Common use of Leistungsumfang Clause in Contracts

Leistungsumfang. 3.2.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Hierzu stellt der Auftragnehmer dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischen, virtuellen oder shared Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die Vertragsbestandteil ist, ablegen. 3.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen vom Auf- tragnehmer bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet. 3.2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in der Zeit von 1:00 Uhr – 6:00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung. 3.2.4 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von dem Auftrag- nehmer arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. 3.2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen vom Auftragnehmer zu gewährleisten, so wird der Auftragnehmer dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.

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Samples: Allgemeine Und Besondere Geschäftsbedingungen, Allgemeine Und Besondere Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 3.2.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Hierzu 4.1 mobilcom-debitel stellt der Auftragnehmer dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischen, virtuellen oder shared Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die Vertragsbestandteil ist, ablegen. 3.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen vom Auf- tragnehmer bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet. 3.2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich Rahmen der Wartungszeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in der Zeit von 1:00 Uhr – 6:00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten Mobilfunkdienste zur Verfügung. 3.2.4 Die Inhalte des für den 4.2 Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt mobilcom- debitel dem Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von dem Auftrag- nehmer arbeitstäglich gesicherteine SIM-Karte, die mit der Identifikationsnummer (PIN) und der Entsperrnummer (PUK) codiert ist. Die Datensicherung erfolgt rollierend in überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum der Weisemobilcom-debitel. mobilcom-debitel legt die Rufnummern mit der Aktivierung der SIM-Karte fest. 4.3 Im Falle, dass die vom Kunden verwendete Hardware eine integrierte e-SIM enthält, erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung ein eSIM-Profil (QR-Code), mittels dessen er die eSIM und den Tarif über Einscannen des QR-Codes aktivieren kann. Grundsätzlich ist nur eine einmalige Aktivierung möglich. Bei Wechsel der Hardware muss in der Regel ein neues eSIM-Profil angefordert werden. Bei Tarifen im Netz der Vodafon ist das eSIM-Profil wieder verwendbar. Der dazugehörige QR-Code ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Bei Verwendung neuer Hardware ist in diesen Fällen das eSIM-Profil auf dem Altgerät zu löschen und auf dem neuen Gerät zu installieren. 4.4 Für die Überlassung eines Mobiltelefons oder sonstiger zur Vertragserfüllung notwendiger Geräte gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der mobilcom-debitel. 4.5 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen. 4.6 mobilcom-debitel behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den betriebsnotwendigen Anlagen und Anlagen der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen Wochentag gesicherten Daten bei ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich sind, vor. Störungen der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werdenÜbertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche DatensicherungZeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt ergeben. 4.7 Soweit mobilcom-debitel die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als 24 Stunden andauert, bei ist der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werdenKunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berechtigt. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossen. 4.8 Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. 3.2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Erbringung im Ausland Mobilfunkdienste ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzen, soweit der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf inländische Netzbetreiber mit dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen vom Auftragnehmer zu gewährleisten, so wird der Auftragnehmer dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilenjeweiligen ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat (Roaming). Der Umfang der Roaming-Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers; die Abrechnung erfolgt aufgrund der aktuellen Roaming-Preisliste „Telefonieren und Surfen im Ausland“; nähere Informationen: www. mobilcom- xxxxxxx.xx/Xxxxxxx. 4.9 Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob kann bei mobilcom-debitel kostenlos die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis verlangen. 4.10 Nutzt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der Kunde Nachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunktab, behält sich mobilcom-debitel vor, die Mailbox zu deaktivieren. Sollten sich Nachrichten in der Mailbox befinden, gehen sie mit der Deaktivierung unwiderruflich verloren. mobilcom-debitel übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Informationen. Auf Wunsch des Kunden kann sie wieder aktiviert werden. 4.11 Der Kunde kann von mobilcom-debitel verlangen, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen Nutzung seines Netzzugangs für die Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung und - soweit die technisch möglich ist – für bestimmte Rufnummerns- bereiche im Sinne von § 3 Nr. 18a TKG unentgeltlich netzseitig gesperrt wird, hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunkdienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunkdienstleistungen

Leistungsumfang. 3.2.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet, soweit dies vertraglich vereinbart ist3.1 1000grad wird den Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der zu pflegenden Software beraten sowie gemeldete Fehler der zu pflegenden Software beheben. 3.2 1000grad berät in angemessenem Umfang den vom Kunden benannten Spezialisten bei Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung der Software. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung Nicht enthalten sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Hierzu stellt der Auftragnehmer Beratung besondere Untersuch- ungen und Rechnertests; diese werden nur auf geson- derten schriftlichen Wunsch des Kunden durchgeführt und dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischenAufwand von 1000grad in Rechnung gestellt. Die Beratung erfolgt während der Betriebszeiten von 1000grad gemäß Ziffer 3.7. 3.3 1000grad übernimmt die Feststellung von Fehlern der Software und die Beseitigung dieser Fehler, virtuellen oder shared Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügungso dass die Software die im seinerzeitigen Software- Lizenzvertrag zwischen dem Kunden und 1000grad vereinbarten Leistungen erbringt. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß Soweit 1000grad nicht Lizenzgeber der technischen Spezifikation, die Vertragsbestandteil Software ist, ablegenwerden der Kunde und 1000grad vor Beginn des Pflegevertrages den Stand der Software in Form eines Statusberichts festlegen, der die Grundlage für die spätere Feststel- lung eines Fehlers sein wird. Die Leistung von 1000grad schließt auch eine etwaige Anpassung der dazugehörigen Dokumentation ein. 3.2.2 Auf dem Server werden 3.4 Treten an der Software Fehler auf, hat der Kunde diese unverzüglich 1000grad in einer von 1000grad vorgegebenen Form anzuzeigen. 1000grad wird die Inhalte unter Fehlerbeseitigung während der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen vom Auf- tragnehmer bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldetBetriebszeiten gemäß Ziffer 3.7 durchführen. 3.2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit 3.5 Eine Fehlerbehebung kann auch darin bestehen, dass 1000grad Maßnahmen zur Umgehung oder temporären Überbrückung von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in der Zeit von 1:00 Uhr – 6:00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur VerfügungXxxxxxx durchführt. 3.2.4 3.6 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von dem Auftrag- nehmer arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. 3.2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Verpflichtung zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- Pflegeleis- tungen bezieht sich auf den jeweils neuesten und dem diesen vorangegangenen Releasestand. 3.7 Die Betriebszeiten von 1000grad sind: ▪ Montag – Donnerstag 09:00 – 17:00 Uhr ▪ Xxxxxxx 09:00 – 15:00 Uhr jeweils ausgenommen gesetzliche Feiertage am Ort der Leistungserbringung. 3.8 Vom Leistungsumfang nicht umfasst sind not- wendige Änderungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben, die sich nur durch teilweise oder vollständige Neupro- grammierung der betroffenen zu pflegenden Software an aktuelle Anforderungen anzupassenrealisieren lassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung In diesem Fall kann 1000grad eine angemessene zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen vom Auftragnehmer zu gewährleisten, so wird der Auftragnehmer dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilenVergütung nach vorheriger schriftlicher Ankündigung verlangen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt Erteilt der Kunde hierzu nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunktschriftlich sein Einverständnis, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kann 1000grad den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 3.2.1 4.1. Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach seiner Xxxx am Standort des Computersystems oder in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers innerhalb der normalen Arbeitszeit des Auftragnehmers. Erfolgt ausnahmsweise und auf Wunsch des Auftraggebers eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. Die Auswahl des die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Mitarbeiters obliegt dem Auftragnehmer, der berechtigt ist, hierfür auch Dritte heranzuziehen. 4.2. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über verpflichtet sich, die vertragsgegenständlichen Softwareprogramme entsprechend dem Leistungsumfang, der im Angebot beschrieben wurde, oder lt. Beauftragung des Auftraggebers und Bestätigung des Auftragnehmers zu erfüllen 4.3. Ein zu behandelnder Fehler liegt vor, wenn das Internet, soweit dies vertraglich vereinbart jeweils vertragsgegenständliche Softwareprogramm ein zu der entsprechenden Leistungsbeschreibung/Dokumentation in der jeweils letztgültigen Fassung abweichendes Verhalten aufweist und dieses vom Auftraggeber reproduzierbar ist. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie Mängelrügen sind schriftlich an den Auftragnehmer zu richten. Zwecks genauer Untersuchung von eventuell auftretenden Fehlern ist der Auftraggeber verpflichtet, das von ihm verwendete Computersystem (bei Systemen im Online-Verbund mit anderen Rechnern auch die Voraussetzungen entsprechende Verbindung), Softwareprogramme, Protokolle, Diagnoseunterlagen und Daten in angemessenem Umfang für die Leistungserbringung sind in Testzwecke während der Leistungsbeschreibung festgelegt. Hierzu stellt der Normalarbeitszeit dem Auftragnehmer dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischen, virtuellen oder shared Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die Vertragsbestandteil ist, ablegen. 3.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden kostenlos zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehaltenstellen und den Auftragnehmer zu unterstützen. Die Leistungen vom Auf- tragnehmer bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet. 3.2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in der Zeit von 1:00 Uhr – 6:00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung. 3.2.4 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von dem Auftrag- nehmer arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. 3.2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigtXxxxxxxx Xxxxxx, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen vom Auftragnehmer zu gewährleistenvertreten sind, so wird sind von diesem in angemessener Frist einer Lösung zuzuführen: Von dieser Verpflichtung ist der Auftragnehmer dem Kunden dann befreit, wenn im Bereich des Auftraggebers liegende Mängel dies behindern und von diesem nicht beseitigt werden. Eine Lösung des Fehlers erfolgt durch ein Software-Update oder durch angemessene Ausweichlösungen. Für die Behebung von Softwarefehlern in Programmteilen, die nicht in den Einflussbereich des Auftragnehmers fallen (z.B. Software von Drittanbietern, Plugins, nicht vom Auftraggeber erstellte Komponenten der Software oder der Website, vom Auftraggeber oder von Dritten veränderte Komponenten der Software - auch wenn diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheidenursprünglich vom Auftraggeber erstellt wurde etc.), ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat ist der Auftragnehmer das Rechtnicht verpflichtet. Dafür anfallende Kosten (z.B.: Arbeitszeit, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigenReisekosten etc.) werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 3.2.1 2.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung IPTV-Dienst kann nur an DNS:NET eigenen Anschlüssen genutzt werden. Bei Beauftragung eines Kabelanschlusses sowie gesonderter zeitgleicher und/oder zeitversetzter Beauftragung von Inhalten über Telekommunikationsdiensten werden unabhängige Vertragsverhältnisse begründet. Endet das InternetVer- tragsverhältnis hinsichtlich der Telekommunikationsdienste aus einem nicht von DNS:NET zu vertre- tenden Grund, soweit dies vertraglich vereinbart istbesteht für DNS:NET ein außerordentliches Kündigungsrecht in Bezug auf den Vertrag bzgl. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie der TV-Dienstleistungen. Hat der Kunde die Voraussetzungen Kündigung zu vertreten, haftet er DNS:NET für die Leistungserbringung sind in den entstandenen Schaden. 2.2 DNS:NET stellt beim TV-Anschluss Programmsignale nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung festgelegt. Hierzu stellt der Auftragnehmer dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischenGesetze, virtuellen oder shared Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen Entscheidungen Dritter wie z.B. Landesmedienanstalten, Programmanbieter, zur Verfügung. Eine vertragliche Verpflich- tung zur Bereitstellung bestimmter Programme oder Benutzung bestimmter Übertragungstechniken wird durch den vorliegenden Vertrag nicht begründet. Der Kunde kann muss daher damit rechnen, dass nicht jederzeit dieseleben Signale auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß dieselbe Art und Weise übermittelt werden. 2.3 Vorübergehende Störungen oder Beeinträchtigungen des Empfangs z.B. durch Sender, atmosphä- rische Störungen oder Satellitenausfall – berechtigen den Kunden nicht zur Minderung der technischen SpezifikationEntgelte. Dies gilt auch bei Ausfall oder Störung des Eingangssignals oder bei Programmänderungen, auf die DNS:NET keinen Einfluss hat. 2.4 Die Pflicht von DNS:NET zur Bereitstellung eines bestimmten TV-Pakets umfasst, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, nur die Ausrichtung und Struktur des gebuchten TV-Pakets, nicht aber die zum Zeitpunkt der Buchung des TV-Pakets konkret enthaltenen Programme und TV-Services. DNS:NET behält sich das Recht vor, bei der Änderung des Genres eines Programms oder der Einstellung eines Programms oder TV-Services durch den Programm- oder Serviceanbieter, bei Ablauf einzelner Verwertungsrechte von DNS:NET oder bei für ihn zwingenden Entscheidungen der Landesmedienan- stalt in Bezug auf die Einstellung oder den Austausch eines Programms, die Vertragsbestandteil istStruktur eines einzelnen TV-Pakets oder einer Kombination von zwei oder mehreren TV-Paketen zu verändern, ablegen. 3.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen vom Auf- tragnehmer bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem sofern es für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldetzumutbar ist. 3.2.3 Der Auftragnehmer erbringt 2.5 Sofern DNS:NET eine Kombination von zwei oder mehreren TV-Paketen zu einem Gesamtpreis anbietet und DNS:NET bei einer Einstellung eines TV-Pakets dieses nicht durch ein gleich ausgerichtetes TV-Paket ersetzen kann, reduziert sich der Gesamtpreis auf die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage Einzelpreise der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der WartungszeitenGesamtpaket verblie- benen TV-Pakete, wobei ein durch die Kombination mehrerer TV-Pakete gegebenenfalls bestehender Rabatt erhalten bleibt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in der Zeit von 1:00 Uhr – 6:00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung. 3.2.4 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von dem Auftrag- nehmer arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. 3.2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen vom Auftragnehmer zu gewährleisten, so wird der Auftragnehmer Außerdem steht dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, in diesem Fall das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigenSonderkündigungsrecht Ziff.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 3.2.1 (1) Der Auftragnehmer erbringt Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und den, allfälligen, sich hierauf beziehenden Vereinbarungen der beiden Vertragsparteien, insbesondere über zusätzliche Leistungen und wird im Rahmen der der Stadtwerke Mürzzuschlag zur Zugänglichmachung Verfügung stehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten erbracht. Der erstmalige Anschluss bzw. die erstmalige Freischaltung der vereinbarten Dienste erfolgt innerhalb von Inhalten 4 Wochen ab der Bestellung, sofern der Kunde alle zur Leistungserbringung notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Wenn zur Herstellung des erstmaligen Anschlusses Grabearbeiten notwendig sind, oder sonstige Arbeiten notwendig sind, die eine Zustimmung oder Genehmigung Dritter erfordern, verlängert sich diese Frist bis alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. (2) Sind Verzögerungen, vorübergehende Lieferungs- oder Leistungshindernisse von der Stadtwerke Mürzzuschlag zu vertreten, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Stornierung der Bestellung einer zusätzlichen Leistung berechtigt, wenn die Stadtwerke Mürzzuschlag eine ihr vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist, welche mindestens zwei Wochen betragen muss, nicht einhält. (3) Kann die Leistung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht betriebsfähig bereitgestellt werden, so ist die Stadtwerke Mürzzuschlag zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Stornierung der Bestellung einer zusätzlichen Leistung berechtigt, wenn der Kunde eine ihm von der Stadtwerke Mürzzuschlag gesetzte angemessene Nachfrist, welche mindestens zwei Wochen betragen muss, nicht einhält. In diesem Fall hat der Kunde der Stadtwerke Mürzzuschlag die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten und für den infolge des Rücktritts vom Vertrag bzw. der Stornierung der Bestellung einer zusätzlichen Leistung notwendigen Abbau von bereits installierten Einrichtungen zu ersetzen, jedoch nicht über das Internet, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind in Herstellung der Leistungsbeschreibung festgelegt. Hierzu stellt der Auftragnehmer dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischen, virtuellen oder shared Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die Vertragsbestandteil ist, ablegenLeistung vereinbarte Entgelt hinaus. 3.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter (4) Der Internetzugang der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen vom Auf- tragnehmer bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem Stadtwerke Mürzzuschlag ist für den Kunden bereitgestellten Servergrundsätzlich 24 Stunden pro Tag verfügbar. Eine Einflussnahme auf Bei Fällen höherer Gewalt, während notwendiger Wartungszeiten und je nach Auslastung, Verkehrslage bzw. Betriebszustand der für den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von Zugang zum Internet oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldetDiensten der Stadtwerke Mürzzuschlag bzw. der Abwicklung des Dienstes in Anspruch genommenen nationalen oder internationalen Telekommunikationseinrichtungen und -netze, kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen kommen. 3.2.3 Der Auftragnehmer erbringt (5) Ist der Speicherbereich, der dem Kunden, entsprechend der für die vorgenannten gegenständlichen Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%maßgeblichen Leistungsbeschreibungen, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigtfür emails und Webinhalte zur Verfügung gestellt wird, in der Zeit von 1:00 Uhr – 6:00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung. 3.2.4 Die Inhalte des erschöpft, so werden für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden bestimmte emails abgewiesen, bzw. ist ein upload weitere Daten auf den Webspace des Kunden nicht mehr möglich, bis durch den Kunden wieder Speicherbereich durch Löschen von dem Auftrag- nehmer arbeitstäglich gesichertDaten freigegeben wird. (6) Soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur Vermeidung von Störungen des Netzes erforderlich ist, ist die Stadtwerke Mürzzuschlag berechtigt, Leistungen vorübergehend nicht zu erbringen. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der WeiseStadtwerke Mürzzuschlag hat jede Unterbrechung, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt Betriebsunfähigkeit oder sonstige technische Störung im Rahmen ihrer betrieblichen und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Servertechnischen Möglichkeiten ohne schuldhafte Verzögerung zu beheben. 3.2.5 Der Auftragnehmer (7) Die Stadtwerke Mürzzuschlag ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. (8) Der Kunde nimmt zur Erbringung Kenntnis, dass die Stadtwerke Mürzzuschlag keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport trifft. Keine entsprechende Verpflichtung besteht jedenfalls, wenn sich die Stadtwerke Mürzzuschlag anderenfalls selbst der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an aktuelle Anforderungen anzupassenGefahr rechtlicher Verfolgung und/oder Sperre aussetzen würde. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Wird der Stadtwerke Mürzzuschlag ein Verdacht des „Spamming“ durch eigene oder Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen vom Auftragnehmer zu gewährleistenanderer Provider bekannt, so wird behält sich die Stadtwerke Mürzzuschlag das Recht vor, zum Schutz der Auftragnehmer dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang Internet User und/oder der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig eigenen Systeme den Datentransfer vorübergehend zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt Gänze oder teilweise zu kündigenunterbinden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 3.2.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das 1. Vertragsgegenstand ist die Nutzungsberechtigung eines bestimmten in Auf- trag gegebenen Werkes und die Einräumung eines nicht ausschließlichen und einfachen Nutzungsrechts an diesem Werk auf einer im Lieferschein bezeich- neten Anlage oder gesondert zu bestellenden und zu vergütenden Daten- trägern des Kunden im maschinenlauffähigen Objektcode und zugehörigem Begleitmaterial (Benutzeranleitung) je in einem Exemplar oder Zugriff auf die Software via Internet. Eine Nutzungsberechtigung besteht erst am fertigen Werk bzw. an einer fertigen Teillieferung. 2. Sofern nicht anders vereinbart, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Hierzu stellt der Auftragnehmer dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischenKunde ausführliche Angaben über die zu erstellenden Software zur Verfügung („Pflichtenheft“, virtuellen oder shared Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügungbzw. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß detaillierter Anforderungskatalog der technischen Spezifikationgeforderten Funktionalitäten). Grundfunktionalitä- ten, die Vertragsbestandteil ist, ablegen. 3.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen vom Auf- tragnehmer bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet. 3.2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%besonderer Bedeutung sind, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in der Zeit von 1:00 Uhr – 6:00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung. 3.2.4 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von dem Auftrag- nehmer arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben müssen entspre- chend ausgewiesen werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. 3.2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen vom Auftragnehmer zu gewährleisten, so wird der Auftragnehmer dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird aufwind über alle zu berück- sichtigenden Besonderheiten, insbesondere bei den zu verarbeitenden Daten aufklären. Weiter wird der Kunde aufwind über alle bei der Programmierung zu berücksichtigenden Pflichten und Vorschriften informieren. Der Kunde wird aufwind alle für die Herstellung der Software nötigen Daten rechtzeitig zur Verfügung stellen. Hierzu gehört auch die Bekanntgabe wie und wo die Software lauffähig sein soll, wenn Sie nicht auf aufwind-Servern (separater Hostingvertrag) gehostet wird. Das Pflichtenheft gilt mit Auftragserteilung als Sollbeschreibung. 3. Nachträgliche Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche des Kunden werden erst dann verbindlich, wenn diese schriftlich von aufwind bestätigt wurden und über die Höhe des hierfür fälligen Entgelts unter den Parteien Einigkeit gefunden wurde bzw. eine Auslieferung erfolgte. Sind Nachträge und Ergän- zungen ausgeliefert worden, gilt ohne Vorliegen einer ausdrücklichen Ent- geltsabsprache im Zweifel eine Vergütung entsprechend den üblichen Stun- denvergütungssätzen von aufwind als vereinbart. 4. aufwind ist berechtigt, über Besprechungen mit dem Kunden den Auftrag betreffend Protokolle zu führen. Sobald diese Protokolle dem Kunden über- lassen wurden und der Kunde den Protokollen nicht binnen einer Woche nach Zugang schriftlich widerspricht, gelten die Inhalte der Protokolle als Vertrags- gegenstand. 5. Sollte während der Softwareerstellung ersichtlich werden, dass der Kunde In- formationen an aufwind zur Verfügung stellen muss, ist er hierzu unverzüglich nach Zugang Anforderung verpflichtet. 6. Quellformate der Mitteilung darüber entscheidenvertragsgegenständlichen Programme werden nur auf Grund gesonderter schriftlicher Vereinbarung an den Kunden ausgeliefert. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch des Kunden auf Herausgabe der Quell- formate. 7. Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem UmstellungszeitpunktComputersoftware so zu erstellen, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellungsie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbei- tet. Gegenstand des Leistungssoll ist daher eine Software, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat im Sinne der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigenProgrammbeschreibung und Bedienungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist und nach stand der Technik der mittleren Art und Güte entspricht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 3.2.1 1.1. Der Auftragnehmer erbringt „Wirtschafts-Compass“ ist eine web-basierte Anwen- dung, über welche der Teilnehmer Abfragen bei den Datenban- ken von Compass durchführen kann. Die Datenbanken von Compass werden aus unterschiedlichen Quellen befüllt, welche miteinander verknüpft werden. Gegenstand des Vertrages, zu welchem hierin die Nebenbedingungen geregelt werden, ist die kostenpflichtige Nutzung des Wirtschafts-Compass. Bei den Kosten ist zu unterscheiden zwischen den Compass zustehenden Entgelten und den amtlichen Gebühren für einzelne Abfragen. Der Abschluss dieses Vertrages, Art und der Umfang der zu erbringenden Leistungen (also die Leistungsbeschreibung Wirt- schafts-Compass), die Höhe der Kosten und die Laufzeit des Vertrages sind schriftlich gesondert dokumentiert. Ist nichts ande- res vereinbart, beziehen sich einzelvertragliche Verfügbarkeitszu- sagen auf ein Jahr. 1.2. In der obersten Zeile der Anwendung, gleich unterhalb der URL, wird rechts unter „Support“ verlinkt zu: (a) „Hilfe zu Suche, Monitoring und Services“, worin sich Details zu den Datenbankinhalten und Abfragefunktionalitäten finden; diese stellen Ergänzungen zu den jeweils definierten vertragli- chen Leistungen dar. (b) „AGB und Gebührenliste“, worin sich die jeweils aktuelle Fas- sung dieser AGB und eine regelmäßig aktualisierte Liste der zur Zugänglichmachung Verrechnung gelangenden amtlichen Gebühren und auch des Mehrplatzentgeltes finden. (c) „Kontakt“, worin Informationen zum Servicedesk angeführt sind. 1.3. Änderungen bei den in Punkt 1.2. genannten Subseiten bzw. Dokumenten werden sogleich Vertragsinhalt, wenn sie aufgrund einer Funktionserweiterung rein vorteilhaft für den TN sind oder die amtlichen Gebühren betreffen. Der TN nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Änderungen und Ergänzungen der Anwendung, insbesondere in Bezug auf die Inhalte und die Datenbanksoft- ware, jederzeit von Inhalten Compass oder einem mit Compass konzern- mäßig verbundenen Unternehmen angepasst bzw. erneuert wer- den dürfen. Umfassen derartige Änderungen größere Bereiche, wird Compass den TN 14 Tage vor der Änderung unter Bekannt- gabe des Inhalts der Änderung schriftlich hiervon in Kenntnis setzen. 1.4. Compass räumt dem TN das nicht ausschließliche, auf die Dauer des Vertrages befristete und nicht auf Dritte übertragbare Recht ein, in den vom konkreten Vertrag umfassten Datenbanken von Compass zu recherchieren, und die Ergebnisse für den eige- nen bzw. firmeninternen Gebrauch zu verwenden. Konkret darf der TN die vorgegebene Suchmasken ausfüllen, Suchaufträge nach erfolgtem Ausfüllen erteilen und die Ergebnisse ausdrucken oder in ein Dokument (z.B. ein Excel-File) exportieren. Diese Rechtseinräumung ist abschließend; jede über das Internet, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Hierzu stellt der Auftragnehmer dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischen, virtuellen oder shared Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügunggenannte Ausmaß hinausgehende Nutzung bedarf einer vorherigen aus- drücklichen schriftlichen Zustimmung von Compass. 1.5. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die Vertragsbestandteil ist, ablegen. 3.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden TN verfügt über eine hinreichende Internetanbindung und nimmt zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen vom Auf- tragnehmer bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet. 3.2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in der Zeit von 1:00 Uhr – 6:00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung. 3.2.4 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von dem Auftrag- nehmer arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der WeiseKenntnis, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei Schnelligkeit der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei Abfrage der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf Datenbankinhalte von vier Wochen überschrieben werdender vom TN verwendeten Internetanbin- dung abhängt. Die Sicherung erfolgt stets Anwendung steht während der wartungs- und systembedingten Abschaltungen bzw. während der Sicherungs- zeiten nicht zur Verfügung (= Störung). Die Haftung für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer KundenVer- fügbarkeit von Daten/Services ist insoweit beschränkt, als der TN nach einer solchen Störung einen Preisminderungsanspruch nur dann hat, wenn diese Störung Compass zurechenbar ist. Dies- falls kann eine dem Ausmaß der Störungen entsprechende ali- quote Preisminderung angesprochen werden. 1.6. Der Kunde TN hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. 3.2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich vor dem Vertragsabschluss über die zur Erbringung Funkti- onsweisen der Leistungen eingesetzte Hard- von Compass ein hinreichendes Bild verschafft und Software an aktuelle Anforderungen anzupassenbestätigt, den Leistungsumfang im Detail zu ken- nen. Ergeben Aufgrund dieser Kenntnis hat sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an der TN für die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen vom Auftragnehmer von Compass für die von ihm selbst definierte Verwendung in seinem Betrieb entschieden. Über Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsabschluss durch Mitarbeiter von Compass oder durch fachkundige Dritte beraten zu gewährleisten, so wird der Auftragnehmer dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen lassen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkter bestätigt, dass er über alle nötigen Informationen zur ordnungsgemäßen Inan- spruchnahme der von Compass erbrachten Leistungen verfügt. Vorgaben des TN bedürfen der Schriftform. Sollten vom TN Schulungen in Bezug auf die Funktionalitäten der Abfrage der Datenbankinhalte gewünscht werden, bedarf es hierzu einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. 1.7. Der TN nimmt zur Kenntnis, dass die vertragsgegenständ- lichen Leistungen auch von einem mit Compass konzernmäßig verbundenen Unternehmen erbracht werden dürfen und erteilt seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellungdiesbezügliche Zustimmung hierzu. Als konzernmäßig verbundene Unternehmen gelten: Compass-Datenbank GmbH, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat Compass-Redaktion GmbH und HF Data Datenverarbeitungsge- sellschaft m.b.H. Die Heranziehung bzw. Beauftragung von ande- ren als den angeführten Unternehmen als Sublieferanten von Compass bedarf der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigenschriftlichen Zustimmung des TN.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 3.2.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen 1.1. TWO“MOUNTAIN, Xxxxxxxxxx 00, X-0000 Xxxxxxx, stellt dem Kunden Speicherplatz auf einem virtuellen Server nach den Bestim- mungen dieser Vereinbarung zur Zugänglichmachung von Inhalten über das InternetVerfügung, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind wie in der Bestellung bzw der zugehörigen Leistungsbeschreibung festgelegtnäher beschrieben. Hierzu stellt der Auftragnehmer Der dedizierte bzw virtuelle Server steht dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischen, virtuellen oder shared Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Nutzung im vorgesehenen Umfang zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu TWO“MOUNTAIN behält sich das Recht vor, dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen SpezifikationKunden, die Vertragsbestandteil istein dem im Bestellformular angegebenen Referenzmodell vergleichbares Rechnersystem, ablegen. 3.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden stellen. Dabei wird, soweit im Rahmen der Möglichkeiten von TWO“MOUNTAIN ohne zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Kosten realisierbar, auf Wünsche des Kunden Rücksicht genommen. Ein Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Server-Hardware besteht jedoch nicht. Der Vertrag kommt durch Angebot von TWO“MOUNTAIN und Zahlung durch den Kunden zu Stande. 1.2. Sofern im Bestellformular, der Preisliste oder der Leistungsbeschreibung eine bestimmte Kapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten gemäß Vereinbarung zur Verfügung stehenden Speicherplatz des dedizierten oder virtuellen Servers und dient unter ande- rem auch der Speicherung von Logfiles des Internet-Servers. Der Kunde darf lediglich die vereinbarte Speicherkapazität nutzen. Sofern sich durch eine Überschreitung derselben eine verminderte Leistung oder Datenverluste oder Verzögerungen oder dgl. ergeben, haftet TWO“MOUNTAIN hierfür jedenfalls nicht. 1.3. Sofern dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich TWO“MOUNTAIN vor, diese jederzeit zu ändern, wenn dies aus Sicht von TWO“MOUNTAIN rechtlich oder technisch sinnvoll bzw nötig erscheint und dem Kunden eine neue IP-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehaltenzu Verfügung zu stellen; allfällige aus der Änderung resultierende Ansprüche des Kunden, insb. für Aufwandsersatz, sind ausgeschlos- sen. Gerichtsstand Braunau am Inn · Bankverbindung Salzburger Sparkasse UID-Nr. ATU68615938 · IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 · BIC XXXXXX0X 1.4. Die Leistungen vom Auf- tragnehmer ständige Verfügbarkeit sowie die fehlerfreie Funktion kann aus technischen Gründen nicht zugesichert werden. TWO“MOUNTAIN überwacht die Funktionstüchtigkeit des Servers und seine Verbindung zum Internet und bemüht sich, auftretende Fehler, Unter- brechungen oder Störungen umgehend zu beheben. Um Unterbrechungen, Störungen, Hardwareausfällen etc vorzukehren, wird TWO“MOUNTAINeinmal wöchentlich ein Backup der Daten des Serversystems erstellen. 1.5. Die Server (bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes Hosting) sind über eine komplexe Netzinfrastruktur an das Internet angeschlossen. Der Datenverkehr wird über verschiedene aktive und dem passive Netzwerkkomponenten geleitet (ua Router, Switches), die jeweils nur eine bestimmte maximale Daten- durchsatzrate zulassen. Dadurch können die Datenverkehrskapazitäten für einzelne Server an bestimmten Punkten limitiert sein und nicht der theoretisch maiximal am Switch-Port verfügbaren Bandbreite entsprechen. TWO“MOUNTAIN übernimmt keine Garantie für die Höhe der tatsächlich für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldeteinzelnen Server zur Verfügung stehenden Bandbreite. 3.2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in der Zeit von 1:00 Uhr – 6:00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung. 3.2.4 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von dem Auftrag- nehmer arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden1.6. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmediennimmt zur Kenntnis, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf dass von Kundensoftware ausgehender Datenverkehr über Webserver nicht gestattet ist. Mailver- sand bei Hosting-Produkten wird über den ServerServer von TWO“MOUNTAIN abgewickelt. 3.2.5 Der Auftragnehmer 1.7. Die Weitergabe, insbesondere der Wiederverkauf, der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Kunden ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- untersagt und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund bedarf einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen vom Auftragnehmer zu gewährleisten, so wird der Auftragnehmer dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen gesonderten ausdrücklichen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen– außer gegenüber Verbrauchern – schriftlichen Zustimmung durch TWO“MOUNTAIN.

