Abwicklung der Verwaltung erforderlichen Unterlagen vom Auftraggeber oder der Vorverwaltung; - Organisation, Anlage und laufende Führung der Akten; - Führung und Wartung der Stammdaten (Eigentümernamen, Eigentümeradressen, Nutzflächen, Branchen, etc.); - Abwicklung des mit der ordentlichen Verwaltung der Liegenschaft im Zusammenhang stehenden Schriftverkehrs mit den Mit- bzw. Wohnungseigentümern und mit Behörden (im normalen Umfang); - Vertretung des Auftraggebers vor Verwaltungs- und sonstigen Behörden und Wahrnehmung von Behördenterminen, soweit diese Maßnahmen nicht im Zusammenhang mit gesondert zu honorierenden Verwaltungsleistungen stehen; - Abhaltung einer Eigentümerversammlung mindestens alle zwei Jahre samt den damit verbundenen Verwaltungsaufgaben; auf Wolf-Produkte schriftliches Verlangen von mind. zwei Wohnungseigentümern ist binnen 8 Wochen ungeachtet der Fristen gem.§25Abs.1 WEG eine Eigentümerversammlung einzuberufen. Für die Abhaltung der Eigentümerversammlung gelten folgende Grundsätze: Bei der Einberufung der Eigentümerversammlung ist darauf zu achten, dass diese nicht zur allgemeinen Urlaubszeit (Juli, August, Weihnachts- und umfassen ⮚ Leistungen Semesterferien) stattfindet. Der Verwalter hat über das Geschehen der Eigentümerversammlung, insbesondere über die Ergebnisse von Abstimmungen und die gefassten Beschlüsse, eine Niederschrift aufzunehmen. Nach der Eigentümerversammlung ist die Niederschrift über das Geschehen bei der Eigentümerversammlung allen Eigentümern zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige LeistungenKenntnis zu bringen. Dies hat durch Anschlag an einer deutlich sichtbaren Stelle des Hauses und Übersendung an die Anschrift des Wohnungseigentumsobjektes oder eine andere bekanntgegebene inländische Zustellanschrift zu erfolgen. - Information des Auftraggebers über alle wichtigen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Liegenschaft.
b) Kaufmännische Immobilienverwaltung: - Erstellung der Vorschau über die in absehbarer Zeit notwendigen, über die laufende Instandhaltung hinausgehenden Erhaltungsarbeiten und die in Aussicht genommenen Verbesserungsarbeiten, die dafür erforderlichen Beiträge zur Rücklage sowie die sonst vorhersehbaren Aufwendungen, vor allem die Bewirtschaftungskosten und die sich daraus ergebenden Vorauszahlungen, bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode; - Erstellen der monatlichen Vorauszahlungen auf die Liegenschaftsaufwendungen; Die Vorschreibungen zu den Liegenschaftsaufwendungen erfolgen in monatlichen Aconti, welche jeweils am 05. eines jeden Kalendermonats fällig sind. Soweit dies zur Bestreitung der Liegenschaftsaufwendungen im Einzelfall erforderlich ist, ist der Verwalter berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Beträge im Rahmen eines Serviceauftrages (außer bei Leistungen von Sondervorschreibungen einzuheben. Die Aufnahme von Darlehen für die Eigentümergemeinschaft bedarf einer vorhergehenden Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft. Ausgenommen davon sind Kontoüberziehungen auf den für die Eigentümergemeinschaft geführten Konten, die zu dem für die ordentliche Verwaltung der Wohnungseigentumsanlage erforderlichen Zahlungsverkehr gehören. - Inkasso und Mahnwesen betreffend die Beitragszahlungen der Mit- und Wohnungseigentümer; Der Verwalter hat den Zahlungstermin für die laufenden Akontozahlungen der Mit- und Wohnungseigentümer zu überwachen und das Mahnwesen bis zur Störungsbehebung) erforderlichen Einleitung von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem in der Auftragsbestätigung oder rechtlichen Schritten im Angebot angegebenen Leistungsumfang.Einvernehmen mit dem Auftraggeber (Bekanntgabe der Mahnstufe) vorzunehmen. Rückständige Beitragsleistungen sind unter Einhaltung der Vorschriften des § 20 Abs. 5 und § 27 Abs. 2 WEG 2002 einbringlich zu machen. - Anlage und Verwaltung der Rücklage; - Kontrolle der Betriebskosten samt allfälliger Anpassung; - Abwicklung des gesamten die Liegenschaft betreffenden Zahlungsverkehrs; - Überwachung des bestehenden Versicherungsschutzes; - Abwicklung von Versicherungsschäden; - Führung eines für jeden Wohnungseigentümer einsehbaren Eigenkontos der Eigentümergemeinschaft oder eines ebenso einsehbaren Anderkontos; - Erstellung der Jahresabrechnung über die Liegenschaftsaufwendungen und die Bewirtschaftungskosten gemäß § 34 XXX 0000; - monatliche Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung und Jahreserklärung;
c) Dort Technische Immobilienverwaltung: - Regelmäßige zumindest einmal jährliche Kontrolle des Objektzustandes; - Einholung von Kostenvoranschlägen, Auftragsvergabe sowie Rechnungsprüfung für Erhaltungsmaßnahmen sowie Verbesserungsarbeiten bis zu einer Auftragssumme von jeweils brutto EUR 5.000.- im Einzelfall; - Abschluss von Betreuungs-, Wartungs- und Serviceverträgen unter Berücksichtigung von behördlichen und gesetzlichen Bestimmungen; - Abwicklung, Beauftragung, Überwachung und Abrechnung von erforderlichen Service-, Wartungs- und Reparaturarbeiten; - Evidenzhaltung und laufende termingerechte Führung der für die Betriebsführung erforderlichen Unterlagen, wie Bescheide, Planunterlagen, Betriebs- und Wartungsvorschriften, Anlagenbeschreibungen, Kontroll- und Wartungsaufzeichnungen, Prüfbücher, Wartungs- und Terminpläne;
2. Folgende Leistungen sind vom Pauschalhonorar nicht ausdrücklich genannte Leistungenerfasst und wird gem. in den Punkt V.1B) vorgesehenen Regelungen Einigung zu erzielen sein:
a) Allgemeine Immobilienverwaltung: - Durchführung zusätzlicher Eigentümerversammlungen samt den damit verbundenen Verwaltungsmaßnahmen; - Abwicklung des mit der Verwaltung der Liegenschaft im Zusammenhang stehenden Schriftverkehrs mit den Wohnungseigentümern und Behörden, soweit er Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung betrifft bzw. über den normalen Umfang hinausgeht; - Führen von Schlichtungsstellen- und Gerichtsverfahren, sofern kein Rechtsanwalt betraut ist; - Übergabe der Verwaltungsunterlagen bei Ende der Verwaltungstätigkeit;
