Common use of Leistungsumfang Clause in Contracts

Leistungsumfang. 2.1 Die von Vodafone auf Grundlage dieser AGB sowie der Leistungs-/Pro- duktbeschreibung erbrachten Leistungen können den Einsatz geeigneter Endgeräte voraussetzen. 2.2 Vodafone ist in der Xxxx der zur Erbringung der vertraglichen Leistungen eingesetzten Technologie (insbesondere der Netztechnologie und Übertragungsstandards) frei. Vodafone kann Änderungen dieser Tech- nologie vornehmen, um auf technische Neuerungen zu reagieren und/ oder ihr Netz und ihre Leistungen an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen, soweit dies die ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht beeinträchtigt. Ziff. 3 bleibt unberührt. 2.3 Vodafone ist berechtigt, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder teilweise bzw. ganz einzustellen, soweit dies aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrecht- erhaltung der Netzintegrität, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Dies gilt entsprechend für Einschränkungen von Telekommunikations- anlagen Dritter, die Vodafone zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt. 2.4 Weitere Informationen über die angebotenen Telekommunikations- dienstleistungen, Leistungsdaten der angebotenen Kundendienste sowie die Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel sind im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx abrufbar sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung erhältlich. 2.5 Die Arten von Maßnahmen, mit denen Vodafone auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen und Schwachstellen reagieren kann, sind im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx aufgeführt sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung zu erfragen. 2.6 Der Kunde kann von Vodafone verlangen, dass eine Störung seiner vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste unverzüglich und unentgeltlich beseitigt wird, es sei denn, der Kunde hat diese selbst zu vertreten. Dies gilt nicht für nummernunabhängige interpersonelle Tele- kommunikationsdienste oder die Bereitstellung von Übertragungsdiens- ten für Dienste der Maschine-Maschine-Kommunikation. Der Kunde hat bei der Entstörung eine Mitwirkungspflicht. Meldet der Kunde Vodafone eine Störung der vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste gem. Satz 1 und wird diese nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Störungsmeldung des Kunden beseitigt, kann der Kunde ab dem Folgetag eine Entschädigung verlangen, es sei denn, er hat die Störung zu vertreten. Eine Entschädigung kann beginnend mit dem dritten Arbeitstag pro Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes verlangt werden. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 € oder 10 % und ab dem fünften Tag 10 € oder 20 % der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach dem Telekommunikationsgesetz, der Verordnung (EU)2015/2120 oder sicherheitsbehördlichen Anordnungen, steht dem Kunden eine Entschädigung nicht zu. 2.7 Bei Mobilfunkanschlüssen hat der Kunde aufgrund der EU-Roaming- Verordnung die Möglichkeit, innerhalb der EU regulierte Roamingdienste über einen anderen Anbieter als Vodafone zu nutzen. Der Kunde schließt dazu einen Vertrag mit dem von ihm gewählten Roaminganbieter ab, die Abrechnung der von diesem Anbieter erbrachten Leistung erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Der Wechsel zu anderen Roaming-Anbietern und zurück zu Vodafone ist kostenlos. Mehr Informa- tionen enthält das InfoDok Nr. 4600, das im Internet unter www.vodafone. de/infofaxe/4600.pdf abrufbar ist.

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Samples: Auftrag Zur Übernahme Ihres Vodafone Mobilfunk Vertrags, Auftrag Zur Übernahme Des Mobilfunk Vertrags Im Todesfall, Vertragsübernahme

Leistungsumfang. 2.1 Die von Vodafone auf Grundlage dieser AGB sowie der Leistungs-/Pro- duktbeschreibung Leistungs-/ Produktbeschreibung erbrachten Leistungen Dienstleistungen können den Einsatz geeigneter Endgeräte voraussetzen. 2.2 Vodafone ist in der Xxxx der zur Erbringung der vertraglichen Leistungen Leistun- gen eingesetzten Technologie (insbesondere der Netztechnologie und Übertragungsstandards) frei. Vodafone kann Änderungen dieser Tech- nologie Technologie vornehmen, um auf technische Neuerungen zu reagieren und/ und/oder ihr Netz und ihre Leistungen Dienstleistungen an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen, soweit dies die ordnungsgemäße Leistungserbringung Leistungs- erbringung nicht beeinträchtigt. Ziff. 3 bleibt unberührt. 2.3 Vodafone ist berechtigt, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder teilweise bzw. ganz einzustellen, soweit dies aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrecht- erhaltung Aufrechterhaltung der Netzintegrität, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Dies gilt entsprechend für Einschränkungen von Telekommunikations- anlagen Telekommunikationsanlagen Dritter, die Vodafone zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt. 2.4 Weitere Informationen über die angebotenen Telekommunikations- dienstleistungen, Leistungsdaten der angebotenen Kundendienste sowie die der Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel sind im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx abrufbar sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung Kundenbe- treuung erhältlich. 2.5 Die Arten von Maßnahmen, mit denen Vodafone auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen und Schwachstellen reagieren kann, sind im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx aufgeführt sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung zu erfragen. 2.6 Der Kunde kann von Vodafone verlangen, dass eine Störung seiner vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste unverzüglich und unentgeltlich beseitigt wird, es sei denn, der Kunde hat diese selbst zu vertreten. Dies gilt nicht für nummernunabhängige interpersonelle Tele- kommunikationsdienste Telekommunikationsdienste oder die Bereitstellung von Übertragungsdiens- ten Übertra- gungsdiensten für Dienste der Maschine-Maschine-Kommunikation. Der Kunde hat bei der Entstörung eine Mitwirkungspflicht. Meldet der Kunde Vodafone eine Störung der vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste Telekommu- nikationsdienste gem. Satz 1 und wird diese nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Störungsmeldung des Kunden beseitigt, kann der Kunde ab dem Folgetag eine Entschädigung verlangen, es sei denn, er hat die Störung zu vertreten. Eine Entschädigung kann beginnend mit dem dritten Arbeitstag pro Tag des vollständigen beginnendmitdemdritten Arbeitstagpro Tagdesvollständigen Ausfalls des Dienstes verlangt werden. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 € oder 10 % und ab dem fünften Tag 10 € oder 20 % der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach dem TelekommunikationsgesetzTelekommunikations- gesetz, der Verordnung (EU)2015/2120 EU) 2015/2120 oder sicherheitsbehördlichen Anordnungen, steht dem Kunden eine Entschädigung nicht zu. 2.7 Bei Mobilfunkanschlüssen hat der Kunde aufgrund der Mobilfunkanschlüssenhatder Kundeaufgrundder EU-Roaming- Verordnung Roaming-Ver- ordnung die Möglichkeit, innerhalb der EU regulierte Roamingdienste über einen anderen Anbieter als Vodafone zu nutzenübereinenanderen Anbieterals Vodafonezunutzen. Der Kunde schließt Kundeschließt dazu einen Vertrag mit dem von ihm gewählten Roaminganbieter Roaming-Anbieter ab, die Abrechnung der von diesem Anbieter erbrachten Leistung erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Der Wechsel zu anderen ande- ren Roaming-Anbietern und zurück zu Vodafone ist kostenlos. Mehr Informa- tionen Informationen enthält das InfoDok Nr. 4600, das im Internet unter www.vodafonewww. de/infofaxe/4600.pdf xxxxxxxx.xx/xxxxxxxx/0000.xxx abrufbar ist.

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Samples: Telecommunications, Telecommunications, Telecommunications

Leistungsumfang. 2.1 Die von Vodafone auf Grundlage dieser AGB sowie der Leistungs-/Pro- duktbeschreibung Leistungs-/ Produktbeschreibung erbrachten Leistungen Dienstleistungen können den Einsatz geeigneter Endgeräte voraussetzen. 2.2 Vodafone ist in der Xxxx der zur Erbringung der vertraglichen Leistungen Leistun- gen eingesetzten Technologie (insbesondere der Netztechnologie und Übertragungsstandards) frei. Vodafone kann Änderungen dieser Tech- nologie Technologie vornehmen, um auf technische Neuerungen zu reagieren und/ und/oder ihr Netz und ihre Leistungen Dienstleistungen an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen, soweit dies die ordnungsgemäße Leistungserbringung Leistungs- erbringung nicht beeinträchtigt. Ziff. 3 bleibt unberührt. 2.3 Vodafone ist berechtigt, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder teilweise bzw. ganz einzustellen, soweit dies aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrecht- erhaltung Aufrechterhaltung der Netzintegrität, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Dies gilt entsprechend für Einschränkungen von Telekommunikations- anlagen Telekommunikationsanlagen Dritter, die Vodafone zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt. 2.4 Weitere Informationen über die angebotenen Telekommunikations- dienstleistungen, Leistungsdaten der angebotenen Kundendienste sowie die der Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel sind im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx abrufbar sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung Kundenbe- treuung erhältlich. 2.5 Die Arten von Maßnahmen, mit denen Vodafone auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen und Schwachstellen reagieren kann, sind im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx aufgeführt sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung zu erfragen. 2.6 Der Kunde kann von Vodafone verlangen, dass eine Störung seiner vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste unverzüglich und unentgeltlich beseitigt wirdundunentgeltlichbeseitigtwird, es sei dennesseidenn, der Kunde hat diese selbst Kundehatdieseselbst zu vertreten. Dies gilt nicht für nummernunabhängige interpersonelle Tele- kommunikationsdienste Telekommunikationsdienste oder die Bereitstellung von Übertragungsdiens- ten Übertra- gungsdiensten für Dienste der Maschine-Maschine-Kommunikation. Der Kunde hat bei der Entstörung eine Mitwirkungspflicht. Meldet der Kunde Vodafone eine Störung der vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste Telekom- munikationsdienste gem. Satz 1 und wird diese nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Störungsmeldung des Kunden beseitigt, kann der Kunde ab dem Folgetag eine Entschädigung verlangenverlan- gen, es sei denn, er hat die Störung zu vertreten. Eine Entschädigung kann beginnend mit dem dritten Arbeitstag pro Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes verlangt werden. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 € oder 10 % und ab dem fünften Tag 10 € oder 20 % der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach dem Telekommunikationsgesetz, der Verordnung (EU)2015/2120 EU) 2015/2120 oder sicherheitsbehördlichen Anordnungen, steht dem Kunden eine Entschädigung nicht zu. 2.7 Bei Mobilfunkanschlüssen hat der Kunde aufgrund der Mobilfunkanschlüssenhatder Kundeaufgrundder EU-Roaming- Verordnung Roaming-Ver- ordnung die Möglichkeit, innerhalb der EU regulierte Roamingdienste über einen anderen Anbieter als Vodafone zu nutzenübereinenanderen Anbieterals Vodafonezunutzen. Der Kunde schließt Kundeschließt dazu einen Vertrag mit dem von ihm gewählten Roaminganbieter Roaming-Anbieter ab, die Abrechnung der von diesem Anbieter erbrachten Leistung erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Der Wechsel zu anderen ande- ren Roaming-Anbietern und zurück zu Vodafone ist kostenlos. Mehr Informa- tionen Informationen enthält das InfoDok Nr. 4600, das im Internet unter www.vodafonewww. de/infofaxe/4600.pdf xxxxxxxx.xx/xxxxxxxx/0000.xxx abrufbar ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 2.1 Die von Vodafone auf Grundlage dieser AGB sowie der Leistungs-/Pro- duktbeschreibung Leistungs-/ Produktbeschreibung erbrachten Leistungen Dienstleistungen können den Einsatz geeigneter Endgeräte voraussetzen. 2.2 Vodafone ist in der Xxxx der zur Erbringung der vertraglichen Leistungen eingesetzten Technologie (insbesondere der Netztechnologie und ÜbertragungsstandardsÜber- tragungsstandards) frei. Vodafone kann Änderungen dieser Tech- nologie Technologie vornehmen, um auf technische Neuerungen zu reagieren und/ und/oder ihr Netz und ihre Leistungen Dienstleistungen an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen, soweit dies die ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht beeinträchtigt. Ziff. 3 bleibt unberührt. 2.3 Vodafone ist berechtigt, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder teilweise bzw. ganz einzustellen, soweit dies aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrecht- erhaltung Aufrechterhaltung der Netzintegrität, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Dies gilt entsprechend für Einschränkungen von Telekommunikations- anlagen Telekommunikationsanlagen Dritter, die Vodafone zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt. 2.4 Weitere Informationen über die angebotenen Telekommunikations- dienstleistungen, Leistungsdaten der angebotenen Kundendienste sowie die der Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel sind im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx abrufbar sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung Kundenbe- treuung erhältlich. 2.5 Die Arten von Maßnahmen, mit denen Vodafone auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen und Schwachstellen reagieren kann, sind im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx aufgeführt sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung zu erfragen. 2.6 Der Kunde kann von Vodafone verlangen, dass eine Störung seiner vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste unverzüglich und unentgeltlich beseitigt wird, es sei denn, der Kunde hat diese selbst zu vertreten. Dies gilt nicht für nummernunabhängige interpersonelle Tele- kommunikationsdienste Telekommunikationsdienste oder die Bereitstellung von Übertragungsdiens- ten Übertra- gungsdiensten für Dienste der Maschine-Maschine-Kommunikation. Der Kunde hat bei der Entstörung eine Mitwirkungspflicht. Meldet der Kunde Vodafone eine Störung der vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste Telekom- munikationsdienste gem. Satz 1 und wird diese nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Störungsmeldung des Kunden beseitigt, kann der Kunde ab dem Folgetag eine Entschädigung verlangen, es sei denn, er hat die Störung zu vertreten. Eine Entschädigung kann beginnend begin- nend mit dem dritten Arbeitstag pro Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes verlangt werden. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 € oder 10 % und ab dem fünften Tag 10 € oder 20 % der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach dem TelekommunikationsgesetzTelekommunikations- gesetz, der Verordnung (EU)2015/2120 EU) 2015/2120 oder sicherheitsbehördlichen Anordnungen, steht dem Kunden eine Entschädigung nicht zu. 2.7 Bei Mobilfunkanschlüssen hat der Kunde aufgrund der EU-Roaming- Verordnung die Möglichkeit, innerhalb der EU regulierte Roamingdienste über einen anderen Anbieter als Vodafone zu nutzen. Der Kunde schließt dazu einen Vertrag mit dem von ihm gewählten Roaminganbieter Roaming-Anbieter ab, die Abrechnung der von diesem Anbieter erbrachten Leistung erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Der Wechsel zu anderen an- deren Roaming-Anbietern und zurück zu Vodafone ist kostenlos. Mehr Informa- tionen Informationen enthält das InfoDok Nr. 4600, das im Internet unter www.vodafonewww. de/infofaxe/4600.pdf xxxxxxxx.xx/xxxxxxxx/0000.xxx abrufbar ist.