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Samples: Hosting Agreement

Leistungsumfang. 3.2.1 Der Auftragnehmer erbringt 2.1 Die von ACO auf Grundlage dieser AGB sowie der Leistungsbeschreibung erbrachten Dienstleistungen könnenden Einsatz bestimmter Endgeräte voraussetzen. Bei Telekommunika- tionsdienstleistungen hängt die maximale Übertragungsrate vom eingesetzten Endgerät, der verfügbaren Netztechnologie sowie den technischen und geographischen Gegebenheiten am Ort der Nutzung ab. 2.2 Zeitweilige Störungen oder Unterbrechungen der ACO-Dienstleistungen können sich aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streik, Aussperrung und behördliche Anordnung sowie wegen technischer Änderungen an den Anlagen von ACO oder wegen sonstiger Maßnahmen ergeben, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb des deutschen ACO- Netzes erforderlich sind. Dies gilt entsprechend für Störungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die ACO zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt. Darüberhinaus ist ACO berechtigt, ihre vertraglichen Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internetvorübergehend ganz oder teilweise einzustellen, soweit dies vertraglich vereinbart für einen ordnungsgemäßen Netzbetrieb erforderlich ist. Weitere Einzelheiten ACO wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um Störungen baldmöglichst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Dauert eine von ACO zu vertretende Störung oder Unterbrechung länger als 24 Stunden, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Hierzu monatlichen Basispreises berechtigt. 2.3 Für Festnetz/DSL-Anschlüsse stellt der Auftragnehmer dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischen, virtuellen oder shared Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur VerfügungACO eine Anschluss- leitung bis zum letzten netzseitig erschlossenen technischen Übergabepunkt am Kundenstandort bereit. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikationist verpflich- tet, die Vertragsbestandteil ist, ablegen. 3.2.2 Auf dem Server werden hausinterne Verkabelung von diesem Übergabepunkt bis zur Telefonanschlusseinheit (TAE) in seinen Räumen einschließlich einer solchen TAE für die Inhalte unter Dauer der vom Kunden Vertragslaufzeit auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf stellen. 2.4 Weitere Informationen über die angebotenen Telekommunika- tionsdienstleistungen, einschließlich der wichtigsten technischen Leistungsdaten, der angebotenen Kundendienste sowie der Vorau- setzungen für einen Anbieterwechsel enthält die Leistungsbeschrei bung der ACO, das im Internet bereitgehaltenunter www. Die Leistungen vom Auf- tragnehmer xxxxx.xx abrufbar sowie bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldetACO-Kundenbetreuung erhältlich ist. 3.2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen 2.5 Die Arten von Maßnahmen, mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%denen ACO auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oderauf Bedrohungen und Schwachstellen reagieren kann, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der sind im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in der Zeit von 1:00 Uhr – 6:00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung. 3.2.4 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von dem Auftrag- nehmer arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten Internet unter xxx.xxxxx.xx aufgeführt sowie bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den ServerACO- Kundenbetreuung zu erfragen. 3.2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen vom Auftragnehmer zu gewährleisten, so wird der Auftragnehmer dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 3.2.1 2.2.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen Lizenzgeber leistet einen Wartungsdienst auf Abruf zur Zugänglichmachung Behebung von Inhalten über das Internet, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Hierzu stellt der Auftragnehmer dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischen, virtuellen oder shared Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen SpezifikationFeh- lern und sonstigen Mängeln, die Vertragsbestandteil ist, ablegen. 3.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter während der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen vom Auf- tragnehmer bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet. 3.2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage Nutzung der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich Lieferschein be- zeichneten Programme auftreten und/oder in der Wartungszeitenzugehörigen Anwendungsdo- kumentation offenkundig werden. Ein Fehler liegt vor, wenn das Programm die in der Dokumentation angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, seinen Lauf unkontrolliert abbricht oder sich in anderer Weise nicht funk- tionsgerecht verhält, so dass die Nutzung des Programms verhindert oder beein- trächtigt wird. Sonstige Mängel sind Unvollkommenheiten des Programms, die dessen Funktion nicht beeinträchtigen. Zum Wartungsdienst gehört die einmalige Unterrichtung des Personals des Kunden über Umfang und Art der durchgeführ- ten Pflegearbeiten. 2.2.2 Der Lizenzgeber wird bei auftretenden Fehlern der Software durch seine Mitar- beiter Bemühungen unternehmen, deren schnellstmögliche Beseitigung herbei- zuführen, insbesondere durch qualifizierte Beratung, Information und Erläute- rung, ggf. auch durch Kontaktaufnahme zum Programmersteller. Zu dem vorge- nannten Zweck hat der Lizenzgeber eine "Hotline" eingerichtet und wird diese während der Laufzeit des Pflegevertrages gem. Ziff. 2 dieser Vereinbarung (nachfolgend Pflegevertrag) unterhalten. Die genannten Pflegeleistungen des Li- zenzgebers werden grundsätzlich dadurch erbracht, dass dieser dem Kunden in der erforderlichen Weise telefonisch oder über andere elektronische Kommuni- kationsmittel für Auskünfte zur Verfügung steht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Lizenzgeber hält sich - vor- behaltlich einer geänderten betrieblichen oder tariflichen Arbeitszeitregelung - für Leistungen außerhalb seiner Betriebsferien (24.12. – 01.01.) und außer an Feiertagen in der Zeit von 1:00 Montag bis Xxxxxxx, jeweils von 9.00 Uhr – 6:00 bis 17.00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung(MEZ/MESZ) bereit. 3.2.4 2.2.3 Die Inhalte des für Leistungspflicht erstreckt sich nur auf die jeweils neueste vom Lizenzgeber freigegebene - sowie die unmittelbar vorangegangene Version der Software. Dies gilt nur, soweit der Kunde die Möglichkeit hatte, zu zumutbaren Bedingungen die geänderte Version der Software beschaffen zu können. Modifiziert der Kunde die Software ohne Veranlassung durch den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von dem Auftrag- nehmer arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. 3.2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen vom Auftragnehmer zu gewährleistenLizenzgeber, so wird der Auftragnehmer Lizenzgeber un- ter Aufrechterhaltung des Anspruchs auf die Pflegevergütung von seiner Leis- tungspflicht frei. 2.2.4 Der Lizenzgeber liefert dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilenohne zusätzliche Gebühren alle standardi- sierten Fehlerbeseitigungen, Verfeinerungen und sonstigen Erweiterungen des Lizenzmaterials, die vom Programmersteller zur allgemeinen kostenfreien Wei- tergabe an Kunden herausgegeben werden. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheidenDie Entscheidung, ob eine Software kostenfrei übergeben oder die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wirdErweiterung - bspw. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig bei deutlich geändertem funk- tionalem Umfang - nur gegen Entgelt zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen Verfügung gestellt wird, hat liegt allein im Ermessen des Lizenzgebers. 2.2.5 Nicht in den Pflegeleistungen enthalten sind a) Wartungsdienst außerhalb der Auftragnehmer das Rechtin Ziff. 2.2.2 geregelten Perioden der War- tungsbereitschaft, b) Wartungsdienst für Programme, das Vertragsverhältnis die nicht unter den vom Lizenzgeber vorge- gebenen Einsatzbedingungen genutzt werden, c) Wartungsdienst für Programme, die durch kundenseitige Programmierarbei- ten verändert wurden, d) Wartungsdienst für Programmteile, die nicht zur Originalfassung der im Lie- ferschein bezeichneten Programme gehören, e) Wartungsdienst für Programmteile, deren Funktion von anderen Program- men abhängt, es sei denn, zwischen dem Kunden und dem Lizenzgeber be- steht ein entsprechender Pflegevertrag auch für diese anderen Programme, f) Änderungsdienst für Programmanpassungen, zu deren Realisierung eine Neuprogrammierung von selbständig einsetzbaren Programmmodulen pro- grammiertechnisch notwendig und zweckmäßig ist, g) die Unterrichtung des Personals des Kunden über den in Ziff. 2.2 1 angege- benen Rahmen hinaus, h) die Erstellung oder Überlassung von Programmen oder eine Beratungstätig- keit hierüber oder über den Einsatz von DV-Einheiten, i) vom Kunden abgerufene Betreuungsleistungen des Lizenzgebers aufgrund von Schwierigkeiten bei der Benutzung der Software oder sonstigen Umstän- den, die nicht durch einen Fehler i.S.d. Ziff. 2.2.1 verursacht wurden. Hierzu gehören insbesondere Fälle von Fehlbedienung, Hardwarefehlern, fehler- hafte Stromversorgung, Unfall sowie nicht erfolgter Implementierungen von durch den Lizenzgeber gelieferten Korrekturen, j) sonstige vom Lizenzgeber im Einverständnis mit Wirkung dem Kunden erbrachten Leistungen, die nicht in Ziff. 2.2.1 und 2.2.2 dieser Vereinbarung erfasst sind. 2.2.6 Zusätzliche Leistungen gem. Ziff. 2.2.5 wird der Lizenzgeber auf Anforderung des Kunden gegen separate Berechnung erbringen, wenn ihm zum Umstellungszeitpunkt zu kündigenZeitpunkt der Anforderung genügend Pflegepersonal zur Verfügung steht. Die Berechnung er- folgt nach Zeitaufwand auf der Basis der zum Zeitpunkt der Anforderung allge- mein gültigen Stundensätze des Lizenzgebers. 2.2.7 Soweit Arbeiten am Installationsort auszuführen sind, werden Reise- und Unter- bringungskosten dem Kunden separat in Rechnung gestellt. 2.2.8 Die Wartung und Pflege von im Lieferschein genannten Computerprogrammen anderer Hersteller richtet sich nach den Wartungs- und Pflegebedingungen des jeweiligen Herstellers. Über diese Wartungs- und Pflegebedingungen hinausge- hende Ansprüche in Bezug auf solche Computerprogramme anderer Hersteller können gegenüber der Expleo Germany GmbH nicht geltend gemacht werden.