b) Kaufmännische Immobilienverwaltung: - Geltendmachung und Verfolgung von Schadenersatzansprüchen sowie Gewährleistungsansprüchen aller Art - Abschluss und Auflösung von Mietverträgen über allgemeine Teile der Liegenschaft an hausfremde Dritte nach Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft; Vornahme der damit im Zusammenhang stehenden Verwaltungsmaßnahmen wie Mietzinsvorschreibung, Inkasso, Mahnwesen sowie allfällige Beauftragung von Mietzins- und Räumungsklagen samt Exekution; - Aufnahme, Verwaltung sowie Abrechnung von Instandhaltungsdarlehen nach Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft; - laufende Lohnverrechnung für Hausbesorger; Führung von Lohnkonten, Verrechnung Krankenkasse, Verrechnung mit der Lohnsteuerstelle, etc.; - Erstellen von Abrechnungen für die auf Wunsch Liegenschaftsaufwendungen und Bewirtschaftungskosten für von der Liegenschaft abweichende Abrechnungseinheiten bzw. nach abweichenden Aufteilungsschlüsseln sowie Erstellung der Abrechnungen nach dem Heizkostenabrechnungsgesetz;
c) Technische Immobilienverwaltung: - halbjährliche Kontrolle des Kunden ausgeführt werdenObjektzustandes; - Überprüfung, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte LeistungenBeratung und gegebenenfalls Neuabschluss von Betreuungs-, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um Wartungs- und Serviceverträgen; - Abschluss und Kündigung von Hausbesorgerdienstverträgen - Betreuung und Abwicklung von Großreparaturen sowie Verbesserungsmaßnahmen mit einer Auftragssumme von brutto mehr als 15 % überschritten wirdEUR 5.000.- im Einzelfall – wirtschaftliche Bauverwaltung: Dieser Leistungspunkt untergliedert sich in folgende Teilleistungen: - Projektierung des Bauvorhabens: Wirtschaftliche und finanzielle Planung des Bauvorhabens, Organisation der Ausschreibung oder Einholen von Angeboten und Kostenvoranschlägen, wirtschaftliche Überprüfung und Wertung der Angebote, allenfalls Führen notwendiger Verhandlungen mit Behörden, Sonderfachleuten und sonstigen mit der Planung im Zusammenhang stehenden Dritten (technische Fachleute); Aufstellen eines Finanzierungskonzeptes unter Berücksichtigung von Förderungsmöglichkeiten; Fertigstellung der Projektunterlagen; Vorbereitung und Durchführung der Beschlussfassung durch die Eigentümergemeinschaft; - Auftragserteilung: Vergabe der beschlossenen Bauleistungen im Falle einer positiven Beschlussfassung durch die Eigentümergemeinschaft; allenfalls klärende Gespräche und Vertragsverhandlungen mit Anbotslegern; - Abwicklung des Bauvorhabens: Überwachung des Projektablaufes wie z.B. Einhaltung des Bauzeitplanes, Rechnungsprüfung, umsatzsteuerrechtliche Abwicklung, Haftrücklassüberwachung sowie Evidenzhaltung von Gewährleistungsfristen. Nicht zu den Leistungspflichten des Verwalters gehören alle Aufgaben im Zusammenhang mit technischen Belangen der Bauprojekte (z.B. Architektenleistungen, Zivilingenieurleistungen, Leistungen von technischen Büros, örtliche Bauaufsicht, Baustellenkoordination, etc.). Mit der Erbringung dieser Leistungen werden vom Verwalter im Namen und auf Kosten des Auftraggebers hierzu befugte Xxxxxxxxxxxxxxx beauftragt.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigt. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.Sonstige Zusatzleistungen
Appears in 1 contract
Samples: Verwaltungsvertrag
Leistungsumfang. a(1) Die Serviceleistungen LEMUNDO schuldet Softwareentwicklungs- und Projektleistungen auf Basis der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die agilen Softwareentwicklungsmethode SCRUM. LEMUNDO erstellt die in dem SoW beschriebene sowie im Rahmen eines Serviceauftrages Projektverlauf näher konkretisierte oder im Wege des Exchange-for-free Verfahrens modifizierte IT-Leistung/en. Je nach Art des Projektes unterstützt LEMUNDO den KUNDEN entsprechend der nachstehenden Abbildung beim Launch oder Relaunch einer eCommerce-Plattform (außer Relaunch-Projekt) oder bei Leistungen deren Weiterentwicklung und dem Service. Bei einem Relaunch-Projekt ist die Neuerstellung oder grundhafte Überarbeitung einer bestehenden eCommerce-Plattform bis zur StörungsbehebungBereitstellung zum Going-Live zentraler Leistungsinhalt. Daher steht entsprechend vorstehender Abbildung zu Beginn des Projektes eine Planungs- und Konzeptionsphase, in der eine Roadmap für die eCommerce-Plattform und Ihre Funktionalitäten erarbeitet wird. Die Parteien legen das MVP fest, welches als erste Iteration die Grundlage für die spätere Weiterentwicklung darstellt und vom KUNDEN operativ eingesetzt wird. Die Weiterentwicklung setzt nach dem Going-Live auf einer bestehenden eCommerce-Plattform (MVP oder umfangreicher) von auf und optimiert diese z.B. durch die Erweiterung mit neuen Funktionalitäten. Die Art des Projektes und der Wolf GmbH Umfang der zu erbringenden Leistungen bestimmen sich wird im jeweiligen SoW detailliert vereinbart. Die Umsetzung der einen Art ist keine Voraussetzung für die der anderen. Nach dem Going-Live des Webshops als MVP kann der KUNDE mit LEMUNDO einen separaten Wartungsvertrag zur Wartung, Betreuung und Aktualisierung des Shops als permanenten, administrativen Service abschließen.
(2) Die funktionalen Anforderungen des Gesamtprojektes werden zu Vertragsabschluss in unterschiedlicher Granularität spezifiziert: Das Gesamtprojekt wird durch das in der Anlage zum SoW definierte PRODUCT BACKLOG beschrieben. Das Projekt und die zu erbringenden Leistungen sind zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des SoW initial durch folgende Unterlagen als Anlagen zum SoW beschrieben:
a. PROJEKTVISION gemeinsam mit dem initialen PRODUCT BACKLOG mit EPICs ,
b. Terminplan,
c. Leistungen, Beistellungen einschließlich Mitwirkungsleistungen des KUNDEN,
d. Rahmenbedingungen seitens des KUNDEN (z.B. Style Guide, relevante Schnittstellen).