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Samples: Vodafone Smart Ultimate Vertrag, Vodafone Smart XXL, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Vodafone Dienstleistungen

Leistungsumfang. 2.1 Die von Vodafone auf Grundlage dieser AGB sowie der Leistungs-/Pro- duktbeschreibung Leistungs-/ Produktbeschreibung erbrachten Leistungen Dienstleistungen können den Einsatz geeigneter Endgeräte voraussetzen. 2.2 Vodafone ist in der Xxxx der zur Erbringung der vertraglichen Leistungen Leistun- gen eingesetzten Technologie (insbesondere der Netztechnologie und Übertragungsstandards) frei. Vodafone kann Änderungen dieser Tech- nologie Technologie vornehmen, um auf technische Neuerungen zu reagieren und/ und/oder ihr Netz und ihre Leistungen Dienstleistungen an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen, soweit dies die ordnungsgemäße Leistungserbringung Leistungs- erbringung nicht beeinträchtigt. Ziff. 3 bleibt unberührt. 2.3 Vodafone ist berechtigt, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder teilweise bzw. ganz einzustellen, soweit dies aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrecht- erhaltung Aufrechterhaltung der Netzintegrität, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Dies gilt entsprechend für Einschränkungen von Telekommunikations- anlagen Telekommunikationsanlagen Dritter, die Vodafone zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt. 2.4 Weitere Informationen über die angebotenen Telekommunikations- dienstleistungen, Leistungsdaten der angebotenen Kundendienste sowie die der Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel sind im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx abrufbar sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung Kundenbe- treuung erhältlich. 2.5 Die Arten von Maßnahmen, mit denen Vodafone auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen und Schwachstellen reagieren kann, sind im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx aufgeführt sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung zu erfragen. 2.6 Der Kunde kann von Vodafone verlangen, dass eine Störung seiner vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste unverzüglich und unentgeltlich beseitigt wird, es sei denn, der Kunde hat diese selbst zu vertreten. Dies gilt nicht für nummernunabhängige interpersonelle Tele- kommunikationsdienste Telekommunikationsdienste oder die Bereitstellung von Übertragungsdiens- ten Übertragungs- diensten für Dienste der Maschine-Maschine-Kommunikation. Der Kunde hat bei der Entstörung eine Mitwirkungspflicht. Meldet der Kunde Vodafone eine Störung der vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste Telekommunikati- onsdienste gem. Satz 1 und wird diese nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen Arbeits- tagen nach Eingang der Störungsmeldung des Kunden beseitigt, kann der Kunde ab dem Folgetag eine Entschädigung verlangen, es sei denn, er hat die Störung zu vertreten. Eine Entschädigung kann beginnend mit dem dritten Arbeitstag pro Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes verlangt werden. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 € oder 10 % Prozent und ab dem fünften Tag 10 € oder 20 % Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach dem TelekommunikationsgesetzTelekommunikations- gesetz, der Verordnung (EU)2015/2120 EU) 2015/2120 oder sicherheitsbehördlichen Anordnungen, steht dem Kunden eine Entschädigung nicht zu. 2.7 Bei Mobilfunkanschlüssen hat der Kunde aufgrund der EU-Roaming- Verordnung Roaming-Ver- ordnung die Möglichkeit, innerhalb der EU regulierte Roamingdienste über einen anderen Anbieter als Vodafone zu nutzen. Der Kunde schließt dazu einen Vertrag mit dem von ihm gewählten Roaminganbieter Roaming-Anbieter ab, die Abrechnung der von diesem Anbieter erbrachten Leistung erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Der Wechsel zu anderen ande- ren Roaming-Anbietern und zurück zu Vodafone ist kostenlos. Mehr Informa- tionen Informationen enthält das InfoDok Nr. 4600, das im Internet unter www.vodafonewww. de/infofaxe/4600.pdf xxxxxxxx.xx/xxxxxxxx/0000.xxx abrufbar ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Vodafone Dienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Vodafone Dienstleistungen, Widerrufsrecht Dienstleistungsvertrag Und Widerrufsrecht Verbrauchsgüterkauf

Leistungsumfang. 2.1 Die von Vodafone auf Grundlage dieser AGB sowie der Leistungs-/Pro- duktbeschreibung Leistungs-/ Produktbeschreibung erbrachten Leistungen Dienstleistungen können den Einsatz geeigneter Endgeräte voraussetzen. 2.2 Vodafone ist in der Xxxx der zur Erbringung der vertraglichen Leistungen Leistun- gen eingesetzten Technologie (insbesondere der Netztechnologie und Übertragungsstandards) frei. Vodafone kann Änderungen dieser Tech- nologie Technologie vornehmen, um auf technische Neuerungen zu reagieren und/ und/oder ihr Netz und ihre Leistungen Dienstleistungen an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen, soweit dies die ordnungsgemäße Leistungserbringung Leistungs- erbringung nicht beeinträchtigt. Ziff. 3 bleibt unberührt. 2.3 Vodafone ist berechtigt, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder teilweise bzw. ganz einzustellen, soweit dies aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrecht- erhaltung Aufrechterhaltung der Netzintegrität, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Dies gilt entsprechend für Einschränkungen von Telekommunikations- anlagen Telekommunikationsanlagen Dritter, die Vodafone zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt. 2.4 Weitere Informationen über die angebotenen Telekommunikations- dienstleistungen, Leistungsdaten der angebotenen Kundendienste sowie die der Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel sind im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx abrufbar sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung Kundenbe- treuung erhältlich. 2.5 Die Arten von Maßnahmen, mit denen Vodafone auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen und Schwachstellen reagieren kann, sind im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx aufgeführt sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung zu erfragen. 2.6 Der Kunde kann von Vodafone verlangen, dass eine Störung seiner vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste unverzüglich und unentgeltlich beseitigt wird, es sei denn, der Kunde hat diese selbst zu vertreten. Dies gilt nicht für nummernunabhängige interpersonelle Tele- kommunikationsdienste Telekommunikationsdienste oder die Bereitstellung von Übertragungsdiens- ten Übertra- gungsdiensten für Dienste der Maschine-Maschine-Kommunikation. Der Kunde hat bei der Entstörung eine Mitwirkungspflicht. Meldet der Kunde Vodafone eine Störung der vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste Telekom- munikationsdienste gem. Satz 1 und wird diese nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Störungsmeldung des Kunden beseitigt, kann der Kunde ab dem Folgetag eine Entschädigung verlangenverlan- gen, es sei denn, er hat die Störung zu vertreten. Eine Entschädigung kann beginnend mit dem dritten Arbeitstag pro Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes verlangt werden. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 € oder 10 % und ab dem fünften Tag 10 € oder 20 % der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach dem Telekommunikationsgesetz, der Verordnung (EU)2015/2120 EU) 2015/2120 oder sicherheitsbehördlichen Anordnungen, steht dem Kunden eine Entschädigung nicht zu. 2.7 Bei Mobilfunkanschlüssen hat der Kunde aufgrund der EU-Roaming- Verordnung Roaming-Ver- ordnung die Möglichkeit, innerhalb der EU regulierte Roamingdienste über einen anderen Anbieter als Vodafone zu nutzen. Der Kunde schließt dazu einen Vertrag mit dem von ihm gewählten Roaminganbieter Roaming-Anbieter ab, die Abrechnung der von diesem Anbieter erbrachten Leistung erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Der Wechsel zu anderen ande- ren Roaming-Anbietern und zurück zu Vodafone ist kostenlos. Mehr Informa- tionen Informationen enthält das InfoDok Nr. 4600, das im Internet unter www.vodafonewww. de/infofaxe/4600.pdf xxxxxxxx.xx/xxxxxxxx/0000.xxx abrufbar ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 2.1 Die von Vodafone auf Grundlage dieser AGB sowie der Leistungs-/Pro- duktbeschreibung Leistungs-/ Produktbeschreibung erbrachten Leistungen Dienstleistungen können den Einsatz geeigneter Endgeräte voraussetzen. Bei Festnetz-/DSL-Anschlüssen ist zudem eine geeignete hausinterne Verkabelung erforderlich, die vom Kunden selbst vorzuhalten/herzustellen ist. 2.2 Vodafone ist in behält sich vor, die Leistungs- und Produktbeschreibung zu ändern, wenn die Änderung – wegen gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich wird, – die Interoperabilität der Xxxx Netze sicher stellt oder – einer einheitlich erfolgenden Anpassung an den technischen Fortschritt dient, soweit sich daraus keine Einschränkungen für die vom Kunden genutzten Dienste ergeben oder ein alternativer Dienst zur Verfügung steht, der zur Erbringung der vertraglichen Leistungen eingesetzten Technologie (insbesondere der Netztechnologie und Übertragungsstandards) freieine vergleichbare Leistung beinhaltet. Vodafone wird dem Kunden derartige Änderungen mit einer Frist von sechs Wochen schriftlich ankündigen. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann Änderungen dieser Tech- nologie vornehmen, um der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. In der Änderungsmitteilung weist Vodafone den Kunden auf technische Neuerungen zu reagieren und/ oder ihr Netz und ihre Leistungen an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen, soweit dies die ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht beeinträchtigt. Ziff. 3 bleibt unberührtsein Kündigungsrecht hin. 2.3 Vodafone ist berechtigt, die Leistung vorübergehend zu unterbrechenunterbre- chen, in der Dauer zu beschränken oder teilweise bzw. ganz einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrecht- erhaltung Aufrechterhaltung der Netzintegrität, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter betriebsbe- dingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Dies gilt entsprechend für Einschränkungen von Telekommunikations- anlagen Telekommunikationsanlagen Dritter, die Vodafone zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt. Dauert eine von Vodafone zu vertretende Störung oder Unterbrechung länger als 24 Stunden, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Basispreises berechtigt. 2.4 Weitere Informationen über die angebotenen Telekommunikations- dienstleistungen, Leistungsdaten einschließlich der wichtigsten technischen Leistungs- daten der angebotenen Kundendienste sowie die der Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel sind Anbieterwechselsind im Internet unter Internetunter xxx.xxxxxxxx.xx abrufbar sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung erhältlich. 2.5 Die Arten von Maßnahmen, mit denen Vodafone auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen und Schwachstellen reagieren kann, sind im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx aufgeführt sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung zu erfragen. 2.6 Der Kunde kann von Vodafone verlangen, dass eine Störung seiner vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste unverzüglich und unentgeltlich beseitigt wird, es sei denn, der Kunde hat diese selbst zu vertreten. Dies gilt nicht für nummernunabhängige interpersonelle Tele- kommunikationsdienste oder die Bereitstellung von Übertragungsdiens- ten für Dienste der Maschine-Maschine-Kommunikation. Der Kunde hat bei der Entstörung eine Mitwirkungspflicht. Meldet der Kunde Vodafone eine Störung der vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste gem. Satz 1 und wird diese nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Störungsmeldung des Kunden beseitigt, kann der Kunde ab dem Folgetag eine Entschädigung verlangen, es sei denn, er hat die Störung zu vertreten. Eine Entschädigung kann beginnend mit dem dritten Arbeitstag pro Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes verlangt werden. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 € oder 10 % und ab dem fünften Tag 10 € oder 20 % der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach dem Telekommunikationsgesetz, der Verordnung (EU)2015/2120 oder sicherheitsbehördlichen Anordnungen, steht dem Kunden eine Entschädigung nicht zu. 2.7 Bei Mobilfunkanschlüssen hat der Kunde aufgrund der EU-Roaming- Verordnung Roaming-Ver- ordnung die Möglichkeit, innerhalb der EU regulierte Roamingdienste über einen anderen Roaming-Anbieter als Vodafone zu nutzen. Der Kunde schließt dazu einen Vertrag mit dem von ihm gewählten Roaminganbieter An- bieter ab, die Abrechnung der von diesem dem Anbieter erbrachten Leistung erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Der Wechsel zu anderen Roaming-Anbietern und zurück zu Vodafone ist kostenlos. Mehr Informa- tionen Informationen enthält das InfoDok Nr. 4600, das im Internet unter www.vodafone. de/infofaxe/4600.pdf xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxx/0000.xxx abrufbar ist.

