Leistungsumfang. Ist zwischen dem Leasingnehmer und Xxxxxx eine Pauschal-Abrechnung vereinbart, übernimmt Xxxxxx die Kosten für - nach dem Kundendienst-Heft vorgeschriebene Wartungsarbeiten einschließlich hierzu notwendiger Materialien - die Kosten für die Beseitigung verschleißbedingter Schäden im Rahmen des üblichen Verschleißes entsprechend der Kilometerleistung des Fahrzeugs - die Kosten für die Vornahme der HU/AU nach § 29 StVZO Verauslagt der Leasingnehmer Kosten, die gemäß den Full-Service- Bedingungen von Allane zu tragen sind, so werden ihm diese Kosten nach Vorlage ordnungsgemäßer Originalbelege (Auftragserteilung, Rechnung, Quittung etc.) erstattet. Verauslagt der Leasingnehmer entsprechende Kosten im Ausland, werden diese Kosten nur erstattet bis zur Höhe des Betrages, der von einer inländischen Vertragswerkstatt für die im Ausland vorgenommenen Leistungen berechnet worden wäre. Unter die Komponente „Wartung und Verschleiß“ fallen insbesondere nicht: - Kraftstoff, Nachfüllöle und Schmiermittel, die nicht notwendigerweise im Rahmen von Kundendienstarbeiten gem. Teil B, Ziff. 2. b) aa) benötigt werden; - Waschen, Reinigung, Polieren des Fahrzeuges, Motorwäsche; - Behebung von Rost- und Lackschäden; - Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen an vom Leasingnehmer veranlassten zusätzlichen Einbauten/Sonderzubehör/Sonder- ausstattungen/Aufbauten; - Reparaturen, die infolge unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges anfallen, insbesondere Fahr- oder Bedienungsfehler; - Abschleppen, Achsvermessung, Achseinstellung, Auswuchten ohne Zusammenhang mit vertragsgemäßem Reifenbezug (auch nicht bei einem Rückwechsel der Reifen); - Unfall- und/oder Glasbruchschäden; - Vandalismus/Marderbiss; - Ersatz von Radkappen, Zierleisten, Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug, Abdeckungen, Sitze, Tirefit; - Ersatz von Reifen. Diese Kosten hat in jedem Fall der Leasingnehmer zu tragen.
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Samples: Leasing Agreement, Leasing Agreement, Leasing Agreement
Leistungsumfang. Ist zwischen dem Leasingnehmer Wir tragen Ihre Kosten wie in § 5 Abs. 1 beschrieben und Xxxxxx eine Pauschal-Abrechnung vereinbarterbringen die in § 5 Abs. 5 beschriebenen Fürsorgeleistungen. Zusätzlich übernehmen wir folgende Kosten:
a) statt der gesetzlichen Vergütung Ihres Rechtsanwalts die angemessene Vergütung (Honorarvereinbarung) sowie die üblichen Auslagen eines für Sie tätigen Rechtsanwalts. Wir überprüfen die Angemessenheit der vereinbarten Vergütung Ihres Rechtsanwalts. Eine Vergütung, übernimmt Xxxxxx die unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ist, kürzen wir auf den angemessenen Betrag, der von uns zu übernehmen ist. Besteht Streit über die Angemessenheit der Vergütung Ihres Rechtsanwalts, müssen Sie auf unsere Kosten ein Gutachten der für - nach dem Kundendienst-Heft vorgeschriebene Wartungsarbeiten einschließlich hierzu notwendiger Materialien - die Kosten für die Beseitigung verschleißbedingter Schäden im Rahmen des üblichen Verschleißes entsprechend der Kilometerleistung des Fahrzeugs - die Kosten für die Vornahme der HU/AU nach § 29 StVZO Verauslagt der Leasingnehmer Ihren Rechtsanwalt zuständigen Rechtsanwaltskammer einholen. Kosten, die gemäß den Full-Service- Bedingungen von Allane ein Rechtsanwalt allein dafür erhebt, dass er bereit ist, Sie zu verteidigen (sog. Antrittsgelder), übernehmen wir nicht.
b) die Reisekosten für notwendige Reisen Ihres Rechtsanwalts zum zuständigen Gericht oder zur zuständigen Behörde.
c) Ihre Reisekosten zu einem ausländischen Gericht, wenn dieses Ihr persönliches Erscheinen angeordnet hat. Wir tragen sind, so werden ihm diese Kosten nach Vorlage ordnungsgemäßer Originalbelege (Auftragserteilung, Rechnung, Quittung etc.) erstattet. Verauslagt der Leasingnehmer entsprechende Kosten im Ausland, werden diese Kosten nur erstattet Reisekosten bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätze.
d) die angemessenen Kosten (Honorarvereinbarung) von Sachverständigen für von Ihnen in Auftrag gegebene Gutachten, die für Ihre Verteidigung erforderlich sind.
e) die Kosten eines Nebenklägers, wenn durch die Übernahme der Kosten erreicht wird, dass das Verfahren gegen Sie endgültig eingestellt wird. Die Kosten des BetragesNebenklägers tragen wir bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung seines Rechtsanwalts. Wird anstelle eines Rechtsanwalts ein Steuerberater oder Hochschullehrer einer deutschen Hochschule beauftragt, der von einer inländischen Vertragswerkstatt finden die Regelungen für die Rechtsanwaltskosten sinngemäß Anwendung. Bei Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Ausland vorgenommenen Leistungen berechnet worden wäre. Unter tragen wir statt der Kosten eines Rechtsanwalts die Komponente „Wartung Kosten dort ansässiger rechts- und Verschleiß“ fallen insbesondere nicht: - Kraftstoff, Nachfüllöle und Schmiermittel, die nicht notwendigerweise im Rahmen von Kundendienstarbeiten gem. Teil B, Ziff. 2. b) aa) benötigt werden; - Waschen, Reinigung, Polieren des Fahrzeuges, Motorwäsche; - Behebung von Rost- und Lackschäden; - Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen an vom Leasingnehmer veranlassten zusätzlichen Einbauten/Sonderzubehör/Sonder- ausstattungen/Aufbauten; - Reparaturen, die infolge unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges anfallen, insbesondere Fahr- oder Bedienungsfehler; - Abschleppen, Achsvermessung, Achseinstellung, Auswuchten ohne Zusammenhang mit vertragsgemäßem Reifenbezug (auch nicht bei einem Rückwechsel der Reifen); - Unfall- und/oder Glasbruchschäden; - Vandalismus/Marderbiss; - Ersatz von Radkappen, Zierleisten, Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug, Abdeckungen, Sitze, Tirefit; - Ersatz von Reifen. Diese Kosten hat in jedem Fall der Leasingnehmer zu tragensachkundiger Bevollmächtigter.
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Samples: Rechtsschutz Versicherung, Rechtsschutz Versicherung
Leistungsumfang. Ist zwischen (§ 5 ARB 2013): Der Rechtsschutz-Versicherer trägt die zur rechtli- chen Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten ▪ eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwalts bis zur maximalen Höhe der gesetzlichen Vergü- tung eines Rechtsanwalts, der am Ort des zustän- digen Gerichts ansässig ist oder wäre. Die gesetzli- che Vergütung richtet sich nach dem Leasingnehmer Rechtsan- waltsvergütungsgesetz; ▪ des Gerichts einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Xxxxxx eine Pauschal-Abrechnung vereinbartSachverständige, übernimmt Xxxxxx die vom Gericht her- angezogen werden, sowie die Kosten des Gerichts- vollziehers; ▪ für - nach dem Kundendiensteine Reise des Versicherten zu einem ausländi- schen Gericht, wenn sein Erscheinen als Beschul- digter oder Prozesspartei angeordnet ist; ▪ Anwalts- und Gerichtskosten des Prozessgegners, soweit der Versicherte zur Erstattung dieser Ver- fahrenskosten aufgrund gerichtlicher Festsetzung verpflichtet ist. Die Versicherungssumme je Rechtsschutzfall beträgt EUR 250.000. Zahlungen für den Versicherten und für mitversicherte Personen in demselben Rechts- schutzfall werden zusammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Rechts- schutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammen- hängen. Der Rechtsschutz-Heft vorgeschriebene Wartungsarbeiten einschließlich hierzu notwendiger Materialien - die Kosten für die Beseitigung verschleißbedingter Schäden im Rahmen des üblichen Verschleißes entsprechend der Kilometerleistung des Fahrzeugs - die Kosten für die Vornahme der HU/AU nach § 29 StVZO Verauslagt der Leasingnehmer Versicherer trägt nicht
(1) Kosten, die gemäß den Fullbei einer gütlichen Einigung entstanden sind und die nicht dem Verhältnis des vom Versi- cherten angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen, es sei denn, es ist gesetz- lich eine andere Kostenregelung vorgeschrieben.
(2) Kosten von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die aufgrund der vierten oder jeder weiteren Zwangs- vollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel ent- stehen sowie Kosten von Vollstreckungsmaßnah- men, die später als fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden.
(3) Kosten, die der Versicherungsnehmer dieser Tier- halterhaftpflichtversicherung übernommen hat, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein.
(4) Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflich- tet wäre, wenn die Spezial-Service- Bedingungen von Allane zu tragen sindSchadensersatz- Rechtsschutz-Versicherung nicht bestünde. Bei Auslandsbezug sorgt der Rechtsschutz- Versicherer für
a) die Übersetzung der Unterlagen, so werden ihm diese Kosten nach Vorlage ordnungsgemäßer Originalbelege (Auftragserteilung, Rechnung, Quittung etc.) erstattet. Verauslagt der Leasingnehmer entsprechende Kosten im Ausland, werden diese Kosten nur erstattet bis zur Höhe des Betrages, der von einer inländischen Vertragswerkstatt wenn dies not- wendig ist für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten im Ausland vorgenommenen Leistungen berechnet worden wäre. Unter und übernimmt dabei die Komponente „Wartung und Verschleiß“ fallen insbesondere nicht: - Kraftstoff, Nachfüllöle und SchmiermittelKosten, die nicht notwendigerweise im Rahmen von Kundendienstarbeiten gem. Teil B, Ziff. 2. für die Überset- zung anfallen.
b) aa) benötigt werden; - Waschen, Reinigung, Polieren des Fahrzeuges, Motorwäsche; - Behebung von Rost- die Auswahl und Lackschäden; - Reparaturen Beauftragung eines Dolmet- schers und Instandsetzungsmaßnahmen an vom Leasingnehmer veranlassten zusätzlichen Einbauten/Sonderzubehör/Sonder- ausstattungen/Aufbauten; - Reparaturen, trägt die infolge unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges anfallen, insbesondere Fahr- oder Bedienungsfehler; - Abschleppen, Achsvermessung, Achseinstellung, Auswuchten ohne Zusammenhang mit vertragsgemäßem Reifenbezug (auch nicht bei einem Rückwechsel der Reifen); - Unfall- und/oder Glasbruchschäden; - Vandalismus/Marderbiss; - Ersatz von Radkappen, Zierleisten, Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug, Abdeckungen, Sitze, Tirefit; - Ersatz von Reifen. Diese Kosten hat in jedem Fall der Leasingnehmer zu tragenfür dessen Tätigkeit entste- henden Kosten.
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Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung Für Hunde / Reittiere, Bauherrenhaftpflichtversicherung
Leistungsumfang. Ist zwischen dem Leasingnehmer und Xxxxxx eine Pauschal-Abrechnung vereinbart, übernimmt Xxxxxx die Kosten für - nach dem Kundendienst-Heft vorgeschriebene Wartungsarbeiten einschließlich hierzu notwendiger Materialien - die Kosten 4.1.1. Alle Einheitspreise (EP) verstehen sich für die Beseitigung verschleißbedingter Schäden komplette Leistung einschließlich Lieferung der Werkstoffe und sämtlicher Nebenleistungen, die zur sach- und fachgerechten Durchführung erforderlich sind. In der Kalkulation sind sämtliche preisbeeinflussenden Umstände (soweit nicht besonders aufgeführt) zu erfassen. Unter anderem sind ggf. Kosten einzukalkulieren für: • Medien wie Kraftstrom/ Schwachstrom; • Bauwasser; • Treibstoff • Arbeits- und Schutzgerüste; • Versicherungen; • Entfernungs- und Erschwerniszulagen; • Transport bis zur Verwendungsstelle; • Baustelleneinrichtung, Lagerstellen, Arbeitsplätze, Unterkunftsbaracken, Geräte etc.; • Das Aussparen und Schließen von Leitungsschlitzen, Wand- und Deckenaussparungen; • Benutzung von Gehwegen, öffentlichen Zufahrten bzw. von Nachbargrundstücken. Weicht die ausgeführte Menge der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung um mehr als +/- 10% von dem im Rahmen des üblichen Verschleißes entsprechend der Kilometerleistung des Fahrzeugs - Vertrag vorgesehenen Umfang ab, werden auf Verlangen die Kosten Einheitspreise für die Vornahme tatsächliche Lieferung erhöht bzw. reduziert. Innerhalb dieser Toleranz bleiben die vereinbarten Einheitspreise unberührt.
4.1.2. Bei Vereinbarung eines Pauschalpreises ist der HU/AU nach § 29 StVZO Verauslagt Auftragnehmer verpflichtet, den Leistungsumfang und die Ausführung unter der Leasingnehmer Kosten, die gemäß den Full-Service- Bedingungen von Allane zu tragen sind, so werden ihm diese Kosten nach Vorlage ordnungsgemäßer Originalbelege (Auftragserteilung, Rechnung, Quittung etc.) erstattet. Verauslagt Berücksichtigung der Leasingnehmer entsprechende Kosten im Ausland, werden diese Kosten nur erstattet bis zur Höhe des Betrages, der von einer inländischen Vertragswerkstatt für LV aufgeführten Vorschriften und Bedingungen eigenverantwortlich zu überprüfen. Nachforderungen können nicht gestellt werden. Bei Vereinbarung eines Pauschalpreises wird ein Aufmaß nicht vorgenommen. Bei Pauschalverträgen dienen die im Ausland vorgenommenen Leistungen berechnet worden wäreLV angegebenen Einheitspreise lediglich zur Feststellung und Kontrolle des Baufortschrittes. Unter Der Pauschalpreis bleibt unverändert, es sei denn, dass in Nachtragsverträgen Zusätze oder Streichungen schriftlich vereinbart werden; die Komponente „Wartung Mehr- oder Minderleistungen werden auf der Grundlage der Einheitspreise des LV abgerechnet. Gegebenenfalls sind vor Beginn der Durchführung der Arbeiten Einheitspreise festzulegen.
4.1.3. Für erkennbare notwendige Zusatzleistungen ist rechtzeitig vor Ausführungsbeginn ein schriftliches Nachtragsangebot seitens des Auftragnehmers vorzulegen. Nachtragsangebote müssen auf der Basis des LV und Verschleiß“ fallen insbesondere nicht: - Kraftstoffder Einheitspreise ermittelt werden. Wird eine Einigung über die Nachtragsforderung vor Leistungsbeginn nicht erzielt, Nachfüllöle und Schmiermittelso erwächst dem Auftragnehmer hieraus kein Recht, die nicht notwendigerweise im Rahmen von Kundendienstarbeiten gem. Teil B, Ziff. 2. b) aa) benötigt werden; - Waschen, Reinigung, Polieren des Fahrzeuges, Motorwäsche; - Behebung von Rost- und Lackschäden; - Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen an vom Leasingnehmer veranlassten zusätzlichen Einbauten/Sonderzubehör/Sonder- ausstattungen/Aufbauten; - Reparaturen, Leistung ganz oder teilweise zu verweigern oder die infolge unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges anfallen, insbesondere Fahr- oder Bedienungsfehler; - Abschleppen, Achsvermessung, Achseinstellung, Auswuchten ohne Zusammenhang mit vertragsgemäßem Reifenbezug (auch nicht bei einem Rückwechsel der Reifen); - Unfall- und/oder Glasbruchschäden; - Vandalismus/Marderbiss; - Ersatz von Radkappen, Zierleisten, Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug, Abdeckungen, Sitze, Tirefit; - Ersatz von Reifen. Diese Kosten hat in jedem Fall der Leasingnehmer zu tragenArbeiten einzustellen.
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Samples: Contract Agreement
Leistungsumfang. Ist zwischen dem Leasingnehmer (1) Die Durchführung der PBD Serviceleistungen erfolgt nach DIN EN ISO 9001: 2015 Richtlinien.
(2) Technische Hotline (bei der Vertragsart Vor Ort Full Service, Pick Up Service und Xxxxxx eine PauschalVor Ort Wartung) Bereitstellung von fachlich qualifiziertem Personal während den Servicegeschäftszeiten zur telefonischen Unterstützung bei Eingrenzung bzw. Behebung/Umgehung von Fehlern. Dieser Service ist telefonisch oder per Email unter xxxxxxx@xx.xxx abrufbar. Der Beginn der Hotline- Arbeiten erfolgt durch Rückruf eines Spezialisten innerhalb von 2 Servicegeschäftszeit-Abrechnung vereinbart, übernimmt Xxxxxx Stunden ab Zeitpunkt der Störungsmeldung.
(3) Instandsetzungsarbeiten bei Fehlern (bei der Vertragsart Vor Ort Full Service und Pick Up Service) Die Leistung umfasst die Kosten für - nach dem Kundendienst-Heft vorgeschriebene Wartungsarbeiten einschließlich hierzu notwendiger Materialien - die Kosten Bereitstellung von Arbeitszeit für die Beseitigung verschleißbedingter Schäden Diagnose und für Maßnahmen zur Rückführung in den funktionsfähigen Zustand der Hardware (mit Ausnahme von Verbesserungen) sowie für die Kontrolle wichtiger Funktionsbereiche und Sicherheitsumbauten. Prüfungen nach DGUV V3 werden durch PBD - interne Arbeitsanweisungen geregelt und sind ggf. bei Erteilung einer Prüfplakette und Aushändigen eines Prüfprotokolls für den Kunden im Rahmen Falle einer Auftragserteilung kostenpflichtig. Leistungsort gemäß Vertragsart: · Vor Ort Full Service: Am Aufstellort des üblichen Verschleißes Xxxxxx, wenn erforderlich in der Servicewerkstatt von PBD, inkl. anfallender Fahrtzeiten, Reise-, Fahrtkosten und Verpflegung sowie inkl. Rüstzeiten für die Vor- und Nachbereitungsarbeiten sowie inkl. Arbeitszeit für logistische und administrative Tätigkeiten in Begrenzung auf die Wiederherstellung des Soll-Zustandes. · Pick Up Service: in der Servicewerkstatt von PBD, inkl. Abholung der vom Kunden versandfertig bereitgestellten Geräte (nur bei Beifügung des vom Kunden ausgefüllten Reparaturauftrags mit unterschriebener Zählerstandsmeldung); inkl. Rücksendung nach Instandsetzungsarbeiten. Optional: Auf Wunsch Instandsetzungsarbeiten vor Ort unter Berechnung der Anfahrtspauschale und dem Differenzstundensatz laut gültiger Preisliste. Bei der Vertragsart Vor Ort Full Service können im Zuge von Reparaturen / Servicearbeiten Reinigungs- und Pflegearbeiten, Kontrollen wichtiger Funktionsbereiche, Funktionsüberprüfungen sowie Sicherheitsumbauten durchgeführt werden. Dazu erforderliche Materialien werden bei diesen Arbeiten gleichzeitig miteingesetzt.
(4) Ersatzteile und Verschleißteile (bei der Vertragsart Vor Ort Full Service, Pick Up Service und Vor Ort Wartung) Für Instandsetzungsarbeiten benötigte Ersatzteile, Verschleißteile, Baugruppen und Material werden im Voraustausch eingesetzt, bei den Vertragsarten Vor Ort Full Service und Pick Up Service auf Kosten von PBD, ansonsten entsprechend der Kilometerleistung Vertragsart. Auf Kosten von PBD ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von PBD über. PBD übernimmt bei technisch zwingendem Austausch von Frankierwerken oder postrelevanten Speicherbausteinen die postalische An- und Abmeldung. PBD bevorratet Ersatzteile, Verschleißteile, Baugruppen und Material in Abhängigkeit der Ausfallhäufigkeit und Ausfalldauer der Geräte. Betriebsmittel und Zubehörmaterialien werden nach der aktuellen Preisliste separat berechnet.