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Samples: Licensing Agreement

Leistungsumfang. 3.2.1 Der Auftragnehmer Die INES AG erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung im Leistungsschein festgelegt. Hierzu stellt der Auftragnehmer die INES AG dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischen, virtuellen oder shared Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die Vertragsbestandteil ist, ablegen. 3.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen vom Auf- tragnehmer der INES AG bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer von INES AG betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer der INES AG nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet. 3.2.3 Der Auftragnehmer Die INES AG erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Der Auftragnehmer Die INES AG ist berechtigt, dienstags und donnerstags in der Zeit von 1:00 Uhr – 6:00 3.00–6.00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung. 3.2.4 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von dem Auftrag- nehmer arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. 3.2.5 Der Auftragnehmer INES AG ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen vom Auftragnehmer der INES AG zu gewährleisten, so wird der Auftragnehmer die INES AG dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Auftragnehmer die INES AG das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.

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Samples: Service Conditions

Leistungsumfang. 3.2.1 3.2.1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Hierzu stellt der Auftragnehmer dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischen, virtuellen oder shared Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die Vertragsbestandteil ist, ablegen. 3.2.2 3.2.2. Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen vom Auf- tragnehmer des Auftragnehmers bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet. 3.2.3 3.2.3. Der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in der Zeit von 1:00 Uhr – 6:00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung. 3.2.4 3.2.4. Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von dem Auftrag- nehmer vom Auftragnehmer arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. 3.2.5 3.2.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen vom Auftragnehmer zu gewährleisten, so wird der Auftragnehmer dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 3.2.1 Der Auftragnehmer erbringt 21.1 epcan stellt dem Kunden im Rahmen ihrer bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten nach dessen Xxxx Leistungen mit den folgenden allgemeinen Leistungsmerkmalen zur Zugänglichmachung von Inhalten Verfügung: a) den Zugang zum Internet über das den Zugangsknoten (point of presence) in Form einer funktionstüchtigen Schnittstelle zum Internet, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Hierzu stellt der Auftragnehmer um dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischen, virtuellen oder shared Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die Vertragsbestandteil ist, ablegen. 3.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen vom Auf- tragnehmer bei der Übermittlung von Daten beschränken zu ermöglichen; b) der Zugang wird als Internet-Flatrate über separate Zugangstechnik über epcan als Provider unter Nutzung der Glasfaser, VDSL oder Richtfunk Hausanschlussleitung ermöglicht, wobei sich allein epcan für die Internet-Flatrate-Produkte eine Einschränkung der Bandbreite für einzelne Internetdienste (z.B. Filesharing) vorbehält; c) die Einrichtung persönlicher elektronischer Mailboxen (so genanntes EMail-Postfach) zur elektronischen Versendung von Individual- Mitteilungen auf einem Server von epcan oder einem Dritten 21.2 epcan ist verpflichtet, dem Kunden den Zugang zu einem Internetknotenpunkt zu verschaffen. Der Zugang kann über die Datenkommunikation moderne Technik von epcan realisiert werden. Soweit im Einzelfall zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet. 3.2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich Parteien nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in der Zeit von 1:00 Uhr – 6:00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen obliegt epcan nicht die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung. 3.2.4 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von dem Auftrag- nehmer arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der WeiseVerpflichtung, sicherzustellen, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der vom Kunden oder Dritten aus dem Internet abgerufenen Informationen beim Abrufenden zugehen. Dies gilt auch für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werdenAbschluss und die Erfüllung von Geschäften. 21.3 epcan vermittelt dem Kunden den Zugang bzw. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werdenverschiedene Nutzungsmöglichkeiten des Internets. Die Sicherung erfolgt stets dem Kunden zugänglichen Inhalte im Internet werden von epcan nicht überprüft. Alle Inhalte, die der Kunde im Internet abruft, sind, soweit nicht im Einzelfall anderweitig gekennzeichnet, fremde Inhalte im Sinne von §§ 8 ff. Telemediengesetz (TMG). Dies gilt insbesondere auch für den gesamten Serverinhalt Diskussionsforen und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Serverchat groups. 3.2.5 Der Auftragnehmer 21.4 Bei den produktabhängigen Angaben zur Übertragungsgeschwindigkeit im Down- und Upload handelt es sich um Maximalwerte. Die Übertragungsgeschwindigkeit wird von epcan im Rahmen Ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 21.5 epcan ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen jederzeit dem neuesten Stand der Technik (soweit dies zur Erbringung Verbesserung der Leistungen eingesetzte von epcan dem Kunden zumutbar ist) sowie allen relevanten Gesetzesänderungen- oder ergänzungen entsprechend anzupassen. 21.6 Im Falle einer kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstqualitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung des Internetzugangsdienstes und der von epcan angegebenen Leistung hat der Kunde die Möglichkeit, Rechtsschutz vor den ordentlichen Gerichten zu suchen. Ziffer 17 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt unberührt. 21.7 Die Geschwindigkeit oder andere Diensteparameter während der Nutzung hängen von der Netz- auslastung des Internet-Backbones, der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server und der vom Kunden verwendeten Hard- und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen(PC, Betriebssystem) ab und können abhängig hiervon variieren. Ergeben Dies kann Auswirkungen auf die Nutzung von Anwendungen und Diensten im Internet haben. So kann sich aufgrund die Dauer des Abrufes (Download) und/oder der Bereitstellung von Daten (Upload) sowie die Dauer des Abrufs umfangreicher E-Mails, insbesondere solcher mit Dateianhängen, verlängern und die Darstellung von Filmen und der Ablauf webbasierter Software beeinträchtigt werden. 21.8 Vorstehendes gilt auch für den Fall einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen erheblichen Abweichung von der Leistungen vom Auftragnehmer zu gewährleistenjeweiligen beworbenen Download- und Upload-Geschwindigkeit. 21.9 Sofern bei Glasfaserprodukten der epcan auch digitales Fernsehen und Radio zum Leis- tungsumfang der epcan gehören, so wird der Auftragnehmer hat deren parallele Inanspruchnahme keine Auswirkungen auf die dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigenbereitgestellten Internetzugangsdienste.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 3.2.1 2.1 Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, in der vom Auftragnehmer gewählten Weise (z.B. online, am Standort des Computersystems oder in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers) innerhalb der normalen Arbeitszeit des Auftragnehmers. Erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers oder aufgrund besonderer Umstände, die dies erforderlich machen, eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. Die Auswahl der die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Mitarbeiter obliegt dem Auftragnehmer, der berechtigt ist, hierfür auch Dritte heranzuziehen. 2.2 Der Auftragnehmer erbringt übernimmt keine Verantwortung für von ihm nicht betriebene, erstellte oder betreute Netze oder Netz- und sonstige Telekommunikationsdienstleistungen bis zu einer im Auftrag definierten Schnittstelle, die den hier gegenständlichen Leistungen physisch oder logisch vorgelagert sind 2.3 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Daten des Auftraggebers oder Dritter, die ihm dieser zur Zugänglichmachung von Inhalten über das InternetBearbeitung, soweit dies zur Aufbewahrung oder zum Transport übergibt, auf deren Inhalt oder logischen Gehalt zu überprüfen. Erleidet der Auftragnehmer dadurch einen Schaden oder Mehraufwand, dass die ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten rechtswidrige Inhalte aufweisen oder nicht in einem Zustand sind, der sie für die Erbringung der beauftragten Dienstleistung tauglich macht, so haftet der Auftraggeber. 2.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass Dritte, deren Daten er zur Bearbeitung, Aufbewahrung oder Weiterleitung übernommen hat oder sonstige Personen, zu denen er in keinem Vertragsverhältnis steht, missbräuchlich handeln, sofern er diesen Missbrauch im Rahmen des Standes der Technik und der branchenüblichen Standards nicht verhindern konnte und musste. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertragsgegenständliche Software entsprechend dem Leistungsumfang der jeweils nachstehenden vertraglich vereinbart vereinbarten Supportklasse zu erfüllen: 2.4.1 Supportklasse A: 2.4.2 Supportklasse B: 2.4.3 Supportklasse C: 2.5 Ein zu behandelnder Fehler liegt vor, wenn die jeweils vertragsgegenständliche Software ein zu der entsprechenden Leistungsbeschreibung/Dokumentation in der jeweils letztgültigen Fassung abweichendes Verhalten aufweist und dieses vom Auftraggeber reproduzierbar ist. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie Mängelrügen sind schriftlich an den Auftragnehmer zu richten. Zwecks genauerer Untersuchung von eventuell auftretenden Fehlern ist der Auftraggeber verpflichtet, das von ihm verwendete Computersystem (bei Systemen im Online-Verbund mit anderen Rechnern auch die Voraussetzungen entsprechende Verbindung), Softwareprogramme, Protokolle, Diagnoseunterlagen und Daten in angemessenem Umfang für die Leistungserbringung sind in Testzwecke während der Leistungsbeschreibung festgelegt. Hierzu stellt der Normalarbeitszeit dem Auftragnehmer dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischen, virtuellen oder shared Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die Vertragsbestandteil ist, ablegen. 3.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden kostenlos zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehaltenstellen und den Auftragnehmer zu unterstützen. Die Leistungen vom Auf- tragnehmer bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet. 3.2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in der Zeit von 1:00 Uhr – 6:00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung. 3.2.4 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von dem Auftrag- nehmer arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. 3.2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigtXxxxxxxx Xxxxxx, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen vom Auftragnehmer zu gewährleistenvertreten sind, sind von diesem in angemessener Frist einer Lösung zuzuführen. Von dieser Verpflichtung ist der Auftragnehmer dann befreit, wenn im Bereich des Auftraggebers liegende Mängel dies behindern und von diesem nicht beseitigt werden. Eine Beseitigung des Fehlers erfolgt durch ein Softwareupdate oder durch angemessene Ausweichlösungen. 2.6 Stellt der Auftragnehmer Client-Software zur Verfügung, so wird ist deren Funktionieren nur unter den vertraglich spezifizierten Rahmenbedingungen, insbesondere aber jedenfalls nur unter der Auftragnehmer Bedingung gleichbleibender Betriebsumgebung und Identität der dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor zu Vertragsschluss dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigentechnischen Umfeld vorgelagerten Netzwerkdiensleistungen gewährleistet.

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Samples: Service Agreement

Leistungsumfang. 3.2.1 Der der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung im Leistungsschein festgelegt. Hierzu stellt der Auftragnehmer dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischen, virtuellen oder shared Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die Vertragsbestandteil ist, ablegen. 3.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen vom Auf- tragnehmer des Auftragnehmers bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer des Auftragnehmers betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem der Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet. 3.2.3 Der der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dienstags und donnerstags in der Zeit von 1:00 Uhr 3.00 6:00 6.00 Uhr morgens für insgesamt 10 zehn Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung. 3.2.4 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von dem Auftrag- nehmer des Auftragnehmers arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. 3.2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Raiffeisenbank Radevormwald eG Xxxx Xxxx Xxxxxxxxx Amtsgericht Köln S.K.I.P. Datentechnik GmbH Tel.: 02195 - 4906 Hard- und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen vom Auftragnehmer des Auftragnehmers zu gewährleisten, so wird der Auftragnehmer dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.

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Samples: Service Conditions

Leistungsumfang. 3.2.1 Der Auftragnehmer Die Gesellschaft erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Hierzu stellt der Auftragnehmer folgende Leistungen: Die Gesellschaft ermöglicht dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischenüber den Kabelanschluss den Zugang zum Internet und Telefonie gemäß seinem Auftrag in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die vom Kunden bei der Gesellschaft gekauften Endgeräte, virtuellen oder shared Server gemäß verbleiben im Eigentum der Gesellschaft bis zur vollständigen Bezahlung durch den vertraglichen Vereinbarungen zur VerfügungKunden. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen SpezifikationDie Gesellschaft ist im Falle eines Mangels des Gerätes berechtigt, die Vertragsbestandteil istvon dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, ablegen. 3.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und eine andere Art der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen vom Auf- tragnehmer bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bereitgestellten Serverbleibt. Im Falle eines Mangels des Gerätes ist die Gesellschaft -wenn der Kunde statt der Beseitigung des Mangels die Lieferung einer mangelfreien Sache wählt – berechtigt, dem Kunden ein vom Hersteller überarbeitetes, als neuwertig einzustufendes Gerät als Tauschgerät zu stellen. Ausschlaggebend ist die volle Funktionsfähigkeit des Gerätes. Bei Fehlschlagen dieser Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag über das Endgerät zurückzutreten. Im Ausnahmefall mietet der Kunde ein Gerät, so bleibt es im Eigentum der Gesellschaft. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine Gefahr an die Gesellschaft zurückzugeben. Für Mängel, die während der Dauer des Mietverhältnisses am Gerät auftreten und nicht auf eine unsachgemäße Behandlung der Mietsache zurückgehen, haftet Die Gesellschaft nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Einflussnahme verschuldensunabhängige Garantiehaftung (§ 536a Abs. 1, Fall 1 BGB) ist ausgeschlossen. Im Ausnahmefall wird dem Kunden im Rahmen des von ihm gewählten Produktes kostenfrei und auf Dauer ein Endgerät überlassen, so geht mit der Übergabe das Eigentum an dem Gerät auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet. 3.2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in der Zeit von 1:00 Uhr – 6:00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung. 3.2.4 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von dem Auftrag- nehmer arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kundenüber. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines ein bestimmtes Gerät. Die Gesellschaft übernimmt die Mängelhaftung im Rahmen der Sicherungsmediengesetzlichen Bestimmungen. Die Gesellschaft haftet nicht für ordnungsgemäße Erbringung ihrer Leistungen, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. 3.2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen vom Auftragnehmer zu gewährleisten, so wird der Auftragnehmer dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt wenn der Kunde von der Gesellschaft nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, freigegebene Firmware oder sonstige Software aufspielt oder an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigenden technische Veränderungen am Endgerät vornimmt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Leistungsumfang. 3.2.1 Der Auftragnehmer REIMER SYSTEMHAUS erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung im Leistungsschein festgelegt. Hierzu stellt der Auftragnehmer REIMER SYSTEMHAUS dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischen, virtuellen oder shared Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die Vertragsbestandteil ist, ablegen. 3.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen vom Auf- tragnehmer von REIMER SYSTEMHAUS bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer von REIMER SYSTEMHAUS betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer REIMER SYSTEMHAUS nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet. 3.2.3 Der Auftragnehmer REIMER SYSTEMHAUS erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Der Auftragnehmer REIMER SYSTEMHAUS ist berechtigt, dienstags und donnerstags in der Zeit von 1:00 Uhr – 6:00 3.00–6.00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung. 3.2.4 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von dem Auftrag- nehmer REIMER SYSTEMHAUS arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. 3.2.5 Der Auftragnehmer REIMER SYSTEMHAUS ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen vom Auftragnehmer von REIMER SYSTEMHAUS zu gewährleisten, so wird der Auftragnehmer REIMER SYSTEMHAUS dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Auftragnehmer REIMER SYSTEMHAUS das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.