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Samples: Vodafone Contract Transfer Agreement, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Vodafone Dienstleistungen

Leistungsumfang. 2.1 Die von Vodafone auf Grundlage dieser AGB sowie der Leistungs-/Pro- duktbeschreibung Leistungs-/ Produktbeschreibung erbrachten Leistungen Dienstleistungen können den Einsatz geeigneter Endgeräte voraussetzen. 2.2 Vodafone ist in behält sich vor, die Leistungs- und Produktbeschreibung zu ändern, wenn die Änderung – wegen gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich wird, – die Interoperabilität der Xxxx Netze sicher stellt oder – einer einheitlich erfolgenden Anpassung an den technischen Fort- schritt dient, soweit sich daraus keine Einschränkungen für die vom Kunden genutzten Dienste ergeben oder ein alternativer Dienst zur Verfügung steht, der zur Erbringung der vertraglichen Leistungen eingesetzten Technologie (insbesondere der Netztechnologie und Übertragungsstandards) freieine vergleichbare Leistung beinhaltet. Vodafone wird dem Kunden derartige Änderungen mit einer Frist von sechs Wochen schriftlich ankündigen. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann Änderungen dieser Tech- nologie vornehmen, um der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. In der Änderungsmitteilung weist Vodafone den Kunden auf technische Neuerungen zu reagieren und/ oder ihr Netz und ihre Leistungen an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen, soweit dies die ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht beeinträchtigt. Ziff. 3 bleibt unberührtsein Kündigungsrecht hin. 2.3 Vodafone ist berechtigt, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder teilweise bzw. ganz einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffent- lichen Sicherheit, aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrecht- erhaltung Aufrechterhaltung der NetzintegritätNetz- integrität, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Dies gilt entsprechend ent- sprechend für Einschränkungen von Telekommunikations- anlagen Telekommunikationsanlagen Dritter, die Vodafone zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt. Dauert eine von Vodafone zu vertretende Störung oder Unterbrechung länger als 24 Stunden, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Basispreises berechtigt. 2.4 Weitere Informationen über die angebotenen Telekommunikations- dienstleistungen, Leistungsdaten einschließlich der wichtigsten technischen Leistungs- daten der angebotenen Kundendienste sowie die der Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel sind Anbieterwechselsind im Internet unter Internetunter xxx.xxxxxxxx.xx abrufbar sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung erhältlich. 2.5 Die Arten von Maßnahmen, mit denen Vodafone auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen und Schwachstellen reagieren kann, sind im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx aufgeführt sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung zu erfragen. 2.6 Der Kunde kann von Vodafone verlangen, dass eine Störung seiner vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste unverzüglich und unentgeltlich beseitigt wird, es sei denn, der Kunde hat diese selbst zu vertreten. Dies gilt nicht für nummernunabhängige interpersonelle Tele- kommunikationsdienste oder die Bereitstellung von Übertragungsdiens- ten für Dienste der Maschine-Maschine-Kommunikation. Der Kunde hat bei der Entstörung eine Mitwirkungspflicht. Meldet der Kunde Vodafone eine Störung der vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste gem. Satz 1 und wird diese nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Störungsmeldung des Kunden beseitigt, kann der Kunde ab dem Folgetag eine Entschädigung verlangen, es sei denn, er hat die Störung zu vertreten. Eine Entschädigung kann beginnend mit dem dritten Arbeitstag pro Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes verlangt werden. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 € oder 10 % und ab dem fünften Tag 10 € oder 20 % der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach dem Telekommunikationsgesetz, der Verordnung (EU)2015/2120 oder sicherheitsbehördlichen Anordnungen, steht dem Kunden eine Entschädigung nicht zu. 2.7 Bei Mobilfunkanschlüssen hat der Kunde aufgrund der EU-Roaming- Verordnung Roaming-Ver- ordnung die Möglichkeit, innerhalb der EU regulierte Roamingdienste über einen anderen Roaming-Anbieter als Vodafone zu nutzen. Der Kunde schließt dazu einen Vertrag mit dem von ihm gewählten Roaminganbieter An- bieter ab, die Abrechnung der von diesem dem Anbieter erbrachten Leistung erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Der Wechsel zu anderen Roaming-Anbietern und zurück zu Vodafone ist kostenlos. Mehr Informa- tionen Informationen enthält das InfoDok Nr. 4600, das im Internet unter www.vodafone. de/infofaxe/4600.pdf xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxx/0000.xxx abrufbar ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Vodafone Dienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 2.1 Die von Vodafone auf Grundlage dieser AGB sowie der Leistungs-/Pro- duktbeschreibung Leistungs-/ Produktbeschreibung erbrachten Leistungen Dienstleistungen können den Einsatz geeigneter Endgeräte voraussetzen. 2.2 Vodafone ist in der Xxxx der zur Erbringung der vertraglichen Leistungen Leistun- gen eingesetzten Technologie (insbesondere der Netztechnologie und Übertragungsstandards) frei. Vodafone kann Änderungen dieser Tech- nologie Technologie vornehmen, um auf technische Neuerungen zu reagieren und/ und/oder ihr Netz und ihre Leistungen Dienstleistungen an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen, soweit dies die ordnungsgemäße Leistungserbringung Leistungs- erbringung nicht beeinträchtigt. Ziff. 3 bleibt unberührt. 2.3 Vodafone ist berechtigt, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder teilweise bzw. ganz einzustellen, soweit dies aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrecht- erhaltung Aufrechterhaltung der Netzintegrität, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Dies gilt entsprechend für Einschränkungen von Telekommunikations- anlagen Telekommunikationsanlagen Dritter, die Vodafone zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt. 2.4 Weitere Informationen über die angebotenen Telekommunikations- dienstleistungen, Leistungsdaten der angebotenen Kundendienste sowie die der Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel sind im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx abrufbar sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung Kundenbe- treuung erhältlich. 2.5 Die Arten von Maßnahmen, mit denen Vodafone auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen und Schwachstellen reagieren kann, sind im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx aufgeführt sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung zu erfragen. 2.6 Der Kunde kann von Vodafone verlangen, dass eine Störung seiner vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste unverzüglich und unentgeltlich beseitigt wird, es sei denn, der Kunde hat diese selbst zu vertreten. Dies gilt nicht für nummernunabhängige interpersonelle Tele- kommunikationsdienste Telekommunikationsdienste oder die Bereitstellung von Übertragungsdiens- ten Übertra- gungsdiensten für Dienste der Maschine-Maschine-Kommunikation. Der Kunde hat bei der Entstörung eine Mitwirkungspflicht. Meldet der Kunde Vodafone eine Störung der vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste Telekommu- nikationsdienste gem. Satz 1 und wird diese nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Störungsmeldung des Kunden beseitigt, kann der Kunde ab dem Folgetag eine Entschädigung verlangen, es sei denn, er hat die Störung zu vertreten. Eine Entschädigung kann beginnend mit dem dritten Arbeitstag pro Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes verlangt werden. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 € oder 10 % und ab dem fünften Tag 10 € oder 20 % der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach dem TelekommunikationsgesetzTelekommunikations- gesetz, der Verordnung (EU)2015/2120 EU) 2015/2120 oder sicherheitsbehördlichen Anordnungen, steht dem Kunden eine Entschädigung nicht zu. 2.7 Bei Mobilfunkanschlüssen hat der Kunde aufgrund der EU-Roaming- Verordnung Roaming-Ver- ordnung die Möglichkeit, innerhalb der EU regulierte Roamingdienste über einen anderen Anbieter als Vodafone zu nutzen. Der Kunde schließt dazu einen Vertrag mit dem von ihm gewählten Roaminganbieter Roaming-Anbieter ab, die Abrechnung der von diesem Anbieter erbrachten Leistung erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Der Wechsel zu anderen ande- ren Roaming-Anbietern und zurück zu Vodafone ist kostenlos. Mehr Informa- tionen Informationen enthält das InfoDok Nr. 4600, das im Internet unter www.vodafonewww. de/infofaxe/4600.pdf xxxxxxxx.xx/xxxxxxxx/0000.xxx abrufbar ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 2.1 Die von Vodafone auf Grundlage dieser AGB sowie der Leistungs-/Pro- duktbeschreibung Leistungs-/ Produkt- beschreibung erbrachten Leistungen Dienstleistungen können den Einsatz geeigneter Endgeräte voraussetzen. 