(5) Vorbeugende Wartungsarbeiten (bei der Vertragsart Vor Ort Full Service und Vor Ort Wartung). Wartung erfolgt nach Ermessen von PBD. Hierbei werden Nutzungsweise und Laufleistung des Fahrzeugs - die Kosten für die Vornahme der HU/AU nach § 29 StVZO Verauslagt der Leasingnehmer KostenGerätes berücksichtigt. Präventive Maßnahmen entsprechend den Herstellervorschriften zur Erhaltung des Soll-Zustandes (z.B. Nachstellen, die gemäß den Full-Service- Bedingungen von Allane zu tragen sindReinigen, so werden ihm diese Kosten nach Vorlage ordnungsgemäßer Originalbelege (AuftragserteilungAuswechseln, Rechnung, Quittung etcAuslösen) sowie bei stückzahlabhängigen Verträgen alle vorgeschriebenen Wartungsarbeiten. Die Arbeiten können bei Instandhaltungsarbeiten mitausgeführt werden.) erstattet. Verauslagt der Leasingnehmer entsprechende Kosten im Ausland, werden diese Kosten nur erstattet bis zur Höhe des Betrages, der von einer inländischen Vertragswerkstatt für die im Ausland vorgenommenen Leistungen berechnet worden wäre. Unter die Komponente „Wartung und Verschleiß“ fallen insbesondere nicht: - Kraftstoff, Nachfüllöle und Schmiermittel, die nicht notwendigerweise im Rahmen von Kundendienstarbeiten gem. Teil B, Ziff. 2. b) aa) benötigt werden; - Waschen, Reinigung, Polieren des Fahrzeuges, Motorwäsche; - Behebung von Rost- und Lackschäden; - Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen an vom Leasingnehmer veranlassten zusätzlichen Einbauten/Sonderzubehör/Sonder- ausstattungen/Aufbauten; - Reparaturen, die infolge unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges anfallen, insbesondere Fahr- oder Bedienungsfehler; - Abschleppen, Achsvermessung, Achseinstellung, Auswuchten ohne Zusammenhang mit vertragsgemäßem Reifenbezug (auch nicht bei einem Rückwechsel der Reifen); - Unfall- und/oder Glasbruchschäden; - Vandalismus/Marderbiss; - Ersatz von Radkappen, Zierleisten, Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug, Abdeckungen, Sitze, Tirefit; - Ersatz von Reifen. Diese Kosten hat in jedem Fall der Leasingnehmer zu tragen.
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Samples: Geräte Service Vertrag
Leistungsumfang. Ist zwischen dem Leasingnehmer Wir tragen Ihre Kosten wie in § 5 Abs. 1 beschrieben und Xxxxxx eine Pauschal-Abrechnung vereinbarterbringen die in § 5 Abs. 5 beschriebenen Fürsorgeleistungen. Zusätzlich übernehmen wir folgende Kosten:
a) statt der gesetzlichen Vergütung Ihres Rechtsanwaltes die angemessene Vergütung (Honorarvereinbarung) sowie die üblichen Auslagen eines für Sie tätigen Rechtsanwalts. Wir überprüfen die Angemessenheit der vereinbarten Vergütung Ihres Rechtsanwalts. Eine Vergütung, übernimmt Xxxxxx die unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ist, kürzen wir auf den angemessenen Betrag, der von uns zu übernehmen ist. Besteht Streit über die Angemessenheit der Vergütung Ihres Rechtsanwalts, müssen Sie auf unsere Kosten ein Gutachten der für - nach dem Kundendienst-Heft vorgeschriebene Wartungsarbeiten einschließlich hierzu notwendiger Materialien - die Kosten für die Beseitigung verschleißbedingter Schäden im Rahmen des üblichen Verschleißes entsprechend der Kilometerleistung des Fahrzeugs - die Kosten für die Vornahme der HU/AU nach § 29 StVZO Verauslagt der Leasingnehmer Ihren Rechtsanwalt zuständigen Rechtsanwaltskammer einholen. Kosten, die gemäß den Full-Service- Bedingungen von Allane ein Rechtsanwalt allein dafür erhebt, dass er bereit ist, Sie zu verteidigen (sog. Antrittsgelder), übernehmen wir nicht.
b) die Reisekosten für notwendige Reisen Ihres Rechtsanwalts zum zuständigen Gericht oder zur zuständigen Behörde.
c) Ihre Reisekosten zu einem ausländischen Gericht, wenn dieses Ihr persönliches Erscheinen angeordnet hat. Wir tragen sind, so werden ihm diese Kosten nach Vorlage ordnungsgemäßer Originalbelege (Auftragserteilung, Rechnung, Quittung etc.) erstattet. Verauslagt der Leasingnehmer entsprechende Kosten im Ausland, werden diese Kosten nur erstattet Reisekosten bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätze.
d) die angemessenen Kosten (Honorarvereinbarung) von Sachverständigen für von Ihnen in Auftrag gegebene Gutachten, die für Ihre Verteidigung erforderlich sind.
e) die Kosten eines Nebenklägers, wenn durch die Übernahme der Kosten erreicht wird, dass das Verfahren gegen Sie endgültig eingestellt wird. Die Kosten des BetragesNebenklägers tragen wir bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung seines Rechtsanwalts. Wird anstelle eines Rechtsanwalts ein Steuerberater oder Hochschullehrer einer deutschen Hochschule beauftragt, der von einer inländischen Vertragswerkstatt finden die Regelungen für die Rechtsanwaltskosten sinngemäß Anwendung. Bei Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Ausland vorgenommenen Leistungen berechnet worden wäre. Unter tragen wir statt der Kosten eines Rechtsanwalts die Komponente „Wartung Kosten dort ansässiger rechts- und Verschleiß“ fallen insbesondere nicht: - Kraftstoff, Nachfüllöle und Schmiermittel, die nicht notwendigerweise im Rahmen von Kundendienstarbeiten gem. Teil B, Ziff. 2. b) aa) benötigt werden; - Waschen, Reinigung, Polieren des Fahrzeuges, Motorwäsche; - Behebung von Rost- und Lackschäden; - Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen an vom Leasingnehmer veranlassten zusätzlichen Einbauten/Sonderzubehör/Sonder- ausstattungen/Aufbauten; - Reparaturen, die infolge unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges anfallen, insbesondere Fahr- oder Bedienungsfehler; - Abschleppen, Achsvermessung, Achseinstellung, Auswuchten ohne Zusammenhang mit vertragsgemäßem Reifenbezug (auch nicht bei einem Rückwechsel der Reifen); - Unfall- und/oder Glasbruchschäden; - Vandalismus/Marderbiss; - Ersatz von Radkappen, Zierleisten, Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug, Abdeckungen, Sitze, Tirefit; - Ersatz von Reifen. Diese Kosten hat in jedem Fall der Leasingnehmer zu tragensachkundiger Bevollmächtigter.
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Samples: Rechtsschutzversicherung
Leistungsumfang. Ist zwischen dem Leasingnehmer 4.1 Der Leistungsumfang ist in der Auftragsbestätigung resp. im Werkvertrag festgelegt.
4.2 In der Auftragsbestätigung resp. im Werkvertrag nicht enthaltene Leistungen werden zu den bei der Ausführung gültigen Preisen zusätzlich verrechnet, wie zum Beispiel: - Änderungen bzw. Neuerstellung der Ausführungsun- terlagen infolge baulich bedingter Umstellungen oder Konzeptänderungen - Abklären und Xxxxxx eine Pauschal-Abrechnung vereinbartErstellen von Unterlagen für baulich bedingte Spezialkonstruktionen und/oder bauseitig gelieferte Apparate - Erstellen von Planunterlagen mit detaillierter Lei- tungs- oder Rohrführung, übernimmt Xxxxxx wenn die Kosten Installation nicht an SECUSOL vergeben wurde - Zusätzliche Instruktionen insbesondere an Fremdin- stallateure und Fremdhandwerker - Schnittstellenbearbeitung zu Drittsystemen - Baubedingte, zusätzliche Baustellenbesuche - Lage- und Einsatzpläne für - nach dem Kundendienst-Heft vorgeschriebene Wartungsarbeiten einschließlich hierzu notwendiger Materialien - die Kosten Behörden und Institutio- nen
4.3 Die Verantwortung für die Beseitigung verschleißbedingter Schäden im Rahmen des üblichen Verschleißes entsprechend Koordination der Kilometerleistung des Fahrzeugs - die Kosten für die Vornahme verschiede- nen Unternehmer liegt beim Bauherrn resp. der HU/AU nach § 29 StVZO Verauslagt der Leasingnehmer KostenBaulei- tung. Mehraufwand infolge mangelnder Koordination wird separat verrechnet.
4.4 Bei Arbeitsunterbrüchen und Behinderungen infolge ausserordentlicher, die gemäß den Full-Service- Bedingungen von Allane zu tragen sind, so werden ihm diese Kosten nach Vorlage ordnungsgemäßer Originalbelege (Auftragserteilung, Rechnung, Quittung etc.) erstattet. Verauslagt der Leasingnehmer entsprechende Kosten im Auslandbaulicher Umstände oder angeordne- ter Rücksichtnahme auf kundenspezifische Vorschriften, werden diese Kosten nur erstattet bis zur Höhe des Betragesdie daraus entstehenden Umtriebe, der wie Ausfall- und Wartezeiten, zusätzliche Reisezeiten, Spesen usw. separat verrechnet.
4.5 Wird die Installation ganz oder teilweise bauseits ausge- führt, müssen die Leitungen gekennzeichnet sein; ebenso ist die Isolationsprüfung für das gesamte Netz durchzu- führen. Die sicherheitstechnischen Installationsvorschrif- ten von einer inländischen Vertragswerkstatt für die im Ausland vorgenommenen Leistungen berechnet worden wäre. Unter die Komponente „Wartung und Verschleiß“ fallen insbesondere nichtSECUSOL sind einzuhalten.
4.6 Folgende Arbeiten gehören nicht zum Leistungsumfang von SECUSOL: - KraftstoffMaurer-, Nachfüllöle Maler- und SchmiermittelSchreinerarbeiten für das Erstel- len von Durchbrüchen, Aussparungen, Spezialkon- struktionen sowie Spitz- und Zuputzarbeiten - Besondere Anschlüsse und dazugehörige Leitungen, wie Netzanschluss und Steuerungen, die nicht notwendigerweise ivon SECUSOL geliefert werden - Alle Arbeiten am Telefonnetz - Erstellen und Beschaffen von speziellen Montagehil- fen wie Gerüste, Hebezeuge, Leitern für Arbeiten über 3 m Rahmen (diese müssen gemäss SUVA-Vorschriften erstellt, durch die zuständige Baupolizei abgenom- men werden und bis Abschluss der Inbetriebsetzung verfügbar bleiben) - Das Abladen des Materials mit einem bauseitigen Kran - Die vorschriftsgemässe Abtrennung von Kundendienstarbeiten gem. Teil B, Ziff. 2. b) aa) benötigt werden; geschützten und ungeschützten Gebäuden und Gebäudeteilen - Waschen, Reinigung, Polieren des Fahrzeuges, Motorwäsche; Stellung von Bewachungspersonal - Behebung von Rost- Die Sicherstellung der Zugänglichkeit zu Installatio- nen und Lackschäden; - Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen an vom Leasingnehmer veranlassten zusätzlichen Einbauten/Sonderzubehör/Sonder- ausstattungen/Aufbauten; - Reparaturen, die infolge unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges anfallen, insbesondere Fahr- oder Bedienungsfehler; - Abschleppen, Achsvermessung, Achseinstellung, Auswuchten ohne Zusammenhang mit vertragsgemäßem Reifenbezug zu den Meldern (auch nicht bei einem Rückwechsel der ReifenRevisionsöff- nungen); - Unfall- und/oder Glasbruchschäden; - Vandalismus/Marderbiss; - Ersatz von Radkappen, Zierleisten, Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug, Abdeckungen, Sitze, Tirefit; - Ersatz von Reifen. Diese Kosten hat in jedem Fall der Leasingnehmer zu tragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. Ist zwischen Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der unter Ziff. 5 dieser Leistungsbeschreibung (nachfolgende Ziffern ohne weitere Benennung beziehen sich auf diese Leistungsbeschreibung) definierten Qualitätsanforderungen mit dem Leasingnehmer in seinem Angebot für die jeweilige Schule genannten Verpflegungssystem und Xxxxxx abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen oder vor Ort in den Schulen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben (siehe hierzu auch nachfolgend). Mit der Angebotsabgabe legt der Auftragnehmer verbindlich fest, mit welchem Verpflegungssystem er seine Leistung für die konkrete Schule erbringt. Gibt der Bieter als Verpflegungssystem Warmverpflegung (Cook & Hold), Kühlkostsystem (Cook & Chill), Tiefkühlkostsystem (Cook & Freeze) an, so verpflichtet er sich, nur das angegebene Verpflegungssystem anzuwenden. Die frische Zubereitung von Rohkost, Salaten, Frischobst, Dressings und Desserts in der Einrichtung ist bei Warmverpflegung (Cook & Hold), Kühlkostsystem (Cook & Chill), Tiefkühlkostsystem (Cook & Freeze) explizit erlaubt, sofern und soweit die hygienischen Voraussetzungen in der Einrichtung dies zulassen. Gibt der Bieter als Verpflegungssystem Mischküche (Produktion in der Einrichtung, Cook & Serve) an, muss er im Auftragsfall mindestens eine Pauschal-Abrechnung vereinbartPerson mit einschlägiger berufsfachlicher Qualifikation wie z.B. Koch, Xxxxxxxxxxxxx, Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs-)Leiter, Diätassistent oder Oecotrophologe vor Ort in der Einrichtung beschäftigen. Die in der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen (Anlage 2 Losbeschreibung) angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Sollten aufgrund von wesentlichen Änderungen im vorgenannten Sinne, also in Höhe von 10% oder mehr als in der Losbeschreibung angegeben, aus Sicht des Auftragnehmers Änderungen im Verhältnis zum Vereinbarten notwendig werden, hat der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber begründet mitzuteilen und um Zustimmung zu bitten. Nach der Zustimmung des Auftraggebers ist mit diesem und der Schule die Umsetzung abzustimmen. Dies betrifft auch die Erforderlichkeit der Änderung des Verpflegungssystems. Der Auftragnehmer übernimmt Xxxxxx die Kosten für in den Schulen insbesondere auch: - nach dem Kundendienst-Heft vorgeschriebene Wartungsarbeiten einschließlich hierzu notwendiger Materialien das Vorbereiten der Essenausgabe, von Geschirr, Besteck, Tabletts, Küchenhilfsmitteln etc., - die Kosten Übernahme der Lieferchargen sowie Prüfung auf Vollständigkeit gemäß Speisenplan, - das Austeilen der Speisen im Tischgruppensystem (Schüsseln werden auf den Tischen verteilt) oder Tablettsystem, - das Ab- und Eindecken mit Geschirr, - das Abspülen und Einräumen des Geschirrs und der Besteckteile, zuzüglich der gebrauchten Trinkbecher/Tassen pro Tag, - die Reinigung der Tische nach jedem Durchgang, - die “Spontanreinigung”, - die tägliche Reinigung der ihm zur Verfügung gestellten Ausgabeküche, - die mindestens einmal jährliche Grundreinigung der ihnen zur alleinigen Nutzung überlassenen Räumlichkeiten inkl. Fenster, - die sortenreine Erfassung sowie ordnungsgemäße Verwertung von biologisch abbaubaren Speiseresten und Verpackungs- sowie stoffgleichen Nichtverpackungsmaterialien. - die sofortige Reklamation an den Produktionsstandort/ die Lieferküche von auftretenden Beanstandungen. - Die Bereitstellung von Handtüchern sowie Verbrauchsmitteln, wie insbesondere o Reinigungsmitteln, o Seifen, o Reinigern (wobei die Verwendung chlorabspaltender Reiniger unzulässig ist), o Salzen und Reinigern für Geschirrspüler entsprechend der Empfehlungen des Herstellers, o Hygieneartikeln für Personal-WC und o Servietten. Auch soweit in der vorstehenden Liste einzelne Maßnahmen nicht ausdrücklich genannt sein sollten, die Beseitigung verschleißbedingter Schäden nach Sinn und Zweck zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich sind, gehören diese zum Leistungsumfang und sind vom in Ziff. 1 genannten Festpreis abgegolten. Das zur Anlieferung, Ausgabe und Nachbereitung des Mittagessens erforderliche Personal wird vom Auftragnehmer gestellt. Er hat dessen fachliche Befähigung über die gesamte Vertragslaufzeit sicherzustellen. In den Essensausgabestellen der Schulen darf vom Auftrag- nehmer nur Personal eingesetzt werden, das die deutsche Sprache beherrscht, freundlich ist und sich auf die Kinder einstellen kann. Für alle in der Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftrag- nehmer erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der Auftragnehmer muss im Rahmen des üblichen Verschleißes entsprechend regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. Daraus entstehende mögliche Kosten werden nicht vom Auftraggeber übernommen. Enthält ein entsprechendes Führungs- zeugnis einen Eintrag, bedarf es der Kilometerleistung des Fahrzeugs - unverzüglichen Abstimmung mit dem Auftraggeber dar- über, ob und inwieweit die Kosten für die Vornahme der HU/AU nach § 29 StVZO Verauslagt der Leasingnehmer Kosten, die gemäß den Full-Service- Bedingungen von Allane zu tragen sind, so werden ihm diese Kosten nach Vorlage ordnungsgemäßer Originalbelege (Auftragserteilung, Rechnung, Quittung etc.) erstattet. Verauslagt der Leasingnehmer entsprechende Kosten im Ausland, werden diese Kosten nur erstattet bis zur Höhe des Betrages, der von einer inländischen Vertragswerkstatt für die im Ausland vorgenommenen Leistungen berechnet worden wäre. Unter die Komponente „Wartung und Verschleiß“ fallen insbesondere nicht: - Kraftstoff, Nachfüllöle und Schmiermittel, die nicht notwendigerweise betreffende Person im Rahmen der Vertragserfüllung in der Schule eingesetzt werden darf. Für ganztägige Ausflüge wie Wandertage oder Projekttage hat der Auftragnehmer am Angebotstag Kaltverpflegung zur Verfügung zu stellen. Die Anforderung der Schule zur Lieferung von Kundendienstarbeiten gemKaltverpflegung muss mindestens 72 Stunden vor dem Liefertermin des Mittagessens erfolgen. Teil BAuf Wunsch der Schule muss die Kaltverpflegung auch schon vor 8.00 Uhr des betreffenden Tages vom Auftragnehmer am Leistungsort, Ziffd.h. 2in der Schule bereitstehen. bFür Klassenfahrten hat der Auftragnehmer nach Anforderung durch die Schule am ersten Tag der Klassenfahrt (Abreisetag) aarechtzeitig vor Abreise der Xxxxxxx, ggf. auch vor 8.00 Uhr des betreffenden Tages am Leistungsort, d.h. in der Einrichtung, eine Kaltverpflegung bereitzustellen. Am letzten Tag der Klassenfahrt (Rückreisetag) benötigt hat der Auftragnehmer die Teilnahme am Mittagessen zu ermöglichen, sofern die Rückkehr innerhalb des für die Essenversorgung benannten Zeitraumes erfolgt. Für die Anlieferung dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden; - Waschen, Reinigung, Polieren des Fahrzeuges, Motorwäsche; - Behebung von Rost- und Lackschäden; - Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen an vom Leasingnehmer veranlassten zusätzlichen Einbauten/Sonderzubehör/Sonder- ausstattungen/Aufbauten; - Reparaturen, die infolge unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges anfallenunter die Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218), insbesondere Fahr- oder Bedienungsfehler; - Abschleppenzuletzt geändert am 31. August 2015 (BGBl. I S.1474) in der jeweils geltenden Fassung fallen und die der Schadstoffgruppe 4 zuzuordnen sind, Achsvermessung, Achseinstellung, Auswuchten ohne Zusammenhang mit vertragsgemäßem Reifenbezug (auch nicht bei einem Rückwechsel das heißt die zum Erhalt der Reifen); - Unfall- und/oder Glasbruchschäden; - Vandalismus/Marderbiss; - Ersatz von Radkappen, Zierleisten, Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug, Abdeckungen, Sitze, Tirefit; - Ersatz von Reifensogenannten „grünen Plakette“ berechtigt sind. Diese Kosten hat in jedem Fall Unter Einhaltung der Leasingnehmer vereinbarten Warmhaltezeiten ist die Anzahl der Anlieferungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu tragenbeschränken und möglichst auf zwei zu begrenzen.
