Common use of Leistungsumfang Clause in Contracts

Leistungsumfang. 4.1 mobilcom-debitel stellt dem Kunden im Rahmen der vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten Mobilfunkdienste zur Verfügung. 4.2 Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt mobilcom- debitel dem Kunden eine SIM-Karte, die mit der Identifikationsnummer (PIN) und der Entsperrnummer (PUK) codiert ist. Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum der mobilcom-debitel. mobilcom-debitel legt die Rufnummern mit der Aktivierung der SIM-Karte fest. 4.3 Im Falle, dass die vom Kunden verwendete Hardware eine integrierte e-SIM enthält, erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung ein eSIM-Profil (QR-Code), mittels dessen er die eSIM und den Tarif über Einscannen des QR-Codes aktivieren kann. Grundsätzlich ist nur eine einmalige Aktivierung möglich. Bei Wechsel der Hardware muss in der Regel ein neues eSIM-Profil angefordert werden. Bei Tarifen im Netz der Vodafon ist das eSIM-Profil wieder verwendbar. Der dazugehörige QR-Code ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Bei Verwendung neuer Hardware ist in diesen Fällen das eSIM-Profil auf dem Altgerät zu löschen und auf dem neuen Gerät zu installieren. 4.4 Für die Überlassung eines Mobiltelefons oder sonstiger zur Vertragserfüllung notwendiger Geräte gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der mobilcom-debitel. 4.5 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. 4.6 mobilcom-debitel behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den betriebsnotwendigen Anlagen und Anlagen der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt ergeben. 4.7 Soweit mobilcom-debitel die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als 24 Stunden andauert, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berechtigt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossen. 4.8 Der Kunde ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzen, soweit der inländische Netzbetreiber mit dem jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat (Roaming). Der Umfang der Roaming-Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen Roaming-Preisliste „Telefonieren und Surfen im Ausland“; nähere Informationen: www. mobilcom- xxxxxxx.xx/Xxxxxxx. 4.9 Der Kunde kann bei mobilcom-debitel kostenlos die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangen. 4.10 Nutzt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht ab, behält sich mobilcom-debitel vor, die Mailbox zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in der Mailbox befinden, gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verloren. mobilcom-debitel übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf Wunsch des Kunden kann sie wieder aktiviert werden. 4.11 Der Kunde kann von mobilcom-debitel verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist – für bestimmte Rufnummerns- bereiche im Sinne von § 3 Nr. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunkdienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunkdienstleistungen

Leistungsumfang. 4.1 mobilcom-debitel 3.2.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Hierzu stellt der Auftragnehmer dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischen, virtuellen oder shared Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die Vertragsbestandteil ist, ablegen. 3.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen vom Auf- tragnehmer bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet. 3.2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Rahmen Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten Mobilfunkdienste Wartungszeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in der Zeit von 1:00 Uhr – 6:00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung. 4.2 Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt mobilcom- debitel 3.2.4 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von dem Kunden eine SIM-Karte, die mit der Identifikationsnummer (PIN) und der Entsperrnummer (PUK) codiert istAuftrag- nehmer arbeitstäglich gesichert. Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum Datensicherung erfolgt rollierend in der mobilcom-debitel. mobilcom-debitel legt die Rufnummern mit der Aktivierung der SIM-Karte fest. 4.3 Im FalleWeise, dass die vom Kunden verwendete Hardware eine integrierte e-SIM enthält, erhält für einen Wochentag gesicherten Daten bei der Kunde mit der Auftragsbestätigung ein eSIM-Profil (QR-Code), mittels dessen er die eSIM und für den Tarif über Einscannen des QR-Codes aktivieren kann. Grundsätzlich ist nur eine einmalige Aktivierung möglich. Bei Wechsel der Hardware muss in der Regel ein neues eSIM-Profil angefordert nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Bei Tarifen im Netz Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der Vodafon ist das eSIM-Profil wieder verwendbardie Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der dazugehörige QR-Code ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Bei Verwendung neuer Hardware ist in diesen Fällen das eSIM-Profil Kunde hat daher keinen Anspruch auf dem Altgerät zu löschen und Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf dem neuen Gerät zu installierenRückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. 4.4 Für die Überlassung eines Mobiltelefons oder sonstiger zur Vertragserfüllung notwendiger Geräte gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der mobilcom-debitel. 4.5 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. 4.6 mobilcom-debitel behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den betriebsnotwendigen Anlagen und Anlagen der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt ergeben. 4.7 Soweit mobilcom-debitel die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als 24 Stunden andauert, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berechtigt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossen. 4.8 3.2.5 Der Kunde Auftragnehmer ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen vom Auftragnehmer zu nutzengewährleisten, soweit so wird der inländische Netzbetreiber mit Auftragnehmer dem jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat (Roaming)Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Umfang Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Roaming-Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; Mitteilung darüber entscheiden, ob die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen Roaming-Preisliste „Telefonieren zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und Surfen im Ausland“; nähere Informationen: wwwbis wann dies geschehen wird. mobilcom- xxxxxxx.xx/Xxxxxxx. 4.9 Der Kunde kann bei mobilcom-debitel kostenlos die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangen. 4.10 Nutzt Erklärt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht ab, behält sich mobilcom-debitel vor, die Mailbox zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in der Mailbox befinden, gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verloren. mobilcom-debitel übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf Wunsch des Kunden kann sie wieder aktiviert werden. 4.11 Der Kunde kann von mobilcom-debitel verlangenbis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist – für bestimmte Rufnummerns- bereiche im Sinne von § 3 Nr. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt wirdAuftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.

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Samples: Allgemeine Und Besondere Geschäftsbedingungen, Allgemeine Und Besondere Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 4.1 mobilcom-debitel 1. Vertragsgegenstand ist die Nutzungsberechtigung eines bestimmten in Auf- trag gegebenen Werkes und die Einräumung eines nicht ausschließlichen und einfachen Nutzungsrechts an diesem Werk auf einer im Lieferschein bezeich- neten Anlage oder gesondert zu bestellenden und zu vergütenden Werkes auch nur in gedruckter Form. 2. Sofern nicht anders vereinbart, stellt dem Kunden der Kunde ausführliche Angaben über das zu erstellende Werk zur Verfügung (schrfitlich in Form eines „Pflichten- hefts“, bzw. mündlich im Rahmen der vorhandenen technischen eines detaillierten Briefings). Der Kunde wird aufwind alle für die Produktion nötigen Daten rechtzeitig zur Verfügung stellen. Hierzu gehört auch die Bekanntgabe wie und betrieblichen Möglichkeiten Mobilfunkdienste zur Verfügungwo das Werk genutzt werden soll. 4.2 Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt mobilcom- debitel dem 3. Nachträgliche Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche des Kunden werden erst dann verbindlich, wenn diese schriftlich von aufwind bestätigt wurden und über die Höhe des hierfür fälligen Entgelts unter den Parteien Einig- keit gefunden wurde, bzw. eine SIM-KarteAuslieferung erfolgte. Sind Nachträge und Ergänzungen ausgeliefert worden, die mit der Identifikationsnummer (PIN) und der Entsperrnummer (PUK) codiert ist. Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum der mobilcom-debitel. mobilcom-debitel legt die Rufnummern mit der Aktivierung der SIM-Karte festgilt ohne Vorliegen einer ausdrücklichen Entgeltsabsprache im Zweifel eine Vergütung entsprechend den üblichen Stundenvergütungssätzen von aufwind als vereinbart. 4.3 Im Falle, dass die vom Kunden verwendete Hardware eine integrierte e-SIM enthält, erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung ein eSIM-Profil (QR-Code), mittels dessen er die eSIM und den Tarif über Einscannen des QR-Codes aktivieren kann4. Grundsätzlich ist nur eine einmalige Aktivierung möglich. Bei Wechsel der Hardware muss in der Regel ein neues eSIM-Profil angefordert werden. Bei Tarifen im Netz der Vodafon ist das eSIM-Profil wieder verwendbar. Der dazugehörige QR-Code ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Bei Verwendung neuer Hardware ist in diesen Fällen das eSIM-Profil auf dem Altgerät zu löschen und auf dem neuen Gerät zu installieren. 4.4 Für die Überlassung eines Mobiltelefons oder sonstiger zur Vertragserfüllung notwendiger Geräte gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der mobilcom-debitel. 4.5 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. 4.6 mobilcom-debitel behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den betriebsnotwendigen Anlagen und Anlagen der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt ergeben. 4.7 Soweit mobilcom-debitel die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als 24 Stunden andauert, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berechtigt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossen. 4.8 Der Kunde aufwind ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzen, soweit der inländische Netzbetreiber über Besprechungen mit dem jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat (Roaming)Kunden den Auftrag betreffend Protokolle zu führen. Der Umfang Sobald diese Protokolle dem Kunden über- lassen wurden und der Roaming-Leistungen bestimmt sich Kunde den Protokollen nicht binnen einer Woche nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; Zugang schriftlich widerspricht, gelten die Abrechnung erfolgt aufgrund Inhalte der aktuellen Roaming-Preisliste „Telefonieren und Surfen im Ausland“; nähere Informationen: www. mobilcom- xxxxxxx.xx/XxxxxxxProtokolle als Vertrags- gegenstand. 4.9 Der 5. Sollte während der Werkerstellung ersichtlich werden, dass der Kunde kann bei mobilcom-debitel kostenlos die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangenInfor- mationen an aufwind zur Verfügung stellen muss, ist er hierzu unverzüglich nach Anforderung verpflichtet. 4.10 Nutzt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht ab, behält sich mobilcom-debitel vor, die Mailbox zu deaktivieren6. Sollten sich Nachrichten in der Mailbox befinden, gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verlorenOffene Daten des vertragsgegenständlichen Werkes werden nur auf Grund gesonderter schriftlicher Vereinbarung an den Kunden ausgeliefert. mobilcom-debitel übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf Wunsch Es besteht grundsätzlich kein Anspruch des Kunden kann sie wieder aktiviert werdenauf Herausgabe offener Daten. 4.11 Der Kunde kann von mobilcom-debitel verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist – für bestimmte Rufnummerns- bereiche im Sinne von § 3 Nr. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 4.1 mobilcom-debitel stellt dem 1. Vertragsgegenstand ist die Nutzungsberechtigung eines bestimmten in Auf- trag gegebenen Werkes und die Einräumung eines nicht ausschließlichen und einfachen Nutzungsrechts an diesem Werk auf einer im Lieferschein bezeich- neten Anlage oder gesondert zu bestellenden und zu vergütenden Daten- trägern des Kunden im Rahmen der vorhandenen technischen maschinenlauffähigen Objektcode und betrieblichen Möglichkeiten Mobilfunkdienste zur Verfügungzugehörigem Begleitmaterial (Benutzeranleitung) je in einem Exemplar oder Zugriff auf die Software via Internet. Eine Nutzungsberechtigung besteht erst am fertigen Werk bzw. an einer fertigen Teillieferung. 4.2 Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt mobilcom- debitel dem Kunden eine SIM-Karte2. Sofern nicht anders vereinbart, die mit der Identifikationsnummer (PIN) und der Entsperrnummer (PUK) codiert ist. Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum der mobilcom-debitel. mobilcom-debitel legt die Rufnummern mit der Aktivierung der SIM-Karte fest. 4.3 Im Falle, dass die vom Kunden verwendete Hardware eine integrierte e-SIM enthält, erhält stellt der Kunde mit ausführliche Angaben über die zu erstellenden Software zur Verfügung („Pflichtenheft“, bzw. detaillierter Anforderungskatalog der Auftragsbestätigung ein eSIM-Profil (QR-Codegeforderten Funktionalitäten), mittels dessen er die eSIM und den Tarif über Einscannen des QR-Codes aktivieren kann. Grundsätzlich ist nur eine einmalige Aktivierung möglich. Bei Wechsel der Hardware muss in der Regel ein neues eSIM-Profil angefordert werden. Bei Tarifen im Netz der Vodafon ist das eSIM-Profil wieder verwendbar. Der dazugehörige QR-Code ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Bei Verwendung neuer Hardware ist in diesen Fällen das eSIM-Profil auf dem Altgerät zu löschen und auf dem neuen Gerät zu installieren. 4.4 Für die Überlassung eines Mobiltelefons oder sonstiger zur Vertragserfüllung notwendiger Geräte gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der mobilcom-debitel. 4.5 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. 4.6 mobilcom-debitel behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den betriebsnotwendigen Anlagen und Anlagen der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger MaßnahmenGrundfunktionalitä- ten, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich den Kunden von besonderer Bedeutung sind, vormüssen entspre- chend ausgewiesen werden. Störungen Der Kunde wird aufwind über alle zu berück- sichtigenden Besonderheiten, insbesondere bei den zu verarbeitenden Daten aufklären. Weiter wird der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind Kunde aufwind über alle bei der Programmierung zu berücksichtigenden Pflichten und Vorschriften informieren. Der Kunde wird aufwind alle für die Herstellung der Software nötigen Daten rechtzeitig zur Verfügung stellen. Hierzu gehört auch die Bekanntgabe wie und wo die Software lauffähig sein soll, wenn Sie nicht auszuschließenauf aufwind-Servern (separater Hostingvertrag) gehostet wird. Zeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt ergebenDas Pflichtenheft gilt mit Auftragserteilung als Sollbeschreibung. 4.7 Soweit mobilcom-debitel 3. Nachträgliche Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche des Kunden werden erst dann verbindlich, wenn diese schriftlich von aufwind bestätigt wurden und über die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat Höhe des hierfür fälligen Entgelts unter den Parteien Einigkeit gefunden wurde bzw. eine Auslieferung erfolgte. Sind Nachträge und diese länger Ergän- zungen ausgeliefert worden, gilt ohne Vorliegen einer ausdrücklichen Ent- geltsabsprache im Zweifel eine Vergütung entsprechend den üblichen Stun- denvergütungssätzen von aufwind als 24 Stunden andauert, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berechtigt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossenvereinbart. 4.8 Der Kunde 4. aufwind ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzen, soweit der inländische Netzbetreiber über Besprechungen mit dem jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat (Roaming)Kunden den Auftrag betreffend Protokolle zu führen. Der Umfang Sobald diese Protokolle dem Kunden über- lassen wurden und der Roaming-Leistungen bestimmt sich Kunde den Protokollen nicht binnen einer Woche nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; Zugang schriftlich widerspricht, gelten die Abrechnung erfolgt aufgrund Inhalte der aktuellen Roaming-Preisliste „Telefonieren und Surfen im Ausland“; nähere Informationen: www. mobilcom- xxxxxxx.xx/XxxxxxxProtokolle als Vertrags- gegenstand. 4.9 Der 5. Sollte während der Softwareerstellung ersichtlich werden, dass der Kunde kann bei mobilcom-debitel kostenlos die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangenIn- formationen an aufwind zur Verfügung stellen muss, ist er hierzu unverzüglich nach Anforderung verpflichtet. 4.10 Nutzt 6. Quellformate der Kunde die Mailbox nichtvertragsgegenständlichen Programme werden nur auf Grund gesonderter schriftlicher Vereinbarung an den Kunden ausgeliefert. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch des Kunden auf Herausgabe der Quell- formate. 7. Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, d. h. fragt der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht abComputersoftware so zu erstellen, behält sich mobilcom-debitel vordass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbei- tet. Gegenstand des Leistungssoll ist daher eine Software, die Mailbox zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in der Mailbox befinden, gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verloren. mobilcom-debitel übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf Wunsch des Kunden kann sie wieder aktiviert werden. 4.11 Der Kunde kann von mobilcom-debitel verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist – für bestimmte Rufnummerns- bereiche im Sinne von § 3 Nr. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt wirdder Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist und nach stand der Technik der mittleren Art und Güte entspricht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 4.1 mobilcom1.1. Der „Wirtschafts-debitel stellt dem Kunden im Rahmen Compass“ ist eine web-basierte Anwen- dung, über welche der vorhandenen technischen Teilnehmer Abfragen bei den Datenban- ken von Compass durchführen kann. Die Datenbanken von Compass werden aus unterschiedlichen Quellen befüllt, welche miteinander verknüpft werden. Gegenstand des Vertrages, zu welchem hierin die Nebenbedingungen geregelt werden, ist die kostenpflichtige Nutzung des Wirtschafts-Compass. Bei den Kosten ist zu unterscheiden zwischen den Compass zustehenden Entgelten und betrieblichen Möglichkeiten Mobilfunkdienste zur Verfügungden amtlichen Gebühren für einzelne Abfragen. Der Abschluss dieses Vertrages, Art und der Umfang der zu erbringenden Leistungen (also die Leistungsbeschreibung Wirt- schafts-Compass), die Höhe der Kosten und die Laufzeit des Vertrages sind schriftlich gesondert dokumentiert. Ist nichts ande- res vereinbart, beziehen sich einzelvertragliche Verfügbarkeitszu- sagen auf ein Jahr. 4.2 Zur Nutzung dieser 1.2. In der obersten Zeile der Anwendung, gleich unterhalb der URL, wird rechts unter „Support“ verlinkt zu: (a) „Hilfe zu Suche, Monitoring und Services“, worin sich Details zu den Datenbankinhalten und Abfragefunktionalitäten finden; diese stellen Ergänzungen zu den jeweils definierten vertragli- chen Leistungen überlässt mobilcom- debitel dem Kunden eine SIM-Karte, die mit der Identifikationsnummer (PIN) und der Entsperrnummer (PUK) codiert ist. Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum der mobilcom-debitel. mobilcom-debitel legt die Rufnummern mit der Aktivierung der SIM-Karte festdar. 4.3 Im Falle(b) „AGB und Gebührenliste“, worin sich die jeweils aktuelle Fas- sung dieser AGB und eine regelmäßig aktualisierte Liste der zur Verrechnung gelangenden amtlichen Gebühren und auch des Mehrplatzentgeltes finden. (c) „Kontakt“, worin Informationen zum Servicedesk angeführt sind. 1.3. Änderungen bei den in Punkt 1.2. genannten Subseiten bzw. Dokumenten werden sogleich Vertragsinhalt, wenn sie aufgrund einer Funktionserweiterung rein vorteilhaft für den TN sind oder die amtlichen Gebühren betreffen. Der TN nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Änderungen und Ergänzungen der Anwendung, insbesondere in Bezug auf die Inhalte und die Datenbanksoft- ware, jederzeit von Compass oder einem mit Compass konzern- mäßig verbundenen Unternehmen angepasst bzw. erneuert wer- den dürfen. Umfassen derartige Änderungen größere Bereiche, wird Compass den TN 14 Tage vor der Änderung unter Bekannt- gabe des Inhalts der Änderung schriftlich hiervon in Kenntnis setzen. 1.4. Compass räumt dem TN das nicht ausschließliche, auf die Dauer des Vertrages befristete und nicht auf Dritte übertragbare Recht ein, in den vom konkreten Vertrag umfassten Datenbanken von Compass zu recherchieren, und die Ergebnisse für den eige- nen bzw. firmeninternen Gebrauch zu verwenden. Konkret darf der TN die vorgegebene Suchmasken ausfüllen, Suchaufträge nach erfolgtem Ausfüllen erteilen und die Ergebnisse ausdrucken oder in ein Dokument (z.B. ein Excel-File) exportieren. Diese Rechtseinräumung ist abschließend; jede über das genannte Ausmaß hinausgehende Nutzung bedarf einer vorherigen aus- drücklichen schriftlichen Zustimmung von Compass. 1.5. Der TN verfügt über eine hinreichende Internetanbindung und nimmt zur Kenntnis, dass die Schnelligkeit der Abfrage der Datenbankinhalte von der vom Kunden verwendete Hardware eine integrierte e-SIM enthält, erhält TN verwendeten Internetanbin- dung abhängt. Die Anwendung steht während der Kunde mit wartungs- und systembedingten Abschaltungen bzw. während der Auftragsbestätigung ein eSIM-Profil (QR-Code), mittels dessen er die eSIM und den Tarif über Einscannen des QR-Codes aktivieren kann. Grundsätzlich ist nur eine einmalige Aktivierung möglich. Bei Wechsel der Hardware muss in der Regel ein neues eSIM-Profil angefordert werden. Bei Tarifen im Netz der Vodafon ist das eSIM-Profil wieder verwendbar. Der dazugehörige QR-Code ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Bei Verwendung neuer Hardware ist in diesen Fällen das eSIM-Profil auf dem Altgerät zu löschen und auf dem neuen Gerät zu installieren. 4.4 Für die Überlassung eines Mobiltelefons oder sonstiger Sicherungs- zeiten nicht zur Vertragserfüllung notwendiger Geräte gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der mobilcom-debitel. 4.5 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. 4.6 mobilcom-debitel behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den betriebsnotwendigen Anlagen und Anlagen der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt ergeben. 4.7 Soweit mobilcom-debitel die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als 24 Stunden andauert, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berechtigt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossen. 4.8 Der Kunde ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzen, soweit der inländische Netzbetreiber mit dem jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat (RoamingVerfügung (= Störung). Der Umfang der Roaming-Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen Roaming-Preisliste „Telefonieren und Surfen im Ausland“; nähere Informationen: www. mobilcom- xxxxxxx.xx/Xxxxxxx. 4.9 Der Kunde kann bei mobilcom-debitel kostenlos die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangen. 4.10 Nutzt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht ab, behält sich mobilcom-debitel vor, die Mailbox zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in der Mailbox befinden, gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verloren. mobilcom-debitel übernimmt keine Die Haftung für verloren gegangene Informationendie Ver- fügbarkeit von Daten/Services ist insoweit beschränkt, als der TN nach einer solchen Störung einen Preisminderungsanspruch nur dann hat, wenn diese Störung Compass zurechenbar ist. Auf Wunsch des Kunden Dies- falls kann sie wieder aktiviert eine dem Ausmaß der Störungen entsprechende ali- quote Preisminderung angesprochen werden. 4.11 1.6. Der Kunde kann TN hat sich vor dem Vertragsabschluss über die Funkti- onsweisen der Leistungen von mobilcom-debitel verlangenCompass ein hinreichendes Bild verschafft und bestätigt, den Leistungsumfang im Detail zu ken- nen. Aufgrund dieser Kenntnis hat sich der TN für die Leistungen von Compass für die von ihm selbst definierte Verwendung in seinem Betrieb entschieden. Über Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsabschluss durch Mitarbeiter von Compass oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen und er bestätigt, dass er über alle nötigen Informationen zur ordnungsgemäßen Inan- spruchnahme der von Compass erbrachten Leistungen verfügt. Vorgaben des TN bedürfen der Schriftform. Sollten vom TN Schulungen in Bezug auf die Funktionalitäten der Abfrage der Datenbankinhalte gewünscht werden, bedarf es hierzu einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. 1.7. Der TN nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme vertragsgegenständ- lichen Leistungen auch von einem mit Compass konzernmäßig verbundenen Unternehmen erbracht werden dürfen und Abrechnung einer neben erteilt seine diesbezügliche Zustimmung hierzu. Als konzernmäßig verbundene Unternehmen gelten: Compass-Datenbank GmbH, Compass-Redaktion GmbH und HF Data Datenverarbeitungsge- sellschaft m.b.H. Die Heranziehung bzw. Beauftragung von ande- ren als den angeführten Unternehmen als Sublieferanten von Compass bedarf der Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist – für bestimmte Rufnummerns- bereiche im Sinne von § 3 Nr. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt wirdschriftlichen Zustimmung des TN.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 4.1 mobilcom3.1 Soweit Gegenstand des Vertragsverhältnisses die Registrierung von Domainnamen ist, schulden wir lediglich die Vermittlung der gewünschten Domain. Von einer tatsächlichen Zuteilung des Domainnamens kann der Kunde daher erst dann ausgehen, wenn dieser durch uns bestätigt ist. Wir haben auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Eine Haftung und Gewährleistung für die tatsächliche Zuteilung der bestellten Domainnamen ist deshalb ausgeschlossen. Soweit Gegenstand der Leistungen auch die Verschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird TMC gegenüber der DENIC oder anderen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittler tätig. 3.2 Wird vom Kunden eine Anmeldung seiner Internetpräsens bei einer oder mehreren Suchmaschinen (Online-debitel stellt dem Kunden Suchdienste von Internet-Inhalten) gewünscht, so schulden wir auch hier nur die Vermittlung. Über die Aufnahme und den Zeitpunkt in die Suchmaschine entscheidet allein der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine. Der im Rahmen der vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten Mobilfunkdienste zur VerfügungWebhosting zusätzliche Support, beinhaltet falls Vertraglich nichts anderes vereinbart, kostenlose Suchmaschineneintragungen, Public Relation im Internet in kostenlose Portale. 4.2 Zur Nutzung dieser 3.3 Technische Supportleistungen sind nicht in den Angeboten enthalten. Sofern diese gewünscht und in Anspruch genommen werden, werden sie gesondert berechnet. TMC erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen überlässt mobilcom- debitel dem Kunden eine SIM-Karte, die nach Maßgabe der zum Zeitpunkt der Bestellung publizierten Leistungsangebotes. Sonderleistungen erbringt TMC nur nach Absprache. Diese werden nach Zeitaufwand mit der Identifikationsnummer (PIN) und der Entsperrnummer (PUK) codiert istfesten Stundensätzen berechnet. Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum der mobilcom-debitel. mobilcom-debitel legt die Rufnummern mit der Aktivierung der SIM-Karte festZusätzlich stellt TMC eigene Aufwendungen in Rechnung. 4.3 Im Falle3.4 TMC hält die von den Kunden auf dem Account gespeicherten Daten und Inhalte in der Art dauerhaft für dritte Internetbenutzer bereit, dass die vom Kunden verwendete Hardware eine integrierte e-SIM enthält, erhält diese als Teil der Kunde mit der Auftragsbestätigung ein eSIM-Profil (QR-Code), mittels dessen er die eSIM Öffentlichkeit Zugang zu den Daten und Inhalten von einem individuell gewählten Ort und einer individuell gewählten Zeit haben. TMC schuldet nicht den Tarif über Einscannen des QR-Codes aktivieren kann. Grundsätzlich ist nur eine einmalige Aktivierung möglich. Bei Wechsel der Hardware muss in der Regel ein neues eSIM-Profil angefordert werden. Bei Tarifen erfolgreichen Abruf durch Internetnutzer im Netz der Vodafon ist das eSIM-Profil wieder verwendbarEinzelfall. Der dazugehörige QR-Code ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Bei Verwendung neuer Hardware ist in diesen Fällen das eSIM-Profil auf dem Altgerät zu löschen und auf dem neuen Gerät zu installieren. 4.4 Für die Überlassung eines Mobiltelefons oder sonstiger zur Vertragserfüllung notwendiger Geräte gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der mobilcom-debitel. 4.5 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. 4.6 mobilcom-debitel behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den betriebsnotwendigen Anlagen und Anlagen der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt ergeben. 4.7 Soweit mobilcom-debitel die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als 24 Stunden andauert, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berechtigt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossen. 4.8 Der Kunde TMC ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber den Zugang zu nutzenden Leistungen zu beschränken, soweit der inländische Netzbetreiber mit dem jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat (Roaming)sofern Instandhaltungsarbeiten dies erfordern. Der Umfang der Roaming-Leistungen bestimmt In den Angeboten ist ein festgelegtes Volumen an Datentransfer enthalten, welches sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; die Abrechnung erfolgt aufgrund zur Zeit der aktuellen Roaming-Preisliste „Telefonieren und Surfen im Ausland“; nähere Informationen: wwwBestellung richtet. mobilcom- xxxxxxx.xx/XxxxxxxÜber dieses Transfervolumen hinaus gehenden Traffic werden gesondert in Rechnung gestellt. 4.9 Der Kunde kann bei mobilcom-debitel kostenlos die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangen. 4.10 Nutzt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht ab, behält sich mobilcom-debitel vor, die Mailbox zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in der Mailbox befinden, gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verloren. mobilcom-debitel übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf Wunsch des Kunden kann sie wieder aktiviert werden. 4.11 Der Kunde kann von mobilcom-debitel verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist – für bestimmte Rufnummerns- bereiche im Sinne von § 3 Nr. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.