(3) Bei Unklarheiten oder Widersprüchen zwischen den einzelnen Projektanlagen gelten die Anlagen in der Reihenfolge ihrer Aufzählung.
(4) Das PRODUCT BACKLOG ist von den Parteien nach den Regeln dieses MSA (Ziffer 6.1.3) fortzuentwickeln. Dabei werden u.a. die initialen EPICS auf konkret spezifizierte, realisierbare USER STORIES heruntergebrochen, welche in den SPRINTs umgesetzt werden sollen. Zur effizienten Dokumentation des jeweils aktuellen PRODUCT BACKLOGs wird ein elektronisches Verzeichnis (z.B. Atlassian JIRA) geführt.
(5) Die Lieferleistung jedes SPRINTs wird mit dem SPRINT BACKLOG nach dem in dem SoW vereinbarten Format beschrieben. Aus der Auftragsbestätigung oder Summe der tatsächlich gelieferten USER STORIES im Angebot angegebenen Leistungsumfangjeweiligen SPRINT BACKLOG einschließlich der dort beschriebenen allgemeinen Akzeptanzkriterien und den Festlegungen in der DEFINITION OF DONE ergibt sich die konkret zu erbringende und abzunehmende Leistung.
c) Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die auf Wunsch des Kunden ausgeführt werden, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigt. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.
Appears in 1 contract
Samples: Master Service Agreement
Leistungsumfang. aDie SHL Versicherungsmakler GmbH stellt als Versicherungsvermittler unentgeltlich und unverbindlich Auskünfte über Tarife und Bedingungen von mit dem Makler kooperierenden Versicherungsunternehmen zur Verfügung. Die Vermittlung eines Versicherungsvertrags erfolgt auf Grundlage der vom Makler angebotenen Konditionen sowie der vom Auftraggeber übermittelten Angaben zur Person und zum versicherten Risiko. Der durch die SHL Versicherungsmakler GmbH vermittelte Versicherungsvertrag wird auch nach Herbeiführung des Vermittlungserfolgs durch den Makler weiter betreut, sofern die Vertragsparteien keine hiervon abweichenden Vereinbarungen getroffen haben. Weitere Versicherungsverträge des Auftraggebers, welche die SHL Versicherungsmakler GmbH nicht vermittelt hat, werden nicht betreut. Der Makler erfüllt seine Pflichten in Übereinstimmung mit den §§ 59 ff. VVG mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Der Makler legt seinem Rat regelmäßig – soweit er nicht ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hinweist – eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zu Grunde. Auswahlkriterien sind in erster Linie die gebotene Leistung, der Preis, die Sicherheit, die Verfügbarkeit, die Art und Weise der Schadensabwicklung sowie der Geschäftsprozesse der Versicherungsunternehmen bzw. der Versicherungsverträge. Der Makler berücksichtigt hierbei nur die der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) Die Serviceleistungen unterliegenden Versicherer (Versicherer mit Sitz oder Niederlassung in der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die Bundesrepublik Deutschland), die Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten. Ausländische Versicherer bleiben im Rahmen eines Serviceauftrages (außer bei Leistungen zur Störungsbehebung) von Regelfall unberücksichtigt. Sofern die Art der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach Risiken oder die Marktverhältnisse es erfordern, ist es dem in der Auftragsbestätigung oder Makler freigestellt, Versicherungen auch an im Angebot angegebenen Leistungsumfang.
cDienstleistungsverkehr tätige Versicherer zu vermitteln. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht. Die SHL Versicherungsmakler GmbH ist Mitglied im Verband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM) Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungenund erfüllt dessen Qualitätsanforderungen, die auf Wunsch insbesondere bzgl. der Berufsqualifikation und des Kunden ausgeführt werden, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestelltnotwendigen Vermögensschadenhaftpflicht-versicherungsschutzes über den gesetzlichen Anforderungen liegen. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen Darüber hinaus hat die Wolf SHL Versicherungsmakler GmbH jedoch vor Ausführung ein TÜV-zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß ISO 9001:2008. Ein Maklerauftrag mit der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis SHL Versicherungsmakler GmbH kommt erst nach Annahme des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot Antrags und Abschluss des Versicherungsvertrags auf Grundlage der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.
d) Im Rahmen der übermittelten Daten des Auftraggebers zustande. Ein Versicherungsvertrag kommt nur zwischen dem Auftraggeber und dem von der Wolf ihm ausgewählten Anbieter zustande. Die Zahlung des Versicherungsbeitrages erfolgt direkt an die Versicherungsgesellschaft. Die SHL Versicherungsmakler GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus stellt selbst keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigtRechnungen und nimmt keine Abbuchungen vor. Der Kunde Makler hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder auf das Zustandekommen bzw. Nichtzustandekommen des Vertragsvertrags nur bedingt Einfluss. Ob ein Vertrag mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werdendem Anbieter zustande kommt, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangenabhängig von den Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.
Appears in 1 contract
Samples: Maklervertrag
Leistungsumfang. aSämtliche in der Broschüre angeführten Programmveranstalter sind eigenverantwortlich selbständig gewerblich tätig (in weiterer Folge kurz „Programmveranstalter“ genannt) und haben sich verpflichtet, den Inhabern der CARD unter Berücksichtigung und gemäß ihrer allgemeinen Beförderungs- und Geschäftsbedingungen zeitlich und mengenmäßig ihre ausgewiesenen Leistungen in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen. Durch die Inanspruchnahme der Leistung entsteht und besteht ein direktes Vertragsverhältnis nur zwischen dem Xxxx und den Programmveranstaltern. Bestimme Programmpunkte haben begrenzt Plätze zur Verfügung und es besteht kein Anspruch auf Teilnahme, falls Programmpunkte bereits ausgebucht sind. Die Serviceleistungen Inhaber der Wolf GmbH beziehen CARD nehmen zur Kenntnis, dass sich auf Wolf-Produkte die Leistungen einiger Programmveranstalter, vor allem aus witterungs- und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die saisonbedingten Umständen, nicht im Rahmen eines Serviceauftrages vollen beschriebenen Umfang mit dem Angebot der CARD-Broschüre decken können. Bei manchen Programmveranstaltern kann es aus Kapazitätsgründen auch zu Wartezeiten (außer bei Leistungen zur Störungsbehebungz.B. Klettergarten) von kommen. Die Inhaber der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen CARD erklären sich nach dem in mit den angegebenen Angebotszeiten, allfälligen Zugangsbeschränkungen und auch den Auslastungshinweisen der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen Leistungsumfang.
c) Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die Programmveranstaltern einverstanden. Sie verzichten auf Wunsch des Kunden ausgeführt werden, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholenjeglichen Schadenersatz, wenn bei einem Pauschalangebot betriebsbedingt oder ohne Verschulden der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über Programmveranstalter die beauftragten angebotenen Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigt. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt teilweise erbracht werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würdenkönnen. Die Wolf Programmveranstalter haften nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, nicht für leichte Fahrlässigkeit. Darüber hinaus besteht keine Haftung für Transportschäden und allenfalls mitgeführte Wertgegenstände oder Fahrräder. Die Inhaber der CARD nehmen zur Kenntnis, dass die Region Villach Tourismus GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründenberechtigt ist, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegenVereinbarung mit einzelnen Programmveranstalter aus wichtigen Gründen auch während der Saison zu beenden, zum vereinbarten Termin nicht woraus jedoch keine wie immer gearteten Ansprüche gegen die Region Villach Tourismus GmbH oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangenden Programmveranstalter geltend gemacht werden können.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. a) Die Serviceleistungen 2.1. Der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang eines jeweiligen Projekts richtet sich gem. Ziffer 1.2. dieser AGB nach dem jeweili- gen Auftrag unter Berücksichtigung des Briefings gem. Ziffer 1.3. Agenturfremde Leistungen von Drittfirmen wie Produktionsplanung und –überwachung, Druckkosten, Kuriere, Versand sowie Multime- diaproduktion und Programmierarbeiten, Shootings, Bildrechte und Lektorat sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und werden in der Wolf GmbH beziehen sich Regel unter Bezugnahme auf Wolf-Produkte die Originalbelege an den Auftragge- ber weiterberechnet. YUPANQUI schuldet die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von z.B. Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.
2.2. YUPANQUI wird den Auftraggeber im Falle der Beauftragung von Internetdienstleistungen und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige LeistungenWebdesign sowohl über die gestalterischen Möglichkeiten als auch über die möglichen Funktio- nalitäten einer Website umfassend beraten. Bei der Beratung wird YUPANQUI berücksichtigen, welche Zielgruppen durch die Website angesprochen werden sollen und welche Zwecke der Auftraggeber mit der Website insgesamt verfolgt. Über Vor- und Nachteile einzel- ner gestalterischer und funktionaler Merkmale wird YUPANQUI den Auftraggeber ebenso unterrichten wie über allgemeine Erkennt- nisse, die YUPANQUI von den Gewohnheiten und Bedürfnissen von Internetnutzern – z.B. im Hinblick auf Ladezeiten sowie auf die Gewichtung von Texten und grafischen Elementen – hat. Bran- chenspezifische Kenntnisse sind von YUPANQUI allerdings nicht zu erwarten. YUPANQUI ist insbesondere nicht verpflichtet, durch Er- hebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung spezifische Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzer- verhalten von Personen zu gewinnen, die zu den Zielgruppen der Website zählen.
b) Die 2.3. Dem Auftraggeber werden im Rahmen eines Serviceauftrages des Kostenmanage- ments vor Beginn jeder Kosten verursachenden Fremdleistung (außer bei Leistungen zur Störungsbehebung) von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem in der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen Leistungsumfang.
c) Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungenzum Beispiel Foto-Shooting, die auf Wunsch des Kunden ausgeführt werdenDruckaufträge, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung Programmierarbeiten etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH , die Behebung einer Störung, so wird diese nicht durch die Wolf GmbH beseitigt. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht vereinbarte Vergütung abgedeckt sind oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig durch Dritte erbracht werden, jeweils vor Auslösen dieser Kosten entsprechende Kostenvoranschläge der Drittanbieter unterbreitet. Die Fremdkosten sind YUPANQUI verbindlich zu genehmigen. Mit der Umsetzung Kosten verursachender Fremdleistungen wird YUPAN- QUI erst beginnen, wenn seitens des Auftraggebers eine Freigabe dafür vorliegt. Verzögerungen, die durch eine verspätete Kosten- freigabe verursacht werden, hat YUPANQUI nicht zu vertreten.
2.4. Der Auftraggeber kann während eines Projekts Änderungen oder Erweiterungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs mit YUPANQUI vereinbaren. Voraussetzung ist, dass dadurch der Erfolg oder die mit dem Projekt beabsichtigten Ergebnisse nicht gefährdet und die Kapazitäten von YUPANQUI nicht überlastet werden. Ohne eine entsprechende Vereinbarung bleibt es bei den ursprünglich vereinbarten Fristen, Vergütungssätzen und Leistungsinhalten. Der Auftraggeber hat jedoch auch das Recht, den infolge von Ände- rungen anfallenden Mehraufwand durch den Verzicht auf andere Leistungsteile zu kompensieren, sofern YUPANQUI dies zuzumuten ist. Wenn sich der Zusatzauftrag auf die zeitliche Abwicklung der übrigen Leistungen auswirkt, muss dies im betreffenden Zusatz- auftrag ebenfalls geregelt werden.
2.5. Wird im Rahmen des Projektfortschrittes festgestellt, dass die Einhaltung von Terminen gefährdet ist, wird YUPANQUI den Auf- traggeber hierüber unverzüglich schriftlich informieren. Für den Fall, dass der Auftraggeber während eines Projekts die Bearbeitung oder Veröffentlichungen von Material wünscht, welches bei Ver- tragsschluss noch nicht bekannt war und welches nach Auffassung von YUPANQUI ethisch nicht vertretbar ist die Wolf GmbH oder dem Ansehen von YUPANQUI schaden könnte (z.B. pornographische Darstellungen, na- tionalsozialistisches Gedankengut), ist YUPANQUI berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und sämtliche bis dahin angefallenen Kosten zu verlangenabzurechnen.
e) 2.6. Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtetAuftraggeber wird YUPANQUI nach besten Kräften bei der Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen unterstüt- zen und insbesondere Konzeptentwürfe, Vorschläge, Design- oder Druckvorlagen, Logoentwürfe, Screen-Design und Programmier- vorschläge zeitnah überprüfen und freigeben. Derartige Freigaben sind sodann verbindliche Ausgangsbasis für die weitere Leistungs- erbringung durch YUPANQUI. Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Auftraggeber sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die Überprüfungskosten nebst Aufwand bevollmäch- tigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen für Arbeits- und Fahrzeit den Auftraggeber zu tragentreffen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. a) 2.1. Die Serviceleistungen der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte Leistungen von Xxxxx´s Catering & Event umfassen alle Sach- und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die im Rahmen eines Serviceauftrages (außer bei Leistungen zur Störungsbehebung) von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem in der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen Leistungsumfang.
c) Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die auf Wunsch des Kunden ausgeführt werden, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte LeistungenDienstleistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind.