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Samples: Leistungsbeschreibung
Leistungsumfang. Ist zwischen dem Leasingnehmer In den Pflichtkosten eingeschlossen ist • Nutzung der Toiletten und Xxxxxx eine PauschalWaschräume inkl. Toilettenpapier, Papierhandtücher und Seife. • Nutzung der Zelte. Dem Mieter werden ausreichend Zelte mit Matratzen entsprechend der angemeldeten Personenzahl zur Verfügung gestellt. Ein Zelt fasst 12 Personen. • Nutzung der Schlafräume im Hauptgebäude. Es gibt drei Schlafräume mit insgesamt vier Bet- ten im Hauptgebäude. • Müllentsorgung, soweit die zur Verfügung gestellten Behälter genutzt werden. Es darf nur haushaltsähnlicher Müll, der bei der Nutzung des Lagers entstanden ist, in üblichen Mengen entsorgt werden. Sperrmüll ist ausgeschlossen. Bei der Nutzung des Selbstversorgergebäudes mit eingeschlossen ist • Nutzung der Küche im SV-Abrechnung vereinbart, übernimmt Xxxxxx die Kosten Gebäude • Feuerholz für - nach dem Kundendienstden Kamin • Nutzung der Musik- und TV-Heft vorgeschriebene Wartungsarbeiten einschließlich hierzu notwendiger Materialien - die Kosten Anlage Nicht eingeschlossen sind insbesondere • Verbrauchsmaterialien für die Beseitigung verschleißbedingter Schäden Küchen • Feuerholz für das Lagerfeuer Zeltlager Eckmannshain e.V., Xx Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx Seite 3 von 4 • Bettwäsche und Bettdecken (bitte Spannbettlaken und Schlafsäcke mitbringen) Wenn nichts anderes vereinbart wird, übergibt der Vermieter zum vereinbarten Anreisezeitpunkt im Rahmen des üblichen Verschleißes entsprechend der Kilometerleistung des Fahrzeugs - Zeltlager die Kosten für die Vornahme der HU/AU nach § 29 StVZO Verauslagt der Leasingnehmer Kosten, die gemäß den Full-Service- Bedingungen von Allane zu tragen sind, so werden ihm vereinbarten Bereiche und Schlüssel und nimmt diese Kosten nach Vorlage ordnungsgemäßer Originalbelege (Auftragserteilung, Rechnung, Quittung etc.) erstattet. Verauslagt der Leasingnehmer entsprechende Kosten zum vereinbarten Abreisezeit- punkt vom Mieter im AuslandZeltlager wieder entgegen. Über die Übergaben wird ein Protokoll geführt. Es kann erforderlich sein, werden diese Kosten nur erstattet bis zur Höhe des Betragesdass der Vermieter während der Belegungsdauer Reinigungs-, der von einer inländischen Vertragswerkstatt für die Pflege- und Reparaturarbeiten (auch Rasen mähen) durchführen lässt. Der Vermieter versucht, den Umfang sol- cher Arbeiten so gering wie möglich zu halten und ihren Zeitpunkt mit dem Mieter abzustimmen. Die im Ausland vorgenommenen Leistungen berechnet worden wäreMietvertrag angegebenen Grundstücksgebäude, sowie anliegende Gehwege sind am Abreise- tag dem Vermieter besenrein zu übergeben. Unter Wenn nichts anders vereinbart wurde, beginnt die Komponente „Wartung und Verschleiß“ fallen insbesondere nicht: - Kraftstoff, Nachfüllöle und Schmiermittel, die nicht notwendigerweise Übergabe an dem im Rahmen von Kundendienstarbeiten gem. Teil B, Ziff. 2. b) aa) benötigt werden; - Waschen, Reinigung, Polieren des Fahrzeuges, Motorwäsche; - Behebung von Rost- und Lackschäden; - Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen an vom Leasingnehmer veranlassten zusätzlichen Einbauten/Sonderzubehör/Sonder- ausstattungen/Aufbauten; - Reparaturen, die infolge unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges anfallen, insbesondere Fahr- oder Bedienungsfehler; - Abschleppen, Achsvermessung, Achseinstellung, Auswuchten ohne Zusammenhang mit vertragsgemäßem Reifenbezug (auch nicht bei einem Rückwechsel der Reifen); - Unfall- und/oder Glasbruchschäden; - Vandalismus/Marderbiss; - Ersatz von Radkappen, Zierleisten, Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug, Abdeckungen, Sitze, Tirefit; - Ersatz von Reifen. Diese Kosten hat in jedem Fall der Leasingnehmer zu tragenVertrag genannten Abreisezeitpunkt.
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Samples: Belegungsvertrag
Leistungsumfang. Ist zwischen dem Leasingnehmer 9.1. Regieleistungen werden nur nach schriftlicher Bestellung durch den AG anerkannt. Bei Gefahr in Verzug sind die hierfür geleisteten Arbeitsstunden und Xxxxxx eine Pauschal-der Materialaufwand am nächsten Arbeitstag von der Bauleitung bestätigen zu lassen, widrigenfalls sie nicht vergütet werden. Im Leistungsverzeichnis vorgesehene Regieleistungen begründen keinen Anspruch auf deren Ausführung. Sollten keine Regiepreise vereinbart sein, gelten die anerkannten Preise des Bauherrn abzüglich 15 % Gemeinkostenzuschlag.
9.2. Mit der vorliegenden Beauftragung ist kein Anspruch auf (Mit-)Nutzung von Baustellenressourcen (Strom, Wasser, Unterkünfte, Benutzung von sanitären Anlagen, Winterheizung, Müllbeseitigung, Mitbenützung von Lagerflächen, anteilige Kosten der Baustellenwerbetafel, Kranbeistellung, Telefon, Telefax etc.) gegeben. Die Benützung der Ressourcen wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet oder, sofern dies nicht möglich ist, werden 2 % der Rechnungssumme als Kostenersatz bei den Zahlungen in Abzug gebracht.
9.3. Die laufende Baureinigung wird nach tatsächlichem Aufwand umsatzanteilig verrechnet und bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
9.4. Die angegebenen Mengen sind Richtmengen, welche vom LV des Bauherrn übernommen wurden. Abweichungen von Mengen oder Entfall von Leistungen, berechtigen den AN zu keinen Mehrkosten- oder Schadenersatzforderungen aus diesem Umstand, insbesondere auch nicht zu Änderungen der Zuschläge für Baustellengemeinkosten oder der hierfür vorgesehenen Positionen.
9.5. Wird der Auftrag zu einem Pauschalpreis erteilt, so erfolgt die Abrechnung unabhängig von den tatsächlich ausgeführten Mengen. Der AN ist verpflichtet, vor Auftragsannahme die Mengen des LV und/oder Pläne zu prüfen und erkennt sie als verbindlich an. Nachträglich festgestellte Rechenfehler oder sonstige Irrtümer in der Preisermittlung haben keine Erhöhung des Pauschalbetrages zur Folge. Nur die vom AG schriftlich bestätigten Pauschalpreisänderungen werden bei der Abrechnung berücksichtigt.
9.6. Erfolgt die Abrechnung aufgrund der tatsächlich erbrachten Leistungen / Lieferungen zu Einheitspreisen, so sind Aufmaß und Mengen gemeinsam festzustellen und mit überprüfbaren Aufstellungen, Abrechnungsplänen und Lieferscheinen nachzuweisen. Haben AG und AN einen gemeinsamen Termin zur Aufmaßfeststellung vereinbart, übernimmt Xxxxxx und versäumt der AN diesen Termin, ohne durch ein unabwendbares und unvorhersehbares Ereignis an der Teilnahme verhindert worden zu sein, anerkennt der AN die vom AG ermittelten Aufmaße. Erstellt der AG das Abrechnungsaufmaß, so wird eine Kostenbeteiligung in Höhe von 1 % der Abrechnungssumme in Abzug gebracht. Bei Abrechnung nach Einheitspreisen ist der AN verpflichtet, dem AG erhebliche Massenüberschreitungen (der Auftragswert der betreffenden Positionen wird um 20 % überschritten) bei einzelnen Positionen vor Ausführung der damit verbundenen Leistung schriftlich zu melden und sich vom AG die Massenüberschreilungen ebenfalls schriftlich genehmigen zu lassen. Sollte der AN dieser Meldungsverpflichtung nicht nachkommen, so hat er keinen Anspruch auf Entgelt für die Massenüberschreitung.
9.7. Der AN hat sämtliche Mehrkostenforderungen bei sonstigem Anspruchsverlust binnen 14 Tagen ab Kenntnis bzw. Möglichkeit der Kenntnisnahme dem Grunde nach schriftlich geltend zu machen und unverzüglich einen Nachtrag in prüffähiger Form mit einem Kalkulationsnachweis zu legen. Sind im Vertrag mit dem Bauherrn kürzere Fristen vorgesehen, gelten diese. Eine Anmeldung ist nur dann gültig, wenn sie die betroffenen Leistungen und die behauptete Abweichung nachvollziehbar beschreibt. Mehrkostenforderungen sind so zu kalkulieren, dass ein GU-Zuschlag von 15% bereits berücksichtigt ist. Dieser wird bei Genehmigung der MKF durch den Bauherren vom AG einbehalten.
9.8. Verändert sich der Beginn der Leistung des AN infolge baustellenablaufbedingter Umstände hat der AN keinen Anspruch auf Preisänderungen.
9.9. Der AG behält sich die Anordnung von Leistungsänderungen (Art, Menge, Umfang, Umstände der Leistungserbringung) vor. Daraus resultierende Mehrkosten sind, auch wenn die für den AG erkennbar sind, unverzüglich dem Grunde nach anzumelden. Der AN verzichtet in diesem Zusammenhang auf den Einwand der Unzumutbarkeit.
9.10. In den Preisen sind alle Arbeiten und Lieferungen sowie Bauelemente, Werkstücke und Geräte enthalten, die zur vollständigen und einwandfreien Ausführung der beauftragten Leistungen gehören, auch wenn diese in der Leistungsbeschreibung nicht besonders angeführt oder näher beschrieben sind. Insbesondere beinhalten die Preise auch die Kosten für - nach dem Kundendienst-Heft vorgeschriebene Wartungsarbeiten einschließlich hierzu notwendiger Materialien - alle Arten von Erschwernissen, die Kosten für die Beseitigung verschleißbedingter Schäden durch gegenseitige Behinderung mehrerer Unternehmen oder durch Mess- oder Prüfarbeiten durch Aufrechterhaltung des Verkehrs, Arbeiten auf Bahngrund oder im Rahmen Bereich von Hochspannungsleitungen, Umlegen von Kabeln, Leitungen, Kanälen unter Einhaltung der Forderungen der Eigentümer dieser Anlagen, ungünstige Wetterverhältnisse, bei Sprengarbeiten Schutz der Umgebung sowie die Behebung von Schäden, Vorschreibungen des üblichen Verschleißes entsprechend der Kilometerleistung des Fahrzeugs - die Kosten für die Vornahme der HU/AU nach § 29 StVZO Verauslagt der Leasingnehmer KostenDenkmalschutzes, die gemäß den Full-Service- Bedingungen von Allane zu tragen sindeben allen Nebenleistungen, so werden ihm diese Kosten nach Vorlage ordnungsgemäßer Originalbelege (Auftragserteilung, Rechnung, Quittung etc.) erstattet. Verauslagt der Leasingnehmer entsprechende Kosten soweit sie im AuslandLeistungsverzeichnis nicht gesondert ausgewiesen sind. Ebenso sind in den Einheitspreisen alle Aufwendungen und Kosten zur Erfüllung der Verpflichtungen gemäß diesem Vertrag sowie sämtlicher sonstiger in diesem Zusammenhang relevanten Bestimmungen enthalten. Das Risiko von Bandbreiten in einzelnen Positionen trägt immer der AN, werden diese Kosten nur erstattet bis auch wenn hierzu nähere Angaben in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind.
9.11. Die Leistung ist erst dann vollständig erbracht, wenn der AN dem AG auch die technische Dokumentation übergeben hat. Bis zur Höhe des BetragesÜbergabe der technischen Dokumentation ist der AG berechtigt, der von einer inländischen Vertragswerkstatt für die im Ausland vorgenommenen Leistungen berechnet worden wäre. Unter die Komponente „Wartung und Verschleiß“ fallen insbesondere nicht: - Kraftstoff, Nachfüllöle und Schmiermittel, die nicht notwendigerweise im Rahmen von Kundendienstarbeiten gem. Teil B, Ziff. 2. b) aa) benötigt werden; - Waschen, Reinigung, Polieren des Fahrzeuges, Motorwäsche; - Behebung von Rost- und Lackschäden; - Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen an vom Leasingnehmer veranlassten zusätzlichen Einbauten/Sonderzubehör/Sonder- ausstattungen/Aufbauten; - Reparaturen, die infolge unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges anfallen, insbesondere Fahr- oder Bedienungsfehler; - Abschleppen, Achsvermessung, Achseinstellung, Auswuchten ohne Zusammenhang mit vertragsgemäßem Reifenbezug (auch nicht bei einem Rückwechsel der Reifen); - Unfall- und/oder Glasbruchschäden; - Vandalismus/Marderbiss; - Ersatz von Radkappen, Zierleisten, Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug, Abdeckungen, Sitze, Tirefit; - Ersatz von Reifen. Diese Kosten hat in jedem Fall der Leasingnehmer zu tragenden gesamten Werklohn zurückzubehalten.
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Samples: Construction Contract
Leistungsumfang. Ist 6.1. Inbegriffene Leistungen in Anlehnung an SIA 118/331 • Lieferung und Montage der Fenster, Türen und Schreinerarbeiten inkl. der zugehörigen Befestigungsmittel und Beschläge. Zusätzliche Arbeitsgänge wie z.B. mehrere Etappen der Montage- und Fertigstellungsarbeiten, aus- und einhängen oder einregulieren wegen nachfolgenden Bearbeitungen (z.B. Maler- und Gipserarbeiten) sowie nachträgliche Wetterschenkelmontage sind kostenpflichtig. • Arbeitshöhen bis 3.0m ab Abstellbasis • Abdeckung der Montageschrauben • Innere und äussere Abdichtung zwischen dem Leasingnehmer Glas und Xxxxxx eine Pauschal-Abrechnung vereinbartFlügel / Rahmen
6.2. Nicht inbegriffene Leistungen • Objektbezogene Abklärungen wie z.B. Lärmschutz, übernimmt Xxxxxx Brandschutz, Denkmalpflege usw. • Ausgleichs- und Leibungsputz, Maurer- und Zuputzarbeiten • Erstellen und schliessen von Aussparungen und Durchbrüchen für die Kosten für - Bedienungselemente von Sonnen- und Wetterschutzanlagen inkl. deren Abdichtungen • Äussere und innere Abdichtungen sofern im Leistungsverzeichnis nicht enthalten • Verfüllen von Hohlräumen zwischen Bauwerk und Rahmen, sofern im Leistungsverzeichnis nicht enthalten • Provisorische Beschläge • Herstellung, Beschaffung und Lieferung von Musterfenstern und objektbezogenen Handmustern • Entfernen und Wiedermontagen von Fassaden- und Innengerüsten • Reinigung der Verglasung • Massnahmen zum Schutz von Bauteilen gegen Beschädigung nach dem Kundendienst-Heft vorgeschriebene Wartungsarbeiten einschließlich hierzu notwendiger Materialien - Einbau • Zuschläge für Überstunden sowie Nacht- und Sonntagsarbeit • Mehraufwendungen infolge erschwerender Umstände, die Kosten für die Beseitigung verschleißbedingter Schäden bei der Offertstellung nicht ersichtlich waren und im Rahmen des üblichen Verschleißes entsprechend Angebot nicht ausgewiesen sind • Mehraufwendungen für Reisezeit, Reisekosten und Logis infolge nicht vorhergesehener Unterbrechung • Anpassungsarbeiten infolge Überschreitung der Kilometerleistung des Fahrzeugs - die Kosten für die Vornahme der HU/AU nach § 29 StVZO Verauslagt der Leasingnehmer Kosten, die gemäß den Full-Service- Bedingungen Toleranzen von Allane zu tragen sind, so werden ihm diese Kosten nach Vorlage ordnungsgemäßer Originalbelege (Auftragserteilung, Rechnung, Quittung etc.) erstattet. Verauslagt der Leasingnehmer entsprechende Kosten im Ausland, werden diese Kosten nur erstattet bis zur Höhe des Betrages, der von einer inländischen Vertragswerkstatt für die im Ausland vorgenommenen Leistungen berechnet worden wäre. Unter die Komponente „Wartung und Verschleiß“ fallen insbesondere nicht: - Kraftstoff, Nachfüllöle und Schmiermittel, die nicht notwendigerweise im Rahmen von Kundendienstarbeiten angrenzenden Bauteilen gem. Teil B, Ziff. 2. b) aa) benötigt werden; - Waschen, Reinigung, Polieren des Fahrzeuges, Motorwäsche; - Behebung von Rost- und Lackschäden; - Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen an vom Leasingnehmer veranlassten zusätzlichen Einbauten/Sonderzubehör/Sonder- ausstattungen/Aufbauten; - Reparaturen, die infolge unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges anfallen, insbesondere Fahr- oder Bedienungsfehler; - Abschleppen, Achsvermessung, Achseinstellung, Auswuchten ohne Zusammenhang mit vertragsgemäßem Reifenbezug (auch nicht bei einem Rückwechsel der Reifen); - Unfall- und/oder Glasbruchschäden; - Vandalismus/Marderbiss; - Ersatz von Radkappen, Zierleisten, Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug, Abdeckungen, Sitze, Tirefit; - Ersatz von Reifen. Diese Kosten hat in jedem Fall der Leasingnehmer zu tragen.SIA
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. Ist zwischen Wir tragen Ihre Kosten wie in § 5 Absatz 1 beschrieben und erbringen die in § 5 Absatz 5 beschriebenen Fürsorgeleistungen. Zusätzlich übernehmen wir folgende Kosten:
a) Die Reisekosten für notwendige Reisen Ihres Rechtsanwalts zum zuständigen Gericht oder zur zuständigen Behörde. Die Reisekosten werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätze übernommen.
b) Ihre Reisekosten zu einem ausländischen Gericht, wenn dieses Ihr persönliches Erscheinen angeordnet hat. Ihre Reisekosten zu einem inländischen Gericht übernehmen wir nur, wenn Sie mehr als 100 km vom Ort des zuständigen Gerichts entfernt wohnen. Wir tragen Reisekosten bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätze.
c) Die Kosten von Sachverständigen für von Ihnen in Auftrag gegebene Gutachten, die für Ihre Verteidigung erforderlich sind. Diese Kosten tragen wir bis zur Höhe, wie sie nach dem Leasingnehmer Gesetz für die Entschädigung von Zeugen und Xxxxxx eine Pauschal-Abrechnung vereinbartSachverständigen entstehen. Soweit wir uns dazu bereit erklärt haben, übernimmt Xxxxxx tragen wir darüber hinaus die angemessenen Kosten für - solche Sachverständigengutachten.
d) Die Kosten eines Nebenklägers, wenn durch die Übernahme der Kosten erreicht wird, dass das Verfahren gegen Sie endgültig eingestellt wird. Die Kosten des Nebenklägers tragen wir bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung seines Rechtsanwalts.
e) Ausschließlich für Sie, eine von Ihnen im Versicherungsvertrag benannte natürliche Person oder für den nach Absatz (1) b) mitversicherten Lebenspartner tragen wir statt der gesetzlichen Vergütung die angemessene Vergütung (Honorarvereinbarung) sowie die nach dem Kundendienst-Heft vorgeschriebene Wartungsarbeiten einschließlich hierzu notwendiger Materialien - Rechtanwaltsvergütungsgesetz (RVG) üblichen Auslagen eines beauftragten Rechtsanwaltes. Wir überprüfen die Angemessenheit der vereinbarten Vergütung Ihres Rechtsanwalts. Eine Vergütung, die unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ist, kürzen wir auf den angemessenen Betrag, der von uns zu übernehmen ist. Besteht Streit über die Angemessenheit der Vergütung Ihres Rechtsanwalts, müssen Sie auf unsere Kosten ein Gutachten der für die Beseitigung verschleißbedingter Schäden im Rahmen des üblichen Verschleißes entsprechend der Kilometerleistung des Fahrzeugs - die Kosten für die Vornahme der HU/AU nach § 29 StVZO Verauslagt der Leasingnehmer Ihren Rechtsanwalt zuständigen Rechtsanwaltskammer einholen. Kosten, die gemäß den Full-Service- Bedingungen von Allane ein Rechtsanwalt allein dafür erhebt, dass er bereit ist, Sie zu tragen sind, so werden ihm diese Kosten nach Vorlage ordnungsgemäßer Originalbelege verteidigen (Auftragserteilung, Rechnung, Quittung etcsog. Antrittsgelder) übernehmen wir nicht.
f) erstattet. Verauslagt der Leasingnehmer entsprechende Kosten im Ausland, werden diese Kosten nur erstattet bis zur Höhe des Betrages, der von einer inländischen Vertragswerkstatt Wir sorgen ferner für die Auswahl und Beauftragung eines Dolmetschers und tragen die dabei anfallenden Kosten, sofern eine versicherte Person im Ausland vorgenommenen Leistungen berechnet worden wäreverhaftet oder dort mit Haft bedroht wird.
g) Wird anstelle eines Rechtsanwalts ein Steuerberater oder Hochschullehrer einer deutschen Hochschule beauftragt, finden die Regelungen für Rechtsanwaltskosten sinngemäß Anwendung. Unter die Komponente „Wartung und Verschleiß“ fallen insbesondere nicht: - Kraftstoff, Nachfüllöle und Schmiermittel, die nicht notwendigerweise Bei Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Rahmen von Kundendienstarbeiten gem. Teil B, Ziff. 2. b) aa) benötigt werden; - Waschen, Reinigung, Polieren des Fahrzeuges, Motorwäsche; - Behebung von Rost- Ausland tragen wir statt der Kosten eines Rechtsanwalts die Kosten dort ansässiger rechts- und Lackschäden; - Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen an vom Leasingnehmer veranlassten zusätzlichen Einbauten/Sonderzubehör/Sonder- ausstattungen/Aufbauten; - Reparaturen, die infolge unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges anfallen, insbesondere Fahr- oder Bedienungsfehler; - Abschleppen, Achsvermessung, Achseinstellung, Auswuchten ohne Zusammenhang mit vertragsgemäßem Reifenbezug (auch nicht bei einem Rückwechsel der Reifen); - Unfall- und/oder Glasbruchschäden; - Vandalismus/Marderbiss; - Ersatz von Radkappen, Zierleisten, Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug, Abdeckungen, Sitze, Tirefit; - Ersatz von Reifen. Diese Kosten hat in jedem Fall der Leasingnehmer zu tragensachkundiger Bevollmächtigter.