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Leistungsumfang. 4.1 mobilcom2.1. Der genaue Umfang der Dienstleistungen des AN ist im jeweiligen Dienstleistungsvertrag mit dem AG festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erbringt der AN die Dienstleistungen während seiner üblichen Geschäftszeiten. Diese sind Montag bis Donnerstag, jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Xxxxxxx von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Die Reaktionszeit für Hot-debitel stellt Line und Supportleistungen während der oben genannten üblichen Geschäftszeiten beträgt maximal 4 Stunden. Sofern eine Leistungserbringung außerhalt der oben genannten üblichen Geschäftszeiten erfolgen soll, erfordert dies eine gesonderte Vereinbarung. Der AN wird entsprechend dem Kunden jeweiligen Dienstleistungsvertrag für die Erbringung und Verfügbarkeit der Dienstleistungen sorgen. 2.2. Ist im Rahmen des Dienstleistungsvertrages auch ein Fernwartungszugriff vereinbart, gewährleistet der vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten Mobilfunkdienste AN, dass ein Fernzugriff nur mit Einverständnis des AG erfolgt. Hierzu ist ein Verfahren zur VerfügungEinleitung einer Fernwartung (Benachrichtigung, Freischaltung) zu vereinbaren. 4.2 Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt mobilcom- debitel dem Kunden eine SIM-Karte, die mit der Identifikationsnummer (PIN) und der Entsperrnummer (PUK) codiert ist2.3. Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum Grundlage der mobilcom-debitelfür die Leistungserbringung der vom AN eingesetzten Einrichtungen und Technologie ist der qualitative und quantitative Leistungsbedarf des AG, wie er auf der Grundlage der vom AG zur Verfügung gestellten Informationen ermittelt wurde. mobilcom-debitel legt die Rufnummern mit Machen neue Anforderungen des AG eine Änderung der Aktivierung Dienstleistungen bzw. der SIM-Karte festeingesetzten Technologien erforderlich, wird der AN auf Wunsch des AG ein entsprechendes Angebot unterbreiten. 4.3 Im Falle, dass die vom Kunden verwendete Hardware eine integrierte e-SIM enthält, erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung ein eSIM-Profil (QR-Code), mittels dessen er die eSIM und den Tarif über Einscannen des QR-Codes aktivieren kann. Grundsätzlich ist nur eine einmalige Aktivierung möglich. Bei Wechsel der Hardware muss in der Regel ein neues eSIM-Profil angefordert werden. Bei Tarifen im Netz der Vodafon ist das eSIM-Profil wieder verwendbar2.4. Der dazugehörige QR-Code ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Bei Verwendung neuer Hardware ist in diesen Fällen das eSIM-Profil auf dem Altgerät zu löschen und auf dem neuen Gerät zu installieren. 4.4 Für die Überlassung eines Mobiltelefons oder sonstiger zur Vertragserfüllung notwendiger Geräte gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der mobilcom-debitel. 4.5 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. 4.6 mobilcom-debitel behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den betriebsnotwendigen Anlagen und Anlagen der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt ergeben. 4.7 Soweit mobilcom-debitel die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als 24 Stunden andauert, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berechtigt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossen. 4.8 Der Kunde AN ist berechtigt, die zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Einrichtungen nach freiem Ermessen zu ändern, wenn keine Beeinträchtigung der Dienstleistungen zu erwarten ist. 2.5. Der AN hat die durchgeführten Arbeiten in angemessener Weise mit Zeitpunkt, Art und Weise der ausgeführten Arbeiten bzw. der vorgenommenen Änderungen und der ausführenden Person zu dokumentieren. Die Dokumentation ist dem AG auf Verlangen auszuhändigen. 2.6. Leistungen durch den AN, die vom AG über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom AG nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils beim AN gültigen Sätzen vergütet. Dazu zählen insbesondere Leistungen außerhalb der üblichen Geschäftszeit (siehe 2.1), das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung durch den AG oder sonstige, nicht vom AN zu vertretende Umstände entstanden sind (u.a. auch Malware und/oder Computerviren). Ebenso sind Schulungsleistungen grundsätzlich nicht in den Dienstleistungen enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 2.7. Sofern der AN auf Wunsch des AG Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem AG und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. Der AN ist nur für die von ihr selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich. 2.8. Ausdrücklich sei darauf hingewiesen, dass eine barrierefreie Ausgestaltung iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes- Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG) nicht im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzenAngebot enthalten ist, soweit sofern diese nicht gesondert/ individuell vom AG angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem AG die Überprüfung der inländische Netzbetreiber mit dem jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat (Roaming). Der Umfang der Roaming-Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen Roaming-Preisliste „Telefonieren und Surfen Leistung auf ihre Zulässigkeit im Ausland“; nähere Informationen: www. mobilcom- xxxxxxx.xx/XxxxxxxHinblick auf das Bundes- Behindertengleichstellungsgesetz durchzuführen. 4.9 Der Kunde kann bei mobilcom-debitel kostenlos die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangen. 4.10 Nutzt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht ab, behält sich mobilcom-debitel vor, die Mailbox zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in der Mailbox befinden, gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verloren. mobilcom-debitel übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf Wunsch des Kunden kann sie wieder aktiviert werden. 4.11 Der Kunde kann von mobilcom-debitel verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist – für bestimmte Rufnummerns- bereiche im Sinne von § 3 Nr. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.

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Leistungsumfang. 4.1 mobilcom4.2.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Hierzu stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber Systemressourcen auf einem virtuellen Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Der Auftraggeber kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die Vertragsbestandteil ist, ablegen. 4.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Internet-debitel stellt Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Sofern ein Self-Hosting vereinbart ist, wird die Internet-Adresse vom Auftraggeber bereitgestellt. Die Leistungen des Auftragnehmers bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem Kunden von dem Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Auftraggeber bereitgestellten Server (d.h. der Routerausgang des Servers des Auftragnehmers bzw. seines Unterauftragnehmers). Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Auftraggebers sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bis zum Übergabepunkt ist der Auftraggeber verantwortlich. Übergabepunkt für die Software des Auftragnehmers ist der Routerausgang des Servers des Auftragnehmers bzw. seines Unterauftragnehmers. 4.2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Rahmen Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten Mobilfunkdienste Wartungszeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt für insgesamt 5 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung. 4.2 Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt mobilcom- debitel dem Kunden eine SIM-Karte, die mit der Identifikationsnummer (PIN) und der Entsperrnummer (PUK) codiert ist4.2.4 Die Inhalte des für den Auftraggeber bestimmten Speicherplatzes werden durch den Auftragnehmer arbeitstäglich gesichert. Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum Datensicherung erfolgt rollierend in der mobilcom-debitel. mobilcom-debitel legt die Rufnummern mit der Aktivierung der SIM-Karte fest. 4.3 Im FalleWeise, dass die vom Kunden verwendete Hardware für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine integrierte e-SIM enthältwöchentliche Datensicherung, erhält bei der Kunde mit die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden/Auftraggeber. Der Auftraggeber hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Auftragsbestätigung ein eSIM-Profil (QR-Code)Sicherungsmedien, mittels dessen er sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. Die Datensicherung ist keine Archivierung und ersetzt diese nicht. 4.2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die eSIM zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und den Tarif über Einscannen des QR-Codes aktivieren kann. Grundsätzlich ist nur eine einmalige Aktivierung möglich. Bei Wechsel der Hardware muss Software an aktuelle Anforderungen anzupassen, was in der Regel ein neues eSIMdurch die Installation von Upgrades/Updates geschieht. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass solche Anpassungen ungehindert vorgenommen werden können, indem insbesondere im Falle des Self-Profil angefordert Hostings Upgrades/Updates zur Ausführung zugelassen werden. Bei Tarifen im Netz Kommt der Vodafon ist Auftraggeber dieser Mitwirkungspflicht ohne guten Grund nicht bis spätestens vier Wochen nach Aufforderung zur Installation des Updates/Upgrades nach, hat der Auftragnehmer das eSIM-Profil wieder verwendbar. Der dazugehörige QR-Code ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Bei Verwendung neuer Hardware ist in diesen Fällen Recht, das eSIM-Profil auf dem Altgerät Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu löschen und auf dem neuen Gerät zu installierenkündigen. 4.4 Für die Überlassung eines Mobiltelefons oder sonstiger zur Vertragserfüllung notwendiger Geräte gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der mobilcom-debitel. 4.5 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. 4.6 mobilcom-debitel behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den betriebsnotwendigen Anlagen und Anlagen der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt ergeben. 4.7 Soweit mobilcom-debitel die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als 24 Stunden andauert, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berechtigt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossen. 4.8 Der Kunde ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzen, soweit der inländische Netzbetreiber mit dem jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat (Roaming). Der Umfang der Roaming-Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen Roaming-Preisliste „Telefonieren und Surfen im Ausland“; nähere Informationen: www. mobilcom- xxxxxxx.xx/Xxxxxxx. 4.9 Der Kunde kann bei mobilcom-debitel kostenlos die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangen. 4.10 Nutzt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht ab, behält sich mobilcom-debitel vor, die Mailbox zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in der Mailbox befinden, gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verloren. mobilcom-debitel übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf Wunsch des Kunden kann sie wieder aktiviert werden. 4.11 Der Kunde kann von mobilcom-debitel verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist – für bestimmte Rufnummerns- bereiche im Sinne von § 3 Nr. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen