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Samples: Service Agreement

Leistungsumfang. 3.2.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen 1. COMPEON stellt ein Internetportal zur Zugänglichmachung Verfügung, auf dem Nutzer Finanzprodukte für gewerbliche Zwecke anfragen können. Mit der Anfrage fordert der Nutzer die Finanzdienstleister unverbindlich dazu auf, passende Angebote abzugeben. Nur vollständig ausgefüllte Ausschreibungen (alle Pflichtfelder sind ausgefüllt) können bearbeitet werden. COMPEON leitet die Ausschreibungen an ausgewählte Finanzdienstleister weiter, mit denen COMPEON zusammenarbeitet. Die Auswahl nimmt COMPEON zum einen nach den Ausschreibungskriterien vor, die COMPEON zuvor von Inhalten über das Internetden Finanzdienstleistern mitgeteilt wurden. Hierbei legen die Finanzdienstleister z.B. fest, soweit dies vertraglich vereinbart istzu welchen Finanzprodukten, von welchen Kundengruppen oder in welchem Finanzierungsvolumen sie ausschließlich Anfragen erhalten möchten. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen Zudem legt COMPEON nach eigener Bewertung fest, welche Finanzdienstleister für die Leistungserbringung jeweilige Ausschreibung in Frage kommen. Die Finanzdienstleister erhalten dann die Möglichkeit, innerhalb eines vom Nutzer festgelegten Zeitraums passende Angebote abzugeben. Diese Angebote sind unverbindlich. 2. Dem Nutzer werden die von den Finanzdienstleistern abgegebenen Angebote in seinem persönlichen Login-Bereich unmittelbar und fortlaufend angezeigt. In Einzelfällen erhält der Leistungsbeschreibung festgelegtNutzer die Angebote über COMPEON auf separatem Wege, etwa per E-Mail. Möchte der Nutzer einen Finanzdienstleister auswählen und mit ihm in Kontakt treten, hat der Nutzer hierzu die entsprechenden Funktionen des Portals zu nutzen. Eine direkte Kontaktaufnahme ist untersagt. Der Nutzer hat COMPEON in jedem Fall einzubeziehen, wenn er einen Finanzdienstleister kontaktieren möchte. Hat der Nutzer einen Finanzdienstleister ausgewählt, übermittelt COMPEON dem Finanzdienstleister die vom Nutzer mitgeteilten Kontaktdaten. Die über COMPEON eingestellten Angebote von Finanzdienstleistern sind zunächst unverbindlich. Die Angebotsbedingungen und -konditionen können sich daher noch verändern. Zudem erfolgt ggf. erst nach der Auswahl eines Finanzdienstleister durch diesen eine konkrete Bonitätsprüfung. Das Ergebnis dieser Prüfung kann zu geänderten Bedingungen oder ggf. auch zur Ablehnung einer Finanzierung führen. COMPEON ist nicht verpflichtet, die vom Nutzer eingegebenen Daten zu prüfen. COMPEON ist auch nicht verpflichtet, die von den Finanzdienstleistern abgegebenen, ggf. unter Bedingungen gestellten, Angebote zu prüfen. COMPEON stellt, sofern vorhanden, die vom Finanzdienstleister übermittelte Vertragsdokumente bereit. Für den Inhalt der beigestellten Vertragsdokumente und sämtlicher weiteren Informationen des Finanzdienstleisters übernimmt COMPEON keine Haftung. 3. COMPEON übermittelt den Finanzdienstleistern im Rahmen der Ausschreibung auch ausgewählte Informationen aus Bonitätsauskünften von externen Auskunfteien (etwa Creditreform oder SCHUFA). Hierzu wird COMPEON den Auskunfteien die zuvor vom Nutzer auf dem Portal erfassten Daten übersenden. COMPEON hat sich gegenüber den Auskunfteien teils dazu verpflichtet, diese nicht als Informationsquellen bekanntzugeben. Die Auskunfteien bieten keine Gewähr für die Vollständigkeit der erteilten Informationen. Darüber hinaus kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass behördliche und andere Register eingesehen werden. COMPEON ist nicht verpflichtet, die Bonitätsauskünfte zu prüfen. 4. Der Finanzdienstleister stellt der Auftragnehmer dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischen, virtuellen oder shared Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen Nutzer bereits mit Auswahl seines Angebotes die Vertragsdokumente elektronisch zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis Andernfalls wird er den Nutzer innerhalb von maximal zwei Bankarbeitstagen nach Auswahl des Angebots kontaktieren, um den weiteren Bearbeitungsprozess abzustimmen. Die Auswahl eines Finanzdienstleisters durch einen Nutzer führt insoweit noch nicht zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß einem Vertragsabschluss. 5. COMPEON steht nicht für einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen Finanzdienstleister und Nutzer ein. 6. COMPEON betreibt das in der technischen SpezifikationPräambel beschriebene technische Portal. Somit tritt COMPEON als technischer Dienstleister auf, um die Kommunikation zwischen Nutzern und Finanzdienstleistern zu vereinfachen und einen Vertragsabschluss zwischen diesen zu ermöglichen. 7. COMPEON schuldet lediglich, die Vertragsbestandteil ist, ablegenvom Nutzer erstellten und hierfür geeigneten Ausschreibungen an die Finanzdienstleister weiterzugegeben sowie die von den Finanzdienstleistern abgegebenen Angebote vertragsgemäß im Login-Bereich des Nutzers zu speichern. 3.2.2 Auf dem Server werden 8. COMPEON schuldet keine erfolgreiche Geschäftsvermittlung. Insofern übernimmt COMPEON keine Haftung, wenn ein Vertrag zwischen Nutzer und Finanzdienstleister nicht zustande kommt. 9. COMPEON übernimmt keine Verantwortung und Haftung für den Zugang zur Website (Portal), soweit nicht ausschließlich ein von COMPEON betriebenes Netz benutzt wird. Die Website ist durchgehend über 24 Stunden täglich und an sieben Tage in der Woche einsatzfähig. Sie ist im Jahresmittel zu 99 % verfügbar. Hiervon ausgenommen sind: • Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates und • Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, auf die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf COMPEON keinen Einfluss hat (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet bereitgehaltennicht zu erreichen ist. Die Leistungen vom Auf- tragnehmer bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet Wenn COMPEON absehen kann, dass Ausfallzeiten für Wartung und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldetSoftware-Updates länger als 12 Stunden dauern werden, wird COMPEON, unter angemessener Abwägung aller wechselseitigen, auch wirtschaftlichen Belange, per E-Mail hierüber informieren. 3.2.3 Der Auftragnehmer 10. COMPEON erbringt die vorgenannten sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Leistungen. Sofern nicht anders und explizit vereinbart, sind Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in der Zeit von 1:00 Uhr – 6:00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur VerfügungCOMPEON stets kostenlos. 3.2.4 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von dem Auftrag- nehmer arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. 3.2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen vom Auftragnehmer zu gewährleisten, so wird der Auftragnehmer dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.

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Leistungsumfang. 3.2.1 Der Auftragnehmer a) Im Rahmen eines Software-Auftrages erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung D+L bei der Individualprogrammierung sowie Überlassung der Individualprogramme, Überlassung von Inhalten über das InternetStandardprogrammen, soweit dies vertraglich vereinbart Änderung und/oder Erweiterung von Individual- und Standardprogrammen sowie Unterstützung der Anwender je nach Vereinbarung die o. a. Dienstleistungen, wobei D+L in der Xxxx der Hilfsmittel sowie der angewandten Methoden frei ist. Weitere Einzelheiten Alle Methoden werden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Richtlinien der EU-Datenschutz-Grundverordnung angewandt. b) Die Erstellung des Leistungsumfangs Sollkonzeptes ist grundsätzlich Aufgabe des Kunden. Auf Wunsch des Kunden ist D+L dabei behilflich. Die Verbindlichkeit des Sollkonzeptes für die Erarbeitung der Organisation und der Programme sowie die Voraussetzungen Verbindlichkeit des Organisationsvorschlages für die Leistungserbringung sind Erarbeitung der Programme, insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der von dem zu entwickelnden maschinellen Verfahren geforderten Arbeitsfunktionen, Mengen- und Zeitangaben ist vom Kunden durch rechtsverbindliche Unterschrift zu bestätigen. c) Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Individualprogrammierung ist die jederzeitige Bereitschaft des Kunden zur Mitwirkung. Er wird insbesondere rechtzeitig vor Beginn der Organisationsgespräche einen für die verbindliche Beantwortung der Fragen von D+L zuständigen und befugten Mitarbeiter benennen. Davon unberührt bleibt die Verpflichtung des Kunden zur eingehenden schriftlichen Aufgabenstellung (Erstellung des Sollkonzeptes). d) Für Arbeiten, die D+L aufgrund unrichtiger oder berichtigter Angaben des Xxxxxx wiederholen muß, trägt der Kunde den Mehraufwand. Änderung beiderseits abgezeichneter Sollkonzepte oder Organisationsvorschläge bedürfen eines beiderseits unterzeichneten Änderungsauftrages. e) Werden auf Wunsch des Kunden nachträglich Änderungen und/oder Erweiterungen vorgenommen, so berühren diese nicht die Verpflichtungen des Kunden zur Leistung vereinbarter Zahlungen. f) Der Kunde stellt D+L rechtzeitig Testdaten in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Hierzu stellt der Auftragnehmer dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischen, virtuellen oder shared Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ausreichender Menge zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis Die für Testdaten benutzten Datenträger müssen zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß den bei D+L verfügbaren Systemen kompatibel sein. Entsprechende Klärung erfolgt im Einzelfall. Kundendatenbanken werden im Auftrag des Kunden geladen und für die Dauer der technischen SpezifikationUnterstützung gespeichert. D+L verpflichtet sich zur Geheimhaltung bezüglich der Inhalte. Daten aus Kundendatenbanken werden gesichert aufbewahrt, die Vertragsbestandteil istvertraulich behandelt, ablegen. 3.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter nicht extrahiert, nicht verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben mit Ausnahme von Vertragspartnern und -dienstleistern mit entsprechender Datenschutzvereinbarung, sofern dies zur Erfüllung der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen vom Auf- tragnehmer bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet. 3.2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart Dienstleistung erforderlich ist. Die Verfügbarkeit berechnet Dauer der Speicherung richtet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den nach dem jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in der Zeit von 1:00 Uhr – 6:00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur VerfügungSupport-Bedarf. 3.2.4 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von dem Auftrag- nehmer arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weiseg) Der Kunde sorgt dafür, dass spätestens zum Zeitpunkt einer Programmübergabe mindestens zwei fachkundige Mitarbeiter als Bedienungspersonal zur Verfügung stehen. h) Der Umfang eines Auftrages zur Organisationserstellung und Programmierung wird durch die für einen Wochentag gesicherten Daten bei jeweilige Programmspeicherkapazität des einzusetzenden Maschinenmodells bestimmt i) Dokumentation sowie Bedienungsanleitungen werden dem Kunden innerhalb angemessener Frist nach Abschluss der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche DatensicherungArbeiten zur Verfügung gestellt. k) Dienstleistungen von D+L sind kostenpflichtig, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben unabhängig davon, wo diese Tätigkeiten ausgeführt werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt jeweilige Dienstleistung wird einzeln erfasst und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. 3.2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf Wunsch von D+L auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen vom Auftragnehmer entsprechenden D+L-Formblatt zu gewährleisten, so wird der Auftragnehmer dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigenbestätigen.