2.2. Hiervon ausgenommen sind sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit einer ausreichenden Strom- und Wasserversorgung. Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf seine Kosten Strom- und Wasseranschlüsse (Zu- und Ableitungen, inkl. Abwasser) bis zum Stromverteiler bzw. Wasserhydranten bereitzustellen. Die Meier´s Catering & Event ist lediglich für die Unterverteilung der Strom- und Wasseranschlüsse bis zu den Endgeräten zuständig. Die Verbrauchskosten, d.h. die Kosten für den anfallenden Strom- und Wasserverbrauch im Rahmen der Veranstaltung, trägt der Vertragspartner. Xxxxx´s Catering & Event ist es gestattet, die Ausführung des Auftrages notwendig Auftrags an Subunternehmer zu übertragen. Der Leistungsgegenstand wird im Einzelnen durch den Vertrag bestimmt.
2.3. Sofern einzelne Artikel des Leistungssortiments, auch aufgrund von saisonalen Veränderungen, vorübergehend nicht lieferbar sind, behält sich Xxxxx´s Catering & Event einen Austausch gegen mindestens gleichwertige Ware vor, die der vertraglich vereinbarten Leistung in ihrem Qualitätsniveau und Beschaffenheit entspricht.
2.4. In diesen Fällen Der Vertragspartner ist verpflichtet, gewünschte Veränderungen hinsichtlich des Leistungsumfangs spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn bekanntzugeben.
2.5. Sollte der Vertragspartner eine politische Vereinigung sein, so hat er die Wolf GmbH jedoch Verpflichtung, dies Xxxxx´s Catering & Event bei Vertragsschluss deutlich anzuzeigen. Hat Meier´s Catering & Event Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung des Vertragspartners den reibungslosen Geschäftsbetrieb, den Ruf oder die Sicherheit des Hauses gefährden könnte und/oder dass durch die Veranstaltung aus politischen oder sonstigen Gründen Unruhen zu erwarten sind, so hat Xxxxx´s Catering & Event das Recht, Schutz durch Ordnungsbehörden anzufordern und/oder die Veranstaltung abzusagen und/oder den Vertrag fristlos zu kündigen. Hieraus entstehende nachweisbare Kosten und Schäden sind Meier´s Catering & Event vom Vertragspartner zu ersetzen.
2.6. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Xxxxx´s Catering & Event etwaige Änderungen im Hinblick auf die von ihm bei Vertragsschluss gemachten Angaben über die Zahl der Teilnehmer bis spätestens 7 Werktage vor Ausführung dem Veranstaltungstermin unter Wahrung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis Schriftform mitzuteilen. Die in bevorstehender Mitteilung gemachte Angabe über die Teilnehmerzahl ist als selbstständiges Garantieversprechen des Kunden einzuholenVertragspartners zu verstehen und für beide Seiten verbindlich. Der Vertragspartner ist verpflichtet, wenn die auf Grundlage dieser Angaben zu erstellende Rechnung auszugleichen. Xxxxx´s Catering & Event ist berechtigt bei einem Pauschalangebot einer Unterschreitung der angebotene Preis angegebenen Teilnehmerzahl um mehr als 15 % überschritten wird10 %, die vereinbarte Vergütung angemessen zu erhöhen. Im Falle einer Überschreitung der angegebenen Teilnehmerzahl wird auf Basis der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.
d) Im Rahmen 2.7. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer StörungVeranstaltung und stimmt Xxxxx´s Catering & Event diesen Abweichungen zu, so wird diese durch kann Xxxxx´s Catering & Event die Wolf GmbH beseitigt. Der Kunde hat zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Abweichungen beruhen auf Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten von Xxxxx´s Catering & Event zu verlangenvertreten sind.
e) Der Kunde ist aber 2.8. Xxxxx´s Catering & Event stellt die Nachbereitung des Servicepersonals in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragenRechnung. Die Nachbereitung des Personals nach einer Veranstaltung kann maximal 90 Minuten betragen.
Appears in 1 contract
Leistungsumfang. a) 3.1 Für den Umfang der durch Jazzunique geschuldeten Leistung ist der schriftliche Kostenvoranschlag von Jazzunique maßgebend. Die Serviceleistungen der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die folgenden Leistungsmodelle von Jazzunique werden im Rahmen eines Serviceauftrages Kostenvoranschlag jeweils bestimmt und wie folgt angeboten: - Planungsleistungen Innenarchitektur - Grafik/Web Design - Beratungsleistungen Kreativleistungen - Eventmanagement - Marketing Kampagnen
3.2 Jazzunique ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung, Leistungen Dritter (außer bei Leistungen zur StörungsbehebungFremdleistungen) zu bedienen. Jazzunique ist berechtigt für die Vermittlung dieser Fremdleistungen eine branchenübliche Handling-Fee in Höhe von der Wolf GmbH 15-18% zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem in der Auftragsbestätigung oder berechnen. Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Angebot angegebenen LeistungsumfangNamen und auf Rechnung von Jazzunique. Jazzunique ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Personen / Firmen vorzulegen.
c) Dort 3.3 Im Kostenvoranschlag nicht ausdrücklich genannte veranschlagte Leistungen, die auf Wunsch Verlangen des Kunden zusätzlich ausgeführt werdenwerden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen von Jazzunique sind, werden dem Kunden zusätzlich gemäß nach den aktuellen Vergütungssätzen der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH Agentur in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigt. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH 3.4 Jazzunique ist berechtigt, Teilleistungen vorzunehmen, sofern dies für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx zumutbar ist, z.B. wenn sich die beauftragten Serviceleistungen aus GründenErarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum erstreckt. Bei Teilleistungen kann Jazzunique Zahlungen entsprechend dem Anteil der Teilleistungen am Auftragswert verlangen. Jazzunique kann verlangen, dass der Kunde die Abnahme einer in sich abgeschlossenen Teilleistung im Verantwortungsbereich des Sinne von Satz 1 vornimmt. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden liegennutzbaren Form vorliegen und können auch als Jazzunique GmbH T +49 69 4015 073 - 0 Geschäftsführung: Handelsregister HRB 86406 Commerzbank Frankfurter Sparkasse Xxxxxxxxx Xxx. 00 b F +00 00 00 00 000 - 99 Xxxxxx Xxxxxx, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werdenXxxxxxxx Xxxxxxx, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangenAmtsgericht Frankfurt a. M BIC: XXXXXXXX XXX: XXXXXXX0000 X-00000 Xxxxxxxxx a. M xx@xxxxxxxxxx.xx Xxxxxxx Xxxxxxxx UST-IDNR.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen: DE266849541 IBAN: DE88 5004 000 0595 0795 00 IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 xxx.xxxxxxxxxx.xx 1 reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von Jazzunique verfügbar sein.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. a2.1. Der Lieferant führt folgende technische Serviceleistungen an Geräten während seiner normalen Geschäftszeit durch ausgebildetes, mit Ersatzteilen, üblichen Prüfmitteln und sonstigen Hilfsmitteln ausgerüstetes Personal durch:
1. Zentrale Anruf- bzw. Faxannahme und Weiterleitung bzw. Rückrufüberwachung;
2. Instandhaltung (vorbeugende Wartung), ggf. während der Durchführung von Instandsetzungsarbeiten in vom Lieferanten für erforderlich erachteten Zeitabständen, mindestens jedoch einmal pro Vertragsjahr;
3. Instandsetzung (Störungsanalyse und Störungsbeseitigung) aller geräteseitigen Störungen, die ihre Ursache im bestimmungs- gemäßen Gebrauch der Geräte und nicht in einem in Nummer 3.1 Punkt 4 aufgeführten Grund haben. Instandsetzungen werden nach Entscheidung des Lieferanten mit der Zielsetzung einer umgehenden Störungsbeseitigung am vereinbarten Aufstellungsort der Geräte oder durch Fernbetreuung telefonisch bzw. per Datenfernübertragung durchgeführt. Der Lieferant kann Einsendung eines defekten Gerätes zur Störungsbeseitigung an ihn bzw. seinen Subunternehmer vereinbaren. Störungen sind vom Kunden unter Angabe der für deren Beseitigung zweckdienlichen Informationen zu melden. Die Serviceleistungen Reaktion auf eingehende Störungsmeldungen bei Störungsannahme erfolgt während der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolfüblichen Geschäftszeiten innerhalb von vier Stunden. Ist für den Lieferanten bei Störungsmeldung erkennbar, dass die Störung nicht in der restlichen Zeit des Arbeitstages beseitigt werden kann, wird die Stand 01.12.2016 Störungsbeseitigung am nächsten Arbeitstag des Lieferanten aufgenommen.