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Samples: Rechtsschutzversicherung
Leistungsumfang. Ist zwischen dem Leasingnehmer und Xxxxxx Sixt eine Pauschal-Abrechnung vereinbart, übernimmt Xxxxxx Sixt die Kosten für - nach dem Kundendienst-Heft vorgeschriebene Wartungsarbeiten einschließlich hierzu notwendiger Materialien - die Kosten für die Beseitigung verschleißbedingter Schäden im Rahmen des üblichen Verschleißes entsprechend der Kilometerleistung des Fahrzeugs - die Kosten für die Vornahme der HU/AU nach § 29 StVZO Verauslagt der Leasingnehmer Kosten, die gemäß den Full-Service- Service-Bedingungen von Allane Sixt zu tragen sind, so werden ihm diese Kosten nach Vorlage ordnungsgemäßer Originalbelege (Auftragserteilung, Rechnung, Quittung etc.) erstattet. Verauslagt der Leasingnehmer entsprechende Kosten im Ausland, werden diese Kosten nur erstattet bis zur Höhe des Betrages, der von einer inländischen Vertragswerkstatt für die im Ausland vorgenommenen Leistungen berechnet worden wäre. Unter die Komponente „"Wartung und Verschleiß“ " fallen insbesondere nicht: - Kraftstoff, Nachfüllöle und Schmiermittel, die nicht notwendigerweise im Rahmen von Kundendienstarbeiten gem. Teil B, Ziff. 2. b) aa) benötigt werden; - Waschen, Reinigung, Polieren des Fahrzeuges, Motorwäsche; - Behebung von Rost- und Lackschäden; - Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen an vom Leasingnehmer veranlassten zusätzlichen Einbauten/Sonderzubehör/Sonder- ausstattungen/Aufbauten; - Reparaturen, die infolge unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges anfallen, insbesondere Fahr- oder Bedienungsfehler; - Abschleppen, Achsvermessung, Achseinstellung, Auswuchten ohne Zusammenhang mit vertragsgemäßem Reifenbezug (auch nicht bei einem Rückwechsel der Reifen); - Unfall- und/oder Glasbruchschäden; - Vandalismus/Marderbiss; - Ersatz von Radkappen, Zierleisten, Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug, Abdeckungen, Sitze, Tirefit; - Ersatz von Reifen. Diese Kosten hat in jedem Fall der Leasingnehmer zu tragen.. bb) Pauschalvergütung Der Leasingnehmer zahlt die im Full-Service-Vertrag vereinbarte monatliche Pauschale. Sixt begleicht die Rechnungen für diejenigen Aufträge, welche der Leasingnehmer vertragsgemäß erteilt hat. Eine Abrechnung erfolgt insoweit nicht. Im Übrigen gilt A 17.7, wobei die zu zahlende pauschale Wertminderung pro Inspektion, Wartung oder Service, die nicht durchgeführt wurde, sich auf EUR 100,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (damit derzeit brutto: EUR 119,--) reduziert. Dem Leasingnehmer ist der Nachweis gestattet, dass eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Weicht am Ende der vereinbarten Nutzungsdauer die tatsächliche Fahrleistung von der vereinbarten Fahrleistung ab, so rechnet Sixt bei Leasingverträgen mit Kilometerabrechnung die gefahrenen Mehr- oder Minderkilometer wie folgt ab: Hat der Leasingnehmer die vereinbarte Gesamtfahrleistung überschritten, erfolgt für jeden mehr gefahrenen Kilometer eine Nachbelastung zu dem im Full-Service-Vertrag festgelegten Nachbelastungssatz. Ist die vereinbarte Gesamtfahrleistung nicht erreicht, wird dem Leasingnehmer für jeden weniger gefahrenen Kilometer, höchstens jedoch für 10.000 Kilometer der im Full-Service-Vertrag festgelegte Erstattungsbetrag vergütet. Bei einer Über- bzw. Unterschreitung der Gesamtfahrleistung bis zu 2.500 km erfolgt weder eine Nachbelastung noch eine Erstattung. Es handelt sich dabei um eine Freigrenze; dies bedeutet, dass z.B. bei einer Überschreitung der Gesamtfahrleistung von 2.700 km die gesamten 2.700 Mehrkilometer mit dem im Einzelleasingvertrag festgelegten Mehrkilometersatz in Rechnung gestellt werden. Endet das Leasingverhältnis vorzeitig oder erst nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Leasingdauer, so ermittelt Sixt die kalkulatorische monatliche Fahrleistung durch Division der im Leasingvertrag festgelegten Fahrstrecke durch die Anzahl der Vertragsmonate. Die maßgebliche km-Einstufung erfolgt dann durch Multiplikation der tatsächlichen Nutzungsmonate mit dieser kalkulatorischen Monatsleistung. Mehr- oder Minderkilometer, die sich aus der Differenz zwischen rechnerischer und tatsächlicher Fahrleistung ergeben, werden entsprechend vorstehendem Absatz abgerechnet. Sixt Leasing SE Xxxxxxxxxxx. 0 00000 Xxxxxxx Telefon: +49 89 / 74444 - 0 xxx.xxxx-xxxxxxx.xx xxxxxxx@xxxx-xxxxxxx.xxx Bankverbindung: IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 20 BIC: XXXXXXXXXXX Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxxxx Xxxxxxx Vorsitzender des Vorstands: Xxxxxxx Xxxx Vorstand: Xxxxx Xxxxxx
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Samples: Leasing Agreement
Leistungsumfang. Ist zwischen (1) Besondere Zusicherungen seitens Tauw, Auftragserweite- rungen/Ergänzungen sowie Änderungen, die die Vergütung betreffen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (zum Beispiel Brief, E-Mail oder Telefax).
(2) Bei Aufträgen, die die Untersuchung von Boden- /Grundwasserverunreinigungen oder Gebäudeschadstoffen zum Gegenstand haben, gilt Folgendes: Da flächendeckende Untersuchungen des Bodens, des Grundwassers beziehungs- weise von Gebäudeschadstoffen den gewünschten, dem Leasingnehmer Auf- trag entsprechenden technisch und Xxxxxx finanziell vertretbaren Aufwand überschreiten würden, erstellt Tauw in Abstimmung mit dem Kunden ein zielgerichtetes Untersuchungskonzept mit stichprobenartigen Untersuchungen. Das Untersuchungskon- zept orientiert sich an der zum Zeitpunkt der Arbeiten der Tauw bekannten betrieblichen Historie des Geländes oder Gebäudes, den Ergebnissen der Ortbegehung, den verfügbaren Unterlagen sowie den sonstigen Informationen, die der Kunde der Tauw zur Verfügung stellt. Die Bohransatzpunkte und Probenahmepunkte werden in Absprache und Übereinstimmung mit dem Kunden an den auf Grund der verfügbaren Daten festgelegten Standor- ten bestimmt. Die Untersuchungsergebnisse ermöglichen zuverlässige Aussagen über die Situation an den Bohrpunkten und Probenahmepunkten gemäß den mit dem Bohren/der Probenahme und der Analytik verbundenen Verfahren.
(3) Bei Aufträgen, bei denen die Ermittlung von Sanierungskos- ten oder Aussagen zum Transport oder der Ausbreitung von Schadstoffen Inhalt der Beauftragung sind, gilt Folgendes: Tauw schuldet eine Pauschal-Abrechnung vereinbartauf einschlägigen technischen und fachlichen Standards beruhende fachgerechte Prognose. Da dieser in der Regel äußerst komplexe, übernimmt Xxxxxx die Kosten für - nach dem Kundendienst-Heft vorgeschriebene Wartungsarbeiten einschließlich hierzu notwendiger Materialien - die Kosten umfangreiche und sich über eine langen Zeitraum erstreckende Datenlagen zugrunde liegen, stellt diese eine Einschätzung dar, für die Beseitigung verschleißbedingter Schäden eine Garantie nicht übernommen werden kann.
(4) Bei mit der Durchführung von Bohrungen/Probenahmen verbundenen Aufträgen gilt Folgendes: Es können Bohrhinder- nisse (zum Beispiel starker Bauschuttanteil, kiesige Ablagerun- gen oder unterirdische Einbauten) im Rahmen des üblichen Verschleißes entsprechend der Kilometerleistung des Fahrzeugs - die Kosten Untergrund oder bau- technische oder Nutzungsbedingte Hindernisse für die Vornahme Proben- ahme an der HUGebäudesubstanz auftreten, sodass die Durchfüh- rung dieser Bohrungen/AU nach § 29 StVZO Verauslagt Probenahmen auf Schwierigkeiten stößt und gegebenenfalls der Leasingnehmer KostenEinsatz leistungsfähigerer Bohrgeräte, die gemäß den Full-Service- Bedingungen von Allane zu tragen sind, so werden ihm diese Kosten nach Vorlage ordnungsgemäßer Originalbelege (Auftragserteilung, Rechnung, Quittung etc.) erstattetanderer Probenahmetechniken beziehungsweise hoher Arbeits- schutzaufwand erforderlich wäre. Verauslagt der Leasingnehmer entsprechende Kosten im Ausland, werden diese Kosten nur erstattet bis zur Höhe des Betrages, der von einer inländischen Vertragswerkstatt Eine Gewährleistung für die im Ausland vorgenommenen Leistungen berechnet worden wäreErreichung der dem Aufwand zugrunde liegenden Endbohrtiefe oder Probenahme wird von Tauw nicht gegeben. Unter Mehrkosten für zusätzliche Bohrmeter infolge der unvorhersehbaren Verle- gung der Bohransatzpunkte oder des Einsatzes leistungsfähige- rer Bohrgeräte beziehungsweise anderer Probenahmetechniken sowie für zusätzlichen Arbeitsschutz trägt der Kunde.
(5) Arbeitsergebnisse kann Tauw auch per elektronischer Post versenden. Allgemein kann die Komponente „Wartung und Verschleiß“ fallen insbesondere nicht: - Kraftstoff, Nachfüllöle und Schmiermittel, die nicht notwendigerweise im Rahmen von Kundendienstarbeiten gem. Teil B, Ziff. 2. b) aa) benötigt werden; - Waschen, Reinigung, Polieren des Fahrzeuges, Motorwäsche; - Behebung von Rost- und Lackschäden; - Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen an vom Leasingnehmer veranlassten zusätzlichen Einbauten/Sonderzubehör/Sonder- ausstattungen/Aufbauten; - Reparaturen, die infolge unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges anfallen, insbesondere Fahr- oder Bedienungsfehler; - Abschleppen, Achsvermessung, Achseinstellung, Auswuchten ohne Zusammenhang mit vertragsgemäßem Reifenbezug (auch nicht bei einem Rückwechsel der Reifen); - Unfall- und/oder Glasbruchschäden; - Vandalismus/Marderbiss; - Ersatz von Radkappen, Zierleisten, Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug, Abdeckungen, Sitze, Tirefit; - Ersatz von Reifen. Diese Kosten hat in jedem Fall der Leasingnehmer zu tragenKommunikation zwischen den Parteien mittels elektronischer Post erfolgen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. Ist zwischen Für die Wahrnehmung der Interessen des Versicherungsnehmers erbringt und vermittelt der Versicherer Dienstleistungen und übernimmt Kosten im nachfolgend
1. erläuterten Umfang:
1.1 Der Versicherer übernimmt die Vergütung eines Rechtsanwalts, der die Interessen des Versicherungsnehmers vertritt. Wird mehr als ein Rechtsanwalt beauftragt, trägt der Versicherer die dadurch entstehenden Mehrkosten nicht. Auch Mehrkosten aufgrund eines Anwaltswechsels werden nicht getragen. Der Versicherer erstattet maximal die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts, der am Ort des zuständigen Gerichts ansässig ist oder wäre. Die gesetzliche Vergütung richtet sich nach dem Leasingnehmer und Xxxxxx eine Pauschal-Abrechnung vereinbartRechtsanwaltsvergütungsgesetz. Falls der Versicherungsnehmer mehr als 100 Kilometer vom zuständigen Gericht entfernt wohnt, übernimmt Xxxxxx der Versicherer weitere anwaltliche Kosten, und zwar bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts, der nur den Schriftverkehr mit dem Anwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt (sogenannter Verkehrsanwalt) oder stattdessen in gleicher Höhe Reisekosten und Abwesenheitsgelder des für den Versicherungsnehmers tätigen Rechtsanwalts. Dies gilt nur für die erste Instanz.
1.2 Der Versicherer übernimmt die Gerichtskosten einschließlich der Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden und die Kosten eines Gerichtsvollziehers.
1.3 Der Versicherer übernimmt die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichts erster Instanz entstünden.
1.4 Der Versicherer übernimmt die Kosten für - nach eine Reise zum Gericht, • wenn der Versicherungsnehmer dort als Beschuldigter oder Prozesspartei erscheinen muss und • Rechtsnachteile nur durch sein persönliches Erscheinen vermieden werden können. • Die Reisekosten zu einem inländischen Gericht übernimmt der Versicherer jedoch nur, wenn der Versicherungsnehmer – über die vorgenannten Voraussetzungen hinaus – mehr als 100 km Luftlinie vom Gerichtsort entfernt wohnt. Der Versicherer übernimmt die tatsächlich entstehenden Kosten bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätze. Wenn der Versicherungsnehmer diese Kosten in fremder Währung bezahlt hat, erstattet der Versicherer diese in Euro.
1.5 Der Versicherer übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten des Prozessgegners, wenn der Versicherungsnehmer zur Erstattung dieser Verfahrenskosten aufgrund gerichtlicher Festsetzung verpflichtet ist. 2.Der Versicherer erstattet die von ihm zu tragenden Kosten, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er zu deren Zahlung verpflichtet ist oder diese Kosten bereits gezahlt hat. Bei fremder Währung erstattet der Versicherer diese in Euro und benutzt als Abrechnungsgrundlage den Wechselkurs des Tages, an dem Kundendienst-Heft vorgeschriebene Wartungsarbeiten einschließlich hierzu notwendiger Materialien - der Versicherungsnehmer die Kosten für die Beseitigung verschleißbedingter Schäden im Rahmen des üblichen Verschleißes entsprechend der Kilometerleistung des Fahrzeugs - die vorgestreckt hat. 3.Folgende Kosten für die Vornahme der HU/AU nach § 29 StVZO Verauslagt der Leasingnehmer können nicht erstattet werden:
3.1 Kosten, die gemäß der Versicherungsnehmer übernommen hat, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein,
3.2 Kosten, die bei einer gütlichen Einigung entstanden sind und die nicht dem Verhältnis des vom Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen, (Beispiel: Es wird Schadenersatz in Höhe von 00.000 € verlangt. In einem Vergleich mit dem Gegner erlangt der Versicherungsnehmer einen Betrag von 8.000 € = 80 Prozent des angestrebten Ergebnisses. In diesem Fall übernimmt der Versicherer 20 Prozent der entstandenen Kosten – nämlich für den Full-Service- Bedingungen Teil, den der Versicherungsnehmer nicht durchsetzen konnte). Dies bezieht sich auf die gesamten Kosten der Streitigkeit. Ausnahme: Es ist gesetzlich eine andere Kostenregelung vorgeschrieben.
3.3 Kosten, die für eine Einigung über unstrittige oder nicht versicherte Ansprüche anfallen.
3.4 Von den erstattungsfähigen Kosten wird der vereinbarte Selbstbehalt von Allane 0.000 € je Versicherungsfall abgezogen. Ausnahme: Hängen mehrere Versicherungsfälle zeitlich und ursächlich zusammen, zieht der Versicherer zu tragen sindGunsten des Versicherungsnehmers den Selbstbehalt nur einmal ab.
3.5 Kosten von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (zum Beispiel Kosten eines Gerichtsvollziehers), so die aufgrund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen,
3.6 Kosten von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die später als fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden ihm diese Kosten nach Vorlage ordnungsgemäßer Originalbelege (Auftragserteilung„Vollstreckungstitel“ sind unter anderem Vollstreckungsbescheid und Urteil),
3.7 Kosten, Rechnungzu deren Übernahme ein Anderer verpflichtet wäre, Quittung etc.) erstattetwenn der Rechtsschutzversicherungsvertrag nicht bestünde,
3.8 Kosten, die bei Teileintrittspflicht auf den nicht gedeckten Teil entfallen. Verauslagt Treffen Ansprüche zusammen, für die teils Versicherungsschutz besteht, teils nicht, trägt der Leasingnehmer entsprechende Kosten im Ausland, werden diese Kosten Versicherer nur erstattet bis zur Höhe des Betragesden Teil der angefallenen Kosten, der von einer inländischen Vertragswerkstatt für dem Verhältnis des Wertes des gedeckten Teils zum Gesamtstreitwert (Quote) entspricht.