Leistungsumfang. 4.1 mobilcom-debitel stellt Die Gesellschaft erbringt folgende Leistungen: Die Gesellschaft ermöglicht dem Kunden über den Kabelanschluss den Zugang zum Internet und Telefonie gemäß seinem Auftrag in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die vom Kunden bei der Gesellschaft gekauften Endgeräte, verbleiben im Eigentum der Gesellschaft bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden. Die Gesellschaft ist im Falle eines Mangels des Gerätes berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und eine andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Im Falle eines Mangels des Gerätes ist die Gesellschaft -wenn der Kunde statt der Beseitigung des Mangels die Lieferung einer mangelfreien Sache wählt – berechtigt, dem Kunden ein vom Hersteller überarbeitetes, als neuwertig einzustufendes Gerät als Tauschgerät zu stellen. Ausschlaggebend ist die volle Funktionsfähigkeit des Gerätes. Bei Fehlschlagen dieser Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag über das Endgerät zurückzutreten. Im Ausnahmefall mietet der Kunde ein Gerät, so bleibt es im Eigentum der Gesellschaft. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine Gefahr an die Gesellschaft zurückzugeben. Für Mängel, die während der Dauer des Mietverhältnisses am Gerät auftreten und nicht auf eine unsachgemäße Behandlung der Mietsache zurückgehen, haftet Die Gesellschaft nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung (§ 536a Abs. 1, Fall 1 BGB) ist ausgeschlossen. Im Ausnahmefall wird dem Kunden im Rahmen der vorhandenen technischen des von ihm gewählten Produktes kostenfrei und betrieblichen Möglichkeiten Mobilfunkdienste zur Verfügung. 4.2 Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt mobilcom- debitel dem Kunden eine SIM-Karteauf Dauer ein Endgerät überlassen, die so geht mit der Identifikationsnummer (PIN) und der Entsperrnummer (PUK) codiert istÜbergabe das Eigentum an dem Gerät auf den Kunden über. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät. Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum Gesellschaft übernimmt die Mängelhaftung im Rahmen der mobilcom-debitelgesetzlichen Bestimmungen. mobilcom-debitel legt die Rufnummern mit der Aktivierung der SIM-Karte fest. 4.3 Im FalleDie Gesellschaft haftet nicht für ordnungsgemäße Erbringung ihrer Leistungen, dass die vom Kunden verwendete Hardware eine integrierte e-SIM enthält, erhält wenn der Kunde mit von der Auftragsbestätigung ein eSIM-Profil (QR-Code), mittels dessen er die eSIM und den Tarif über Einscannen des QR-Codes aktivieren kann. Grundsätzlich ist nur eine einmalige Aktivierung möglich. Bei Wechsel der Hardware muss in der Regel ein neues eSIM-Profil angefordert werden. Bei Tarifen im Netz der Vodafon ist das eSIM-Profil wieder verwendbar. Der dazugehörige QR-Code ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Bei Verwendung neuer Hardware ist in diesen Fällen das eSIM-Profil auf dem Altgerät zu löschen und auf dem neuen Gerät zu installieren. 4.4 Für die Überlassung eines Mobiltelefons Gesellschaft nicht freigegebene Firmware oder sonstiger zur Vertragserfüllung notwendiger Geräte gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der mobilcom-debitel. 4.5 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. 4.6 mobilcom-debitel behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderungen sonstige Software aufspielt oder an den betriebsnotwendigen Anlagen und Anlagen der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt ergebentechnische Veränderungen am Endgerät vornimmt. 4.7 Soweit mobilcom-debitel die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als 24 Stunden andauert, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berechtigt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossen. 4.8 Der Kunde ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzen, soweit der inländische Netzbetreiber mit dem jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat (Roaming). Der Umfang der Roaming-Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen Roaming-Preisliste „Telefonieren und Surfen im Ausland“; nähere Informationen: www. mobilcom- xxxxxxx.xx/Xxxxxxx. 4.9 Der Kunde kann bei mobilcom-debitel kostenlos die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangen. 4.10 Nutzt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht ab, behält sich mobilcom-debitel vor, die Mailbox zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in der Mailbox befinden, gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verloren. mobilcom-debitel übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf Wunsch des Kunden kann sie wieder aktiviert werden. 4.11 Der Kunde kann von mobilcom-debitel verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist – für bestimmte Rufnummerns- bereiche im Sinne von § 3 Nr. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Leistungsumfang. 4.1 mobilcom-debitel 3.2.1 REIMER SYSTEMHAUS erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind im Leistungsschein festgelegt. Hierzu stellt REIMER SYSTEMHAUS dem Kunden Systemressourcen auf einem virtuellen Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die Vertragsbestandteil ist, ablegen. 3.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen von REIMER SYSTEMHAUS bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem von REIMER SYSTEMHAUS betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist REIMER SYSTEMHAUS nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet. 3.2.3 REIMER SYSTEMHAUS erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Rahmen Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der vorhandenen technischen Wartungszeiten. REIMER SYSTEMHAUS ist berechtigt, dienstags und betrieblichen Möglichkeiten Mobilfunkdienste donnerstags in der Zeit von 3.00–6.00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung. 4.2 Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt mobilcom- debitel dem 3.2.4 Die Inhalte des für den Kunden eine SIM-Karte, die mit der Identifikationsnummer (PIN) und der Entsperrnummer (PUK) codiert istbestimmten Speicherplatzes werden von REIMER SYSTEMHAUS arbeitstäglich gesichert. Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum Datensicherung erfolgt rollierend in der mobilcom-debitel. mobilcom-debitel legt die Rufnummern mit der Aktivierung der SIM-Karte fest. 4.3 Im FalleWeise, dass die vom Kunden verwendete Hardware eine integrierte e-SIM enthält, erhält für einen Wochentag gesicherten Daten bei der Kunde mit der Auftragsbestätigung ein eSIM-Profil (QR-Code), mittels dessen er die eSIM und für den Tarif über Einscannen des QR-Codes aktivieren kann. Grundsätzlich ist nur eine einmalige Aktivierung möglich. Bei Wechsel der Hardware muss in der Regel ein neues eSIM-Profil angefordert nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Bei Tarifen im Netz Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der Vodafon ist das eSIM-Profil wieder verwendbardie Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der dazugehörige QR-Code ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Bei Verwendung neuer Hardware ist in diesen Fällen das eSIM-Profil Kunde hat daher keinen Anspruch auf dem Altgerät zu löschen und Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf dem neuen Gerät zu installierenRückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. 4.4 Für die Überlassung eines Mobiltelefons oder sonstiger zur Vertragserfüllung notwendiger Geräte gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der mobilcom-debitel. 4.5 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. 4.6 mobilcom-debitel behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den betriebsnotwendigen Anlagen und Anlagen der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt ergeben. 4.7 Soweit mobilcom-debitel die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als 24 Stunden andauert, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berechtigt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossen. 4.8 Der Kunde 3.2.5 REIMER SYSTEMHAUS ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen von REIMER SYSTEMHAUS zu nutzengewährleisten, soweit der inländische Netzbetreiber mit so wird REIMER SYSTEMHAUS dem jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat (Roaming)Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Umfang Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Roaming-Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; Mitteilung darüber entscheiden, ob die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen Roaming-Preisliste „Telefonieren zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und Surfen im Ausland“; nähere Informationen: wwwbis wann dies geschehen wird. mobilcom- xxxxxxx.xx/Xxxxxxx. 4.9 Der Kunde kann bei mobilcom-debitel kostenlos die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangen. 4.10 Nutzt Erklärt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht ab, behält sich mobilcom-debitel vor, die Mailbox zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in der Mailbox befinden, gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verloren. mobilcom-debitel übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf Wunsch des Kunden kann sie wieder aktiviert werden. 4.11 Der Kunde kann von mobilcom-debitel verlangenbis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist – für bestimmte Rufnummerns- bereiche im Sinne von § 3 Nr. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat REIMER SYSTEMHAUS das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.

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Samples: Service Agreement

Leistungsumfang. 4.1 mobilcom-debitel stellt dem Kunden ia) Im Rahmen eines Software-Auftrages erbringt D+L bei der vorhandenen technischen Individualprogrammierung sowie Überlassung der Individualprogramme, Überlassung von Standardprogrammen, Änderung und/oder Erweiterung von Individual- und betrieblichen Möglichkeiten Mobilfunkdienste zur VerfügungStandardprogrammen sowie Unterstützung der Anwender je nach Vereinbarung die o. a. Dienstleistungen, wobei D+L in der Xxxx der Hilfsmittel sowie der angewandten Methoden frei ist. Alle Methoden werden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Richtlinien der EU-Datenschutz-Grundverordnung angewandt. 4.2 Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt mobilcom- debitel dem Kunden eine SIM-Karte, die mit der Identifikationsnummer (PINb) und der Entsperrnummer (PUK) codiert ist. Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum der mobilcom-debitel. mobilcom-debitel legt die Rufnummern mit der Aktivierung der SIM-Karte fest. 4.3 Im Falle, dass die vom Kunden verwendete Hardware eine integrierte e-SIM enthält, erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung ein eSIM-Profil (QR-Code), mittels dessen er die eSIM und den Tarif über Einscannen Erstellung des QR-Codes aktivieren kann. Grundsätzlich Sollkonzeptes ist nur eine einmalige Aktivierung möglich. Bei Wechsel der Hardware muss in der Regel ein neues eSIM-Profil angefordert werden. Bei Tarifen im Netz der Vodafon ist das eSIM-Profil wieder verwendbar. Der dazugehörige QR-Code ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Bei Verwendung neuer Hardware ist in diesen Fällen das eSIM-Profil auf dem Altgerät zu löschen und auf dem neuen Gerät zu installieren. 4.4 Für die Überlassung eines Mobiltelefons oder sonstiger zur Vertragserfüllung notwendiger Geräte gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der mobilcom-debitel. 4.5 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt. Einschränkungen grundsätzlich Aufgabe des räumlichen Bereiches werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. 4.6 mobilcom-debitel behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den betriebsnotwendigen Anlagen und Anlagen der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt ergeben. 4.7 Soweit mobilcom-debitel die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als 24 Stunden andauert, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berechtigt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossen. 4.8 Der Kunde ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzen, soweit der inländische Netzbetreiber mit dem jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat (Roaming). Der Umfang der Roaming-Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen Roaming-Preisliste „Telefonieren und Surfen im Ausland“; nähere Informationen: www. mobilcom- xxxxxxx.xx/Xxxxxxx. 4.9 Der Kunde kann bei mobilcom-debitel kostenlos die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangen. 4.10 Nutzt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht ab, behält sich mobilcom-debitel vor, die Mailbox zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in der Mailbox befinden, gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verloren. mobilcom-debitel übernimmt keine Haftung für verloren gegangene InformationenKunden. Auf Wunsch des Kunden kann sie wieder aktiviert werdenist D+L dabei behilflich. Die Verbindlichkeit des Sollkonzeptes für die Erarbeitung der Organisation und der Programme sowie die Verbindlichkeit des Organisationsvorschlages für die Erarbeitung der Programme, insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der von dem zu entwickelnden maschinellen Verfahren geforderten Arbeitsfunktionen, Mengen- und Zeitangaben ist vom Kunden durch rechtsverbindliche Unterschrift zu bestätigen. 4.11 c) Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Individualprogrammierung ist die jederzeitige Bereitschaft des Kunden zur Mitwirkung. Er wird insbesondere rechtzeitig vor Beginn der Organisationsgespräche einen für die verbindliche Beantwortung der Fragen von D+L zuständigen und befugten Mitarbeiter benennen. Davon unberührt bleibt die Verpflichtung des Kunden zur eingehenden schriftlichen Aufgabenstellung (Erstellung des Sollkonzeptes). d) Für Arbeiten, die D+L aufgrund unrichtiger oder berichtigter Angaben des Xxxxxx wiederholen muß, trägt der Kunde den Mehraufwand. Änderung beiderseits abgezeichneter Sollkonzepte oder Organisationsvorschläge bedürfen eines beiderseits unterzeichneten Änderungsauftrages. e) Werden auf Wunsch des Kunden nachträglich Änderungen und/oder Erweiterungen vorgenommen, so berühren diese nicht die Verpflichtungen des Kunden zur Leistung vereinbarter Zahlungen. f) Der Kunde kann stellt D+L rechtzeitig Testdaten in ausreichender Menge zur Verfügung. Die für Testdaten benutzten Datenträger müssen zu den bei D+L verfügbaren Systemen kompatibel sein. Entsprechende Klärung erfolgt im Einzelfall. Kundendatenbanken werden im Auftrag des Kunden geladen und für die Dauer der Unterstützung gespeichert. D+L verpflichtet sich zur Geheimhaltung bezüglich der Inhalte. Daten aus Kundendatenbanken werden gesichert aufbewahrt, vertraulich behandelt, nicht extrahiert, nicht verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben mit Ausnahme von mobilcomVertragspartnern und -dienstleistern mit entsprechender Datenschutzvereinbarung, sofern dies zur Erfüllung der Dienstleistung erforderlich ist. Die Dauer der Speicherung richtet sich nach dem jeweiligen Support-debitel verlangenBedarf. g) Der Kunde sorgt dafür, dass spätestens zum Zeitpunkt einer Programmübergabe mindestens zwei fachkundige Mitarbeiter als Bedienungspersonal zur Verfügung stehen. h) Der Umfang eines Auftrages zur Organisationserstellung und Programmierung wird durch die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme jeweilige Programmspeicherkapazität des einzusetzenden Maschinenmodells bestimmt i) Dokumentation sowie Bedienungsanleitungen werden dem Kunden innerhalb angemessener Frist nach Abschluss der Arbeiten zur Verfügung gestellt. k) Dienstleistungen von D+L sind kostenpflichtig, unabhängig davon, wo diese Tätigkeiten ausgeführt werden. Die jeweilige Dienstleistung wird einzeln erfasst und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist – für bestimmte Rufnummerns- bereiche im Sinne vom Kunden auf Wunsch von § 3 Nr. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt wirdD+L auf dem entsprechenden D+L-Formblatt zu bestätigen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 4.1 mobilcom-debitel stellt 2.1 Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, in der vom Auftragnehmer gewählten Weise (z.B. online, am Standort des Computersystems oder in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers) innerhalb der normalen Arbeitszeit des Auftragnehmers. Erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers oder aufgrund besonderer Umstände, die dies erforderlich machen, eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. Die Auswahl der die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Mitarbeiter obliegt dem Kunden Auftragnehmer, der berechtigt ist, hierfür auch Dritte heranzuziehen. 2.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für von ihm nicht betriebene, erstellte oder betreute Netze oder Netz- und sonstige Telekommunikationsdienstleistungen bis zu einer im Auftrag definierten Schnittstelle, die den hier gegenständlichen Leistungen physisch oder logisch vorgelagert sind 2.3 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Daten des Auftraggebers oder Dritter, die ihm dieser zur Bearbeitung, zur Aufbewahrung oder zum Transport übergibt, auf deren Inhalt oder logischen Gehalt zu überprüfen. Erleidet der Auftragnehmer dadurch einen Schaden oder Mehraufwand, dass die ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten rechtswidrige Inhalte aufweisen oder nicht in einem Zustand sind, der sie für die Erbringung der beauftragten Dienstleistung tauglich macht, so haftet der Auftraggeber. 2.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass Dritte, deren Daten er zur Bearbeitung, Aufbewahrung oder Weiterleitung übernommen hat oder sonstige Personen, zu denen er in keinem Vertragsverhältnis steht, missbräuchlich handeln, sofern er diesen Missbrauch im Rahmen des Standes der vorhandenen technischen Technik und betrieblichen Möglichkeiten Mobilfunkdienste der branchenüblichen Standards nicht verhindern konnte und musste. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertragsgegenständliche Software entsprechend dem Leistungsumfang der jeweils nachstehenden vertraglich vereinbarten Supportklasse zu erfüllen: 2.4.1 Supportklasse A: 2.4.2 Supportklasse B: 2.4.3 Supportklasse C: 2.5 Ein zu behandelnder Fehler liegt vor, wenn die jeweils vertragsgegenständliche Software ein zu der entsprechenden Leistungsbeschreibung/Dokumentation in der jeweils letztgültigen Fassung abweichendes Verhalten aufweist und dieses vom Auftraggeber reproduzierbar ist. Mängelrügen sind schriftlich an den Auftragnehmer zu richten. Zwecks genauerer Untersuchung von eventuell auftretenden Fehlern ist der Auftraggeber verpflichtet, das von ihm verwendete Computersystem (bei Systemen im Online-Verbund mit anderen Rechnern auch die entsprechende Verbindung), Softwareprogramme, Protokolle, Diagnoseunterlagen und Daten in angemessenem Umfang für Testzwecke während der Normalarbeitszeit dem Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung zu stellen und den Auftragnehmer zu unterstützen. Xxxxxxxx Xxxxxx, die vom Auftragnehmer zu vertreten sind, sind von diesem in angemessener Frist einer Lösung zuzuführen. Von dieser Verpflichtung ist der Auftragnehmer dann befreit, wenn im Bereich des Auftraggebers liegende Mängel dies behindern und von diesem nicht beseitigt werden. Eine Beseitigung des Fehlers erfolgt durch ein Softwareupdate oder durch angemessene Ausweichlösungen. 2.6 Stellt der Auftragnehmer Client-Software zur Verfügung. 4.2 Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt mobilcom- debitel dem Kunden eine SIM-Karte, die mit der Identifikationsnummer (PIN) und der Entsperrnummer (PUK) codiert ist. Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum der mobilcom-debitel. mobilcom-debitel legt die Rufnummern mit der Aktivierung der SIM-Karte fest. 4.3 Im Falle, dass die vom Kunden verwendete Hardware eine integrierte e-SIM enthält, erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung ein eSIM-Profil (QR-Code), mittels dessen er die eSIM und so ist deren Funktionieren nur unter den Tarif über Einscannen des QR-Codes aktivieren kann. Grundsätzlich ist nur eine einmalige Aktivierung möglich. Bei Wechsel der Hardware muss in der Regel ein neues eSIM-Profil angefordert werden. Bei Tarifen im Netz der Vodafon ist das eSIM-Profil wieder verwendbar. Der dazugehörige QR-Code ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Bei Verwendung neuer Hardware ist in diesen Fällen das eSIM-Profil auf dem Altgerät zu löschen und auf dem neuen Gerät zu installieren. 4.4 Für die Überlassung eines Mobiltelefons oder sonstiger zur Vertragserfüllung notwendiger Geräte gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der mobilcom-debitel. 4.5 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. 4.6 mobilcom-debitel behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den betriebsnotwendigen Anlagen und Anlagen der Betreibervertraglich spezifizierten Rahmenbedingungen, insbesondere Verbesserung des Netzes, Änderungen aber jedenfalls nur unter der Standorte Bedingung gleichbleibender Betriebsumgebung und Identität der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt ergebendem zu Vertragsschluss dem technischen Umfeld vorgelagerten Netzwerkdiensleistungen gewährleistet. 4.7 Soweit mobilcom-debitel die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als 24 Stunden andauert, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berechtigt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossen. 4.8 Der Kunde ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzen, soweit der inländische Netzbetreiber mit dem jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat (Roaming). Der Umfang der Roaming-Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen Roaming-Preisliste „Telefonieren und Surfen im Ausland“; nähere Informationen: www. mobilcom- xxxxxxx.xx/Xxxxxxx. 4.9 Der Kunde kann bei mobilcom-debitel kostenlos die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangen. 4.10 Nutzt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht ab, behält sich mobilcom-debitel vor, die Mailbox zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in der Mailbox befinden, gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verloren. mobilcom-debitel übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf Wunsch des Kunden kann sie wieder aktiviert werden. 4.11 Der Kunde kann von mobilcom-debitel verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist – für bestimmte Rufnummerns- bereiche im Sinne von § 3 Nr. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.

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Samples: Service Agreement

Leistungsumfang. 4.1 mobilcom-debitel stellt dem Kunden 8.2.1 Der Auftragnehmer führt die Fernwartung ausschließlich im Rahmen der vorhandenen technischen getroffenen Vereinbarungen und betrieblichen Möglichkeiten Mobilfunkdienste zur Verfügungnach Weisungen des Kunden durch. Er verwendet Daten, die ihm im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages bekannt geworden sind, nur für Zwecke der Fernwartung. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Kunden nicht erstellt. Soweit möglich, erfolgt die Fernwartung am Bildschirm ohne gleichzeitige Speicherung. 4.2 Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt mobilcom- debitel 8.2.2 Der Auftragnehmer wird alle vereinbarten Maßnahmen vertragsmäßig abwickeln. Die für den Kunden verarbeiteten Daten werden von den sonstigen Datenbeständen getrennt. Die notwendige Datenübertragung zum Zwecke der Fernwartung muss in verschlüsselter Form erfolgen; Ausnahmen sind besonders zu begründen. Die Verschlüsselung erfolgt mit der jeweiligen Software. Einzelheiten zu der Software und der Verschlüsselung ergeben sich aus der Leistungs- und Produktbeschreibung der Software. 8.2.3 Der Auftragnehmer teilt dem Kunden eine SIMvor Beginn der Fernwartung schriftlich, per E-KarteMail oder über das Internet mit, welche Mitarbeiter er für die Fernwartung einsetzen wird und wie diese Mitarbeiter sich identifizieren werden. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers verwenden möglichst sichere Identifizierungsverfahren. 8.2.4 Der Beginn der Fernwartung ist telefonisch anzukündigen, um den Beauftragten des Kunden die Möglichkeit zu geben, die mit Maßnahmen der Identifikationsnummer (PIN) Fernwartung zu verfolgen. 8.2.5 Der Auftragnehmer erkennt an, dass der Kunde berechtigt ist, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der Entsperrnummer (PUK) codiert istvertraglichen Vereinbarungen im erforderlichen Umfang zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften. 8.2.6 Die Fernwartung von Privatwohnungen aus ist nicht gestattet. Soll im Einzelfall davon abgewichen werden, bedarf dies einer gesonderten Zustimmung des Kunden. 8.2.7 Wurden Daten des Kunden im Zuge der Fernwartung kopiert, so sind diese nach Abschluss der konkreten Fernwartungsmaßnahme zu löschen. Dies gilt nicht für Daten, die zur Dokumentationskontrolle und für Revisionsmaßnahmen der Fernwartung benötigt werden. 8.2.8 Für die Sicherheit erheblicher Entscheidungen zur Organisation der Datenverarbeitung und zu angewandten Verfahren sind mit dem Kunden abzustimmen. 8.2.9 Der Kunde hat das Recht, die Fernwartung zu unterbrechen, insbesondere wenn er den Eindruck gewinnt, dass unbefugt auf Daten zugriffen wird. Die überlassene SIMUnterbrechung kann erfolgen, wenn eine Fernwartung mit nicht vereinbarten Hard- und Software-Karte bleibt Eigentum der mobilcom-debitel. mobilcom-debitel legt die Rufnummern mit der Aktivierung der SIM-Karte festKomponenten festgestellt wird. 4.3 Im Falle8.2.10 Werden zum Zwecke der Fernwartung Unterbrechungen von Programmabläufen erforderlich, dass so hat der Mitarbeiter des Auftragnehmers hierzu und zu dem späteren Verfahren zum Wiederanlaufen vorab den Kunde zu informieren. 8.2.11 Der Auftragnehmer erstellt eine Dokumentation über die vom Kunden verwendete Hardware eine integrierte e-SIM enthälterfolgten Wartungsarbeiten und Arbeiten zur Beseitigung von Störungsfällen. Der Auftragnehmer hält diese Protokollierung mindestens ein Jahr zur Information bereit. 8.2.12 In einem (ggf. elektronischen) Wartungsbuch erfasst der Auftragnehmer Beginn, erhält Dauer, Art und Umfang der Kunde mit der Auftragsbestätigung ein eSIM-Profil (QR-Code), mittels dessen er durchgeführten Wartungs- und Fernwartungsarbeiten sowie die eSIM betroffenen Geräte und den Tarif über Einscannen des QR-Codes aktivieren kann. Grundsätzlich ist nur eine einmalige Aktivierung möglichdie betroffenen Programme. Bei Wechsel Instandsetzungsarbeiten trägt der Hardware muss in Auftragnehmer zusätzlich Zeitpunkt und Inhalt der Regel ein neues eSIM-Profil angefordert werden. Bei Tarifen im Netz der Vodafon ist das eSIM-Profil wieder verwendbar. Der dazugehörige QR-Code ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Bei Verwendung neuer Hardware ist in diesen Fällen das eSIM-Profil auf dem Altgerät zu löschen und auf dem neuen Gerät zu installieren. 4.4 Für Störungsmeldung, die Überlassung eines Mobiltelefons oder sonstiger zur Vertragserfüllung notwendiger Geräte gelten festgestellte Fehlerquelle, die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der mobilcom-debitel. 4.5 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. 4.6 mobilcom-debitel behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den betriebsnotwendigen Anlagen und Anlagen der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger telefonisch veranlassten Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt ergeben. 4.7 Soweit mobilcom-debitel die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als 24 Stunden andauert, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berechtigt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossen. 4.8 Der Kunde ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzen, soweit der inländische Netzbetreiber mit dem jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat (Roaming). Der Umfang der Roaming-Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen Roaming-Preisliste „Telefonieren und Surfen im Ausland“; nähere Informationen: www. mobilcom- xxxxxxx.xx/Xxxxxxx. 4.9 Der Kunde kann bei mobilcom-debitel kostenlos die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangen. 4.10 Nutzt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht ab, behält sich mobilcom-debitel vorFernwartungsleistungen, die Mailbox zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in vor Ort durchgeführten Wartungsarbeiten sowie den Zeitpunkt der Mailbox befinden, gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verloren. mobilcom-debitel übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf Wunsch des Kunden kann sie wieder aktiviert werdenBetriebsbereitschaft ein. 4.11 Der Kunde kann von mobilcom-debitel verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist – für bestimmte Rufnummerns- bereiche im Sinne von § 3 Nr. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.