4. Telefonische Beratung bei der Gerätebedienung und zu deren verbesserter Nutzung wie z.B. Einstellungen am Drucker.
5. Einspielen systemnaher Software, wenn diese durch Geräte- störungen zerstört wurde und eine Sicherung der aktuell verwendeten Software-Produkte und umfassen ⮚ Leistungen Version beim Kunden vorhanden ist.
6. Ist eine Störungsbeseitigung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, so tauscht der Lieferant das defekte Gerät gegen eine Hardware vergleichbaren Leistungsumfangs aus.
7. Bei längerfristigen Störungsbeseitigungen kann der Lieferant nach eigener Entscheidung ein Ersatzgerät vorübergehend zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige LeistungenVerfügung stellen.
b) Die 2.2. Werden defekte Geräte oder Teile im Rahmen eines Serviceauftrages (außer bei Leistungen zur Störungsbehebung) von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem in der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen Leistungsumfang.
c) Dort nicht ausdrücklich genannte LeistungenStörungsbeseitigung auf Dauer durch andere ersetzt, die so geht das Eigentum an den ersetzten Geräten bzw. Teilen auf Wunsch des den Lieferanten, das Eigentum an den Austauschgeräten bzw. -teilen auf den Kunden ausgeführt werdenüber, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungenes sei denn, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde ist mit der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigtZahlung der Vergütung in Verzug. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- stellt sicher, dass Rechte Dritter diesem Austausch und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergütenEigentumsübergang nicht entgegenstehen. Der Austausch kann durch gebrauchte, auf ihre Funktionsfähigkeit geprüfte Geräte bzw. Teile erfolgen.
b) 2.3. Die Wolf GmbH Leistungen des Lieferanten werden nach Arbeitsmethoden durchgeführt, wie sie von dem Lieferanten für technisch notwendig erachtet werden. Der Kunde erklärt sich mit den vom Lieferanten für erforderlich erachteten Maßnahmen einverstanden, andernfalls trägt der Kunde die Mehrkosten des Lieferanten.
2.4. Der Lieferant ist berechtigtberechtigt - jedoch nicht verpflichtet -, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringenÄnderungen zur Verbesserung der Gerätefunktion bzw. der Zuverlässigkeit der Geräte vorzunehmen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt2.5. Reinigungs- und Pflegearbeiten, wenn die Störung ohne technische Kenntnisse vom Kunden erbracht werden können, wie z. B. die Säuberung der äußeren Teile der Geräte, sind nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert Bestandteil des Produkts übersteigen würdenLeistungsumfangs.
2.6. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informierenWiederherstellung zerstörter oder die Korrektur fehlerhafter Daten und Software ist nicht Gegenstand der Leistungen.
d) Xxxxxx die beauftragten 2.7. Die technischen Serviceleistungen aus Gründendienen der Erhaltung der Betriebsbereitschaft der Geräte, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz schließen jedoch keine Garantie einer stets störungsfreien Arbeitsweise der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangenGeräte ein.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.
Appears in 1 contract
Samples: Hardware Service Agreement
Leistungsumfang. a2.1. Die vertragliche Leistung des Vermieters umfasst die Überlassung des Mietobjektes an den Kunden zur vertragsgemäßen Nutzung, die Bereitstellung der zum Betrieb des Mietobjektes erforderlichen Verbrauchsmaterialien (mit Ausnahme von Heftklammern, Papier und anderen Trägermedien) Die Serviceleistungen der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die sowie die Instandhaltung des Mietob- jektes durch den im Rahmen eines Serviceauftrages (außer bei Mietvertrag angegebenen oder dem Kunden vom Vermieter mitgeteilten anderen Servicepartner während des- sen üblicher Servicezeiten. Die Instandhaltung des Mietobjektes umfasst vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 2.2.d. dieser Mietbe- dingungen die Beseitigung von Störungen und Schäden ein- schließlich der hierfür benötigten Ersatzteile.
2.2. Folgende Leistungen sind vom Kunden gesondert zu vergüten:
a. Kosten für Anlieferung und Installation, Abbau und Rücktrans- port des Mietobjektes, soweit im Mietvertrag angegeben;
b. Leistungen, die der Vermieter zur Störungsbehebung) von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem Nutzung des Mietobjektes in der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen LeistungsumfangNetzwerkarchitektur des Kunden erbringt, wie z.B. Auf- spielen zusätzlicher Software, Änderung des Betriebssystems, Beseitigung von Treiberkonflikten, Änderungen in der Netz- werkarchitektur, Anpassung an neue Arbeitssituationen etc.;
c) Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungenc. Instandhaltungsarbeiten, die auf Wunsch des Kunden außer- halb der gemäß Abs. 1. der Mietbedingungen maßgeblichen Servicezeiten ausgeführt werden;
d. Beseitigung von Störungen oder Schäden, werden zusätzlich gemäß der die auf unsachge- mäßer Behandlung oder Aufstellung (z.B. Bedienungsfehler, Verwendung ungeeigneter Trägermedien, Standortänderung, Einbringen von Fremdkörpern oder -flüssigkeiten) des Mietob- jektes oder sonstigen vom Kunden zu vertretenden Umstän- den beruhen.