3.9 Die Umsatzsteuer, soweit der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. 0.Xx wird in jedem Versicherungsfall höchstens die im Ausland vorgenommenen Leistungen berechnet worden wäreVertrag vereinbarte Versicherungssumme gezahlt. Unter die Komponente „Wartung Die Versicherungssumme beträgt 000.000 € je Rechtsschutzfall. Zahlungen für den Versicherungsnehmer selbst und Verschleiß“ fallen insbesondere nicht: - Kraftstoff, Nachfüllöle und Schmiermittelfür mitversicherte Personen in demselben Versicherungsfall werden zusammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die nicht notwendigerweise im Rahmen von Kundendienstarbeiten gem. Teil B, Ziff. 2. b) aa) benötigt werden; - Waschen, Reinigung, Polieren des Fahrzeuges, Motorwäsche; - Behebung von Rost- zeitlich und Lackschäden; - Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen an vom Leasingnehmer veranlassten zusätzlichen Einbauten/Sonderzubehör/Sonder- ausstattungen/Aufbauten; - Reparaturen, die infolge unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges anfallen, insbesondere Fahr- oder Bedienungsfehler; - Abschleppen, Achsvermessung, Achseinstellung, Auswuchten ohne Zusammenhang mit vertragsgemäßem Reifenbezug (auch nicht bei einem Rückwechsel der Reifen); - Unfall- und/oder Glasbruchschäden; - Vandalismus/Marderbiss; - Ersatz von Radkappen, Zierleisten, Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug, Abdeckungen, Sitze, Tirefit; - Ersatz von Reifen. Diese Kosten hat in jedem Fall der Leasingnehmer zu tragenursächlich zusammenhängen.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung
Leistungsumfang. Ist zwischen dem Leasingnehmer Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über die jeweiligen Lieferungen und/oder Leistungen (Bauteil, Ausführung, Bauart, Baustoff, Abmessungen usw.) gelten auch der Herstellungsvorgang und Xxxxxx eine Pauschal-Abrechnung vereinbart, übernimmt Xxxxxx die Kosten für - -ablauf bis zur fertigen Lieferungs- und/oder Leistungserbringung nach dem KundendienstStand der Technik, den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und Ausführungsbestimmungen und der im ÖNORMEN-Heft vorgeschriebene Wartungsarbeiten einschließlich hierzu notwendiger Materialien Verzeichnis enthaltenen Normen (unter Ausschluss etwaiger darin enthaltener Bestimmungen rechtlicher Natur) als ausreichend be- schrieben. Festgehalten wird, dass die Miteinbeziehung der ÖNORM B 2110 in das Vertragsverhältnis ausdrück- lich ausgeschlossen wird. Sämtliche in den genannten Normen enthaltenen Beschreibungen über Ausführung, Nebenleistungen, Bauhilfsstoffe, Aufmaß und Abrechnung usw. werden in den Texten des Leistungsverzeich- nisses in der Regel nicht mehr angeführt – sofern nicht anderslautend im Leistungsverzeichnis beschrieben. Alle im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bei Widersprüchen in den Angaben im Leistungsverzeichnis gilt grundsätzlich nachstehende Reihenfolge: Position, Vorbemerkungen zur jeweiligen Unterleistungsgruppe, Vorbemerkungen zur jeweiligen Leistungs- gruppe, Leistungsgruppe 00. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht anderslautend angegeben, ist insb. Folgendes (ohne Anspruch auf Voll- ständigkeit der Aufzählung) in die Einheitspreise einzukalkulieren: - die Kosten für die Beseitigung verschleißbedingter Schäden im Rahmen des üblichen Verschleißes entsprechend Herstellung der Kilometerleistung des Fahrzeugs - die Lager- und Arbeitsplätze sowie der Zufahrtswege einschließlich der Kosten für die Vornahme Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Die Kosten für die Herstellung der HU/AU notwendigen Wasser- und Stromanschlüsse, ebenso die anfallenden Kosten für Verbrauch von Strom und Wasser sowie eventuelle Zählergebühren. Sollte seitens der Baufirma ein Bauprovisorium errichtet werden, darf daran von anderen AN des AG angeschlossen werden. Anfallende Kosten sind mit der Baufirma direkt zu verrechnen. - Kosten für Unterkünfte der Arbeiter und Angestellten, Kosten für die Bereit- und Instandhaltung der Bau- stelleneinrichtung samt Telefon und Baustellenregie während der Bauzeit sowie der jahreszeitlich bedingten Stilllegezeiten bzw. Kosten für den mehrmaligen Zu- und Abtransport von Geräten und Baustoffen. - Kosten für sämtliche Schlechtwetter- oder sonstige Ausfallstage, an denen keine oder nur geringe Arbeitslei- stung vollbracht wird. - Kosten für alle Sondererstattungen (wie insb. nach § 29 StVZO Verauslagt der Leasingnehmer ÖNORM B 2061) wie z. X. Xxxx-, Trennungs- und Nächti- gungsgelder, sämtliche Zulagen, Auslösen, Familienheimfahrten, Fahrtkosten für An- und Rückreise usw. - Kosten, die gemäß bei Benützung von öffentlichem Grund, wie Straßen, Plätzen und dergleichen, für Baustofflage- rung, Gerüstaufstellung und Baustellentransport entstehen. - Kosten, die durch Erschwernisse bei den Full-Service- Bedingungen Arbeiten infolge des Vorhandenseins von Allane zu tragen sindEinbauten, so werden ihm diese wie Stark- und Schwachstromkabeln, Gas- und Wasserleitungen, Kanälen und dergleichen, erwachsen. - Kosten nach Vorlage ordnungsgemäßer Originalbelege (Auftragserteilungfür Nebenleistungen und Erschwernisse, Rechnungdie durch Maßnahmen für die Sicherheit und die Aufrechter- haltung des Verkehrs entstehen. - Kosten für Absperrung, Quittung etc.) erstattetBeleuchtung, Abplankung, Beschilderung, Bewachung und Sicherung der Baustelle während der gesamten Bauzeit. Verauslagt der Leasingnehmer entsprechende Kosten - Kosten, die durch die Einhaltung aller baupolizeilichen, behördlichen, sicherheitstechnischen oder sonstigen amtlichen Vorschriften entstehen. - Wenn im AuslandLeistungsverzeichnis nichts anderes angeführt ist, werden diese sind die Kosten nur erstattet bis zur Höhe des Betrages, der von einer inländischen Vertragswerkstatt für die im Ausland vorgenommenen Leistungen berechnet worden wäreLeistungserbringung erforderlichen Geräte und Maschinen in die Einheitspreise einzurechnen. Unter die Komponente „Wartung Einsatz von Maschinen und Verschleiß“ fallen insbesondere nicht: - KraftstoffGerä- ten, Nachfüllöle welcher in der Kalkulation nicht vorgesehen war, bedingt keinerlei Ansprüche auf Mehrforderungen. Die Einheitspreise sind für den AN auch dann bindend, wenn wegen Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, wegen ungünstiger Witterungseinflüsse oder wegen unvorhergesehener Verzögerungen vorübergehend Ar- beitsunterbrechungen entstehen. Der AG kann Anordnungen treffen und SchmiermittelArbeitsunterbrechungen verfügen, die nicht notwendigerweise im Rahmen von Kundendienstarbeiten gem. Teil B, Ziff. 2. b) aa) benötigt werden; - Waschen, Reinigung, Polieren des Fahrzeuges, Motorwäsche; - Behebung von Rost- und Lackschäden; - Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen an vom Leasingnehmer veranlassten zusätzlichen Einbauten/Sonderzubehör/Sonder- ausstattungen/Aufbauten; - Reparaturen, die infolge unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges anfallen, insbesondere Fahr- oder Bedienungsfehler; - Abschleppen, Achsvermessung, Achseinstellung, Auswuchten ohne Zusammenhang mit vertragsgemäßem Reifenbezug wenn nach seiner Anschauung bei Fortführung der Arbeiten deren Güte ungünstig beeinflusst würde (auch nicht bei einem Rückwechsel der Reifenz. B. wegen ungünstiger Witterungsverhältnisse); - Unfall- und/oder Glasbruchschäden; - Vandalismus/Marderbiss; - Ersatz von Radkappen, Zierleisten, Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug, Abdeckungen, Sitze, Tirefit; - Ersatz von Reifen. Diese Kosten hat in jedem Fall der Leasingnehmer zu tragen.
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Samples: Ergänzende Allgemeine Vertragsbedingungen Für Bauleistungen
Leistungsumfang. Ist zwischen dem Leasingnehmer JET-SPEED übernimmt und Xxxxxx eine Pauschal-Abrechnung vereinbart, übernimmt Xxxxxx die Kosten für - nach dem Kundendienst-Heft vorgeschriebene Wartungsarbeiten einschließlich hierzu notwendiger Materialien - die Kosten befördert Sendungen von Haus zu Haus von allen Orten Europas zu allen Orten in Europa oder innerhalb aller Länder Europas. Gleiches gilt für die Beseitigung verschleißbedingter Schäden Maghreb- Staaten. Die vom Leistungsumfang erfassten Länder nennt dem Auftraggeber auf Anfrage die zuständige JET-SPEED- Niederlassung. Der Leistungsumfang entspricht jeweils dem vom Auftraggeber gewählten JET-SPEED - Produkt. Die jeweiligen Laufzeitangaben der einzelnen Produkte sowie das für den Auftraggeber am besten geeignete und für das Bestimmungsland bzw. die Insel gültige Produkt gibt dem Auftraggeber bei Bedarf die für diesen zuständige JET-SPEED- Niederlassung an. Leistungen außerhalb der angebotenen Produktlinien können nur auf Anfrage und in Abstimmung mit der zuständigen JET-SPEED Niederlassung ausgeführt werden; dies gilt insbesondere bei Anlieferung an Privatempfänger. Privatkundengeschäft (C2C- Geschäft) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Versender/Empfänger muss zu den ortsüblichen Versand- /Annahmezeiten versand-/annahmebereit sein. Der Empfänger hat die sofortige Entgegennahme der Sendung ohne Verzögerung sicherzustellen. Die Einhaltung der jeweils vereinbarten Laufzeit setzt voraus, dass mit der zuständigen JET-SPEED Niederlassung exakte Übernahmezeiten definiert sind. Die Laufzeitangabe setzt normale Verkehrs- und Witterungsverhältnisse voraus. Höhere Gewalt jeder Art (Streik, Aussperrung, behördliche Hindernisse wie Sicherheitsmaßnahmen jeglicher Art, Smog-Alarm, die Beachtung gesetzlicher/behördlicher Vorschriften in Bezug auf Warenwert und Beschaffung des Gutes etc.) entbinden JET-SPEED von der Laufzeitangabe sowie sonstigen Leistungen, welche im Zusammenhang mit den verschiedenen angebotenen Produkten stehen. An Sonn- und Feiertagen (staatliche, regionale, lokale) entfällt eine Zustell- und Weiterleitungsverpflichtung. Zustellungen an Samstagen sind nur bei dem Produkt „targospeed 10“ und nur in Absprache mit der zuständigen JET-SPEED-Niederlassung möglich. Eine Information über Einschränkungen für die Anlieferung, wie z.B. in verkehrsberuhigte Zonen oder die Notwendigkeit einer Hebebühne, muss durch den Auftraggeber erfolgen. Laufzeitangaben der angebotenen Produktlinien bzw. der jeweiligen JET-SPEED-Niederlassung stellen in keinem Fall garantierte Lieferfristen dar. Eine mögliche Ersatzleistung aufgrund nicht eingehaltener Laufzeit ist in jedem Fall begrenzt auf den dreifachen Betrag der Fracht. Bei der Produktlinie „targo on-site“, „targo on-site plus“ und „targo on-site premium“ sind keine Laufzeitangaben möglich. Zustelltermine werden grundsätzlich mit dem jeweiligen Empfänger telefonisch vereinbart. Gefährliche Güter, klassifiziert nach ADR, werden nur im Rahmen des üblichen Verschleißes entsprechend der Kilometerleistung des Fahrzeugs - gesetzlichen Vorschriften und den JET-SPEED- Gefahrgutrichtlinien übernommen. Ausgeschlossen sind die Kosten für Produkte „targospeed 10“, „targofix“ und „targo on-site premium“. Gefahrgutsendungen werden von JET-SPEED nur nach vorheriger Absprache und Übermittlung der erforderlichen Informationen durchgeführt. Die angebotenen Frachtraten beinhalten nicht die Vornahme Durchführung von Gefahrguttransporten soweit diese nicht jeweils vor Durchführung gesondert vereinbart werden. Grundsätzlich ausgeschlossen von der HU/AU nach § 29 StVZO Verauslagt Annahme zum Transport sind insbesondere folgende Güter: Edelmetalle, Juwelen, Edelsteine, Papiergeld und sonstige Zahlungsmittel, Wertpapiere, Dokumente und Urkunden, persönliche Effekten, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Gemälde, Skulpturen, unverpackte Möbel, lebende Tiere und Pflanzen, temperaturgeführte Arzneimittel, Waffen bzw. Munition jeglicher Art. Der Transport temperaturgeführter Lebensmittel ist ausschließlich dem Geschäftsfeld „JET-SPEED Food Logistics“ vorbehalten. Der Auftraggeber hat im Speditionsauftrag grundsätzlich den Warenwert der Leasingnehmer Kostenübergebenen Sendung anzugeben. Darüber hinaus hat der Auftraggeber der zuständigen JET-SPEED Niederlassung besonders wertvolle oder diebstahlsgefährdete Güter (insb. pharmazeutische Produkte, die gemäß den FullTelekommunikations- oder Unterhaltungselektronik, EDV Soft-, Hardware und EDV-Service- Bedingungen von Allane zu tragen sindZubehör, so werden ihm diese Kosten nach Vorlage ordnungsgemäßer Originalbelege (AuftragserteilungTabakwaren, Rechnung, Quittung Spirituosen etc.) erstattetsowie bei Gütern mit einem tatsächlichen Wert von mehr als 50,-- EUR/kg sowie Sendungen mit einem Warenwert ab 250.000,00 EUR so rechtzeitig vor Übernahme (mind. Verauslagt 1 Arbeitstag) in Textform anzuzeigen, dass die JET-SPEED- Niederlassung über die Annahme der Leasingnehmer entsprechende Kosten Güter entscheiden und Maßnahmen für eine sichere und schadenfreie Abwicklung des Auftrags treffen kann. Frost- und wärmeempfindliche Güter sind gesondert anzuzeigen. Eine fehlende oder falsche Information (insb. Wertangabe) entbindet JET-SPEED von einer Haftung für den spezifisch daraus entstehenden Schaden (z.B. aufgrund mangelnder Sicherungsmaßnahmen). Soweit der Kunde im AuslandEinzelfall – sofern verfügbar – die Leistung „Frostfreie Transportlösung 5°plus“ gewählt hat, werden diese Kosten gilt Folgendes: Dieser Service ist nur erstattet im Zusammenhang mit den Produkten „targospeed“ sowie „targoflex“ (ohne Terminvereinbarung beim Empfänger) möglich. Zeitlich ist dieser Service auf den Zeitraum zwischen 01.11. bis zur Höhe des Betrages31.03 eines Kalenderjahres (Wintermonate) sowie räumlich auf das Gebiet der deutschen Postleitzahlen (innerdeutsch) begrenzt. Der Auftraggeber hat bei dieser Transportlösung sicherzustellen, der dass die betroffene Sendung mit einer Warentemperatur von einer inländischen Vertragswerkstatt mindestens +15°C an JET-SPEED übergeben wird. Dieser Service ist grundsätzlich auch für Retouren vereinbar, jedoch entfällt in diesen Fällen – außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – jegliche Haftung von JET- SPEED. Wird im Straßengüterverkehr für die im Ausland vorgenommenen Leistungen berechnet worden wäreGestellung eines Fahrzeugs ein Zeitpunkt oder ein Zeitfenster vereinbart oder vom Spediteur avisiert, ohne dass der Auftraggeber, Verlader oder Empfänger widerspricht, beträgt die Lade- oder Entladezeit bei Kom- plettladungen (nicht jedoch bei schüttbaren Massengütern) unabhängig von der An-zahl der Sendungen pro Lade- oder Entladestelle bei Fahrzeugen mit 40 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht pauschal jeweils maximal 2 Stunden für die Verladung bzw. Unter die Komponente „Wartung Entladung. Bei Fahrzeugen mit niedrigerem Gesamtgewicht reduzieren sich diese Zeiten einzelfallbezogen in angemessenen Umfang. Die Be- und Verschleiß“ fallen insbesondere nicht: - KraftstoffEntladezeiten reduzieren sich bei Teilladungen unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht des betroffenen Fahrzeugs entsprechend wie bei Fahrzeugtypen mit niedrigerem Gesamtgewicht. Diese Regelung gilt auch für die Fälle, Nachfüllöle und Schmiermittel, die nicht notwendigerweise im Rahmen von Kundendienstarbeiten gem. Teil B, Ziff. 2. b) aa) benötigt werden; - Waschen, Reinigung, Polieren des Fahrzeuges, Motorwäsche; - Behebung von Rost- und Lackschäden; - Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen an vom Leasingnehmer veranlassten zusätzlichen Einbauten/Sonderzubehör/Sonder- ausstattungen/Aufbauten; - Reparaturen, die infolge unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges anfallen, insbesondere Fahr- in denen keine Buchung oder Bedienungsfehler; - Abschleppen, Achsvermessung, Achseinstellung, Auswuchten ohne Zusammenhang mit vertragsgemäßem Reifenbezug eine sonstige Vereinbarung (auch nicht bei einem Rückwechsel mit dem Empfänger) für einen Zeitpunkt oder Zeitfenster für eine Belieferung oder Abholung vorgenommen worden ist oder trotz Buchung das Fahrzeug zu spät, jedoch innerhalb des normalen Geschäftsbetriebs des Empfängers bzw. der Reifen); - Unfall- Versand-/Abholstelle und/oder Glasbruchschäden; - Vandalismus/Marderbiss; - Ersatz von RadkappenEntladestelle gestellt worden ist. Alle Tätigkeiten, Zierleistenwelche beim Be- / Entladen auf Veranlassung des Auftraggebers über die gesetzliche Verpflichtung des Auftragnehmers bzw. die rampennahe Bereitstellung des Gutes durch den Auftragnehmer hinausgehen, Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug, Abdeckungen, Sitze, Tirefit; - Ersatz von Reifen. Diese Kosten hat in jedem Fall der Leasingnehmer zu tragensind gesondert entgeltpflichtig.
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Leistungsumfang. Ist zwischen dem Leasingnehmer 3.1 Die Bestattung verpflichtet sich, die vertragsgegenständlichen Leistungen gewissenhaft, unter Berücksichtigung der Standesregeln und unter Beachtung der anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften auszuüben.
3.2 Die Leistung der Bestattung liegt – abhängig vom Auftragsumfang – in der Durchführung von gesetzlich zugelassenen Bestattungen, die Beisetzung von Urnen sowie Exhumierungen, die Durchführung der Totenaufbewahrung, die Organisation und Durchführung der Totenfeierlichkeiten, die Durchführung von Totenüberführungen, die Besorgung der Grabstelle, der Aushub und das Verschließen der Grabstelle, die Beschaffung der erforderlichen Urkunden, die Erstellung von Trauerdrucksorten, die Aufgabe von Zeitungsanzeigen, der Druck von Xxxxxx eine Pauschal-Abrechnung vereinbartund anderen Drucksachen und die Besorgung bzw. Vermittlung von Blumenspenden, übernimmt Xxxxxx die Kosten für - nach dem Kundendienst-Heft vorgeschriebene Wartungsarbeiten einschließlich hierzu notwendiger Materialien - die Kosten Steinmetzarbeiten und anderer Leistungen Dritter.
3.3 Der Kunde hat der Bestattung alle für die Beseitigung verschleißbedingter Schäden im Rahmen Durchführung der Leistungen relevanten Daten des üblichen Verschleißes entsprechend der Kilometerleistung des Fahrzeugs - die Kosten für die Vornahme der HU/AU nach § 29 StVZO Verauslagt der Leasingnehmer Kosten, die gemäß den Full-Service- Bedingungen von Allane zu tragen sind, so werden ihm diese Kosten nach Vorlage ordnungsgemäßer Originalbelege (Auftragserteilung, Rechnung, Quittung etc.) erstattet. Verauslagt der Leasingnehmer entsprechende Kosten im Ausland, werden diese Kosten nur erstattet bis zur Höhe des Betrages, der von einer inländischen Vertragswerkstatt für die im Ausland vorgenommenen Leistungen berechnet worden wäre. Unter die Komponente „Wartung Verstorbenen und Verschleiß“ fallen insbesondere nicht: - Kraftstoff, Nachfüllöle und Schmiermittel, die nicht notwendigerweise im Rahmen von Kundendienstarbeiten gem. Teil B, Ziff. 2. b) aa) benötigt werden; - Waschen, Reinigung, Polieren des Fahrzeuges, Motorwäsche; - Behebung von Rost- und Lackschäden; - Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen an vom Leasingnehmer veranlassten zusätzlichen Einbauten/Sonderzubehör/Sonder- ausstattungen/Aufbauten; - Reparaturen, die infolge unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges anfallenInformationen, insbesondere Fahr- oder Bedienungsfehler; - Abschleppenüber die Grabrechte, Achsvermessungvollständig zur Kenntnis zu bringen, Achseinstellung, Auswuchten ohne Zusammenhang mit vertragsgemäßem Reifenbezug (auch nicht bei einem Rückwechsel der Reifen); - Unfall- auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen und/oder Glasbruchschäden; allfällig erforderliche Zustimmungen Dritter einzuholen. Sollten sich diesbezüglich im Laufe der Vertragsdurchführung Änderungen ergeben, so ist der Kunde zur unverzüglichen Mitteilung an die Bestattung verpflichtet. Insbesondere bestätigt der Kunde der Bestattung gegenüber an Eides statt, zur Beauftragung der Bestattung berechtigt zu sein und teilt der Bestattung die Religion bzw. Weltanschauung des Verstorbenen mit, nach der die Bestattung ausgerichtet werden soll. Die Bestattung ist nicht verpflichtet, vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und haftet nicht für Schäden infolge fehlerhafter oder unvollständiger Information seitens des Kunden. Nach Erbringung der Vertragsleistung sind dem Kunden sämtliche zur Verfügung gestellte Unterlagen rückauszufolgen. Wird eine Feuerbestattung beauftragt, so verpflichtet sich der Kunde binnen 6 Monaten ab Einäscherung über die Urne zu verfügen. Wenn innerhalb dieser Zeit keine Disposition getroffen wird, so ist die Bestattung berechtigt, die Urne in einem Sammelgrab beizusetzen.
3.4 Kommt es – aus welchen Gründen auch immer - Vandalismus/Marderbiss; - Ersatz zu Unklarheiten betreffend die Berechtigung des Kunden zur Erteilung des Auftrages kommt, so ruhen die vertraglichen Leistungen bis zur endgültigen Klärung der Berechtigung, dh bis der Kunde der Bestattung seine Berechtigung zur Ausrichtung der Bestattung durch Vorlage von RadkappenUrkunden (Testament, ZierleistenGerichtsentscheidung, WarndreieckVergleich) nachweist. Selbiges gilt für den Fall, Verbandskastendass mehrere Bestattungsunternehmen beauftragt worden sind. Sollte sich herausstellen, Wagenheberdass die Beauftragung der Bestattung von einem Nichtberechtigten erfolgte und sollte die Bestattung bereits Leistungen erbracht haben, Bordwerkzeugso hat der nicht berechtigte Auftraggeber die erbrachten Leistungen zu bezahlen sowie einen Kostenbeitrag für die Annahme und Bearbeitung des Auftrages zu ersetzen, Abdeckungendies ungeachtet allfälliger weiterer Schäden der Bestattung.
3.5 Im Falle höherer Gewalt oder bei extremen Wettersituationen (Naturereignisse wie Starkregen, SitzeXxxxx) ruhen die vertraglichen Verpflichtungen der Bestattung. Als Fälle höherer Gewalt gelten auch Arbeitskämpfe in eigenen und fremden Betrieben, Tirefit; - Ersatz Transportverzögerungen, Maschinenbruch, technische Ausfälle auch im Krematorium und bei Zulieferern, hoheitliche Maßnahmen und sonstige von Reifenkeiner der Parteien zu vertretende Umstände.
3.7 Die Bestattung ist berechtigt, Dritte im eigenen Namen und auf eigene Kosten mit der Durchführung des Vertrages oder einzelner vertraglicher Leistungen zu beauftragen, wobei dadurch das Interesse des Kunden nicht beeinträchtigt werden darf. Diese Kosten Die Bestattung haftet nur für ihr eigenes Verhalten.
3.8 Die Bestattung beauftragt Fremdleistungen im Namen des Kunden. Die Bestattung haftet nicht für diese Fremdleistungen, es entsteht ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden der Bestattung und dem Anbieter der Fremdleistung.