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Samples: General Terms and Conditions

Leistungsumfang. 4.1 mobilcom-debitel stellt 2.2.1 Der Lizenzgeber leistet einen Wartungsdienst auf Abruf zur Behebung von Feh- lern und sonstigen Mängeln, die während der Nutzung der im Lieferschein be- zeichneten Programme auftreten und/oder in der zugehörigen Anwendungsdo- kumentation offenkundig werden. Ein Fehler liegt vor, wenn das Programm die in der Dokumentation angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, seinen Lauf unkontrolliert abbricht oder sich in anderer Weise nicht funk- tionsgerecht verhält, so dass die Nutzung des Programms verhindert oder beein- trächtigt wird. Sonstige Mängel sind Unvollkommenheiten des Programms, die dessen Funktion nicht beeinträchtigen. Zum Wartungsdienst gehört die einmalige Unterrichtung des Personals des Kunden über Umfang und Art der durchgeführ- ten Pflegearbeiten. 2.2.2 Der Lizenzgeber wird bei auftretenden Fehlern der Software durch seine Mitar- beiter Bemühungen unternehmen, deren schnellstmögliche Beseitigung herbei- zuführen, insbesondere durch qualifizierte Beratung, Information und Erläute- rung, ggf. auch durch Kontaktaufnahme zum Programmersteller. Zu dem vorge- nannten Zweck hat der Lizenzgeber eine "Hotline" eingerichtet und wird diese während der Laufzeit des Pflegevertrages gem. Ziff. 2 dieser Vereinbarung (nachfolgend Pflegevertrag) unterhalten. Die genannten Pflegeleistungen des Li- zenzgebers werden grundsätzlich dadurch erbracht, dass dieser dem Kunden im Rahmen in der vorhandenen technischen erforderlichen Weise telefonisch oder über andere elektronische Kommuni- kationsmittel für Auskünfte zur Verfügung steht. Der Lizenzgeber hält sich - vor- behaltlich einer geänderten betrieblichen oder tariflichen Arbeitszeitregelung - für Leistungen außerhalb seiner Betriebsferien (24.12. – 01.01.) und betrieblichen Möglichkeiten Mobilfunkdienste zur Verfügungaußer an Feiertagen in der Zeit von Montag bis Xxxxxxx, jeweils von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr (MEZ/MESZ) bereit. 4.2 Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt mobilcom- debitel dem Kunden eine SIM-Karte, 2.2.3 Die Leistungspflicht erstreckt sich nur auf die mit jeweils neueste vom Lizenzgeber freigegebene - sowie die unmittelbar vorangegangene Version der Identifikationsnummer (PIN) und der Entsperrnummer (PUK) codiert istSoftware. Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum der mobilcom-debitel. mobilcom-debitel legt die Rufnummern mit der Aktivierung der SIM-Karte fest. 4.3 Im Falle, dass die vom Kunden verwendete Hardware eine integrierte e-SIM enthält, erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung ein eSIM-Profil (QR-Code), mittels dessen er die eSIM und den Tarif über Einscannen des QR-Codes aktivieren kann. Grundsätzlich ist nur eine einmalige Aktivierung möglich. Bei Wechsel der Hardware muss in der Regel ein neues eSIM-Profil angefordert werden. Bei Tarifen im Netz der Vodafon ist das eSIM-Profil wieder verwendbar. Der dazugehörige QR-Code ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Bei Verwendung neuer Hardware ist in diesen Fällen das eSIM-Profil auf dem Altgerät zu löschen und auf dem neuen Gerät zu installieren. 4.4 Für die Überlassung eines Mobiltelefons oder sonstiger zur Vertragserfüllung notwendiger Geräte gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der mobilcom-debitel. 4.5 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. 4.6 mobilcom-debitel behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den betriebsnotwendigen Anlagen und Anlagen der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt ergeben. 4.7 Soweit mobilcom-debitel die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als 24 Stunden andauert, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berechtigt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossen. 4.8 Der Kunde ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzenDies gilt nur, soweit der inländische Netzbetreiber mit dem jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat (Roaming)Kunde die Möglichkeit hatte, zu zumutbaren Bedingungen die geänderte Version der Software beschaffen zu können. Der Umfang der Roaming-Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen Roaming-Preisliste „Telefonieren und Surfen im Ausland“; nähere Informationen: www. mobilcom- xxxxxxx.xx/Xxxxxxx. 4.9 Der Kunde kann bei mobilcom-debitel kostenlos die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangen. 4.10 Nutzt Modifiziert der Kunde die Mailbox nichtSoftware ohne Veranlassung durch den Lizenzgeber, d. h. fragt so wird der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum Lizenzgeber un- ter Aufrechterhaltung des Anspruchs auf die Pflegevergütung von mehr als 90 Tagen nicht abseiner Leis- tungspflicht frei. 2.2.4 Der Lizenzgeber liefert dem Kunden ohne zusätzliche Gebühren alle standardi- sierten Fehlerbeseitigungen, behält sich mobilcom-debitel vorVerfeinerungen und sonstigen Erweiterungen des Lizenzmaterials, die Mailbox vom Programmersteller zur allgemeinen kostenfreien Wei- tergabe an Kunden herausgegeben werden. Die Entscheidung, ob eine Software kostenfrei übergeben oder die Erweiterung - bspw. bei deutlich geändertem funk- tionalem Umfang - nur gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, liegt allein im Ermessen des Lizenzgebers. 2.2.5 Nicht in den Pflegeleistungen enthalten sind a) Wartungsdienst außerhalb der in Ziff. 2.2.2 geregelten Perioden der War- tungsbereitschaft, b) Wartungsdienst für Programme, die nicht unter den vom Lizenzgeber vorge- gebenen Einsatzbedingungen genutzt werden, c) Wartungsdienst für Programme, die durch kundenseitige Programmierarbei- ten verändert wurden, d) Wartungsdienst für Programmteile, die nicht zur Originalfassung der im Lie- ferschein bezeichneten Programme gehören, e) Wartungsdienst für Programmteile, deren Funktion von anderen Program- men abhängt, es sei denn, zwischen dem Kunden und dem Lizenzgeber be- steht ein entsprechender Pflegevertrag auch für diese anderen Programme, f) Änderungsdienst für Programmanpassungen, zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in der Mailbox befinden, gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verloren. mobilcom-debitel übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf Wunsch deren Realisierung eine Neuprogrammierung von selbständig einsetzbaren Programmmodulen pro- grammiertechnisch notwendig und zweckmäßig ist, g) die Unterrichtung des Personals des Kunden kann sie wieder aktiviert über den in Ziff. 2.2 1 angege- benen Rahmen hinaus, h) die Erstellung oder Überlassung von Programmen oder eine Beratungstätig- keit hierüber oder über den Einsatz von DV-Einheiten, i) vom Kunden abgerufene Betreuungsleistungen des Lizenzgebers aufgrund von Schwierigkeiten bei der Benutzung der Software oder sonstigen Umstän- den, die nicht durch einen Fehler i.S.d. Ziff. 2.2.1 verursacht wurden. Hierzu gehören insbesondere Fälle von Fehlbedienung, Hardwarefehlern, fehler- hafte Stromversorgung, Unfall sowie nicht erfolgter Implementierungen von durch den Lizenzgeber gelieferten Korrekturen, j) sonstige vom Lizenzgeber im Einverständnis mit dem Kunden erbrachten Leistungen, die nicht in Ziff. 2.2.1 und 2.2.2 dieser Vereinbarung erfasst sind. 2.2.6 Zusätzliche Leistungen gem. Ziff. 2.2.5 wird der Lizenzgeber auf Anforderung des Kunden gegen separate Berechnung erbringen, wenn ihm zum Zeitpunkt der Anforderung genügend Pflegepersonal zur Verfügung steht. Die Berechnung er- folgt nach Zeitaufwand auf der Basis der zum Zeitpunkt der Anforderung allge- mein gültigen Stundensätze des Lizenzgebers. 2.2.7 Soweit Arbeiten am Installationsort auszuführen sind, werden Reise- und Unter- bringungskosten dem Kunden separat in Rechnung gestellt. 2.2.8 Die Wartung und Pflege von im Lieferschein genannten Computerprogrammen anderer Hersteller richtet sich nach den Wartungs- und Pflegebedingungen des jeweiligen Herstellers. Über diese Wartungs- und Pflegebedingungen hinausge- hende Ansprüche in Bezug auf solche Computerprogramme anderer Hersteller können gegenüber der Expleo Germany GmbH nicht geltend gemacht werden. 4.11 Der Kunde kann von mobilcom-debitel verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist – für bestimmte Rufnummerns- bereiche im Sinne von § 3 Nr. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.

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Samples: Licensing Agreement

Leistungsumfang. 4.1 mobilcom-debitel 3.2.1 Die INES AG erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind im Leistungsschein festgelegt. Hierzu stellt die INES AG dem Kunden Systemressourcen auf einem virtuellen Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die Vertragsbestandteil ist, ablegen. 3.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen der INES AG bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem von INES AG betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist der INES AG nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet. 3.2.3 Die INES AG erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Rahmen Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der vorhandenen technischen Wartungszeiten. Die INES AG ist berechtigt, dienstags und betrieblichen Möglichkeiten Mobilfunkdienste donnerstags in der Zeit von 3.00–6.00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung. 4.2 Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt mobilcom- debitel dem Kunden eine SIM-Karte3.2.4 Die INES AG ist berechtigt, die mit zur Erbringung der Identifikationsnummer (PIN) Leistungen eingesetzte Hard- und der Entsperrnummer (PUK) codiert istSoftware an aktuelle Anforderungen anzupassen. Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum der mobilcom-debitel. mobilcom-debitel legt die Rufnummern mit der Aktivierung der SIM-Karte fest. 4.3 Im Falle, dass Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden verwendete Hardware eine integrierte e-SIM enthältauf dem Server abgelegten Inhalte, erhält um das Erbringen der Leistungen der INES AG zu gewährleisten, so wird die INES AG dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde mit der Auftragsbestätigung ein eSIM-Profil (QR-Code), mittels dessen er die eSIM und den Tarif über Einscannen des QR-Codes aktivieren kann. Grundsätzlich ist nur eine einmalige Aktivierung möglich. Bei Wechsel der Hardware muss in der Regel ein neues eSIM-Profil angefordert werden. Bei Tarifen im Netz der Vodafon ist das eSIM-Profil wieder verwendbar. Der dazugehörige QR-Code ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Bei Verwendung neuer Hardware ist in diesen Fällen das eSIM-Profil auf nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Altgerät zu löschen und auf dem neuen Gerät zu installieren. 4.4 Für die Überlassung eines Mobiltelefons oder sonstiger zur Vertragserfüllung notwendiger Geräte gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der mobilcom-debitel. 4.5 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. 4.6 mobilcom-debitel behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den betriebsnotwendigen Anlagen und Anlagen der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt ergeben. 4.7 Soweit mobilcom-debitel die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als 24 Stunden andauert, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berechtigt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossen. 4.8 Der Kunde ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzen, soweit der inländische Netzbetreiber mit dem jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat (Roaming). Der Umfang der Roaming-Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen Roaming-Preisliste „Telefonieren und Surfen im Ausland“; nähere Informationen: www. mobilcom- xxxxxxx.xx/Xxxxxxx. 4.9 Der Kunde kann bei mobilcom-debitel kostenlos die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangen. 4.10 Nutzt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht ab, behält sich mobilcom-debitel vor, die Mailbox zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in der Mailbox befinden, gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verloren. mobilcom-debitel übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf Wunsch des Kunden kann sie wieder aktiviert werden. 4.11 Der Kunde kann von mobilcom-debitel verlangenUmstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die Nutzung seines Netzzugangs für zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat die Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist – für bestimmte Rufnummerns- bereiche im Sinne von § 3 Nr. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt wirdINES AG das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.

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Samples: Service Conditions

Leistungsumfang. 4.1 mobilcom-debitel stellt dem Kunden 4.1. Die Leistung umfasst die Besorgung der Beförderung, die Übernahme, den Umschlag, Distribution und die Besorgung der Zustellung von Sendungen werktäglich von Montag bis Xxxxxxx; weitere Dienstleistungen nur nach schriftlicher Vereinbarung. 4.2. Pakete werden nur bis zu einer Anzahl von 30 Paketen einzeln übernommen. Sofern mehr als 30 Pakete vom Auftraggeber übergeben werden, sind diese auf einer Palette (Mischpalette) zusammenzufassen. 4.3. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Sendungen im Rahmen einer Sammelbeförderung transportiert werden. Da aufgrund dieser Form der vorhandenen technischen Massenbeförderung nicht die gleiche Obhutspflicht wie bei einer Einzelbeförderung angewendet und betrieblichen Möglichkeiten Mobilfunkdienste zur Verfügung. 4.2 Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt mobilcom- debitel dem Kunden eine SIM-Kartegewährleistet werden kann, die mit akzeptiert der Identifikationsnummer (PIN) und der Entsperrnummer (PUK) codiert ist. Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum der mobilcom-debitel. mobilcom-debitel legt die Rufnummern mit der Aktivierung der SIM-Karte fest. 4.3 Im FalleAuftraggeber als ordnungsgemäßen Organisationsverlauf, dass die vom Kunden verwendete Hardware eine integrierte eSchnittstellenkontrollen durch die trans-SIM enthält, erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung ein eSIMo-Profil (QR-Code), mittels dessen er die eSIM und den Tarif über Einscannen des QR-Codes aktivieren kannflex nur wie folgt durchgeführt werden: 4.4. Grundsätzlich ist nur eine einmalige Aktivierung möglich. Bei Wechsel der Hardware muss werden Transporte innerhalb Deutschlands in der Regel ein neues eSIMam auf den Tag der Übergabe folgenden Arbeitstag (Montag bis Xxxxxxx) während der üblichen Öffnungszeiten dem benannten Empfänger zugestellt (Regellaufzeit). Soweit der Auftraggeber weitergehende Leistungen wünscht, sind diese ausdrücklich ergänzend schriftlich zu vereinbaren. 4.5. Einzelsendungen mit 10 oder mehr Komplettpaletten sind werktags (Montag bis Xxxxxxx) spätestens 24 Stunden vor 4.6. Der Auftraggeber ist bei der Beauftragung der speziellen zeitgebundenen Services (je nach regionaler Gestaltung) für die Anbringung der trans-Profil angefordert werdeno-flex-Express vor 8, 9, 10 und 12 Uhr sowie „Next Day Guarantee“ Serviceartaufkleber bzw. bei Verwendung der einheitlichen Businesslabel für die Aufnahme der entsprechenden Hinweis-Piktogramme zu den jeweiligen individuellen Services verantwortlich. Diese Sendungen sind separat zu übergeben. Der trans-o-flex Express-Service gilt ab der 16. Minute als nicht mehr zeitgerecht erbracht. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber berechtigt, einen Ausgleich in Form des Differenzbetrages zwischen dem beauftragten und dem zeitlich nachfolgenden Plus-Service geltend zu machen. Bei Tarifen im Netz Inanspruchnahme der Vodafon ist das eSIM-Profil wieder verwendbarZusatzleistung „Next Day Guarantee“ gilt die Zustellung als rechtzeitig, wenn die Sendung dem Empfänger am auf die Übergabe der Waren folgenden Werktag (Montag – Xxxxxxx) zugestellt wird. Der dazugehörige QR-Code ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Bei Verwendung neuer Hardware ist in diesen Fällen das eSIM-Profil Erfolgt keine Zustellung am auf dem Altgerät zu löschen und auf dem neuen Gerät zu installieren. 4.4 Für die Überlassung eines Mobiltelefons oder sonstiger zur Vertragserfüllung notwendiger Geräte gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der mobilcom-debitel. 4.5 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. 4.6 mobilcom-debitel behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den betriebsnotwendigen Anlagen und Anlagen der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt ergeben. 4.7 Soweit mobilcom-debitel die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als 24 Stunden andauertÜbergabe folgenden Werktag (Montag – Xxxxxxx), ist der Kunde zur anteiligen Minderung Auftraggeber alleine berechtigt, als Schaden die Fracht der Sendung sowie den „Next Day Guarantee“-Zuschlag bis zu insgesamt 15,00 EUR ersetzt zu verlangen. Bei fehlender oder mangelnder Kennzeichnung sowie bei Auslieferverzögerungen durch höhere Gewalt (z.B. Witterung, Streik etc.) wird trans-o-flex keine solchen Erstattungen tätigen. Zustellungen gelten als rechtzeitig sofern etwaige Ablieferhindernisse dem Verschuldensbereich des monatlichen Grundpreises berechtigt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossenAuftraggebers oder Empfängers (insbesondere Nichtantreffen des Empfängers, nachträgliche Verfügungen) zuzuordnen sind. 4.8 Der Kunde 4.7. Die Ablieferung erfolgt mit befreiender Wirkung gegen Unterschrift des Empfängers oder sonstiger Personen, von denen nach den äußeren Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Packstücke berechtigt sind. Bei Privatempfängern ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzen, soweit der inländische Netzbetreiber mit dem jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat auch eine Ersatzauslieferung an Nachbarn zulässig (Roamingausgenommen Arzneimittel bzw. bei entgegenstehenden Versendervorgaben). Der Umfang der RoamingIn diesem Fall ist trans-Leistungen bestimmt sich nach o-flex verpflichtet, bei dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen Roaming-Preisliste „Telefonieren und Surfen im Ausland“; nähere Informationen: www. mobilcom- xxxxxxx.xx/Xxxxxxxeigentlichen Empfänger eine Benachrichtigung zu hinterlassen. 4.9 Der Kunde kann bei mobilcom4.8. trans-debitel kostenlos o-flex setzt elektronische Mittel zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Zustellung ein. Die digitalisierte Form der vom Empfänger geleisteten Unterschrift und die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangen. 4.10 Nutzt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr Reproduktion einer solchen Unterschrift werden als 90 Tagen nicht ab, behält sich mobilcom-debitel vor, die Mailbox zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in der Mailbox befinden, gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verloren. mobilcom-debitel übernimmt keine Haftung für verloren gegangene InformationenAbliefernachweis vom Auftraggeber ausdrücklich anerkannt. Auf Wunsch des Kunden Anforderung kann sie wieder aktiviert gegen aufwandsgerechte Bearbeitungspauschale ein Abliefernachweis übersandt werden. 4.11 Der Kunde kann 4.9. Zum Leistungsumfang gehört auch die Rücksendung von mobilcom-debitel verlangen, dass unzustellbaren Sendungen an den Auftraggeber. 4.10. Ist aufgrund fehlender Absenderangaben oder aus sonstigen Gründen weder eine Zustellung noch die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist – für bestimmte Rufnummerns- bereiche im Sinne Einholung von § 3 Nr. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.Weisungen des Verfügungsberechtigten