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Leistungsumfang. 3.2.1 2.1. Der Auftragnehmer genaue Umfang der Dienstleistungen des AN ist im jeweiligen Dienstleistungsvertrag mit dem AG festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erbringt Leistungen der AN die Dienstleistungen während seiner üblichen Geschäftszeiten. Diese sind Montag bis Donnerstag, jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Xxxxxxx von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Die Reaktionszeit für Hot-Line und Supportleistungen während der oben genannten üblichen Geschäftszeiten beträgt maximal 4 Stunden. Sofern eine Leistungserbringung außerhalt der oben genannten üblichen Geschäftszeiten erfolgen soll, erfordert dies eine gesonderte Vereinbarung. Der AN wird entsprechend dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag für die Erbringung und Verfügbarkeit der Dienstleistungen sorgen. 2.2. Ist im Rahmen des Dienstleistungsvertrages auch ein Fernwartungszugriff vereinbart, gewährleistet der AN, dass ein Fernzugriff nur mit Einverständnis des AG erfolgt. Hierzu ist ein Verfahren zur Zugänglichmachung von Inhalten über das InternetEinleitung einer Fernwartung (Benachrichtigung, soweit dies vertraglich vereinbart istFreischaltung) zu vereinbaren. 2.3. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen Die Grundlage der für die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Hierzu stellt der Auftragnehmer dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischen, virtuellen oder shared Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die Vertragsbestandteil ist, ablegen. 3.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen vom Auf- tragnehmer bei AN eingesetzten Einrichtungen und Technologie ist der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt qualitative und quantitative Leistungsbedarf des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet. 3.2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%AG, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich wie er auf der Grundlage der im Vertragszeitraum vom AG zur Verfügung gestellten Informationen ermittelt wurde. Machen neue Anforderungen des AG eine Änderung der Dienstleistungen bzw. der eingesetzten Technologien erforderlich, wird der AN auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der WartungszeitenWunsch des AG ein entsprechendes Angebot unterbreiten. 2.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in der Zeit von 1:00 Uhr – 6:00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung. 3.2.4 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von dem Auftrag- nehmer arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. 3.2.5 Der Auftragnehmer AN ist berechtigt, die zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Einrichtungen nach freiem Ermessen zu ändern, wenn keine Beeinträchtigung der Dienstleistungen zu erwarten ist. 2.5. Der AN hat die durchgeführten Arbeiten in angemessener Weise mit Zeitpunkt, Art und Weise der ausgeführten Arbeiten bzw. der vorgenommenen Änderungen und der ausführenden Person zu dokumentieren. Die Dokumentation ist dem AG auf Verlangen auszuhändigen. 2.6. Leistungen eingesetzte Hard- und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an durch den AN, die vom Kunden AG über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom AG nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils beim AN gültigen Sätzen vergütet. Dazu zählen insbesondere Leistungen außerhalb der üblichen Geschäftszeit (siehe 2.1), das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung durch den AG oder sonstige, nicht vom AN zu vertretende Umstände entstanden sind (u.a. auch Malware und/oder Computerviren). Ebenso sind Schulungsleistungen grundsätzlich nicht in den Dienstleistungen enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 2.7. Sofern der AN auf Wunsch des AG Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem Server abgelegten InhalteAG und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. Der AN ist nur für die von ihr selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich. 2.8. Ausdrücklich sei darauf hingewiesen, um das Erbringen der Leistungen dass eine barrierefreie Ausgestaltung iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes- Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG) nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert/ individuell vom Auftragnehmer zu gewährleistenAG angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so wird obliegt dem AG die Überprüfung der Auftragnehmer dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigenBundes- Behindertengleichstellungsgesetz durchzuführen.

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Leistungsumfang. 3.2.1 Der Auftragnehmer erbringt 2.1 Anschluss für TV- und Hörfunkempfang, für Internet- und Telefondienste über Koaxial-Kabelnetz und/oder ein Glasfasernetz und/oder ein Funknetz und in Kombination der aufgezählten Netze. Die LKG betreibt bei leitungsgebundenen Netzen in der Wohnung/dem Haus des Kunden (Vertragspartner) einen passiven Netzabschluss (NT), im HFC Netz = Multimedianetzabschlussdose oder Übergabepunkt am Hauseintritt (MMD bzw. ÜP) bei LWL Anschluss = LWL Kupplung oder ONT, an welchem sie dem Kunden ein entsprechendes Nutzsignal für die dem Vertrag zugrunde liegenden Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das InternetVerfügung stellt. Weitere MMD können auf Wunsch des Kunden installiert werden, soweit wenn der Kunde die Kosten übernimmt und dies vertraglich vereinbart technisch möglich ist. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Hierzu stellt der Auftragnehmer dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischenDer Zugang zum Breitbandfunknetz erfolgt über Einwahlpunkte, virtuellen oder shared Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die Vertragsbestandteil ist, ablegen. 3.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehaltenso genannte Points of Presence (POPs). Die Leistungen vom Auf- tragnehmer bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen Anbringung eines geeigneten Empfangsendgerätes (CPE) obliegt dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet. 3.2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in der Zeit von 1:00 Uhr – 6:00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung. 3.2.4 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von dem Auftrag- nehmer arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe den Standort des CPE so zu wählen, dass eine optimale Leistungserbringung seitens der LKG möglich wird. Der optimale Standort wird vor Inbetriebnahme durch Mitarbeiter der LKG ermittelt und dem Kunden mitgeteilt. Der Anschluss einer weiteren Wohnung, eines weiteren Hauses oder eines anderen Kunden an den installierten NT bzw. den CPE ist dem Kunden untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit einer Vertragsstrafe in Höhe eines sechsmonatigen Nutzungsentgeltes für jeden illegalen Anschluss geahndet, die der SicherungsmedienKunde, sondern lediglich auf Rückübertragung von dessen NT der gesicherten Inhalte auf Anschluss erfolgte, zu zahlen hat. Die Einspeisung von Programmen erfolgt unter Berücksichtigung der rechtlichen und technischen Gegebenheiten entsprechend dem vorliegenden Angebot der LKG. Von den ServerProgrammanbietern zu vertretende technische Ausfälle, Einschränkungen und Veränderungen im Sendebetrieb, Senderumstellungen, geänderte Empfangsbedingungen durch atmosphärische Einflüsse oder durch Einwirkung Dritter, für Empfangsbeeinträchtigungen, die durch den technischen Stand des Endgerätes bedingt sind, sowie für Schäden, die beim Kunden durch unzulässige Spannungsveränderungen entstehen, übernimmt LKG keine Haftung. Die LKG übernimmt insbesondere keine Haftung für nicht von ihr zu vertretende Änderungen am Programmumfang, dem Inhalt und der Art der Programmzusammenstellung von optional vom Kunden buchbarer Programmzusatzpakete. Eine Kündigung aufgrund von nicht durch LKG zu verantwortenden Änderungen am Programmportfolio, insbesondere bei kostenpflichtigen Zusatzangeboten, durch den Kunden ist ausgeschlossen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zu einer Minderung des Nutzungsentgeltes berechtigt. 3.2.5 2.2 Der Auftragnehmer LKG-Netzzugang auf Basis dieser AGB mit dem Produkt Internet ist berechtigtein Dienst für die Verbindung von Endgeräten des Kunden (PC, Notebook, Tablet, Smart TV etc.) mit dem Internet. Der Leistungsumfang des Internetdienstes ist für den Kunden durch den ausgewählten Tarif, des bereitgestellten Volumens oder Flatrates und anhand dafür bestehender Preislisten bzw. durch Produkt- informationsblätter geregelt. 2.3 Die Breitbandtelefonie ist ein Telefondienst für ankommende und abgehende Gespräche, von und zu allen Festnetz- und Mobilfunknetzzielen weltweit, soweit diese direkt oder indirekt mit dem Netz der LKG verbunden sind und ist für den Kunden durch die Auswahl der Vertragsoptionen geregelt. Dies umfasst u.a. Anzahl der Anschlüsse, Rufnummern, Sprachkanäle, Rufnummern- übermittlung bzw. Rufnummernunterdrückung. 2.4 Der IP(Internet)-, der TV-(auch IP-TV)- und der Telefondienst sind ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt. Eine kommerzielle oder gemeinsame Nutzung mit Dritten ist dem Kunden nicht gestattet. Die LKG behält sich das Recht auf einseitige Kündigung des Vertrages und sofortiger Sperrung des betroffenen Dienstes für den Fall der Zuwiderhandlung vor. 2.5 Voraussetzung zur Erbringung des Telefon- und Internetdienstes seitens der Leistungen eingesetzte Hard- LKG ist, dass der Kunde über einen multimediafähigen TV-Kabelanschluss oder über einen entsprechenden Glasfaseranschluss der LKG oder einen LKG-Funkanschluss verfügt 2.6 Für Breitbandinternet und Software an aktuelle Anforderungen anzupassenBreitbandtelefonie ist mindestens ein Endgerät, z.B. Kabelmodem/Router, CPE (Antenne als Funknetzabschluss), ein SIP-Adapter bzw. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die ein Media-Terminal- Adapter (nachfolgend als „MTA“ bezeichnet) passend zum jeweiligen Übertragungsmedium erforderlich. Der Kunde hat das Recht eigene, technisch geeignete Endgeräte anzuschließen. Das erforderliche Endgerät kann von der LKG käuflich erworben werden oder kann auch von der LKG während der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt werden. Der zum Betrieb der Endgeräte, der Breitbandverteilanlage, der zur Nutzung überlassenen Geräte und anderer aktiver Komponenten im/am Haus des Kunden notwendige Strom, ist vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen vom Auftragnehmer seine Kosten und auf geeignete und gesetzlich zulässige Weise zur Verfügung zu gewährleistenstellen, so wird der Auftragnehmer es nicht anders schriftlich mit dem Kunden vereinbart ist. 2.7 Die LKG darf sich Dritter zur Erfüllung ihrer Leistungen bedienen. Soweit die LKG kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese zusätzlichen Anforderungen mitteilenjederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-/Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht 2.8 Die von der LKG installierten LKG-eigenen Bestandteile der Breitbandanlage bzw. der Empfangsanlage und die zu deren Betrieb notwendigen Anlagen, bleiben in all ihren Bestandteilen Eigentum der LKG, die Verbindung und Einfügung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck im Sinne des § 95 BGB. Dem Kunden zum Kauf überlassene Geräte und Einrichtungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der LKG. 2.9 Die angebotene Übertragungsgeschwindigkeit bezeichnet sich stets als Maximum Internet Rate (MIR). Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang Datenverkehr im LKG- Netz umfasst neben den Nutzungsdaten auch Protokollinformationen, die für die Übertragung und Vermittlung der Mitteilung darüber entscheidenNutzdaten im Datenübertragungsnetz erforderlich sind. Es ist davon auszugehen, ob dass ein Teil der zur Verfügung gestellten Übertragungsgeschwindigkeit für die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen im Datenverkehr enthaltenen Protokollinformationen in Anspruch genommen wird. Erklärt Die Übertragungsgeschwindigkeit während der Kunde Nutzung ist zusätzlich noch von weiteren Faktoren wie z. B. der Netzauslastung des Internet-Backbones, der Übertragungsgeschwindigkeit des angewählten Servers des jeweiligen Contentanbieters, dem jeweiligen vom Kunden gewählten Verschlüsselungsverfahren, der Leistungsfähigkeit des Kunden-PCs etc. abhängig. Werden mehrere breitbandige IP(Internet-)Zugänge innerhalb eines End(leitungs)- netzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen und Störungen nicht bis spätestens vier Wochen vor ausgeschlossen werden. 2.10 Die Dienstleistung wird von der LKG dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig Kunden 24 Stunden am Tag für 7 Tage in der Woche im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten mit einer mittleren Verfügbarkeitswahrscheinlichkeit von 98 % zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigenVerfügung gestellt.

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Samples: General Terms and Conditions (Agb)