3.9 Persönlicher Schmuck des Verstorbenen, der am Körper getragen wird, falls nicht anders schriftlich ausgemacht, so wie auch alle medizinischen Implantate (einschließlich Zahngold), werden mit beigesetzt bzw. eingeäschert. Der Kunde hat in jedem Fall der Leasingnehmer zu tragenkeinen Anspruch auf Wertersatz.
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Leistungsumfang. Der Inhalt der vom AN geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem Angebot. Schuldet der AN die eigenverantwortliche Durchführung von Hebearbeiten nach Zielvorgaben des AG, so liegt ein Frachtvertrag (§§ 425tf UGB) vor. Ist zwischen die Durchführung von Hebearbeiten Teil eines dem Leasingnehmer CMR unterliegenden Transportes, so unterliegt auch die Hebeleistung dem CMR. Die angebotenen Preise basieren auf den vom AG zur Verfügung gestellten Angaben. Der AG hat sämtliche Umstände der Leistungserbringung (Beschatfenheit des Hebe- bzw. Transportgutes, Anschlagpunkte, Gewicht, Zufahrtswege, Standplatzbe- schatfenheit, …) bekannt zu geben. Bei Unklarheiten hat der AG den AN mit einer Besichtigung zur Feststellung der genannten Umstände vom AG zu beauftragen. Verzichtet der AG auf eine Besichtigung durch den AN, so haftet er für sämtliche sich aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben ergebenden Mehraufwendungen. Für die Leistungserbringung notwendige behördliche Genehmigungen werden vom AN auf Gefahr und Xxxxxx eine Pauschal-Abrechnung vereinbart– soweit nichts Abwei- chendes vereinbart wurde – auf Kosten des AG eingeholt, übernimmt Xxxxxx die Kosten für - nach dem Kundendienst-Heft vorgeschriebene Wartungsarbeiten einschließlich hierzu notwendiger Materialien - die Kosten für die Beseitigung verschleißbedingter Schäden auf Anfrage des AG werden Art und Umfang der üblich notwendigen Genehmigungen bekannt gegeben. Bei Änderung des Leistungsumfanges (auch infolge behördlicher Auflagen und Vorschreibungen) sind diese Mehrleistungen – auch im Rahmen des üblichen Verschleißes entsprechend Falle der Kilometerleistung des Fahrzeugs - die Kosten Vereinbarung eines Pauschalpreises – gesondert zu entlohnen. Gleiches gilt für die Vornahme der HU/AU nach § 29 StVZO Verauslagt der Leasingnehmer Kosten, die gemäß den Full-Service- Bedingungen von Allane zu tragen sind, so werden ihm diese Kosten nach Vorlage ordnungsgemäßer Originalbelege (Auftragserteilung, Rechnung, Quittung etc.) erstattet. Verauslagt der Leasingnehmer entsprechende Kosten Mehrleistungen infolge Ver- änderungen im AuslandAufstellort, werden diese Kosten nur erstattet bis zur Höhe Zeit und Dauer der Auftragsabwicklung, Änderung der Destination, Verlängerung der Leistungsfrist durch äußere Umstände und dgl. Der AN ist berechtigt, Preiszuschläge zu verrechnen, falls die wirklichen Stückgewichte bzw. Abmessungen sowie sonstigen Eigenschaften der zu bewegenden Teile von den Angaben des Betrages, der von einer inländischen Vertragswerkstatt für die im Ausland vorgenommenen Leistungen berechnet worden wäreAG abweichen. Unter die Komponente „Wartung Den vorhandenen Bedien- und Verschleiß“ fallen insbesondere nicht: - Kraftstoff, Nachfüllöle und Schmiermittel, die nicht notwendigerweise im Rahmen von Kundendienstarbeiten gem. Teil B, Ziff. 2. b) aa) benötigt werden; - Waschen, Reinigung, Polieren des Fahrzeuges, Motorwäsche; - Behebung von Rost- und Lackschäden; - Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen an vom Leasingnehmer veranlassten zusätzlichen Einbauten/Sonderzubehör/Sonder- ausstattungen/Aufbauten; - Reparaturen, die infolge unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges anfallen, insbesondere Fahr- oder Bedienungsfehler; - Abschleppen, Achsvermessung, Achseinstellung, Auswuchten ohne Zusammenhang mit vertragsgemäßem Reifenbezug (auch nicht bei einem Rückwechsel der Reifen); - Unfall- und/oder Glasbruchschäden; - Vandalismus/Marderbiss; - Ersatz von Radkappen, Zierleisten, Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug, Abdeckungen, Sitze, Tirefit; - Ersatz von Reifen. Diese Kosten hat in jedem Fall der Leasingnehmer Warnhinweisen ist jedenfalls Rechnung zu tragen, bei Unklarheiten ist vor Arbeitsbeginn Rück- sprache zu halten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. Ist zwischen dem Leasingnehmer und Xxxxxx eine Pauschal-Abrechnung Zu den vertraglichen Leistungen, die durch die vereinbarten Preise abgegolten werden, gehören, soweit im Vertrag nicht anders vereinbart, übernimmt Xxxxxx insbesondere:
a) Die Baustelleneinrichtung sowie das Beschaffen, Mieten und Anlegen notwendiger weiterer Arbeitsplätze, Lagerplätze und Zufahrtswege über die Kosten vom AG zur Verfügung gestellten hinaus,
b) die Verkehrssicherung,
c) das Heranbringen von Wasser, Gas und Strom zur Baustelle bzw. zur Verwendungsstelle,
d) Das Liefern, Anfahren, Abfahren und Lagern der Bau-, Bauhilfs-, Betriebsstoffen und Bau- teilen
e) das Abladen, Befördern, Stapeln und Zwischenlagern der vom Auftraggeber beigestellten Stoffe und Bauteile auf der Baustelle bzw. an den in der Leistungsbeschreibung angege- benen Stellen sowie deren etwaig notwendige Rückbeförderung,
f) die Beseitigung von Tageswasser aus den Rohr- und Kabelgräben,
g) die Lieferung und Verarbeitung von Halterungen, Befestigungsmaterialien und Dichtungen
h) das Vorhalten von Baumaschinen, Gerüsten, Geräten, Schalungen usw.
i) die Beseitigung von Schnee und Eis im Bereich der Baustelle und ihren Nebenanlagen,
j) die nach den Allgemeinen Technischen Vorschriften (VOB Teil C) und den übrigen Ver- tragsbestandteilen vorgeschriebenen Güte- und Gebrauchsprüfungen von Stoffen und Bauteilen,
k) die Erfüllung von Auflagen und Verpflichtungen gegenüber Dritten bei der Benutzung öf- fentlicher und privater Wege, Grundstücke und Anlagen für - nach dem Kundendienst-Heft vorgeschriebene Wartungsarbeiten einschließlich hierzu notwendiger Materialien - den Baubetrieb und bei der Veränderung von Anlagen für Zwecke des Baubetriebs sowie die Kosten Regelung von Schäden, welche Dritte durch den Baubetrieb des AN entstanden sind,
l) Aufwendungen infolge von Erschwernissen durch vorhandene Ver- und Entsorgungsein- richtungen,
m) Aufwendungen für erforderliche, sich auf die angrenzenden Bauten beziehende Beweissi- cherung,
n) der Abschluss erforderlicher Versicherungen,
o) die Wiederherstellung des alten Zustandes der für die Beseitigung verschleißbedingter Schäden Baustelleneinrichtung in Anspruch genommenen Flächen. Sind im Rahmen des üblichen Verschleißes entsprechend der Kilometerleistung des Fahrzeugs - die Kosten Leistungsverzeichnis für die Vornahme wahlweise Ausführung einer Leistung Alternativpositionen oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung Eventualpositionen vorge- sehen, ist der HU/AU nach § 29 StVZO Verauslagt der Leasingnehmer KostenAN verpflichtet, die gemäß in dieser Position beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Full-Service- Bedingungen AG auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung von Allane zu tragen sind, so werden ihm diese Kosten Alternativpositionen trifft der AG i.d.R. bei Auftragserteilung; über die Ausführung von Eventualpositionen nach Vorlage ordnungsgemäßer Originalbelege (Auftragserteilung, Rechnung, Quittung etcAuftragser- teilung. Zusätzliche Arbeiten dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch den AG ausgeführt werden. Anderenfalls besteht seitens des AN kein Anspruch auf Erstattung der Leistungen.) erstattet. Verauslagt der Leasingnehmer entsprechende Kosten im Ausland, werden diese Kosten nur erstattet bis zur Höhe des Betrages, der von einer inländischen Vertragswerkstatt für die im Ausland vorgenommenen Leistungen berechnet worden wäre. Unter die Komponente „Wartung und Verschleiß“ fallen insbesondere nicht: - Kraftstoff, Nachfüllöle und Schmiermittel, die nicht notwendigerweise im Rahmen von Kundendienstarbeiten gem. Teil B, Ziff. 2. b) aa) benötigt werden; - Waschen, Reinigung, Polieren des Fahrzeuges, Motorwäsche; - Behebung von Rost- und Lackschäden; - Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen an vom Leasingnehmer veranlassten zusätzlichen Einbauten/Sonderzubehör/Sonder- ausstattungen/Aufbauten; - Reparaturen, die infolge unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges anfallen, insbesondere Fahr- oder Bedienungsfehler; - Abschleppen, Achsvermessung, Achseinstellung, Auswuchten ohne Zusammenhang mit vertragsgemäßem Reifenbezug (auch nicht bei einem Rückwechsel der Reifen); - Unfall- und/oder Glasbruchschäden; - Vandalismus/Marderbiss; - Ersatz von Radkappen, Zierleisten, Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug, Abdeckungen, Sitze, Tirefit; - Ersatz von Reifen. Diese Kosten hat in jedem Fall der Leasingnehmer zu tragen.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen
Leistungsumfang. Ist zwischen Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der unter Abschnitt 5, Leistungsbeschaffenheit, dieser Anlage definierten Qualitätsanforderungen mit dem Leasingnehmer und Xxxxxx eine Pauschal-Abrechnung vereinbart, übernimmt Xxxxxx die Kosten für - nach dem Kundendienst-Heft vorgeschriebene Wartungsarbeiten einschließlich hierzu notwendiger Materialien - die Kosten in seinem Angebot für die Beseitigung verschleißbedingter Schäden jeweilige Einrichtung genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Rahmen Angebot in eigenen, externen Küchen oder vor Ort in den Schulen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des üblichen Verschleißes entsprechend der Kilometerleistung des Fahrzeugs - die Kosten für die Vornahme der HU/AU nach § 29 StVZO Verauslagt der Leasingnehmer Kosten, die gemäß den Full-Service- Bedingungen von Allane zu tragen sind, so werden ihm diese Kosten nach Vorlage ordnungsgemäßer Originalbelege (Auftragserteilung, Rechnung, Quittung etc.) erstattet. Verauslagt der Leasingnehmer entsprechende Kosten im Ausland, werden diese Kosten nur erstattet bis zur Höhe des Betrages, der von einer inländischen Vertragswerkstatt für die im Ausland vorgenommenen Leistungen berechnet worden wäre. Unter die Komponente „Wartung und Verschleiß“ fallen insbesondere nicht: - Kraftstoff, Nachfüllöle und Schmiermittel, die nicht notwendigerweise im Rahmen von Kundendienstarbeiten gem. Teil B, Ziff. 2. b) aa) benötigt werden; - Waschen, Reinigung, Polieren des Fahrzeuges, Motorwäsche; - Behebung von Rost- und Lackschäden; - Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen an vom Leasingnehmer veranlassten zusätzlichen Einbauten/Sonderzubehör/Sonder- ausstattungen/Aufbauten; - Reparaturen, die infolge unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges anfallen, insbesondere Fahr- oder Bedienungsfehler; - Abschleppen, Achsvermessung, Achseinstellung, Auswuchten ohne Zusammenhang mit vertragsgemäßem Reifenbezug (auch nicht bei einem Rückwechsel der Reifen); - Unfall- Mittagessens und/oder Glasbruchschäden; aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben (siehe hierzu auch nachfolgend). Mit der Angebotsabgabe legt der Auftragnehmer verbindlich fest, mit welchem Verpflegungssystem er seine Leistung für die konkrete Einrichtung erbringt. Gibt der Bieter als Verpflegungssystem "Warmverpflegung", "Cook & Chill" oder "Tiefkühlkostsystem" an, so verpflichtet er sich, den überwiegenden Anteil der warmen Speisen bezogen auf einen Monat mit dem angegebenen Verpflegungssystem zuzubereiten. Gibt er als Verpflegungssystem "Produktionsküche" an, muss er den überwiegenden Teil des gesamten Speiseangebots bezogen auf einen Monat vor Ort zubereiten. Die im Angebot anzugebenden Warmhaltezeiten dürfen sich ausschließlich auf das angebotene Verpflegungs-system beziehen. Die in der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen (Losbeschreibung, siehe Anlage 2 zur Angebotsaufforderung) angegebene Anzahl der täglich durchschnittlich herzustellenden und zu liefernden Essenportionen ist ein auf Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert und veränderbar. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Jegliche Änderungen, insbesondere aber wesentliche Änderungen in Höhe von 10% oder mehr gegenüber der angegebenen Anzahl der voraussichtlich täglich durchschnittlich bereitzustellenden liefernden Essenportionen, müssen dem Auftragnehmer möglichst frühzeitig mitgeteilt werden (siehe hierzu nachfolgend unter 9.). Der Auftragnehmer übernimmt in den Schulen insbesondere auch: - Vandalismusdas Vorbereiten der Essenausgabe, von Geschirr, Besteck, Tabletts, Küchenhilfsmitteln etc., - die Übernahme der Lieferchargen sowie Prüfung auf Vollständigkeit gemäß Speiseplan, - das Austeilen der Speisen im Tischgruppensystem (Schüsseln werden auf den Tischen verteilt) oder Tablettsystem, - das Ab- und Eindecken mit Geschirr, - das Abspülen und Einräumen des Geschirrs und der Besteckteile, zuzüglich der gebrauchten Trinkbecher/Marderbiss; Tassen pro Tag, - Ersatz die Reinigung der Tische nach jedem Durchgang, - die “Spontanreinigung”, - die tägliche Reinigung der ihm zur Verfügung gestellten Ausgabeküche, - die mindestens einmal jährliche Grundreinigung der ihnen zur alleinigen Nutzungen über- lassenen Räumlichkeiten inkl. Fenster, - die sortenreine Erfassung sowie ordnungsgemäße Verwertung von Radkappen, Zierleisten, Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug, Abdeckungen, Sitze, Tirefit; biologisch abbau- baren Speiseresten und Verpackungs- sowie stoffgleichen Nichtverpackungs-materialien. - Ersatz von Reifen. Diese Kosten hat in jedem Fall der Leasingnehmer zu tragenBei eventuell auftretenden Beanstandungen ist eine sofortige Reklamation an die Lieferküche vorzunehmen.
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Samples: Angebotsverfahren
Leistungsumfang. Ist zwischen dem Leasingnehmer und Xxxxxx eine Pauschal-Abrechnung vereinbart, übernimmt Xxxxxx die Kosten für Zum vereinbarten Leistungsumfang gehören folgende Tätigkeiten:
1. Leistungspaket „Basisverwaltung“:
a) Allgemeine Immobilienverwaltung: - nach dem Kundendienst-Heft vorgeschriebene Wartungsarbeiten einschließlich hierzu notwendiger Materialien - die Kosten Übernahme der für die Beseitigung verschleißbedingter Schäden Abwicklung der Verwaltung erforderlichen Unterlagen vom Auftraggeber oder der Vorverwaltung; - Organisation, Anlage und laufende Führung der Akten; - Abwicklung des mit der ordnungsgemäßen Verwaltung der Liegenschaft im Zu- sammenhang stehenden Schriftverkehres mit Mietern und Behörden (im norma- xxx Xxxxxx); - Ausfertigung von Mietverträgen nach Rücksprache mit dem Auftraggeber; - Abwicklung von einvernehmlichen Vertragsauflösungen oder einvernehmlichen Beendigungen von Mietverträgen; - Übergabe und Übernahme von Bestandobjekten im Einvernehmen mit dem Auf- traggeber; - Information des Auftraggebers über alle wichtigen und/oder ungewöhnlichen An- gelegenheiten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Liegenschaft;
b) Kaufmännische Immobilienverwaltung: - Erstellen der monatlichen Mietzinsvorschreibung; - Mietzinsinkasso; - Mahnwesen; - Verwaltung und Sicherstellung vereinbarter Mietsicherheiten (Kautionen); - Evidenzhaltung von Wertsicherungsvereinbarungen und Vornahme der Mietzins- anpassungen; - Kontrolle der Betriebskosten samt allfälliger Anpassung; - Überwachung des bestehenden Versicherungsschutzes für die Liegenschaft; - Abwicklung von Versicherungsschäden; - Abwicklung des gesamten, die Liegenschaft betreffenden Zahlungsverkehres; - Erstellung der Jahresabrechnungen für Betriebs- und sonstige Bewirtschaftungs- kosten (Heizung, Lift, etc); - Erstellung der Hauseigentümerabrechnung jährlich; - Führung des Anderkontos für die Liegenschaft;
c) Technische Immobilienverwaltung: - 1-mal jährlich Kontrolle des Objektzustandes; - Evidenzhaltung der für die Betriebsführung erforderlichen Unterlagen, wie Be- scheide, Pläne, Betriebs- und Wartungsvorschriften; - Abschluss von Wartungs- und Betreuungsverträgen nach Rücksprache mit dem Auftraggeber;
2. Leistungspaket „Erweiterte Verwaltung“:
a) Allgemeine Immobilienverwaltung: - Änderungen bestehender Mietverträge in Abstimmung mit dem Auftraggeber; - Beratung und Veranlassung bei der Vorbereitung von Kündigungen;
b) Kaufmännische Immobilienverwaltung: Leistungen gemäß Leistungspaket „Basisverwaltung“, zusätzlich dazu: - monatliche Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung; - laufende Lohnverrechnung; - Vorbereitung der Unterlagen für die Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer- erklärung; - Erstellen von Miteigentümerabrechnungen halbjährlich; - Beauftragung von Mietzins- und Räumungsklagen samt Exekutionen;
c) Technische Immobilienverwaltung: Leistungen wie bei Leistungspaket „Basisverwaltung“, zusätzlich dazu: - Vierteljährliche Kontrolle des Objektzustandes; - Sachliche und rechnerische Prüfung der Rechnungen, gegebenenfalls deren Be- anstandung; - Überprüfung, Beratung und gegebenenfalls Neuabschluss von Betreuungs-, Wartungs- und Serviceverträgen; - Vergabe von Reparaturarbeiten und allenfalls Einholung von Kostenvoranschlä- gen im Rahmen des üblichen Verschleißes entsprechend der Kilometerleistung des Fahrzeugs - die Kosten für die Vornahme der HU/AU nach § 29 StVZO Verauslagt der Leasingnehmer Kosten, die gemäß den Full-Service- Bedingungen von Allane zu tragen sind, so werden ihm diese Kosten nach Vorlage ordnungsgemäßer Originalbelege laufenden Erhaltung (Auftragserteilung, Rechnung, Quittung etc.) erstattet. Verauslagt der Leasingnehmer entsprechende Kosten im Ausland, werden diese Kosten nur erstattet bis zur Höhe des Betrages, der von einer inländischen Vertragswerkstatt für die im Ausland vorgenommenen Leistungen berechnet worden wäre. Unter die Komponente „Wartung und Verschleiß“ fallen insbesondere nicht: - Kraftstoff, Nachfüllöle und Schmiermittel, die nicht notwendigerweise im Rahmen von Kundendienstarbeiten gem. Teil B, Ziff. 2. b) aa) benötigt werden; - Waschen, Reinigung, Polieren des Fahrzeuges, Motorwäsche; - Behebung von Rost- und Lackschäden; - Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen an vom Leasingnehmer veranlassten zusätzlichen Einbauten/Sonderzubehör/Sonder- ausstattungen/Aufbauten; - Reparaturen, die infolge unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges anfallen, insbesondere Fahr- oder Bedienungsfehler; - Abschleppen, Achsvermessung, Achseinstellung, Auswuchten ohne Zusammenhang mit vertragsgemäßem Reifenbezug (auch nicht bei einem Rückwechsel der ReifenKleinreparaturen); - Unfall- und/oder Glasbruchschäden; - Vandalismus/Marderbiss; - Ersatz von Radkappen, Zierleisten, Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug, Abdeckungen, Sitze, Tirefit; - Ersatz von Reifen. Diese Kosten hat in jedem Fall der Leasingnehmer zu tragen.;
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Samples: Verwaltungsvertrag
Leistungsumfang. Ist zwischen dem Leasingnehmer und Xxxxxx eine Pauschal-Abrechnung vereinbartDas Angebot/die Leistungsbeschreibung des AN ist für den AG bindend. Mehrkosten, übernimmt Xxxxxx die Kosten für - nach dem Kundendienst-Heft vorgeschriebene Wartungsarbeiten einschließlich hierzu notwendiger Materialien - durch behördliche Auflagen (zB statische Anforderungen, ...) verursacht werden, fallen in die Zahlungsverpflichtung des AG. Die Kosten für die Beseitigung verschleißbedingter Schäden im Rahmen Bestellung eines Planungs- und/oder Baustellenkoordinators (BauKG) sind vom AG zu übernehmen. Das Baugrundrisiko liegt in jedem Fall beim AG. Gebühren, Kostenrechnungen der Behörden (zB für Abnahme, Genehmigung, statische und bauphysikalische Prüfungen sowie Anschlusskosten, Kanal, Gas, Strom, Wasser und Telefon) gehen zu Lasten des üblichen Verschleißes entsprechend der Kilometerleistung des Fahrzeugs - die Kosten für die Vornahme der HU/AU nach § 29 StVZO Verauslagt der Leasingnehmer KostenAG. Werden durch Bauauflagen oder Änderungswünsche gesonderte behördliche Eingaben, die gemäß den Full-Service- Bedingungen von Allane zu tragen sind, so werden ihm diese Kosten nach Vorlage ordnungsgemäßer Originalbelege (Auftragserteilung, Rechnung, Quittung etc.) erstattetstatische oder bauphysikalische Berechnungen oder sonstige Nachweise bzw. Verauslagt der Leasingnehmer entsprechende Kosten im Ausland, werden diese Kosten nur erstattet bis zur Höhe des Betrages, der von einer inländischen Vertragswerkstatt für die im Ausland vorgenommenen Leistungen berechnet worden wäre. Unter die Komponente „Wartung und Verschleiß“ fallen insbesondere nicht: - Kraftstoff, Nachfüllöle und Schmiermittelerforderlich, die nicht notwendigerweise ausdrücklich im Rahmen Angebotsumfang enthalten sind, trägt die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten der AG. Die Abrechnung erfolgt nach der Honorarordnung für Baumeister (HOB). Die Rechnung hiefür wird jeweils unmittelbar nach Erbringung der diesbezüglichen Leistung fällig, so sie nicht in Abschlags-/Schlussrechnungen enthalten ist. Rechtzeitig vor Baubeginn ist der AG verpflichtet, auf eigene Kosten die für die Bauführung notwendigen Grenzen seines Grundstückes und den Höhenbezugspunkt durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen (zB Vermessung). Bei der Notwendigkeit von Kundendienstarbeiten gemLKW-Einsätzen wird eine Zufahrtsmöglichkeit für schwere Xxxx (bis 40 Tonnen) ohne besondere Erschwernisse angenommen. Teil BFür eine stabile Zufahrt und Aufstellmöglichkeit hat der AG auf eigene Kosten zu sorgen. Die Lage aller im Bereich der Baustelle befindlichen erdverlegten Leitungen und Einbauten (Wasser, ZiffGas, Kanal, Strom, Telefon, Kabel-TV, Brunnen, Erdkeller, …) sind vom AG auf eigene Kosten festzustellen und zu markieren bzw. 2abzugrenzen. b) aa) benötigt werden; - WaschenGrabungsmeldungen an die entsprechenden Stellen sind vom AG durchzuführen. Leihgeräte sind in gereinigtem Zustand vom AG zu retournieren. Bei Verunreinigung oder Beschädigung sind die hiefür notwendigen Aufwände vom AG zu vergüten. Ist nichts Abweichendes vereinbart, Reinigung, Polieren des Fahrzeuges, Motorwäsche; - Behebung von Rost- und Lackschäden; - Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen an so ist ein vom Leasingnehmer veranlassten zusätzlichen EinbautenAN ausgepreistes Angebot/Sonderzubehör/Sonder- ausstattungen/Aufbauten; - Reparaturen, die infolge unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges anfallen, insbesondere Fahr- oder Bedienungsfehler; - Abschleppen, Achsvermessung, Achseinstellung, Auswuchten ohne Zusammenhang mit vertragsgemäßem Reifenbezug (auch nicht bei einem Rückwechsel der Reifen); - Unfall- und/oder Glasbruchschäden; - Vandalismus/Marderbiss; - Ersatz von Radkappen, Zierleisten, Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug, Abdeckungen, Sitze, Tirefit; - Ersatz von Reifen. Diese Kosten hat in jedem Fall der Leasingnehmer Leistungsverzeichnis als unverbindlicher Kostenvoranschlag zu tragenverstehen.