2.3. Der Kunde übernimmt alle öffentlich-rechtlichen Kosten, Gebühren, Beiträge und Steuern in ihrer jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte LeistungenHöhe, die zur Durchführung gegenwär- tig und zukünftig aufgrund dieses Vertrages oder Besitzes und/oder Gebrauchs des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholenMietobjektes anfallen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.
d) Iinsbesondere auch Kosten für Prüfungen und Wiederholungsprüfungen im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (DichtheitUnfallverhütungsvorschriften für ortsfeste und ortsveränderli- che elektrische Betriebsmittel, bestimmungsgemäße Verlegung etc.)wie z.B. GUV-V A3.
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigt. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden2.4. Die Wolf GmbH verpflichtet sichBereitstellung von Versorgungsanschlüssen für den Betrieb des Mietobjektes, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht z.B. von elektrischen Anschlüssen oder nicht vollständig erbracht werdenInternet- anschlüssen, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangennicht Gegenstand des Mietvertrages.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.
Appears in 1 contract
Samples: Mietvertrag
Leistungsumfang. aDer AN verpflichtet sich die Räumung und Streuung der vereinbarten Flächen nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere § 90 Absatz 1 StVO) durchzuführen. Die Serviceleistungen Verkehrsflächenbetreuung erfolgt, wenn vom AG keine anderen Ausmaße angeordnet werden, laut § 93 Absatz 1 und 1a (Gehsteige, Gehwege und in Fußgängerzonen 1 m breit). Bei verparkten Flächen bedarf das Ausmaß der Wolf GmbH beziehen durchzuführenden Rei- nigung und die Übernahme der Haftung einer gesonderten Vereinbarung. Der jeweilige Beginn orientiert sich auf Wolf-Produkte und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die an der Wettersituation. Bei Schnee- höhen bis zu 10 cm ist mit einer Betreuung im Rahmen eines Serviceauftrages Zeitraum von 5 Stunden nach Beginn der Niederschläge zu rechnen. Schwarzräumung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und könnte nur durch verstärkten und umweltbelastenden Einsatz chemischer Taumittel erfolgen. Diesbezüglich wäre eine gesonderte schriftliche Vereinbarung notwendig (außer wesentlich höhere Preise!) Glatteis: bei Leistungen zur Störungsbehebung) von entsprechender Vorhersage wird durch den AN prophylaktisch gestreut. Bei andauernden, gefrierendem Regen erfolgt eine Streuung in vorgeplanten, verkehrsabhängigen Intervallen. Streusplitt ist in der Wolf GmbH Regel bis zu erbringenden Leistungen bestimmen sich 10 Tagen nach dem Aufbringen wirksam und darf in der Auftragsbestätigung oder diesem Zeitraum bei sonstigem Haftungsausschluss nicht entfernt werden. Die Xxxx des Streumaterials bleibt dem AN überlassen. Extremsituationen: im Angebot angegebenen Leistungsumfang.
cFalle höherer Gewalt (z. B. Zusammenbruch des Individualverkehrs, extreme Schneemengen, Schneeverwehungen, andau- ernder gefrierender Regen) Dort kann eine termingerechte Räumung nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die auf Wunsch des Kunden ausgeführt gewährleistet werden, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigt. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sichvereinbarten Arbeiten werden spätestens vier Stunden nach Normalisierung des Verkehrs, den Kunden hierüber unverzüglich erforderlichenfalls in eingeschränktem Ausmaß, durchgeführt. Zu reinigende Flächen werden nur nach der zur Verfügung stehenden Schneelagerfläche geräumt, ein allfälliger erforderlicher Abtransport sowie das Auftürmen des Schnees über 80 cm Höhe ist gesondert zu informierenvereinbaren. Die Behandlung vorhersehbarer Eisbildung, (z. B. durch defekte Dachrinnen, Schmelzwasser oder vom Dach fallenden Schnee) ist gesondert in Auftrag zu geben. Die Splittentfernung erfolgt zu Saisonende.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Schneeräumung
Leistungsumfang. a) Die Serviceleistungen der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte 3.1 Nach Zustandekommen des Nutzungsvertrages stellt MAXDOME dem Kunden den Inhalt codiert und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungen
b) Die verschlüsselt zum Streaming und ggf. optional als Download bereit. Unter „Streaming“ im Rahmen eines Serviceauftrages (außer Sinne dieser AGB ist dabei die mit der Übermittlung zeitgleiche und unver- änderte Nutzung durch den Kunden zu verstehen, bei Leistungen zur Störungsbehebung) von der Wolf GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach keine dauerhafte Kopie auf dem in der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen Leistungsumfang.
c) Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die auf Wunsch Endgerät des Kunden ausgeführt werden, werden zusätzlich gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Wolf GmbH in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten erstellt wird.
d3.2 Die von MAXDOME dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte sind rechtlich geschützt, insbesondere durch Urheber- und Leistungsschutzrechte. Dem Kunden wird mit Abschluss des Nutzungsvertrages lediglich das nicht-ausschließliche, entgeltliche oder unentgelt- liche (wie in der Beschreibung des Inhalts angegeben) Inicht übertragbare, nicht unterlizen- zierbare Nutzungsrecht eingeräumt, die Inhalte innerhalb der vertraglich vorgesehenen Grenzen (Streaming und/oder Live-Streaming und/oder Download, Einzelabruf und/oder Abonnement, zeitlich befristet und/oder zeitlich unbefristet, vgl. Ziffern 3.2.1, 3.2.2) zur Vorführung im Rahmen nicht-öffentlichen Bereich für nicht gewerbliche Zwecke unter Berück- sichtigung der übrigen Bestimmungen des Vertragsverhältnisses zu nutzen. Dem Kunden wird das in Satz 2 genannte Nutzungsrecht grundsätzlich räumlich beschränkt auf die Bundesrepublik Deutschland eingeräumt. Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2017/1128 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.06.2017 zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt zum 01.04.2018 umfasst das in Satz 2 genannte Nutzungsrecht auch die Nutzung des Dienstes während eines vorüberge- henden Aufenthaltes des Kunden in einem anderen Mitgliedstaat der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über Europäischen Union als seinem Wohnsitzmitgliedsstaat, sofern die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung in der Gesamtanlage. Ebenfalls gehört nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen Verordnung (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
aEU) Verlangt 2017/1128 dafür aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind und der Kunde zuvor die (auch wiederholte) Überprüfung seines Wohnsitzmitgliedstaats nach Maßgabe der Wolf GmbH Verordnung (EU) 2017/1128 und den Datenschutzbestimmungen von MAXDOME duldet und ermöglicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigt. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den Qualität des Dienstes im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die europäischen Ausland negativ abweichen kann im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangenVergleich zur inländischen Qualität. MAXDOME übernimmt ausdrücklich keine Garantie für eine bestimmte Qualität seiner Dienste im europäischen Ausland.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. a) Die Serviceleistungen der Wolf GmbH beziehen sich auf Wolf-Produkte Aufwendungen für stationäre Heilbehandlung (§ 4 Abs. 8 b) AVB) werden nach Vorleistung einer gesetz- lichen Krankenkasse zu 100% erstattet (s. hierzu auch § 5 Abs. 8 AVB), und umfassen ⮚ Leistungen zur Störungsbehebung ⮚ Wartungsarbeiten ⮚ Inbetriebnahmen ⮚ Sonstige Leistungenzwar nach Tarifstufe KGZ 1: Ein- oder Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung Tarifstufe KGZ 2: Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung. Wird weder das Ein-/Zweibettzimmer noch die privatärztliche Behandlung in Anspruch genommen, wird ein Krankenhaustagegeld von 25 EUR für Tarifstufe KGZ 1 und von 20 EUR für Tarifstufe KGZ 2 gezahlt. Für Kinder wird das Krankenhaustagegeld in halber Höhe gezahlt. Bei teilstationärer Behandlung wird kein Krankenhaustagegeld gezahlt (vgl. § 4 Abs. 11 d) AVB).