Leistungsumfang. 3.2.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung 3.1 Soweit Gegenstand des Vertragsverhältnisses die Registrierung von Inhalten über das InternetDomainnamen ist, soweit dies vertraglich vereinbart schulden wir lediglich die Vermittlung der gewünschten Domain. Von einer tatsächlichen Zuteilung des Domainnamens kann der Kunde daher erst dann ausgehen, wenn dieser durch uns bestätigt ist. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie Wir haben auf die Voraussetzungen Domainvergabe keinen Einfluss. Eine Haftung und Gewährleistung für die Leistungserbringung tatsächliche Zuteilung der bestellten Domainnamen ist deshalb ausgeschlossen. Soweit Gegenstand der Leistungen auch die Verschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird TMC gegenüber der DENIC oder anderen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittler tätig. 3.2 Wird vom Kunden eine Anmeldung seiner Internetpräsens bei einer oder mehreren Suchmaschinen (Online-Suchdienste von Internet-Inhalten) gewünscht, so schulden wir auch hier nur die Vermittlung. Über die Aufnahme und den Zeitpunkt in die Suchmaschine entscheidet allein der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine. Der im Webhosting zusätzliche Support, beinhaltet falls Vertraglich nichts anderes vereinbart, kostenlose Suchmaschineneintragungen, Public Relation im Internet in kostenlose Portale. 3.3 Technische Supportleistungen sind nicht in den Angeboten enthalten. Sofern diese gewünscht und in Anspruch genommen werden, werden sie gesondert berechnet. TMC erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach Maßgabe der zum Zeitpunkt der Bestellung publizierten Leistungsangebotes. Sonderleistungen erbringt TMC nur nach Absprache. Diese werden nach Zeitaufwand mit festen Stundensätzen berechnet. Zusätzlich stellt TMC eigene Aufwendungen in Rechnung. 3.4 TMC hält die von den Kunden auf dem Account gespeicherten Daten und Inhalte in der Leistungsbeschreibung festgelegtArt dauerhaft für dritte Internetbenutzer bereit, dass diese als Teil der Öffentlichkeit Zugang zu den Daten und Inhalten von einem individuell gewählten Ort und einer individuell gewählten Zeit haben. Hierzu stellt der Auftragnehmer dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischen, virtuellen oder shared Server gemäß TMC schuldet nicht den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die Vertragsbestandteil ist, ablegen. 3.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum erfolgreichen Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen vom Auf- tragnehmer bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet. 3.2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der durch Internetnutzer im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der WartungszeitenEinzelfall. Der Auftragnehmer TMC ist berechtigt, den Zugang zu den Leistungen zu beschränken, sofern Instandhaltungsarbeiten dies erfordern. In den Angeboten ist ein festgelegtes Volumen an Datentransfer enthalten, welches sich nach dem Angebot zur Zeit der Bestellung richtet. Über dieses Transfervolumen hinaus gehenden Traffic werden gesondert in der Zeit von 1:00 Uhr – 6:00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur VerfügungRechnung gestellt. 3.2.4 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von dem Auftrag- nehmer arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. 3.2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen vom Auftragnehmer zu gewährleisten, so wird der Auftragnehmer dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 3.2.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Hierzu 2.1 Rhönnet stellt der Auftragnehmer dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischen, virtuellen oder shared Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die Vertragsbestandteil ist, ablegen. 3.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen vom Auf- tragnehmer bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet. 3.2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten über ihre bestehende Kommunikationsinfrastruktur den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der WartungszeitenZugang zu den unter Ziff. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in der Zeit von 1:00 Uhr – 6:00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten 1.4 aufgelisteten Leistungen nicht zur Verfügung. 3.2.4 2.2 Die Inhalte von Rhönnet beim Kunden für die Bereitstellung des für Anschlusses installierten und die zur Selbstinstallation an den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden übersandten technischen Einrich- tungen und Geräte bleiben im Eigentum von dem Auftrag- nehmer arbeitstäglich gesichertRhönnet. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass Endgeräte werden dem Kunden für die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werdenDauer des Vertragsverhältnisses zur Nutzung überlassen. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt Endgeräte sind nach Vertragsende innerhalb von 10 Tagen auf Kosten des Kunden an Rhönnet zurückzusenden. Rhönnet behält sich vor Endgeräte, die nicht innerhalb der oben genannten Frist bei Rhönnet eingegangen sind, dem Kunden in Rechnung zu stellen (x. Xxxxxx 2.7. der Besonderen Geschäftsbedingungen Telefonie und umfasst unter Umständen auch Internet). Die überlassenen Endgeräte sind sachgemäß und sorgsam zu behandeln. Instandhaltungsmaßnahmen dürfen ausschließlich durch Rhönnet und die Daten weiterer Kundenhierfür von Rhönnet beauftragten Unternehmen erfolgen. Der Kunde hat daher keinen Anspruch trägt alle Kosten aus einer Schadensbehebung oder Instandhaltung dessen Ursache auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Serversein Verhalten zurück zu führen ist. 3.2.5 Der Auftragnehmer 2.3 Rhönnet ist berechtigt, die sich zur Erbringung von Dienstleistungen und vertraglichen Umsetzung Dritter zu bedienen. 2.4 Im Falle der Erbringung kostenfreier Leistungen eingesetzte Hard- ist Rhönnet jederzeit berechtigt, diese Leistung ohne Vorankündigung einzustellen. Erstattungs-, Minderungs- oder Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen. 2.5 Rhönnet ist berechtigt, Leistungen vorübergehend zu beschränken oder einzu- stellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netz- betriebs, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes, zur Bekämpfung von Spam oder Computerviren/-würmern oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Einschränkungen aufgrung von solchen Wartungs-, Installations- und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten InhalteUmbauar- beiten sind von der Berechnung der für das jeweilige Vertragsprodukt angegebenen Verfügbarkeit ausgenommen, um das Erbringen der Leistungen vom Auftragnehmer es sei denn, Rhönnet hat diese Einschränkungen zu gewährleisten, so wird der Auftragnehmer dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigenvertreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 3.2.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung 4.1. Die Leistung umfasst die Besorgung der Beförderung, die Übernahme, den Umschlag, Distribution und die Besorgung der Zustellung von Inhalten über das Internet, soweit dies vertraglich vereinbart istSendungen werktäglich von Montag bis Xxxxxxx; weitere Dienstleistungen nur nach schriftlicher Vereinbarung. 4.2. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Hierzu stellt der Auftragnehmer dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischen, virtuellen oder shared Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte Pakete werden nur bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikationeiner Anzahl von 30 Paketen einzeln übernommen. Sofern mehr als 30 Pakete vom Auftraggeber übergeben werden, die Vertragsbestandteil ist, ablegensind diese auf einer Palette (Mischpalette) zusammenzufassen. 3.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten4.3. Die Leistungen vom Auf- tragnehmer bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes Dem Auftraggeber ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet. 3.2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in der Zeit von 1:00 Uhr – 6:00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung. 3.2.4 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von dem Auftrag- nehmer arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weisebekannt, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten Sendungen im Rahmen einer Sammelbeförderung transportiert werden. Da aufgrund dieser Form der Massenbeförderung nicht die gleiche Obhutspflicht wie bei einer Einzelbeförderung angewendet und gewährleistet werden kann, akzeptiert der Auftraggeber als ordnungsgemäßen Organisationsverlauf, dass die Schnittstellenkontrollen durch die trans-o-flex nur wie folgt durchgeführt werden: 4.4. Grundsätzlich werden Transporte innerhalb Deutschlands in der Regel am auf den Tag der Übergabe folgenden Arbeitstag (Montag bis Xxxxxxx) während der üblichen Öffnungszeiten dem benannten Empfänger zugestellt (Regellaufzeit). Soweit der Auftraggeber weitergehende Leistungen wünscht, sind diese ausdrücklich ergänzend schriftlich zu vereinbaren. 4.5. Einzelsendungen mit 10 oder mehr Komplettpaletten sind werktags (Montag bis Xxxxxxx) spätestens 24 Stunden vor 4.6. Der Auftraggeber ist bei der Beauftragung der speziellen zeitgebundenen Services (je nach regionaler Gestaltung) für die Anbringung der trans-o-flex-Express vor 8, 9, 10 und 12 Uhr sowie „Next Day Guarantee“ Serviceartaufkleber bzw. bei Verwendung der einheitlichen Businesslabel für die Aufnahme der entsprechenden Hinweis-Piktogramme zu den jeweiligen individuellen Services verantwortlich. Diese Sendungen sind separat zu übergeben. Der trans-o-flex Express-Service gilt ab der 16. Minute als nicht mehr zeitgerecht erbracht. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber berechtigt, einen Ausgleich in Form des Differenzbetrages zwischen dem beauftragten und dem zeitlich nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werdenPlus-Service geltend zu machen. Nach Bei Inanspruchnahme der Zusatzleistung „Next Day Guarantee“ gilt die Zustellung als rechtzeitig, wenn die Sendung dem gleichen Prinzip Empfänger am auf die Übergabe der Waren folgenden Werktag (Montag – Xxxxxxx) zugestellt wird. Erfolgt keine Zustellung am auf die Übergabe folgenden Werktag (Montag – Xxxxxxx), ist der Auftraggeber alleine berechtigt, als Schaden die Fracht der Sendung sowie den „Next Day Guarantee“-Zuschlag bis zu insgesamt 15,00 EUR ersetzt zu verlangen. Bei fehlender oder mangelnder Kennzeichnung sowie bei Auslieferverzögerungen durch höhere Gewalt (z.B. Witterung, Streik etc.) wird trans-o-flex keine solchen Erstattungen tätigen. Zustellungen gelten als rechtzeitig sofern etwaige Ablieferhindernisse dem Verschuldensbereich des Auftraggebers oder Empfängers (insbesondere Nichtantreffen des Empfängers, nachträgliche Verfügungen) zuzuordnen sind. 4.7. Die Ablieferung erfolgt mit befreiender Wirkung gegen Unterschrift des Empfängers oder sonstiger Personen, von denen nach den äußeren Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Packstücke berechtigt sind. Bei Privatempfängern ist auch eine wöchentliche DatensicherungErsatzauslieferung an Nachbarn zulässig (ausgenommen Arzneimittel bzw. bei entgegenstehenden Versendervorgaben). In diesem Fall ist trans-o-flex verpflichtet, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werdendem eigentlichen Empfänger eine Benachrichtigung zu hinterlassen. 4.8. trans-o-flex setzt elektronische Mittel zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Zustellung ein. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt digitalisierte Form der vom Empfänger geleisteten Unterschrift und umfasst unter Umständen die Reproduktion einer solchen Unterschrift werden als Abliefernachweis vom Auftraggeber ausdrücklich anerkannt. Auf Anforderung kann gegen aufwandsgerechte Bearbeitungspauschale ein Abliefernachweis übersandt werden. 4.9. Zum Leistungsumfang gehört auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf Rücksendung von unzustellbaren Sendungen an den ServerAuftraggeber. 3.2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, 4.10. Ist aufgrund fehlender Absenderangaben oder aus sonstigen Gründen weder eine Zustellung noch die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen vom Auftragnehmer zu gewährleisten, so wird der Auftragnehmer dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.Einholung von Weisungen des Verfügungsberechtigten

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 3.2.1 4.2.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Hierzu stellt der Auftragnehmer dem Kunden Auftraggeber Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischen, virtuellen oder shared Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Der Kunde Auftraggeber kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die Vertragsbestandteil ist, ablegen. 3.2.2 4.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden Auftragnehmer zur Verfügung zu stellenden gestellten Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Sofern ein Self-Hosting vereinbart ist, wird die Internet-Adresse vom Auftraggeber bereitgestellt. Die Leistungen vom Auf- tragnehmer des Auftragnehmers bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom von dem Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden Auftraggeber bereitgestellten ServerServer (d.h. der Routerausgang des Servers des Auftragnehmers bzw. seines Unterauftragnehmers). Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Auftraggebers sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bis zum Übergabepunkt ist der Auftraggeber verantwortlich. Übergabepunkt für die Software des Auftragnehmers ist der Routerausgang des Servers des Auftragnehmers bzw. seines Unterauftragnehmers. 3.2.3 4.2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in der Zeit von 1:00 Uhr – 6:00 Uhr morgens berechtigt für insgesamt 10 5 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung. 3.2.4 4.2.4 Die Inhalte des für den Kunden Auftraggeber bestimmten Speicherplatzes werden von dem Auftrag- nehmer durch den Auftragnehmer arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden/Auftraggeber. Der Kunde Auftraggeber hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. Die Datensicherung ist keine Archivierung und ersetzt diese nicht. 3.2.5 4.2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an , was in der Regel durch die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen vom Auftragnehmer zu gewährleisten, so wird der Auftragnehmer dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilenInstallation von Upgrades/Updates geschieht. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass solche Anpassungen ungehindert vorgenommen werden können, indem insbesondere im Falle des Self-Hostings Upgrades/Updates zur Ausführung zugelassen werden. Kommt der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde Auftraggeber dieser Mitwirkungspflicht ohne guten Grund nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig nach Aufforderung zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wirdInstallation des Updates/Upgrades nach, hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen

Leistungsumfang. 3.2.1 Der Auftragnehmer erbringt 3.1 Die Gesellschaft ermöglicht dem:der Kund:in den Zugang zu ihrer bestehenden Kommunikations-Infrastruktur und die Nut- zung ihrer Dienste. Art und Umfang der vertraglichen Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internetergeben sich aus dem mit dem:der Kund:in abgeschlossenen Ver- trag und den jeweiligen Leistungsbeschreibungen einschließlich der AGB und der Vertragszusammenfassung gemäß § 54 TKG, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Hierzu stellt der Auftragnehmer dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischen, virtuellen oder shared Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die Vertragsbestandteil ist, ablegen. 3.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen vom Auf- tragnehmer bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet. 3.2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich im Auftragsformular nichts anderes vereinbart ist, sowie den jeweils geltenden Preisverzeichnissen, die im Internet unter xxx.xxx.xx im Downloadbereich eingesehen werden können. Die Preisverzeichnisse können sich ändern und unterliegen teil- weise den Vorgaben anderer Anbieter. Siehe auch §7. 3.2 Die Qualität und der Service-Level bezüglich der Dienste er- geben sich vorrangig aus den Bedingungen des Auftragsformulars und der Leistungsbeschreibung. Ist dort nichts Abweichendes ver- einbart, haben die von der Gesellschaft angebotenen Dienste eine über das Kalenderjahr gemittelte Verfügbarkeit berechnet von 97 Prozent. 3.3 Soweit die Gesellschaft neben den beauftragten Leistungen und Diensten zusätzliche entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit mit oder ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Scha- densersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. 3.4 Die Leistungsverpflichtung der Gesellschaft gilt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit Vorleistungen, soweit die Gesellschaft mit der erforderlichen Sorgfalt ein kon- gruentes Deckungsgeschäft geschlossen hat und die nicht richti- ge oder nicht rechtzeitige Leistung nicht auf einem Verschulden der Grundlage der Gesellschaft beruht. Als Vorleistungen im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich Sinne dieses Ab- satzes gelten sämtliche benötigten Hardware- und Softwareein- richtungen, -installationen oder sonstige technische Leistungen Dritter, mit Ausnahme der Wartungszeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Entstörung gemäß § 58 TKG. 3.5 Die Gesellschaft ermöglicht dem:der Kund:in Zugang zum eigenen Telekommunikations-Festnetz und Verbindungen zu Festnetzen anderer Betreiber sowie zu Mobilfunknetzen an- derer Betreiber und stellt dem:der Zeit von 1:00 Uhr Kund:in 6:00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht je nach Vertrags- gestaltung Sprachkanäle mit einer oder mehreren Rufnummern zur Verfügung. 3.2.4 3.6 Im Netz der Gesellschaft sind Pre-Selection sowie Call-by- Call und die Anwahl bestimmter Sonderrufnummern nicht mög- lich, ebenso nicht Rufnummern die offline abgerechnet werden. 3.7 Die Inhalte des für Gesellschaft stellt dem:der Kund:in im Rahmen ihrer beste- henden technischen und betrieblichen Möglichkeiten nach dessen Xxxx Leistungen mit den Kunden bestimmten Speicherplatzes folgenden allgemeinen Leistungsmerk- malen als „Zugang zum Internet“ (Internet-Access) zur Verfügung: a) Den Zugang über den Zugangsknoten (point of presence) in Form einer funktionstüchtigen Schnittstelle (Gateway) zum Internet, um dem:der Kund:in die Übermittlung und den Abruf von Daten (IP-Pakete) in und aus dem Internet zu ermöglichen. Der:die Kund:in kann auf diese Weise in ausschließlich eigener Verantwortung die im Internet zugänglichen Dienste wie z. B. WorldWideWeb, UseNet (Newsgruppen), FTP und E-Mail-Diens- te in Anspruch nehmen. Hierbei handelt es sich in aller Regel um Dienste Dritter, die nicht von der Gesellschaft erbracht werden von dem Auftrag- nehmer arbeitstäglich gesichertund auf deren Gestaltung und Inhalt die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Datensicherung erfolgt rollierend vorgenannten Dienste bilden nur dann ein Angebot der Gesellschaft, wenn sie ausdrücklich als Ange- bot der Gesellschaft bezeichnet sind. b) Der:die Kund:in der Weisewird darauf hingewiesen, dass die für einen Wochentag gesicherten Gesell- schaft beim Internet-Access nur den Zugang zum Internet ver- mittelt und keinen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindig- keiten im Internet und auf die angebotenen Inhalte hat. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Gesellschaft-Netz von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten bei gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekom- munikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen der Gesell- schaft. Verzögerungen, die sich aus der Überlastung der Leitun- gen im Internet ergeben, gehen nicht zu Lasten der Gesellschaft. c) Die Schnittstelle wird für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben privaten Gebrauch zur Verfügung gestellt. Der geschäftsmäßige Betrieb von File-Sharing-Systemen, Peer-to-Peer-Netzen und anderen Anwendungen mit ständigem Datenaustausch mit großer Bandbreite setzt einen gesonderten Vertrag zwischen dem:der Kund:in und der Gesellschaft voraus. d) Der Zugang wird als Internet-Flatrate über den bestehenden Netz-Zugang von der Gesellschaft ermöglicht. Davon abwei- chend können Angebote an Geschäftskunden mit einem Daten- volumen entsprechend den vorrangigen Bedingungen des Auf- tragsformulars begrenzt werden. 3.8 Die Gesellschaft ist verpflichtet, dem:der Kund:in den Zu- gang zu einem Internetknotenpunkt zu verschaffen. Nach Der Zugang wird über das Telekommunikationsnetz von der Gesellschaft realisiert. Soweit im Einzelfall zwischen den Parteien nichts an- deres vereinbart ist, muss die Gesellschaft nicht sicherstellen, dass die vom Kunden oder Dritten aus dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei Internet abgerufe- nen Informationen beim Abrufenden eingehen. Dies gilt auch für den Abschluss und die Erfüllung von Geschäften. 3.9 Die Gesellschaft vermittelt dem:der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werdenKund:in den Zugang bzw. verschiedene Nutzungsmöglichkeiten des Internets. Die Sicherung erfolgt stets dem:der Kund:in zugänglichen Informationen im Internet wer- den von der Gesellschaft nicht überprüft. Alle Informationen, die der:die Kund:in im Internet abruft, sind, soweit nicht im Einzelfall anderweitig gekennzeichnet, fremde Informationen im Sinne von §§ 8 Abs. 1 S. 1, 9 S. 1 und 10 S. 1 TMG. Dies gilt insbesondere auch für den gesamten Serverinhalt Diskussionsforen und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den ServerChat Groups. 3.2.5 Der Auftragnehmer 3.10 Der:die Kund:in nutzt die Angebote im Internet auf eigene Gefahr und unterliegt dabei den jeweils dort geltenden Regeln bzw. national oder international geltenden Gesetzen und Vor- schriften und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Dabei respek- tiert er:sieer:sieie Namens-, Urheber- und Markenrechte Dritter. Die übermittelten Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch die Gesellschaft, insbesondere nicht daraufhin, ob sie scha- densverursachende Software (z. B. Viren) enthalten. 3.11 Die Gesellschaft ist berechtigt, die ihre Leistungen jederzeit dem neuesten Stand der Technik (soweit dies zur Erbringung Verbesserung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an aktuelle Anforderungen der Gesellschaft dem:der Kund:in zumutbar ist) sowie allen relevanten Gesetzesänderungen oder -ergänzun- gen entsprechend anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte. 3.12 Die Gesellschaft ist berechtigt, um das Erbringen ohne Ankündigung den In- ternetzugang des:der Leistungen vom Auftragnehmer Kund:in einmal innerhalb von 24 Stunden kurzfristig zu gewährleisten, so wird der Auftragnehmer dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigenunterbrechen.