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Samples: General Terms and Conditions
Leistungsumfang. Ist zwischen Der Inhalt der von der KF geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem Leasingnehmer und Xxxxxx eine Pauschal-Abrechnung vereinbartAngebot. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, übernimmt Xxxxxx erfolgt die Kosten für - nach dem Kundendienst-Heft vorgeschriebene Wartungsarbeiten einschließlich hierzu notwendiger Materialien - Zurverfügungstellung von Arbeitsgeräten durch die Kosten für die Beseitigung verschleißbedingter Schäden KF in Form eines – bei der Beistellung von Bedienungspersonal mit einer Arbeitskräfteüberlassung verbundenen – Mietvertrages, im Rahmen dessen das überlassene Gerät nach Weisung und auf die Gefahr der KF verwendet werden darf. Schuldet die KF die eigenverantwortliche Durchführung von Hebearbeiten nach Zielvorgaben des üblichen Verschleißes entsprechend der Kilometerleistung des Fahrzeugs - die Kosten für die Vornahme der HU/AU nach § 29 StVZO Verauslagt der Leasingnehmer Kosten, die gemäß den Full-Service- Bedingungen von Allane zu tragen sindAG, so werden ihm diese Kosten nach Vorlage ordnungsgemäßer Originalbelege liegt ein Fracht- vertrag vor. Die angebotenen Preise basieren auf den vom AG zur Verfügung gestellten Angaben. Der AG hat sämtliche Umstände der Leistungserbringung (AuftragserteilungBeschaffenheit des Hebe- bzw. Transportgutes, RechnungAnschlagpunkte, Quittung etcGewicht, Zufahrtswege, Standplatzbeschaffenheit, ….) erstattetbekannt zu geben. Verauslagt Bei Unklarheiten hat der Leasingnehmer entsprechende AG die KF mit einer Besichtigung zur Feststellung der genannten Umstände vom AG zu beauftragen. Verzichtet der AG auf eine Besichtigung durch die KF, so haftet er für sämtliche sich aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben ergebenden Mehraufwendungen. Für die Leistungserbringung notwendige behördliche Genehmigungen werden vom AG auf Gefahr und – soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde – auf Kosten des AG eingeholt, auf Anfrage des AG werden Art und Umfangt der üblich notwendigen Genehmigungen bekannt gegeben. Bei Änderung des Leistungsumfanges (auch infolge behördlicher Auflagen und Vorschreibungen) sind diese Mehr- leistungen – auch im Ausland, werden diese Kosten nur erstattet bis zur Höhe des Betrages, Falle der von einer inländischen Vertragswerkstatt Vereinbarung eines Pauschalpreises – gesondert zu entlohnen. Gleiches gilt für die Mehr- leistungen infolge Veränderungen im Ausland vorgenommenen Leistungen berechnet worden wäreAufstellort, Zeit und Dauer der Auftragsabwicklung, Änderung der Destination, Verlängerung der Leistungsfrist durch äussere Umstände und dgl. Unter Die KF ist berechtigt, Preiszuschläge zu verrechnen, falls die Komponente „Wartung wirkliche Stückgewichte bzw. Abmessungen sowie sonstigen Eigenschaften der zu bewegenden Teile von den Angaben des AG abweichen. Den vorhandenen Bedien- und Verschleiß“ fallen insbesondere nicht: - Kraftstoff, Nachfüllöle und Schmiermittel, die nicht notwendigerweise im Rahmen von Kundendienstarbeiten gem. Teil B, Ziff. 2. b) aa) benötigt werden; - Waschen, Reinigung, Polieren des Fahrzeuges, Motorwäsche; - Behebung von Rost- und Lackschäden; - Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen an vom Leasingnehmer veranlassten zusätzlichen Einbauten/Sonderzubehör/Sonder- ausstattungen/Aufbauten; - Reparaturen, die infolge unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges anfallen, insbesondere Fahr- oder Bedienungsfehler; - Abschleppen, Achsvermessung, Achseinstellung, Auswuchten ohne Zusammenhang mit vertragsgemäßem Reifenbezug (auch nicht bei einem Rückwechsel der Reifen); - Unfall- und/oder Glasbruchschäden; - Vandalismus/Marderbiss; - Ersatz von Radkappen, Zierleisten, Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug, Abdeckungen, Sitze, Tirefit; - Ersatz von Reifen. Diese Kosten hat in jedem Fall der Leasingnehmer Warnhinweisen ist jedefalls Rechnung zu tragen, bei Unklarheiten ist vor Arbeitsbeginn Rücksprache zu halten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. Ist zwischen 1. Für die Wahrnehmung der Interessen des Versicherungsnehmers erbringt und vermittelt der Versicherer Dienstleistungen und übernimmt Kosten im nachfolgend erläuterten Umfang:
1.1 Der Versicherer übernimmt die Vergütung eines Rechtsanwalts, der die Interessen des Versicherungsnehmers vertritt. Wird mehr als ein Rechtsanwalt beauftragt, trägt der Versicherer die dadurch entstehenden Mehrkosten nicht. Auch Mehrkosten aufgrund eines Anwaltswechsels werden nicht getragen. Der Versicherer erstattet maximal die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts, der am Ort des zuständigen Gerichts ansässig ist oder wäre. Die gesetzliche Vergütung richtet sich nach dem Leasingnehmer und Xxxxxx eine Pauschal-Abrechnung vereinbartRechtsanwaltsvergütungsgesetz. Falls der Versicherungsnehmer mehr als 100 Kilometer vom zuständigen Gericht entfernt wohnt, übernimmt Xxxxxx der Versicherer weitere anwaltliche Kosten, und zwar bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts, der nur den Schriftverkehr mit dem Anwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt (sogenannter Verkehrsanwalt) oder stattdessen in gleicher Höhe Reisekosten und Abwesenheitsgelder des für den Versicherungsnehmers tätigen Rechtsanwalts. Dies gilt nur für die erste Instanz.
1.2 Der Versicherer übernimmt die Gerichtskosten einschließlich der Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden und die Kosten eines Gerichtsvollziehers.
1.3 Der Versicherer übernimmt die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichts erster Instanz entstünden.
1.4 Der Versicherer übernimmt die Kosten für - nach eine Reise zum Gericht, • wenn der Versicherungsnehmer dort als Beschuldigter oder Prozesspartei erscheinen muss und • Rechtsnachteile nur durch sein persönliches Erscheinen vermieden werden können. • Die Reisekosten zu einem inländischen Gericht übernimmt der Versicherer jedoch nur, wenn der Versicherungsnehmer – über die vorgenannten Voraussetzungen hinaus – mehr als 100 km Luftlinie vom Gerichtsort entfernt wohnt. Der Versicherer übernimmt die tatsächlich entstehenden Kosten bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätze. Wenn der Versicherungsnehmer diese Kosten in fremder Währung bezahlt hat, erstattet der Versicherer diese in Euro.
1.5 Der Versicherer übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten des Prozessgegners, wenn der Versicherungsnehmer zur Erstattung dieser Verfahrenskosten aufgrund gerichtlicher Festsetzung verpflichtet ist.
2. Der Versicherer erstattet die von ihm zu tragenden Kosten, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er zu deren Zahlung verpflichtet ist oder diese Kosten bereits gezahlt hat. Bei fremder Währung erstattet der Versicherer diese in Euro und benutzt als Abrechnungsgrundlage den Wechselkurs des Tages, an dem Kundendienst-Heft vorgeschriebene Wartungsarbeiten einschließlich hierzu notwendiger Materialien - der Versicherungsnehmer die Kosten für die Beseitigung verschleißbedingter Schäden im Rahmen des üblichen Verschleißes entsprechend der Kilometerleistung des Fahrzeugs - die vorgestreckt hat.
3. Folgende Kosten für die Vornahme der HU/AU nach § 29 StVZO Verauslagt der Leasingnehmer können nicht erstattet werden:
3.1 Kosten, die gemäß der Versicherungsnehmer übernommen hat, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein,
3.2 Kosten, die bei einer gütlichen Einigung entstanden sind und die nicht dem Verhältnis des vom Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen, (Beispiel: Es wird Schadenersatz in Höhe von 00.000 € verlangt. In einem Vergleich mit dem Gegner erlangt der Versicherungsnehmer einen Betrag von 8.000 € = 80 Prozent des angestrebten Ergebnisses. In diesem Fall übernimmt der Versicherer 20 Prozent der entstandenen Kosten – nämlich für den Full-Service- Bedingungen Teil, den der Versicherungsnehmer nicht durchsetzen konnte). Dies bezieht sich auf die gesamten Kosten der Streitigkeit. Ausnahme: Es ist gesetzlich eine andere Kostenregelung vorgeschrieben.
3.3 Kosten, die für eine Einigung über unstrittige oder nicht versicherte Ansprüche anfallen.
3.4 Von den erstattungsfähigen Kosten wird der vereinbarte Selbstbehalt von Allane 0.000 € je Versicherungsfall abgezogen. Ausnahme: Hängen mehrere Versicherungsfälle zeitlich und ursächlich zusammen, zieht der Versicherer zu tragen sindGunsten des Versicherungsnehmers den Selbstbehalt nur einmal ab.
3.5 Kosten von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (zum Beispiel Kosten eines Gerichtsvollziehers), so die aufgrund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen,
3.6 Kosten von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die später als fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden ihm diese Kosten nach Vorlage ordnungsgemäßer Originalbelege (Auftragserteilung„Vollstreckungstitel“ sind unter anderem Vollstreckungsbescheid und Urteil),
3.7 Kosten, Rechnungzu deren Übernahme ein Anderer verpflichtet wäre, Quittung etc.) erstattetwenn der Rechtsschutzversicherungsvertrag nicht bestünde,
3.8 Kosten, die bei Teileintrittspflicht auf den nicht gedeckten Teil entfallen. Verauslagt Treffen Ansprüche zusammen, für die teils Versicherungsschutz besteht, teils nicht, trägt der Leasingnehmer entsprechende Kosten im Ausland, werden diese Kosten Versicherer nur erstattet bis zur Höhe des Betragesden Teil der angefallenen Kosten, der von einer inländischen Vertragswerkstatt für dem Verhältnis des Wertes des gedeckten Teils zum Gesamtstreitwert (Quote) entspricht.
3.9 Die Umsatzsteuer, soweit der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
4. Es wird in jedem Versicherungsfall höchstens die im Ausland vorgenommenen Leistungen berechnet worden wäreVertrag vereinbarte Versicherungssumme gezahlt. Unter die Komponente „Wartung Die Versicherungssumme beträgt 000.000 € je Rechtsschutzfall. Zahlungen für den Versicherungsnehmer selbst und Verschleiß“ fallen insbesondere nicht: - Kraftstoff, Nachfüllöle und Schmiermittelfür mitversicherte Personen in demselben Versicherungsfall werden zusammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die nicht notwendigerweise im Rahmen von Kundendienstarbeiten gem. Teil B, Ziff. 2. b) aa) benötigt werden; - Waschen, Reinigung, Polieren des Fahrzeuges, Motorwäsche; - Behebung von Rost- zeitlich und Lackschäden; - Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen an vom Leasingnehmer veranlassten zusätzlichen Einbauten/Sonderzubehör/Sonder- ausstattungen/Aufbauten; - Reparaturen, die infolge unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges anfallen, insbesondere Fahr- oder Bedienungsfehler; - Abschleppen, Achsvermessung, Achseinstellung, Auswuchten ohne Zusammenhang mit vertragsgemäßem Reifenbezug (auch nicht bei einem Rückwechsel der Reifen); - Unfall- und/oder Glasbruchschäden; - Vandalismus/Marderbiss; - Ersatz von Radkappen, Zierleisten, Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug, Abdeckungen, Sitze, Tirefit; - Ersatz von Reifen. Diese Kosten hat in jedem Fall der Leasingnehmer zu tragenursächlich zusammenhängen.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung Für Architekten Und Ingenieure
Leistungsumfang. Ist zwischen dem Leasingnehmer Für die Erbringung gesonderter Serviceleistungen (Dienstleistungen) gelten folgende Bestimmungen:
1.1. Der Auftraggeber hat auf seine Kosten zu übernehmen und Xxxxxx eine Pauschal-Abrechnung vereinbart, übernimmt Xxxxxx die Kosten für - nach dem Kundendienst-Heft vorgeschriebene Wartungsarbeiten einschließlich hierzu notwendiger Materialien - die Kosten rechtzeitig fertig zu stellen: -alle für die Beseitigung verschleißbedingter Schäden im Rahmen des üblichen Verschleißes entsprechend Leistungserbringung erforderlichen vorbereitenden Erd-, Bau- und sonstigen branchen- fremden Nebenarbeiten einschließlich der Kilometerleistung des Fahrzeugs - die Kosten für die Vornahme der HU/AU nach § 29 StVZO Verauslagt der Leasingnehmer Kostendazu benötigten Fach- und Hilfskräfte, die gemäß den Full-Service- Bedingungen von Allane zu tragen sindBaustoffe und Werkzeug, so werden ihm diese Kosten nach Vorlage ordnungsgemäßer Originalbelege (Auftragserteilung-die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände- und Stoffe, Rechnungwie Gerüste, Quittung etc.) erstattet. Verauslagt der Leasingnehmer entsprechende Kosten im AuslandHebezeuge und andere Vorrichtungen, werden diese Kosten nur erstattet bis zur Höhe des Betrages, der von einer inländischen Vertragswerkstatt für die im Ausland vorgenommenen Leistungen berechnet worden wäre. Unter die Komponente „Wartung und Verschleiß“ fallen insbesondere nicht: - Kraftstoff, Nachfüllöle Brennstoffe und Schmiermittel, -Energie und Wasser an der Verwendungsstelle einschließlich der Anschlüsse, Heizung und Beleuchtung, -bei der Montagestelle für die nicht notwendigerweise Aufbewahrung der Maschinenteile, Apparaturen, Materialien, Werkzeuge usw. genügend große, geeignete, trockene und verschließbare Räume und für das Montagepersonal angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume einschließlich den Umständen angemessener, sanitärer Anlagen; im Rahmen übrigen hat der Auftraggeber zum Schutz des Besitzes von Kundendienstarbeiten gem. Teil Bpramux GmbH und des Montagepersonals auf der Baustelle die Maßnahme zu treffen, Ziff. 2. b) aa) benötigt werden; - Waschendie er zum Schutz des eigenen Besitzes ergreifen würde, Reinigung, Polieren des Fahrzeuges, Motorwäsche; - Behebung von Rost- -Schutzkleidung und Lackschäden; - Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen an vom Leasingnehmer veranlassten zusätzlichen Einbauten/Sonderzubehör/Sonder- ausstattungen/Aufbauten; - ReparaturenSchutzvorrichtungen, die infolge unsachgemäßer Behandlung besonderer Umstände der Montagestelle erforderlich sind.
1.2. Vor Beginn der Leistungen hat der Auftraggeber die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
1.3. Vor Beginn der Leistungen müssen sich die für die Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Beistellungen und Gegenstände an der Aufstellungs- oder Montagestelle befinden und alle Vorarbeiten vor Beginn des Fahrzeuges anfallenAufbaues soweit fortgeschritten sein, insbesondere Fahr- dass die Aufstellung und die Montage vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Anfahrwege und der Aufstellungs- oder Bedienungsfehler; - AbschleppenMontageplatz müssen geebnet und geräumt sein.
1.4. Verzögert sich die Leistungserbringung durch nicht von der pramux GmbH zu vertretende Umstände, Achsvermessung, Achseinstellung, Auswuchten ohne Zusammenhang mit vertragsgemäßem Reifenbezug (auch nicht bei einem Rückwechsel hat der Reifen); - Unfall- und/oder Glasbruchschäden; - Vandalismus/Marderbiss; - Ersatz von Radkappen, Zierleisten, Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug, Abdeckungen, Sitze, Tirefit; - Ersatz von ReifenAuftraggeber die der pramux GmbH auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste /Stundenverrechnungssätze entstandenen Kosten für Wartezeit und ggf. Diese Kosten hat in jedem Fall zusätzlich erforderlicher Reisen des Personals der Leasingnehmer pramux GmbH zu tragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. Ist zwischen dem Leasingnehmer 5.1 Im Mietentgelt sind enthalten:
a) Behebung von Störungen und Xxxxxx eine PauschalWartungsmassnahmen nach Massgabe der AGB Wartung;
b) Reparatur oder Austausch aller Geräteteile, die auf Grund normalen Verschleisses nicht mehr gewartet werden können;
c) Helpline-Abrechnung vereinbart, übernimmt Xxxxxx die Kosten Unterstützung (wo verfügbar) nach Massgabe der AGB Wartung;
d) Lieferung des für - nach dem Kundendienst-Heft vorgeschriebene Wartungsarbeiten einschließlich hierzu notwendiger Materialien - die Kosten für die Beseitigung verschleißbedingter Schäden den Betrieb erforderlichen Standard- Verbrauchsmaterials (ohne Papier und andere Druck- xxxxxx).