b) Die im Rahmen eines Serviceauftrages Verbleiben nach Vorleistung einer gesetzlichen Krankenversicherung nach § 4 Abs. 8 Buchst. a AVB erstat- tungsfähige Aufwendungen, werden diese ebenfalls zu 100% erstattet. Zu den Vorleistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung gehören auch die dem Personenkreis mit ei- nem Anspruch auf Teilkostenerstattung nach § 14 Sozialgesetzbuch (außer bei Leistungen zur StörungsbehebungSGB), Fünftes Buch (V) von der Wolf GmbH ihrem Ar- beitgeber zu erbringenden Leistungen bestimmen sich Beihilfeleistungen. Wird keine Vorleistung einer gesetzlichen Krankenversicherung nachgewiesen, kommt nur eine Erstattung nach dem in der Auftragsbestätigung oder im Angebot angegebenen Leistungsumfang3. a) infrage.
c) Dort Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die auf Wunsch des Kunden ausgeführt vom Versicherten kraft Gesetzes zu übernehmenden Zu- zahlungen. DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) SERVICEVERSICHERUNG zu Stationärtarifen (vgl. § 5) im Folgenden erhalten Sie die Versicherungsbedingungen für die Serviceleistungen von Best Care zu Ihrem stationären Versicherungsschutz im Sinne von § 5 dieser Bedingungen. Mit diesem Serviceprodukt soll dem Umstand Rechnung getragen werden, werden zusätzlich gemäß dass der jeweils gültigen Preisliste medizinische Behandlungserfolg auch von der Wolf GmbH in Rechnung gestelltärztlichen Qualifikation und Erfahrung sowie der medizinisch-technischen Ausstattung einer Klinik abhängt. Das Gleiche gilt Deshalb ist es wichtig, im Ernstfall nicht nur eine gute Absicherung bezüglich der Behandlungskosten zu haben, sondern auch schnellstmöglich Zugang zu renommierten und anerkannten Experten für nicht ausdrücklich genannte Leistungendas spezifische Krankheitsbild zu er- halten. Mit diesem Serviceprodukt decken wir diesen vorstehend skizzierten Bedarf bzgl. ausgewählter Diagnosen ab. Die Auswahl der Diagnosen erfolgte vor allem danach, bei welchen Erkrankungen die Qualifikation und die Erfahrung der Ärzte sowie die Xxxx der eingesetzten Technologien eine besondere Bedeutung für den Behandlungserfolg und damit für Ihre Gesundheit haben. Wie Sie an den Diagnosen für Best Care bis zur Durchführung Vollendung des Auftrages notwendig 15. Lebensjahres im Unter- schied zu denen ab der Vollendung des 15. Lebensjahres sehen, kann dies je nach Alter verschieden sein, weil manche Erkrankungen schon hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens sehr altersspezifisch sind. Haben Sie Fragen zu Best Care? Sie erreichen uns unter: DKV AG Kundenservice Center Stichwort "Best Care" 00000 Xxxx Oder: ◾ rufen Sie uns an: Kundenservice Center 0800/3746 444 (gebührenfreie Rufnummer) ◾ faxen Sie uns: 01 80 / 5 78 60 00 (14 Ct/Min.*) (*aus dem dt. Festnetz, max. 42 Ct/Min. aus dt. Mobilfunknetzen) ◾ senden Sie uns eine E-Mail: xxxxxxx@xxx.xxx und geben Sie auch dabei unbedingt das Stichwort "Best Care" an, damit wir Ihnen umgehend helfen kön- nen; ◾ werfen Sie einen Blick auf unsere Homepage: xxx.xxx.xxx Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne unter den o.g. Adressen bzw. Nummern auch bezüglich sonstiger Fragen, z.B. zu anderen DKV-Produkten, zur Verfügung. In diesen solchen Fällen hat die Wolf GmbH jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen müssen Sie das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15 % überschritten wird.
d) Im Rahmen der von der Wolf GmbH durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlageo.g. Ebenfalls gehört Stichwort natürlich nicht zum Leistungsumfang die Prüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Dichtheit, bestimmungsgemäße Verlegung etc.).
2.1 Leistungen zur Störungsbehebung:
a) Verlangt der Kunde der Wolf GmbH die Behebung einer Störung, so wird diese durch die Wolf GmbH beseitigtangeben. Der Kunde hat die hierfür anfallende Arbeits- und Fahrzeit sowie die notwendigen Ersatz- und Austauschteile gemäß den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten zu vergüten.
b) Die Wolf GmbH ist berechtigt, für die Arbeits- und Fahrzeit Pauschalbeträge in Ansatz zu bringen.
c) Die Pflicht zur Instandsetzung entfällt, wenn die Störung nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand beseitigt werden kann. Als unvertretbar gilt der Aufwand, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Produkts übersteigen würden. Die Wolf GmbH verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
d) Xxxxxx die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist die Wolf GmbH berechtigt, Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
e) Der Kunde ist aber in jedem Fall verpflichtet, die Überprüfungskosten nebst Aufwand für Arbeits- und Fahrzeit zu tragen.Ihre DKV Deutsche Krankenversicherung AG Köln
Appears in 1 contract
Samples: Kombimed Krankenhaus Tarif KGZ