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 4.1 mobilcom-debitel 21.1 epcan stellt dem Kunden im Rahmen der vorhandenen ihrer bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten Mobilfunkdienste nach dessen Xxxx Leistungen mit den folgenden allgemeinen Leistungsmerkmalen zur Verfügung.: 4.2 Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt mobilcom- debitel a) den Zugang zum Internet über den Zugangsknoten (point of presence) in Form einer funktionstüchtigen Schnittstelle zum Internet, um dem Kunden die Übermittlung von Daten zu ermöglichen; b) der Zugang wird als Internet-Flatrate über separate Zugangstechnik über epcan als Provider unter Nutzung der Glasfaser, VDSL oder Richtfunk Hausanschlussleitung ermöglicht, wobei sich epcan für die Internet-Flatrate-Produkte eine SIMEinschränkung der Bandbreite für einzelne Internetdienste (z.B. Filesharing) vorbehält; c) die Einrichtung persönlicher elektronischer Mailboxen (so genanntes EMail-KartePostfach) zur elektronischen Versendung von Individual- Mitteilungen auf einem Server von epcan oder einem Dritten 21.2 epcan ist verpflichtet, dem Kunden den Zugang zu einem Internetknotenpunkt zu verschaffen. Der Zugang kann über die mit der Identifikationsnummer (PIN) und der Entsperrnummer (PUK) codiert moderne Technik von epcan realisiert werden. Soweit im Einzelfall zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist. Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum der mobilcom-debitel. mobilcom-debitel legt , obliegt epcan nicht die Rufnummern mit der Aktivierung der SIM-Karte fest. 4.3 Im FalleVerpflichtung, sicherzustellen, dass die vom Kunden verwendete Hardware eine integrierte e-SIM enthältoder Dritten aus dem Internet abgerufenen Informationen beim Abrufenden zugehen. Dies gilt auch für den Abschluss und die Erfüllung von Geschäften. 21.3 epcan vermittelt dem Kunden den Zugang bzw. verschiedene Nutzungsmöglichkeiten des Internets. Die dem Kunden zugänglichen Inhalte im Internet werden von epcan nicht überprüft. Alle Inhalte, erhält die der Kunde mit der Auftragsbestätigung ein eSIM-Profil (QR-Code), mittels dessen er die eSIM und den Tarif über Einscannen des QR-Codes aktivieren kann. Grundsätzlich ist nur eine einmalige Aktivierung möglich. Bei Wechsel der Hardware muss in der Regel ein neues eSIM-Profil angefordert werden. Bei Tarifen im Netz der Vodafon ist das eSIM-Profil wieder verwendbar. Der dazugehörige QR-Code ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Bei Verwendung neuer Hardware ist in diesen Fällen das eSIM-Profil auf dem Altgerät zu löschen und auf dem neuen Gerät zu installieren. 4.4 Für die Überlassung eines Mobiltelefons oder sonstiger zur Vertragserfüllung notwendiger Geräte gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der mobilcom-debitel. 4.5 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen Internet abruft, sind, soweit nicht im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. 4.6 mobilcom-debitel behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpässen in den BetreibernetzenEinzelfall anderweitig gekennzeichnet, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den betriebsnotwendigen Anlagen und Anlagen der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt ergeben. 4.7 Soweit mobilcom-debitel die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als 24 Stunden andauert, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berechtigt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossen. 4.8 Der Kunde ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzen, soweit der inländische Netzbetreiber mit dem jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat (Roaming). Der Umfang der Roaming-Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen Roaming-Preisliste „Telefonieren und Surfen im Ausland“; nähere Informationen: www. mobilcom- xxxxxxx.xx/Xxxxxxx. 4.9 Der Kunde kann bei mobilcom-debitel kostenlos die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangen. 4.10 Nutzt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht ab, behält sich mobilcom-debitel vor, die Mailbox zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in der Mailbox befinden, gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verloren. mobilcom-debitel übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf Wunsch des Kunden kann sie wieder aktiviert werden. 4.11 Der Kunde kann von mobilcom-debitel verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist – für bestimmte Rufnummerns- bereiche fremde Inhalte im Sinne von §§ 3 Nr8 ff. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt wirdTelemediengesetz (TMG). Dies gilt insbesondere auch für Diskussionsforen und chat groups. 21.4 Bei den produktabhängigen Angaben zur Übertragungsgeschwindigkeit im Down- und Upload handelt es sich um Maximalwerte. Die Übertragungsgeschwindigkeit wird von epcan im Rahmen Ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 21.5 epcan ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen jederzeit dem neuesten Stand der Technik (soweit dies zur Verbesserung der Leistungen von epcan dem Kunden zumutbar ist) sowie allen relevanten Gesetzesänderungen- oder ergänzungen entsprechend anzupassen. 21.6 Im Falle einer kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstqualitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung des Internetzugangsdienstes und der von epcan angegebenen Leistung hat der Kunde die Möglichkeit, Rechtsschutz vor den ordentlichen Gerichten zu suchen. Ziffer 17 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt unberührt. 21.7 Die Geschwindigkeit oder andere Diensteparameter während der Nutzung hängen von der Netz- auslastung des Internet-Backbones, der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server und der vom Kunden verwendeten Hard- und Software (PC, Betriebssystem) ab und können abhängig hiervon variieren. Dies kann Auswirkungen auf die Nutzung von Anwendungen und Diensten im Internet haben. So kann sich die Dauer des Abrufes (Download) und/oder der Bereitstellung von Daten (Upload) sowie die Dauer des Abrufs umfangreicher E-Mails, insbesondere solcher mit Dateianhängen, verlängern und die Darstellung von Filmen und der Ablauf webbasierter Software beeinträchtigt werden. 21.8 Vorstehendes gilt auch für den Fall einer erheblichen Abweichung von der jeweiligen beworbenen Download- und Upload-Geschwindigkeit. 21.9 Sofern bei Glasfaserprodukten der epcan auch digitales Fernsehen und Radio zum Leis- tungsumfang der epcan gehören, so hat deren parallele Inanspruchnahme keine Auswirkungen auf die dem Kunden bereitgestellten Internetzugangsdienste.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 4.1 mobilcom-debitel stellt dem Kunden im Rahmen 2.1 Die von ACO auf Grundlage dieser AGB sowie der vorhandenen Leistungsbeschreibung erbrachten Dienstleistungen könnenden Einsatz bestimmter Endgeräte voraussetzen. Bei Telekommunika- tionsdienstleistungen hängt die maximale Übertragungsrate vom eingesetzten Endgerät, der verfügbaren Netztechnologie sowie den technischen und betrieblichen Möglichkeiten Mobilfunkdienste zur Verfügunggeographischen Gegebenheiten am Ort der Nutzung ab. 4.2 Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt mobilcom- debitel dem Kunden eine SIM2.2 Zeitweilige Störungen oder Unterbrechungen der ACO-KarteDienstleistungen können sich aus Gründen höherer Gewalt, die mit der Identifikationsnummer (PIN) einschließlich Streik, Aussperrung und der Entsperrnummer (PUK) codiert ist. Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum der mobilcom-debitel. mobilcom-debitel legt die Rufnummern mit der Aktivierung der SIM-Karte fest. 4.3 Im Falle, dass die vom Kunden verwendete Hardware eine integrierte e-SIM enthält, erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung ein eSIM-Profil (QR-Code), mittels dessen er die eSIM und den Tarif über Einscannen des QR-Codes aktivieren kann. Grundsätzlich ist nur eine einmalige Aktivierung möglich. Bei Wechsel der Hardware muss in der Regel ein neues eSIM-Profil angefordert werden. Bei Tarifen im Netz der Vodafon ist das eSIM-Profil wieder verwendbar. Der dazugehörige QR-Code ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Bei Verwendung neuer Hardware ist in diesen Fällen das eSIM-Profil auf dem Altgerät zu löschen und auf dem neuen Gerät zu installieren. 4.4 Für die Überlassung eines Mobiltelefons oder sonstiger zur Vertragserfüllung notwendiger Geräte gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der mobilcom-debitel. 4.5 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. 4.6 mobilcom-debitel behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen behördliche Anordnung sowie wegen technischer Änderungen an den betriebsnotwendigen Anlagen und Anlagen der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten von ACO oder wegen sonstiger MaßnahmenMaßnahmen ergeben, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes deutschen ACO- Netzes erforderlich sind. Dies gilt entsprechend für Störungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, vordie ACO zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt. Darüberhinaus ist ACO berechtigt, ihre vertraglichen Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise einzustellen, soweit dies für einen ordnungsgemäßen Netzbetrieb erforderlich ist. ACO wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische baldmöglichst zu beseitigen oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließenbeseitigen zu lassen. Zeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt ergeben. 4.7 Soweit mobilcom-debitel die jeweilige Dauert eine von ACO zu vertretende Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese Unterbrechung länger als 24 Stunden andauertStunden, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises Basispreises berechtigt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossen. 4.8 2.3 Für Festnetz/DSL-Anschlüsse stellt ACO eine Anschluss- leitung bis zum letzten netzseitig erschlossenen technischen Übergabepunkt am Kundenstandort bereit. Der Kunde ist berechtigtverpflich- tet, die hausinterne Verkabelung von diesem Übergabepunkt bis zur Telefonanschlusseinheit (TAE) in seinen Räumen einschließlich einer solchen TAE für die Dauer der Vertragslaufzeit auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. 2.4 Weitere Informationen über die angebotenen Telekommunika- tionsdienstleistungen, einschließlich der wichtigsten technischen Leistungsdaten, der angebotenen Kundendienste sowie der Vorau- setzungen für einen Anbieterwechsel enthält die Leistungsbeschrei bung der ACO, das im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzenInternet unter www. xxxxx.xx abrufbar sowie bei der ACO-Kundenbetreuung erhältlich ist. 2.5 Die Arten von Maßnahmen, soweit der inländische Netzbetreiber mit dem jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat (Roaming). Der Umfang der Roaming-Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen Roaming-Preisliste „Telefonieren denen ACO auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oderauf Bedrohungen und Surfen Schwachstellen reagieren kann, sind im Ausland“; nähere Informationen: www. mobilcom- xxxxxxx.xx/XxxxxxxInternet unter xxx.xxxxx.xx aufgeführt sowie bei der ACO- Kundenbetreuung zu erfragen. 4.9 Der Kunde kann bei mobilcom-debitel kostenlos die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangen. 4.10 Nutzt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht ab, behält sich mobilcom-debitel vor, die Mailbox zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in der Mailbox befinden, gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verloren. mobilcom-debitel übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf Wunsch des Kunden kann sie wieder aktiviert werden. 4.11 Der Kunde kann von mobilcom-debitel verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist – für bestimmte Rufnummerns- bereiche im Sinne von § 3 Nr. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 4.1 mobilcom2.1 Der IPTV-debitel stellt dem Kunden im Rahmen der vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten Mobilfunkdienste zur Verfügung. 4.2 Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt mobilcom- debitel dem Kunden eine SIM-Karte, die mit der Identifikationsnummer (PIN) und der Entsperrnummer (PUK) codiert ist. Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum der mobilcom-debitel. mobilcom-debitel legt die Rufnummern mit der Aktivierung der SIM-Karte fest. 4.3 Im Falle, dass die vom Kunden verwendete Hardware eine integrierte e-SIM enthält, erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung ein eSIM-Profil (QR-Code), mittels dessen er die eSIM und den Tarif über Einscannen des QR-Codes aktivieren kann. Grundsätzlich ist Dienst kann nur eine einmalige Aktivierung möglich. Bei Wechsel der Hardware muss in der Regel ein neues eSIM-Profil angefordert an DNS:NET eigenen Anschlüssen genutzt werden. Bei Tarifen im Netz Beauftragung eines Kabelanschlusses sowie gesonderter zeitgleicher und/oder zeitversetzter Beauftragung von Telekommunikationsdiensten werden unabhängige Vertragsverhältnisse begründet. Endet das Ver- tragsverhältnis hinsichtlich der Vodafon ist das eSIMTelekommunikationsdienste aus einem nicht von DNS:NET zu vertre- tenden Grund, besteht für DNS:NET ein außerordentliches Kündigungsrecht in Bezug auf den Vertrag bzgl. der TV-Profil wieder verwendbarDienstleistungen. Hat der Kunde die Kündigung zu vertreten, haftet er DNS:NET für den entstandenen Schaden. 2.2 DNS:NET stellt beim TV-Anschluss Programmsignale nach Maßgabe der Gesetze, Entscheidungen Dritter wie z.B. Landesmedienanstalten, Programmanbieter, zur Verfügung. Eine vertragliche Verpflich- tung zur Bereitstellung bestimmter Programme oder Benutzung bestimmter Übertragungstechniken wird durch den vorliegenden Vertrag nicht begründet. Der dazugehörige QR-Code ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Bei Verwendung neuer Hardware ist in diesen Fällen das eSIM-Profil Kunde muss daher damit rechnen, dass nicht jederzeit dieseleben Signale auf dem Altgerät zu löschen dieselbe Art und auf dem neuen Gerät zu installierenWeise übermittelt werden. 4.4 Für 2.3 Vorübergehende Störungen oder Beeinträchtigungen des Empfangs z.B. durch Sender, atmosphä- rische Störungen oder Satellitenausfall – berechtigen den Kunden nicht zur Minderung der Entgelte. Dies gilt auch bei Ausfall oder Störung des Eingangssignals oder bei Programmänderungen, auf die Überlassung eines Mobiltelefons oder sonstiger zur Vertragserfüllung notwendiger Geräte gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der mobilcom-debitelDNS:NET keinen Einfluss hat. 4.5 2.4 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- Pflicht von DNS:NET zur Bereitstellung eines bestimmten TV-Pakets umfasst, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, nur die Ausrichtung und Sendebereich Struktur des gebuchten TV-Pakets, nicht aber die zum Zeitpunkt der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränktBuchung des TV-Pakets konkret enthaltenen Programme und TV-Services. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. 4.6 mobilcom-debitel DNS:NET behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzenvor, bei Störungen wegen technischer Änderungen an der Änderung des Genres eines Programms oder der Einstellung eines Programms oder TV-Services durch den betriebsnotwendigen Anlagen und Anlagen Programm- oder Serviceanbieter, bei Ablauf einzelner Verwertungsrechte von DNS:NET oder bei für ihn zwingenden Entscheidungen der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten Landesmedienan- stalt in Bezug auf die Einstellung oder wegen sonstiger Maßnahmenden Austausch eines Programms, die Struktur eines einzelnen TV-Pakets oder einer Kombination von zwei oder mehreren TV-Paketen zu verändern, sofern es für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt ergebenden Kunden zumutbar ist. 4.7 Soweit mobilcom2.5 Sofern DNS:NET eine Kombination von zwei oder mehreren TV-debitel Paketen zu einem Gesamtpreis anbietet und DNS:NET bei einer Einstellung eines TV-Pakets dieses nicht durch ein gleich ausgerichtetes TV-Paket ersetzen kann, reduziert sich der Gesamtpreis auf die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als 24 Stunden andauert, ist Einzelpreise der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berechtigt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossen. 4.8 Der Kunde ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzenGesamtpaket verblie- benen TV-Pakete, soweit der inländische Netzbetreiber mit wobei ein durch die Kombination mehrerer TV-Pakete gegebenenfalls bestehender Rabatt erhalten bleibt. Außerdem steht dem jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat (Roaming). Der Umfang der Roaming-Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen Roaming-Preisliste „Telefonieren und Surfen im Ausland“; nähere Informationen: www. mobilcom- xxxxxxx.xx/XxxxxxxKunden in diesem Fall das Sonderkündigungsrecht Ziff. 4.9 Der Kunde kann bei mobilcom-debitel kostenlos die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangen. 4.10 Nutzt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht ab, behält sich mobilcom-debitel vor, die Mailbox zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in der Mailbox befinden, gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verloren. mobilcom-debitel übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf Wunsch des Kunden kann sie wieder aktiviert werden. 4.11 Der Kunde kann von mobilcom-debitel verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist – für bestimmte Rufnummerns- bereiche im Sinne von § 3 Nr. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 4.1 mobilcom1. COMPEON stellt ein Internetportal zur Verfügung, auf dem Nutzer Finanzprodukte für gewerbliche Zwecke anfragen können. Mit der Anfrage fordert der Nutzer die Finanzdienstleister unverbindlich dazu auf, passende Angebote abzugeben. Nur vollständig ausgefüllte Ausschreibungen (alle Pflichtfelder sind ausgefüllt) können bearbeitet werden. COMPEON leitet die Ausschreibungen an ausgewählte Finanzdienstleister weiter, mit denen COMPEON zusammenarbeitet. Die Auswahl nimmt COMPEON zum einen nach den Ausschreibungskriterien vor, die COMPEON zuvor von den Finanzdienstleistern mitgeteilt wurden. Hierbei legen die Finanzdienstleister z.B. fest, zu welchen Finanzprodukten, von welchen Kundengruppen oder in welchem Finanzierungsvolumen sie ausschließlich Anfragen erhalten möchten. Zudem legt COMPEON nach eigener Bewertung fest, welche Finanzdienstleister für die jeweilige Ausschreibung in Frage kommen. Die Finanzdienstleister erhalten dann die Möglichkeit, innerhalb eines vom Nutzer festgelegten Zeitraums passende Angebote abzugeben. Diese Angebote sind unverbindlich. 2. Dem Nutzer werden die von den Finanzdienstleistern abgegebenen Angebote in seinem persönlichen Login-debitel stellt Bereich unmittelbar und fortlaufend angezeigt. In Einzelfällen erhält der Nutzer die Angebote über COMPEON auf separatem Wege, etwa per E-Mail. Möchte der Nutzer einen Finanzdienstleister auswählen und mit ihm in Kontakt treten, hat der Nutzer hierzu die entsprechenden Funktionen des Portals zu nutzen. Eine direkte Kontaktaufnahme ist untersagt. Der Nutzer hat COMPEON in jedem Fall einzubeziehen, wenn er einen Finanzdienstleister kontaktieren möchte. Hat der Nutzer einen Finanzdienstleister ausgewählt, übermittelt COMPEON dem Kunden Finanzdienstleister die vom Nutzer mitgeteilten Kontaktdaten. Die über COMPEON eingestellten Angebote von Finanzdienstleistern sind zunächst unverbindlich. Die Angebotsbedingungen und -konditionen können sich daher noch verändern. Zudem erfolgt ggf. erst nach der Auswahl eines Finanzdienstleister durch diesen eine konkrete Bonitätsprüfung. Das Ergebnis dieser Prüfung kann zu geänderten Bedingungen oder ggf. auch zur Ablehnung einer Finanzierung führen. COMPEON ist nicht verpflichtet, die vom Nutzer eingegebenen Daten zu prüfen. COMPEON ist auch nicht verpflichtet, die von den Finanzdienstleistern abgegebenen, ggf. unter Bedingungen gestellten, Angebote zu prüfen. COMPEON stellt, sofern vorhanden, die vom Finanzdienstleister übermittelte Vertragsdokumente bereit. Für den Inhalt der beigestellten Vertragsdokumente und sämtlicher weiteren Informationen des Finanzdienstleisters übernimmt COMPEON keine Haftung. 3. COMPEON übermittelt den Finanzdienstleistern im Rahmen der vorhandenen technischen Ausschreibung auch ausgewählte Informationen aus Bonitätsauskünften von externen Auskunfteien (etwa Creditreform oder SCHUFA). Hierzu wird COMPEON den Auskunfteien die zuvor vom Nutzer auf dem Portal erfassten Daten übersenden. COMPEON hat sich gegenüber den Auskunfteien teils dazu verpflichtet, diese nicht als Informationsquellen bekanntzugeben. Die Auskunfteien bieten keine Gewähr für die Vollständigkeit der erteilten Informationen. Darüber hinaus kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass behördliche und betrieblichen Möglichkeiten Mobilfunkdienste andere Register eingesehen werden. COMPEON ist nicht verpflichtet, die Bonitätsauskünfte zu prüfen. 4. Der Finanzdienstleister stellt dem Nutzer bereits mit Auswahl seines Angebotes die Vertragsdokumente elektronisch zur Verfügung. Andernfalls wird er den Nutzer innerhalb von maximal zwei Bankarbeitstagen nach Auswahl des Angebots kontaktieren, um den weiteren Bearbeitungsprozess abzustimmen. Die Auswahl eines Finanzdienstleisters durch einen Nutzer führt insoweit noch nicht zu einem Vertragsabschluss. 4.2 Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt mobilcom- debitel dem Kunden eine SIM-Karte5. COMPEON steht nicht für einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen Finanzdienstleister und Nutzer ein. 6. COMPEON betreibt das in der Präambel beschriebene technische Portal. Somit tritt COMPEON als technischer Dienstleister auf, um die Kommunikation zwischen Nutzern und Finanzdienstleistern zu vereinfachen und einen Vertragsabschluss zwischen diesen zu ermöglichen. 7. COMPEON schuldet lediglich, die mit vom Nutzer erstellten und hierfür geeigneten Ausschreibungen an die Finanzdienstleister weiterzugegeben sowie die von den Finanzdienstleistern abgegebenen Angebote vertragsgemäß im Login-Bereich des Nutzers zu speichern. 8. COMPEON schuldet keine erfolgreiche Geschäftsvermittlung. Insofern übernimmt COMPEON keine Haftung, wenn ein Vertrag zwischen Nutzer und Finanzdienstleister nicht zustande kommt. 9. COMPEON übernimmt keine Verantwortung und Haftung für den Zugang zur Website (Portal), soweit nicht ausschließlich ein von COMPEON betriebenes Netz benutzt wird. Die Website ist durchgehend über 24 Stunden täglich und an sieben Tage in der Identifikationsnummer Woche einsatzfähig. Sie ist im Jahresmittel zu 99 % verfügbar. Hiervon ausgenommen sind: • Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates und • Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, auf die COMPEON keinen Einfluss hat (PIN) und der Entsperrnummer (PUK) codiert z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist. Die überlassene SIMWenn COMPEON absehen kann, dass Ausfallzeiten für Wartung und Software-Karte bleibt Eigentum der mobilcomUpdates länger als 12 Stunden dauern werden, wird COMPEON, unter angemessener Abwägung aller wechselseitigen, auch wirtschaftlichen Belange, per E-debitel. mobilcom-debitel legt die Rufnummern mit der Aktivierung der SIM-Karte festMail hierüber informieren. 4.3 Im Falle10. COMPEON erbringt sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Leistungen. Sofern nicht anders und explizit vereinbart, dass die vom Kunden verwendete Hardware eine integrierte e-SIM enthält, erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung ein eSIM-Profil (QR-Code), mittels dessen er die eSIM und den Tarif über Einscannen des QR-Codes aktivieren kann. Grundsätzlich ist nur eine einmalige Aktivierung möglich. Bei Wechsel der Hardware muss in der Regel ein neues eSIM-Profil angefordert werden. Bei Tarifen im Netz der Vodafon ist das eSIM-Profil wieder verwendbar. Der dazugehörige QR-Code ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Bei Verwendung neuer Hardware ist in diesen Fällen das eSIM-Profil auf dem Altgerät zu löschen und auf dem neuen Gerät zu installierensind Leistungen von COMPEON stets kostenlos. 4.4 Für die Überlassung eines Mobiltelefons oder sonstiger zur Vertragserfüllung notwendiger Geräte gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der mobilcom-debitel. 4.5 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. 4.6 mobilcom-debitel behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den betriebsnotwendigen Anlagen und Anlagen der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt ergeben. 4.7 Soweit mobilcom-debitel die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als 24 Stunden andauert, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berechtigt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossen. 4.8 Der Kunde ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzen, soweit der inländische Netzbetreiber mit dem jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat (Roaming). Der Umfang der Roaming-Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen Roaming-Preisliste „Telefonieren und Surfen im Ausland“; nähere Informationen: www. mobilcom- xxxxxxx.xx/Xxxxxxx. 4.9 Der Kunde kann bei mobilcom-debitel kostenlos die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangen. 4.10 Nutzt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht ab, behält sich mobilcom-debitel vor, die Mailbox zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in der Mailbox befinden, gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verloren. mobilcom-debitel übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf Wunsch des Kunden kann sie wieder aktiviert werden. 4.11 Der Kunde kann von mobilcom-debitel verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist – für bestimmte Rufnummerns- bereiche im Sinne von § 3 Nr. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 4.1 mobilcom-debitel 1.1. TWO“MOUNTAIN, Xxxxxxxxxx 00, X-0000 Xxxxxxx, stellt dem Kunden Speicherplatz auf einem virtuellen Server nach den Bestim- mungen dieser Vereinbarung zur Verfügung, wie in der Bestellung bzw der zugehörigen Leistungsbeschreibung näher beschrieben. Der dedizierte bzw virtuelle Server steht dem Kunden zur Nutzung im vorgesehenen Umfang zur Verfügung. TWO“MOUNTAIN behält sich das Recht vor, dem Kunden, ein dem im Bestellformular angegebenen Referenzmodell vergleichbares Rechnersystem, zur Verfügung zu stellen. Dabei wird, soweit im Rahmen der vorhandenen technischen Möglichkeiten von TWO“MOUNTAIN ohne zusätzlichen Aufwand und betrieblichen Möglichkeiten Mobilfunkdienste zur Verfügungzusätzliche Kosten realisierbar, auf Wünsche des Kunden Rücksicht genommen. Ein Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Server-Hardware besteht jedoch nicht. Der Vertrag kommt durch Angebot von TWO“MOUNTAIN und Zahlung durch den Kunden zu Stande. 4.2 Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt mobilcom- debitel 1.2. Sofern im Bestellformular, der Preisliste oder der Leistungsbeschreibung eine bestimmte Kapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten gemäß Vereinbarung zur Verfügung stehenden Speicherplatz des dedizierten oder virtuellen Servers und dient unter ande- rem auch der Speicherung von Logfiles des Internet-Servers. Der Kunde darf lediglich die vereinbarte Speicherkapazität nutzen. Sofern sich durch eine Überschreitung derselben eine verminderte Leistung oder Datenverluste oder Verzögerungen oder dgl. ergeben, haftet TWO“MOUNTAIN hierfür jedenfalls nicht. 1.3. Sofern dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich TWO“MOUNTAIN vor, diese jederzeit zu ändern, wenn dies aus Sicht von TWO“MOUNTAIN rechtlich oder technisch sinnvoll bzw nötig erscheint und dem Kunden eine SIMneue IP-KarteAdresse zu Verfügung zu stellen; allfällige aus der Änderung resultierende Ansprüche des Kunden, insb. für Aufwandsersatz, sind ausgeschlos- sen. Gerichtsstand Braunau am Inn · Bankverbindung Salzburger Sparkasse UID-Nr. ATU68615938 · IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 · BIC XXXXXX0X 1.4. Die ständige Verfügbarkeit sowie die fehlerfreie Funktion kann aus technischen Gründen nicht zugesichert werden. TWO“MOUNTAIN überwacht die Funktionstüchtigkeit des Servers und seine Verbindung zum Internet und bemüht sich, auftretende Fehler, Unter- brechungen oder Störungen umgehend zu beheben. Um Unterbrechungen, Störungen, Hardwareausfällen etc vorzukehren, wird TWO“MOUNTAINeinmal wöchentlich ein Backup der Daten des Serversystems erstellen. 1.5. Die Server (bei Hosting) sind über eine komplexe Netzinfrastruktur an das Internet angeschlossen. Der Datenverkehr wird über verschiedene aktive und passive Netzwerkkomponenten geleitet (ua Router, Switches), die mit jeweils nur eine bestimmte maximale Daten- durchsatzrate zulassen. Dadurch können die Datenverkehrskapazitäten für einzelne Server an bestimmten Punkten limitiert sein und nicht der Identifikationsnummer (PIN) und theoretisch maiximal am Switch-Port verfügbaren Bandbreite entsprechen. TWO“MOUNTAIN übernimmt keine Garantie für die Höhe der Entsperrnummer (PUK) codiert tatsächlich für den einzelnen Server zur Verfügung stehenden Bandbreite. 1.6. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass von Kundensoftware ausgehender Datenverkehr über Webserver nicht gestattet ist. Die überlassene SIMMailver- sand bei Hosting-Karte bleibt Eigentum der mobilcom-debitel. mobilcom-debitel legt die Rufnummern mit der Aktivierung der SIM-Karte festProdukten wird über den Server von TWO“MOUNTAIN abgewickelt. 4.3 Im Falle, dass die vom Kunden verwendete Hardware eine integrierte e-SIM enthält, erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung ein eSIM-Profil (QR-Code), mittels dessen er die eSIM und den Tarif über Einscannen des QR-Codes aktivieren kann1.7. Grundsätzlich ist nur eine einmalige Aktivierung möglich. Bei Wechsel der Hardware muss in der Regel ein neues eSIM-Profil angefordert werden. Bei Tarifen im Netz der Vodafon ist das eSIM-Profil wieder verwendbar. Der dazugehörige QR-Code ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Bei Verwendung neuer Hardware ist in diesen Fällen das eSIM-Profil auf dem Altgerät zu löschen und auf dem neuen Gerät zu installieren. 4.4 Für die Überlassung eines Mobiltelefons oder sonstiger zur Vertragserfüllung notwendiger Geräte gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der mobilcom-debitel. 4.5 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. 4.6 mobilcom-debitel behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den betriebsnotwendigen Anlagen und Anlagen der BetreiberWeitergabe, insbesondere Verbesserung des Netzesder Wiederverkauf, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität vertragsgegenständlichen Leistungen durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen den Kunden ist untersagt und Beschränkungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt ergebenbedarf einer gesonderten ausdrücklichen und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftlichen Zustimmung durch TWO“MOUNTAIN. 4.7 Soweit mobilcom-debitel die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als 24 Stunden andauert, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berechtigt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossen. 4.8 Der Kunde ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzen, soweit der inländische Netzbetreiber mit dem jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat (Roaming). Der Umfang der Roaming-Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen Roaming-Preisliste „Telefonieren und Surfen im Ausland“; nähere Informationen: www. mobilcom- xxxxxxx.xx/Xxxxxxx. 4.9 Der Kunde kann bei mobilcom-debitel kostenlos die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangen. 4.10 Nutzt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht ab, behält sich mobilcom-debitel vor, die Mailbox zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in der Mailbox befinden, gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verloren. mobilcom-debitel übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf Wunsch des Kunden kann sie wieder aktiviert werden. 4.11 Der Kunde kann von mobilcom-debitel verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist – für bestimmte Rufnummerns- bereiche im Sinne von § 3 Nr. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.