2.2 Vodafone ist in der Xxxx der zur Erbringung der vertraglichen Leistungen eingesetzten Technologie (insbesondere der Netztechnologie und ÜbertragungsstandardsÜber- tragungsstandards) frei. Vodafone kann Änderungen dieser Tech- nologie Technologie vornehmen, um auf technische Neuerungen zu reagieren und/ und/oder ihr Netz und ihre Leistungen Dienstleistungen an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen, soweit dies die ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht beeinträchtigt. Ziff. 3 bleibt unberührt. 2.3 Vodafone ist berechtigt, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder teilweise bzw. ganz einzustellen, soweit dies aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben, aus Gründen der öffentlichen öffent- lichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrecht- erhaltung Aufrechterhaltung der Netzintegrität, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Dies gilt entsprechend für Einschränkungen von Telekommunikations- anlagen Telekommunikationsanlagen Dritter, die Vodafone zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt. 2.4 Weitere Informationen über die angebotenen Telekommunikations- dienstleistungen, Leistungsdaten der angebotenen Kundendienste sowie die der Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel sind im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx abrufbar sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung Kundenbe- treuung erhältlich. 2.5 Die Arten von Maßnahmen, mit denen Vodafone auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen Inte- gritätsverletzungen oder auf Bedrohungen und Schwachstellen reagieren kann, sind im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx aufgeführt sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung zu erfragen. 2.6 Der Kunde kann von Vodafone verlangen, dass eine Störung seiner vertraglich vertrag- lich vereinbarten Telekommunikationsdienste unverzüglich und unentgeltlich unentgelt- lich beseitigt wird, es sei denn, der Kunde hat diese selbst zu vertreten. Dies gilt nicht für nummernunabhängige interpersonelle Tele- kommunikationsdienste Telekommunikations- dienste oder die Bereitstellung von Übertragungsdiens- ten Übertragungsdiensten für Dienste der Maschine-Maschine-Kommunikation. Der Kunde hat bei der Entstörung eine Mitwirkungspflicht. Meldet der Kunde Vodafone eine Störung der vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste gem. Satz 1 und wird diese nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Störungsmeldung des Kunden beseitigt, kann der Kunde ab dem Folgetag eine Entschädigung verlangen, es sei denn, er hat die Störung zu vertreten. Eine Entschädigung kann beginnend mit dem dritten Arbeitstag pro Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes verlangt werden. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 € oder 10 % und Prozentund ab dem fünften Tag 10 € oder 20 % Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich gesetz- lich festgelegten Maßnahmen nach dem Telekommunikationsgesetz, der Verordnung (EU)2015/2120 EU) 2015/2120 oder sicherheitsbehördlichen Anordnungen, steht dem Kunden eine Entschädigung nicht zu. 2.7 Bei Mobilfunkanschlüssen hat der Kunde aufgrund der EU-Roaming- Verordnung die Möglichkeit, innerhalb der EU regulierte Roamingdienste über einen anderen Anbieter als Vodafone zu nutzen. Der Kunde schließt dazu einen Vertrag mit dem von ihm gewählten Roaminganbieter Roaming-Anbieter ab, die Abrechnung der von diesem Anbieter erbrachten Leistung erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Der Wechsel zu anderen Roaming-Anbietern und zurück zu Vodafone ist kostenlos. Mehr Informa- tionen enthält das InfoDok Nr. 4600, das im Internet unter www.vodafone. de/infofaxe/4600.pdf abrufbar ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 2.1 Die von Vodafone auf Grundlage dieser AGB sowie der Leistungs-/Pro- duktbeschreibung Leistungsbeschrei- bung erbrachten Leistungen Dienstleistungen können den Einsatz geeigneter bestimmter Endgeräte voraussetzen. Bei Telekommunikationsdienstleistungen hängt die maximale Übertragungsrate vom eingesetzten Endgerät, der verfügbaren Netztechnologie sowie den technischen und geogra- phischen Gegebenheiten am Ort der Nutzung ab. 2.2 Vodafone ist in Zeitweilige Störungen oder Unterbrechungen der Xxxx der zur Erbringung der vertraglichen Leistungen eingesetzten Technologie (insbesondere der Netztechnologie Vodafone-Dienstleis- tungen können sich aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streik, Aussperrung und Übertragungsstandards) frei. Vodafone kann behördliche Anordnung sowie wegen technischer Änderungen dieser Tech- nologie vornehmen, um auf technische Neuerungen zu reagieren und/ oder ihr Netz und ihre Leistungen an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen, soweit dies die ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht beeinträchtigt. Ziff. 3 bleibt unberührt. 2.3 Anlagen von Vodafone ist berechtigtoder wegen sonstiger Maßnahmen ergeben, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder teilweise bzw. ganz einzustellen, soweit dies aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit für einen ordnungsgemäßen Betrieb des Netzbetriebes, der Aufrecht- erhaltung der Netzintegrität, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten Vodafone-Netzes erforderlich istsind. Dies gilt entsprechend für Einschränkungen Stö- rungen von Telekommunikations- anlagen Telekommunikationsanlagen Dritter, die Vodafone zur Erfüllung ihrer Pflichten Pflichten benutzt. Darüber hinaus ist Vodafone berech- tigt, ihre vertraglichen Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise einzustellen, soweit dies für einen ordnungsgemäßen Netzbetrieb erforderlich ist. Vodafone wird alle zumutbaren Anstrengungen unter- nehmen, um Störungen baldmöglichst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Dauert eine von Vodafone zu vertretende Störung oder Unterbrechung länger als 24 Stunden, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Basispreises berechtigt. 2.3 Für Festnetz/DSL-Anschlüsse stellt Vodafone eine Anschlussleitung bis zum letzten netzseitig erschlossenen technischen Übergabepunkt am Kundenstandort bereit. Der Kunde ist verpflichtet, die hausinterne Ver- kabelung von diesem Übergabepunkt bis zur Telefonabschlusseinheit (TAE) in seinen Räumen einschließlich einer solchen TAE für die Dauer der Vertragslaufzeit auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. 2.4 Weitere Informationen über die angebotenen Telekommunikations- dienstleistungenTelekommunikati- onsdienstleistungen, Leistungsdaten einschließlich der wichtigsten technischen Leistungsdaten, der angebotenen Kundendienste sowie die Voraussetzungen der Vorausset- zungen für einen Anbieterwechsel sind enthält das InfoDok Nr. 100, das im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx www. xxxxxxxx.xx/xxxxxxxx/000.xxx abrufbar sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung erhältlicherhältlich ist. 2.5 Die Arten von Maßnahmen, mit denen Vodafone auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen und Schwachstellen reagieren kann, sind im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx aufgeführt sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung zu erfragen. 2.6 Der Kunde kann von Vodafone verlangen, dass eine Störung seiner vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste unverzüglich und unentgeltlich beseitigt wird, es sei denn, der Kunde hat diese selbst zu vertreten. Dies gilt nicht für nummernunabhängige interpersonelle Tele- kommunikationsdienste oder die Bereitstellung von Übertragungsdiens- ten für Dienste der Maschine-Maschine-Kommunikation. Der Kunde hat bei der Entstörung eine Mitwirkungspflicht. Meldet der Kunde Vodafone eine Störung der vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste gem. Satz 1 und wird diese nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Störungsmeldung des Kunden beseitigt, kann der Kunde ab dem Folgetag eine Entschädigung verlangen, es sei denn, er hat die Störung zu vertreten. Eine Entschädigung kann beginnend mit dem dritten Arbeitstag pro Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes verlangt werden. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 € oder 10 % und ab dem fünften Tag 10 € oder 20 % der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach dem Telekommunikationsgesetz, der Verordnung (EU)2015/2120 oder sicherheitsbehördlichen Anordnungen, steht dem Kunden eine Entschädigung nicht zu. 2.7 Bei Mobilfunkanschlüssen hat der Kunde aufgrund der EU-Roaming- Verordnung die Möglichkeit, innerhalb der EU regulierte Roamingdienste über einen anderen Anbieter als Vodafone zu nutzen. Der Kunde schließt dazu einen Vertrag mit dem von ihm gewählten Roaminganbieter ab, die Abrechnung der von diesem Anbieter erbrachten Leistung erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Der Wechsel zu anderen Roaming-Anbietern und zurück zu Vodafone ist kostenlos. Mehr Informa- tionen enthält das InfoDok Nr. 4600, das im Internet unter www.vodafone. de/infofaxe/4600.pdf abrufbar ist.

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Samples: Auftragsformular Für Mobilfunktarife