5.2 Soweit im Rahmen des üblichen Verschleißes entsprechend Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, sind die folgenden Leistungen im vereinbarten Leistungsumfang nicht enthalten:
a) Leistungen ausserhalb der Kilometerleistung des Fahrzeugs - festgelegten Geschäftszeiten;
b) Sämtliche Druckträger, wie Papier, Folien und dergleichen;
c) Alle Spezial-Toner („Speciality Toners and Dry Inks“), und dazugehörige Entwickler („Developers“) ausser sofern vereinbart die Standardtoner Cyan, Mangenta, Gelb und Schwarz;
d) Behebung von Schäden am Druckgerät welche entstanden sind durch unsachgemässen Gebrauch, Fehlbedienung, unsachgemässer Standortveränderung oder andere von Xerox nicht zu verantwortenden Einflüsse, wie beispielsweise Elementarschäden, Einwirkung Dritter (mit Ausnahme der von Xerox beigezogenen Dritten), Verwendung von unsachgemässem Verbrauchsmaterial;
e) Kosten für die Vornahme einer Standortveränderung;
f) Urheberrechtsgebühren, anfallend aus der HU/AU nach § 29 StVZO Verauslagt der Leasingnehmer KostenVervielfältigung von geschützten Inhalten;
g) Aufgaben, die gemäß gemäss den FullBedienungsanleitungen der Geräte als durch das von Xerox zu instruierendem Personal des Kunden auszuführen sind;
h) Wartung ausserhalb der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein und ausserhalb der Xerox-Service- Bedingungen von Allane zu tragen sind, so werden ihm diese Kosten nach Vorlage ordnungsgemäßer Originalbelege (Auftragserteilung, Rechnung, Quittung etcWartungszonen;
i) Schulung und Erstinstruktion am Druckgerät; Integration des vertraglich vereinbarten Druckgeräts in die Betriebs- umgebung des Kunden;
j) allgemeine Reinigungsarbeiten gemäss Bedienungs- handbuch.) erstattet. Verauslagt der Leasingnehmer entsprechende Kosten im Ausland, werden diese Kosten nur erstattet bis zur Höhe des Betrages, der von einer inländischen Vertragswerkstatt für die im Ausland vorgenommenen Leistungen berechnet worden wäre. Unter die Komponente „Wartung und Verschleiß“ fallen insbesondere nicht: - Kraftstoff, Nachfüllöle und Schmiermittel, die nicht notwendigerweise im Rahmen von Kundendienstarbeiten gem. Teil B, Ziff. 2. b) aa) benötigt werden; - Waschen, Reinigung, Polieren des Fahrzeuges, Motorwäsche; - Behebung von Rost- und Lackschäden; - Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen an vom Leasingnehmer veranlassten zusätzlichen Einbauten/Sonderzubehör/Sonder- ausstattungen/Aufbauten; - Reparaturen, die infolge unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges anfallen, insbesondere Fahr- oder Bedienungsfehler; - Abschleppen, Achsvermessung, Achseinstellung, Auswuchten ohne Zusammenhang mit vertragsgemäßem Reifenbezug (auch nicht bei einem Rückwechsel der Reifen); - Unfall- und/oder Glasbruchschäden; - Vandalismus/Marderbiss; - Ersatz von Radkappen, Zierleisten, Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug, Abdeckungen, Sitze, Tirefit; - Ersatz von Reifen. Diese Kosten hat in jedem Fall der Leasingnehmer zu tragen.
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Samples: Mietvertrag
Leistungsumfang. Der Inhalt der vom AN geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem Angebot. Schuldet der AN die eigenverantwortliche Durchführung von Hebearbeiten nach Zielvorgaben des AG, so liegt ein Frachtvertrag (§§ 425ff UGB) vor. Ist zwischen die Durchführung von Hebearbeiten Teil eines dem Leasingnehmer CMR unterliegenden Transportes, so unterliegt auch die Hebeleistung dem CMR. Die angebotenen Preise basieren auf den vom AG zur Verfügung gestellten Angaben. Der AG hat sämtliche Umstände der Leis- tungserbringung (Beschaffenheit des Hebe- bzw. Transportgutes, Anschlagpunkte, Gewicht, Zufahrtswege, Standplatzbeschaf- fenheit, …) bekannt zu geben. Bei Unklarheiten hat der AG den AN mit einer Besichtigung zur Feststellung der genannten Um- stände vom AG zu beauftragen. Verzichtet der AG auf eine Besichtigung durch den AN, so haftet er für sämtliche sich aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben ergebenden Mehraufwendungen. Für die Leistungserbringung notwendige behördliche Genehmigungen werden vom AN auf Gefahr und Xxxxxx eine Pauschal-Abrechnung vereinbart– soweit nichts Abwei- chendes vereinbart wurde – auf Kosten des AG eingeholt, übernimmt Xxxxxx die Kosten für - nach dem Kundendienst-Heft vorgeschriebene Wartungsarbeiten einschließlich hierzu notwendiger Materialien - die Kosten für die Beseitigung verschleißbedingter Schäden auf Anfrage des AG werden Art und Umfang der üblich notwendigen Genehmigungen bekannt gegeben. Bei Änderung des Leistungsumfanges (auch infolge behördlicher Auflagen und Vorschreibungen) sind diese Mehrleistungen – auch im Rahmen des üblichen Verschleißes entsprechend Falle der Kilometerleistung des Fahrzeugs - die Kosten Vereinbarung eines Pauschalpreises – gesondert zu entlohnen. Gleiches gilt für die Vornahme der HU/AU nach § 29 StVZO Verauslagt der Leasingnehmer Kosten, die gemäß den Full-Service- Bedingungen von Allane zu tragen sind, so werden ihm diese Kosten nach Vorlage ordnungsgemäßer Originalbelege (Auftragserteilung, Rechnung, Quittung etc.) erstattet. Verauslagt der Leasingnehmer entsprechende Kosten Mehrleistungen infolge Veränderungen im AuslandAufstellort, werden diese Kosten nur erstattet bis zur Höhe Zeit und Dauer der Auftragsabwicklung, Änderung der Destination, Verlängerung der Leistungsfrist durch äußere Umstände und dgl. Der AN ist berechtigt, Preiszuschläge zu verrechnen, falls die wirklichen Stückgewichte bzw. Abmessungen sowie sonstigen Eigenschaften der zu bewegenden Teile von den Angaben des Betrages, der von einer inländischen Vertragswerkstatt für die im Ausland vorgenommenen Leistungen berechnet worden wäreAG abweichen. Unter die Komponente „Wartung Den vorhandenen Bedien- und Verschleiß“ fallen insbesondere nicht: - Kraftstoff, Nachfüllöle und Schmiermittel, die nicht notwendigerweise im Rahmen von Kundendienstarbeiten gem. Teil B, Ziff. 2. b) aa) benötigt werden; - Waschen, Reinigung, Polieren des Fahrzeuges, Motorwäsche; - Behebung von Rost- und Lackschäden; - Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen an vom Leasingnehmer veranlassten zusätzlichen Einbauten/Sonderzubehör/Sonder- ausstattungen/Aufbauten; - Reparaturen, die infolge unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges anfallen, insbesondere Fahr- oder Bedienungsfehler; - Abschleppen, Achsvermessung, Achseinstellung, Auswuchten ohne Zusammenhang mit vertragsgemäßem Reifenbezug (auch nicht bei einem Rückwechsel der Reifen); - Unfall- und/oder Glasbruchschäden; - Vandalismus/Marderbiss; - Ersatz von Radkappen, Zierleisten, Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug, Abdeckungen, Sitze, Tirefit; - Ersatz von Reifen. Diese Kosten hat in jedem Fall der Leasingnehmer Warnhinweisen ist jedenfalls Rechnung zu tragen, bei Unklarheiten ist vor Arbeitsbeginn Rück- sprache zu halten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang. Ist zwischen Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der unter Ziff. 5 dieser Leistungsbeschreibung (nachfolgende Ziffern ohne weitere Benennung beziehen sich auf diese Leistungsbeschreibung) definierten Qualitätsanforderungen mit dem Leasingnehmer in seinem Angebot für die jeweilige Schule genannten Verpflegungssystem und Xxxxxx abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen oder vor Ort in den Schulen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben (siehe hierzu auch nachfolgend). Mit der Angebotsabgabe legt der Auftragnehmer verbindlich fest, mit welchem Verpflegungssystem er seine Leistung für die konkrete Schule erbringt. Gibt der Bieter als Verpflegungssystem Warmverpflegung (Cook & Hold), Kühlkostsystem (Cook & Chill), Tiefkühlkostsystem (Cook & Freeze) an, so verpflichtet er sich, nur das angegebene Verpflegungssystem anzuwenden. Die frische Zubereitung von Rohkost, Salaten, Frischobst, Dressings und Desserts in der Einrichtung ist bei Warmverpflegung (Cook & Hold), Kühlkostsystem (Cook & Chill), Tiefkühlkostsystem (Cook & Freeze) explizit erlaubt, sofern und soweit die hygienischen Voraussetzungen in der Einrichtung dies zulassen. Gibt der Bieter als Verpflegungssystem Mischküche (Produktion in der Einrichtung, Cook & Serve) an, muss er im Auftragsfall mindestens eine Pauschal-Abrechnung vereinbartPerson mit einschlägiger berufsfachlicher Qualifikation wie z.B. Koch, Xxxxxxxxxxxxx, Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs-)Leiter, Diätassistent oder Oecotrophologe vor Ort in der Einrichtung beschäftigen. Die in der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen (Anlage 2 Losbeschreibung) angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Sollten aufgrund von wesentlichen Änderungen im vorgenannten Sinne, also in Höhe von 10% oder mehr als in der Losbeschreibung angegeben, aus Sicht des Auftragnehmers Änderungen im Verhältnis zum Vereinbarten notwendig werden, hat der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber begründet mitzuteilen und um Zustimmung zu bitten. Nach der Zustimmung des Auftraggebers ist mit diesem und der Schule die Umsetzung abzustimmen. Dies betrifft auch die Erforderlichkeit der Änderung des Verpflegungssystems. Der Auftragnehmer übernimmt Xxxxxx die Kosten für in den Schulen insbesondere auch: - nach dem Kundendienst-Heft vorgeschriebene Wartungsarbeiten einschließlich hierzu notwendiger Materialien das Vorbereiten der Essenausgabe, von Geschirr, Besteck, Tabletts, Küchenhilfsmitteln etc., - die Kosten Übernahme der Lieferchargen sowie Prüfung auf Vollständigkeit gemäß Speisenplan, - das Austeilen der Speisen im Tischgruppensystem (Schüsseln werden auf den Tischen verteilt) oder Tablettsystem, - das Ab- und Eindecken mit Geschirr, - das Abspülen und Einräumen des Geschirrs und der Besteckteile, zuzüglich der gebrauchten Trinkbecher/Tassen pro Tag, - die Reinigung der Tische nach jedem Durchgang, - die “Spontanreinigung”, - die tägliche Reinigung der ihm zur Verfügung gestellten Ausgabeküche, - die mindestens einmal jährliche Grundreinigung der ihnen zur alleinigen Nutzung überlassenen Räumlichkeiten inkl. Fenster, - die sortenreine Erfassung sowie ordnungsgemäße Verwertung von biologisch abbaubaren Speiseresten und Verpackungs- sowie stoffgleichen Nichtverpackungsmaterialien. - die sofortige Reklamation an den Produktionsstandort/ die Lieferküche von auftretenden Beanstandungen. - Die Bereitstellung von Handtüchern sowie Verbrauchsmitteln, wie insbesondere o Reinigungsmitteln, o Seifen, o Reinigern (wobei die Verwendung chlorabspaltender Reiniger unzulässig ist), o Salzen und Reinigern für Geschirrspüler entsprechend der Empfehlungen des Herstellers, o Hygieneartikeln für Personal-WC und o Servietten. Auch soweit in der vorstehenden Liste einzelne Maßnahmen nicht ausdrücklich genannt sein sollten, die Beseitigung verschleißbedingter Schäden nach Sinn und Zweck zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich sind, gehören diese zum Leistungsumfang und sind vom in Ziff. 1 genannten Festpreis abgegolten. Das zur Anlieferung, Ausgabe und Nachbereitung des Mittagessens erforderliche Personal wird vom Auftragnehmer gestellt. Er hat dessen fachliche Befähigung über die gesamte Vertragslaufzeit sicherzustellen. In den Essensausgabestellen der Schulen darf vom Auftrag- nehmer nur Personal eingesetzt werden, das die deutsche Sprache beherrscht, freundlich ist und sich auf die Kinder einstellen kann. Für alle in der Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftrag- nehmer erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der Auftragnehmer muss im Rahmen des üblichen Verschleißes entsprechend regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die er- weiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. Daraus entstehende mögliche Ko- sten werden nicht vom Auftraggeber übernommen. Enthält ein entsprechendes Führungszeug- nis einen Eintrag, bedarf es der Kilometerleistung des Fahrzeugs - unverzüglichen Abstimmung mit dem Auftraggeber darüber, ob und inwieweit die Kosten für die Vornahme der HU/AU nach § 29 StVZO Verauslagt der Leasingnehmer Kosten, die gemäß den Full-Service- Bedingungen von Allane zu tragen sind, so werden ihm diese Kosten nach Vorlage ordnungsgemäßer Originalbelege (Auftragserteilung, Rechnung, Quittung etc.) erstattet. Verauslagt der Leasingnehmer entsprechende Kosten im Ausland, werden diese Kosten nur erstattet bis zur Höhe des Betrages, der von einer inländischen Vertragswerkstatt für die im Ausland vorgenommenen Leistungen berechnet worden wäre. Unter die Komponente „Wartung und Verschleiß“ fallen insbesondere nicht: - Kraftstoff, Nachfüllöle und Schmiermittel, die nicht notwendigerweise betreffende Person im Rahmen der Vertragserfüllung in der Schule eingesetzt werden darf. Für ganztägige Ausflüge wie Wandertage oder Projekttage hat der Auftragnehmer am Angebotstag Kaltverpflegung zur Verfügung zu stellen. Die Anforderung der Schule zur Lieferung von Kundendienstarbeiten gemKaltverpflegung muss mindestens 72 Stunden vor dem Liefertermin des Mittagessens erfolgen. Teil BAuf Wunsch der Schule muss die Kaltverpflegung auch schon vor 8.00 Uhr des betreffenden Tages vom Auftragnehmer am Leistungsort, Ziffd.h. 2in der Schule bereitstehen. bFür Klassenfahrten hat der Auftragnehmer nach Anforderung durch die Schule am ersten Tag der Klassenfahrt (Abreisetag) aarechtzeitig vor Abreise der Xxxxxxx, ggf. auch vor 8.00 Uhr des betreffenden Tages am Leistungsort, d.h. in der Einrichtung, eine Kaltverpflegung bereitzustellen. Am letzten Tag der Klassenfahrt (Rückreisetag) benötigt hat der Auftragnehmer die Teilnahme am Mittagessen zu ermöglichen, sofern die Rückkehr innerhalb des für die Essenversorgung benannten Zeitraumes erfolgt. Für die Anlieferung dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden; - Waschen, Reinigung, Polieren des Fahrzeuges, Motorwäsche; - Behebung von Rost- und Lackschäden; - Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen an vom Leasingnehmer veranlassten zusätzlichen Einbauten/Sonderzubehör/Sonder- ausstattungen/Aufbauten; - Reparaturen, die infolge unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges anfallenunter die Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218), insbesondere Fahr- oder Bedienungsfehler; - Abschleppenzuletzt geändert am 31. August 2015 (BGBl. I S.1474) in der jeweils geltenden Fassung fallen und die der Schadstoffgruppe 4 zuzuordnen sind, Achsvermessung, Achseinstellung, Auswuchten ohne Zusammenhang mit vertragsgemäßem Reifenbezug (auch nicht bei einem Rückwechsel das heißt die zum Erhalt der Reifen); - Unfall- und/oder Glasbruchschäden; - Vandalismus/Marderbiss; - Ersatz von Radkappen, Zierleisten, Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug, Abdeckungen, Sitze, Tirefit; - Ersatz von Reifensogenannten „grünen Plakette“ berechtigt sind. Diese Kosten hat in jedem Fall Unter Einhaltung der Leasingnehmer vereinbarten Warmhaltezeiten ist die Anzahl der Anlieferungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu tragenbeschränken und möglichst auf zwei zu begrenzen.
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Samples: Leistungsbeschreibung
Leistungsumfang. Ist zwischen dem Leasingnehmer und Xxxxxx Sixt eine Pauschal-Abrechnung vereinbart, übernimmt Xxxxxx Sixt die Kosten für - nach dem Kundendienst-Heft vorgeschriebene Wartungsarbeiten einschließlich hierzu notwendiger Materialien - die Kosten für die Beseitigung verschleißbedingter Schäden im Rahmen des üblichen Verschleißes entsprechend der Kilometerleistung des Fahrzeugs - die Kosten für die Vornahme der HU/AU nach § 29 StVZO Verauslagt der Leasingnehmer Kosten, die gemäß den Full-Service- Service-Bedingungen von Allane Sixt zu tragen sind, so werden ihm diese Kosten nach Vorlage ordnungsgemäßer Originalbelege (Auftragserteilung, Rechnung, Quittung etc.) erstattet. Verauslagt der Leasingnehmer entsprechende Kosten im Ausland, werden diese Kosten nur erstattet bis zur Höhe des Betrages, der von einer inländischen Vertragswerkstatt für die im Ausland vorgenommenen Leistungen berechnet worden wäre. Unter die Komponente „"Wartung und Verschleiß“ " fallen insbesondere nicht: - Kraftstoff, Nachfüllöle und Schmiermittel, die nicht notwendigerweise im Rahmen von Kundendienstarbeiten gem. Teil B, Ziff. 2. b) aa) benötigt werden; - Waschen, Reinigung, Polieren des Fahrzeuges, Motorwäsche; - Behebung von Rost- und Lackschäden; - Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen an vom Leasingnehmer veranlassten zusätzlichen Einbauten/Sonderzubehör/Sonder- ausstattungen/Aufbauten; - Reparaturen, die infolge unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeuges anfallen, insbesondere Fahr- oder Bedienungsfehler; - Abschleppen, Achsvermessung, Achseinstellung, Auswuchten ohne Zusammenhang mit vertragsgemäßem Reifenbezug (auch nicht bei einem Rückwechsel der Reifen); - Unfall- und/oder Glasbruchschäden; - Vandalismus/Marderbiss; - Ersatz von Radkappen, Zierleisten, Warndreieck, Verbandskasten, Wagenheber, Bordwerkzeug, Abdeckungen, Sitze, Tirefit; - Ersatz von Reifen. Diese Kosten hat in jedem Fall der Leasingnehmer zu tragen.. bb) Pauschalvergütung Der Leasingnehmer zahlt die im Full-Service-Vertrag vereinbarte monatliche Pauschale. Sixt begleicht die Rechnungen für diejenigen Aufträge, welche der Leasingnehmer vertragsgemäß erteilt hat. Eine Abrechnung erfolgt insoweit nicht. Im Übrigen gilt A 17.7, wobei die zu zahlende pauschale Wertminderung pro Inspektion, Wartung oder Service, die nicht durchgeführt wurde, sich auf EUR 100,-- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (damit derzeit brutto: EUR 119,--) reduziert. Dem Leasingnehmer ist der Nachweis gestattet, dass eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Weicht am Ende der vereinbarten Nutzungsdauer die tatsächliche Fahrleistung von der vereinbarten Fahrleistung ab, so rechnet Sixt bei Leasingverträgen mit Kilometerabrechnung die gefahrenen Mehr- oder Minderkilometer wie folgt ab: Hat der Leasingnehmer die vereinbarte Gesamtfahrleistung überschritten, erfolgt für jeden mehr gefahrenen Kilometer eine Nachbelastung zu dem im Full-Service-Vertrag festgelegten Nachbelastungssatz. Ist die vereinbarte Gesamtfahrleistung nicht erreicht, wird dem Leasingnehmer für jeden weniger gefahrenen Kilometer, höchstens jedoch für 10.000 Kilometer der im Full-Service-Vertrag festgelegte Erstattungsbetrag vergütet. Bei einer Über- bzw. Unterschreitung der Gesamtfahrleistung bis zu 2.500 km erfolgt weder eine Nachbelastung noch eine Erstattung. Es handelt sich dabei um eine Freigrenze; dies bedeutet, dass z.B. bei einer Überschreitung der Gesamtfahrleistung von 2.700 km die gesamten 2.700 Mehrkilometer mit dem im Einzelleasingvertrag festgelegten Mehrkilometersatz in Rechnung gestellt werden. Sixt Leasing SE Xxxxxxxxxxx. 0 00000 Xxxxxxx Telefon: +49 89 / 74444 - 0 xxx.xxxx-xxxxxxx.xx xxxxxxx@xxxx-xxxxxxx.xxx Bankverbindung: IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 20 BIC: XXXXXXXXXXX Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxxxx Xxxxxxx Vorsitzender des Vorstands: Xxxxxxx Xxxx Vorstand: Xxxxx Xxxxxx
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Samples: Leasing Agreement