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Samples: Hosting Agreement

Leistungsumfang. 4.1 mobilcom-debitel stellt 4.1. Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach seiner Xxxx am Standort des Computersystems oder in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers innerhalb der normalen Arbeitszeit des Auftragnehmers. Erfolgt ausnahmsweise und auf Wunsch des Auftraggebers eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. Die Auswahl des die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Mitarbeiters obliegt dem Kunden Auftragnehmer, der berechtigt ist, hierfür auch Dritte heranzuziehen. 4.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertragsgegenständlichen Softwareprogramme entsprechend dem Leistungsumfang, der im Rahmen Angebot beschrieben wurde, oder lt. Beauftragung des Auftraggebers und Bestätigung des Auftragnehmers zu erfüllen 4.3. Ein zu behandelnder Fehler liegt vor, wenn das jeweils vertragsgegenständliche Softwareprogramm ein zu der vorhandenen technischen entsprechenden Leistungsbeschreibung/Dokumentation in der jeweils letztgültigen Fassung abweichendes Verhalten aufweist und betrieblichen Möglichkeiten Mobilfunkdienste dieses vom Auftraggeber reproduzierbar ist. Mängelrügen sind schriftlich an den Auftragnehmer zu richten. Zwecks genauer Untersuchung von eventuell auftretenden Fehlern ist der Auftraggeber verpflichtet, das von ihm verwendete Computersystem (bei Systemen im Online-Verbund mit anderen Rechnern auch die entsprechende Verbindung), Softwareprogramme, Protokolle, Diagnoseunterlagen und Daten in angemessenem Umfang für Testzwecke während der Normalarbeitszeit dem Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung. 4.2 Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt mobilcom- debitel dem Kunden eine SIM-KarteVerfügung zu stellen und den Auftragnehmer zu unterstützen. Xxxxxxxx Xxxxxx, die mit vom Auftragnehmer zu vertreten sind, sind von diesem in angemessener Frist einer Lösung zuzuführen: Von dieser Verpflichtung ist der Identifikationsnummer (PIN) Auftragnehmer dann befreit, wenn im Bereich des Auftraggebers liegende Mängel dies behindern und der Entsperrnummer (PUK) codiert ist. Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum der mobilcom-debitel. mobilcom-debitel legt die Rufnummern mit der Aktivierung der SIM-Karte fest. 4.3 Im Falle, dass die vom Kunden verwendete Hardware eine integrierte e-SIM enthält, erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung ein eSIM-Profil (QR-Code), mittels dessen er die eSIM und den Tarif über Einscannen des QR-Codes aktivieren kann. Grundsätzlich ist nur eine einmalige Aktivierung möglich. Bei Wechsel der Hardware muss in der Regel ein neues eSIM-Profil angefordert von diesem nicht beseitigt werden. Bei Tarifen im Netz der Vodafon ist das eSIMEine Lösung des Fehlers erfolgt durch ein Software-Profil wieder verwendbarUpdate oder durch angemessene Ausweichlösungen. Der dazugehörige QR-Code ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Bei Verwendung neuer Hardware ist in diesen Fällen das eSIM-Profil auf dem Altgerät zu löschen und auf dem neuen Gerät zu installieren. 4.4 Für die Überlassung eines Mobiltelefons oder sonstiger zur Vertragserfüllung notwendiger Geräte gelten Behebung von Softwarefehlern in Programmteilen, die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der mobilcom-debitel. 4.5 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. 4.6 mobilcom-debitel behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpässen nicht in den BetreibernetzenEinflussbereich des Auftragnehmers fallen (z.B. Software von Drittanbietern, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den betriebsnotwendigen Anlagen und Anlagen Plugins, nicht vom Auftraggeber erstellte Komponenten der BetreiberSoftware oder der Website, insbesondere Verbesserung des Netzes, Änderungen vom Auftraggeber oder von Dritten veränderte Komponenten der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich Software - auch aus Gründen höherer Gewalt ergebenwenn diese ursprünglich vom Auftraggeber erstellt wurde etc. 4.7 Soweit mobilcom-debitel die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als 24 Stunden andauert), ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berechtigtAuftragnehmer nicht verpflichtet. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossenDafür anfallende Kosten (z.B.: Arbeitszeit, Reisekosten etc. 4.8 Der Kunde ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzen, soweit der inländische Netzbetreiber mit ) werden dem jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat (Roaming). Der Umfang der Roaming-Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen Roaming-Preisliste „Telefonieren und Surfen im Ausland“; nähere Informationen: www. mobilcom- xxxxxxx.xx/XxxxxxxAuftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. 4.9 Der Kunde kann bei mobilcom-debitel kostenlos die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangen. 4.10 Nutzt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht ab, behält sich mobilcom-debitel vor, die Mailbox zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in der Mailbox befinden, gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verloren. mobilcom-debitel übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf Wunsch des Kunden kann sie wieder aktiviert werden. 4.11 Der Kunde kann von mobilcom-debitel verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist – für bestimmte Rufnummerns- bereiche im Sinne von § 3 Nr. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 4.1 mobilcom-debitel stellt dem 3.1 1000grad wird den Kunden im Rahmen Zusammenhang mit der vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten Mobilfunkdienste zur VerfügungNutzung der zu pflegenden Software beraten sowie gemeldete Fehler der zu pflegenden Software beheben. 4.2 Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt mobilcom- debitel dem 3.2 1000grad berät in angemessenem Umfang den vom Kunden eine SIM-Karte, die benannten Spezialisten bei Fragen im Zusammenhang mit der Identifikationsnummer (PIN) und Nutzung der Entsperrnummer (PUK) codiert istSoftware. Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum der mobilcom-debitel. mobilcom-debitel legt die Rufnummern mit der Aktivierung der SIM-Karte fest. 4.3 Im Falle, dass die vom Kunden verwendete Hardware eine integrierte e-SIM enthält, erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung ein eSIM-Profil (QR-Code), mittels dessen er die eSIM und den Tarif über Einscannen des QR-Codes aktivieren kann. Grundsätzlich ist nur eine einmalige Aktivierung möglich. Bei Wechsel der Hardware muss Nicht enthalten sind in der Regel ein neues eSIM-Profil angefordert werden. Bei Tarifen im Netz der Vodafon ist das eSIM-Profil wieder verwendbar. Der dazugehörige QR-Code ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Bei Verwendung neuer Hardware ist in diesen Fällen das eSIM-Profil Beratung besondere Untersuch- ungen und Rechnertests; diese werden nur auf dem Altgerät zu löschen und auf dem neuen Gerät zu installieren. 4.4 Für die Überlassung eines Mobiltelefons oder sonstiger zur Vertragserfüllung notwendiger Geräte gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der mobilcom-debitel. 4.5 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. 4.6 mobilcom-debitel behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den betriebsnotwendigen Anlagen und Anlagen der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt ergeben. 4.7 Soweit mobilcom-debitel die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als 24 Stunden andauert, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berechtigt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossen. 4.8 Der Kunde ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzen, soweit der inländische Netzbetreiber mit dem jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat (Roaming). Der Umfang der Roaming-Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen Roaming-Preisliste „Telefonieren und Surfen im Ausland“; nähere Informationen: www. mobilcom- xxxxxxx.xx/Xxxxxxx. 4.9 Der Kunde kann bei mobilcom-debitel kostenlos die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangen. 4.10 Nutzt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht ab, behält sich mobilcom-debitel vor, die Mailbox zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in der Mailbox befinden, gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verloren. mobilcom-debitel übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf geson- derten schriftlichen Wunsch des Kunden kann sie wieder aktiviert werdendurchgeführt und dem Kunden nach Aufwand von 1000grad in Rechnung gestellt. Die Beratung erfolgt während der Betriebszeiten von 1000grad gemäß Ziffer 3.7. 4.11 Der 3.3 1000grad übernimmt die Feststellung von Fehlern der Software und die Beseitigung dieser Fehler, so dass die Software die im seinerzeitigen Software- Lizenzvertrag zwischen dem Kunden und 1000grad vereinbarten Leistungen erbringt. Soweit 1000grad nicht Lizenzgeber der Software ist, werden der Kunde und 1000grad vor Beginn des Pflegevertrages den Stand der Software in Form eines Statusberichts festlegen, der die Grundlage für die spätere Feststel- lung eines Fehlers sein wird. Die Leistung von 1000grad schließt auch eine etwaige Anpassung der dazugehörigen Dokumentation ein. 3.4 Treten an der Software Fehler auf, hat der Kunde diese unverzüglich 1000grad in einer von 1000grad vorgegebenen Form anzuzeigen. 1000grad wird die Fehlerbeseitigung während der Betriebszeiten gemäß Ziffer 3.7 durchführen. 3.5 Eine Fehlerbehebung kann von mobilcom-debitel verlangenauch darin bestehen, dass 1000grad Maßnahmen zur Umgehung oder temporären Überbrückung von Xxxxxxx durchführt. 3.6 Die Verpflichtung zur Erbringung der Pflegeleis- tungen bezieht sich auf den jeweils neuesten und dem diesen vorangegangenen Releasestand. 3.7 Die Betriebszeiten von 1000grad sind: ▪ Montag – Donnerstag 09:00 – 17:00 Uhr ▪ Xxxxxxx 09:00 – 15:00 Uhr jeweils ausgenommen gesetzliche Feiertage am Ort der Leistungserbringung. 3.8 Vom Leistungsumfang nicht umfasst sind not- wendige Änderungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben, die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben sich nur durch teilweise oder vollständige Neupro- grammierung der Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist – für bestimmte Rufnummerns- bereiche im Sinne von § 3 Nrbetroffenen zu pflegenden Software realisieren lassen. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt wirdIn diesem Fall kann 1000grad eine angemessene zusätzliche Vergütung nach vorheriger schriftlicher Ankündigung verlangen. Erteilt der Kunde hierzu nicht schriftlich sein Einverständnis, kann 1000grad den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 4.1 mobilcom-debitel stellt dem Kunden (1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und den, allfälligen, sich hierauf beziehenden Vereinbarungen der beiden Vertragsparteien, insbesondere über zusätzliche Leistungen und wird im Rahmen der vorhandenen der Stadtwerke Mürzzuschlag zur Verfügung stehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten Mobilfunkdienste erbracht. Der erstmalige Anschluss bzw. die erstmalige Freischaltung der vereinbarten Dienste erfolgt innerhalb von 4 Wochen ab der Bestellung, sofern der Kunde alle zur VerfügungLeistungserbringung notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Wenn zur Herstellung des erstmaligen Anschlusses Grabearbeiten notwendig sind, oder sonstige Arbeiten notwendig sind, die eine Zustimmung oder Genehmigung Dritter erfordern, verlängert sich diese Frist bis alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. 4.2 Zur Nutzung dieser (2) Sind Verzögerungen, vorübergehende Lieferungs- oder Leistungshindernisse von der Stadtwerke Mürzzuschlag zu vertreten, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Stornierung der Bestellung einer zusätzlichen Leistung berechtigt, wenn die Stadtwerke Mürzzuschlag eine ihr vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist, welche mindestens zwei Wochen betragen muss, nicht einhält. (3) Kann die Leistung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht betriebsfähig bereitgestellt werden, so ist die Stadtwerke Mürzzuschlag zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Stornierung der Bestellung einer zusätzlichen Leistung berechtigt, wenn der Kunde eine ihm von der Stadtwerke Mürzzuschlag gesetzte angemessene Nachfrist, welche mindestens zwei Wochen betragen muss, nicht einhält. In diesem Fall hat der Kunde der Stadtwerke Mürzzuschlag die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten und für den infolge des Rücktritts vom Vertrag bzw. der Stornierung der Bestellung einer zusätzlichen Leistung notwendigen Abbau von bereits installierten Einrichtungen zu ersetzen, jedoch nicht über das für die Herstellung der Leistung vereinbarte Entgelt hinaus. (4) Der Internetzugang der Stadtwerke Mürzzuschlag ist für den Kunden grundsätzlich 24 Stunden pro Tag verfügbar. Bei Fällen höherer Gewalt, während notwendiger Wartungszeiten und je nach Auslastung, Verkehrslage bzw. Betriebszustand der für den Zugang zum Internet oder zu Diensten der Stadtwerke Mürzzuschlag bzw. der Abwicklung des Dienstes in Anspruch genommenen nationalen oder internationalen Telekommunikationseinrichtungen und -netze, kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen kommen. (5) Ist der Speicherbereich, der dem Kunden, entsprechend der für die gegenständlichen Leistungen überlässt mobilcom- debitel dem maßgeblichen Leistungsbeschreibungen, für emails und Webinhalte zur Verfügung gestellt wird, erschöpft, so werden für den Kunden eine SIM-Kartebestimmte emails abgewiesen, bzw. ist ein upload weitere Daten auf den Webspace des Kunden nicht mehr möglich, bis durch den Kunden wieder Speicherbereich durch Löschen von Daten freigegeben wird. (6) Soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur Vermeidung von Störungen des Netzes erforderlich ist, ist die Stadtwerke Mürzzuschlag berechtigt, Leistungen vorübergehend nicht zu erbringen. Die Stadtwerke Mürzzuschlag hat jede Unterbrechung, Betriebsunfähigkeit oder sonstige technische Störung im Rahmen ihrer betrieblichen und technischen Möglichkeiten ohne schuldhafte Verzögerung zu beheben. (7) Die Stadtwerke Mürzzuschlag ist berechtigt, die mit vertragsgegenständlichen Leistungen an den jeweiligen Stand der Identifikationsnummer (PIN) und der Entsperrnummer (PUK) codiert ist. Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum der mobilcom-debitel. mobilcom-debitel legt die Rufnummern mit der Aktivierung der SIM-Karte festTechnik anzupassen. 4.3 Im Falle(8) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die vom Stadtwerke Mürzzuschlag keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport trifft. Keine entsprechende Verpflichtung besteht jedenfalls, wenn sich die Stadtwerke Mürzzuschlag anderenfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung und/oder Sperre aussetzen würde. Wird der Stadtwerke Mürzzuschlag ein Verdacht des „Spamming“ durch eigene oder Kunden verwendete Hardware eine integrierte e-SIM enthältanderer Provider bekannt, erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung ein eSIM-Profil (QR-Code), mittels dessen er die eSIM und den Tarif über Einscannen des QR-Codes aktivieren kann. Grundsätzlich ist nur eine einmalige Aktivierung möglich. Bei Wechsel der Hardware muss in der Regel ein neues eSIM-Profil angefordert werden. Bei Tarifen im Netz der Vodafon ist das eSIM-Profil wieder verwendbar. Der dazugehörige QR-Code ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Bei Verwendung neuer Hardware ist in diesen Fällen das eSIM-Profil auf dem Altgerät zu löschen und auf dem neuen Gerät zu installieren. 4.4 Für die Überlassung eines Mobiltelefons oder sonstiger zur Vertragserfüllung notwendiger Geräte gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der mobilcom-debitel. 4.5 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. 4.6 mobilcom-debitel so behält sich die Stadtwerke Mürzzuschlag das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den betriebsnotwendigen Anlagen und Anlagen der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt ergeben. 4.7 Soweit mobilcom-debitel die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als 24 Stunden andauert, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berechtigt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossen. 4.8 Der Kunde ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzen, soweit der inländische Netzbetreiber mit dem jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat (Roaming). Der Umfang der Roaming-Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen Roaming-Preisliste „Telefonieren und Surfen im Ausland“; nähere Informationen: www. mobilcom- xxxxxxx.xx/Xxxxxxx. 4.9 Der Kunde kann bei mobilcom-debitel kostenlos die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangen. 4.10 Nutzt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht ab, behält sich mobilcom-debitel vor, die Mailbox zum Schutz der Internet User und/oder der eigenen Systeme den Datentransfer vorübergehend zur Gänze oder teilweise zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in der Mailbox befinden, gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verloren. mobilcom-debitel übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf Wunsch des Kunden kann sie wieder aktiviert werdenunterbinden. 4.11 Der Kunde kann von mobilcom-debitel verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist – für bestimmte Rufnummerns- bereiche im Sinne von § 3 Nr. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 4.1 mobilcom-debitel 2.1 Rhönnet stellt dem Kunden im Rahmen der vorhandenen bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten Mobilfunkdienste über ihre bestehende Kommunikationsinfrastruktur den Zugang zu den unter Ziff. 1.4 aufgelisteten Leistungen zur Verfügung. 4.2 Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt mobilcom- debitel 2.2 Die von Rhönnet beim Kunden für die Bereitstellung des Anschlusses installierten und die zur Selbstinstallation an den Kunden übersandten technischen Einrich- tungen und Geräte bleiben im Eigentum von Rhönnet. Die Endgeräte werden dem Kunden eine SIM-Kartefür die Dauer des Vertragsverhältnisses zur Nutzung überlassen. Die Endgeräte sind nach Vertragsende innerhalb von 10 Tagen auf Kosten des Kunden an Rhönnet zurückzusenden. Rhönnet behält sich vor Endgeräte, die mit nicht innerhalb der Identifikationsnummer oben genannten Frist bei Rhönnet eingegangen sind, dem Kunden in Rechnung zu stellen (PIN) x. Xxxxxx 2.7. der Besonderen Geschäftsbedingungen Telefonie und der Entsperrnummer (PUK) codiert istInternet). Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum der mobilcom-debitelüberlassenen Endgeräte sind sachgemäß und sorgsam zu behandeln. mobilcom-debitel legt Instandhaltungsmaßnahmen dürfen ausschließlich durch Rhönnet und die Rufnummern mit der Aktivierung der SIM-Karte festhierfür von Rhönnet beauftragten Unternehmen erfolgen. Der Kunde trägt alle Kosten aus einer Schadensbehebung oder Instandhaltung dessen Ursache auf sein Verhalten zurück zu führen ist. 4.3 2.3 Rhönnet ist berechtigt, sich zur Erbringung von Dienstleistungen und vertraglichen Umsetzung Dritter zu bedienen. 2.4 Im FalleFalle der Erbringung kostenfreier Leistungen ist Rhönnet jederzeit berechtigt, dass die vom diese Leistung ohne Vorankündigung einzustellen. Erstattungs-, Minderungs- oder Schadenersatzansprüche des Kunden verwendete Hardware eine integrierte e-SIM enthält, erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung ein eSIM-Profil (QR-Code), mittels dessen er die eSIM und den Tarif über Einscannen des QR-Codes aktivieren kann. Grundsätzlich ist nur eine einmalige Aktivierung möglich. Bei Wechsel der Hardware muss sind in der Regel ein neues eSIM-Profil angefordert werden. Bei Tarifen im Netz der Vodafon ist das eSIM-Profil wieder verwendbar. Der dazugehörige QR-Code ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Bei Verwendung neuer Hardware ist in diesen Fällen das eSIM-Profil auf dem Altgerät zu löschen und auf dem neuen Gerät zu installieren. 4.4 Für die Überlassung eines Mobiltelefons oder sonstiger zur Vertragserfüllung notwendiger Geräte gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der mobilcom-debitel. 4.5 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. 4.6 mobilcom-debitel behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den betriebsnotwendigen Anlagen und Anlagen der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt ergeben. 4.7 Soweit mobilcom-debitel die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als 24 Stunden andauert, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berechtigt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 diesem Fall ausgeschlossen. 4.8 Der Kunde 2.5 Rhönnet ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber Leistungen vorübergehend zu nutzenbeschränken oder einzu- stellen, soweit dies aus Gründen der inländische Netzbetreiber mit dem jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netz- betriebs, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes, zur Bekämpfung von Spam oder Computerviren/-würmern oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Einschränkungen aufgrung von solchen Wartungs-, Installations- und Umbauar- beiten sind von der Berechnung der für das jeweilige Vertragsprodukt angegebenen Verfügbarkeit ausgenommen, es sei denn, Rhönnet hat (Roaming). Der Umfang der Roaming-Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen Roaming-Preisliste „Telefonieren und Surfen im Ausland“; nähere Informationen: www. mobilcom- xxxxxxx.xx/Xxxxxxxdiese Einschränkungen zu vertreten. 4.9 Der Kunde kann bei mobilcom-debitel kostenlos die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangen. 4.10 Nutzt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht ab, behält sich mobilcom-debitel vor, die Mailbox zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in der Mailbox befinden, gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verloren. mobilcom-debitel übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf Wunsch des Kunden kann sie wieder aktiviert werden. 4.11 Der Kunde kann von mobilcom-debitel verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist – für bestimmte Rufnummerns- bereiche im Sinne von § 3 Nr. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 4.1 mobilcom-debitel 3.2.1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Hierzu stellt der Auftragnehmer dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischen, virtuellen oder shared Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die Vertragsbestandteil ist, ablegen. 3.2.2. Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen des Auftragnehmers bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet. 3.2.3. Der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Rahmen Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten Mobilfunkdienste Wartungszeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in der Zeit von 1:00 Uhr – 6:00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung. 4.2 Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt mobilcom- debitel dem Kunden eine SIM-Karte, die mit der Identifikationsnummer (PIN) und der Entsperrnummer (PUK) codiert ist3.2.4. Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden vom Auftragnehmer arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der mobilcom-debitel. mobilcom-debitel legt die Rufnummern mit der Aktivierung der SIM-Karte fest. 4.3 Im FalleWeise, dass die vom Kunden verwendete Hardware eine integrierte e-SIM enthält, erhält für einen Wochentag gesicherten Daten bei der Kunde mit der Auftragsbestätigung ein eSIM-Profil (QR-Code), mittels dessen er die eSIM und für den Tarif über Einscannen des QR-Codes aktivieren kann. Grundsätzlich ist nur eine einmalige Aktivierung möglich. Bei Wechsel der Hardware muss in der Regel ein neues eSIM-Profil angefordert nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Bei Tarifen im Netz Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der Vodafon ist das eSIM-Profil wieder verwendbardie Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der dazugehörige QR-Code ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Bei Verwendung neuer Hardware ist in diesen Fällen das eSIM-Profil Kunde hat daher keinen Anspruch auf dem Altgerät zu löschen und Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf dem neuen Gerät zu installierenRückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. 4.4 Für die Überlassung eines Mobiltelefons oder sonstiger zur Vertragserfüllung notwendiger Geräte gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der mobilcom-debitel. 4.5 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt3.2.5. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. 4.6 mobilcom-debitel behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den betriebsnotwendigen Anlagen und Anlagen der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt ergeben. 4.7 Soweit mobilcom-debitel die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als 24 Stunden andauert, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berechtigt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossen. 4.8 Der Kunde Auftragnehmer ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen vom Auftragnehmer zu nutzengewährleisten, soweit so wird der inländische Netzbetreiber mit Auftragnehmer dem jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat (Roaming)Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Umfang Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Roaming-Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; Mitteilung darüber entscheiden, ob die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen Roaming-Preisliste „Telefonieren zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und Surfen im Ausland“; nähere Informationen: wwwbis wann dies geschehen wird. mobilcom- xxxxxxx.xx/Xxxxxxx. 4.9 Der Kunde kann bei mobilcom-debitel kostenlos die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangen. 4.10 Nutzt Erklärt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht ab, behält sich mobilcom-debitel vor, die Mailbox zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in der Mailbox befinden, gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verloren. mobilcom-debitel übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf Wunsch des Kunden kann sie wieder aktiviert werden. 4.11 Der Kunde kann von mobilcom-debitel verlangenbis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist – für bestimmte Rufnummerns- bereiche im Sinne von § 3 Nr. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt wirdAuftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 4.1 mobilcom-debitel 3.2.1 der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind im Leistungsschein festgelegt. Hierzu stellt der Auftragnehmer dem Kunden Systemressourcen auf einem virtuellen Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die Vertragsbestandteil ist, ablegen. 3.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen des Auftragnehmers bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem des Auftragnehmers betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist der Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet. 3.2.3 der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Rahmen Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der vorhandenen technischen Wartungszeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dienstags und betrieblichen Möglichkeiten Mobilfunkdienste donnerstags in der Zeit von 3.00 – 6.00 Uhr morgens für insgesamt zehn Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung. 4.2 Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt mobilcom- debitel dem 3.2.4 Die Inhalte des für den Kunden eine SIM-Karte, die mit der Identifikationsnummer (PIN) und der Entsperrnummer (PUK) codiert istbestimmten Speicherplatzes werden des Auftragnehmers arbeitstäglich gesichert. Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum Datensicherung erfolgt rollierend in der mobilcom-debitel. mobilcom-debitel legt die Rufnummern mit der Aktivierung der SIM-Karte fest. 4.3 Im FalleWeise, dass die vom Kunden verwendete Hardware eine integrierte e-SIM enthält, erhält für einen Wochentag gesicherten Daten bei der Kunde mit der Auftragsbestätigung ein eSIM-Profil (QR-Code), mittels dessen er die eSIM und für den Tarif über Einscannen des QR-Codes aktivieren kann. Grundsätzlich ist nur eine einmalige Aktivierung möglich. Bei Wechsel der Hardware muss in der Regel ein neues eSIM-Profil angefordert nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Bei Tarifen im Netz Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der Vodafon ist das eSIM-Profil wieder verwendbardie Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der dazugehörige QR-Code ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Bei Verwendung neuer Hardware ist in diesen Fällen das eSIM-Profil Kunde hat daher keinen Anspruch auf dem Altgerät zu löschen und Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf dem neuen Gerät zu installierenRückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. 4.4 Für die Überlassung eines Mobiltelefons oder sonstiger zur Vertragserfüllung notwendiger Geräte gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der mobilcom-debitel. 4.5 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. 4.6 mobilcom-debitel behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den betriebsnotwendigen Anlagen und Anlagen der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt ergeben. 4.7 Soweit mobilcom-debitel die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als 24 Stunden andauert, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berechtigt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossen. 4.8 3.2.5 Der Kunde Auftragnehmer ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Raiffeisenbank Radevormwald eG Xxxx Xxxx Xxxxxxxxx Amtsgericht Köln S.K.I.P. Datentechnik GmbH Tel.: 02195 - 4906 Hard- und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen des Auftragnehmers zu nutzengewährleisten, soweit so wird der inländische Netzbetreiber mit Auftragnehmer dem jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat (Roaming)Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Umfang Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Roaming-Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; Mitteilung darüber entscheiden, ob die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen Roaming-Preisliste „Telefonieren zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und Surfen im Ausland“; nähere Informationen: wwwbis wann dies geschehen wird. mobilcom- xxxxxxx.xx/Xxxxxxx. 4.9 Der Kunde kann bei mobilcom-debitel kostenlos die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangen. 4.10 Nutzt Erklärt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht ab, behält sich mobilcom-debitel vor, die Mailbox zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in der Mailbox befinden, gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verloren. mobilcom-debitel übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf Wunsch des Kunden kann sie wieder aktiviert werden. 4.11 Der Kunde kann von mobilcom-debitel verlangenbis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist – für bestimmte Rufnummerns- bereiche im Sinne von § 3 Nr. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt wirdAuftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.

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Samples: Service Conditions

Leistungsumfang. 4.1 mobilcom10.1 Soweit nichts anderes vorrangig bestimmt ist, haben die Dienste eine durchschnittliche über 365 Tage gemittelte Verfügbarkeit von 97% bei Verbrauchern und 98,5% bei Nicht-debitel stellt dem Kunden Verbrauchern. Leistungen gelten als nicht verfügbar, wenn der Dienst nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen erbracht werden kann, wobei unerhebliche Einschränkungen nicht in Betracht fallen. 10.2 Die Einhaltung der vereinbarten Bereitstellungstermine und Verfügbarkeiten stehen unter der Voraussetzung, dass der Kunde seine Mitwirkungspflicht gem. Ziff. 5 rechtzeitig erfüllt. 10.3 Benötigt NetCom BW zur Bereitstellung des Kundenanschlusses oder zur Erbringung sonstiger vertraglicher Leistungen, Leitungen oder sonstige technische Vorleistungen Dritter, so gilt die Verpflichtung von NetCom BW zur Bereitstellung des Kundenanschlusses bzw. zur Erbringung ihrer sonstigen Leistung vorbehaltlich richtiger du rechtzeitiger Selbstbelieferung mit diesen Vorleistungen, soweit NetCom BW die Vorleistung rechtzeitig beauftragt hat und die nicht richtige oder rechtzeitige Selbstbelieferung nicht auf einem Verschulden von NetCom BW beruht. 10.4 Soweit im Rahmen der vorhandenen technischen Produktumfang enthalten und betrieblichen Möglichkeiten Mobilfunkdienste vom Kunden gewünscht, wird NetCom BW die Kundendaten zum Zweck des Eintrags in ein Endnutzerverzeichnis Unternehmen weitergeben, die öffentlich zugängliche Auskunftsdienste, Dienste zur VerfügungUnterrichtung über einen individuellen Gesprächswunsch und Endnutzerverzeichnisse bereitstellen, §18 TTDSG1 bleiben unberührt. 4.2 10.5 Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt mobilcom- debitel dem Kunden eine SIM-KarteVertragserfüllung kann NetCom BW jederzeit Dritte einsetzen. 10.6 Sofern der Kunde bei Vertragsende von einem gesetzlichen Anspruch zur Übertragung einer ihm zugeteilten Rufnummer zu einem anderen Anbieter (Portierung) Gebrauch macht, ist NetCom BW berechtigt, die mit vertraglichen Leistungen insoweit kurzfristig vor der Identifikationsnummer (PIN) und Portierung insoweit einzustellen, wie dies aus technischen Gründen bei der Entsperrnummer (PUK) codiert Portierung erforderlich ist. Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum der mobilcom-debitel. mobilcom-debitel legt die Rufnummern mit der Aktivierung der SIM-Karte fest. 4.3 Im Falle10.7 Der Kunde darf die Dienstleistungen nicht ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der NetCom BW an Dritte überlassen, dass die vom Kunden verwendete Hardware eine integrierte e-SIM enthält, erhält weitervermieten oder weiterverkaufen. Ein solcher Wiederverkauf setzt den Abschluss eines besonderen Vertrages zu besonderen Bedingungen voraus. 10.8 Soweit NetCom BW in Zusammenhang ihrer Internetdienstleistungen kostenlose Dienste und Leistungen erbringt (z. B. Informationen und Nachrichten auf der Kunde mit der Auftragsbestätigung ein eSIM-Profil (QR-CodeNetCom BW Homepage), mittels dessen er die eSIM können diese klarstellend jederzeit und den Tarif über Einscannen des QR-Codes aktivieren kann. Grundsätzlich ist nur eine einmalige Aktivierung möglich. Bei Wechsel der Hardware muss in der Regel ein neues eSIM-Profil angefordert ohne Vorankündigung eingestellt werden. Bei Tarifen im Netz der Vodafon ist das eSIM-Profil wieder verwendbar. Der dazugehörige QR-Code ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Bei Verwendung neuer Hardware ist in diesen Fällen das eSIM-Profil auf dem Altgerät zu löschen und auf dem neuen Gerät zu installierenEin Minderungs-/Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. 4.4 Für die Überlassung eines Mobiltelefons oder sonstiger zur Vertragserfüllung notwendiger Geräte gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der mobilcom-debitel. 4.5 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. 4.6 mobilcom-debitel behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den betriebsnotwendigen Anlagen und Anlagen der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt ergeben. 4.7 Soweit mobilcom-debitel die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als 24 Stunden andauert, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berechtigt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossen. 4.8 Der Kunde ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzen, soweit der inländische Netzbetreiber mit dem jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat (Roaming). Der Umfang der Roaming-Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen Roaming-Preisliste „Telefonieren und Surfen im Ausland“; nähere Informationen: www. mobilcom- xxxxxxx.xx/Xxxxxxx. 4.9 Der Kunde kann bei mobilcom-debitel kostenlos die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangen. 4.10 Nutzt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht ab, behält sich mobilcom-debitel vor, die Mailbox zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in der Mailbox befinden, gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verloren. mobilcom-debitel übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf Wunsch des Kunden kann sie wieder aktiviert werden. 4.11 Der Kunde kann von mobilcom-debitel verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist – für bestimmte Rufnummerns- bereiche im Sinne von § 3 Nr. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.