Leistungsumfang. 2.1 Die von Vodafone auf Grundlage dieser AGB sowie der Leistungs-/Pro- duktbeschreibung Leistungsbe- schreibung erbrachten Leistungen Dienstleistungen können den Einsatz geeigneter bestimm- ter Endgeräte voraussetzen. Bei Telekommunikationsdienstleistungen hängt die maximale Übertragungsrate vom eingesetzten Endgerät, der verfügbaren Netztechnologie sowie den technischen und geographi- schen Gegebenheiten am Ort der Nutzung ab. 2.2 Vodafone ist in Zeitweilige Störungen oder Unterbrechungen der Xxxx der zur Erbringung der vertraglichen Leistungen eingesetzten Technologie (insbesondere der Netztechnologie Vodafone-Dienstleis- tungen können sich aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streik, Aussperrung und Übertragungsstandards) frei. Vodafone kann behördliche Anordnung sowie wegen technischer Änderungen dieser Tech- nologie vornehmen, um auf technische Neuerungen zu reagieren und/ oder ihr Netz und ihre Leistungen an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen, soweit dies die ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht beeinträchtigt. Ziff. 3 bleibt unberührt. 2.3 Anlagen von Vodafone ist berechtigtoder wegen sonstiger Maßnahmen ergeben, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder teilweise bzw. ganz einzustellen, soweit dies aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit für einen ordnungsgemäßen Betrieb des Netzbetriebes, der Aufrecht- erhaltung der Netzintegrität, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten deutschen Vodafone-Netzes erforderlich istsind. Dies gilt entsprechend für Einschränkungen Störungen von Telekommunikations- anlagen Telekommunikationsanlagen Dritter, die Vodafone zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt. Darüber hinaus ist Vodafone berechtigt, ihre vertraglichen Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise einzustellen, soweit dies für einen ordnungsgemäßen Netzbetrieb erforderlich ist. Vodafone wird alle zumutbaren Anstren- gungen unternehmen, um Störungen baldmöglichst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Dauert eine von Vodafone zu vertretende Störung oder Unterbrechung länger als 24 Stunden, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Basispreises berechtigt. 2.3 Für Festnetz/DSL-Anschlüsse stellt Vodafone eine Anschlussleitung bis zum letzten netzseitig erschlossenen technischen Übergabepunkt am Kundenstandort bereit. Der Kunde ist verpflichtet, die hausinterne Ver- kabelung von diesem Übergabepunkt bis zur Telefonabschlusseinheit (TAE) in seinen Räumen einschließlich einer solchen TAE für die Dauer der Vertragslaufzeit auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. 2.4 Weitere Informationen über die angebotenen Telekommunikations- dienstleistungen, Leistungsdaten einschließlich der wichtigsten technischen Leistungs- daten, der angebotenen Kundendienste sowie die der Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel sind enthält das InfoDok Nr. 100, das im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxx/000.xxx abrufbar sowie bei der Vodafone-Vodafone- Kundenbetreuung erhältlicherhältlich ist. 2.5 Die Arten von Maßnahmen, mit denen Vodafone auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen und Schwachstellen reagieren kann, sind im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx aufgeführt sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung zu erfragen. 2.6 Der Kunde kann von Vodafone verlangen, dass eine Störung seiner vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste unverzüglich und unentgeltlich beseitigt wird, es sei denn, der Kunde hat diese selbst zu vertreten. Dies gilt nicht für nummernunabhängige interpersonelle Tele- kommunikationsdienste oder die Bereitstellung von Übertragungsdiens- ten für Dienste der Maschine-Maschine-Kommunikation. Der Kunde hat bei der Entstörung eine Mitwirkungspflicht. Meldet der Kunde Vodafone eine Störung der vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste gem. Satz 1 und wird diese nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Störungsmeldung des Kunden beseitigt, kann der Kunde ab dem Folgetag eine Entschädigung verlangen, es sei denn, er hat die Störung zu vertreten. Eine Entschädigung kann beginnend mit dem dritten Arbeitstag pro Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes verlangt werden. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 € oder 10 % und ab dem fünften Tag 10 € oder 20 % der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach dem Telekommunikationsgesetz, der Verordnung (EU)2015/2120 oder sicherheitsbehördlichen Anordnungen, steht dem Kunden eine Entschädigung nicht zu. 2.7 Bei Mobilfunkanschlüssen hat der Kunde aufgrund der EUEU Roaming-Roaming- Verordnung die Möglichkeit, innerhalb der EU regulierte Roamingdienste über einen anderen Roaming-Anbieter als Vodafone zu nutzen. Der Kunde schließt dazu einen Vertrag mit dem von ihm gewählten Roaminganbieter Anbieter ab, die Abrechnung der von diesem dem Anbieter erbrachten Leistung erfolgt direkt zwischen dem 900 271 10 16 Kunden und dem Anbieter. Der Wechsel zu anderen Roaming-Anbietern und zurück zu- rück zu Vodafone ist kostenlos. Mehr Informa- tionen Informationen enthält das InfoDok Nr. 4600, das im Internet unter www.vodafone. de/infofaxe/4600.pdf xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxx/0000.xxx abrufbar ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Vodafone Dienstleistungen

Leistungsumfang. 2.1 Die von Vodafone auf Grundlage dieser AGB sowie der Leistungs-/Pro- duktbeschreibung Leistungs-/ Produktbeschreibung erbrachten Leistungen Dienstleistungen können den Einsatz geeigneter Endgeräte voraussetzen. Bei Festnetz-/DSL-Anschlüssen ist zudem eine geeignete hausinterne Verkabelung erforderlich, die vom Kunden selbst vorzuhalten/herzustellen ist. 2.2 Vodafone ist in behält sich vor, die Leistungs- und Produktbeschreibung zu ändern, wenn die Änderung – wegen gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich wird, – die Interoperabilität der Xxxx Netze sicher stellt oder – einer einheitlich erfolgenden Anpassung an den technischen Fortschritt dient, soweit sich daraus keine Einschränkungen für die vom Kunden genutzten Dienste ergeben oder ein alternativer Dienst zur Verfügung steht, der zur Erbringung der vertraglichen Leistungen eingesetzten Technologie (insbesondere der Netztechnologie und Übertragungsstandards) freieine vergleichbare Leistung beinhaltet. Vodafone wird dem Kunden derartige Änderungen mit einer Frist von sechs Wochen schriftlich ankündigen. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann Änderungen dieser Tech- nologie vornehmen, um der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. In der Änderungsmitteilung weist Vodafone den Kunden auf technische Neuerungen zu reagieren und/ oder ihr Netz und ihre Leistungen an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen, soweit dies die ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht beeinträchtigt. Ziff. 3 bleibt unberührtsein Kündigungsrecht hin. 2.3 Vodafone ist berechtigt, die Leistung vorübergehend zu unterbrechenunterbre- chen, in der Dauer zu beschränken oder teilweise bzw. ganz einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrecht- erhaltung Aufrechterhaltung der Netzintegrität, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter betriebsbe- dingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Dies gilt entsprechend für Einschränkungen von Telekommunikations- anlagen Telekommunikationsanlagen Dritter, die Vodafone zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt. Dauert eine von Vodafone zu vertretende Störung oder Unterbrechung länger als 24 Stunden, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Basispreises berechtigt. 2.4 Weitere Informationen über die angebotenen Telekommunikations- dienstleistungen, Leistungsdaten einschließlich der wichtigsten technischen Leistungs- daten der angebotenen Kundendienste sowie die der Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel sind im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx www. xxxxxxxx.xx abrufbar sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung erhältlich. 2.5 Die Arten von Maßnahmen, mit denen Vodafone auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen und Schwachstellen reagieren kann, sind im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx aufgeführt sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung zu erfragen. 2.6 Der Kunde kann von Vodafone verlangen, dass eine Störung seiner vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste unverzüglich und unentgeltlich beseitigt wird, es sei denn, der Kunde hat diese selbst zu vertreten. Dies gilt nicht für nummernunabhängige interpersonelle Tele- kommunikationsdienste oder die Bereitstellung von Übertragungsdiens- ten für Dienste der Maschine-Maschine-Kommunikation. Der Kunde hat bei der Entstörung eine Mitwirkungspflicht. Meldet der Kunde Vodafone eine Störung der vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste gem. Satz 1 und wird diese nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Störungsmeldung des Kunden beseitigt, kann der Kunde ab dem Folgetag eine Entschädigung verlangen, es sei denn, er hat die Störung zu vertreten. Eine Entschädigung kann beginnend mit dem dritten Arbeitstag pro Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes verlangt werden. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 € oder 10 % und ab dem fünften Tag 10 € oder 20 % der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach dem Telekommunikationsgesetz, der Verordnung (EU)2015/2120 oder sicherheitsbehördlichen Anordnungen, steht dem Kunden eine Entschädigung nicht zu. 2.7 Bei Mobilfunkanschlüssen hat der Kunde aufgrund der EU-Roaming- Verordnung Roaming-Ver- ordnung die Möglichkeit, innerhalb der EU regulierte Roamingdienste über einen anderen Roaming-Anbieter als Vodafone zu nutzen. Der Kunde schließt dazu einen Vertrag mit dem von ihm gewählten Roaminganbieter An- bieter ab, die Abrechnung der von diesem dem Anbieter erbrachten Leistung erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Der Wechsel zu anderen Roaming-Anbietern und zurück zu Vodafone ist kostenlos. Mehr Informa- tionen Informationen enthält das InfoDok Nr. 4600, das im Internet unter www.vodafone. de/infofaxe/4600.pdf xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxx/0000.xxx abrufbar ist.

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Samples: Vodafone Contract Transfer Agreement

Leistungsumfang. 2.1 Die von Vodafone auf Grundlage dieser AGB sowie AGB, der Leistungs-/Pro- duktbeschreibung erbrachten Leistungen Leistungs- oder Produktbeschreibungen erbrach- ten Dienstleistungen können den Einsatz geeigneter geeig- neter Endgeräte voraussetzen, deren Beschaffung dem Kunden obliegt (z.B. DSL-Router). Für Festnetz/DSL-Anschlüsse stellt Vodafone eine Anschlussleitung bis zum letzten netzseitig erschlossenen technischen Übergabepunkt am Kundenstandort bereit. Der Kunde ist verpflich- tet, die hausinterne Verkabelung von diesem Übergabepunkt bis zur Telefonabschlusseinheit (TAE) in seinen Räumen einschließlich einer solchen TAE für die Dauer der Vertragslaufzeit auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen und betriebsbereit zu halten. 2.2 Vodafone ist in Bei Telekommunikationsdienstleistungen hängt die maximale Übertragungsrate vom eingesetzten Endgerät, der Xxxx verfügbaren Netztechnologie sowie den technischen und geographischen Gegebenheiten am Ort der zur Erbringung der vertraglichen Leistungen eingesetzten Technologie (insbesondere der Netztechnologie und Übertragungsstandards) frei. Vodafone kann Änderungen dieser Tech- nologie vornehmen, um auf technische Neuerungen zu reagieren und/ oder ihr Netz und ihre Leistungen an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen, soweit dies die ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht beeinträchtigt. Ziff. 3 bleibt unberührtNutzung ab. 2.3 Vodafone behält sich vor, diese AGB sowie die Leistungs- oder Produktbeschreibungen zu ändern, wenn die Änderung 2.4 Vodafone ist berechtigt, die Leistung vorübergehend vorüber- gehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder teilweise bzw. ganz einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffent- lichen Sicherheit, aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrecht- erhaltung Aufrechterhaltung der Netzintegrität, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger not- wendiger Arbeiten erforderlich ist. Zeitweilige Störungen oder Unterbrechungen der Vodafone- Dienstleistungen können sich zudem aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streik, Aussperrung und behördliche Anordnung erge- ben. Dies gilt entsprechend für Einschränkungen von Telekommunikations- anlagen Telekommunikationsanlagen Dritter, die Vodafone zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt. 2.4 Weitere Informationen über . Bei von Vodafone zu vertretenden Störungen und Unterbrechungen erfolgt die angebotenen Telekommunikations- dienstleistungenBeseitigung innerhalb von 24 Stunden, Leistungsdaten der angebotenen Kundendienste sowie die Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel sind im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx abrufbar sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung erhältlichsofern zwischen den Parteien kein Service Level Agreement mit abwei- chenden Regelungen besteht. 2.5 Die Arten Leistungsverpflichtung von MaßnahmenVodafone gilt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit Produkten und Vorleis- tungen, soweit Vodafone mit denen der erforderlichen Sorgfalt ein kongruentes Deckungsgeschäft abge- schlossen hat und die nicht richtige oder recht- zeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden von Vodafone auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen und Schwachstellen reagieren kann, sind im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx aufgeführt sowie beruht. Werden bei der Vodafone-Kundenbetreuung zu erfragen. 2.6 Der Kunde kann Installation oder Erweiterung von Vodafone verlangen, dass eine Störung seiner vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste unverzüglich und unentgeltlich beseitigt wird, es sei denn, der Kunde hat diese selbst zu vertreten. Dies gilt nicht Kundenanschlüssen oder für nummernunabhängige interpersonelle Tele- kommunikationsdienste oder die Bereitstellung von Übertragungsdiens- ten für Dienste der Maschine-Maschine-Kommunikation. Der Kunde hat bei der Entstörung eine Mitwirkungspflicht. Meldet der Kunde Vodafone eine Störung der vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste gem. Satz 1 und wird diese nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Störungsmeldung des Kunden beseitigt, kann der Kunde ab dem Folgetag eine Entschädigung verlangen, es sei denn, er hat die Störung zu vertreten. Eine Entschädigung kann beginnend mit dem dritten Arbeitstag pro Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes verlangt werden. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 € oder 10 % und ab dem fünften Tag 10 € oder 20 % der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach dem Telekommunikationsgesetz, der Verordnung (EU)2015/2120 oder sicherheitsbehördlichen Anordnungen, steht dem Kunden eine Entschädigung nicht zu. 2.7 Bei Mobilfunkanschlüssen hat der Kunde aufgrund der EU-Roaming- Verordnung die Möglichkeit, innerhalb der EU regulierte Roamingdienste über einen anderen Anbieter als Vodafone zu nutzen. Der Kunde schließt dazu einen Vertrag mit dem von ihm gewählten Roaminganbieter ab, die Abrechnung der von diesem Anbieter erbrachten Leistung erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Der Wechsel zu anderen Roaming-Anbietern und zurück zu Vodafone ist kostenlos. Mehr Informa- tionen enthält das InfoDok Nr. 4600, das im Internet unter www.vodafone. de/infofaxe/4600.pdf abrufbar ist.sonstige Leistungen Übertragungswege,