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Samples: Vorvertragliche Informationspflichten

Leistungsumfang. 3.2.1 Der Auftragnehmer erbringt 10.1 Soweit nichts anderes vorrangig bestimmt ist, haben die Dienste eine durchschnittliche über 365 Tage gemittelte Verfügbarkeit von 97% bei Verbrauchern und 98,5% bei Nicht-Verbrauchern. Leistungen gelten als nicht verfügbar, wenn der Dienst nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen erbracht werden kann, wobei unerhebliche Einschränkungen nicht in Betracht fallen. 10.2 Die Einhaltung der vereinbarten Bereitstellungstermine und Verfügbarkeiten stehen unter der Voraussetzung, dass der Kunde seine Mitwirkungspflicht gem. Ziff. 5 rechtzeitig erfüllt. 10.3 Benötigt NetCom BW zur Zugänglichmachung Bereitstellung des Kundenanschlusses oder zur Erbringung sonstiger vertraglicher Leistungen, Leitungen oder sonstige technische Vorleistungen Dritter, so gilt die Verpflichtung von Inhalten über das InternetNetCom BW zur Bereitstellung des Kundenanschlusses bzw. zur Erbringung ihrer sonstigen Leistung vorbehaltlich richtiger du rechtzeitiger Selbstbelieferung mit diesen Vorleistungen, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie NetCom BW die Voraussetzungen für Vorleistung rechtzeitig beauftragt hat und die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Hierzu stellt der Auftragnehmer dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung nicht richtige oder rechtzeitige Selbstbelieferung nicht auf einem physikalischenVerschulden von NetCom BW beruht. 10.4 Soweit im Produktumfang enthalten und vom Kunden gewünscht, virtuellen oder shared Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikationwird NetCom BW die Kundendaten zum Zweck des Eintrags in ein Endnutzerverzeichnis Unternehmen weitergeben, die Vertragsbestandteil istöffentlich zugängliche Auskunftsdienste, ablegenDienste zur Unterrichtung über einen individuellen Gesprächswunsch und Endnutzerverzeichnisse bereitstellen, §18 TTDSG1 bleiben unberührt. 3.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen vom Auf- tragnehmer bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet10.5 Zur Vertragserfüllung kann NetCom BW jederzeit Dritte einsetzen. 3.2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen mit 10.6 Sofern der Kunde bei Vertragsende von einem gesetzlichen Anspruch zur Übertragung einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%ihm zugeteilten Rufnummer zu einem anderen Anbieter (Portierung) Gebrauch macht, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in der Zeit von 1:00 Uhr – 6:00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung. 3.2.4 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von dem Auftrag- nehmer arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. 3.2.5 Der Auftragnehmer ist NetCom BW berechtigt, die zur Erbringung vertraglichen Leistungen insoweit kurzfristig vor der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten InhaltePortierung insoweit einzustellen, um das Erbringen wie dies aus technischen Gründen bei der Leistungen vom Auftragnehmer zu gewährleisten, so wird der Auftragnehmer dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Portierung erforderlich ist. 10.7 Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang darf die Dienstleistungen nicht ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der Mitteilung darüber entscheidenNetCom BW an Dritte überlassen, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen weitervermieten oder weiterverkaufen. Ein solcher Wiederverkauf setzt den Abschluss eines besonderen Vertrages zu besonderen Bedingungen voraus. 10.8 Soweit NetCom BW in Zusammenhang ihrer Internetdienstleistungen kostenlose Dienste und bis wann dies geschehen wirdLeistungen erbringt (z. B. Informationen und Nachrichten auf der NetCom BW Homepage), können diese klarstellend jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigenEin Minderungs-/Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

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Samples: Abweichende Regelungen Zu Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 3.2.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten 1. Vertragsgegenstand ist die Nutzungsberechtigung eines bestimmten in Auf- trag gegebenen Werkes und die Einräumung eines nicht ausschließlichen und einfachen Nutzungsrechts an diesem Werk auf einer im Lieferschein bezeich- neten Anlage oder gesondert zu bestellenden und zu vergütenden Werkes auch nur in gedruckter Form. 2. Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Kunde ausführliche Angaben über das Internet, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Hierzu stellt der Auftragnehmer dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischen, virtuellen oder shared Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die Vertragsbestandteil ist, ablegen. 3.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden erstellende Werk zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten(schrfitlich in Form eines „Pflichten- hefts“, bzw. Die Leistungen vom Auf- tragnehmer bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet. 3.2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der mündlich im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in der Zeit von 1:00 Uhr – 6:00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung. 3.2.4 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von dem Auftrag- nehmer arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe Rahmen eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. 3.2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen vom Auftragnehmer zu gewährleisten, so wird der Auftragnehmer dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilendetaillierten Briefings). Der Kunde wird aufwind alle für die Produktion nötigen Daten rechtzeitig zur Verfügung stellen. Hierzu gehört auch die Bekanntgabe wie und wo das Werk genutzt werden soll. 3. Nachträgliche Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche des Kunden werden erst dann verbindlich, wenn diese schriftlich von aufwind bestätigt wurden und über die Höhe des hierfür fälligen Entgelts unter den Parteien Einig- keit gefunden wurde, bzw. eine Auslieferung erfolgte. Sind Nachträge und Ergänzungen ausgeliefert worden, gilt ohne Vorliegen einer ausdrücklichen Entgeltsabsprache im Zweifel eine Vergütung entsprechend den üblichen Stundenvergütungssätzen von aufwind als vereinbart. 4. aufwind ist berechtigt, über Besprechungen mit dem Kunden den Auftrag betreffend Protokolle zu führen. Sobald diese Protokolle dem Kunden über- lassen wurden und der Kunde den Protokollen nicht binnen einer Woche nach Zugang schriftlich widerspricht, gelten die Inhalte der Protokolle als Vertrags- gegenstand. 5. Sollte während der Werkerstellung ersichtlich werden, dass der Kunde Infor- mationen an aufwind zur Verfügung stellen muss, ist er hierzu unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt Anforderung verpflichtet. 6. Offene Daten des vertragsgegenständlichen Werkes werden sollen und bis wann dies geschehen wirdnur auf Grund gesonderter schriftlicher Vereinbarung an den Kunden ausgeliefert. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigenEs besteht grundsätzlich kein Anspruch des Kunden auf Herausgabe offener Daten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang. 3.2.1 8.2.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung führt die Fernwartung ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Kunden durch. Er verwendet Daten, die ihm im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages bekannt geworden sind, nur für Zwecke der Fernwartung. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Kunden nicht erstellt. Soweit möglich, erfolgt die Fernwartung am Bildschirm ohne gleichzeitige Speicherung. 8.2.2 Der Auftragnehmer wird alle vereinbarten Maßnahmen vertragsmäßig abwickeln. Die für den Kunden verarbeiteten Daten werden von Inhalten über das Internet, soweit dies vertraglich vereinbart istden sonstigen Datenbeständen getrennt. Weitere Die notwendige Datenübertragung zum Zwecke der Fernwartung muss in verschlüsselter Form erfolgen; Ausnahmen sind besonders zu begründen. Die Verschlüsselung erfolgt mit der jeweiligen Software. Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind in zu der Leistungsbeschreibung festgelegt. Hierzu stellt Software und der Verschlüsselung ergeben sich aus der Leistungs- und Produktbeschreibung der Software. 8.2.3 Der Auftragnehmer teilt dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischenvor Beginn der Fernwartung schriftlich, virtuellen per E-Mail oder shared Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die Vertragsbestandteil ist, ablegen. 3.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehaltenmit, welche Mitarbeiter er für die Fernwartung einsetzen wird und wie diese Mitarbeiter sich identifizieren werden. Die Leistungen vom Auf- tragnehmer bei Mitarbeiter des Auftragnehmers verwenden möglichst sichere Identifizierungsverfahren. 8.2.4 Der Beginn der Übermittlung Fernwartung ist telefonisch anzukündigen, um den Beauftragten des Kunden die Möglichkeit zu geben, die Maßnahmen der Fernwartung zu verfolgen. 8.2.5 Der Auftragnehmer erkennt an, dass der Kunde berechtigt ist, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen im erforderlichen Umfang zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften. 8.2.6 Die Fernwartung von Privatwohnungen aus ist nicht gestattet. Soll im Einzelfall davon abgewichen werden, bedarf dies einer gesonderten Zustimmung des Kunden. 8.2.7 Wurden Daten beschränken sich allein des Kunden im Zuge der Fernwartung kopiert, so sind diese nach Abschluss der konkreten Fernwartungsmaßnahme zu löschen. Dies gilt nicht für Daten, die zur Dokumentationskontrolle und für Revisionsmaßnahmen der Fernwartung benötigt werden. 8.2.8 Für die Sicherheit erheblicher Entscheidungen zur Organisation der Datenverarbeitung und zu angewandten Verfahren sind mit dem Kunden abzustimmen. 8.2.9 Der Kunde hat das Recht, die Fernwartung zu unterbrechen, insbesondere wenn er den Eindruck gewinnt, dass unbefugt auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt Daten zugriffen wird. Die Unterbrechung kann erfolgen, wenn eine Fernwartung mit nicht vereinbarten Hard- und Software-Komponenten festgestellt wird. 8.2.10 Werden zum Zwecke der Fernwartung Unterbrechungen von Programmabläufen erforderlich, so hat der Mitarbeiter des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet Auftragnehmers hierzu und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldetspäteren Verfahren zum Wiederanlaufen vorab den Kunde zu informieren. 3.2.3 8.2.11 Der Auftragnehmer erbringt erstellt eine Dokumentation über die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit erfolgten Wartungsarbeiten und Arbeiten zur Beseitigung von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der WartungszeitenStörungsfällen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in der Zeit von 1:00 Uhr – 6:00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht hält diese Protokollierung mindestens ein Jahr zur VerfügungInformation bereit. 3.2.4 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von dem Auftrag- nehmer arbeitstäglich gesichert8.2.12 In einem (ggf. Die Datensicherung erfolgt rollierend in elektronischen) Wartungsbuch erfasst der WeiseAuftragnehmer Beginn, dass Dauer, Art und Umfang der durchgeführten Wartungs- und Fernwartungsarbeiten sowie die für einen Wochentag gesicherten Daten bei betroffenen Geräte und die betroffenen Programme. Bei Instandsetzungsarbeiten trägt der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei Auftragnehmer zusätzlich Zeitpunkt und Inhalt der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. 3.2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigtStörungsmeldung, die zur Erbringung festgestellte Fehlerquelle, die telefonisch veranlassten Maßnahmen, die Fernwartungsleistungen, die vor Ort durchgeführten Wartungsarbeiten sowie den Zeitpunkt der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen vom Auftragnehmer zu gewährleisten, so wird der Auftragnehmer dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigenBetriebsbereitschaft ein.

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