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Samples: Abweichende Regelungen Zu Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 4.1 mobilcom3.1 Die Gesellschaft ermöglicht dem:der Kund:in den Zugang zu ihrer bestehenden Kommunikations-debitel Infrastruktur und die Nut- zung ihrer Dienste. Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus dem mit dem:der Kund:in abgeschlossenen Ver- trag und den jeweiligen Leistungsbeschreibungen einschließlich der AGB und der Vertragszusammenfassung gemäß § 54 TKG, soweit im Auftragsformular nichts anderes vereinbart ist, sowie den jeweils geltenden Preisverzeichnissen, die im Internet unter xxx.xxx.xx im Downloadbereich eingesehen werden können. Die Preisverzeichnisse können sich ändern und unterliegen teil- weise den Vorgaben anderer Anbieter. Siehe auch §7. 3.2 Die Qualität und der Service-Level bezüglich der Dienste er- geben sich vorrangig aus den Bedingungen des Auftragsformulars und der Leistungsbeschreibung. Ist dort nichts Abweichendes ver- einbart, haben die von der Gesellschaft angebotenen Dienste eine über das Kalenderjahr gemittelte Verfügbarkeit von 97 Prozent. 3.3 Soweit die Gesellschaft neben den beauftragten Leistungen und Diensten zusätzliche entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit mit oder ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Scha- densersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. 3.4 Die Leistungsverpflichtung der Gesellschaft gilt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit Vorleistungen, soweit die Gesellschaft mit der erforderlichen Sorgfalt ein kon- gruentes Deckungsgeschäft geschlossen hat und die nicht richti- ge oder nicht rechtzeitige Leistung nicht auf einem Verschulden der Gesellschaft beruht. Als Vorleistungen im Sinne dieses Ab- satzes gelten sämtliche benötigten Hardware- und Softwareein- richtungen, -installationen oder sonstige technische Leistungen Dritter, mit Ausnahme der Entstörung gemäß § 58 TKG. 3.5 Die Gesellschaft ermöglicht dem:der Kund:in Zugang zum eigenen Telekommunikations-Festnetz und Verbindungen zu Festnetzen anderer Betreiber sowie zu Mobilfunknetzen an- derer Betreiber und stellt dem Kunden dem:der Kund:in – je nach Vertrags- gestaltung Sprachkanäle mit einer oder mehreren Rufnummern zur Verfügung. 3.6 Im Netz der Gesellschaft sind Pre-Selection sowie Call-by- Call und die Anwahl bestimmter Sonderrufnummern nicht mög- lich, ebenso nicht Rufnummern die offline abgerechnet werden. 3.7 Die Gesellschaft stellt dem:der Kund:in im Rahmen der vorhandenen ihrer beste- henden technischen und betrieblichen Möglichkeiten Mobilfunkdienste nach dessen Xxxx Leistungen mit den folgenden allgemeinen Leistungsmerk- malen als „Zugang zum Internet“ (Internet-Access) zur Verfügung: a) Den Zugang über den Zugangsknoten (point of presence) in Form einer funktionstüchtigen Schnittstelle (Gateway) zum Internet, um dem:der Kund:in die Übermittlung und den Abruf von Daten (IP-Pakete) in und aus dem Internet zu ermöglichen. Der:die Kund:in kann auf diese Weise in ausschließlich eigener Verantwortung die im Internet zugänglichen Dienste wie z. B. WorldWideWeb, UseNet (Newsgruppen), FTP und E-Mail-Diens- te in Anspruch nehmen. Hierbei handelt es sich in aller Regel um Dienste Dritter, die nicht von der Gesellschaft erbracht werden und auf deren Gestaltung und Inhalt die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die vorgenannten Dienste bilden nur dann ein Angebot der Gesellschaft, wenn sie ausdrücklich als Ange- bot der Gesellschaft bezeichnet sind. 4.2 Zur Nutzung dieser b) Der:die Kund:in wird darauf hingewiesen, dass die Gesell- schaft beim Internet-Access nur den Zugang zum Internet ver- mittelt und keinen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindig- keiten im Internet und auf die angebotenen Inhalte hat. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Gesellschaft-Netz von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekom- munikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen überlässt mobilcom- debitel dem Kunden eine SIM-Karteder Gesell- schaft. Verzögerungen, die sich aus der Überlastung der Leitun- gen im Internet ergeben, gehen nicht zu Lasten der Gesellschaft. c) Die Schnittstelle wird für den privaten Gebrauch zur Verfügung gestellt. Der geschäftsmäßige Betrieb von File-Sharing-Systemen, Peer-to-Peer-Netzen und anderen Anwendungen mit ständigem Datenaustausch mit großer Bandbreite setzt einen gesonderten Vertrag zwischen dem:der Identifikationsnummer (PIN) Kund:in und der Entsperrnummer (PUK) codiert ist. Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum der mobilcom-debitel. mobilcom-debitel legt die Rufnummern mit der Aktivierung der SIM-Karte festGesellschaft voraus. 4.3 Id) Der Zugang wird als Internet-Flatrate über den bestehenden Netz-Zugang von der Gesellschaft ermöglicht. Davon abwei- chend können Angebote an Geschäftskunden mit einem Daten- volumen entsprechend den vorrangigen Bedingungen des Auf- tragsformulars begrenzt werden. 3.8 Die Gesellschaft ist verpflichtet, dem:der Kund:in den Zu- gang zu einem Internetknotenpunkt zu verschaffen. Der Zugang wird über das Telekommunikationsnetz von der Gesellschaft realisiert. Soweit im FalleEinzelfall zwischen den Parteien nichts an- deres vereinbart ist, muss die Gesellschaft nicht sicherstellen, dass die vom Kunden verwendete Hardware eine integrierte e-SIM enthält, erhält oder Dritten aus dem Internet abgerufe- nen Informationen beim Abrufenden eingehen. Dies gilt auch für den Abschluss und die Erfüllung von Geschäften. 3.9 Die Gesellschaft vermittelt dem:der Kunde mit Kund:in den Zugang bzw. verschiedene Nutzungsmöglichkeiten des Internets. Die dem:der Auftragsbestätigung ein eSIM-Profil (QR-Code), mittels dessen er die eSIM und den Tarif über Einscannen des QR-Codes aktivieren kann. Grundsätzlich ist nur eine einmalige Aktivierung möglich. Bei Wechsel der Hardware muss Kund:in der Regel ein neues eSIM-Profil angefordert werden. Bei Tarifen zugänglichen Informationen im Netz Internet wer- den von der Vodafon ist das eSIM-Profil wieder verwendbarGesellschaft nicht überprüft. Der dazugehörige QR-Code ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Bei Verwendung neuer Hardware ist Alle Informationen, die der:die Kund:in diesen Fällen das eSIM-Profil auf dem Altgerät zu löschen und auf dem neuen Gerät zu installieren. 4.4 Für die Überlassung eines Mobiltelefons oder sonstiger zur Vertragserfüllung notwendiger Geräte gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der mobilcom-debitel. 4.5 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. 4.6 mobilcom-debitel behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpässen in den BetreibernetzenInternet abruft, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den betriebsnotwendigen Anlagen und Anlagen der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind soweit nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt ergeben. 4.7 Soweit mobilcom-debitel die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als 24 Stunden andauert, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berechtigt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossen. 4.8 Der Kunde ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzenEinzelfall anderweitig gekennzeichnet, soweit der inländische Netzbetreiber mit dem jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat (Roaming). Der Umfang der Roaming-Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen Roaming-Preisliste „Telefonieren und Surfen im Ausland“; nähere Informationen: www. mobilcom- xxxxxxx.xx/Xxxxxxx. 4.9 Der Kunde kann bei mobilcom-debitel kostenlos die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangen. 4.10 Nutzt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht ab, behält sich mobilcom-debitel vor, die Mailbox zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in der Mailbox befinden, gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verloren. mobilcom-debitel übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf Wunsch des Kunden kann sie wieder aktiviert werden. 4.11 Der Kunde kann von mobilcom-debitel verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist – für bestimmte Rufnummerns- bereiche fremde Informationen im Sinne von §§ 3 Nr8 Abs. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt wird1 S. 1, 9 S. 1 und 10 S. 1 TMG. Dies gilt insbesondere auch für Diskussionsforen und Chat Groups. 3.10 Der:die Kund:in nutzt die Angebote im Internet auf eigene Gefahr und unterliegt dabei den jeweils dort geltenden Regeln bzw. national oder international geltenden Gesetzen und Vor- schriften und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Dabei respek- tiert er:sieer:sieie Namens-, Urheber- und Markenrechte Dritter. Die übermittelten Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch die Gesellschaft, insbesondere nicht daraufhin, ob sie scha- densverursachende Software (z. B. Viren) enthalten. 3.11 Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Leistungen jederzeit dem neuesten Stand der Technik (soweit dies zur Verbesserung der Leistungen der Gesellschaft dem:der Kund:in zumutbar ist) sowie allen relevanten Gesetzesänderungen oder -ergänzun- gen entsprechend anzupassen. 3.12 Die Gesellschaft ist berechtigt, ohne Ankündigung den In- ternetzugang des:der Kund:in einmal innerhalb von 24 Stunden kurzfristig zu unterbrechen.

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Samples: Vorvertragliche Informationspflichten

Leistungsumfang. 4.1 mobilcom2.1 Anschluss für TV- und Hörfunkempfang, für Internet- und Telefondienste über Koaxial-debitel stellt Kabelnetz und/oder ein Glasfasernetz und/oder ein Funknetz und in Kombination der aufgezählten Netze. Die LKG betreibt bei leitungsgebundenen Netzen in der Wohnung/dem Haus des Kunden (Vertragspartner) einen passiven Netzabschluss (NT), im HFC Netz = Multimedianetzabschlussdose oder Übergabepunkt am Hauseintritt (MMD bzw. ÜP) bei LWL Anschluss = LWL Kupplung oder ONT, an welchem sie dem Kunden ein entsprechendes Nutzsignal für die dem Vertrag zugrunde liegenden Leistungen zur Verfügung stellt. Weitere MMD können auf Wunsch des Kunden installiert werden, wenn der Kunde die Kosten übernimmt und dies technisch möglich ist. Der Zugang zum Breitbandfunknetz erfolgt über Einwahlpunkte, so genannte Points of Presence (POPs). Die Anbringung eines geeigneten Empfangsendgerätes (CPE) obliegt dem Kunden. Der Kunde hat den Standort des CPE so zu wählen, dass eine optimale Leistungserbringung seitens der LKG möglich wird. Der optimale Standort wird vor Inbetriebnahme durch Mitarbeiter der LKG ermittelt und dem Kunden mitgeteilt. Der Anschluss einer weiteren Wohnung, eines weiteren Hauses oder eines anderen Kunden an den installierten NT bzw. den CPE ist dem Kunden untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit einer Vertragsstrafe in Höhe eines sechsmonatigen Nutzungsentgeltes für jeden illegalen Anschluss geahndet, die der Kunde, von dessen NT der Anschluss erfolgte, zu zahlen hat. Die Einspeisung von Programmen erfolgt unter Berücksichtigung der rechtlichen und technischen Gegebenheiten entsprechend dem vorliegenden Angebot der LKG. Von den Programmanbietern zu vertretende technische Ausfälle, Einschränkungen und Veränderungen im Sendebetrieb, Senderumstellungen, geänderte Empfangsbedingungen durch atmosphärische Einflüsse oder durch Einwirkung Dritter, für Empfangsbeeinträchtigungen, die durch den technischen Stand des Endgerätes bedingt sind, sowie für Schäden, die beim Kunden durch unzulässige Spannungsveränderungen entstehen, übernimmt LKG keine Haftung. Die LKG übernimmt insbesondere keine Haftung für nicht von ihr zu vertretende Änderungen am Programmumfang, dem Inhalt und der Art der Programmzusammenstellung von optional vom Kunden buchbarer Programmzusatzpakete. Eine Kündigung aufgrund von nicht durch LKG zu verantwortenden Änderungen am Programmportfolio, insbesondere bei kostenpflichtigen Zusatzangeboten, durch den Kunden ist ausgeschlossen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zu einer Minderung des Nutzungsentgeltes berechtigt. 2.2 Der LKG-Netzzugang auf Basis dieser AGB mit dem Produkt Internet ist ein Dienst für die Verbindung von Endgeräten des Kunden (PC, Notebook, Tablet, Smart TV etc.) mit dem Internet. Der Leistungsumfang des Internetdienstes ist für den Kunden durch den ausgewählten Tarif, des bereitgestellten Volumens oder Flatrates und anhand dafür bestehender Preislisten bzw. durch Produkt- informationsblätter geregelt. 2.3 Die Breitbandtelefonie ist ein Telefondienst für ankommende und abgehende Gespräche, von und zu allen Festnetz- und Mobilfunknetzzielen weltweit, soweit diese direkt oder indirekt mit dem Netz der LKG verbunden sind und ist für den Kunden durch die Auswahl der Vertragsoptionen geregelt. Dies umfasst u.a. Anzahl der Anschlüsse, Rufnummern, Sprachkanäle, Rufnummern- übermittlung bzw. Rufnummernunterdrückung. 2.4 Der IP(Internet)-, der TV-(auch IP-TV)- und der Telefondienst sind ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt. Eine kommerzielle oder gemeinsame Nutzung mit Dritten ist dem Kunden nicht gestattet. Die LKG behält sich das Recht auf einseitige Kündigung des Vertrages und sofortiger Sperrung des betroffenen Dienstes für den Fall der Zuwiderhandlung vor. 2.5 Voraussetzung zur Erbringung des Telefon- und Internetdienstes seitens der LKG ist, dass der Kunde über einen multimediafähigen TV-Kabelanschluss oder über einen entsprechenden Glasfaseranschluss der LKG oder einen LKG-Funkanschluss verfügt 2.6 Für Breitbandinternet und Breitbandtelefonie ist mindestens ein Endgerät, z.B. Kabelmodem/Router, CPE (Antenne als Funknetzabschluss), ein SIP-Adapter bzw. ein Media-Terminal- Adapter (nachfolgend als „MTA“ bezeichnet) passend zum jeweiligen Übertragungsmedium erforderlich. Der Kunde hat das Recht eigene, technisch geeignete Endgeräte anzuschließen. Das erforderliche Endgerät kann von der LKG käuflich erworben werden oder kann auch von der LKG während der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt werden. Der zum Betrieb der Endgeräte, der Breitbandverteilanlage, der zur Nutzung überlassenen Geräte und anderer aktiver Komponenten im/am Haus des Kunden notwendige Strom, ist vom Kunden auf seine Kosten und auf geeignete und gesetzlich zulässige Weise zur Verfügung zu stellen, so es nicht anders schriftlich mit dem Kunden vereinbart ist. 2.7 Die LKG darf sich Dritter zur Erfüllung ihrer Leistungen bedienen. Soweit die LKG kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-/Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht 2.8 Die von der LKG installierten LKG-eigenen Bestandteile der Breitbandanlage bzw. der Empfangsanlage und die zu deren Betrieb notwendigen Anlagen, bleiben in all ihren Bestandteilen Eigentum der LKG, die Verbindung und Einfügung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck im Sinne des § 95 BGB. Dem Kunden zum Kauf überlassene Geräte und Einrichtungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der LKG. 2.9 Die angebotene Übertragungsgeschwindigkeit bezeichnet sich stets als Maximum Internet Rate (MIR). Der Datenverkehr im LKG- Netz umfasst neben den Nutzungsdaten auch Protokollinformationen, die für die Übertragung und Vermittlung der Nutzdaten im Datenübertragungsnetz erforderlich sind. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil der zur Verfügung gestellten Übertragungsgeschwindigkeit für die im Datenverkehr enthaltenen Protokollinformationen in Anspruch genommen wird. Die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung ist zusätzlich noch von weiteren Faktoren wie z. B. der Netzauslastung des Internet-Backbones, der Übertragungsgeschwindigkeit des angewählten Servers des jeweiligen Contentanbieters, dem jeweiligen vom Kunden gewählten Verschlüsselungsverfahren, der Leistungsfähigkeit des Kunden-PCs etc. abhängig. Werden mehrere breitbandige IP(Internet-)Zugänge innerhalb eines End(leitungs)- netzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen und Störungen nicht ausgeschlossen werden. 2.10 Die Dienstleistung wird von der LKG dem Kunden 24 Stunden am Tag für 7 Tage in der Woche im Rahmen der vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten Mobilfunkdienste mit einer mittleren Verfügbarkeitswahrscheinlichkeit von 98 % zur VerfügungVerfügung gestellt. 4.2 Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt mobilcom- debitel dem Kunden eine SIM-Karte, die mit der Identifikationsnummer (PIN) und der Entsperrnummer (PUK) codiert ist. Die überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum der mobilcom-debitel. mobilcom-debitel legt die Rufnummern mit der Aktivierung der SIM-Karte fest. 4.3 Im Falle, dass die vom Kunden verwendete Hardware eine integrierte e-SIM enthält, erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung ein eSIM-Profil (QR-Code), mittels dessen er die eSIM und den Tarif über Einscannen des QR-Codes aktivieren kann. Grundsätzlich ist nur eine einmalige Aktivierung möglich. Bei Wechsel der Hardware muss in der Regel ein neues eSIM-Profil angefordert werden. Bei Tarifen im Netz der Vodafon ist das eSIM-Profil wieder verwendbar. Der dazugehörige QR-Code ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Bei Verwendung neuer Hardware ist in diesen Fällen das eSIM-Profil auf dem Altgerät zu löschen und auf dem neuen Gerät zu installieren. 4.4 Für die Überlassung eines Mobiltelefons oder sonstiger zur Vertragserfüllung notwendiger Geräte gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der mobilcom-debitel. 4.5 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. 4.6 mobilcom-debitel behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den betriebsnotwendigen Anlagen und Anlagen der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt ergeben. 4.7 Soweit mobilcom-debitel die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als 24 Stunden andauert, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berechtigt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossen. 4.8 Der Kunde ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzen, soweit der inländische Netzbetreiber mit dem jeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat (Roaming). Der Umfang der Roaming-Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen Roaming-Preisliste „Telefonieren und Surfen im Ausland“; nähere Informationen: www. mobilcom- xxxxxxx.xx/Xxxxxxx. 4.9 Der Kunde kann bei mobilcom-debitel kostenlos die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangen. 4.10 Nutzt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht ab, behält sich mobilcom-debitel vor, die Mailbox zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in der Mailbox befinden, gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verloren. mobilcom-debitel übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf Wunsch des Kunden kann sie wieder aktiviert werden. 4.11 Der Kunde kann von mobilcom-debitel verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist – für bestimmte Rufnummerns- bereiche im Sinne von § 3 Nr. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.

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Samples: General Terms and Conditions (Agb)