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Samples: Telecommunications

Leistungsumfang. 2.1 Die von Vodafone auf Grundlage dieser AGB sowie der Leistungs-/Pro- duktbeschreibung Leistungsbe- schreibung erbrachten Leistungen Dienstleistungen können den Einsatz geeigneter bestimm- ter Endgeräte voraussetzen. Bei Telekommunikationsdienstleistungen hängt die maximale Übertragungsrate vom eingesetzten Endgerät, der verfügbaren Netztechnologie sowie den technischen und geographi- schen Gegebenheiten am Ort der Nutzung ab. 2.2 Vodafone ist in Zeitweilige Störungen oder Unterbrechungen der Xxxx der zur Erbringung der vertraglichen Leistungen eingesetzten Technologie (insbesondere der Netztechnologie Vodafone-Dienstleis- tungen können sich aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streik, Aussperrung und Übertragungsstandards) frei. Vodafone kann behördliche Anordnung sowie wegen technischer Änderungen dieser Tech- nologie vornehmen, um auf technische Neuerungen zu reagieren und/ oder ihr Netz und ihre Leistungen an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen, soweit dies die ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht beeinträchtigt. Ziff. 3 bleibt unberührt. 2.3 Anlagen von Vodafone ist berechtigtoder wegen sonstiger Maßnahmen ergeben, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder teilweise bzw. ganz einzustellen, soweit dies aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit für einen ordnungsgemäßen Betrieb des Netzbetriebes, der Aufrecht- erhaltung der Netzintegrität, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten deutschen Vodafone-Netzes erforderlich istsind. Dies gilt entsprechend für Einschränkungen Störungen von Telekommunikations- anlagen Telekommunikationsanlagen Dritter, die Vodafone zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt. Darüber hinaus ist Vodafone berechtigt, ihre vertraglichen Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise einzustellen, soweit dies für einen ordnungsgemäßen Netzbetrieb erforderlich ist. Vodafone wird alle zumutbaren Anstren- gungen unternehmen, um Störungen baldmöglichst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Dauert eine von Vodafone zu vertretende Störung oder Unterbrechung länger als 24 Stunden, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Basispreises berechtigt. 2.3 Für Festnetz/DSL-Anschlüsse stellt Vodafone eine Anschlussleitung bis zum letzten netzseitig erschlossenen technischen Übergabepunkt am Kundenstandort bereit. Der Kunde ist verpflichtet, die hausinterne Ver- kabelung von diesem Übergabepunkt bis zur Telefonabschlusseinheit (TAE) in seinen Räumen einschließlich einer solchen TAE für die Dauer der Vertragslaufzeit auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. 2.4 Weitere Informationen über die angebotenen Telekommunikations- dienstleistungen, Leistungsdaten einschließlich der wichtigsten technischen Leistungs- daten, der angebotenen Kundendienste sowie die der Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel sind enthält das InfoDok Nr. 100, das im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxx/000.xxx abrufbar sowie bei der Vodafone-Vodafone- Kundenbetreuung erhältlicherhältlich ist. 2.5 Die Arten von Maßnahmen, mit denen Vodafone auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen und Schwachstellen reagieren kann, sind im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx aufgeführt sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung zu erfragen. 2.6 Der Kunde kann von Vodafone verlangen, dass eine Störung seiner vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste unverzüglich und unentgeltlich beseitigt wird, es sei denn, der Kunde hat diese selbst zu vertreten. Dies gilt nicht für nummernunabhängige interpersonelle Tele- kommunikationsdienste oder die Bereitstellung von Übertragungsdiens- ten für Dienste der Maschine-Maschine-Kommunikation. Der Kunde hat bei der Entstörung eine Mitwirkungspflicht. Meldet der Kunde Vodafone eine Störung der vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste gem. Satz 1 und wird diese nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Störungsmeldung des Kunden beseitigt, kann der Kunde ab dem Folgetag eine Entschädigung verlangen, es sei denn, er hat die Störung zu vertreten. Eine Entschädigung kann beginnend mit dem dritten Arbeitstag pro Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes verlangt werden. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 € oder 10 % und ab dem fünften Tag 10 € oder 20 % der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach dem Telekommunikationsgesetz, der Verordnung (EU)2015/2120 oder sicherheitsbehördlichen Anordnungen, steht dem Kunden eine Entschädigung nicht zu. 2.7 Bei Mobilfunkanschlüssen hat der Kunde aufgrund der EUEU Roaming-Roaming- Verordnung die Möglichkeit, innerhalb der EU regulierte Roamingdienste über einen anderen Roaming-Anbieter als Vodafone zu nutzen. Der Kunde schließt dazu einen Vertrag mit dem von ihm gewählten Roaminganbieter Anbieter ab, die Abrechnung der von diesem dem Anbieter erbrachten Leistung erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Der Wechsel zu anderen Roaming-Anbietern und zurück zu- rück zu Vodafone ist kostenlos. Mehr Informa- tionen Informationen enthält das InfoDok Nr. 4600, das im Internet unter www.vodafone. de/infofaxe/4600.pdf xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxx/0000.xxx abrufbar ist.

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Samples: Vodafone Contract Transfer Agreement

Leistungsumfang. 2.1 Die von Vodafone auf Grundlage dieser AGB sowie AGB, der Leistungs-/Pro- duktbeschreibung Leistungs- oder Produktbeschreibungen erbrachten Leistungen Dienstleistungen können den Einsatz geeigneter bestimmter Endgeräte voraussetzen, deren Beschaffung dem Kunden obliegt (z.B. DSL-Router). Der Kunde ist verpflichtet, alle zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um eine unbefugte Drittnutzung der Endeinrichtungen (insbesondere Fremd- nutzung von WLAN-Routern) auszuschließen. 2.2 Vodafone ist in Bei Telekommunikationsdienstleistungen hängt die maxi- male Übertragungsrate vom eingesetzten Endgerät, der Xxxx verfüg- baren Netztechnologie sowie den technischen und geographi- schen Gegebenheiten am Ort der zur Erbringung der vertraglichen Leistungen eingesetzten Technologie (insbesondere der Netztechnologie und Übertragungsstandards) frei. Vodafone kann Änderungen dieser Tech- nologie vornehmen, um auf technische Neuerungen zu reagieren und/ oder ihr Netz und ihre Leistungen an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen, soweit dies die ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht beeinträchtigt. Ziff. 3 bleibt unberührtNutzung ab. 2.3 Zeitweilige Störungen oder Unterbrechungen der Vodafone- Dienstleistungen können sich aus Gründen höherer Gewalt, ein- schließlich Streik, Aussperrung und behördliche Anordnung sowie wegen technischer Änderungen an den Anlagen von Vodafone ist berechtigtoder wegen sonstiger Maßnahmen ergeben, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder teilweise bzw. ganz einzustellen, soweit dies aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit für einen ordnungsge- mäßen Betrieb des Netzbetriebes, der Aufrecht- erhaltung der Netzintegrität, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten Vodafone-Netzes erforderlich istsind. Dies gilt entsprechend ent- sprechend für Einschränkungen Störungen von Telekommunikations- anlagen Telekommunikationsanlagen Dritter, die Vodafone zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt. Darüber hinaus ist Vodafone berechtigt, ihre vertraglichen Leistungen vorüberge- hend ganz oder teilweise einzustellen, soweit dies für einen ord- nungsgemäßen Netzbetrieb erforderlich ist. Vodafone wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um Störungen bald- möglichstzu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Bestehtkein Ser- vice Level Agreement zwischen den Parteien mit speziellen Rege- lungen, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Basispreises berechtigt, wenn eine von Vodafone zu vertretende Störung oder Unterbrechung länger als 24 Stunden andauert. 2.4 Weitere Informationen Die Leistungsverpflichtung von Vodafone gilt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit Produkten und Vorleistungen, soweit Vodafone mit der erforderlichen Sorgfalt ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht richtige oder rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Ver- schulden von Vodafone beruht. Werden bei der Installation oder Erweiterung von Kundenanschlüssen oder für sonstige Leistun- gen Übertragungswege, Hardware- oder Softwareerweiterungen oder sonstige technische Leistungen Dritter, insbesondere Strom- lieferungen, benötigt, gelten diese als Vorleistungen. Vodafone wird den Kunden unverzüglich über die angebotenen Telekommunikations- dienstleistungen, Leistungsdaten der angebotenen Kundendienste sowie die Voraussetzungen Nichtverfügbarkeit ihrer Leistungen informieren und bereits gezahlte Entgelte für einen Anbieterwechsel sind im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx abrufbar sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung erhältlichnicht verfügbare Leistungen unverzüglich erstatten. 2.5 Die Arten von Maßnahmen, mit denen Für Festnetz/DSL-Anschlüsse stellt Vodafone auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen und Schwachstellen reagieren kann, sind im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx aufgeführt sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung zu erfragen. 2.6 Der Kunde kann von Vodafone verlangen, dass eine Störung seiner vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste unverzüglich und unentgeltlich beseitigt wird, es sei denn, der Kunde hat diese selbst zu vertreten. Dies gilt nicht für nummernunabhängige interpersonelle Tele- kommunikationsdienste oder die Bereitstellung von Übertragungsdiens- ten für Dienste der Maschine-Maschine-KommunikationAnschluss- leitung bis zum letzten netzseitig erschlossenen technischen Übergabepunkt am Kundenstandort bereit. Der Kunde hat bei der Entstörung eine Mitwirkungspflicht. Meldet der Kunde Vodafone eine Störung der vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste gem. Satz 1 und wird diese nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Störungsmeldung des Kunden beseitigt, kann der Kunde ab dem Folgetag eine Entschädigung verlangen, es sei denn, er hat die Störung zu vertreten. Eine Entschädigung kann beginnend mit dem dritten Arbeitstag pro Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes verlangt werden. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 € oder 10 % und ab dem fünften Tag 10 € oder 20 % der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach dem Telekommunikationsgesetz, der Verordnung (EU)2015/2120 oder sicherheitsbehördlichen Anordnungen, steht dem Kunden eine Entschädigung nicht zu. 2.7 Bei Mobilfunkanschlüssen hat der Kunde aufgrund der EU-Roaming- Verordnung die Möglichkeit, innerhalb der EU regulierte Roamingdienste über einen anderen Anbieter als Vodafone zu nutzen. Der Kunde schließt dazu einen Vertrag mit dem von ihm gewählten Roaminganbieter abist ver- pflichtet, die Abrechnung der hausinterne Verkabelung von diesem Anbieter erbrachten Leistung erfolgt direkt zwischen dem Kunden Übergabe- punkt bis zur Telefonabschlusseinheit (TAE) in seinen Räumen einschließlich einer solchen TAE für die Dauer der Vertragslauf- zeit auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen und dem Anbieter. Der Wechsel betriebsbe- reit zu anderen Roaming-Anbietern und zurück zu Vodafone ist kostenlos. Mehr Informa- tionen enthält das InfoDok Nr. 4600, das im Internet unter www.vodafone. de/infofaxe/4600.pdf abrufbar isthalten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 2.1 Die von Vodafone auf Grundlage dieser AGB sowie der Leistungs-/Pro- duktbeschreibung Leistungsbe- schreibung erbrachten Leistungen Dienstleistungen können den Einsatz geeigneter bestimm- ter Endgeräte voraussetzen. Bei Telekommunikationsdienstleistungen hängt die maximale Übertragungsrate vom eingesetzten Endgerät, der verfügbaren Netztechnologie sowie den technischen und geographi- schen Gegebenheiten am Ort der Nutzung ab. 2.2 Vodafone ist in Zeitweilige Störungen oder Unterbrechungen der Xxxx der zur Erbringung der vertraglichen Leistungen eingesetzten Technologie (insbesondere der Netztechnologie Vodafone-Dienst- leistungen können sich aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streik, Aussperrung und Übertragungsstandards) frei. Vodafone kann behördliche Anordnung sowie wegen technischer Änderungen dieser Tech- nologie vornehmen, um auf technische Neuerungen zu reagieren und/ oder ihr Netz und ihre Leistungen an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen, soweit dies die ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht beeinträchtigt. Ziff. 3 bleibt unberührt. 2.3 Anlagen von Vodafone ist berechtigtoder wegen sonstiger Maßnahmen ergeben, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder teilweise bzw. ganz einzustellen, soweit dies aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit für einen ordnungsgemäßen Betrieb des Netzbetriebes, der Aufrecht- erhaltung der Netzintegrität, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten deutschen Vodafone-Netzes erforderlich istsind. Dies gilt entsprechend für Einschränkungen Störungen von Telekommunikations- anlagen Telekommunikationsanlagen Dritter, die Vodafone zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt. Darüber hinaus ist Vodafone berechtigt, ihre vertraglichen Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise einzustellen, soweit dies für einen ordnungsge- mäßen Netzbetrieb erforderlich ist. Vodafone wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um Störungen baldmöglichst zu beseiti- gen oder beseitigen zu lassen. Dauert eine von Vodafone zu vertretende Störung oder Unterbrechung länger als 24 Stunden, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Basispreises berechtigt. 2.3 Für Festnetz/DSL-Anschlüsse stellt Vodafone eine Anschlussleitung bis zum letzten netzseitig erschlossenen technischen Übergabepunkt am Kundenstandort bereit. Der Kunde ist verpflichtet, die hausinterne Ver- kabelung von diesem Übergabepunkt bis zur Telefonabschlusseinheit (TAE) in seinen Räumen einschließlich einer solchen TAE für die Dauer der Vertragslaufzeit auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. 2.4 Weitere Informationen über die angebotenen Telekommunikations- dienstleistungenTelekommunikati- onsdienstleistungen, Leistungsdaten einschließlich der wichtigsten technischen Leistungsdaten, der angebotenen Kundendienste sowie die Voraussetzungen der Voraus- setzungen für einen Anbieterwechsel sind enthält das InfoDok Nr. 100, das im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx www. xxxxxxxx.xx/xxxxxxxx/000.xxx abrufbar sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung erhältlicherhältlich ist. 2.5 Die Arten von Maßnahmen, mit denen Vodafone auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen und Schwachstellen reagieren kann, sind im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx aufgeführt sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung zu erfragen. 2.6 Der Kunde kann von Vodafone verlangen, dass eine Störung seiner vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste unverzüglich und unentgeltlich beseitigt wird, es sei denn, der Kunde hat diese selbst zu vertreten. Dies gilt nicht für nummernunabhängige interpersonelle Tele- kommunikationsdienste oder die Bereitstellung von Übertragungsdiens- ten für Dienste der Maschine-Maschine-Kommunikation. Der Kunde hat bei der Entstörung eine Mitwirkungspflicht. Meldet der Kunde Vodafone eine Störung der vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste gem. Satz 1 und wird diese nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Störungsmeldung des Kunden beseitigt, kann der Kunde ab dem Folgetag eine Entschädigung verlangen, es sei denn, er hat die Störung zu vertreten. Eine Entschädigung kann beginnend mit dem dritten Arbeitstag pro Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes verlangt werden. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 € oder 10 % und ab dem fünften Tag 10 € oder 20 % der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach dem Telekommunikationsgesetz, der Verordnung (EU)2015/2120 oder sicherheitsbehördlichen Anordnungen, steht dem Kunden eine Entschädigung nicht zu. 2.7 Bei Mobilfunkanschlüssen hat der Kunde aufgrund der EUEU Roaming-Roaming- Verordnung die Möglichkeit, innerhalb der EU regulierte Roamingdienste über einen anderen Roaming-Anbieter als Vodafone zu nutzen. Der Kunde schließt dazu einen Vertrag mit dem von ihm gewählten Roaminganbieter Anbieter ab, die Abrechnung der von diesem dem Anbieter erbrachten Leistung erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Der Wechsel zu anderen Roaming-Anbietern und zurück zu- rück zu Vodafone ist kostenlos. Mehr Informa- tionen Informationen enthält das InfoDok Nr. 4600, das im Internet unter www.vodafone. de/infofaxe/4600.pdf xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxx/0000.xxx abrufbar ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Vodafone Dienstleistungen

Leistungsumfang. 2.1 Die von Vodafone auf Grundlage dieser AGB sowie der Leistungs-/Pro- duktbeschreibung Leistungsbeschreibung erbrachten Leistungen Dienstleistungen können den Einsatz geeigneter bestimmter Endgeräte voraussetzen. Bei Telekommunikationsdienstleistungen hängt die maximale Übertragungsrate vom eingesetzten Endgerät, der verfügbaren Netztechnologie sowie den technischen und geographischen Gegebenheiten am Ort der Nutzung ab. 2.2 Vodafone ist in Zeitweilige Störungen oder Unterbrechungen der Xxxx der zur Erbringung der vertraglichen Leistungen eingesetzten Technologie (insbesondere der Netztechnologie Vodafone-Dienstleistungen können sich aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streik, Aussperrung und Übertragungsstandards) frei. Vodafone kann behördliche Anordnung sowie wegen technischer Änderungen dieser Tech- nologie vornehmen, um auf technische Neuerungen zu reagieren und/ oder ihr Netz und ihre Leistungen an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen, soweit dies die ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht beeinträchtigt. Ziff. 3 bleibt unberührt. 2.3 Anlagen von Vodafone ist berechtigtoder wegen sonstiger Maßnahmen ergeben, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder teilweise bzw. ganz einzustellen, soweit dies aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit für einen ordnungsgemäßen Betrieb des Netzbetriebes, der Aufrecht- erhaltung der Netzintegrität, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten deutschen Vodafone-Netzes erforderlich istsind. Dies gilt entsprechend für Einschränkungen Störungen von Telekommunikations- anlagen Telekommunikationsanlagen Dritter, die Vodafone zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt. Darüber hinaus ist Vodafone berechtigt, ihre vertraglichen Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise einzustellen, soweit dies für einen ordnungsgemäßen Netzbetrieb erforderlich ist. Vodafone wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um Störungen baldmöglichst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Dauert eine von Vodafone zu vertretende Störung oder Unterbrechung länger als 24 Stunden, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Basispreises berechtigt. 2.3 Für Festnetz/DSL-Anschlüsse stellt Vodafone eine Anschlussleitung bis zum letzten netzseitig erschlossenen technischen Übergabepunkt am Kundenstandort bereit. Der Kunde ist verpflichtet, die hausinterne Verkabelung von diesem Übergabepunkt bis zur Telefonabschlusseinheit (TAE) in seinen Räumen einschließlich einer solchen TAE für die Dauer der Vertragslaufzeit auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. 2.4 Weitere Informationen über die angebotenen Telekommunikations- dienstleistungenTelekommunikationsdienstleistungen, Leistungsdaten einschließlich der wichtigsten technischen Leistungsdaten, der angebotenen Kundendienste sowie die der Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel sind enthält das InfoDok Nr. 100, das im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx Internetunter xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxx/000.xxx abrufbar sowie bei der Vodafone-Vodafone- Kundenbetreuung erhältlicherhältlich ist. 2.5 Die Arten von Maßnahmen, mit denen Vodafone auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen und Schwachstellen reagieren kann, sind im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx aufgeführt sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung zu erfragen. 2.6 Der Kunde kann von Vodafone verlangen, dass eine Störung seiner vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste unverzüglich und unentgeltlich beseitigt wird, es sei denn, der Kunde hat diese selbst zu vertreten. Dies gilt nicht für nummernunabhängige interpersonelle Tele- kommunikationsdienste oder die Bereitstellung von Übertragungsdiens- ten für Dienste der Maschine-Maschine-Kommunikation. Der Kunde hat bei der Entstörung eine Mitwirkungspflicht. Meldet der Kunde Vodafone eine Störung der vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste gem. Satz 1 und wird diese nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Störungsmeldung des Kunden beseitigt, kann der Kunde ab dem Folgetag eine Entschädigung verlangen, es sei denn, er hat die Störung zu vertreten. Eine Entschädigung kann beginnend mit dem dritten Arbeitstag pro Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes verlangt werden. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 € oder 10 % und ab dem fünften Tag 10 € oder 20 % der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach dem Telekommunikationsgesetz, der Verordnung (EU)2015/2120 oder sicherheitsbehördlichen Anordnungen, steht dem Kunden eine Entschädigung nicht zu. 2.7 Bei Mobilfunkanschlüssen hat der Kunde aufgrund der EUEU Roaming-Roaming- Verordnung die Möglichkeit, innerhalb der EU regulierte Roamingdienste über einen anderen Roaming- Anbieter als Vodafone zu nutzen. Der Kunde schließt dazu einen Vertrag mit dem von ihm gewählten Roaminganbieter Anbieter ab, die Abrechnung der von diesem dem Anbieter erbrachten Leistung erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Der Wechsel zu anderen Roaming-Anbietern und zurück zu Vodafone ist kostenlos. Mehr Informa- tionen Informationen enthält das InfoDok Nr. 4600, das im Internet unter www.vodafone. de/infofaxe/4600.pdf xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxx/0000.xxx abrufbar ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 2.1 Die von Vodafone auf Grundlage dieser AGB sowie AGB, der Leistungs-/Pro- duktbeschreibung erbrachten Leistungen Leistungs- oder Produktbeschreibungen erbrach- ten Dienstleistungen können den Einsatz geeigneter Endgeräte voraussetzen, deren Beschaffung dem Kunden obliegt (z.B. DSL-Router). Für Festnetz / DSL-Anschlüsse stellt Vodafone eine Anschlussleitung bis zum letzten netzseitig erschlossenen technischen Übergabepunkt am Kundenstandort bereit. Der Kunde ist verpflichtet, die hausinterne Verkabelung von diesem Übergabepunkt bis zur Telefonabschlusseinheit (TAE) in seinen Räumen einschließlich einer solchen TAE für die Dauer der Ver- tragslaufzeit auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen und betriebsbereit zu halten. 2.2 Vodafone ist in Bei Telekommunikationsdienstleistungen hängt die maximale Übertragungsrate vom eingesetzten Endgerät, der Xxxx verfügbaren Netztechnologie sowie den technischen und geographischen Gegebenheiten am Ort der zur Erbringung der vertraglichen Leistungen eingesetzten Technologie (insbesondere der Netztechnologie und Übertragungsstandards) frei. Vodafone kann Änderungen dieser Tech- nologie vornehmen, um auf technische Neuerungen zu reagieren und/ oder ihr Netz und ihre Leistungen an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen, soweit dies die ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht beeinträchtigt. Ziff. 3 bleibt unberührtNutzung ab. 2.3 Vodafone behält sich vor, Vertragsbedingungen sowie die Leistungs- oder Produktbeschreibungen nach billigem Ermessen einseitig zu ändern. 2.4 Ändert Vodafone die Vertragsbedingungen einseitig nach billigem Ermessen, kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündi- gen, es sei denn, die Änderungen sind 2.5 Die Kündigung kann innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt erklärt werden, in dem die Unterrichtung von Vodafone über die Vertragsänderung, die den Anforderungen nach Ziffer 2.7 entspricht, dem Kunden zugeht. Der Vertrag kann durch die Kündigung frühe- stens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Vertragsänderung wirksam werden soll. 2.6 Die Ziffern 2.3 - 2.5 sind nicht anzuwenden auf Verträge, die nur nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste zum Gegenstand haben. 2.7 Vodafone wird den Kunden mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate bevor eine Vertragsänderung nach den Ziffer 2.3 und 2.4 wirksam werden soll, klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger über Folgendes unterrichten: 2.8 Bezieht Vodafone für die Leistungserbringung für den Kunden Vorleistungen Dritter, für welche der Preis oder Preisbestandteile gesetzlich oder regulatorisch festgesetzt sind, kann Vodafone die Basis- und Nutzungsentgelte bei solchen Änderungen dieser Preise / Preisbestandteile zum Zeitpunkt und in Höhe der jeweiligen Änderung anpas- sen, ohne dass dem Kunden daraus ein Kündigungsrecht entsteht. 2.9 Vodafone ist berechtigt, die Leistung vorübergehend vorüber- gehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder teilweise bzw. ganz einzustellenein- zustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrecht- erhaltung Aufrechterhaltung der Netzintegrität, 2.10 Die Leistungsverpflichtung von Vodafone gilt vorbe- haltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit Produkten und Vorleistungen, des Datenschutzes soweit Vodafone mit der erforderlichen Sorgfalt ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht richtige oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich istrechtzeiti- ge Lieferung nicht auf einem Verschulden von Vodafone beruht. Dies gilt entsprechend für Einschränkungen von Telekommunikations- anlagen Dritter, die Vodafone zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt. 2.4 Weitere Informationen über die angebotenen Telekommunikations- dienstleistungen, Leistungsdaten der angebotenen Kundendienste sowie die Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel sind im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx abrufbar sowie Werden bei der Vodafone-Kundenbetreuung erhältlich. 2.5 Die Arten Installation oder Erweiterung von Maßnahmen, mit denen Vodafone auf Sicherheits- Kundenanschlüssen oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen und Schwachstellen reagieren kann, sind im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx aufgeführt sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung zu erfragen. 2.6 Der Kunde kann von Vodafone verlangen, dass eine Störung seiner vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste unverzüglich und unentgeltlich beseitigt wird, es sei denn, der Kunde hat diese selbst zu vertreten. Dies gilt nicht für nummernunabhängige interpersonelle Tele- kommunikationsdienste oder die Bereitstellung von Übertragungsdiens- ten für Dienste der Maschine-Maschine-Kommunikation. Der Kunde hat bei der Entstörung eine Mitwirkungspflicht. Meldet der Kunde Vodafone eine Störung der vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste gem. Satz 1 und wird diese nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Störungsmeldung des Kunden beseitigt, kann der Kunde ab dem Folgetag eine Entschädigung verlangen, es sei denn, er hat die Störung zu vertreten. Eine Entschädigung kann beginnend mit dem dritten Arbeitstag pro Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes verlangt werden. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 € oder 10 % und ab dem fünften Tag 10 € oder 20 % der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach dem Telekommunikationsgesetz, der Verordnung (EU)2015/2120 oder sicherheitsbehördlichen Anordnungen, steht dem Kunden eine Entschädigung nicht zu. 2.7 Bei Mobilfunkanschlüssen hat der Kunde aufgrund der EU-Roaming- Verordnung die Möglichkeit, innerhalb der EU regulierte Roamingdienste über einen anderen Anbieter als Vodafone zu nutzen. Der Kunde schließt dazu einen Vertrag mit dem von ihm gewählten Roaminganbieter ab, die Abrechnung der von diesem Anbieter erbrachten Leistung erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Der Wechsel zu anderen Roaming-Anbietern und zurück zu Vodafone ist kostenlos. Mehr Informa- tionen enthält das InfoDok Nr. 4600, das im Internet unter www.vodafone. de/infofaxe/4600.pdf abrufbar ist.sonstige Leistungen Übertragungswege,

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Leistungsumfang. 2.1 Die von Vodafone auf Grundlage dieser AGB sowie der Leistungs-/Pro- duktbeschreibung erbrachten Leistungen können den Einsatz geeigneter Endgeräte voraussetzen. 2.2 Vodafone ist in der Xxxx der zur Erbringung der vertraglichen Leistungen eingesetzten Technologie (insbesondere der Netztechnologie und Übertragungsstandards) frei2.1. Vodafone kann übernimmt während der Vertragsdauer die Betreuung des Kundennetzes. Vodafone verpflichtet sich, im Rahmen der technischen Möglichkeiten den Zustand des Kundennetzes zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Verbesserungen, technische Nach- rüstungen und notwendige sicherheitstechnische Änderungen dieser Tech- nologie vornehmen, um auf technische Neuerungen zu reagieren und/ oder ihr Netz werden nur nach Beauftra- gung und ihre Leistungen an Kostenübernahme durch den jeweiligen Stand der Technik anzupassen, soweit dies die ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht beeinträchtigtKunden durchgeführt. Ziff. 3 bleibt unberührt. 2.3 Vodafone ist berechtigt, Dritte für diesen Service zu beauftragen. Die Aufwendungen für den notwendigen Strom zum Betrieb des Netzes trägt der Kunde. 2.2. Vodafone ist verpflichtet, auf Kosten von Vodafone alle Störungen und Schäden an dem Kundennetz zu beseitigen, die Leistung vorübergehend bei ordnungsgemäßem Gebrauch durch natürliche Abnut- zung oder die natürliche Einwirkung von Staub, Luftfeuchtigkeit usw. entstehen. Ausge- schlossen sind Schäden, die durch höhere Gewalt, Fremdeinwirkung und Überspannung (z.B. Blitzeinschlag) verursacht werden. Ist der Beweis für das Vorliegen dieser Ursachen nicht zu unterbrechenerbringen, so genügt für den Ausschluss der Haftung die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden auf eine dieser Ursachen zurückzuführen ist. Für diese Fälle gehen die Kosten der Wiederherstellung zu Lasten des Kunden. 2.3. Baugruppen und Netzkomponenten, die im Störungsfall ausgetauscht oder neu in das Kundennetz eingebaut werden müssen, gehen in das Eigentum des Kunden über. 2.4. Vodafone ist verpflichtet, in angemessener Zeit auf Störungsmeldungen zu reagieren, die vom Kunden, seinen Erfüllungsgehilfen oder Anschlussnutzern an Vodafone gemeldet werden. 2.5. Vodafone stellt dem Kunden und den Anschlussnutzern eine 24 Stunden täglich erreichbare Hotline für Störungsmeldungen zur Verfügung. 2.6. Vodafone beseitigt im Rahmen der Dauer technischen und betrieblichen Möglichkeiten alle ihr gemeldeten Störungen und Schäden an den Anlagen am folgenden Werktag oder zum verein- barten Termin. Mit dem Störungsmelder wird ein Wunschtermin vereinbart. 2.7. Störungen und Xxxxxxx, die schuldhaft durch den Kunden, seine Anschlussnutzer, Haus- angehörige oder Dritte verursacht werden, denen er Zugang zu beschränken oder teilweise seinem Grundstück gewährt, werden auf Kosten des Kunden bzw. ganz einzustellenseines Anschlussnutzers beseitigt. Die Kosten für die Inanspruchnahme des Kundendienstes von Vodafone, soweit dies aufgrund behördlicher insbesondere bei defekten Fernseh- und Hörfunkgeräten, Anschlussschnüren, Bedienungsfehlern oder gesetzlicher Vorgabenunsachgemäßem Ge- brauch der Anschlussdosen, aus Gründen trägt der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrecht- erhaltung der Netzintegrität, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich istKunde bzw. Dies gilt entsprechend für Einschränkungen von Telekommunikations- anlagen Dritter, die Vodafone zur Erfüllung ihrer Pflichten benutztdessen Anschlussnutzer. 2.4 Weitere Informationen über die angebotenen Telekommunikations- dienstleistungen2.8. Vorübergehende Störungen oder Beeinträchtigungen des Empfanges durch Sender, Leistungsdaten atmosphärische Störungen oder Satellitenausfall berechtigen den Kunden nicht zur Minderung der angebotenen Kundendienste sowie die Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel sind im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx abrufbar sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung erhältlichEntgelte. 2.5 Die Arten von Maßnahmen, mit denen Vodafone auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen und Schwachstellen reagieren kann, sind im Internet unter xxx.xxxxxxxx.xx aufgeführt sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung zu erfragen. 2.6 Der Kunde kann von Vodafone verlangen, dass eine Störung seiner vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste unverzüglich und unentgeltlich beseitigt wird, es sei denn, der Kunde hat diese selbst zu vertreten. Dies gilt nicht für nummernunabhängige interpersonelle Tele- kommunikationsdienste oder die Bereitstellung von Übertragungsdiens- ten für Dienste der Maschine-Maschine-Kommunikation2.9. Der Kunde hat bei der Entstörung eine Mitwirkungspflichtgestattet Vodafone, für die digitalen Dienste/Content direkte Kundenbezie- hungen mit den Anschlussnutzern einzugehen. Meldet der Kunde Vodafone eine Störung der vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste gem. Satz 1 und wird diese nicht innerhalb stellt den Kunden von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Störungsmeldung des Kunden beseitigt, kann der Kunde ab dem Folgetag eine Entschädigung verlangen, es sei denn, er hat die Störung zu vertreten. Eine Entschädigung kann beginnend mit dem dritten Arbeitstag pro Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes verlangt werden. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 € oder 10 % und ab dem fünften Tag 10 € oder 20 % der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach dem Telekommunikationsgesetz, der Verordnung (EU)2015/2120 oder sicherheitsbehördlichen Anordnungen, steht dem Kunden eine Entschädigung nicht zuallen aus dieser vertragsgegenständlichen Gestattung folgenden Verpflichtungen frei. 2.7 Bei Mobilfunkanschlüssen hat der Kunde aufgrund der EU-Roaming- Verordnung die Möglichkeit, innerhalb der EU regulierte Roamingdienste über einen anderen Anbieter als Vodafone zu nutzen. Der Kunde schließt dazu einen Vertrag mit dem von ihm gewählten Roaminganbieter ab, die Abrechnung der von diesem Anbieter erbrachten Leistung erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Der Wechsel zu anderen Roaming-Anbietern und zurück zu Vodafone ist kostenlos. Mehr Informa- tionen enthält das InfoDok Nr. 4600, das im Internet unter www.vodafone. de/infofaxe/4600.pdf abrufbar ist.

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